Zusammenfassung
In der Gruppe der erfolgreich eingestuften ehemaligen Absolventen und Absolventinnen des untersuchten Heimes verfügen bis auf den Interviewpartner Nr. 3 und die Gesprächspartnerin Nr. 11 alle über eine abgeschlossene Schulausbildung. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Schulabschlüsse aller Befragten aus der Gruppe 1:
Schulabschlüsse der Befragten aus der Polaritätsgruppe 1
Schulabschlüsse | Männer | Frauen | Gesamt |
---|---|---|---|
Ohne Abschluß | 1 | 1 | 2 |
Hauptschule, 9 Klassen | 3 | 3 | 6 |
Hauptschule, 10 Klassen | 1 | 2 | 3 |
Realschule | 4 | 7 | 11 |
Abitur | 2 | 1 | 3 |
Gesamtzahl Schulabschlüsse | 11 | 13 | 25 |
2 Aspekte sind in diesem Zusammenhang besonders erwähnenswert. Zum einen die guten schulischen Ausbildungen der Befragten in dieser Gruppe und ihre Zufriedenheit mit der schulischen Förderung und Unterstützung durch die Erzieher und Erzieherinnen im Heim, sofern sie notwendig waren. Die Hälfte der Interviewten haben höhere oder weiterführende Bildungsabschlüsse der Realschule und drei haben das Abitur. Zum anderen sind die ehemaligen Mädchen gegenüber den Jungen zahlenmäßig bei allen Schulabschlüssen mit Ausnahme des Abiturs gleichwertig oder überlegen. 2 wesentliche Faktoren sind aber zu berücksichtigen, die eine Interpretation dieser Zahlen unter geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten nur bedingt erlauben. Im gesamten Untersuchungszeitraum, zwischen 1978 und 1989, verließen 114 Männer und 73 Frauen das untersuchte Heim. Es gab also eine zahlenmäßige Unterlegenheit der ehemaligen Mädchen oder vielmehr ca. 20% mehr Jungen als Mädchen. Dieser Umstand würde dafür sprechen, daß die Mädchen eine genauso gute schulische Ausbildung wie ihre männlichen Mitbewohner erhalten haben. Aber am Gespräch teilgenommen haben 18 Frauen und nur 12 Männer, so daß die Frauen überrepräsentiert waren, und somit eine zuverlässige Interpretation hinsichtlich einer Gleichbehandlung und Gleichstellung von Mädchen und Jungen in schulischen Belangen durch die Erzieher und Erzieherinnen nicht möglich ist.
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Literatur
Der Befragte Nr. 15 aus der Gruppe 1, der während der Heimzeit den erweiterten Hauptschulabschluß erreicht hatte, ist in der Tabelle mit seinem höchsten Schulabschluß aufgefiihrt; er hat mittlerweile über den Zweiten Bildungsweg das Abitur erlangt.
Das gleiche gilt auch für den Gesprächspartner Nr. 3, der in der Zwischenzeit über den Hauptschulabschluß verfügt.
Die Gesprächspartnerin Nr. 14 wird in der Tabelle nicht berücksichtigt, weil sie zum Erhebungszeitpunkt noch die Hauptschule besucht.
Ein Sonderfall ist wiederum der Befragte Nr. 15 aus der ersten Gruppe, der sowohl über eine abgeschlossene Berufsausbildung und das Abitur verfügt und ab 1. 4. 1992 an einer technischen Fachhochschule Informatik studieren wollte.
Das sind die Befragten Nr. 9, 28, 29 und Nr. 30.
Es handelt sich um die Gesprächspartnerinnen Nr. 13, 23, 24, 26 und die beiden Interviewpartner Nr. 1 und Nr. 10.
Die Interviewpartner Nr. 5, 16, 21 und die Gesprächspartnerinnen Nr. 18, 19, 20.
Das Abitur haben die Gesprächspartnerin Nr. 19 und der Interviewpartner Nr. 16; über Realschulabschlüsse verfügen die beiden Interviewpartnerinnen Nr. 18 und Nr. 20; der Befragte Nr. 21 ist bisher ohne Schulabschluß. Er erwähnt aber im Gespräch, daß er nach Beendigung seiner Berufsausbildung zugleich den Hauptschulabschluß zuerkannt bekommen würde.
Das sind die beiden Gesprächspartnerinnen Nr. 9, 25 und der Interviewpartner Nr. 28.
Die Befragte aus Interview Nr. 9 gibt an, daß sie ihre Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen abbrechen mußte. Sie arbeite seit ihrem Auszug aus dem untersuchten Heim kontinuierlich in verschiedenen Aushilfstätigkeiten, zuletzt seit 1987 beim gleichen Arbeitgeber. Sie ist aber mit ihrer beruflichen Situation nicht zufrieden und möchte ihr Tätigkeitsgebiet am liebsten durch eine nebenberufliche Ausbildung verändern.
Interviewpartnerinnen Nr. 2, 11, 29.
Das sind die Gesprächspartner Nr. 3 und Nr. 30 und die Gesprächspartnerin Nr. 7.
Die Befragte Nr. 6, die im Herbst 1991 eine Berufsausbildung absolviert, hatte vor der Aufnahme dieser Ausbildung bereits eine Berufsausbildung abgebrochen.
Es handelt sich um die Gesprächspartnerinnen Nr. 4, 6, 17 aus der Gruppe 2 und die Befragte Nr. 2 aus der Gruppe 1. Von den Männern sind das die Befragten Nr. 1, 5, 21 aus der Gruppe 1 und der Interviewpartner Nr. 12 aus der Gruppe 2.
Es handelt sich um die Befragte Nr. 23, die von einer Pflegefamilie aufgenommen worden ist.
Das ist der Interviewpartner Nr. 10.
Die Interviewpartnerin Nr. 6. Sie wurde ebenso wie die jüngste Entlassene aus der Gruppe 1 von einer Pflegefamilie aufgenommen.
Die Gesprächspartnerin Nr. 17 kann sich nicht mehr genau an ihr Alter bei ihrer Entlassung erinnern. Deshalb habe ich bei der Berechnung des durchschnittlichen Entlassungsalters 20,5 Jahre als Entlassungsalter bei ihr zugrunde gelegt.
Das sind die Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner Nr. 11 (14 Jahre), 14
Jahre), 22 (13 Jahre), 23 (10 Jahre), 27 (11,5 Jahre).
Die Interviewpartnerin Nr. 6 wurde von einer Pflegefamilie aufgenommen; der Interviewpartner Nr. 12 kehrte vorübergehend in seine Herkunftsfamilie zurück.
Die Befragten Nr. 4 und Nr. 17.
Es handelt sich um die Befragten Nr. 2, 3, 8, 9, 15, 18, 20, 21, 28, 29 aus Gruppe 1 und die Interviewpartnerin Nr. 17 aus der Gruppe 2.
Das sind die Befragten Nr. 2, 8, 20, 21, 29 aus Gruppe 1.
Das sind die Befragten Nr. 2, 20, 21.
Gesprächspartnerin Nr. 17 aus der Gruppe 2 und Interviewpartner Nr. 28 aus der Gruppe 1.
Die Befragten Nr. 1, 14, 22, 25, 27, 30.
Die Befragten Nr. 10, 24, 26 aus der Gruppe 1 und die Befragte Nr. 4 aus der Gruppe 2.
Im Herbst 1991 wurde die Einrichtung nach Niedersachsen verlegt; das Gespräch mit ihr findet aber noch in Süddeutschland statt.
Interviewpartnerinnen Nr. 6 und Nr. 17.
Das sind die Befragten Nr. 2, 8, 11, 19, 25, 29.
Die Interviewpartnerinnen Nr. 8, 11, 29.
Die Befragten Nr. 5, 21, aus Gruppe 1 und Nr. 4 aus Gruppe 2.
Es handelt sich um die Befragten Nr. 1, 15, 22, 27, 30.
Das sind die beiden Gesprächspartnerinnen Nr. 7 und Nr. 14.
Die Interviewpartnerinnen Nr. 13, 18 aus der Gruppe 1 und Nr. 17 aus der Gruppe 2 und die Gesprächspartner Nr. 5, 10, 21 aus der Gruppe 1.
Es handelt sich um die Interviewpartnerinnen Nr. 20, 25 und Nr. 29 und die Interviewpartner Nr. 5, 10, 16, 28.
Das sind die Interviewpartnerinnen Nr. 20 und Nr. 25.
Das sind die Interviewpartnerinnen Nr. 8, 11, 18, 19, 24, 25, 26.
Es handelt sich um die Gesprächspartner Nr. 15, 22 und Nr. 28.
Das sind die Interviewpartnerin Nr. 6 und der Gesprächspartner Nr. 12.
Die befragten Frauen Nr. 8, 11, 18, 19 und Nr. 24 haben alle den Wert +4 und besser auf der Polaritätsskala erreicht. Das gleiche gilt auch für die 3 Männer mit angenehm empfundener Autonomie.
Das sind die Gesprächspartner Nr. 5, 10, 16, 30.
Die Befragten Nr. 2 und Nr. 29.
Sie kommen von den Befragten Nr. 1, 7, 9, 13, 14, 20, 23, 27.
Jeweils 6 Frauen und 6 Männer aus der Gruppe 1; 1 Frau und 1 Mann aus der Gruppe 2.
Das sind die Gesprächspartnerinnen Nr. 9, 26 aus der Gruppe 1 und Nr. 4, 17 aus der Gruppe 2. Bei den Männer sind davon betroffen die Interviewpartner Nr. 16 und Nr. 30 aus der Gruppe 1.
Es handelt sich um die Interviewpartnerinnen Nr. 19, 24, 26 und die Interviewpartner Nr. 10 und Nr. 16.
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Gehres, W. (1997). Der weitere Lebensweg der ehemaligen Heimkinder. In: Das zweite Zuhause. Focus Soziale Arbeit, vol 2. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09565-1_6
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-09565-1_6
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-8100-1779-6
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