Zusammenfassung
Sozialisationsprozesse werden durch Beziehungen vermittelt. Jeder Mensch wird immer wieder vor die Aufgabe gestellt, seine Wahrnehmungen, sein Denken, Fühlen und Handeln im Austausch mit seinem sozialen Umfeld neu zu strukturieren. Subjektive Einschätzungen, Maßstäbe, Entscheidungen und Urteile bedürfen der Überprüfung durch Selbstverständigungsprozesse. Heimerziehung präsentiert sich für die davon Betroffenen in Beziehungskontexten zu den Eltern, Vertreterinnen und Vertretern des Jugendamtes, den Erzieherinnen, Erziehern, Therapeutinnen und Therapeuten des Heimes, den Mitbewohnern, den Mitbewohnerinnen, Lehrern bzw. Lehrerinnen usw.
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Literatur
Vgl. Kapitel 2 (Theorie der Wirkungen von Heimunterbringung).
ebenda.
Vgl. das Kapitel über das methodisches Design.
Bei der Zuordnung zu den Polen ist es bei einigen Befragten auf Grund der vorliegenden Informationen nicht möglich, eine eindeutige Polseite zu bestimmen. Statt zwei Punkten oder gar keinen Punkten beim Überwiegen der rechten Polseite wird ein Punkt bzw. bei den nicht doppelt gewerteten Aspekten der Entwicklungsgeschichte ein halber Punkt gegeben. Diese Fälle treten bei folgenden Befragten auf:
Der Interviewpartner Nr. 3 erhält einen Punkt bei den Aspekten zum Selbstverständnis, weil er in der Heimunterbringung einen Sinn sieht, Diskussionsbe reitschaft zeigt, aber sich nicht über seine Entwicklungsperspektiven im klaren ist und nicht so gut mit der Multidimensionalität seines Lebens umgehen kann.
Die Befragte Nr. 4 erhält bei den Aspekten zum Selbstverständnis einen Punkt, weil die Heimunterbringung ihrer Entwicklung konstruktive Anstöße geben konnte und ihr Selbstwertgefühl heute gefestigt ist, während sie Probleme hat, mit der Multidimensionalität ihres bisherigen Lebens zurecht zu kommen und sich weniger diskussionsbereit zeigt.
Die Interviewpartnerin Nr. 6 erhält einen Punkt bei den Aspekten zum Unterbringungsprozeß, weil ihre Mutter an der Entscheidung beteiligt gewesen ist und der Hilfemaßnahme zugestimmt hat. Sie selbst stand der Unterbringung ablehnend gegenüber. Einen Punkt erhält sie bei den Aspekten zur Beziehungsqualtität im Heim, weil ihre Lieblingserzieherin ihre „Ersatzmutter“ in dieser Zeit verkörperte, für sie aber ansonsten die Erzieherinnen und Erzieher weniger wichtige Bezugspersonen gewesen seien. Bei den Aspekten zum Selbstverständnis gibt es einen Punkt, weil sie diskussionsbereit ist, ihr Selbstwertgefühl so weit gefestigt ist, daß sie ihre eigenen Bedürfnisse benennen kann und differenziert von ihrer bisherigen Lebensgeschichte berichtet. Die Gesprächspartnerin Nr. 7 erhält einen Punkt bei den Aspekten zur Annahme des alternativen Erziehungsangebotes, weil ihre Ausführungen über die Beziehungen zu den anderen Heimkindern neben negativen Erinnerungen und Bewertungen auch positive Erlebnisse und Einschätzungen enthalten. Ihre Angaben zu den Aspekten zum Verhältnis zwischen den Erzieherinnen/Erziehern und ihrer Mutter werden nicht gewertet, weil die Befragte zu diesem Sachverhalt nur sehr vage Erinnerungen hat. Einen Punkt erhält sie dagegen bei den Aspekten zum Selbstverständnis, weil sie sich im Gespräch diskussionsbereit zeigt und ihren Aufenthalt im untersuchten Heim insgesamt positiv einschätzt, damit zufrieden ist. Zu einer Vorher/Nachher-Differenzierung und einer reflexiven Rekonstruktion ihrer Lebensgeschichte ist sie dagegen nicht in der Lage.
Die Befragte Nr. 8 erhält einen Punkt bei den Aspekten zum Unterbringungsprozeß, weil sie zwar mit heftiger Ablehnung und Trauer auf den Unterbringungsbeschluß reagierte, aber die Einsicht äußert, mit der Heimunterbringung insgesamt bessere Entwicklungsmöglichkeiten gehabt zu haben.
Bei der Interviewpartnerin Nr. 9 ist bei den Aspekten zur Vorgeschichte keine Wertung möglich, weil sie bereits im Säuglingsalter in einem Kinderheim untergebracht worden ist und über keine Erinnerungen an diese Zeit verfügt. Ebenso können die Angaben zum Erzieherinnen/Erzieher- Eltern- Verhältnis nicht gewertet werden, weil sich diese beiden Bezugsgruppen nicht gekannt haben und damit auch kein Austausch zustande kommen konnte. Bei den Aspekten zur Annahme des alternativen Hilfeangebotes erhält sie einen Punkt, weil sie nichts Negatives über ihr Zusammenleben mit den anderen Heimkindern berichtet und ein Treffen mit „Ehemaligen“ wünscht. Bei den Aspekten zum Selbstverständnis gibt es einen Punkt, weil sie mit der Heimunterbringung sehr zufrieden ist und sich ihr Selbstwertgefuhl positiv entwickelt hat, während sie in Bezug auf die Auseinandersetzung mit ihrer Lebensgeschichte eher zu Pauschalisierungen und Ablehnung neigt.
Die Gesprächspartnerin Nr. 13 erhält bei den Aspekten zum Selbstverständnis einen Punkt, weil sie mit ihrer Heimunterbringung zufrieden ist, sie positiv einschätzt und über eine historische Dimension bezogen auf die eigenen Entwicklungsmöglichkeiten vor und nach der Heimunterbringung verfügt. Nichtsdestoweniger hat sie den Hang, bei der Rekonstruktion ihrer Lebensgeschichte eher mit Ablehnung zu reagieren, und ist wenig bereit, sich auf eine Auseinandersetzung mit der eigenen Entwicklungsgeschichte einzulassen.
Der Befragte Nr. 16 bekommt bei den Aspekten zur Annahme des alternativen Hilfeangebotes einen Punkt. Obwohl er als Einzelgänger wenig Kontakt zu seinen Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern gehabt habe, wird das beiderseitige Verhältnis von ihm als distanziert, aber von gegenseitiger Achtung geprägt beschrieben.
Die Interviewpartnerin Nr. 17 erhält einen Punkt bei den Aspekten zum Unterbringungsprozeß, weil sie mit der Unterbringung einverstanden war, aber ihr sorgeberechtigter Vater während ihrer langjährigen Unterbringung immer den Heimaufenthalt abgelehnt hat und damit heftige Ambivalenzkonflikte bei der Befragten verstärkt hat. Bei den Aspekten zur Qualität der pädagogischen Beziehung im Heim gibt es einen Punkt, weil die Erzieherinnen und Erzieher fair sie sehr wichtige Bezugspersonen gewesen sind, aber sie das Gefühl hatte, zu wenig Zuwendung von ihnen zu bekommen.
Bei der Gesprächspartnerin Nr. 20 kann die Polseite zu den Aspekten zum Unterbringungsprozeß nicht gewertet werden, weil sie darüber über keinerlei Erinnerungen verfügt.
Bei der Interviewpartnerin Nr. 23 können die Aspekte zum Unterbringungsprozeß nicht gewertet werden, weil sie bereits im Kleinkindalter zum ersten Mal in einem Heim untergebracht worden ist und sich an diese Zeit nicht erinnern kann. Bei den Aspekten zur schulischen und beruflichen Unterstützung durch das Heim erhält sie einen halben Punkt, weil es nur eine Bezugsperson gegeben habe, die sich intensiv um ihre schulischen Belange gekümmert habe.
Die Befragte Nr. 25 erhält bei den Aspekten zur Qualität der pädagogischen Beziehung einen Punkt, weil sie zu allen Erzieherinnen und Erziehern des untersuchten Heimes zeitweise ein gutes Verhältnis unterhalten habe, aber insgesamt die Beziehungen zu den erwachsenen Bezugspersonen ambivalent einschätzt.
Die Gesprächspartnerin Nr. 26 bekommt einen halben Punkt bei den Aspekten zum Verhältnis zwischen Erzieherinnen/Erziehern und den Eltern, weil ihr Vater an der Entscheidung beteiligt gewesen sei und nichts gegen ihre Unterbringung gehabt habe, aber es zu keinen Kontakten zwischen den beiden Bezugsgruppen gekommen sei.
Der Befragte Nr. 27 erhält einen Punkt bei den Aspekten zum Selbstverständnis, weil er seine Erfahrungen im Heim explizit eher positiv einschätzt, in Bezug auf seine Entwicklungsperspektiven über eine Vorher/Nachher-Differenzierung verfügt, während der Grad seiner Selbstreflexion und seiner Diskussionsbereitschaft nicht sehr ausgesprägt ist.
Der Interviewpartner Nr. 28 erhält bei den Aspekten zur Qualität der pädagogischen Beziehung im Heim einen Punkt, wegen der großen Bedeutung seines Lieblingserziehers für seine Persönlichkeitsentwicklung.
Bei der Gesprächspartnerin Nr. 29 gibt es einen Punkt bei den Aspekten zum Unterbringungsprozeß, weil ihre Herkunftsfamilie an der Entscheidung beteiligt gewesen ist und der Heimeinweisung zustimmte, sie selber aber mit Ablehnung reagierte und keine Einsicht in die Notwendigkeit der Unterbringung sieht.
In der Literatur findet man auch die Bezeichnungen Cluster oder Klumpen.
Es handelt sich um Interview Nr. 1. Dieser Gesprächspartner wird deshalb auch zu den Interviewpartnerinnen und Interviewpartnern mit Trennungserfahrungen gezählt.
Das betrifft Interview Nr. 22 und Nr. 28 aus der Gruppe 1.
Interview Nr. 19, Nr. 20, Nr. 23 und Nr. 28 aus der Gruppe 1.
Bezogen auf die 29 Befragten, von denen Informationen zur Herkunftsfamiliensituation vorliegen. Nicht berücksichtigt ist die Gesprächspartnerin Nr. 9.
In 2 Familien waren beide Elternteile den Befragten zufolge alkoholabhängig.
Über die Situation in der Herkunftsfamilie der Interviewpartnerin Nr. 9 liegen keine Informationen vor. Sie kann deshalb nicht berücksichtigt werden. Der Befragte Nr. 10 aus der Gruppe 1 berichtet von Alkoholproblemen seines Großvaters mütterlicherseits und seines älteren Bruders heute. Der Gesprächspartner Nr. 27 aus derselben Gruppe und der Interviewpartner Nr. 12 aus der zweiten Gruppe erwähnen ihren ihnen jeweils unbekannten Vater als mit Alkoholproblemen belastet. Diese drei Befragten werden nicht zu den ehemaligen Heimkindern gezählt, die in ihren Herkunftsfamilien mit Alkoholproblemen ihrer Eltern belastet wurden, weil die betreffenden Personen nicht im Haushalt lebten.
Gemeint ist die Mutter der Interviewpartnerin Nr. 7, die nach der Trennung von ihrem 2. Partner (1. Stiefvater der Befragten) erneut heiratete und zusammen mit dem 3. Partner Alkoholprobleme gehabt habe.
Eine tabellarische Übersicht ist im Kapitel „das gegenwärtige Verhältnis zur Herkunftsfamilie“ enthalten.
Interessanterweise handelt es sich dabei hauptsächlich um die Herkunftsfamilien von Befragten, die auf der Polaritätsskala sehr gute Bewertungen erhalten haben: Nr. 5 (+5); Nr. 10 (+5); Nr. 11 (+7); Nr. 14 (+7); Nr. 21 (+6); Nr. 22 (+7); Nr. 29 (+6). Ausnahme hiervon ist nur der Interviewpartner Nr. 27 (+1).
Bezogen auf alle 30 Herkunftsfamilien.
Die Befragte gibt an, daß sie glaube, daß ihr Vater an illegalen Geschäften beteiligt sei. Er verfüge jedenfalls über viel Geld.
Die Befragte Nr. 23 erwähnt, daß sie wahrscheinlich noch 5 bis 7 ihr unbekannte Halbgeschwister aus späteren Beziehungen ihres Vaters mit vielen verschiedenen Frauen habe. Da es sich bei diesen Angaben um sehr vage Zahlen handelt, gehe ich in ihren Fall von den 4 Kindern in ihrer Herkunftsfamilie aus, über deren Existenz sie sich hundertprozentig sicher ist.
Der Gesprächspartner Nr. 12 berichtet, daß er die 3 älteren Halbgeschwister nicht kenne, weil sie als Säuglinge adoptiert worden seien.
Hiervon betroffen sind die Interviewpartnerinnen und Interviewpartner Nr. 2, 8, 11, 15, 28, 29.
Es handelt sich um die Befragten Nr. 7, 9, 13, 16, 18, 21, 22, 24, 26, 30.
Bei der Festlegung des Aufnahmealters und der Aufenthaltsdauer habe ich bei den Befragten Nr. 13, 26 und Nr. 17 die Mittelwerte zwischen den Zeiträumen, die sie
genannt haben, errechnet und diesen Wert als jeweiliges Aufnahmealter bzw. als Aufenthaltsdauer angegeben.
Der genaue Wert für die durchschnittliche Aufenthaltsdauer beträgt für beide Gruppen zusammen 6,28 Jahre; 6,05 Jahre für Gruppe 1 und 7,75 Jahre für Gruppe 2. Mit jeweils einem Jahr Aufenthaltsdauer im untersuchten Heim waren der Befragte Nr. 27 aus der Gruppe 1 und die Gesprächspartnerin Nr. 6 aus der Gruppe 2 die am kürzesten untergebrachten befragten ehemaligen Heimkinder. Die Interviewpartnerin Nr. 17 aus der Gruppe 2 lebte von den Befragten mit insgesamt 15 Jahren Aufenthaltsdauer am längsten im untersuchten Heim.
Interviewpartnerin Nr. 2 und Gesprächspartner Nr. 27.
Die Befragte Nr. 17 kann sich nicht genau erinnern, erwähnt aber, daß sie vor ihrem
Das betrifft 21 „Ehemalige“ aus der Gruppe 1 und 3 Befragte aus der Gruppe 2. Lediglich die Befragten Nr. 1, 13, 26 und Nr. 27 aus der Gruppe 1 und die Gesprächspartnerin Nr. 17 aus der Gruppe 2 bringen kaum oder gar kein Verständnis für die Unterbringung im untersuchten Heim auf. Über die Interviewpartnerin Nr. 9 aus der Gruppe 1 kann nichts ausgesagt werden, weil sie sich nicht an ihre Herkunftsfamilie erinnern kann.
Es handelt sich in diesem Fall nicht um das untersuchte Heim, sondern um die Erstunterbringung des Befragten, ein Berliner Heim, in das er im Alter von 5 Jahren aufgenommen wurde.
Es handelt sich um die Befragten Nr. 5, 10, 18, 19 und Nr. 30.
Die Gesprächspartner Nr. 10, 16, 30 und die Interviewpartnerin Nr. 19.
Der Gesprächspartner Nr. 5 gibt an, sich während seines Heimaufenthaltes im untersuchten Heim zwar wohl und angenommen gefühlt zu haben, aber nicht verstanden. Das habe in erster Linie an der mangelnden Anregung und Förderung seiner Talente und Begabungen durch die Erzieherinnen und Erzieher gelegen.
Interview Nr. 5 (9 Jahre), Nr. 10 (14 Jahre), Nr. 16 (14 Jahre), Nr. 18 (11 Jahre), Nr. 19 (12 Jahre) und Nr. 30 (15 Jahre).
Davon betroffen sind die Befragten Nr. 7, 21, 25 und Nr. 27. Die Interviewpartnerin Nr. 7 gibt an, der Maßnahme zugestimmt zu haben, ob sie beteiligt gewesen ist, bleibt unklar. Bei den anderen 3 Befragten ist die Beteiligungslage ungeklärt, Während der Gesprächspartner Nr. 21 angibt, mit Ablehnung auf den Unterbringungsbeschluß reagiert zu haben, geben die Interviewpartnerin Nr. 25 und der Gesprächspartner Nr. 27 an, mit ambivalenten Gefühlen reagiert zu haben. Bei der Frau überwog eher die Ablehnung, während bei ihm aus seinen Außerungen eher Zustimmung ersichtlich wird. Der Fall der Interviewpartnerin Nr. 25 erweist sich als kompliziert, weil sie an
Der Interviewpartner Nr. 21 (PG1) beklagte ebenfalls „das Schleimen mit den Eltern“, weil er selbst in das „kooperative Verhältnis” nicht einbezogen war.
Vergleiche z. B. die Studie von Wedekind, 1986.
Es handelt sich um die Befragten Nr. 1, 10 und Nr. 22 aus der Gruppe 1 und den Gesprächspartner Nr. 12 aus der Gruppe 2.
Dennoch ist er offen gegenüber den Bezugspersonen im Heim und berichtet auch von konstruktiven Beziehungen zu verschiedenen Erzieherinnen und Erziehern des untersuchten Heimes.
Es handelt sich um die Befragten Nr. 2, 5, 9, 11, 23 und Nr. 26 aus Gruppe 1 und die Gesprächspartnerin Nr. 4 aus der Gruppe 2.
Der Interviewpartner Nr. 5 berichtet ebenfalls von sehr intensiven, häufigen und regelmäßigen Kontakten zu seinem Vater, allerdings habe er diese Beziehung nach 4 von insgesamt 8 Jahren Unterbringung im untersuchten Heim abgebrochen. Seine Gründe dafür teilt er im Gespräch nicht mit. Deshalb fällt er unter die Befragten, die ein angespanntes Verhältnis zur ihrer Herkunftsfamilie während ihrer Unterbringung im Heim hatten.
Befragte Nr. 2 aus der Gruppe 1.
Es handelt sich um die Befragten Nr. 5 und Nr. 11.
Ich benutze die Begriffe Clique und Peer-Group synomym. In der Heimgruppe befinden sich Kinder und Jugendliche aus allen Altersstufen. In der Clique sind die Mitglieder etwa im gleichen Entwicklungsalter.
Bei den Interviewpartnern und Interviewpartnerinnen Nr. 8, 13, 16, 27 aus der Gruppe 1 und Nr. 17 aus der Gruppe 2 ist das Verhältnis unverändert distanziert, konflikthaft, oder im Falle der Befragten Nr. 17 nach wie vor zum Vater abgebrochen, während die Befragten Nr. 3 und Nr. 25 von unverändert guten Beziehungen zu ihren Müttern sprechen. Im Falle der Interviewpartnerin Nr. 14 hält die während ihres Aufenthaltes einsetzende Verbesserung ihrer Beziehung zu ihrer Mutter und zu ihrem Stiefvater unvermindert an; sie spricht heute von einem konstruktiven Verhältnis zu beiden Bezugspersonen.
Bei den Befragten Nr. 15, 18 und Nr. 19 sind es die jeweiligen Väter, während der Gesprächspartner Nr. 21 heute sowohl zu seiner Mutter, seinem Stiefvater als auch zu seiner jüngeren Halbschwester eine sehr förderliche Beziehung pflegt.
Es handelt sich um die Gesprächspartnerinnen Nr. 8, 13 und die beiden Gesprächspartner Nr. 27, 28, alle aus der Gruppe 1.
Prinzipiell ist Wedekind aber zuzustimmen, wenn er darauf hinweist, daß Erzieher und Erzieherinnen ihre Arbeitskraft nicht übermäßig verausgaben dürfen, weil dann ihre berufliche Existenzgrundlage gefährdet werden könnte.
Sie erhält auf der Polaritätsskala die höchste Bewertung +7.
Mitgeschriebene Antwort auf die Frage 15, Leitfragenkatalog, S. 6.
Es handelt sich um die Befragten Nr. 1, 15, 16, 24 und Nr. 26 alle aus der Gruppe 1.
Neben ihr betrifft das noch die Gesprächspartnerinnen Nr. 24 und Nr. 26 und den Interviewpartner Nr. 16 aus der Gruppe 1.
Interviewpartner und Interviewpartnerinnen Nr. 16, 19, 24, 26 aus der Gruppe 1.
Zu diesen nichtintegrierten ehemaligen Heimkindern zählen die Befragten Nr. 3, 4, 7, 23 aus der Gruppe 1 und die Gesprächspartnerinnen Nr. 6 und Nr. 17 aus der Gruppe 2.
Gesprächspartnerinnen Nr. 7, 8 und Nr. 26 aus der Gruppe 1.
Gemeint ist der Interviewpartner Nr. 16.
Die Angaben der Interviewpartnerin Nr. 20 sind widersprüchlich, weil sie aber explizit bei die Frage 17 dem Erziehungspersonal im Heim eine geringere Bedeutung fir ihre Entwicklung zuschreibt, zähle ich sie zu den Befragten, die in den Beziehungsarbeitern und Beziehungsarbeiterinnen weniger wichtige Bezugspersonen sehen. Es handelt sich neben der Befragten Nr. 20 um die Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner Nr. 1, 16, 25, 27 und Nr. 28 aus der Gruppe 1 und die Befragten Nr. 6 und Nr. 12 aus der Gruppe 2.
Interviewpartnerin Nr. 29, Gruppe 1.
Das sind die Befragten Nr. 1 und Nr. 25 aus der Gruppe 1 und Nr. 6, 12 und Nr. 17 aus der Gruppe 2.
Die Ausnahme ist der Gesprächspartner Nr. 1.
Vergleiche z. B. den Beitrag von Schwarz, Wilfried; Ahrens, Kirstin (genaue Angaben in der Bibliographie).
Es handelt sich um die Befragten Nr. 16 und Nr. 22. Die Gesprächspartnerin Nr. 19 erlangte über die Gesamtschule das Abitur.
Es handelt sich um die Befragten Nr. 14, 25, 27 und Nr. 28.
Es handelt sich um die Befragten Nr. 2, 3, 13 und Nr. 15 aus der Gruppe i und Nr. 4 sowie Nr. 12 aus der Gruppe 2.
Das betrifft die Befragten Nr. 2, 5, 11, 23, 26 aus Gruppe 1 und Interviewpartnerin Nr. 4 aus der Gruppe 2. Die Gesprächspartnerin Nr. 9 aus der Gruppe 1 kennt ihre Eltern bis heute nicht und gibt im Gespräch an, auch keinen Kontaktwunsch während ihrer Unterbringungszeit gegenüber den Eltern verspürt zu haben.
Eltern bis heute nicht und gibt im Gespräch an, auch keinen Kontaktwunsch während ihrer Unterbringungszeit gegenüber den Eltern verspürt zu haben.
Die Befragten Nr. 2, 4, 5, 11, 23, 26.
Es handelt sich um die Befragten Nr. 14, 15, 20, 30 aus der Gruppe 1.
Gemeint sind der Interviewpartner Nr. 3 und die Gesprächspartnerinnen Nr. 13, 14, 18 aus der Gruppe 1.
Das sind die Befragten Nr. 3, 13, 14, 15, 18, 25, 27 aus der Gruppe 1. Der Interviewpartner Nr. 27 erwähnt darüber hinaus auch seine Großmutter mütterlicherseits als eine für ihn noch wichtigere Bezugsperson seiner Herkunftsfamilie.
In diesem Fall handelt es sich um die gleiche Mutter wie bei der Interviewpartnerin Nr. 2, die sich überwiegend an den Erziehern und Erzieherinnen orientiert hatte.
Seine kumulative soziale Orientierung beinhaltet kein Elternteil.
Er orientierte sich überwiegend an einem Erzieherpaar und einer heimischen Peer-Group.
Das sind die Befragten Nr. 1, 10, 22 aus der Gruppe 1 und der Gesprächspartner Nr. 12 aus der Gruppe 2.
Das sind die Befragten Nr. 9, 16, 19, 25, 28.
Es handelt sich um die ehemaligen Heimkinder Nr. 1, 5, 7, 11, 27, 30.
Befragte Nr. 4, 12 und Nr. 17.
Es handelt sich um die beiden Gesprächspartnerinnen Nr. 9 und Nr. 19 sowie den Interviewpartner Nr. 16 aus der Polaritätsgruppe 1.
Die Befragten Nr. 1, 15, 27, 30.
Das sind die Befragten aus Interview Nr. 2, 3, 13, 14, 18, 21, 22 aus Gruppe 1 und Nr. 12 aus der Gruppe 2.
Diese Mutter ist zugleich auch die Mutter des Befragten Nr. 3, der ebenfalls die gegenseitige Sympathie erwâhnt, sich aber nicht an die Motive erinnern könne.
Das sind die Interviewpartnerinnen Nr. 11, 20, 29 aus Gruppe 1 und Nr. 4 aus Gruppe 2.
Der Name ist geändert.
Transkription des Interviews mit einer Mutter eines ehemaligen Heimkindes des untersuchten Heimes, S. 9. Im folgenden Text mit TM abgekürzt.
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Gehres, W. (1997). Ergebnisse der Studie. In: Das zweite Zuhause. Focus Soziale Arbeit, vol 2. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09565-1_5
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