Zusammenfassung
Die These Neidharts, wonach die direktdemokratischen Institutionen, insbesondere das fakultative Referendum, zur Ausdifferenzierung vorparlamentarischer Entscheidungsstrukturen geführt haben, ist heute weitgehend akzeptiert. Kritik an dieser These wird selten bis nie geübt. Vorgebracht werden allenfalls Einwände, wie die Tatsache, dass andere Referendumsdemokratien keine vergleichbaren vorparlamentarischen Konfliktregelungsmuster hervorgebracht haben, weshalb die Kausalität keine zwingende sei. Oder dass die Bundesverwaltung auch nicht referendumsfähige Organisationen in Expertenkommissionen einbindet oder anhört und deshalb der Zweck der vorparlamentarischen Phase nicht ausschliesslich der Vermeidung des Referendums diene.860
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Referenzen
Kriesi. Le système politique suisse; Papadopoulos. Les processus de décision fédéraux en Suisse.
Neidhart. Plebiszit und pluralitäre Demokratie. Eine Analyse der Funktion des schweizerischen Gesetzesreferendums. S. 7.
Vgl. ibid. S. 8.
Ibid.
Ibid. S. 19.
Ibid. S. 22.
Ibid. S. 293.
Vgl. Förster und Pörksen. Wahrheit ist die Erfindung eines Lügners. Gespräche für Skeptiker. S. 46–63.
Luhmann Niklas, (1970). Soziologische Aufkärung Band 1. Aufsätze zur Theorie sozialer Systeme. Opladen: Westdeutscher Verlag. S. 10.
Vgl. Papadopoulos. Les processus de décision fédéraux en Suisse. S. 81.
Vgl. Kriesi. “Interne Verfahren bei der Ausarbeitung von Stellungnahmen in Vernehmlassungsverfahren. ” S. 100.
Ibid.
Eine Möglichkeit liegt in der Ceteris-paribus-Annahme. Damit postuliert die Theorie aber einen äussersten Grenzfall, “indem es weder auf Seiten der Ursachen noch auf Seiten der Wirkungen Austauschmöglichkeiten gibt und in dem die Orientierungsfunktion der Kausalbeziehung daher versagt. ” Luhmann Niklas, (1973). Zweckbegriff und Systemrationalität. Frankfurt am Main: Suhrkamp. S. 27. Eine zweite Möglichkeit besteht darin, sich auf Wahrscheinlichkeitsrechnungen abzustützen.
Luhmann. Soziologische Aufkärung Band 1. Aufsätze zur Theorie sozialer Systeme. S. 10.
Vgl. Bourdieu. Réponses. S. 71–90.
Vgl. Vatter Adrian, (1999). “Föderalismus. ” In Klöti Ulrich et al. (Hrsg.), Handbuch der schweizerischen Politik. Zürich: NZZ-Verlag, 78–108: S. 92–97.
Vgl. Germann Raimund E., (1999). “Die Kantone: Gleichheit und Disparität. ” In Klöti Ulrich et al. (Hrsg.), Handbuch der Schweizer Politik. Zürich: NZZ-Verlag, 387–421: S. 413.
Wobei diese je nach Rechnungsmethode wiederum relativiert werden müssen. Vgl. dazu Sciarini Pascal und Alexandre H. Trechsler, (1996). “Démocratie directe en Suisse: l ’élite politique victime des droits populaires? ” Revue suisse de science politique 2(2): 201–233.
Vgl. Schenkel Walter und Uwe Serdült, (1999). “Bundesstaatliche Beziehungen. ” In Klöti Ulrich et al. (Hrsg.), Handbuch der Schweizer Politik. Zürich: NZZ-Verlag, 469–511: S. 478.
Vgl. Gerheuser, Vatter und Sager. Die Berücksichtigung von Stellungnahmen der Kantone im Vernehmlassungsverfahren des Bundes. S. 129.
Es wäre im Übrigen interessant zu untersuchen, inwiefern Neidharts These selbst dazu beigetragen hat, die vorparlamentarische Phase als Mittel zur Konsenserhöhung zu begreifen. Denn diese Idee taucht in den parlamentarischen Debatten zum vorparlamentarischen Verfahren erst in den frühen 80er Jahren auf, während im vorletzten Jahrhundert und noch in den Vorbereitungen zu den Wirtschaftsartikeln von 1947 in erster Linie korporatistische und technische Argumente angeführt wurden.
Luhmann. Zweckbegriff und Systemrationalität. S. 12.
Kneer und Nassehi. Niklas Luhmanns Theorie sozialer Systeme. S. 39.
Vgl. Luhmann. Die Politik der Gesellschaft.
Bekanntlich werden Funktionssysteme (Wirtschaft, Recht, Politik, Religion usw., bei Luhmann als operativ geschlossene Einheiten betrachtet. Das heisst mit anderen Worten, dass ein System keinen Zugang zu seiner Umwelt hat und alles intern konstruieren muss. Damit stellt sich aber die Frage, wie die Umwelt oder Aspekte daraus erreicht und intern verarbeitet werden können. Vgl. die umfangreiche Literatur zu dieser Frage: Baraldi, Corsi und Esposito. GLU; Glossar zu Niklas Luhmanns Theorie sozialer Systeme. S. 195–198; Fuchs. Die Erreichbarkeit der Gesellschaft. Zur Konstruktion und Imagination gesellschaftlicher Einheit; Horster. Niklas Luhmann. S. 93–98; Kneer und Nassehi. Niklas Luhmanns Theorie sozialer Systeme. S. 47–56; Luhmann. Soziale Systeme. S. 242–346; Reese-Schäfer. Luhmann zur Einführung. S. 45–55.
Vgl. Neidhart. Plebiszit und pluralitäre Demokratie. Eine Analyse der Funktion des schweizerischen Gesetzesreferendums. S. 139–181.
Der Begriff der strukturellen Kopplung schliesst ‚Grenzverkehr‘ aus, im Sinne von Crozier Michel und Erhard Friedberg, (1977). L ’acteur et le système. Paris: Editions du Seuil. S. 163–196. Er ersetzt den Eingriff des einen Systems ins andere System durch systeminterne Erwartungsbildung. Vgl. insbesondere zum Thema strukturelle Kopplung des politischen Systems mit den Verbänden: Brodocz André, (1996). “Strukturelle Kopplung durch Verbände. ” Soziale Systeme 2(2): 361–387.
Vgl. Brodocz. “Strukturelle Kopplung durch Verbände. ” S. 363; Luhmann. Die Gesellschaft der Gesellschaft. S. 100–120; Luhmann. Die Politik der Gesellschaft. S. 372–407.
Nur noch schweizerische Landesverbände werden angehört.
Von angehörten Verbänden wird erwartet, dass diese eine repräsentative Stellungnahme abgeben, von den beteiligten Behörden wird erwartet, dass diese Gesetzesentwürfe verfassen, welche den eingegangenen Stellungnahmen Rechnung tragen.
Das zuständige Departement leitet ein Vernehmlassungsverfahren ein, verschickt den Verbänden die nötigen Unterlagen. Deren Stellungnahme soll innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich beim zuständigen Departement eintreffen, welches wiederum eine Botschaft des Bundesrates verfassen soll.
Vgl. Brodocz. “Strukturelle Kopplung durch Verbände. ” S. 367.
Vgl. ibid.: S. 379.
Vgl. Krause Detlef, (1999). Luhmann-Lexikon. Stuttgart: Enke. S. 142.
Probleme, so haben wir gesehen, bereiteten die Einhaltung der Fristen, die rechtzeitige Ankündigung der geplanten Vernehmlassungen sowie die Publikation der Vernehmlas-sungsresultate.
Lacroix. “Introduction. ” S. 10.
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Blaser, J. (2003). Ausblick. In: Das Vernehmlassungsverfahren in der Schweiz. Forschung Politik , vol 191. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09560-6_5
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