Zusammenfassung
Wie in Kap. 7 gesehen, stellte die Europol Drugs Unit im Kern eine rationalisierte Form des bilateralen Austausches polizeilicher Informationen dar. Ihre besondere Bedeutung erhielt die EDU erst dadurch, dass sie im Rahmen des Europol-Plans, dessen Grundzüge der Europäische Rat von Maastricht beschlossen hatte, als ein Provisorium für die Schaffung des europäischen Polizeiamtes Europol konzipiert war. Da die Mitgliedstaaten sich darüber einig waren, dass Europol neben dem Informationsaustausch seine Hauptaufgabe darin finden sollte, zur Unterstützung der nationalen Behörden personenbezogene Daten zentral zu speichern und zu analysieren, war die Schaffung einer Rechtsgrundlage für seine Arbeit eine unabdingbare Voraussetzung. Insbesondere musste vereinbart werden, welche Aufgaben und Kompetenzen das Polizeiamt besitzen und wie in diesem Rahmen das Verhältnis zwischen Europol und den mitgliedstaatlichen Polizei- und Justizbehörden ausgestaltet werden sollte. Innerhalb des intergouvernementalen dritten Pfeilers war zu diesem Zweck ein völkerrechtliches Übereinkommen auszuhandeln.
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Knelangen, W. (2001). Das Europäische Polizeiamt Europol. In: Das Politikfeld innere Sicherheit im Integrationsprozess. Forschungen zur Europäischen Integration, vol 4. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09548-4_8
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