Zusammenfassung
Bei der Lohnsteuer handelt es sich um eine Art der Steuervorauszahlung, die direkt als Steuerabzugsbetrag vom Arbeitgeber einbehalten wird. Steuerschuldner ist der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber ist lediglich verpflichtet bei jeder Lohnzahlung die Lohnsteuer einzubehalten und an das Finanzamt als Steuergläubiger abzuführen. Den Arbeitgeber trifft somit eine Mitwirkungspflicht. Er hat die Lohnsteuer bei jeder Lohnzahlung gem. § 38 Abs. 3 EStG einzubehalten und gem. § 41 EStG anzumelden und abzuführen. Nach § 42d EStG haftet der Arbeitgeber gesamtschuldnerisch für die einzubehaltende Lohnsteuer. Ihn trifft auch eine besondere Dienstleistungspflicht diesen Verpflichtungen nachzukommen.
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BAG Urteil 12.07.1989, DB 1990, S. 278 ff.
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Dobler, T. (2002). Lohnsteuer. In: Das Insolvenzverfahren. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09541-5_8
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Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-409-12013-5
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