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Leitbild und Aufgaben des Weltbürgers Unternehmung

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Corporate Citizenship

Part of the book series: Markt- und Unternehmensentwicklung ((MAU))

  • 146 Accesses

Zusammenfassung

Im vorhergehenden Kapitel wurde eine umfassende Strategie für unternehmerisches Handeln in der Gesellschaft entwickelt. In den folgenden drei Kapiteln soll die Umsetzung dieser Strategie für drei Handlungsfelder detailliert bearbeitet werden: zunächst die Frage nach einem Leitbild für die Gestaltung globaler Steuerungssysteme durch die internationale Unternehmung sowie sich ergebende Aufgabenfelder, dann die Frage nach den Grundlinien eines wirtschaftlichen globalen Steuerungssystems am Beispiel der Regeln guter Corporate Governance und zuletzt die intersystemische Frage nach Verbesserungschancen in der Systematik des tertiären Bildungsbereichs.

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Literatur

  1. Frankenfeld ( 1991, S. 76 f.) stellt die Entwicklung der Zahl internationaler Organisationen dar. Demnach ist die Anzahl zwischenstaatlicher Organisationen von 1909 bis 1986 von 37 um den Faktor 10 auf 369 gestiegen, jene der internationalen Nicht-Regierungsorganisationen (ohne Unternehmen) von 176 um den Faktor 26 auf 4.649. Bereits in diesen Zahlen drückt sich das zunehmende Gewicht nicht-staatlicher Akteure aus.

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  2. Welche Staatsform man hier einträgt, ist unerheblich. In Frage steht das Zentralstaatsprinzip als solches. Luhmann ( 1997, S. 166 ).

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  3. Ebenda, S. 746: „Das heißt: das Gesamtsystem verzichtet auf jede Vorgabe einer Ordnung (zum Beispiel: Rangordnung) der Beziehung zwischen den Funktionssystemen. Die Metapher des `Gleichgewichts’ ist ebenfalls unbrauchbar und würde nur darüber hinwegtäuschen, daß die Gesellschaft die Beziehungen zwischen ihren Teilsystemen nicht mehr regulieren kann, sondern sie der Evolution, also der Geschichte tiberlassen muß.“ Jedes System strebt dabei durchaus aus sich heraus nach einer - sozusagen - ganzheitlichen Rolle. Ebenda, S. 748: „Keine Rangordnung heißt auch: keine Stratifikation. Vielmehr ergeht an alle Funktionssysteme der Auftrag, sich selbst im Verhältnis zu den anderen zu überschätzen,..”

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  4. Vgl. hierzu auch Kirchner (1999e), Homann (1999b, S. 69 f.).

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  5. Luhmann ( 1997, S. 663 f.).

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  6. Homann ( 1999b, S. 70).

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  7. Kirsch ( 1999, S. 213).

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  8. Vgl. Bernholz ( 1995, S. 65 f.).

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  9. Das Auftreten der NGO’s kann man in dieser Hinsicht interpretieren: Soziale Akteure versuchen wirtschaftliche Akteure zu binden - die Staaten, das politische System braucht es dafür gar nicht mehr unbedingt! Sehr vereinfacht formuliert: Was dem Staat die Polizei, ist dem Unternehmen das Unterlassen von Investitionen.

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  10. Die von Homann (19996, S. 70) genannten ein bis zwei Jahrhunderte für die Herausbildung etablierter internationaler Institutionen mag eine Vorstellung der in Frage stehenden Zeiträume geben.

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  11. Konnte man bei Gründung der Vereinten Nationen diese Probleme aus Mangel an anderen Spielern und aufgrund theoretischer Defizite vermutlich noch gar nicht aufmachen, so hat sich zumindest hieran etwas geändert.

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  12. Die Feststellung trägt eine gewisse historische Ironie in sich: Der Kommunismus sicherte die institutionellen Voraussetzungen für den globalen Wettbewerb der Systeme!

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  13. Zur Frage internationaler Ordnungssysteme unter den Bedingungen einer Hegemonialmacht vgl. Fischer (1999).

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  14. WTO (1994): Oberstes Gremium der WTO ist die „Ministerial Conference’, in dem jedem Staat - ebenso wie im nachgeordneten „General Council“ - eine Stimme zukommt (Artikel IV und IX des Vertrages über die Gründung der World Trade Organization).

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  15. Folglich bleibt auf dieser Ebene auch die zweite Argumentationsfigur zur Begründung staatlicher Zentralgewalt, das Unterbinden von Gewalt oder ruinösem Wettbewerb, unangetastet. Die Staaten können und sollen so handeln, daß Regelsysteme mit dauerhaft negativen Folgen verboten werden - das ist ja ihr Zweck. Sie werden nur mit jenen Verboten keinen Erfolg haben, die dauerhaft produktive Strukturen erschweren. Vgl. auch Kirchner ( 1999c, S. 383 ).

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  16. Neben den Nationalstaaten zum Beispiel die Europäische Union, Bundesländer, Städte und Gemeinden.

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  17. Dies wird den globalen Unternehmen weitere Wettbewerbsvorteile gegenüber nicht-globalen Unternehmen verschaffen. Durch eine überlegene, interne Unternehmenspolitik und bessere, frühzeitigere Kenntnis von Änderungen im Anreizgefüge kann sie sich weiterhin Vorteile im Wettbewerb unter den globalen Unternehmen sichern: Wer nichts unternimmt, braucht sich nicht zu wundern, wenn er zum Objekt des Gestaltungsstrebens anderer wird.

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  18. Ausnahmen bestätigen an dieser Stelle die Regel. „Social Accountability“-Standard, vgl. CEPAA (2000).

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  19. Als der Präsident der Deutschen Arbeitgeberverbände im August 2000 forderte, daß deutsche Lehrer in den Ferien Internetkurse besuchen, war das Gegenargument der Kultusminister der Länder im Kern „fehlende Sachkenntnis“. Die Unternehmen müssen sich eine fachliche Qualifikation und dann eine gesellschaftliche Reputation aufbauen, die dafür sorgt, daß ihre Vorschläge erstens kompatibel zum jeweiligen Funktionssystem sind und zweitens andere Spieler weder Anlaß noch Möglichkeit haben, entsprechende Aussagen so einfach „abzubügeln”. Ein Geschehen wie im genannten Fall wirkt nach Auffassung des Autors negativ auf die gesellschaftliche Reputation der Unternehmen. Vgl. Rathmann (2000). „Codes of conduct“ hier verstanden als nur unternehmensinterne, selbstgegebene Anleitung. Daneben können sich „codes of conduct” auch auf andere Gruppen beziehen: Branchen, Multinationale Unternehmen etc. Vgl. Simma/ Heinemann (1999), Bierich (1999, S. 446 f.).

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  20. Vgl. Wieland (1993).

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  21. Die dann, wie im Falle des Ford Pinto, einige Menschen das Leben kosten.

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  22. Eine Ausnahme können zum Beispiel Investitionen in eine hochspezifische globale Spitzenausbildung darstellen (Vgl. Kapitel 8.4).

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  23. Wieland/ Grüninger (2000).

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  24. AccountAbility (1999).

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  25. Um den Eindruck zu vermeiden, hier werde „etatistisch“ argumentiert, sei angemerkt, daß die „beste” Steuerungsform jene ist, bei der alle aus sich heraus durch informelle Abstimmung „das Richtige“ tun. In der Sprache dieser Untersuchung kann man dies als „informelle kollektive Selbststeuerung” bezeichnen. Angesichts allgegenwärtiger Dilemmastrukturen und Ausbeutungsgefahren wäre es nur verfehlt zu glauben, daß diese Form der Selbststeuerung „keine Anstrengung“ impliziert oder nicht an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist. An der Notwendigkeit der Investition, des kurzfristigen „Verzichts”, ändert sich nichts, sondern nur an der Haltung des Akteurs zur Erforderlichkeit dieses „Verzichts“.

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  26. Es ist in diesem Zusammenhang interessant, ein Beispiel von Krugman ( 1996, S. 205 f.) aufzugreifen. Die Weltwirtschaft war vor dem Ersten Weltkrieg in vielerlei Hinsicht so globalisiert wie heute. Die um politische (!) Ziele geführten Kriege haben die Integration der Weltwirtschaft um vielleicht 60 Jahre zurückgeworfen.

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Seitz, B. (2002). Leitbild und Aufgaben des Weltbürgers Unternehmung. In: Corporate Citizenship. Markt- und Unternehmensentwicklung. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09521-7_6

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-09521-7_6

  • Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-8244-7555-1

  • Online ISBN: 978-3-663-09521-7

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