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Die Strategie des korporativen Bürgers Unternehmung

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Corporate Citizenship

Part of the book series: Markt- und Unternehmensentwicklung ((MAU))

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Zusammenfassung

In diesem Kapitel sollen die Strategie einer Unternehmung als korporativer Bürger entworfen sowie Richtlinien und erste Methodenvorschläge für eine gesamthafte Umsetzung aufgestellt werden.

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Literatur

  1. Vgl. Sautter ( 1999, S. 99), Endres (1999, S. 388 ).

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  2. Für eine Betrachtung von Humanvermögen als Sozialvermögen ist dies unmittelbar klar, gilt aber auch mit Blick auf Naturvermögen, denn Vernunft muß nach Kant (1795/ 1973, S. 141): „... sich in Ansehung des Verhältnisses der Wirkungen zu ihren Ursachen innerhalb der Grenzen möglicher Erfahrung halten...“ „Wir” können mit Natur nur sozial, also selbstreferentiell umgehen entsprechend dem Bild, das wir uns von der „Natur“ gemacht haben: Naturschutzgesetze werden gemacht, weil Menschen das wollen. Entsprechend sind Investitionen in Naturvermögen praktisch Investitionen in Sozialvermögen.

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  3. Würde man nur von Sozialkapital sprechen, so stellte sich in einer gesamthaften interaktiven Betrachtung stets die Frage: Für wen ist das ein Wert, ein Recht, und für wen ist damit eine Verpflichtung verbunden? Nimmt man nur den Begriff Sozialkapital, so ist eine Differenzierung kaum möglich. Wenn man differenziert, stellt sich allerdings auch die Frage nach einem Ober-bzw. vordifferenzierten Begriff. Ausgehend von der Kooperationsheuristik der Ökonomik könnte man die Bezeichnung Potential nutzen. Als der Untemehmung zur Verfügung stehendes Mittel wird Sozialpotential zu Sozialvermögen, als zu beachtende Verpflichtung zu Sozialkapital.

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  4. Im Grunde scheint die undifferenzierte Verwendung des Begriffs des Sozialkapitals als eng verwandt mit den in Kapitel 3.2.2 dargestellten normativistischen Konzepten im Sinne der „sozialen Verantwortung“, der „corporate social responsibilities”: Unternehmen haben soziale Pflichten zu beachten - denn genau das besagt buchhalterisch das Wort Kapital -, aber keine sozialen, über das wirtschaftliche hinausgehenden Rechte zu beanspruchen.

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  5. Vgl. Mantow ( 1995, S. 256 f.). Das Beispiel von Greenpeace, Shell und der Ölplattform Brent Spar ist deshalb so lehrreich, weil es die ganze Relativität der Zusammenhänge zum Ausdruck bringt. Greenpeace glaubt im Auftrag der Natur zu handeln - woran man aber bei sachlicher ökologischer Einschätzung des Falles Brent Spar zweifeln muß. Shell investiert in Reaktion auf das Verhalten von Greenpeace in Sozialvermögen, obwohl Shell in der Sache wohl die sinnvollste Lösung verfolgte! Die Entscheidung von Shell ist rational, wirkliches Verhalten Folge subjektiver, besser: gesellschaftlicher, Wahrnehmungen. Relevant sind die Wahrnehmungen. Die „Sache“ spielt nur eine Rolle als Aufforderung an die Wahrnehmung zu größtmöglichem Wirklichkeitsbezug. Eine Aufforderung, der man folgen kann - oder auch nicht.

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  6. Vgl. Luhmann (1986/ 1990, S. 237 f.).

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  7. Axelrod ( 1984, S. 63 f.). Mit Blick auf Investitionen in Reputation als informelle Regel bedeutet dies, daß der Erfolg der Investition davon abhängt, inwieweit und in welcher Art sich die Meinung der Interaktionspartner verändert.

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  8. Mummert ( 1998, S. 27 f.).

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  9. Vgl. Suchanek/ Waldkirch (1999).

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  10. Mit der Bezeichnung „Defektion“ oder „Austritt” wird Bezug genommen auf die Möglichkeit, daß eine Institution nach der je individuellen Bewertung eines betroffenen Akteurs illegitim wird, also die Institution selbst nicht (mehr) die erwarteten Kooperationsgewinne ermöglicht, sich die Interessen des Akteurs verändert haben und die Institution diesen nicht mehr hinreichend dienlich ist oder eine aus Sicht des Akteurs bessere Institution verfügbar erscheint und der Akteur sich daher der Institution zu entziehen sucht. In einem grundlegenden Sinne verfügt jeder Akteur stets über ein solches Defektionsrecht: Unternehmen können, analog zu Individuen und als ultima ratio angesichts verfehlter Bedingungen, nicht nur Standorte schließen oder verlagern, sondern sich auch selbst auflösen. Die Aussage hier ist, daß die Institution eben deshalb das Defektionsrecht schützen sollte, damit Lernprozesse nicht nur ermöglicht, sondern manchmal auch erzwungen werden können und daher bereits bei Schaffung von Institutionen nicht nur Beschwerde-und Konfliktschlichtungsoptionen, sondern auch Austrittswege eingerichtet werden sollten (wohlgemerkt nur mittelfristig!). Vgl. hierzu auch Söllner (2000).

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  11. Vgl. Kirchner ( 1999a, S. 180 f.).

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  12. Wenn zum Beispiel in der Schule vor allem Englisch und Französisch gelehrt wird, dann hat das ganz massive Konsequenzen: Praktisch keiner spricht, sagen wir, Chinesisch oder Polnisch. Die Anschlußmöglichkeiten an Kommunikation werden somit ganz entscheidend vorstrukturiert, und man kann nur hoffen, daß die Investitionen in Englischkenntnisse sich tatsächlich als lohnender erweisen. Man würde mindestens eine Generation brauchen, wollte man sich aus dieser Pfadabhängigkeit herausarbeiten. Gleichzeitig sieht man, daß soziale Investitionen Interaktionschancen eröffnen: Würden gar keine Fremdsprachen gelehrt, wären die Interaktionsmöglichkeiten mit dem Ausland wesentlich geringer.

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  13. Für eine Einordnung des Gedankens der Pfadabhängigkeit in die ökonomische Organisationstheorie vgl. Waldkirch ( 2000, S. 19 f.).

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  14. Um das dahinterstehende Argument nochmals zu verdeutlichen: Im wirtschaftlichen Bereich setzen Preise unmißverständliche Signale tar Handeln zum Zweck der Gewinnsteigerung. Eine Unternehmensführung, die sich über Preissignale hinwegsetzt, wird sehr rasch in erhebliche Schwierigkeiten geraten. Der weitere soziale Bereich kennzeichnet sich eben durch das Fehlen eines gemeinsamen Signalmechanismus bzw. durch deren größere Distanz zum unternehmerischen Gewinnziel: Auf zum Beispiel schlechtere Bildungsleistungen kann ein Unternehmen auf sehr viel mehr Arten oder auch überhaupt nicht reagieren, ohne daß sich dies so bald auf den Jahresgewinn auswirkt.

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  15. Kooperation steht in der Logik des Gefangenendilemmas für Investition, Vorleistung um größere, zukünftige Vorteile zu realisieren. Defektion zielt auf die Realisierung des größtmöglichen, unmittelbaren Vorteils, also auf Investitionsverweigerung und unmittelbare Gewinnrealisierung.

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  16. Axelrod (1984, S. 109 f.) faßt diese Prinzipien als „Tit for Tat“-Strategie zusammen. Tit for Tat beginnt eine Sequenz von Interaktionen immer mit einer Kooperation. Das Verhalten in der nächsten Interaktion orientiert sich immer am vorhergehenden Verhalten des anderen. Für eine umfassende Darstellung des aktuellen Standes der spieltheoretischen Forschung vgl. Dixit! Skeath (1999). Diese Forschung bestätigt die Grundaussagen Axelrod’s mit einigen Präzisierungen

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  17. Tit for Tat beginnt stets mit einem kooperativen Zug und orientiert sich nach dem Anfangszug stets ant Verhalten des lnteraktionspartners. Um im Falle der Defektion des anderen nicht in einer endlosen Folge von Defektion und Gegendefektion zu enden, sollte kooperatives Verhalten gleichwohl „immer mal wieder“ probiert werden. Vgl. Dixit! Skeath ( 1999, S. 272–274 ).

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  18. Axelrod ( 1984, S. 112).

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  19. Ein von Helmut Schmidt ( 1998, S. 31) verwendeter Begriff.

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  20. Vgl. Homann/ Blome-Drees ( 1992, S. 135 f.).

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  21. Es wird hier pragmatisch abgekürzt. Grundsätzlich theoretisch bleibt die Gegenleistung des Interaktionspartners auf eine Investition des Vorleistenden dessen autonome Entscheidung. Praktisch jedoch ist im Fall autonomer Selbststeuerung die diesbeziigliche Unsicherheit so gering, daß sie vernachlässigt werden kann.

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  22. Man kann sich dies auch anhand der Kostenstrukturen verdeutlichen. Steuer- oder Sozialversicherungsgesetze, Tarifverträge etc., bestimmen in wesentlichen Teilen die Kostenstruktur eines Unternehmens. Autonome Investitionen in zum Beispiel Reputation oder Image stehen im Vergleich dazu für relativ geringe Kosten. Dennoch dürfen solche Investitionen nicht unterschätzt werden, da sie durch ein Unternehmen autonom definiert werden und in vieler Hinsicht zukünftige Interaktionen und Investitionen vorstrukturieren.

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  23. Kalkulation ist dabei in sich eine Investition, der eine Entscheidung vorangeht. Da das verfügbare Vermögen stets begrenzt ist, ergeben sich Grenzen der Kalkulationsfähigkeit. Die heuristische Vorzugswürdigkeit von Kooperation steht daher nicht in Widerspruch zur Ambivalenz der Investitionsentscheidung. Das Ergebnis der Kalkulation hat Vorrang vor der Heuristik, die Heuristik bleibt aber ungeachtet dessen bestehen.

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  24. Vgl. die in Kapitel 2 entwickelten Gründe für aktive korporative Bürgerschaft.

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  25. Für das Verständnis der „relevanten“ Gesellschaft ist wichtig, daß diese zwar autonom durch einen Akteur definiert wird, aber andere Akteure diese Bestimmung autonom „bedingen”. Andere Akteure können aus eigener Entscheidung einer „Gesellschaft“ bei- (und sei es nur, indem sie anfangen, Steine auf vorbeifahrende Limousinen zu werfen) oder austreten.

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  26. Reichard ( 1987, S. 333).

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  27. Vgl. Mühlenkamp ( 1994, S. 190 f.).

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  28. Mühlenkamp ( 1994, S. 259).

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  29. Die Nutzwertanalyse geht auf Zangemeister (1976) zurück. Für die methodische Darstellung und Einordnung der Nutzwertanalyse vgl. Götze/ Bloech (1995, S. 133 f.) und Blohm/ Lüder ( 1991, S. 174 f.).

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  30. Blohm/ Luder ( 1991, S. 187): Die Nutzwertanalyse ist „keine in sich geschlossene Entscheidungsrechnung, sondern lediglich ein Rahmen für die systematische und nachvollziehbare Aufbereitung von Entscheidungsinformationen, der an verschiedenen Stellen durch Eingabe subjektiver Urteile ausgefüllt werden muß.“

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  31. Vgl. Streit/ Mangels ( 1996, S. 4 f.).

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  32. Ebenda. Ebenda. Vgl. Kirchner ( 1999a, S. 130 f.).

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  33. Vgl. Mummert (1998), Kirchner (1999a, S. 178 f.) und Kirchner (19996, S. 399 f.).

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  34. Vgl. hierzu auch Kirchner ( 1999a, S. 180 f.).

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  35. Vgl. Homann (19996, S. 71), Kirchner (19996, S. 392 f.).

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  36. Vgl. Muirhead ( 1999, S. 16 f.).

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  37. Am Beispiel des in Kapitel 8 zu behandelnden Themas der Investition in Bildungssysteme laßt sich dies exemplarisch verdeutlichen. Selbst in dem aus ethischer, umfassender Perspektive verfaßten, auf dem neusten Stand der Forschung stehenden „Handbuch der Wirtschaftsethik“ fällt die Frage unternehmerischer Investitionen in die Bildungssysteme zwischen das vorgegebene Raster. Die Bearbeitung des „Bildungsthemas” mit Blick auf die Unternehmen endet mit der Weiter-und Berufsausbildung. Die Darstellung der unternehmerischen Personalfunktion endet bei Fragen der (gewerkschaftlichen) Mitbestimmung. Die selbständige und gemeinsame Schaffung komplexer Bildungsstrukturen wird nicht behandelt. Vgl. Backes-Gellner/ Weckmüller (1999) und Krell (1999).

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  38. Dies bedeutet auch - was hier aber nicht weiter im Vordergrund stehen soll - daß ein Unternehmen auch substanziellere Vermögen im Modus autonomer Selbststeuerung investiert, also zum Beispiel in Reputation oder Transparenz. Im strategischen Modus wird sich die Unternehmung allerdings kaum damit zufrieden geben, für sich eine bestimmte Reputation oder zum Beispiel den Ausschluß von Bestechlichkeit erreicht zu haben, sondern wird den Anspruch verfolgen, einen kollektiven Prozeß anzustoßen oder zu steuern (also zum Beispiel die Zahlungsmoral insgesamt oder das Maß der Bestechlichkeit in einer Volkswirtschaft zu verbessern).

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  39. Dies kann in Form einer einmaligen Leistung oder als jthrliches Leistungsversprechen erfolgen.

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  40. Zum deutschen Modell vgl. Gerum ( 1999, S. 156–158).

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  41. Mecking ( 1996, S. 218 ). Mecking benutzt hier die Bezeichnung „Wohltäter“. Diese Bezeichnung mag aus der Binnenperspektive einer Stiftung gerechtfertigt sein, aus ökonomischer Sicht ist die Bezeichnung allerdings verfehlt. Es geht um Investitionen und das Verfolgen des Eigeninteresses auf anderer Ebene.

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  42. Wobei zum Beispiel das deutsche Stiftungsrecht hier nach Auffassung des Autors Defizite aufweist. Um in den Genuß der Steuerbefreiung zu gelangen, müssen Stiftungen dem Zweck nach „selbstlos“, „uneigennützig” sein. Vgl. Mecking ( 1996 ), Mecking (1998). Aus ökonomischer Sicht ist eine solche Bestimmung problematisch. Zwar ist der gesellschaftliche Zwang, die Stiftung auf gemeinnützige Ziele auszurichten, sinnvoll und letztlich im Sinne der Selbsterzwingung auch im Interesse der Unternehmen, die Regelung erscheint aber gleichzeitig als unzureichend ausdifferenziert.

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  43. Das Stiftungsrecht setzt bestimmte Bedingungen, die die Interessen anderer Akteure schützen. Durch die Entscheidung für die Rechtsform der Stiftung, berücksichtigt das stiftende Unternehmen diese anderen Interessen. Darüber hinaus werden andere Systeme auch im Handlungsvollzug der Stiftung eine größere Rolle spielen.

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  44. The Corporate Citizenship Company (2000).

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  45. Für eine genauere Übersicht der Parameter siehe Kapitel 5.5.1.1.

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  46. Vgl. auch Kapitel 3.2.

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  47. Wagner ( 1999, S. 23 f.) unterscheidet deskriptive, instrumentelle und normative Stakeholder-Ansätze. Aus unternehmenssystematischer Sicht kann dabei letztlich immer nur ein instrumenteller Ansatz in Frage kommen. Die Anspruchsgruppen haben aus dieser Perspektive einen „stake“ im Problem, aber nicht an der Unternehmung (was gleichwohl nicht ausschließt, daß die Anspruchsgruppen für sich die Unternehmung zum Problem machen). Selbst angestellte Manager - von anderen Gruppen ganz abgesehen - sind demnach der Versuchung ausgesetzt, das Unternehmensinteresse aus kurzfristig eigeninteressierten Motiven zu hintergehen und damit einer nur instrumentellen Anwendung des Stakeholder-Modells entgegenzuwirken. Wenger/ Knoll (1999, S. 442) mit Bezug auf eine nicht-instrumentelle Verwendung des Stakeholder-Modells: „Aus der Sicht angestellter Manager lässt sich das zeitlose Interesse an einer Zurückdrängung von Aktionärsinteressen nun auf einen einfachen Nenner bringen: Je mehr Gruppen Ansprüche an die

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  48. Unternehmenspolitik stellen dürfen und je nebulöser die aus diesen Ansprüchen folgenden Zielvorgaben formuliert sind, umso schwieriger wird die Kontrolle des Managements...“

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  49. Luhmann (1986) behandelt: Wirtschaft, Recht, Wissenschaft, Politik, Religion und Erziehung. Luhmann (1998) nennt weiterhin Medien und Familie.

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  50. Umwelt“ ist für Luhmann nur als Differenz zum System zu verstehen, nicht selbst als System. Hier soll Umwelt die sozialen Systeme der Menschen zum Umgang mit Umwelt bezeichnen. Entsprechend besteht auch kein Gegensatz zur Auffassung Luhmann’s.

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  51. Die Frage nach Aufgabe und Sinn des Militärs oder des militärischen Systems erscheint generell kaum als Gegenstand zumindest in der deutschen sozialwissenschaftlichen Forschung. Wie die bisherige Geschichte aber zeigt, können globale Entwicklungen ohne das militärische Element kaum nachvollzogen werden. „Bereite den Krieg vor, wenn du den Frieden bewahren willst.“ Dieser alten Redeweise kommt auch heute noch mehr Geltung zu, als man es aus humanistischen Idealen heraus vielleicht gerne wahrhaben möchte. Darüber hinaus ist zu beachten, daß die Politik, die sich nach Luhmann um den Code „Macht haben/ nicht haben” strukturiert, zwar das militärische System steuern sollte, ob man sich aber angesichts der historischen Instabilität des politischen Systems darauf verlassen möchte, ist eine andere Frage, über die man zumindest nachgedacht haben sollte. Aus spezifisch deutscher Sicht formuliert: Der II. Weltkrieg war auch für die Unternehmen ein riesiges Verlustgeschäft. Das Gewinnprinzip (!) hätte von einem weitblickenden Unternehmen Ende der zwanziger Jahre massive Investitionen in die Demokratie verlangt. Was Realität war, ist bekannt. Die Frage heute lautet: Machen wir es hinreichend besser?

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  52. Natürlich lassen sich auch Stakeholdern Indikatoren zuordnen. Gerade in der Frage der Indikatoren kommt jedoch die Überlegenheit der Systemtheorie zum Vorschein. Der Code der Systeme wird in der einen oder anderen Form erfaßt und besitzt in den Systemen zentrale und unmittelbare Relevanz (zum Beispiel in Form von Wahlergebnissen, Einschaltquoten für die Massenmedien, Anzahl und Qualität eines militärischen Dispositivs, Leistungsvergleiche unter Schülern etc.). Verändert sich einer dieser Indikatoren, so bedeutet das signifikante Änderungen im jeweiligen System!

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  53. Wobei es natürlich einen Grenzbereich gibt, wie zum Beispiel Fragen der wirtschaftsrechtlichen Regelung, der die besondere Aufmerksamkeit beider Seiten verdient. Gerade in diesen Fragen wird die übergreifende Kompetenz der Unternehmensleitung selbst häufig gefordert sein.

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  54. Vgl. hierzu auch Franz ( 1999, S. 196).

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  55. Denn wer so kurzfristig in ein sich üblicherweise längerfristig bildendes Vermögen investiert, der muß, so die Vermutung, auch kurzfristige Interessen verfolgen - und das legt stets den Verdacht des Ausbeutungsversuches nahe. Vgl. Kapitel 4.1.2 und 4. 1. 3.

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  56. Also das Engagement insbesondere großer Unternehmen für die Entwicklung ihres unmittelbaren, lokalen Umfelds.

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  57. Vgl. nachfolgend Palazzo (2000).

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  58. In diesem Sinne als beispielhaft für kontinentaleuropäische Verhältnisse kann das von Ramthun (2000b, S. 50) erwähnte Beispiel der „Initiative für Beschäftigung“ gelten. Dieses von der BASF, Bertelsmann und der IG Bergbau, Chemie, Energie mit Hilfe eines externen Beraters realisierte,,Mediations”-Projekt, hat mit Einbindung der Politik Stand 2000 bereits zu 4.500 neuen Arbeitsverhältnissen geführt und soll in den folgenden zwei Jahren weitere 16.000 Arbeitsverhältnisse schaffen.

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  59. Hier bezogen sowohl auf Personen als auch auf korporative Akteure.

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  60. Development that meets the needs of the present without compromising the ability of future generations to meet their own needs“ Der Begriff geht zurück auf den Bericht Our Common Future” der World Commission on Environment and Development aus dem Jahre 1987.

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  61. Logan ( 1998, S. 69).

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  62. Nach heutigem deutschen Verständnis würde man dann das Interesse der Natur ungefähr fassen als Minimierung der menschlichen Eingriffe in funktionierende ökologische Systeme bzw. Umkehrung naturzerstörender Verhaltensweisen in naturschaffende Verhaltensweisen.

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  63. Diese theoretisch-ökonomische Sichtweise findet im übrigen eine praktische Bestätigung im deutschen Bundesimmissionsschutz-Gesetz, dessen Logik der „Ausgleichsflächen“ und „ökologischen Aufwertung” als Gegenleistung für Naturverbrauch diesem Gedanken entspricht.

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  64. Vergleicht man diese Rekonstruktion mit dem „sustainable development“-Konzept, fällt auf, daß letzteres unter dem Problem leidet, daß es bisher im Grunde keine Organisationen gibt, die die Interessen der „future generations” explizit und im speziellen vertreten. Allenfalls Kirchen oder ähnliche Einrichtungen nehmen dieses für sich in Anspruch, leiden dann aber unter dem Problem, andere Interessen zum Teil vordringlicher zu vertreten. Ein realer Interessengegensatz kann - wenn überhaupt - nur bedingt aufkommen, und folglich kann die gegenwärtige Nutzung nur in geringem Maße zugunsten der zukünftigen beschränkt werden. Eine Arrangement analog zur Entstehung von Umweltschutzorganisationen ist sicher denkbar, aber gegenwärtig nicht abzusehen - unabhängig vom systematischen Problem, daß die Interessen der „future generations“ nicht spezifisch jene der Natur sind. Vgl. zum Konzept der intergenerationellen Gerechtigkeit Suchanek (1995).

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  65. Vgl. Logan (2000), Royal (1998), Murdock (1999).

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  66. Es ist von daher auch kein Zufall, daß die Bezeichnung sich für kritische Auseinandersetzungen mit dem gesellschaftlichen Engagement von Unternehmen anbietet, so zum Beispiel Murdock (1999).

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  67. Relativ zur Gesamtleistung einer Unternehmung, nicht notwendig absolut. Vgl. hierzu Muirhead (1999).

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  68. Wobei Logan an der Entwicklung des Modells der LBG maßgeblich mitgewirkt hat, vgl. Logan/ Tuffrey (1999). Die Modelle sind komplementär zueinander.

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  69. The Corporate Citizenship Company (2000).

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  70. Logan ( 1998, S. 68): „The community is just one stakeholder and not often the most important one.“ Diese Aussage ist phänomenologisch völlig zutreffend oder aus Unternehmenssicht sogar noch zu vorsichtig formuliert, aber für die Gestaltungsfrage sozialer Investitionen verfehlt. Ein Konzept der Corporate Citizenship und sozialer Investition muß genau diesen Bereich ins Zentrum stellen, denn eben dadurch erlangt das Konzept bezogen auf das spezielle Problem überlegene Leistungsfähigkeit.

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  71. Um diesen Gedanken begreiflicher zu machen, sei auf die vergleichbare Situation beim Menschen hingewiesen: Daß Menschen generell kein Interesse an Raub und Gewalt haben und Regeln bilden, um entsprechende Handlungen zu unterbinden, schließt nicht aus, daß in speziellen Situationen bestimmte Menschen es trotzdem in ihrem Interesse finden, so handeln zu wollen. Daß es Wirtschaftskriminalität gibt, heißt ebensowenig, daß die Unternehmen „böse“ sind, wie das Faktum menschlicher Kriminalität bedeutet, daß der „Mensch” dies wäre.

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  72. In diesem Sinne kann man den Marine Stewardship Council interpretieren. Die Firma Unilever hat hier zur Erhaltung der Fischbestände in die Bildung eines autonomen Akteurs investiert, mit dem sie durchaus in Zukunft auch einmal in Konflikt geraten kann. Vgl. http://msc.org.

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Seitz, B. (2002). Die Strategie des korporativen Bürgers Unternehmung. In: Corporate Citizenship. Markt- und Unternehmensentwicklung. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09521-7_5

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  • Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden

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