Zusammenfassung
Bei der Abfassung der „Römischen Verträge“ im Jahre 1957 stand eine gemeinsame europäische Regionalpolitik noch nicht zur Debatte. Es herrschte die Überzeugung, daß der Abbau der regionalen Disparitäten dem Markt bzw. den Mitgliedstaaten überlassen werden könne (Pöttering/ Wiehler 1983: 53). Obwohl sich diese Hoffnung rasch als Illusion erwies, kam die Regionalpolitik auch nach der Gründung des Regionalfonds (1975) kaum über eine Nebenrolle im Konzert der Gemeinschaftspolitiken hinaus. Erst mit der Verabschiedung der „Einheitlichen Europäischen Akte“ im Jahre 1986 wurde der Bereich der Regionalpolitik explizit in den Katalog der gemeinschaftlichen Tätigkeitsfelder aufgenommen. Die Gemeinschaft verpflichtet sich darin, „den Abstand zwischen den verschiedenen Regionen und den Rückstand der am wenigsten begünstigten Gebiete zu verringern“ (EWG-Vertrag, Art. 130a). Die seitherige Entwicklung ist durch eine starke Ausweitung des regionalpolitischen Etats und — parallel — durch eine restriktive Kontrolle der nationalen Regionalbeihilfen gekennzeichnet.
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Krafft, A., Ulrich, G. (1993). Der Aufstieg der Regionen und die Krise der Regionalpolitik. In: Chancen und Risiken regionaler Selbstorganisation. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09482-1_2
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