Zusammenfassung
Vielfältige gesamtgesellschaftliche Entwicklungen haben in den letzten Jahren dazu geführt, betrieblich geförderte Kinderbetreuung wieder in den Blickpunkt des Interesses zu rücken. Sah es in den 80er Jahren noch so aus, als ob der sogenannte „Betriebskindergarten“ als eine Form institutioneller Tagesbetreuung nur noch als „fossiles“ Überbleibsel geführt wird (vgl. Höltershinken, Teil 1), wurde Ende der 90er Jahre die Diskussion um die Beteiligung der Betriebe an der institutionellen Tagesbetreuung neu entfacht.
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Literatur
Da es sich bei einigen Initiativen zur betriebsnahen Kinderbetreuung um Kooperationsmodellehandelt, wurde nur das,, federfuhrende Unternhmen in die zahlung mitaufgenommen, wobei insgesamt geshen.
Da jedoch für die Auswertung der Gesetze nicht alle erforderlichen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen etc. rechtzeitig vorlagen, erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Wir sind uns bewußt, daß während dieses Buch geschrieben, gedruckt und veröffentlicht wird Gesetzesnovellierungen stattfinden, und die Möglichkeit besteht, daß die Bundesländer, die bisher noch nach dem alten JWG ihre Kindergartengesetze haben, in diesem Zeitraum nachziehen und ihre Ausführungen auf den Stand des KJHGs bringen können.
Z.Z. werden die gesetzlichen Ausführungen des Landes Baden-Württemberg geändert, jedoch ist immer noch nicht vorgesehen, eine Förderung von betriebsnaher Kinderbetreuung mit aufzunehmen.
Zum Zeitpunkt unserer Erhebung lag nur der vorläufige Gesetzentwurf vor, so daß sich evtl. einige Änderungen ergeben haben können.
Von der Novellierung des GTK’s vom 12.11.1993 ist der §20 GTK unberührt geblieben.
Bei diesem Betrag handelt es sich um eine Summe, die für alle institutionellen Betreuungsformen gilt, da die Jugendhilfepraxis zunehmend dazu übergeht, „die altersorientierten Angebote (Krippen, Kindergärten, Horte) in einer gemeinsamen baulichen Einrichtung zusammenzufassen. Zur Ermittlung der zusätzlichen investiven Kosten wird daher ein einheitlicher Betrag für alle institutionellen Betreuungsformen (Krippe, Kindergarten, altersgemischte Gruppen, Kindertagesstätten) angesetzt. Dabei wird eine mittlere Ausstattung zugrundegelegt. Dazu gehören Gruppenräume (Platzangebot 2–2,4qm pro Kind), Gruppennebenräume, Mehrzweckräume (für Gymnastik etc.), Schlafräume, Küche, Wirtschaftsräume, Personalräume, Sanitärbereich, Garderobe, Abstellräume (f. Kinderwagen, Fahrräder etc.) sowie Außenanlagen“ (BMFJ 1992 ).
Bei diesen Kosten handelt es sich um den Gesamtbetrag inkl. des Elternbeitrages.
Grundlage der Berechnung ist die Voraussetzung, daß zwei Fachkräfte pro Gruppe vorhanden sind.
Besonders auufalig war hierbei, dab der anteil der krankenhauser(N=12) bei den offenen antworten ungleich hoher war als bei den die(N=5) und den betriebe(N=1)
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Höltershinken, D., Kasüschke, D. (1996). Betrieblich geförderte Tageseinrichtungen für Kinder Chancen und Grenzen für die Weiterentwicklung der „Kinderbetreuungslandschaft“ in der Bundesrepublik Deutschland. In: Betriebliche Kinderbetreuung von 1875 bis heute. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09389-3_2
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-8100-1554-9
Online ISBN: 978-3-663-09389-3
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