Summary
Im Beitrag Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt geht es zunächst darum, dem Leser die Rechtsvorschriften näher zu bringen. Mit der schrittweisen Entstehung der einzelnen Sozialversicherungszweige entwickelten sich Verantwortlichkeiten der Träger für die Rehabilitation von behinderten Menschen, jeweils im Zusammenhang mit dem versicherten Risiko. Aber auch das Prinzip der Vorsorge und Fürsorge hat sich entwickelt. Es entstand eine breite Trägerlandschaft, die jeweils nach den Vorschriften ihrer Gesetze Leistungen erbrachte und dies zum Teil auch heute noch erbringt. Das Gesetz über die Angleichung von Rehabilitationsleistungen von 1974 war ein erster Versuch, die Leistungen, wie es das Gesetz ausdrückte, anzugleichen. Eine Vereinheitlichung war zu dem damaligen Zeitpunkt kaum denkbar. Inzwischen wurden Leistungen vereinheitlicht, so z. B. die Kraftfahrzeughilfe. Mit Inkrafttreten des SGB IX gibt es für alle Leistungsträger verbindliche Definitionen von Behinderung (§ 2 SGB IX). Zudem wurden Leistungen vereinheitlicht und ein Teil ist für alle Rehabilitationsträger nur noch im SGB IX geregelt. Mit der Schaffung von gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger wurde ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung gemeinsamer Aufgabenerledigung behinderter Menschen unternommen. Es bleibt aber die Unübersichtlichkeit der Zuständigkeit der einzelnen Rehabilitationsträger und es ist Ziel dieses Kapitels, die hier vorhandenen Strukturen aufzuzeigen. Außerdem soll ein Überblick über die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für behinderte Menschen gegeben werden.
Zunächst geht es um die verschiedenen Lernorte in den Fällen, in denen eine berufliche (Neu-) Qualifizierung erforderlich ist und auf die Belange der behinderten Menschen Rücksicht zu nehmen ist. Dabei geht es sowohl um die Ausbildung von behinderten Menschen im Betrieb oder in einer Rehabilitationseinrichtung, als auch um die Qualifizierung von berufserfahrenen behinderten Menschen, die behinderungsbedingt ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Besonderes Augenmerk wird gelegt auf die Integration der behinderten Menschen in den Arbeitsmarkt. Wegen der zum Teil bestehenden multiplen Problemlagen bietet sich häufig ein Casemanagement als Strategie zur Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt an. Denn letztendlich haben alle Maßnahmen und Förderleistungen der beruflichen Rehabilitation die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zum Ziel. Dargestellt am Beispiel der Fachhochschule Heidelberg soll die Integration behinderter Hochschulabsolventen aufgezeigt werden.
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Rückemann, G., Zahn, E. (2005). Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt. In: Egle, F., Nagy, M. (eds) Arbeitsmarktintegration. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09285-8_6
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