Zusammenfassung
Die Arbeitslosigkeit in der DDR war aus der Sicht ihres Umfanges und des Tempos, mit dem sie sich seit Dezember 1989 entwickelte, für die Menschen eine völlig neue Erscheinung. Eingebettet in die Theorie und die praktische Gestaltung der sozialen Sicherheit war, in Übereinstimmung mit der Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10.12.1948, die Garantie des Rechts auf Arbeit als eines grundlegenden Menschenrechts. Dabei handelte es sich grundsätzlich nicht um ein theoretisch postuliertes Recht. Vielmehr war dieses Recht in der Praxis verwirklicht.
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Literatur
vgl. Klaus Grehn: Arbeitslos — Umgang mit einer neuen Realität, Berlin 1990
Problemstudie Entwicklung der Arbeitslosigkeit in der DDR; unveröffentlicht (1990)
Ohne daß das Programm förmlich außer Kraft gesetzt wurde, wurde es durch wiederholt erneuerte Forderungskataloge inhaltlich ersetzt. Der neueste Katalog ist im August 1995 unter dem Titel „Abbau der Massenarbeitslosigkeit — Maßnahmen — Vorschläge — Forderungen“ veröffentlicht.
vgl. auch Arbeitslosenverband Deutschland (Hrsg.): Was will, was leistet der Arbeitslosenverband, Stand 20. März 1995
vgl. exemplarisch den Beitrag von Gerd-Erich Neumann in diesem Band
Der Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 31. August 1990 sah vor, daß Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten im öffentlichen Dienst der DDR unter bestimmten Voraussetzungen in den Wartestand versetzt werden konnten. Er betrug für unter fünfzigjährige Betroffene 6 Monate und für über Fünfzigjährige 9 Monate. Nach dieser Frist lief das Arbeitsverhältnis automatisch aus. Rechtsmittel waren nicht möglich. Diese Regelung war aufgrund unscharfer Formulierungen von vielen Einrichtungen mißbraucht worden, um sich auf einfache und billige Weise von Arbeitnehmern zu trennen. So wurden z.B. alle Mitarbeiter der Forstwirtschaft des Landes Brandenburg, ganze Krankenhäuser, öffentliche Straßenbaubetriebe, Behindertenheime u.v.a.m. in die Warteschleife geschickt. Insgesamt waren etwa 600. 000 Arbeitnehmer betroffen. Der ALV initiierte, organisierte und finanzierte eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Regelung. Das Urteil führte zu einer „Wiederaufwickelung“ von etwa zwei Drittel der Betroffenen, u.a. wurden alle Forstarbeiter wieder eingestellt.
vgl. Klaus Grehn: Arbeitslos in Deutschland, München 1994
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Grehn, K. (1996). Der Arbeitslosenverband Deutschland e.V.. In: Arbeitslosenarbeit. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09283-4_4
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-09283-4_4
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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