Zusammenfassung
Die mit dem sich in Deutschland vollziehenden demographischen Alterungsprozess bevorstehende Verkleinerung der erwerbstätigen Bevölkerung könnte die künftige Entwicklung des Lebensstandards beeinträchtigen. Probleme entstehen insbesondere in der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Budget auf der Einnahmeseite durch eine Verknappung des Arbeitsangebots und zugleich auf der Ausgabeseite durch eine wachende Zahl von Rentnern belastet wird. Als Folge der Umlagefinanzierung des Rentensystems verschlechtert sich demographisch bedingt die Relation zwischen den laufenden Beitragseinnahmen und den Zahlungsverpflichtungen.
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Literatur
Für umfassende Überblicke vgl. Lazear (1986) sowie aktueller Winter (1999) und Lumsdaine/Mitchell (1999).
Vgl. Burbidge/Robb (1980), Gustmann/Steinmeier (1986a) und Burtless (1986), sowie Hurd (1990) für ein Modell mit Familienkontext.
Ökonomisch betrachtet ist der Lohnsatz der Preis des Gutes Freizeit.
Auf einem perfekten Kapitalmarkt können Individuen jeden beliebigen Kredit zu jedem beliebigen Zeitpunkt und zu einem einheitlichen Zins bekommen. Dadurch lässt sich der Konsumstrom über den Lebenszyklus vollständig vom aktuellen Einkommen abkoppeln.
Der Barwert beschreibt den Gegenwartswert eines zukünftigen Zahlungsstroms. Künftige Zahlungen haben in der Gegenwart einen geringeren Wert, weil der Betrag bis zum Fälligwerden der Zahlung angelegt werden kann. Der Barwert ergibt sich entsprechend durch Diskontierung des künftigen Zahlungsbetrags mit dem Kapitalmarktzins.
Grundsätzlich ist die Verfolgung von Umverteilungszielen in der Rentenversicherung eine versicherungsfremde Leistung. Systematisch korrekt wäre es, nicht beitragsbezogene Versicherungsleistungen in Form steuerfinanzierter staatlicher Transfers auszuzahlen. Die Verfolgung von Umverteilungszielen in der Rentenversicherung ist im Übrigen nicht an den Finanzierungsmodus gebunden. Ein Kapitaldeckungsverfahren mit Umverteilung setzt, genauso wie ein Umlageverfahren mit Umverteilung, lediglich voraus, dass es staatlich organisiert wird und Mitgliedspflicht besteht (vgl. Homburg 1988 ).
Vgl. Diamond/Hausman (1984), Hau.sman/Wise (1985), Meghir/Whitehouse (1997) sowie für Deutschland unter Verwendung des sozio-oekonomischen Panels Siddiqui (1997). Diese Form der Analyse setzt Paneldaten voraus, das heißt die wiederholte Befragung der gleichen Ausgangsstichprobe im Zeitablauf. Eine etwaige Zensierung der Daten dadurch, dass am Ende des Befragungszeitraums noch nicht alle Stichprobenmitglieder im Ruhestand sind, ist unproblematisch.
Das statistische Konzept des Erwartungswerts beschreibt die durchschnittliche Realisation einer unsicheren (Zufalls-)Variablen, zum Beispiel des künftigen Einkommens, indem die möglichen Realisationen der Variablen mit der Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens gewichtet werden. Entscheidungssituationen lassen sich danach klassifizieren, ob eine subjektive Wahrscheinlichkeitsverteilung über das Auftreten der Variablen gebildet werden kann (Risiko) oder nicht (Unsicherheit). Dynamische Ruhestandsmodelle können sowohl Risiko als auch Unsicherheit abbilden.
Der Vergleich monetärer Gegenwartswerte bildet das intertemporale Entscheidungsproblem der Haushalte nur unvollständig ab. Vollständige intertemporale Optimierungsmodelle beruhen auf dem Vergleich diskontierter Nutzenströme. Dies bedeutet, dass statt des Gegenwartswerts des erwarteten Einkommens für die möglichen Ruhestandszeitpunkte der erwartete Nutzen für alle möglichen künftigen Umwelten bestimmt wird. Hierdurch wird der Einfluss der Unsicherheit auf die Ruhestandsentscheidung besser abgebildet, weil erst nach dem Entscheidungszeitpunkt bekannt werdende Informationen anders als im Optionswertmodell zur Fortschreibung des Entscheidungskalküls genutzt werden. Die Lösung des vollständigen intertemporalen Optimierungsproblems kann mit Methoden der dynamischen Programmierung untersucht werden (vgl. Rust 1996). Empirische Anwendungen des intertemporalen Optimierungsmodells, beginnend mit den Arbeiten von Gustmann/Steinmeier (1986b) und Berkovec/Stern (1991), erfordern zusätzliche, restriktive Hilfsannahmen, die das Ergebnis beeinflussen können. Darüber hinaus sind die Spezifikationsmöglichkeiten eingeschränkt, da Modelle dieses Typs nur unter großem numerischem Aufwand lösbar sind. Fortschritte bei der statistischen Technik und nicht zuletzt leistungsfähigere Computertechnologie lassen dieses Problem in jüngeren Arbeiten allerdings in den Hintergrund treten (vgl. Rust/Phelan 1997). Dennoch ist die Bedeutung dynamischer intertemporaler Optimierungsmodelle für die wirtschaftspolitische Beratung aus praktischen Gründen bislang eher begrenzt (vgl. Wolpin 1996 ).
Die empirische Unterscheidung von Push-und Pull-Faktoren wird dadurch erschwert, dass die Ausgestaltung des Rentensystems endogen ist: bei steigender Arbeitslosigkeit älterer Arbeitnehmer kommt es nicht selten zu einer Lockerung der Rentenvoraussetzungen.
Das in Abbildung 4.1 betrachtete offizielle durchschnittliche Rentenzugangsalter wird durch Einrechnung von Erwerbsminderungsrenten vermindert. Im Jahr 2000 betrug das Durchschnittsalter beim Erstbezug einer Erwerbsminderungsrente bei Männern (Frauen) 52,2 (50,5) Jahre (vgl. VDR 2001). Das mittlere Alter des Zugangs zu Altersrenten dürfte bei über 60 Jahren liegen.
Diese Altersgrenze wurde später bis auf 60 Jahre gesenkt.
Ein einflussreicher Sammelband mit Studien zum Zusammenhang zwischen den ökonomischen Anreizen der Rentenversicherungssystems und dem Rentenzugangsverhalten für verschiedene Industrieländer wurde von Gruber/Wise (1999) herausgegeben.
Das Konzept des impliziten Steuersatzes verhält sich spiegelbildlich zum in Abschnitt 4.2 beschriebenen Optionswert. Der implizite Steuersatz auf fortgesetzte Erwerbstätigkeit gibt an, wie viel Prozent der zusätzlichen Beitragszahlungen zum Rentensystem bei um ein Jahr längeren Beitragszahlungen nicht durch steigende Rentenansprüche ausgeglichen werden, dem Beschäftigten also unwiderruflich verloren gehen. Ein impliziter Steuersatz von Null bedeutet versicherungsmathematische Neutralität.
Das in Abbildung 4.4 wiedergegebene Nettorentenniveau ist ein rentenstatistisches Konstrukt. Es misst die Rente nach Steuern eines Beitragszahlers, der 45 Jahre lang Beiträge auf den durchschnittlichen Lohn gezahlt hat, in Prozent des aktuellen durchschnittlichen Nettolohns.
Bei der Interpretation ist zu berücksichtigen, dass nur Personen mit positivem Einkommen einbezogen werden. Dies betrifft vor allem die Darstellung für Frauen, die häufig über gar kein eigenes Einkommen verfügen. Die Querschnittsbetrachtung birgt darüber hinaus die Gefahr, dass Kohorteneffekte, also die Variation von Verhaltensparametern zwischen verschiedenen Geburtsjahrgängen, irrtümlich als Lebenszyklus-Verhalten interpretiert werden.
Weil die Daten eine Identifikation der Erwerbsminderungsrenten nach dem Alter 60 nicht zulassen, werden sie in Abbildung 4.5 zur Vereinfachung den normalen Altersrenten zugeschlagen.
Die in Abbildung 4.5 sichtbare relativ hohe Abhängigkeit der 61-Jährigen von Arbeitslosengeld ist darauf zurückzuführen, dass das sozio-oekonomische Panel keine stichtagsgenaue Bestimmung des Lebensalters zulässt. Dadurch wird einem Teil der 60-Jährigen das Alter 61 zugewiesen.
Vgl. hierzu die Übersicht über die derzeit in Deutschland möglichen Rentenzugangswege in Abbildung 3.1.
Zu Maßnahmen betrieblicher Anpassung vgl. Kapitel 5.
Die Anpassung der Rentenabschläge bei vorgezogenem Ruhestand ist bereits im Jahr 2004 vollständig verwirklicht. Die institutionellen Veränderungen der Rentenzugangspfade werden dagegen erst nach 2012 voll wirksam.
Das Altersteilzeitgesetz läuft im Jahr 2010 endgültig aus. Bereits von 2004 an kann kein neuer Anspruch auf Altersteilzeit mehr erworben werden.
Technisch erfolgt dies durch Anwendung eines entsprechenden Rentenzugangsfaktors bei der Ermittlung des aktuellen Rentenwerts. Referenz für den Abschlag ist also nicht die (fiktive) Altersrente, die bei Weiterarbeit bis zur für die Rentenart relevanten Altersgrenze erreicht wird.
Die unmittelbaren Effekte der verkürzten Beitragszeit im Erwerbsleben zeigen sich bei den für die Situation vor der Rentenreform 1992 ermittelten Einkommensminderungen, weil zwischen 1973 und 1992 keine direkten Rentenminderungen bei Eintritt in den Ruhestand vor Erreichen der Regelaltersgrenze vorgenommen wurden.
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Arnds, P., Bonin, H. (2003). Institutionelle Faktoren des Rentenzugangs — Ein Überblick aus ökonomischer Perspektive. In: Herfurth, M., Kohli, M., Zimmermann, K.F. (eds) Arbeit in einer alternden Gesellschaft. Sozialwissenschaften im Überblick. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09275-9_4
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-09275-9_4
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