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Deutsche und europäische Außenpolitik gegenüber (Ex-) Jugoslawien (1991–1997)

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Book cover „Europäisierung“ der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik?

Part of the book series: Forschung ((FPOLIT,volume 158))

Zusammenfassung

Die Phasenbildung in Form von fünf Abschnitten orientiert sich an der chronologischen Entwicklung des Balkankonfliktes innerhalb des Untersuchungszeitraums.1 Der Umfang des jeweiligen Abschnittes richtet sich nach dessen Relevanz im Hinblick auf die Fragestellung, so daß dieser jeweils erheblich variieren kann und nicht notwendigerweise der zeitlichen Länge der gebildeten Phase entsprechen muß.2

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Literatur

  1. Der Begriff „Balkankonflikt“ umfaßt hier den Prozeß der Auflösung des ehemaligen Jugoslawien in die sechs vormaligen jugoslawischen Teilrepubliken Slowenien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Serbien und Montenegro (die zusammen die heutige Bundesrepublik Jugoslawien bilden) und Mazedonien. Lediglich innerhalb der Grenzen der drei erstgenannten — vor allem in Kroatien und in noch stärkerem Maße in Bosnien — hat es im Untersuchungszeitraum umfassendere kriegerische Kampfhandlungen gegeben. Der Konflikt innerhalb der Region Kosovo, die Teil Serbiens ist und später zum Fokus eines erneuten Balkankrieges werden sollte, wird hier nur insofern mit einbezogen, als er im Rahmen der Diplomatie der EG/EU eine Rolle gespielt hat. Vgl. zum Begriff Waldemar Hummer: „Balkankonflikt”, in: Wichard Woyke (Hrsg.): Handwörterbuch Internationale Politik, Opladen 1994, S. 22–37.

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  2. In die Abhandlung des Zeitraumes von 1991 bis Mitte 1994 sind zum Teil Vorarbeiten des Verfassers dieser Studie eingeflossen, die im einzelnen nicht näher gekennzeichnet werden. Vgl. Axel Lüdeke: „Die Rolle der EG/EU im Balkankonflikt (1991–1994). Europa auf dem Weg zur Gemeinsamen Außen-und Sicherheitspolitik?“, unveröffentlichte Magisterarbeit, Universität Hamburg, Hamburg 1995.

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  3. Eric Remacle: „La politique étrangère européenne: de Maastricht à la Yougoslavie“ (Les Dossiers du GRIP, 167), Brüssel (März) 1992, S. 31.

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  4. James Gow verwendet als übergeordneten Begriff für den jugoslawischen Auflösungspro- zeß den rechtlichen Terminus „dissolution“, da er die Bezeichnungen „civil war”, „secession“ oder „succession” als unpräzise oder inkorrekt ansieht. Vgl. James Gow: Triumph of the Lack of Will. International Diplomacy and the Yugoslav War, London 1997, S. 4 f.

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  5. Vgl. Winfried Münster: „Entschlußkraft aus dem Zufall geboren“, in: SZ vom 29.06.1991.

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  6. Vgl. hierzu im einzelnen Heinz Vetchera/Andrea Smutek-Riemer:,,,Signale zur Früher kennung von krisenhaften Entwicklungen. Am Beispiel der Entwicklung zur Jugoslawienkrise“, in: Österreichische Militärische Zeitschrift, 31 (1993) 1, S. 17–25. Die beiden Autoren unterscheiden zwischen unterschiedlich intensiven Stufen von „Fade-”, „Weak“, „Strong-” und „Hyper-Signals“. Die beiden erstgenannten Kategorien umfassen noch relativ unstrukturierte, diffuse und fragmentarische Informationen, die lediglich von Fachleuten mit Spezialwissen wahrgenommen und gedeutet werden können. Reaktionszeit und Aktionspotential sind relativ lang bzw. hoch. „Strong Signals” sind bereits deutlicher ausgeprägt und für politisch-historisch Informierte“ wahrnehmbar. Reaktionszeit besteht noch, und auch Aktionspotential ist gegeben. „Hyper-Signals” treten unmittelbar vor der Krise auf und sind für jedermann sichtbar. Die Reaktionszeit ist kurz bis nicht mehr vorhanden, und Aktionspotential besteht nur noch in sehr begrenztem Umfang. Wegen ihrer grundlegenden Bedeutung — vor allem auch für die späteren Reaktionen der Zwölf (ab 1995 spricht man von „den Fünfzehn“; hiermit sind in der EPZ/GASP-Literatur und in den -texten immer die EG/EU und ihre Mitgliedstaaten gemeint) —, sollen die wichtigsten „Signale” im folgenden in enger Anlehnung an den hier zitierten Artikel kurz skizziert werden.

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  7. Marie-Janine Calic: Der Krieg in Bosnien-Hercegovina. Ursachen — Konfliktstrukturen — Internationale Lösungsversuche, Frankfurt/M. 1995, S. 15.

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  8. Vetchera/Smutek-Riemer:,,,Signale zur Früherkennung von krisenhaften Entwicklungen“, S. 19.

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  9. Vgl. ebd., S. 20.

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  10. Vgl. ebd. S. 20 f Wenig überzeugend erscheint die spätere Kategorisierung von „Annexion“ und „Blockbildung” als „Weak Signals“ (S. 23). Eine konsequente Anwendung ihrer Definitionen spräche wohl eher für deren Einstufung als „Strong Signals”.

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  11. Johannes Grotzky bezeichnet die ausbleibende EG-Unterstützung eines im Verlaufe des Jahres immer wieder zwischen den Teilrepubliken diskutierten Konföderationsmodells als eine „verpaßte Chance für einen halbwegs friedlichen Wandel in Jugoslawien“. Balkankrieg. Der Zerfall Jugoslawiens und die Folgen für Europa, München 1993, Zitat S. 66.

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  12. Vgl. Vetchera/Smutek-Riemer:,,,Signale zur Früherkennung von krisenhaften Entwicklungen“, S. 22 f

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  13. Er habe ihnen indes geraten, „die Dinge nicht zu übereilen, vor allem keine einseitigen Schritte zu unternehmen, sondem nach Möglichkeiten zu suchen, wie man die Föderation in anderer Form zusammenhalten könne“. Hans-Dietrich Genscher: Erinnerungen,Berlin 1995, S. 931.

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  14. Vgl. ebd., Zitate S. 932.

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  15. Hanns W. Maull: „Germany in the Yugoslav Crisis“, in: Survival, 37 (Winter,1995/96) 4, S. 52–64, Zitat S. 99.

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  16. Vgl. Ulrich Inner, F.D.P., vor dem Deutschen Bundestag am 21.02.1991 („Aktuelle Stunde. Haltung der Bundesregierung zur Situation in Jugoslawien“), in: BT-PIPr. 12/9, S. 404–405. Irmer warnte aber zugleich vor einer „Balkanisierung des Balkans” und sprach sich somit, wie andere Abgeordnete auch, grundsätzlich fiir den Versuch aus, an der staatlichen Einheit Jugoslawiens festzuhalten. Für die Bundesregierung fiihrte der Staatsminister im AA Helmut Schäfer aus, daß es keine Anzeichen dafür gebe, daß sich die JVA einmischt und daß die Bundesregierung auf die positive Wirkung der lnaussichtstellung einer EG-Assoziierung Jugoslawiens hoffe. Vgl. ebd., S. 410–411.

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  17. Vgl. z. B. den Mitte 1990 erschienenen, sehr kritischen und vorausschauenden Artikel von Heinz-Jürgen Axt: „Der Balkan: Herausforderung für die Europäische Gemeinschaft und Politische Zusammenarbeit“, in: Südosteuropa, 39 (1990) 7–8, S. 458–483.

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  18. Vgl. ebd., S 460 ff.

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  19. „Statement concerning the Programme of the Luxembourg Presidency (extracts only)“, Dok.-Nr. 91/024 vom 23.01.1991, in: Renaud Dehousse/Joseph H.H. Weiler (Hrsg.): European Foreign Policy Bulletin online (European University Institute: Florenz (umfaßt als Datenbank sämtliche EPZ/GASPDokumente seit 1985); fortan zitiert als „European Foreign Policy Bulletin online”.

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  20. „Statement by an informal Ministerial Meeting concerning Yugoslavia“, Dok.-Nr. 91/093 vom 26.03.1991, in: ebd.

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  21. Vgl. das jeweilige „Statement concerning Yugoslavia“, Nr. 91/126 vom 08.05.1991 sowie Nr. 91/165 vom 08.05.1991 (meine Übersetzung, A. L.). Nach Ansicht Jonathan Eyals war die Unterstützung Markovics und seiner Retonnprogramme ein gravierender Fehler, da dieser zu jenem Zeitpunkt bereits nicht mehr tatsächlich über die zentrale Gewalt im Staat verfügt habe. Vgl. Jonathan Eyal: „Europe and Yugoslavia: Lessons From a Failure” (Whitehall Paper Series, 19), London 1993, S. 4.

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  22. Elfriede Regelsberger: Westeuropa als internationaler Akteur. Die Außenbeziehungen der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ),Dissertation, Universität Tübingen, 1992, Zitat S. 263.

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  23. Vgl. Genscher: Erinnerungen, S. 928, dort auch Zitat.

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  24. Vgl. Regelsberger: Westeuropa als internationaler Akteur, S. 263 f.

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  25. Axt: „Der Balkan“, S. 468. Ähnlich auch Regelsberger: „Es scheint, daß das Interesse im EPZ-Kreis an Entwicklungen in dieser Region, die immerhin vor der europäischen,Haustüre liegt, nicht besonders groß ist.” Westeuropa als internationaler Akteur, S. 264.

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  26. Die Finanzhilfe umfaßte unter anderem eine Erhöhung der Kreditzusagen auf bis zu insgesamt 807 Mio. ECU (für den Zeitraum 1991–95) und die Einbeziehung ins PHARE-Programm (vgl. zum Begriff Kapitel 5.1.3), was etwa weiteren 100 Mio. ECU entsprach. Vgl. Martin Holland: European Community Integration, London 1993, S. 137. Eckpfeiler des Assoziationsabkommens waren: Die Einrichtung eines regelmäßigen politischen Meinungsaustausches durch die Kommission, die Ermöglichung eines hindemisfreien Warenaustausches und Transitverkehrs sowie die Vertiefung der Zusammenarbeit in Technik, Wissenschaft und Kultur. Daneben erhoffte sich die Gemeinschaft aber auch eine Zunahme der politischen und wirtschaftlichen Liberalisierung sowie eine befriedigende Lösung des Kosovo-Problems. Vgl. Axt: „Der Balkan“, S. 466. Hervorzuheben ist die teilweise sehr politische Natur einzelner Komponenten dieser primären EG-Materie.

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  27. Vgl. David Buchan: Europe: The Strange Superpower, Aldershot u. a. 1993, S. 68.

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  28. Axt: „Der Balkan“, S. 471.

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  29. Wie z. B. Ölvorkommen. So James B. Steinberg: „The Role of European Institutions in Security After the Cold War: Some Lessons from Yugoslavia“ (RAND: N-3445-FF), Santa Monica 1992, S. 43, dortige Anmerkung 16.

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  30. So auch Franz-Lothar Altmann: „Die Europäische Gemeinschaft und Deutschland auf dem Balkan“, in: Hans Peter Linss/Roland Schönfeld (Hrsg.): Deutschland und die Völker Siidosteuropas, München 1993, S. 221–233, hier S. 231.

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  31. Auf diese Argumentation für die westliche Staatengemeinschaft insgesamt verweist Marie-Janine Calic: „Jugoslawienpolitik am Wendepunkt“, in: APuZ,B 37/93, 10.09.1993, S. 1120, hier S. 14.

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  32. Vgl. hierzu im einzelnen Christian Deubner: „Die EG und Jugoslawiens Bürgerkrieg“ (SWP-IP 2726), Ebenhausen (Oktober) 1991, S. 7 ff.

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  33. Vgl. Michael Libal: Limits of Persuasion. Germany and the Yugoslav Crisis, 1991–1992, Westport-London 1997, S. 103 ff.

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  34. Remacle: „La politique étrangère européenne“, S. 32.

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  35. Genscher: Erinnerungen, S. 930.

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  36. Im Frühjahr 1991 warnte der italienische Außenminister die abspaltungswilligen Republiken, daß sie ein solcher Schritt in ihrer Entwicklung um fünfzig Jahre zurückwerfen würde. Vgl. Jens Reuter: „Die Entstehung der jugoslawischen Krise und ihre Internationalisierung“, in: Südosteuropa, 40 (1991) 7–8, S. 343–352, hier S. 344.

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  37. Vgl. Remacle: „La politique étrangère européenne“, S. 32.

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  38. Vgl. Eyal: „Europe and Yugoslavia“, S. 5.

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  39. So auch Libal: Limits of Persuasion, S. 5.

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  40. Reuter sprach Mitte 1991 von der „Fiktion eines jugoslawischen Bundesstaates“; „Die Entstehung der jugoslawischen Krise und ihre Internationalisierung”, S. 352. Calic präzisiert, daß die Sprengkraft nicht nur eine ethnisch-nationalistische Dimension besaß: „Kurz gesagt, kulminierten Ende der achtziger Jahre handfeste ökonomische und machtpolitische Interessenkonflikte, die (chwr(133)) iimner häufiger entlang ethnischer Linien artikuliert und in nationale Kategorien umgedeutet wurden.“ „Jugoslawienpolitik am Wendepunkt”, S. 13.

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  41. Simon Nuttall: „Keynote Article: The EC and Yugoslavia — Deus ex Machina or Machina sine Deo?“, in: Journal of Common Market Studies, 32 (1994) Annual Review, S. 11–25, Zitat S. 14.

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  42. Ebd.

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  43. Zumal Italien gegen Ende der 80er Jahre versucht hat, das Thema Jugoslawien stärker in die EPZ einzubeziehen. Vgl. Regelsberger: Westeuropa als internationaler Akteur,S. 264. Der informelle Charakter der EPZ erschwert allerdings eine Überprüfung der obigen Beobachtung. Da die EPZ-Erklärungen immer nur das enthalten, worüber Konsens erzielt werden konnte, muß dies daher nicht notwendigerweise bedeuten, daß bestimmte Themen nicht zur Sprache gebracht worden sind.

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  44. Vgl. Horst G. Krenzler/Henning C. Schneider: „Die Gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik der Europäischen Union. Zur Frage der Kohärenz“, in: Europarecht, 29 (1994) 4, S. 144–161, hier S. 150.

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  45. Vgl. z. B. David Gompert: „How to Defeat Serbia“, in: Foreign Affairs, 73 (1994) 4, S. 3047, hier S. 32 und S. 35. Ein ähnlicher Hinweis findet sich bei John Newhouse: „Bonn, der Westen und die Auflösung Jugoslawiens. Das Versagen der Diplomatie — Chronik eines Skandals”, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 37 (1992) 10, S. 1190–1205, hier S. 1191. Nach Angaben amerikanischer Diplomaten hätte die deutsche Seite dieses Verhalten als „Überreaktion“ eingestuft.

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  46. Weidenfeld kritisierte bereits 1989, daß in der EPZ „jede europäische Auswertung des Informationsflusses (fehlt)“. Werner Weidenfeld: „Zur außen-und sicherheitspolitischen Rolle Westeuropas in der internationalen Politik”, in: Ders. u. a.: Die Architektur europäischer Sicherheit: Probleme,Kriterien, Perspektiven, Gütersloh 1989, S. 7–21, Zitat: S. 11.

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  47. So auch Maull: „Germany in the Yugoslav Crisis“, S. 101.

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  48. Grotzky: Balkankrieg, S. 24.

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  49. Vgl. Holland: European Community Integration, S. 136.

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  50. Vgl. Peter von Jagow: „Zum Krisenmanagement der EG/Zwölf: Der Fall Jugoslawien“, in: Integration, 16 (1993) 4, S. 225–229, hier S. 226. Jagow verweist vor allem auf die Häufung der Treffen auf der Ebene der Außenminister und der Politischen Direktoren sowie auf den starken Anstieg der Zahl der EPZ-Erklärungen und der COREU.

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  51. Wörtlich sagte er: „This is the hour of Europe not the hour of the Americans.“ Zitiert nach Pia Christina Wood: „European Political Cooperation: Lessons from the Gulf War and Yugoslavia”, in: Alan W. Cafruny/Glenda G. Rosenthal (Hrsg.): The State of the European Community, Vol. 2: The Maastricht Debate and Beyond, Boulder 1993, S. 227–245, Zitat S. 234.

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  52. Vgl. Geoffrey Edwards/Christopher Hill: „European Political Co-operation 1989–91“, in: A. Barav/D. A. Wyatt (Hrsg.): Yearbook of European Law, 11 (1991), Oxford 1992, S. 489–519, hier S. 501.

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  53. So z. B. durch den italienischen Außenminister de Michelis gegenüber seinem österreichischen Amtskollegen Mock, der die Bildung einer Expertengruppe vorgeschlagen hatte. Auch ein Angebot der Generalsekretärin des Europarates, Lalumière, eine Vermittlungsgruppe unter Teilnahme von Experten ihrer Institution einzurichten, wurde zurückgewiesen. Vgl. Eyal: „Europe and Yugoslavia“, S. 11.

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  54. Vgl. Christopher Hill: „EPC’s Performance in Crises“, in: Reinhardt Rummel (Hrsg.): Toward Political Union, Baden-Baden 1992, S. 139–150, hier S. 148. Der zweitgenannte Aspekt ist aus völkerrechtlicher Sicht von besonderer Bedeutung, da durch diese Aufforderungen das Interventionsverbot einer Einmischung der EG-Zwölf in die inneren Angelegenheiten Jugoslawiens nicht mehr im Wege stand.

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  55. Buchan: Europe, S. 68.

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  56. Vgl. Steinberg: „The Role of European Institutions in Security After the Cold War“, S. 14.

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  57. Vgl. hierzu Peter Becker: „Das Krisenmanagement von EG und KSZE“, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 36 (1991) 8, S. 943–946.

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  58. Ein solcher Schritt kann grundsätzlich nach Verstreichen der Frist zur Klarstellung auf Antrag eines Mitgliedstaates erfolgen, der dann binnen achtundvierzig Stunden von mindestens zwölf weiteren KSZE-Staaten unterstützt werden muß; somit reichte hierfür bereits das zusätzliche Votum der EG-Zwölf aus.

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  59. Als hinderlich für eine aktivere Rolle wirkte sich vor allem das Konsenserfordemis aus, wodurch die Vertreter Jugoslawiens ein Veto über die Politik im KSZE-Rahmen besaßen. Die neue Abstimmungsformel „Konsens minus eins“ wurde erst später aufgrund der Erfahrungen mit der Jugoslawienkrise — auf eine Initiative Deutschlands hin — eingeführt. Vgl. Grotzky: Balkankrieg,S. 179. Vgl. hierzu auch die Ausführungen zur deutschen Politik am Ende dieses Abschnitts.

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  60. Vgl. Gompert: „How to Defeat Serbia“, S. 35. Eine bewußte Duldung einer solchen Rolle läßt sich auch den Memoiren des damaligen amerikanischen Außenministers Baker entnehmen: „Die Europäer wollten diese Führungsrolle und die Möglichkeit, dieses Problem durch Zusammenarbeit in der Europäischen Gemeinschaft zu meistern.” Dies sei damals ausdrücklich auf seine Billigung und die von Präsident Bush gestoßen. Vgl. James Baker: Drei Jahre, die die Welt veränderten. Erinnerungen. Aus dem Englischen von Yvonne Badal, Berlin 1996, S. 637, dort auch Zitat.

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  61. Worin Gompert im Rückblick den größten Fehler der Balkanpolitik der USA sieht. Vgl. „How to Defeat Serbia“, S. 35.

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  62. Vgl. Thomas Paulsen: „Aspekte der amerikanischen Jugoslawienpolitik“ (SWP-AP, 2856), Ebenhausen (August) 1994, S. 12 f.

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  63. Vgl. Newhouse: „Bonn, der Westen und die Auflösung Jugoslawiens“, S. 1190. Dessen Angaben zufolge war dies eine selbst bei höheren Beamten des US-Außenministeriums verbreitete Auffassung. In eine ähnliche Richtung geht der Wortlaut der Aufzeichnungen Bakers, wo er mit Bezug auf die WEU ausfiihrt: „Nachdem wir zunächst versucht hatten, den Europäern klar zu machen, daß Europa sogar bei einer rückläufigen sowjetischen Bedrohung das Engagement der USA noch brauche, dieser Einwand jedoch in der emotionsgeladenen Hast für ein Vereinigtes Europa geflissentlich überhört wurde, entstand in Washington die deutlich zu spürende, wenn auch nicht ebenso deutlich ausgesprochene Gegenströmung, daß es für die Europäer an der Zeit sei, ihre Worte wahr zu machen und zu zeigen, daß sie tatsächlich als ein vereintes Europa handeln konnten. Und dafür galt Jugoslawien als Prüfstein.” Baker: Drei Jahre,die die Welt veränderten, S. 638.

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  64. Vgl. Baker, ebd., S. 637.

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  65. Mau11: „Germany in the Yugoslav Crisis“, S. 99.

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  66. Genscher: Erinnerungen,S. 942. Mit den USA und Kanada habe die EG ohnehin in engem Kontakt gestanden.

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  67. Vgl. Ralf Roloff: Auf dem Weg zur Neuordnung Europas. Die Regierungen Kohl/Genscher und die KSZE-Politik der Bundesrepublik Deutschland von 1986–1992, Vierow bei Greifswald 1995, S. 364–380, hier S. 366.

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  68. So reiste Genscher in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Ministerrats der KSZE am 1. Juli 1991 zu einem Kurzbesuch nach Jugoslawien. Vgl. ebd., S. 938. Nach Ansicht Libals diente dieser Besuch auch dazu, das Profil der deutschen Außenpolitik mittels der KSZE-Funktion zu verstärken, zumal Deutschland zu jenem Zeitpunkt kein Mitglied der Troika war. Andererseits betont er aber, daß Genschers Besuch in erster Linie der Information gedient habe sowie der Präsentation der Positionen und Aktivitäten der Zwölf und der KSZE. Insofern war die Reise konform mit den Bestimmungen der EPZ, da es Genscher als KSZE-Vorsitzendern oblag, die Politiken zwischen beiden Organisationen zu koordinieren.

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  69. Vgl. fir diese Einschätzungen und für die deutsche KSZE-Politik gegenüber Jugoslawien Roloff: Auf dem Weg zur Neuordnung Europas, S. 364–380.

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  70. Wolfgang Krieger: „Toward a Gaullist Germany? Some Lessons from the Yugoslav Crisis“, in: World Policy Journal, 11 (1994) 1, S. 26–38, Zitat S. 31 (meine Übersetzung, A. L.).

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  71. Vgl. Maull: „Germany in the Yugoslav Crisis“, S. 102. Das primäre Interesse der deutschen Außenpolitik an einer politischen Lösung unter Verzicht auf Gewalt betont auch Genscher selbst. Vgl. Erinnerungen,S. 939.

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  72. Vgl. Wood: „European Political Cooperation“, S. 233.

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  73. Vgl. Remacle: „La politique étrangère européenne“, S. 34. Dieses KSZE-Prinzip wurde in Brüssel auch als Position der EG bezeichnet. Vgl. „Europa-Gipfel für friedliche Einigung in Jugoslawien”, in: F.A.Z. vom 28.06.1991.

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  74. Vgl. „Genscher will einheitliche EG-Politik“, in: F.A.Z. vom 05.07.1991. Bereits zu jenem Zeitpunkt habe der deutsche Außenminister sich dafür einzusetzen versucht, daß die EG-Partner eine längerfristige Anerkennungsperspektive für Kroatien und Slowenien nicht grundsätzlich ausschließen, sondern eine solche vielmehr anbieten sollten. Nach Genschers Angaben sei er aber in dieser Frage auf den Widerspruch Frankreichs, Spaniens, Großbritanniens, Frankreichs und Italiens gestoßen, wegen der Korsen, Basken, Nordiren und Südtiroler.

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  75. Vgl. Libal: Limits of Persuasion, S. 5 ff. Im Europäischen Parlament waren es vor allem deutsche Abgeordnete, die sich ebenfalls frühzeitig fir eine Anerkennung der losstrebenden Republiken aussprachen. So z. B. bereits im Juli 1991 der EVP-Abgeordnete Pöttering, und später im September desselben Jahres entsprechend die EVP-Abgeordnete Pack sowie die deutsche Liberale von Alemann. Vgl. Agence Europe, Nr. 5536 vom 17.07.1991 sowie Agence Europe, Nr. 5565 vom 12.09.1991. Von einer regelrechten „Front“ kroatischer Fürsprecher in der deutschen Politik spricht Nenand Ivankovic: Bonn. Die zweite kroatische Front, Giessen 1996. Vgl. z. B. die Namensnennungen auf S. 98 f.

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  76. Vgl. Libal: Limits of Persuasion, S. 6. Genscher merkt hierzu an, die deutsche Außenpolitik habe sich dafir „zunehmende innenpolitische Kritik aus allen Teilen des politischen Spektrums“ gefallen lassen müssen. Erinnerungen,S. 931.

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  77. So konnte man z. B. auch in der britischen Presse bereits im Mai 1991 — zugegebenermaßen die Mindermeinung eines Jugoslawienexperten — lesen: „Those who are still suggesting that Yugoslavia must be kept together at all costs fail to draw a distinction between the desirable and the possible.“ Jonathan Eyal: „Balkan States Crack on Rock of Reality”, in: The Guardian vom 10.05.1991.

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  78. So z. B. John Zametica: „The Yugoslav Conflict“ (Adelphi Paper, 270), London 1992, S. 60 sowie Calic: „Jugoslawienpolitik am Wendepunkt”, S. 14 f.

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  79. Vgl. Grotzky: Balkankrieg, S. 145 ff. Dieser formuliert hierzu etwas überspitzt, die EG und die USA seien durch ihr Festhalten an der Einheit Jugoslawiens zunächst „die besten Partner (gewesen), die sich Belgrad im Kampf gegen die abtrünnigen Republiken (chwr(133)) wünschen konnte“; ebd., S. 145. Ähnlich sehen dies Buchan: Europe, S. 71 sowie Reuter: „Die Entstehung der jugoslawischen Krise und ihre Internationalisierung”, S. 344.

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  80. Vgl. Vetchera/Smutek-Riemer:,,,Signale zur Früherkennung von krisenhaften Entwicklungen“, S. 23.

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  81. So ausdrücklich Libal, der hierzu feststellt, die deutsche Politik habe bereits Anfang August 1991 eine auf die Bildung eines Großserbiens ausgerichtete Strategie als Hauptursache der Kriegshandlungen ausgemacht und auch zu jenem Zeitpunkt bereits die Gefahr eines Übergreifens des Krieges nach Bosnien gesehen. Vgl. Limits of Persuasion, S. 31.

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  82. Genscher: Erinnerungen, S. 931.

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  83. Ebd., S. 945.

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  84. Vgl. „Die,Troika fliegt abermals nach Jugoslawien“, in: F.A.Z. vom 01.07.1991. Die USA brachten übrigens in einer zusammen mit den Zwölf abgegebenen gemeinsamen Stellungnahme ihre Unterstützung für die europäischen Vorschläge zum Ausdruck. Vgl. „Joint statement on the situation in Yugoslavia, issued at the occasion of the Meeting between Minister van den Broek, President-in-Office of the EC Council, and the Vice President of the Commission, Mr Andriessen, with the Secretary of State, Mr James Baker”, Dok.-Nr. 91/202 vom 03.07.1991, in: European Foreign Policy Bulletin online.

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  85. Vgl. „Nach einer langen Nacht zerrinnen die Hoffnungen der Friedensmission“, in: F.A.Z. vom 01.07.1991.

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  86. Vgl. „Joint declaration of the Brioni meeting on the Yugoslav crisis“, Dok.-Nr. 91/204 vom 07.07.1991, in: European Foreign Policy Bulletin online. Das Abkommen beinhaltete u. a. die Verpflichtung zur unverzüglichen Einhaltung des Waffenstillstands, einen allgemeinen Gewaltverzicht, die Erklärung von Verhandlungsbereitschaft, die Entsendung von Beobachtern bis spätestens August des Jahres, die Zusicherung der Anerkennung der Befugnisse der Zentralregierung — insbesondere gegenüber der JVA —, die Regelung der Abführung der Zolleinnahmen Sloweniens an den Bund, die Freilassung aller Gefangenen, den Rückzug der JVA in die Kasernen und die Demobilisierung der Territorialstreitkräfte sowie die Festschreibung der dreimonatigen Unabhängigkeitsmoratorien.

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  87. Vgl. Nuttall: „Keynote Article: The EC and Yugoslavia“, S. 17.

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  88. Vgl. Eyal: „Europe and Yugoslavia“, S. 27.

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  89. Vgl. Pia Christina Wood: „France and the Post Cold War Order: The Case of Yugoslavia“, in: European Security, 3 (1994) 1, S. 129–152, hier S. 133.

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  90. Vgl. zu den Hintergründen Libal: Limits of Persuasion, S. 19 f.

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  91. Vgl. „Die bisherige Haltung Genschers und der EG getadelt“, in: F.A.Z. vom 02.07.1991. Die SPD hatte im Auswärtigen Ausschuß demnach als Konsequenz weiterer JVA-Interventionen die automatische Anerkennung angemahnt, wie dies dann auch von der deutschen Seite im europäischen Rahmen gefordert worden ist. Der Bundesaußenminister hatte hieraufhin gegenüber dem Ausschuß erwidert, daß eine Anerkennung nicht alle Schwierigkeiten behebe, weil damit die Frage nach den jeweiligen Minderheiten innerhalb der einzelnen Republiken noch nicht beantwortet werde. Nach Angaben Libals habe Genscher überdies unter ausdrücklichem Bezug auf die entstehende GASP die Notwendigkeit einer gemeinsamen europäischen Position unterstrichen. Vgl. Limits of Persuasion, S. 34.

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  92. Vgl. „Statement by an extraordinary EPC Ministerial Meeting concerning Yugoslavia“, Dok.-Nr. 91/203 vom 05.07.1991, in: European Foreign Policy Bulletin online. Wörtlich heißt es darin: „The Community and its Member States will have to consider again their position in the event of any further breach of the cease-fire, in particular should unilateral military action be taken.”

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  93. Vgl. Libal: Limits of Persuasion, S. 20. Libals Interpretation als ehemaliger Abteilungsleiter der im Mai 1991 im AA eingerichteten Südosteuropa-Abteilung dürfte wohl die dort damals vertretene Auffassung widerspiegeln. Andererseits räumt er nicht ohne Widerspruch hierzu fir Mitte August 1991 ein: „Germany (chwr(133)) had to take note of the fundamental reluctance of her partners to contemplate recognition, even if only as an instrument of pressure on Serbia.“ Ebd., S. 36.

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  94. Wood: „France and the Post Cold War Order“, S. 133.

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  95. Für diesen Entschluß war innerhalb der Armeeführung sicherlich die Tatsache von Bedeutung gewesen, daß es in Slowenien keine nennenswerte serbische Minderheit gab, während in Kroatien — und hier insbesondere in der Krajina — zu jenem Zeitpunkt die kroatischen Serben ca. zwölf Prozent der Bevölkerung ausmachten. Vgl. Misha Glenny: The Fall and Rise of Yugoslavia. The Third Balkan War, London u. a. 21993, S. 100.

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  96. Eyal kritisierte dies als unnötiges und sehr hinderliches Erfordernis, das wiederum nur auf das Festhalten an der staatlichen Einheit zurückzuführen gewesen sei. Hierdurch war auch an eine Entsendung von Beobachtern nach Bosnien nicht zu denken, die der Verfasser, der die weitere Konfliktentwicklung exakt voraussagte, bereits zu jenem Zeitpunkt als dringlich einstufte. Vgl. Jonathan Eyal: „Ignorance and Haste Thwart EC Mediation“, in: The Guardian vom 08.08.1991.

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  97. Vgl. z. B. Jasper von Altenbockum: „Was machen die Beobachter, die aussehen wie Krankenpfleger?“, in: F.A.Z. vom 04.09.1991 sowie Egon Scotland: „Empörung über EG-Beobachter”, in: SZ vom 17.07.1991.

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  98. Vgl. Libal: Limits of Persuasion, S. 28.

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  99. Vgl. „Das Friedensabkommen für Jugoslawien“, abgedruckt in: F.A.Z. vom 03.09.1991.

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  100. So Nuttall: „Keynote Article: The EC and Yugoslavia“, S. 22.

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  101. Vgl. James Gow/James D. D. Smith: „Peace-Making, Peace-Keeping: European Security and the Yugoslav Wars“ (London Defence Studies, 1 I), London 1992, S. 15. Vgl. auch den Report und die Bewertungen des deutschen Diplomaten und ECMM-Mitgliedes (1992/93) Johannes Preisinger: „Die EG-Beobachtermission im ehemaligen Jugoslawien: Bilanz und Zukunftsperspektiven” (HSFK-Report 3/94), Frankfurt/M. 1994, der den ca. 350 Beobachtern seit 1992 eine Sinnkrise attestiert; vgl. ebd., S. 10 f. Die ECMM operiert derzeit in Albanien, Bosnien, Kroatien, der Bundesrepublik Jugoslawien und Mazedonien und unterhält Verbindungsbüros in Sarajewo, Skopje, Tirana und Zagreb (laut Internet-Seite des Rates der Europäischen Union im November 1999 unter lang---de“).

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  102. Vgl. „EG schließt Sezession Sloweniens nicht aus“, in: SZ vom 09.07.1991.

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  103. Vgl. Libal: Limits of Persuasion, S. 49.

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  104. „Statement by an extraordinary EPC Ministerial Meeting concerning Yugoslavia“, Dok.Nr. 91/252 vom 27.08.1991, in: European Foreign Policy Bulletin online.

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  105. Genscher bedauert ausdrücklich, daß eine deutlichere Nennung Serbiens als Verantwortlicher nicht früher innerhalb der Zwölf möglich gewesen ist und stuft daher die Erklärung als von besonderem Gewicht ein, die nach seinen Worten eine neue Übereinstimmung innerhalb der Zwölf im Sinne Deutschlands zum Ausdruck brachte. Vgl. Erinnerungen, S. 944 und S. 946.

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  106. Mesic übte bereits seit seiner Amtseinführung nicht mehr die Autorität über die JVA aus, wie der Abzug der Bundestruppen aus Slowenien und ihre Verlagerung nach Kroatien gegen seinen Willen demonstriert hatten. Vgl. Grotzky: Balkankrieg, S. 90.

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  107. Vgl. Steinberg: „The Role of European Institutions in Security After the Cold War“, S. 17.

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  108. Vgl. Genscher: Erinnerungen, S. 946 f., dort auch Zitate. Der deutsche Außenminister sah in der Einberufung einer solchen Konferenz die einzige Möglichkeit, „die Konfliktparteien an den Verhandlungstisch zu bringen“.

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  109. „Europe can help us in solving this problem politically, can help us through economic cooperation but the presence of a foreign army would not contribute to a solution to this problem.“ Zitiert nach Geoffrey Edwards: „Europe: Responses to the Yugoslav Crisis: An Interim Assessment”, in: Reinhardt Rummel (Hrsg.): Toward Political Union,Baden-Baden 1992, S. 165–189, Zitat S. 173. Diese Reaktion bezog sich offenbar darauf, daß die Zwölf in ihrer Erklärung für den Fall des Nichtvorliegens eines Waffenstillstands bis zum 1. September 1991 „additional measures including international action“ angekündigt hatten, was zwischen den Zeilen durchaus auch als Erwägung eines international koordinierten militärischen Vorgehens angesehen werden konnte.

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  110. Vgl. Eyal: „Europe and Yugoslavia“, S. 39.

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  111. Vgl. „Eröffnung der Jugoslawienkonferenz“, in: NZZ vom 10.09.1991. In dem Artikel wird hervorgehoben, daß trotz der relativ kurzfristigen Einberufung alle Eingeladenen in Den Haag erschienen sind.

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  112. Vgl. „Europa schlichtet in Jugoslawien“, in: F.A.Z. vom 04.09.1991.

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  113. Vgl. Edwards: „Europe: Responses to the Yugoslav Crisis“, S. 179. Die Verfassungsgerichtspräsidenten Frankreichs, Italiens und Deutschlands wählten daraufhin ihren spanischen und ihren belgischen Amtskollegen in die Kommission, die nach ihrem französischen Vorsitzenden Robert Badinter auch als „Badinter-Kommission” bezeichnet wurde. Für Deutschland gehörte der Kommission der spätere Bundespräsident und damalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Roman Herzog an.

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  114. So treffend Gow/Smith: „Peace-Making, Peace-Keeping“, S. 28. Zentrale Kriterien völkerrechtlicher Ad-hoc-Schiedsgerichtsverfahren liegen nämlich u. a. gerade in der Ernennung bzw. Akzeptierung der Richter durch die Konfliktparteien sowie der Verbindlichkeit des Schiedsspruches. Vgl. Knut Ipsen: Völkerrecht, München 31990, S. 967 ff.

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  115. So heißt es darin u. a.: „Wir sind uns bewußt, daß dies die letzte Chance für Entspannung und fir das Ende der Kämpfe ist.“ Zitiert nach „Lord Carrington erreicht in Jugoslawien Zustimmung zu sofortigem Waffenstillstand”, in: SZ vom 18.09.1991.

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  116. Vgl. David Gardner:,,,Pessimistic Diplomacy’ Pervades Yugoslav Talks“, in: Financial Times vom 09.09.1991.

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  117. So Genscher: Erinnerungen, S. 941; ebenso Libal: Limits of Persuasion, S. 29. Libal verweist an jener Stelle auf die besondere Brisanz der Minderheitenproblematiken in der Krajina und im Kosovo schon zum damaligen Zeitpunkt.

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  118. Vgl. Eyal: „Europe and Yugoslavia“, S. 38.

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  119. In der Zeitung „Die Welt“ wurde z. B. gefordert, Deutschland dürfe sich in der Frage der Anerkennung „nicht länger hinter der EG und den Eskapaden des niederländischen Außenministers” verstecken. Die Friedenskonferenz unter Lord Carrington sei „zu einem Anerkennungsverhinderungsspektakel degeneriert“. Vgl. Carl Gustav Ströhm: „Alibi aus Holland”, in: Die Welt vom 16.09.1991. Ein anderer Autor hatte in derselben Zeitung bereits Anfang August gefordert, Deutschland solle bei der Anerkennung vorangehen und somit „weiter gehen als die EG“. Vgl. Bernt Conrad: „Bonn sollte vorangehen”, in: DieWelt vom 09.08.1991. In der „Frankfurter Allgemeine Zeitung.“ hieß es u. a.: „Die deutsche Politik hat sich allzulang einer aktiven Minderheit innerhalb der EG gebeugt und sich den neuen Realitäten in Jugoslawien verweigert. (chwr(133)) Eine klare Wendung der deutschen Politik würde heute auch der Wiederherstellung des Ansehens der Gemeinschaft dienen.” Vgl. Viktor Meier: „EG-Debakel in Jugoslawien“, in: F.A.Z. vom 16.09.1991. Vgl. ferner: „Union fordert Anerkennung Sloweniens und Kroatiens”, in: SZ vom 16.09.1991. Etwas später sollte auch die SPD-Fraktion im Bundestag mit einer Anerkennungsaufforderung folgen. Vgl. „SPD für Anerkennung Kroatiens durch die EG“, in: SZ vom 17.10.1991. Vgl. für die SPD z. B. auch die durch Beifall seiner Parteifreunde quittierten Ausführungen des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Engholm vor dem Bundestag: „In der Jugoslawienkrise hat die Bundesregierung und hat die Gemeinschaft lange keine rühmliche Rolle gespielt. Mit der Formel, daß nur einem geeinten Jugoslawien der Weg in die Europäische Gemeinschaft offenstehen würde, fanden diejenigen Bestätigung, die den jugoslawischen Staatsverband mit Gewalt zusammenhalten wollten.” Björn Engholm, Ministerpräsident, SPD, vor dem Deutschen Bundestag am 04.09.1991, in: BT-P1Pr. 12/37, S. 3020–3025, Zitat S. 3021. Auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Voigt sprach sich offen für die Anerkennung aus. Vgl. Karsten D. Voigt, SPD, vor dem Deutschen Bundestag am 20.09.1991 („Aktuelle Stunde betr. Krieg in Jugoslawien — eine Herausforderung für Europa“), in: BT-PIPr. 12/42, S. 3489–3490.

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  120. Vgl. Genscher: Erinnerungen,S. 950 f., dort auch wörtliche Zitate.

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  121. Vgl. Peter Hort: „Wirtschaftlicher Riese, politischer Zwerg, militärischer Wurm“, in: F.A.Z. vom 09.09.1991.

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  122. Vgl. z. B. „Statement by an extraordinary EPC Ministerial Meeting concerning Yugoslavia“, Dok.-Nr. 91/282 vom 19.09.1991, in: European Foreign Policy Bulletin online: „The Community and its Member States have long recognized that a new situation exists in Yugoslavia. They consider it self-evident that this calls for new relationships and structures.”

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  123. Vgl. „Statement by an informal meeting of Ministers of Foreign Affairs concerning Yugoslavia“, Dok.-Nr. 91/296 vom 06.10.1991, in: European Foreign Policy Bulletin online sowie „Erklärung zur Vereinbarung von Den Haag über den Konflikt in Jugoslawien, abgegeben anläßlich eines Treffens zwischen den Konfliktparteien unter Vermittlung der EG im Außenministerium von Den Haag am 4. Oktober 1991”, abgedruckt in: Angelika Volle/Wolfgang Wagner (Hrsg.): Der Krieg auf dem Balkan. Die Hilflosigkeit der Staatenwelt, Beiträge und Dokumente aus dem Europa-Archiv, Bonn 1994, S. 162–163.

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  124. Vgl. für das Zustandekommen des Übereinkommens und insbesondere für eine Bewertung durch Kroatien und Serbien Christian Chartier: „Toutes les parties admettent le droit à l’indépendance des Républiques“, in: Le Monde vom 07.10.1991.

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  125. So ausdrücklich Genscher: Erinnerungen, S. 954. Auch Gow bezeichnet das Verhandlungsergebnis von Carrington als „the most significant breakthrough to date — and perhaps of the whole dispute“. Triumph of the Lack of Will, S. 55.

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  126. Vgl. „Statement by an informal meeting of Ministers of Foreign Affairs concerning Yugoslavia“, Dok.-Nr. 91/295 vom 05.10.1991, in: European Foreign Policy Bulletin online.

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  127. Vgl. „Scharfe Verurteilung Belgrads durch Bonn. Bekenntnis zu gemeinsamem EG-Vorgehen“, in: NZZ vom 06./07.10.1991. In der Frage einer Androhung der Anerkennung als politisches Druckmittel sah die „NZZ” Deutschland zu jenem Zeitpunkt als gänzlich isoliert an; lediglich aus diesem Grunde seien entsprechende deutsche Forderungen unterblieben.

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  128. Noch am 18. September 1991 konstatierte die „NZZ“ in der Frage der Anerkennung eine regelrechte „Meinungsvielfalt” in der EPZ, wobei eine deutsch-italienische und eine britisch-niederländische Koalition die jeweiligen Pole der Debatte markiert hätten. Der französische Staatspräsident Mitterrand schloß zu jenem Zeitpunkt erstmals eine Anerkennung von Teilrepubliken nicht länger aus, wobei die verklausulierten Erläuterungen seines Außenministers Dumas letztendlich aber verdeutlichten, daß Frankreich weiterhin alle Optionen offenhalten wollte. Vgl. „Tiefe Risse in der Jugoslawienpolitik der EG“, in: NZZ vom 18.09.1991. Deutschland und Frankreich hatten sich zwischenzeitlich bemüht, mehr Einigkeit in der Jugoslawienkrise zu demonstrieren. So hatten die beiden Staats-und Regierungschefs bei einem Treffen das Recht der Völker auf Selbstbestimmung ebenso hervorgehoben wie die Notwendigkeit einer gemeinsamen europäischen Position. Dennoch verhinderte der französische Präsident die Aufnahme des Begriffes „Anerkennung” in eine gemeinsame Erklärung und bewahrte sich Frankreich auch darüber hinaus seine von den deutschen Vorstellungen abweichenden Positionen zur Lösung der Krise. So sah es z. B. die inneren Grenzen als durchaus verhandelbar an und favorisierte eine Verbindung der Anerkennungsfrage mit der Entwicklung einer Gesamtlösung fir das jugoslawische Problem. Vgl. hierzu „M. Dumas prône la cohésion des Douze face à la crise yougoslave“, in: Le Monde vom 06./07.10.1991 sowie Reinhold Brender: „Frankreich ändert seine Jugoslawienpolitik”, in: F.A.Z. vom 11.10.1991.

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  129. Auch das Europäische Parlament sprach sich zu jenem Zeitpunkt mehrheitlich (wenn auch knapp) gegen eine Anerkennung aus. Vgl. „Keine Anerkennung Kroatiens und Sloweniens“, in: SZ vom 11.10.1991 sowie „Über Anerkennung Sloweniens und Kroatiens uneins. Die Sondersitzung des Politischen Ausschusses des Europäischen Parlaments”, in: F.A.Z. vom 14.08.1991.

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  130. Vgl. „Statement by an informal meeting of Ministers of Foreign Affairs concerning Yugoslavia“, Dok.-Nr. 91/296 vom 06.10.1991, in: European Foreign Policy Bulletin online.

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  131. Michael Brenner: „The EC in Yugoslavia: A Debut Performance“, in: Security Studies, 1 (1992) 4, S. 586–608, Zitat S. 594 (meine Übersetzung, A. L.).

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  132. Vgl. ebd. sowie „EG-Plan für lose Konföderation in Jugoslawien“, in: NZZ vom 20121.10.1991 und ferner Agence Europe, Nr. 5592, 19.10.1991, S. 3 f. Die Parallelitäten dieses Entwurfes mit dem EG-System waren so augenscheinlich, daß Buchan treffend von dem Versuch der Schaffung eines „pre-Maastricht stage of integration” spricht. Europe, S. 75.

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  133. Durch eine gemeinsame Erklärung der Vereinigten Staaten und der Sowjetunion mit den EG-Staaten. Vgl. „Statement concerning Yugoslavia“, Dok.-Nr. 91/312 vom 18.10.1991, in: European Foreign Policy Bulletin online.

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  134. Vgl. „Milolevic rückt on kompromißloser Haltung ab“, in: SZ vom 02.11.1991. Demnach lehnte der serbische Präsident zwar jegliches EG-Ultimatum ab, signalisierte aber, den Friedensplan als zukünftige Verhandlungsgrundlage zu betrachten, falls den serbischen Kroaten die in dem Plan beschriebenen Rechte eingeräumt würden.

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  135. Auch das serbische Rumpfpräsidium hatte zwischenzeitlich modifizierten Fassungen des EG-Planes zugestimmt. Vgl. „Belgrader Verwirrspiel um den EG-Friedensplan“, in: NZZ vom 03.11.1991 sowie „Serbiens zwiespältige Haltung zum EG-Plan”, in: NZZ vom 05.11.1991 und schließlich „Serbien lehnt Plan der Europäischen Gemeinschaft ab. Carrington droht mit Abbruch der Friedenskonferenz“, in: SZ vom 06.11.1991.

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  136. Vgl. „Großangriff der,Volksarmee auf Vukovar“, in: F.A.Z. vom 05.11.1991.

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  137. Vgl. z. B. Josef Riedmiller: „Ein Fall für die Vereinten Nationen“, in: SZ vom 07.11.1991. Frankreich hatte als Inhaber des Vorsitzes im UN-Sicherheitsrat bereits Ende September 1991 eine erste Sondersitzung des Gremiums zu Jugoslawien einberufen. Schon zu jenem Zeitpunkt bestand offenbar zwischen den EG-Außenministern Einigkeit darüber, im Falle eines anhaltenden Scheiterns der Waffenstillstandsbemühungen Carringtons „den Stab an den Weltsicherheitsrat (zu) übergeben”. „Frankreich bringt jugoslawischen Bürgerkrieg vor den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen“, in: SZ vom 21./22.09.1991.

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  138. Vgl. „EG beantragt sofortige Sitzung des UNO-Sicherheitsrats“, in: SZ vom 13.11.1991. In der genannten EPZ-Erklärung heißt es: „If at the next plenary session of the Conference on 5 November the Serbian reserve is lifted, the Conference, as presently constituted, will continue on the basis of the draft arrangements. If not, the Conference will proceed with the cooperative republics to obtain a political solution, in the perspective of recognition of the independence of those republics wishing it, at the end of a negotiating process conducted in good faith as set out in Haarzuilens on 6 October.” „Statement concerning the situation in Yugoslavia“, Dok.-Nr. 91/328 vom 25.10.1991, in: European Foreign Policy Bulletin online. Spätestens mit jener Erklärung war deutlich geworden, daß nunmehr alle EG-Staaten die Anerkennung einzelner Republiken als diplomatisches Druckmittel gegenüber den kooperationsunwilligen Konfliktparteien grundsätzlich akzeptierten.

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  139. Libal: Limit of Persuasion, S. 72.

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  140. Eyal: „Europe and Yugoslavia“, S. 8.

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  141. Vgl. Bull. EG,5–1991, S. 64.

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  142. Vgl. „Europäische Gemeinschaft friert Finanzmittel für Belgrad ein“, in: F.A.Z. vom 29.06.1991.

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  143. Vgl. Vgl. „Statement (chwr(133)) concerning Yugoslavia“ vom 05.07.1991.

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  144. Vgl. Nuttall: „Keynote Article: The EC and Yugoslavia“, S. 19.

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  145. Dieser schwer von der Hand zu weisende Einwand sollte vor allem in Bosnien Brisanz erhalten, worauf zurückzukommen sein wird. In institutioneller Hinsicht ist hervorhebenswert, daß erstmals ein Waffenembargo im Rahmen der EPZ — und nicht wie sonst üblich einzelstaatlich — beschlossen wurde. Vgl. Florika Fink-Hooijer: „The Sanction Policy of the European Union. Evolution and Assessment“, in: CFSP-Forum (IEP, Bonn),4/94, S. 4–5, hier S. 4.

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  146. Alle im folgenden zitierten Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats finden sich unter: Department of Public Information (United Nations): UN Documents. A Selection of Official UN Documents, New York, Stand 1999.

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  147. Vgl. „Bonn dringt auf Sanktionen gegen Serbien nach dem Scheitern des EG-Vermittlungsversuchs“, in: F.A.Z. vom 6. August 1991.

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  148. Vgl. Genscher: Erinnerungen,S. 944 f., dort auch Zitat. Die „Partner” werden indes nicht namentlich genannt.

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  149. Vgl. „Die EG stellt Serbien ein Ultimatum und droht mit,zusätzlichen Maßnahmen“, in: F.A.Z. vom 29.08.1991. Außenminister Genscher erläuterte, daß diese „Maßnahmen” u. a. eine Befassung des UN-Sicherheitsrates sowie die kombinierte Anwendung positiver und negativer Wirtschaftssanktionen umfassen warden.

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  150. Vgl. „Statement (chwr(133)) concerning Yugoslavia“ vom 06.10.1991. Daneben wurde offenbar auch die Initiierung einer Ausweitung der Sanktionen durch den UN-Sicherheitsrat, die Weltbank, den IWF und die EBRD erwogen. Vgl. Erich Hauser: „EG droht Jugoslawien mit Embargo”, in: Frankfurter Rundschau vom 07.10.1991.

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  151. Vgl. Winfried Münster: „Die EG hat weiter Angst, Stellung zu beziehen“, in: SZ vom 09.10.1991.

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  152. Der Sanktionskatalog umfaßte die Aussetzung des Handels-und Kooperationsabkommens, die Wiederherstellung quantitativer Beschränkungen im Textilhandel, den Ausschluß Jugoslawiens aus der Liste der Begünstigungen des Schemas der allgemeinen Zollpräferenzen und dem PHARE-Programm sowie vom Treffen der G-24. Vgl. „Declaration by an extraordinary EPC Ministerial Meeting an Yugoslavia“, Dok.-Nr. 91/3486 vom 08.11.1991, in: European Foreign Policy Bulletin online.

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  153. Vgl. Edwards: „Europe: Responses to the Yugoslav Crisis“, S. 173, dort auch Zitat. Interessant ist indes der Hinweis Edwards’, der den Briten als strategisches Hauptmotiv unterstellt, der Vorschlag habe in erster Linie auf eine Ablenkung von der einsetzenden Debatte über eine WEU-Eingreiftruppe gezielt, der die britische Regierung in der Tat zutiefst beunruhigte. Siehe zu dieser Debatte den folgenden Abschnitt.

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  154. Vgl. „Forderungen nach Sanktionen“, in: F.A.Z. vom 06.11.1991. Aus dem Artikel wird deutlich, daß Genscher mit dieser Sichtweise auch die Einstellung der Mehrzahl der Bundestagsfraktionen wiedergab.

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  155. Nach Angaben Genschers gab es gegenüber der EG Zusagen der jugoslawischen Nachbarstaaten, sich an einem Ölembargo zu beteiligen. Vgl. „Konkretisierte EG-Drohungen gegenüber Belgrad“, in: NZZ vom 06.11.1991.

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  156. Vgl. „Die EG beschließt Sanktionen gegen Belgrad. Bonn verlangt schärfere Maßnahmen“, in: F.A.Z. vom 09.11.1991. Die Suspendierung der Verkehrsabkommen beinhaltete ein Landeverbot für die staatliche jugoslawische Fluggesellschaft in Deutschland.

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  157. Vgl. Ian Murray/George Brock/Tim Judah: „Germany Cuts Off Links to Serbia“, in: The Times vom 05.12.1991.

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  158. Aufgrund dieses letztgenannten Aspekts wurde die EPZ-Erklärung vom B. November mit dem Zusatz versehen, daß die EG einem überdurchschnittlich beeinträchtigten Mitgliedstaat Kompensationen gewähren würde.

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  159. Catherine Guicherd z. B. führt die Zustimmung der Serben zur Einberufung der Friedenskonferenz der EG, die diese im KSZE-Rahmen noch abblocken konnten, auf die unmittelbar zuvor erfolgte Androhung von Sanktionen durch die Zwölf zurück. Zum selben Zeitpunkt habe Serbien auch seine Verweigerungshaltung gegenüber der Ausdehnung der ECMM nach Kroatien aufgegeben. Vgl. Catherine Guicherd: L’heure de I’Europe. Premières leçons du conflit yougoslave, Paris 1993, S. B. Gow/Smith sprechen sogar von einem regelrechten „Ablaufmuster“, wonach die Serben Verhandlungsfortschritte zunächst grundsätzlich blockierten, die EG hieraufhin drohte und die Serben dann schließlich einlenkten. Auf diese Weise sei demnach die Zustimmung zur Übereinkunft vom 4. Oktober 1991 zustande gekommen, aber auch die Zustimmung Montenegros zum Friedensplan vom 18. desselben Monats sowie auch die anfängliche, scheinbare Zustimmungsbereitschaft Milolevics. „However far the EC remained from gaining a settlement, it had come as far as it had as the result of a coercive stance.” Vgl. „Peace-Making, Peace-Keeping“, S. 29 ff., Zitat S. 29 f. Vgl. hierzu auch James Gow: „The Use of Coercion in the Yugoslav Crisis”, in: The World Today, 48 (1992) 11, S. 198–202.

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  160. Gemäß dem Handels-und Kooperationsabkommen konnten 96 Prozent aller Industrie-und 28 Prozent der Agrarprodukte zollfrei in die Gemeinschaft eingeführt werden. Nach der Kündigung des Abkommens galten für jugoslawische Produkte an den EG-Grenzen grundsätzlich die im GATT vereinbarten Zollsätze. Vgl. Claude-Piere Lucron: „L’Europe devant la crise yougoslave: mesures restrictives et mesures positives“, in: Revue du Marché Commun et de l’Union européenne,o. Jg. (1992) 354, S. 7–16, hier S. 11.

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  161. Das „Handelsblatt“ rechnete lediglich mit schweren Auswirkungen für die jugoslawische Textilindustrie, die 54 Prozent ihrer Waren im Werte von rund 2,3 Mrd. US-Dollar allein nach Deutschland ausfiihrte. Insgesamt wurde mit einer Verteuerungsrate von 10–20 Prozent gerechnet. Vgl. Georg von Huebbenett: „Sanktionen stiften noch keinen Frieden”, in: Handelsblatt vom 11.11.1991.

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  162. Erste positive Kompensationsmaßnahmen für alle Republiken außer Serbien und Montenegro wurden am 12.12.1991 vom Ministerrat rückwirkend ab Mitte November beschlossen. Vgl. Bull. EG, 12–1991, S. 102; weitere folgten Anfang 1992, wobei nun auch Montenegro einbezogen wurde. Vgl. Bull. EG, 1/2–1992, S. 87 ff. Dieses umständliche Verfahren war aus juristischen Gründen notwendig, da der Staat Jugoslawien nach wie vor rechtlich bestand und somit keine isolierte Sanktionsverhängung gegen Serbien möglich war. Außerdem hatten einige Staaten Bedenken gezeigt, daß eine selektive Verhängung von Sanktionen bereits einer Anerkennung gleichkommen würde, eine Interpretation, die durchaus dem deutschen Kalkül entsprach. Vgl. „Isolierung Serbiens durch die EG“, in: NZZ vom 04.12.1991.

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  163. Harry Schleicher: „Wirksam nur mit Ölembargo“, in: Frankfurter Rundschau vom 06.11.1991.

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  164. Vgl. James Goodby: „Peacekeeping in the New Europe: Lessons from Yugoslavia“, in: Philip Rogers (Hrsg.): The Future ofEuropean Security, Houndmills u a 1993, S. 89–104, hier S. 94 f.

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  165. Vgl. Lucron: „L’Europe devant la crise yougoslave“, S. 7 ff.

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  166. Vgl. Holland: European Community Integration, S. 137.

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  167. Vgl. „EG will 500 Beobachter nach Jugoslawien schicken. Waffenstillstand in Kroatien soll überwacht werden“, in: SZ vom 30.07.1991, dort auch Zitat.

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  168. Die Sowjetunion hatte mit ihrem Veto gedroht, da sie keinen Präzedenzfall fir ein Eingreifen in die inneren Angelegenheiten eines Staates schaffen wollte, und die Serben, deren Zustimmung als Konfliktpartei fir einen solchen Einsatz unabdingbar war, hatten wiederholt verdeutlicht, daß sie keiner Entsendung europäischer Militärs zustimmen würden. Vgl. Dieter Schröder: „Mobilmachung für den Bürgerkrieg“, in: SZ vom 05.08.1991.

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  169. Vgl. „France to Ask WEU to Weigh Sending Force to Yugoslavia“, in: International Herald Tribune vom 06.08.1991. Dort heißt es: „France’s idea is to have a force to separate the warring factions in Yugoslavia without becoming involved in fighting.”

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  170. Die Aufstellung einer WEU-Friedenstruppe wurde neben Frankreich von den Niederländern, den Italienern, den Belgiern und den Deutschen befiirwortet. Vgl. Geoffrey Edwards: „The Potential and Limits of the CFSP: The Yugoslav Example“, in: Elfriede Regelsberger/Philippe de Schoutheete de Tervarent/Wolfgang Wessels (Hrsg.): Foreign Policy of the European Union. From EPC to CFSP and Beyond, Boulder-London 1997, S. 173–195, hier S. 186. Edwards fiihrt die Zustimmung der Niederländer vor allem auf deren Bestreben zurück, die Deutschen einzubinden und deren Ausscheren in der Frage der Anerkennung zu verhindern.

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  171. lin deutschen Bundestag waren bereits frühzeitiger entsprechende Forderungen von Abgeordneten erhoben worden als von der deutschen Regierung. So hatte der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion bereits am 25. Juli 1991 die Entsendung einer EG- oder WEU-Friedenstruppe gefordert. Der SPD-Abgeordnete Gansel hatte sich zwar ebenfalls fir die Entsendung militärischer Verbände ausgesprochen, forderte aber in Abgrenzung zu den Unionsfraktionen strikt einen UN-Blauhelmeinsatz, an dem deutsche Soldaten sich erst nach einer Verfassungsänderung beteiligen könnten. Vgl. „Zwist in Bonn wegen Jugoslawien“, in: F.A.Z. vom 26.07.1991.

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  172. Vgl. Remade: „La politique étrangère européenne“, S. 38 ff. Die vier Entwürfe der Adhoc-Gruppe reichten von einer zweitausend Mann starken Logistiktruppe bis hin zu einer in die Zehntausende gehenden Peace-keeping-Truppe. Nach Angaben Brenners waren diese Pläne fir jenen Fall vorgesehen, daß sich innerhalb der Zwölf bei einer Änderung der Umstände ein neuer Konsens herausbilden würde. Vgl. „The EC in Yugoslavia”, S. 593 f.

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  173. Vgl. Trevor Salmon: „Testing Times for European Political Cooperation: the Gulf and Yugoslavia 1990–1992“, in: International Affairs, 68 (1992) 2, S. 233–253, hier S. 250 f.

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  174. Vgl. „Statement (chwr(133)) concerning Yugoslavia“ vom 19.09.1991. Nach einer Schilderung von Edwards ließen sich d’e Zusammenkünfte im Rahmen der WEU und der EPZ äußerlich kaum mehr unterscheiden. Auch in der EPZ sind die etwaigen militärischen Aktivitäten offenbar umfassend erörtert worden, so daß die Eingrenzung der EEA in bezug auf militärisch-sicherheitspolitische Themen während der Jugoslawienkrise bereits eindeutig aufgegeben worden war. Vgl. „Europe: Responses to the Yugoslav Crisis”, S. 177.

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  175. Vgl. Eyal: „Europe and Yugoslavia“, S. 42.

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  176. Vgl. Zametica: „The Yugoslav Conflict“, S. 65 ff, Zitat S. 66. Josef Joffe wies während der Debatte in der „Süddeutschen Zeitung” darauf hin, daß ein militärisches Engagement nur durch die NATO zu leisten wäre. Vgl. „Pokern mit (fast) leeren Händen“, in: SZ vom 18.09.1991.

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  177. So stellte beispielsweise die „Financial Times“ schon bei Beginn der Debatte über eine WEU-Truppe fest: „What appears to be overriding in the French position is its vision of Europe’s defence future.” David Gardner: „Dilemma For EC With No Peace to Keep“, in: Financial Times vom 08.08.1991. Vgl. für die französische Position, die einen untrennbaren Zusammenhang zwischen Politischer Union, Demokratie und einer europäischen Verteidigungskapazität sieht: „La guerre en Yougoslavie rend nécessaire une force européenne d’intervention”, in: L’Express vom 19.09.1991. Dort heißt es: „A ce signe on reconnaîtra qu’elle peut agir, et pas seulement parler, pour la démocratie.“

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  178. Eyal bezeichnet die französische Position daher als einen leicht durchschaubaren Trick, der ausschließlich der „Europäisierungsdebatte“ habe dienen sollen. Vgl. „Europe and Yugoslavia”, S. 32.

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  179. Vgl. hierzu die Interpretation in „Le rejet, par les Douze, d’une intervention militaire immédiate constitue un échec pour la France et l’Allemagne“, in: Le Monde vom 21.09.1991 sowie den Beitrag von Wood: „France and the Post Cold War Order”, S. 136 f.

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  180. Vgl. „Bonn will gemeinsame Haltung der Westeuropäer zu Kroatien herbeiführen“, in: F.A.Z. vom 18.09.1991.

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  181. Erstens eine ausdrückliche Beschränkung auf friedensbewahrende Einheiten, zweitens das Vorliegen eines Waffenstillstands, und drittens das Einverständnis aller beteiligten Konfliktparteien. Vgl. ebd.

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  182. „Genscher fordert nachdrücklich Einhaltung des Waffenstillstands“, in: F.A.Z. vom 19.09.1991.

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  183. Vgl. „Bonn rechnet nicht mit Friedenstruppen der WEU“, in: SZ vom 19.09.1991.

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  184. Vgl. „Bonn und Paris raten zu Friedenstruppen der EG“, in: Die Welt vom20.09.1991.

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  185. Vgl. „Grundsätzliche Einigung: Friedenstruppe der UN in das kroatische Kriegsgebiet“, in: F.A.Z. vom 15.11.1991.

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  186. Die Zustimmung der Konfliktparteien zur Entsendung von UN-Blauhelmen wurde noch von Lord Carrington erzielt, nachdem dieser zuvor einen dreizehnten Waffenstillstand — den letzten von der EG vermittelten — vereinbart hatte. Für den Fall, daß die UNO einer Blauhelmentsendung nicht zustimmen würde, hatte Carrington erneut und letztmalig ein Engagement der Zwölf oder der WEU angemahnt. Vgl. Florence Hartmann: „Lord Carrington tente d’obtenir un nouvel accord de cessez-le-feu à Belgrad“, in: Le Monde vom 15.11.1991.

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  187. Vgl. Goodby: „Peacekeeping in the New Europe“, S. 94. Die WEU hat der UNO ihre Einsatzpläne zur Verfiigung gestellt, auf deren Grundlage der Blauhelmeinsatz nach Angaben Eyals schließlich auch erfolgte. Vgl. „Europe and Yugoslavia”, S. 44. Vgl. für den entsprechenden Beschluß des WEU-Ministerrats dessen „Declaration an Yugoslavia“, abgedruckt in: Agence Europe, Nr. 5612, 20.11.1991, S. 5. Die konkrete Aufstellung vonUNPROFOR wurde schließlich mit der S/RES/743 (1992) vom 21.02.1992 beschlossen.

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  188. Edwards: „The Potential and Limits of the CFSP: The Yugoslav Example“, S. 184.

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  189. Auf die Bewährung herkömmlicher EPZ-Instrumente, wie die Troika Missionsdiplomatie und das COREU-System, das einen „permanenten Informationsaustausch, eine kontinuierliche Lagebewertung“ sowie Entscheidungen binnen Tagesfrist möglich gemacht hat, verweist Jagow: „Zum Krisenmanagement der EG/Zwölf: Der Fall Jugoslawien”, S. 228, Zitat S. 226.

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  190. So auch Guicherd: L’heure de i’Europe,S. B.

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  191. Brenner: „The EC in Yugoslavia“, S. 594.

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  192. Vgl. auch die scharfe Kritik von Hans Rühle: „Eine strategische Schnapsidee“, in: Die Zeit vom 26.09.1991. Darin bezeichnet er zu Recht den „Ansatz, eine europäische Verteidigungsidentität über die frühe Gründung einer WEU-Eingreiftruppe zu forcieren” als einen „untaugliche(n) Versuch“.

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  193. Die drei Gutachten finden sich im Anhang zu den Erläuterungen von Alain Pellet: „The Opinions of the Badinter Arbitration Committee. A Second Breath for the Self-Determination of Peoples“, in: European Journal of International Law, 3 (1992) 1, S. 178185 („Appendix”, S. 182–185).

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  194. Ebd., „Appendix: Opinion No. 1“, S. 183 f., Zitat S. 183.

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  195. Vgl. Hummer: „Balkankonflikt“, S. 32 ff.

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  196. Pedrag Simic: „Bürgerkrieg in Jugoslawien: Vom lokalen Konflikt zur europäischen Krise“, in: Südosteuropa-Mitteilungen, 33 (1993) 1, S. 35–49, Zitat S. 42.

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  197. Pellet: „The Opinions of the Badinter Arbitration Committee“, „Appendix: Opinion No. 2”, S. 183 f., Zitat S. 184.

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  198. Vgl. „Opinion No. 3“, in: ebd., S. 184 f.

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  199. Vgl. Ipsen: Völkerrecht, S. 227 ff.

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  200. Vgl. Martin Rosefeldt: „Deutschlands und Frankreichs Jugoslawienpolitik im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft (1991–1993)“, in: Südosteuropa, 42 (1993) 11–12, S. 621–653, hier S. 629.

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  201. „This text must rank as one of the most important documents on the Yugoslav crisis. (chwr(133)); and although the question of recognition was not even alluded to, the opinion provided a powerful argument for finally proceeding with it.“ Libal: Limits of Persuasion, S. 81. Tatsächlich hatte die Kommission vielmehr in dem von Libal erwähnten Gutachten gleich zu Beginn ganz allgemein, die Bedeutung des Anerkennungsaktes relativierend festgestellt, „that the effects of recognition by other states are purely declaratory”. Pellet: „The Opinions of the Badinter Arbitration Committee“, „Appendix: Opinion No. 1”, S. 182.

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  202. Wie bereits an anderer Stelle zitiert worden ist, hat Genscher im Zusammenhang mit der Anerkennung, die er als „letztes verbleibendes politisches Mittel“ bezeichnete, festgestellt: „Die Bundesrepublik, machte ich klar, werde nur im Rahmen und in Übereinstimmung mit der EG handeln.” Erinnerungen, S. 945.

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  203. Ein wirkliches Druckmittel stellte die Ankündigung der Anerkennung daher nur bei einem gleichzeitigen und ausdrücklichen „Nichtverzicht auf militärische Mittel“ dar, wie Mühlen es umschreibt. Vgl. Alexander Mühlen: „Die deutsche Rolle bei der Anerkennung der jugoslawischen Sezessionsstaaten”, in: Liberal, 34 (1992) 2, S. 49–55, Zitat S. 54.

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  204. So schrieb Marion Gräfm Dönhoff in der Wochenzeitung „Die Zeit“: „Keiner in Zagreb oder Ljubljana könnte sich vorstellen, daß monatelang um Anerkennung gerungen wird, aber sich nichts ändert, wenn sie endlich ausgesprochen ist. Das wäre so, als würde einem Ertrinkenden eine Leine zugeworfen, an der niemand zieht.” „Kopflos in das Chaos?“, in: Die Zeit vom 19.09.1991.

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  205. Eine sehr anschauliche Einschätzung der Anerkennungspolitik der Zwölf äußerte der niederländische Vertreter der Präsidentschaft Piet Dankert in einer EPZ-Erklärung vor dem Europäischen Parlament: „What the Community wants is a settlement of the Yugoslav question that entails the establishment of sovereign and independent republics with a personality in international law. There is no doubt that these republics will then be recognized. We have said that we would like to see this happening in the context of a free association of these republics. (chwr(133)) As long as we can make progress in this process (chwr(133)) recognition is worth something. In addition, if we grant recognition, there is no way the Community, since it does not have suitable instruments for the purpose, can ensure that it will lead to a better security situation for the people in Croatia, Bosnia or wherever in Yugoslavia.“ „Statement concerning the situation in Yugoslavia”, Dok.-Nr. 91/320 vom 23.10.1991, in: European Foreign Policy Bulletin online.

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  206. Vgl. z. B. „Bonn drängt die EG zur Anerkennung Sloweniens und Kroatiens“, in: SZ vom 07.11.1991 sowie „Bonn setzt die EG unter Druck”, in: Die Welt vom 07.11.1991. Nach Angaben der „F.A.Z.“ hatte Genscher Mitte November gar vor dem Auswärtigen Ausschuß des Bundestages den Eindruck geäußert, in der Zwischenzeit „hätten sich alle EG-Partner auf die deutsche Linie begeben. Nun sei mit der baldigen und gleichzeitigen Anerkennung durch alle EG-Länder zu rechnen”. „Bonn dringt auf Anerkennung“, in: F.A.Z. vom 13.11.1991.

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  207. Darin heißt es u. a.: „Der Deutsche Bundestag (chwr(133)) unterstützt die Bemühungen der Bundesregierung, parallel zu der Friedenskonferenz die Voraussetzungen fir eine völkerrechtliche Anerkennung Sloweniens und Kroatiens sowie derjenigen Republiken Jugoslawiens durch die EG und ihre Mitgliedstaaten zu schaffen, die ihre politische Unabhängigkeit anstreben, die Rechte ihrer Minderheiten garantieren und zu Vereinbarungen über Formen internationaler Zusammenarbeit insbesondere mit der Europäischen Gemeinschaft bereit sind (chwr(133)).“ „Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zur Lage in Jugoslawien”, BT-Drs. 12/1591 vom 14.11.1991, Zitat S. 4 (meine Hervorhebung der EPZ-Formel, A. L.).

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  208. Helmut Kohl, Bundeskanzler, Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag am 27.11.1991, BT-P1Pr. 12/60, S. 5007–5017, Zitat S. 5015 (meine Hervorhebung, A. L.).

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  209. Entsprechend äußerte sich Genscher damals zum Beispiel in einem Beitrag für die Zeitung „Die Welt“. Dort heißt es: „Am 10. Dezember endet die von der Europäischen Gemeinschaft gesetzte Frist für den politischen Prozeß. Dann darf die Anerkennung der Republiken, die das wünschen, nicht länger hinausgeschoben werden; wir wollen sie noch vor Weihnachten vollziehen.” Hans-Dietrich Genscher: „Die EG sollte Kroatien und Slowenien Assoziierung anbieten“, in: Die Welt vom 01.12.1991 (In dem Beitrag forderte der Außenminister zugleich von der EG, denjenigen jugoslawischen Republiken, die sich an die Charta von Paris halten, Europa-Abkommen anzubieten.). Genscher kündigte Ende November für die Zeit unmittelbar nach dem Auslaufen der „Frist” die Anerkennung durch Deutschland an und gab seiner Hoffnung Ausdruck, „daß alle EG-Mitgliedstaaten sich so verhalten, wie wir uns das gemeinsam vorgenommen haben“. Vgl./Zitiert nach „Genscher: Ungerechter Krieg Serbiens gegen Kroatien”, in: F.A.Z. vom 27.11.1991.

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  210. Bei Genscher (Erinnerungen,S. 945.) ist sie folgendermaßen zitiert: „Bei Abschluß des politischen Prozesses in hoffentlich einem oder spätestens in zwei Monaten wäre für die Zwölf der Zeitpunkt gekommen, über die Anerkennung derjenigen Republiken zu entscheiden, die als Ergebnis eines demokratischen Prozesses den Wunsch ausgedrückt haben, unabhängig zu werden.“ Auch nach der Auffassung des Initiators der „Frist”, van den Broek, sollte die Anerkennung indes nicht automatisch erfolgen, wie dessen Sprecher ausdrücklich verlauten ließ. Vgl. „Deutschland will Kroatien und Slowenien im Dezember anerkennen“, in: SZ vom 27.11.1991.

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  211. Vgl. European Foreign Policy Bulletin online. Dort findet sich keine entsprechende Pressemitteilung (Press Release), obgleich diese grundsätzlich enthalten sind.

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  212. Genschers eigene Ausführungen in seinen Memoiren stützen diesen Eindruck. Demnach habe van den Broek am 18.10.1991 in einem Interview gegenüber der österreichischen Zeitung „Die Presse“ die „zeitliche Festlegung” der Pressemitteilung durch Nennung des 10.10.1991 für die Fälligkeit einer Anerkennungsentscheidung „konkretisiert“ (Erinnerungen, S. 954). Kein EG-Staat habe dem niederländischen Außenminister bei der Nennung dieses Termins (in dem Interview!) widersprochen (ebd., S. 958). Es erscheint mehr als fraglich, inwiefern die Präsidentschaft als primus inter pares eine derart bedeutende Entscheidung eigenmächtig festsetzen könnte und ob diese darüber hinaus schon durch einen ausbleibenden Widerspruch — also stillschweigend — und noch dazu in Form einer bloßen Presseerklärung bzw. eines Interviews in einer (zu jenem Zeitpunkt) außerhalb des EG-Gebietes erscheinenden Tageszeitung Gültigkeit als EPZ-Position erlangen konnte. Insgesamt wirkt Genschers Argumentation angesichts der Gewichtigkeit der Anerkennungsfrage künstlich und kann nicht überzeugen. Die Tatsache, daß Genscher die Worte van den Vielmehr hatten die EG und ihre Mitgliedstaaten in der EPZ-Erklärung Broeks aus dem besagten Artikel hinsichtlich der Fristsetzung zwar wörtlich, aber falsch zitiert, trägt überdies nicht zur Überzeugungskraft seiner Darstellung bei. Die in den „Erinnerungen” enthaltene und als wörtliche Bemerkung van den Broeks gekennzeichnete Passage „spätestens bis zum 10. Dezember 1991“ findet sich in dem „Presse”-Gespräch nicht. Vgl. Helmut Hetzel: „In zwei Monaten entscheiden wir über die Anerkennung“, in: Die Presse vom 18.10.1991.

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  213. „The Community and its Member States remain fully committed to such a comprehensive political arrangement (i.e. „on the basis of the EC proposals“, A. L.). In this respect they recall that the prospect of recognition (chwr(133)) can only be envisaged in the framework of an overall political settlement, that includes adequate guarantees for the protection of human rights and rights of national and ethnic groups.” „Declaration (chwr(133)) Yugoslavia“ vom 08.11.1991.

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  214. In einem Antwortschreiben vom 14.12.1991 auf einen Brief Genschers vom Vortag unter ausdrücklichem kritischen Bezug auf die Nichterwähnung des EPZ-Beschlusses vom 08.11.1991 im Brief des deutschen Außenministers. Beide Schreiben in Auszügen in „Genscher widerspricht Pérez de Cuellar“, in: F.A.Z. vom 16.12.1991. Konkret warnte Pérez Genscher darin: „Ich hoffe auch, daß Sie die große Besorgnis der Präsidenten von Bosnien-Herzegovina und Mazedonien sowie vieler anderer zur Kenntnis genommen haben, wonach eine vorzeitige selektive Anerkennung die Ausweitung des gegenwärtigen Konflikts auf diese (politisch) hochgradig sensiblen Gebiete nach sich ziehen könnte.”

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  215. Anderer Meinung ist Libal, nach dessen Auffassung für die Anerkennung unter den damals geltenden Regeln der EPZ kein konsensuales Vorgehen vonnöten war. Vgl. Limits of Persuasion, S. 79.

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  216. Genscher: Erinnerungen, S. 945.

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  217. Außerdem hält derselbe Artikel die EPZ-Teilnehmer dazu an, „bei ihren Stellungnahmen und einzelstaatlichen Maßnahmen den Standpunkten der übrigen Partner in vollem Umfang Rechnung“ zu tragen, was bei einem Handeln Deutschlands gegen die Auffassung nahezu aller seiner Partner in einer Angelegenheit von allgemeinem Interesse wohl kaum mehr gegeben sein konnte.

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  218. Dies entsprach sogar der Auffassung des britischen Außenministers Douglas Hurd, der in anderen Fragen freilich den Spielraum der britischen Politik hervorhob. Vgl. „Hurd betont eigene Außenpolitik“, in: Die Welt vom 12.10.1991. Vor einer Anerkennung forderte Hurd unter anderem die Regelung des Minderheitenschutzes in Jugoslawien.

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  219. Vgl. „Kohl und Mitterrand sichern sich enge Zusammenarbeit zu“, in: F.A.Z. vom 16.11.1991.

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  220. So der CDU-Abgeordnete Lummer, der das deutsche Verhalten als „irritierend“ bezeichnete. Vgl. ebd.

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  221. Auf diesen Widerspruch verweist auch Udo Bergdoll: „Bonner Ritt über den Bodensee. Für die Anerkennung Sloweniens und Kroatiens sucht Bonn noch Verbündete in der EG“, in: SZ vom 29.11.1991. Kohl hatte demnach den Vollzug der Anerkennung durch Deutschland auf die Zeit zwischen dem 10. und 24. Dezember terminiert. Vgl. ferner „Die Mehrheit der EG will keine Anerkennung”, in: SZ vom 03.12.1991.

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  222. Peter Viggo Jakobsen: „Multilateralism Matters, But How? The Impact of Multilateralism an Great Power Policy Towards the Break-up of Yugoslavia“, in: Cooperation and Conflict, 30 (1995) 4, S. 365–398, Zitat S. 371.

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  223. Heinz-Jürgen Axt: „Hat Genscher Jugoslawien entzweit? Mythen und Fakten zur Außenpolitik des vereinten Deutschlands“, in: Europa-Archiv, 48 (1993) 12, S. 351–360, Zitat S. 352.

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  224. Auf diesen Aspekt verweist Bruno Schoch: „Anerkennen als Ersatzhandlung. Ein kritischer Rückblick auf die Bonner Jugoslawienpolitik“, in: Peter Schlotter (Red.): „Der Krieg in Bosnien und das hilflose Europa. Plädoyer für eine militärische UN-Intervention” (HSFKReport 5–6/1993), Frankfurt/M. 1993, S. 37–53, hier S. 45. Großbritannien hingegen habe gegenüber Deutschland eine „Dankesschuld“ aufgrund vorheriger deutscher Zugeständnisse auf den Regierungskonferenzen abzugelten gehabt. So jedenfalls Dieter Pfuhl: „Das Morden geht weiter”, in: Die Zeit vom 27.12.1991.

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  225. Einen klaren Beleg für die Ernsthaftigkeit der Absicht zu einem unilateralen Vorgehen — hier verstanden als Gegenpol zu einer europäisierten Politik, unabhängig von der Zahl der Staaten, die bereit waren, den deutschen Schritt mitzugehen — lieferte Genscher, nachdem schließlich doch noch ein Kompromiß im Rahmen der Zwölf zustande gekommen war (vgl. hierzu die folgenden Ausffihrungen im Haupttext), auf einer Pressekonferenz: „Ich muß sagen, daß der Beschluß die Erwartungen der Bundesregierung übertroffen hat. Wir hatten ja gesagt, daß wir uns um eine größtmögliche Zahl bemühen wollten, und ich muß sagen, es ist ein gutes Ergebnis (chwr(133)), daß wir uns auf diese Entscheidung zu zwölft verständigen konnten.“ Hans-Dietrich Genscher: „Erklärung des Bundesaußenministers” (Auf einer Pressekonferenz am 17. Dezember 1991 in Bonn), in: Bulletin (BPA), Nr. 144, 19.12.1991, S. 1174–1176, Zitat S. 1176. Auch nach Angaben Libals war Deutschland „dead serious about the matter this time“. Limits of Persuasion, S. 81

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  226. Vgl. „Kohl macht Kucan Hoffnungen“, in: F.A.Z. vom 04.12.1991, dort auch Zitat, sowie „Kohl sagt Tudjman Anerkennung vor Weihnachten zu”, in: SZ vom 06.12.1991. Bonn hatte gegenüber Kroatien die beiden Bedingungen formuliert, wonach ein Minderheitengesetz verabschiedet werden sollte und auf der Grundlage einer neuen Verfassung freie Wahlen stattfinden mußten. Die Ausarbeitung eines konstitutionellen Minderheitenschutzes erfolgte mit beratender Unterstützung des von der deutschen Regierung entsandten deutschen Staats-und Völkerrechtlers Christian Tomuschat, der dem Gesetz schließlich Modellcharakter für die zukünftige Entwicklung des Minderheitenschutzes in Europa zubilligte. Vgl. Libal: Limits of Persuasion, S. 79 f.

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  227. Eine Äußerung Genschers gegenüber der französischen Zeitung „Le Monde“ stützt diese These. Befragt, ob der Außenminister keinen Widerspruch zwischen der deutschen Ankündigung der Anerkennung und dem Ziel einer gemeinsamen Außen-und Sicherheitspolitik entdecken könne, antwortete dieser: „Dans la coopération politique européenne, il y a toujours eu des situations où l’un ou l’autre pays est allé de l’avant et a essayé de pousser l’évolution dans une certaine direction.” Genscher verwahrte sich dabei allerdings ausdrücklich gegen den Eindruck, Deutschland würde Druck auf seine Partner ausüben. Vgl. Henri de Bresson: „M. Genscher estime que les problèmes de l’Est sont une priorité pour l’Europe. Un entretien avec le ministre allemand des affaires étrangères“, in: Le Monde vom 14.12.1991.

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  228. Vgl. Winfried Münster: „Anerkennung Kroatiens und Sloweniens spaltet die EG“, in: SZ vom 17.12.1991. Demnach hätten sich bei Beginn der Sitzung Großbritannien, Griechenland und die Niederlande weiterhin gegen einen Vollzug der Anerkennung ausgesprochen. Lediglich Italien habe mittlerweile die deutsche Position unterstützt, der sich schließlich auch Belgien angenähert habe, während die Haltung Frankreichs noch unklar gewesen sei.

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  229. Vgl. „Anerkennung durch die EG möglich. Bonn erhält für seinen Weg Unterstützung weiterer Partner“, in: SZ vom 30.11.1991.

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  230. Zitiert nach „France Wants Rigor on Recognition“, in: International Herald Tribune vom 11.12.1991 (meine Übersetzung, A. L.).

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  231. Libal: Limits of Persuasion, S. 81 (meine Hervorhebung, A. L.).

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  232. Offenbar hatten sich aber auch sämtliche Botschafter der EG-Staaten in Belgrad gegen einevorzeitige Anerkennung ausgesprochen; so behauptet jedenfalls der damalige US-Botschafter Warren Zimmermann: „The Last Ambassador. A Memoir of the Collapse of Yugoslavia“, in: Foreign Affairs, 74 (1995) 2, S. 2–20, hier S. 16.

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  233. Vgl. Libal: Limits of Persuasion, S. 82. Libal spricht wörtlich von einer „counteroffensive“.

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  234. Ebd.

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  235. Vgl. Genscher: Erinnerungen, S. 959.

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  236. Vgl. „Statement by an extraordinary EPC Ministerial Meeting concerning the,Guidelines on the Recognition of New States in Eastern Europe and in the Soviet Union’, Dok.-Nr. 91/464 vom 16.12.1991, in: European Foreign Policy Bulletin online. Die wichtigsten darin genannten Voraussetzungen lauten: Achtung der Bestimmungen der UNO-Charta, der Verpflichtungen der KSZE-Schlußakte von Helsinki und der Charta von Paris, insbesondere im Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte; Garantien fair die Rechte ethnischer nationaler Gruppen und Minderheiten sowie Achtung der Unverletzlichkeit der Grenzen, die nur auf friedlichem Wege und einvernehmlich geändert werden dürfen. Ferner wird dort hervorgehoben, daß die EG-Zwölf sich insbesondere dem Prinzip der Selbstbestimmung verpflichtet fiihlen und daß sie Gebilde, die das Ergebnis von Aggressionen sind, nicht anerkennen werden.

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  237. Vgl. Genscher: Erinnerungen, S. 960, dort auch Zitate. Die letzten Stunden der Zusammenkunft fanden in einer „restricted session“ statt, von der „almost all diplomats, including myself, were excluded”, wie Libal berichtet. Limits of Persuasion, S. 81.

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  238. Vgl. „Die EG macht den Weg für die Anerkennung frei. Dramatische Auseinandersetzung in Brüssel“, in: SZ vom 18.12.1991 sowie ferner Udo Bergdoll: „Mit Ellenbogen und Raffinesse”, in: SZ vom 17.12.1991. Eine Korrespondentin der britischen „Times“ sprach mit Blick auf Deutschland von einem „undisguised and ultimately successful blackmail threat to break ranks with the Community if the rest did not follow its lead”. Anne McElvoy: „Blundering in the Balkans“, in: The Times vom 19.12.1991.

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  239. Vgl. „Trotz Warnungen der Vereinten Nationen will Bonn Slowenien und Kroatien anerkennen“, in: F.A.Z. vom 16.12.1991.

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  240. Vgl. „Die EG berät über Anerkennung Sloweniens und Kroatiens“, in: F.A.Z. vom 17.12.1991.

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  241. Peter Hort: „Nach einer langen Nacht hat Genschers Drängen Erfolg“, in: F.A.Z. vom 18.12.1991.

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  242. Vgl. ebd.

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  243. Vgl. „Statement by an extraordinary EPC Ministerial Meeting concerning Yugoslavia“, Dok.-Nr. 91/465 vom 16.12.1991, in: European Foreign Policy Bulletin online. Hinsichtlich der Tätigkeit der Kommission heißt es darin: „The application of those Republics which reply positively will be submitted through the Chair of the Conference to the Arbitration Commission for advice before the implementation date.”

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  244. Vgl. Pellet: „The Opinions of the Badinter Arbitration Committee“, S. 178.

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  245. „The Community and its Member States also require a Yugoslav Republic to commit itself, prior to recognition, to adopt constitutional and political guarantees ensuring that it has no territorial claims towards a neighbouring Community State and that it will conduct no hostile propaganda activities versus a neighbouring Community State, including the use of a denomination which implies territorial claims.“ Statement (chwr(133)) concerning Yugoslavia” vom 16.12.1991. Teile des ehemaligen Königreiches Mazedonien bilden eine Bleichlautende Provinz im Norden Giiechenlands.

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  246. Genscher: Erinnerungen, S. 961. Genscher hebt hervor, daß er diese Aussage gegenüber den Kollegen ein weiteres Mal wiederholt habe, ohne daß diese sich dagegen ausgesprochen hätten.

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  247. Vgl. Hort: „Nach einer langen Nacht hat Genschers Drängen Erfolg“. Auch Libal beschreibt die Interpretation des Kompromisses durch Genscher wie folgt: „The advice of the Badinter Commission would not be binding, and each member state could independently decide on the merits of this advice.” Limits of Persuasion, S. 85.

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  248. Vgl. Beverly Crawford: „Explaining Defection from International Cooperation. Germany’s Unilateral Recognition of Croatia“, in: World Politics, 48 (July 1996), S. 482–521, hier S. 497 (Crawford gibt dort ein von ihr selbst mit Genscher am 26. Mai 1993 durchgeführtes Interview wieder.). Genscher wird dort mit den Worten zitiert: „This (the war in Croatia, B.C.) was not the issue upon which European foreign policy cooperation would be made or broken; our major achievement was providing the EPC with a legal status at Maastricht,” woraus Crawford folgert: „Genscher believed that the reputational costs of defection would be low.“ Ebd., S. 501.

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  249. Vgl. Dieter Vogel: „Beschluß des Bundeskabinetts zur Anerkennung der jugoslawischen Republiken“ (Der Sprecher der Bundesregierung am 19. Dezember), in: Bulletin (BPA), Nr. 145, 21.12.1991, S. 1183.

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  250. Faktisch mußten hierfür nur die bereits zwischenzeitlich eröffneten deutschen Generalkonsulate in Ljubljana und Zagreb in Botschaften umgewandelt werden.

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  251. Vgl. Axt: „Hat Genscher Jugoslawien entzweit?“, S. 352. Vgl. ferner Dieter Schröder: „Der deutsche Alleingang”, in: SZ vom 21.12.1991. Dieter Pfuhl sprach vom „bisher spektakulärste(n) Durchmarsch der bundesdeutschen Außenpolitik“. „Das Morden geht weitet.

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  252. Crawford: „Explaining Defection from International Cooperation“, S. 515. Die Autorin, die sich wiederum auf ihr Interview mit Genscher beruft, gibt an, dieser habe sich durch das Verhalten Frankreichs und Großbritanniens im UNO-Sicherheitsrat Anfang Dezember 1991 getäuscht gefühlt. Deshalb sei er — so offenbar ihre persönliche Folgerung — zum Schein auf die Konditionierungen des Anerkennungskompromisses eingegangen, habe es dann aber vorgezogen, von der Vereinbarung abzuweichen: „Because his partners had betrayed him once by going to the UN Security Council, he feared they would block recognition by pointing to Croatia’s unmet conditionality requirements.”

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  253. Brenner: „The EC in Yugoslavia“, S. 589 (von mir übersetztes Zitat, A. L.).

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  254. Vgl. „Übertünchte Differenzen im Anerkennungsstreit“, in: NZZ vom 19.12.1991. Darin heißt es ferner: „Wenn die in Brüssel vereinbarte Prozedur einen Sinn haben soll, dann können Anerkennungsbeschlüsse nicht gefaßt werden, bevor die Erklärungen der Republiken und das Gutachten dazu vorliegen.”

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  255. Vgl. fir Hurd und Dumas den Beitrag von Jean-Pierre Delahaye: „Kohl tout puissant“, in: Le Monde vom 18.12.1991 und fir die niederländische Präsidentschaft „EG-Fahrplan zur vereinbarten Anerkennung der jugoslawischen Republiken”, in: NZZ vom 19.12.1991.

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  256. Vgl. Genscher: Erinnerungen, S. 961 f.

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  257. Crawford fihrt das Ergebnis auf eine „spiral of mistrust“ zwischen den EG-Staaten zurück; „Explaining Defection from International Cooperation”, S. 485.

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  258. Von einer „Vorwegnahme“ der Anerkennung spricht auch der AA-Beamte von Jagow; allerdings seien „zum vereinbarten Termin (chwr(133)) dann aber alle Zwölf wieder beieinander” gewesen. „Zum Krisenmanagement der EG/Zwölf: Der Fall Jugoslawien“, S. 225.

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  259. Das Einschwenken der EG-Partner auf „dieses Verfahren“ sei ein „großer außenpolitischer Erfolg der Bundesrepublik”, ließ z. B. der Bundeskanzler dazu verlauten. Helmut Kohl: „Erklärung des Bundeskanzlers (am 17. Dezember 1991 in Dresden)“, in: Bulletin (BPA), Nr. 144, 19.12.1991, S. 1174. Genschers Ausführungen auf der bereits erwähnten Pressekonferenz ließen zum einen eine deutliche Erleichterung erkennbar werden, daß man nun doch eine eindeutig bevorzugte Lösung im Kreis der Zwölf gefunden hatte, wirkten aber angesichts der zeitweise unverhohlenen deutschen Druckausübung zum anderen arg euphemistisch: Das deutsche „Werben” um Unterstützung und Verständnis und die „Geduld“ gegenüber den Mitgliedstaaten hätten sich ausgezahlt, „und es ist erneut deutlich geworden, daß Deutschland seine Verantwortung in Europa auch im Sinne eines durch und durch europäischen, abgestimmten und übereinstimmenden Verhaltens in der Europäischen Gemeinschaft sieht”. Vgl. Genscher: „Erklärung des Bundesaußenministers“ [(chwr(133)) am 17. Dezember 1991], S. 1176. Auch die Mehrzahl der Bundestagsfraktionen begrüßte das Ergebnis ausdrücklich. MdB Karl-Heinz Hornhues sprach z. B. von einem dreifachen Erfolg der deutschen Politik, die „nicht wortbrüchig” geworden und „nicht isoliert“ worden sei und überdies „Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt” habe. Vgl. CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Pressedienst,Ba/We/431/70 vom 17.12.1991. Positive Perzeptionen des deutschen Verhaltens in der internationalen Presse blieben eine eindeutige Ausnahme. Vgl. z. B. „Stopping War in Yugoslavia“, in: Financial Times vom 24.12.1991, wo es u. a. hieß: „Germany should now lead its EC partners towards a serious attempt ” Auch in diesem Artikel wird indes festgestellt, daß die Einheit der EG durch das deutsche Verhalten Risse bekommen habe.

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  260. Holland: European Community Integration,S. 138 (meine Übersetzung, A. L.).

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  261. So ausdrücklich auch Brenner: „The EC in Yugoslavia“, S. 598.

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  262. Vgl. Axt: „Hat Genscher Jugoslawien entzweit?“, S. 351, dort auch Zitate, sowie für die nachfolgenden Ausführungen ebd., S. 353 ff.

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  263. Vgl. z. B. den Bericht von Carl E. Buchalla: „EG-Beobachter fordern gewaltsames Vorgehen gegen jugoslawische Armee“, in: SZ vom 04.12.1991, in dem die brutale Vorgehensweise der JVA bei der Zerstörung kroatischer Städte und Ortschaften geschildert wird.

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  264. Vgl. auch Roger Morgan: „German Foreign Policy and Domestic Politics“, in: Bertel Heurlin (Hrsg.): Germany in Europe in the Nineties, Houndmills u. a. 1996, S. 152–176, hier S. 160 f. Sehr ausgeprägt war die oft einseitige Parteinahme zugunsten der Kroaten und Slowenen in der Berichterstattung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung”, insbesondere durch Johann Georg Reissmüller und Viktor Meier.

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  265. Von der Flüchtlingsproblematik blieb Deutschland auch im weiteren Konfliktverlauf überdurchschnittlich stark betroffen. 1994 hatte die Bundesrepublik bereits über 350.000 Flüchtlinge aufgenommen. Deutsche Vorschläge, die Flüchtlingszuteilung innerhalb der EG zu quotieren, stießen immer wieder auf Ablehnung der übrigen EG-Staaten, die sich für ein flexibles Vorgehen im Rahmen „ihrer nationalen Möglichkeiten“ aussprachen. Vgl. Elfriede Regelsberger: „Gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik”, in: JBEI 1992/93, S. 223–232, Zitat S. 225.

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  266. Axt: „Hat Genscher Jugoslawien entzweit?“, S. 352, vgl. auch S. 354. Dieser Eindruck wurde gegenüber dem Verfasser dieser Studie auch von dem damaligen Leiter des Europareferats im AA bestätigt, der unter anderem auch unterstrich, daß die Mitarbeiter des Europareferats in der Frage der Anerkennung — offenbar im Gegensatz zur Südosteuropa-Abteilung unter Libal — eine europäische Lösung favorisiert hätten. Gespräch mit Herm Botschafter a.D. Dr. Dietrich von Kyaw (vormaliger „Ständiger Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union, Brüssel”) am 20.12.1999 in Berlin.

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  267. Carsten Giersch/Daniel Eisermann: „Die westliche Politik und der Kroatien-Krieg 19911992“, in: Südosteuropa, 43 (1994) 3–4, S. 93–125, Zitat S. 114.

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  268. Insofern erscheinen Versuche, die deutsche Rolle im Jugoslawienkonflikt der 90er Jahre mit dem kroatischen Ustascha-Regime des Zweiten Weltkrieges in Verbindung zu bringen, als abwegige Gedankenspiele. So aber Eberhard Rondholz: „Deutsche Erblasten im jugoslawischen Bürgerkrieg“, in: Blätter für deutsche und internationale Politik,37 (1992) 7, S. 829–838. — Arthur Heinrich „vermutet”, hinter der deutschen Politik steckten „verdeckte“ Interessen und Motive, benennt diese aber nicht. Vgl.: „Neue Deutsche Außenpolitik. Selbstversuche zwischen Zagreb und Brüssel”, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 36 (1991) 12, S. 1446–1458, hier S. 1450, dort auch Zitate.

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  269. Vgl. Beverly Crawford: „German Foreign Policy and European Political Cooperation: The Diplomatic Recognition of Croatia in 1991“, in: German Politics and Society, 13 (1995) 2, S. 1–34, hier S. 26. Zu zeitweisen Irritationen fiihrten allerdings ebenfalls zu Beginn der 90er Jahre die Zinspolitik der Bundesbank und die hiermit verbundene EWS-Krise, der Streit um die Zahl der deutschen Abgeordneten im Europaparlament sowie die Diskussion um einen deutschen Sitz imUNO-Sicherheitsrat. Guérin-Sendelbach spricht diesbezüglich von einer Fehlperzeption (hier Frankreichs) eines deutschen machtpolitischen Interesses. Vgl. Valérie Guérin-Sendelbach: Frankreich und das vereinigte Deutschland. Interessen und Perzeptionen im Spannungsfeld, Opladen 1999, S. 242. Auch die Forderung Bundeskanzler Kohls, Deutsch zur dritten Arbeitssprache des Europarates zu machen, wurde entsprechend perzipiert. Vgl. Marcel Scotto: „M. Helmut Kohl a plaidé pour une véritable politique étrangère commune des Douze”, in: Le Monde vom 04.02.1993.

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  270. Ahnlich argumentiert Sonia Lucarelli: „Germany’s Recognition of Slovenia and Croatia: An Institutionalist Perspective“, in: International Spectator, 32 (1997) 2, S. 65–91, hier insb. S. 75 ff. Vgl. zu dem letztgenannten Aspekt auch den Kapitel 5 dieser Studie.

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  271. Vgl. z. B. Hans Stark: „Was sagt der Jugoslawienkonflikt über Frankreichs Ostpolitik?“, in: Dokumente. Zeitschrift für den deutsch-französischen Dialog, 48 (1992) 2, S. 128–133 sowie ders.: „Dissonances franco-allemandes sur fond de guerre serbo-croate”, in: Politique Etrangère,57 (1992) 2, S. 339–347.

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  272. Vgl. Wolfgang Wagner: „Acht Lehren aus dem Fall Jugoslawien“, in: Europa-Archiv, 47 (1992) 2, S. 31–41, Zitat S. 38.

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  273. Vgl. „La France reste réservée à l’idée de reconnaître la Croatie“, in: Le Monde vom 13.01.1992; „Paris und London für Eigenständigkeit”, in: F.A.Z. vom 17.01.1991 sowie „Kein gemeinsamer Terminplan der EG bei der Anerkennung“, in: F.A.Z. vom 18.01.1992.

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  274. Vgl. Anna Tomforde: „Genscher is Triumphant“, in: The Guardian vom 16.01.1992.

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  275. Vgl. für die erste Meinung z. B. Jens Reuter: „Jugoslawien: Versagen der internationalen Gemeinschaft?“, in: Volker Matthies (Hrsg.): Frieden durch Einmischung? Der Schrecken des Krieges und die (Olin) Macht der internationalen Gemeinschaft, Bonn 1993, S. 171183, hier S. 177 sowie Josef Riedmiller: „Alleingang nach Zagreb”, in: SZ vom 16.01.1992, für die andere Meinung vgl. Gow/Smith: „Peace-Making, Peace-Keeping“, S. 36.

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  276. Dies räumt auch Libal ein, der eine endgültige Klärung des Zusammenhanges zwischen Anerkennung und Kriegsende in Kroatien erst nach der Öffnung der serbischen Archive erwartet. Er persönlich geht jedoch durchaus von einem positiven Zusammenhang aus. Vgl. Limits of Persuasion, S. 88.

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  277. Voraussetzungen für die Anerkennung eines neuen Staates sind ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und eine Staatsgewalt, die „ihre Hoheitsgewalt über den größten Teil des Territoriums und die Mehrzahl der Einwohner effektiv ausübt“. Vgl. Ipsen: Völkerrecht,S. 237.

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  278. Im Jahr 1991 setzte sich die bosnische Bevölkerung nach ethnischer Volksgruppenzugehörigkeit wie folgt zusammen: 40 Prozent Muslime, 32 Prozent Serben, 18 Prozent Kroaten und 10 Prozent Angehörige weiterer Ethnien. Vgl. Wolfgang Libal: Das Ende Jugoslawiens,Wien-Zürich 21993, S. 215.

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  279. Vgl. Grotzky: Balkankrieg, S. 105 ff.

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  280. So bereits Ende 1991 treffend erkannt von Judy Dempsey/Laura Silber: „EC Deal Inflames Yugoslav Conflicts“, in: Financial Times vom 23.12.1991.

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  281. Genscher verwehrt sich in seinen Memoiren ausdrücklich gegen diesen Vorwurf und lehnt überdies jegliche Verantwortung für die Verbindung zwischen den Anerkennungen Kroatiens und Sloweniens und jener Bosniens ab, wobei er sich unter anderem auch auf Douglas Hurd beruft. Vgl. Erinnerungen, S. 965. Während Hurd nach Darstellung Genschers eine Verantwortung der Zwölf für den Krieg ausdrücklich abgelehnt und lediglich über den Zeitpunkt der Anerkennungen sinniert habe, wird er in den Erinnerungen von James Baker allerdings mit der folgenden Bemerkung zitiert: „Wir können diese Republik (Bosnien, A. L.) nicht einfach links liegen lassen, denn wir haben ihre gegenwärtige Lage überhaupt erst geschaffen (durch die Anerkennung Sloweniens und Kroatiens).“ Drei Jahre, die die Welt veränderten, S. 645.Siehe zu den Entstehungshintergründen und Ursachen des Bosnienkrieges vor allem Calic: Der Krieg in Bosnien-Hercegovina.

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  282. Insofern erscheint die Darstellung Genschers verkürzt, der in seinen Memoiren darauf hinweist, die Anerkennung Bosniens im April 1992 sei nicht auf deutsche Initiative hin zustande gekommen, sondern „im Gegenteil“ auf Vorschlag der USA. Vgl. Erinnerungen,S. 966. Die EG-Staaten hatten schließlich bereits im Dezember 1991 grundsätzlich die Anerkennung Bosniens beschlossen, die nach dem Abschluß der von der Badinter-Kommission vorgeschlagenen Prozedur nun auch auszusprechen war. Im übrigen finden sich in der Presseberichterstattung Hinweise, wonach sich Genscher im Kreis der EG-Außenminister durchaus fir die Anerkennung Bosniens stark gemacht hat. Vgl. „Die EG erkennt Bosnien-Herzegowina an”, in: F.A.Z. vom 07.04.1992 sowie „Anerkennung Bosniens durch die EG“, in: NZZ vom 08.04.1992. — Libal beurteilt in seiner Studie den Zeitverzug in der bosnischen Frage, der durch die Vorschläge der Kommission zustande gekommen war, durchaus als positiv. Vgl. Limits of Persuasion, S. 91. Hätten die Zwölf (inklusive Deutschlands) der Lösung der bosnischen Frage aber tatsächlich mehr Zeit geben wollen, so hätten sie den Anerkennungsbeschluß zuvor nicht mit den beschriebenen Automatismen versehen dürfen.

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  283. Vgl. „Stopping the War in Yugoslavia“, in: Financial Times vom 24.12.1991. Nach Angaben Libals war dies vor allem auf den Widerstand von Cyrus Vance zurückzuführen, der auf den Einspruch Milolevics Rücksicht genommen habe. Vgl. Libal: Limits of Persuasion,S. 90.

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  284. Vgl. Glenny: The Fall and Rise of Yugoslavia,S. 163.

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  285. Dies war zwar auch in Kroatien nicht anders gewesen, allerdings stand dort eine eindeutige kroatische Bevölkerungsmehrheit einer serbischen Minderheit gegenüber.

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  286. Glenny: The Fall and Rise of Yugoslavia, S. 212.

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  287. Grotzky: Balkankrieg, S. 35.

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  288. Vgl. „Statement on Yugoslavia“, Dok.-Nr. 92/130 vom 07.04.1992, in: European Foreign Policy Bulletin online. Auch die USA sprachen an jenem Tag die Anerkennung Bosniens aus sowie diejenige Kroatiens und Sloweniens. Gow argumentiert, die Zwölf hätten Bosnien entweder gleich im Januar 1992 anerkennen oder aber mit diesem Schritt über den April hinaus warten müssen: „Recognition in April, in one sense too late, was also precipitate — not because it caused a war which negotiations could have prevented but because deferred recognition would have bought a little time both for the Bosnian government to prepare for the inevitable armed hostility and for the international community to prepare a co-ordinated follow-through to the act of recognition.” Triumph of the Lack of Will, S. 90.

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  289. Das Europäische Parlament hatte vor diesem Hintergrund die erfolgten Anerkennungen gutgeheißen. Vgl. „Resolution on Relations Between the European Community and the Republics of the Former Yugoslavia“ (12.06.1992), abgedruckt in: Europe Documents, Nr. 1788 vom 24.06.1992, S. 1–7, hier S. 2 f.

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  290. Vgl. Jonathan Eyal: „EC Blunders in Balkan Power Game“, in: The Guardian vom 20.01.1992.

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  291. Vgl. „Europäischer Rat in Lissabon. Tagung der Staats-und Regierungschefs der EG am und 27. Juni 1992. Schlußfolgerungen des Vorsitzes“, in: Bulletin (BPA), Nr. 71, 01.07.1992, S. 673–679, hier S. 678 sowie „Anlage II: Erklärung zum ehemaligen Jugoslawien”, S. 683.

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  292. Heinz-Jürgen Axt: „Mazedonien: ein Streit um einen Namen oder ein Konflikt vor dem Ausbruch?“, in: Europa-Archiv,48 (1993) 3, S. 65–75, Zitat S. 72.

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  293. Die Bundesrepublik Deutschland hat Mazedonien am 15. April 1993 völkerrechtlich anerkannt. Vgl. „Zeittafel“, in: Auswärtiges Amt (Hrsg.): Deutsche Außenpolitik nach der Einheit 1990–1993. Eine Dokumentation, Bonn 1993, S. 11–30, hier S. 25. Nach einer im AA geäußerten Auffassung war die Zustimmung der Mehrzahl der EG-Staaten zum UNO-Beitritt Mazedoniens „gleichbedeutend mit einer,konkludenten Anerkennung”. Vgl./Zitiert nach Christoph von Marschall: „UNO-Mitglied ohne Flagge und festen Namen“, in: Der Tagesspiegel vom 29. Juni 1993.

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  294. Vgl. „Cinq pays européens établissent des relations diplomatiques avec Skopje“, in: Le Monde vom 17.12.1993. Zu den Staaten gehörten Großbritannien, Frankreich, Dänemark, die Niederlande und die Bundesrepublik Deutschland. Offenbar wollte diese Staatengruppe einer möglichen griechischen Druckausübung im Zusammenhang mit der Übemahme der Präsidentschaft vorbeugen. Griechenland hatte noch auf dem Gipfel des Europäischen Rates von Edinburgh am 11./12.12.1992 in einer schriftlichen Mitteilung an die Präsidentschaft gedroht, im Falle einer Anerkennung Mazedoniens durch die EG sämtliche Verhandlungen des Gremiums zu blockieren. Vgl. Christian Engel: „Der Europäische Rat”, in: JBEI1992/93, S. 55–62, hier S. 60.

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  295. Vgl. „Germany and Greece in Feud over Macedonia“, in: International Herald Tribune vom 27.11.1993. Der stellvertretende griechische Außenminister Theodore Pangalos hatte die Bundesrepublik einer erneuten Vorreiterrolle sowie einer generellen Schuld am Krieg im ehemaligen Jugoslawien bezichtigt und als „giant with bestial strength and the mind of a child” beschimpft, was zur Einbestellung des griechischen Botschafters in Bonn führte.

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  296. Vgl. „Pans et Bonn s’apprêtent à établir des relations diplomatiques avec la Macédonie“, in: Le Monde vom 03.12.1991 sowie „Bonn nimmt Beziehungen mit Mazedonien auf’, in: SZ vom 16.12.1993. Sogar Bundeskanzler Kohl betonte, daß Deutschland diesmal nicht die Rolle eines „Vorreiters” spielte und hob den „breiten europäischen Konsens“ in der Frage hervor. Vgl. Roger Boyes: „Kohl Braced for European Rift an Macedonia”, in: The Times vom 17.12.1993. Vgl. auch „Eröffnung der deutschen Botschaft in Skopje“ (am 16.12.1993), in: Bulletin (BPA), Nr. 1, 04.01.1994, S. 7.

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  297. Vgl. Newhouse: „Bonn, der Westen und die Auflösung Jugoslawiens“, S. 1201.

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  298. Mit Ausnahme des weitgehend außerhalb des Untersuchungszeitraumes liegenden Krieges zwischen Serben und Albanern im Kosovo Ende der 90er Jahre.

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  299. Im Frühjahr 1992 zog sich die JVA aus Mazedonien zurück, und Mitte 1993 wurden dreihundert amerikanische UNO-Blauhelme präventiv an der serbisch-mazedonischen Grenze stationiert. Vgl. Jens Reuter: „Makedonien — der jüngste Staat auf der europäischen Landkarte“, in: APuZ,B 37/93, 10.09.1993, S. 21–29, hier S. 28.

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  300. Vgl. „,EG spielt mit Mazedonien russisches Roulett“, in: SZ vom 03.11.1992. Darin heißt es ausdrücklich: „Angesichts der schleppenden Anerkennung Mazedoniens durch die EG wird in Skopje immer mehr das Szenario eines Bürgerkrieges auf dem gesamten Balkan beschworen.” Anfang 1993 stellte der seinerzeit amtierende Inhaber der Präsidentschft, der dänische Außenminister Uffe Elleman-Jensen, nach einem Besuch in Skopje explizit fest, daß ihm hierbei deutlich vor Augen gefiih t worden sei, wie sehr das Ausbleiben der internationalen Anerkennung die ehemalige jugoslawische Teilrepublik isoliere. Vgl. Agence Europe, Nr. 5898, 15.01.1993, S. 3.

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  301. Nur am Rande kann hier darauf verwiesen werden, daß neben den sicherheitspolitischen Bedenken insbesondere innenpolitische Gründe für das griechische Verhalten ausschlaggebend waren. Die griechische Öffentlichkeit war durch die Mazedonienfrage — nach Angaben eines Beobachters — so emotionalisiert wie nicht mehr seit der Zypernkrise. Vgl. Yannis Valinakis• „Greece’s Security Policy in the Post-Cold-War Era“ (SWP-S 394), Ebenhausen (April) 1994, S. 24.

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  302. Genscher: „Erklärung des Bundesaußenministers“ [(chwr(133)) am 17. Dezember 1991], S. 1176.

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  303. Botschafter a.D. Dr. von Kyaw verwahrte sich mit Nachdruck gegen eine machtpolitische Interpretation des deutschen Verhaltens. Vielmehr habe es sich dabei um „primitivste deut-sche Innenpolitik“ gehandelt. Gespräch am 20.12.1999.

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  304. Nuttall: „Keynote Article: The EC and Yugoslavia“, S. 18.

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  305. Axt: „Hat Genscher Jugoslawien entzweit?“, S. 355.

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  306. So auch David Owen: Balkan Odyssey, London 1996, S. 48.

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  307. Noel Malcolm: „Bosnia and the West. A Study in Failure“, in: The National Interest, o. Jg. (1995) 39, S. 3–14, Zitat S. 13 (meine Hervorhebung, A. L.). Vgl. für die offizielle Auffassung im AA auch den in sich offensichtlich widersprüchlichen Informationserlaß, in dem es u. a. heißt: „Die Anerkennung dieses Staates (Bosnien-Herzegowina, A. L.) ist nicht maßgeblich von deutscher Seite betrieben worden. (chwr(133)) Die Politik der Anerkennung (chwr(133)) war eine gemeinsame Politik der Zwölf, fir die alle Regierungen gleichermaßen die Verantwortung tragen.” „Zur Anerkennung jugoslawischer Nachfolgestaaten. Informationserlaß des Auswärtigen Amts vom 2.3.1993“, in: Auswärtiges Amt (Hrsg.): Deutsche Außenpolitik nach der Einheit S. 247–248, Zitat S. 248.

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  308. „Europa als Geisel Griechenlands“, in: SZ vom 15.01.1993.

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  309. Elfriede Regelsberger: „Europäische Politische Zusammenarbeit“, in: JBEI 1991/92 S. 231–244, Zitat S. 236.

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  310. Axt: „Hat Genscher Jugoslawien entzweit?“, S. 356.

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  311. Maull: „Germany in the Yugoslav Crisis“, S. 100. Erst durch die Mitgliedschaft Deutschlands in der Kontaktgruppe gewann die deutsche Rolle wieder etwas mehr an Profil, wobei Maull jedoch auch diese Rolle der Bundesrepublik als „decidedly low-key and modest” bezeichnet; ebd., S. 101. Vgl. ferner Abschnitt 4.4.2.5.

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  312. Die Darstellung in diesem voranstehenden Abschnitt orientiert sich vor allem an: Bundesministerium der Verteidigung: „Chronologie der politischen und militärischen Ereignisse auf dem Balkan zwischen 1986 und April 1999“, Material für die Presse, XXXV112, Bonn, 21. April 1999, ferner Carsten Giersch: Konfliktregulierung in Jugoslawien 1991–1995. Die Rolle von OSZE, EU, UNO und NATO Baden-Baden 1997 sowie dessen Überblick-Artikel „Der Jugoslawien-Konflikt als Testfall europäischer Sicherheit”, in: APuZ B 29/97, 11.07.1997, S. 26–38, insb. S. 33 ff. Obgleich Bosnien-Herzegowina im Mittelpunkt der Darstellung im Abschnitt 4.4 steht, ist in diesem Zusammenhang auch fallweise auf die Politik der EG/EU (und Deutschlands) gegenüber Kroatien und Rest-Jugoslawien einzugehen.

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  313. Die Muslime und Kroaten (die zusammen 64,4 Prozent der Gesamtbevölkerung Bosniens ausmachten) stimmten mit einem Anteil von 99,7 Prozent für einen unabhängigen bosnischen Staat. Vgl. Gow: Triumph of the Lack of Will S. 84.

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  314. Bei Libal findet sich hierzu der Kommentar: „(chwr(133)) the EC decision freed the Serbs from any self-imposed constraints“, Limits of Persuasion S. 93.

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  315. Vgl. ebd. Serbien und Montenegro hatten sich am 27.04.1992 zur von der Staatengemeinschaft zunächst nicht anerkannten „Bundesrepublik Jugoslawien“ zusammengeschlossen.

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  316. Das SFOR-Mandat lief im Juni 1998 aus; von den NATO-Staaten wurde allerdings Ende 1997 eine Folgeoperation beschlossen. Vgl. Bundesministerium der Verteidigung: „Chronologie“, S. 12 f.

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  317. Im Dezember 1992 entsandte der Sicherheitsrat überdies Teile von UNPROFOR — darunter amerikanische Blauhelme — präventiv an die Grenze zwischen Serbien und Mazedonien. Mitte 1995 verfügte UNPROFOR über eine Stärke von nahezu sechzigtausend Soldaten. Ende desselben Jahres wurde die Mission in verschiedene Folgeoperationen aufgelöst.

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  318. Die Hintergründe der Debatte über das Für und Wider einer umfassenden militärischen Intervention in Bosnien können hier nicht ausführlich dargestellt werden. Ursächlich für die zurückhaltende Position der Staatengemeinschaft während der ersten Kriegsjahre waren unter anderem deren Uneinigkeit, die Warnungen militärischer Fachleute vor einem entsprechenden Engagement sowie vor allem das Fehlen entsprechend gewichtiger Interessen an der Region: „Bosnia (chwr(133)) was not Kuwait; here there was a glaring absence of compelling strategic interest.“ So die lakonische Feststellung von Josef Joffe: „The New Europe: Yesterday’s Ghosts”, in: Foreign Affairs 72 (1993) 1, S. 29–43, Zitat S. 33.

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  319. Im Juni 1995 stellten die Briten und Franzosen zusammen mit den Niederländern als Reaktion auf die Geiselnahmen eine schwer bewaffnete Schnelle Eingreiftruppe zum Schutz ihrer Blauhelme auf.

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  320. Vgl. „EG-Friedenskonferenz wird fortgesetzt“, in: F.A.Z. vom 27.02.1992.

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  321. Vgl. Calic: Der Krieg in Bosnien-Hercegovina S. 183 ff.

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  322. Vgl. Gow: Triumph of the Lack of Will S. 85 sowie die dort genannten Quellenverweise.

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  323. Giersch: Konfliktregulierung in Jugoslawien S. 185. Vgl. zur Kantonisierungslösung auch die scharfe Kritik von Gow: Triumph of the Lack of Will S. 80 f.

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  324. Vgl. S/RES/752 (1992) vom 15.05.1992.

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  325. So wörtlich Libal: Limits of Persuasion S. 92. Zugleich bringt Libal aber seine persönliche Kritik an den Vermittlungsvorschlägen der EG-Zwölf zum Ausdruck, die sich ebenfalls gegen die Einteilung der Kantone nach dem ethnischen Prinzip richtet. Außerdem bemängelt er den späten Zeitpunkt der Suche nach einer tragfähigen Verfassungslösung für Bosnien und verweist darauf, daß der deutsche Diplomat Geert Ahrens bereits im Herbst 1991 Carrington zur Befassung mit der Materie aufgefordert hatte. Damit räumt er zugleich ein weiteres Mal implizit ein, daß man auch im Auswärtigen Amt um die Auswirkung einer Anerkennung Bosniens ohne Vorliegen einer spezifischen Lösung für die Republik wußte. Kritik an der zu spät erfolgten Befassung der EG-Zwölf mit der besonderen Problematik in Bosnien und der dann dennoch relativ abrupt vollzogenen Anerkennung Bosniens äußert auch Susan Woodward: Balkan Tragedy. Chaos and Dissolution After the Cold War Washington 1995, S. 276 ff.

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  326. Genscher und Baker schlugen für die EG und die USA vor, den Abbruch der diplomatischen Beziehungen zu erwägen, Rest-Jugoslawien aus der KSZE auszuschließen und weitere Sanktionen durch den UNO-Sicherheitsrat zu veranlassen. Vgl. „Europäische Gemeinschaft erwägt Abbruch der diplomatischen Beziehung zu Jugoslawien“, in: SZ vom 22.04.1992.

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  327. Am 08.07.1992 wurde die KSZE-Mitgliedschaft Jugoslawiens ausgesetzt; am 22.09.1992 erfolgte dessen Ausschluß aus der UNO-Generalversammlung. Vgl. Bundesministerium der Verteidigung: „Chronologie“, S. 3 f.

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  328. Vgl. „Statement an Bosnia and Herzegovina“, Dok.-Nr. 92/167 vom 11.05.1992, in: European Foreign Policy Bulletin online. Da der Rückruf der Botschafter keinen Abbruch der diplomatischen Beziehungen bedeutete, blieb die deutsche Botschaft in Belgrad allerdings geöffnet und setzte auch ihre Geschäftstätigkeit fort. Vgl. Jens Schneider: „Botschafter hält noch die Stellung”, in: SZ vom 13.05.1992.

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  329. Vgl. „Statement an United Nations Security Council Resolution 757 of 30 May 1992“, Dok.-Nr. 92/209 vom 01.06.1992, in: European Foreign Policy Bulletin online.

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  330. Vgl. „Nach dem Massaker in Sarajewo beschließt die EG Sanktionen gegen Serbien“, in: F.A.Z. vom 29.05.1992. Neben den Deutschen hatten sich demnach vor allem auch die Briten für die Verhängung von umfassenden Sanktionen ausgesprochen.

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  331. Vgl. Brenner: „The EC in Yugoslavia“, S. 601.

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  332. Außenminister Kinkel hat gegenüber seinem amerikanischen Amtskollegen Baker ausdrücklich den Widerstand Frankreichs und Griechenlands gegen eine stärkere Isolierung Belgrads durch die EG-Zwölf beklagt. Vgl. Baker: Drei Jahre, die die Welt veränderten S. 650.

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  333. Vgl. Pavel Sturma: „La participation de la Communauté européenne à des,sanctions internationales“, in: Revue du Marché Commun et de l’Union européenne o. Jg. (1993) 366, S. 250–264, hier S. 255 sowie Marc Vaucher: „L’évolution récente de la pratique des sanctions communautaires à l’encontre des Etats tiers”, in: Revue Trimestrielle de Droit Européen 29 (1993) 1, S. 39–59, hier S. 39.

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  334. Vgl. Bull. EG 6–1992, S. 96.

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  335. Selbst nachdem die Verschärfung der Überwachung und Durchsetzung des Embargos beschlossen worden war, traten immer wieder Berichte auf — sogar seitens der Kommission —, wonach Griechenland die Embargobestimmungen unterlief. Die griechische Regierung verwies auf die Verantwortung der Privatwirtschaft, die sich nicht ausreichend kontrollieren lasse. Vgl. Regelsberger. „Gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik“, in: JBEI 1992/93 S. 224.

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  336. Noch Anfang März 1993 konnte sich Außenminister Kinkel im Kreise der EG-Außenminister mit einer entsprechenden Forderung nach einer Verschärfung der Embargoüberwachung auf der Donau nicht durchsetzen. Vgl. „Kinkel kann sich im EG-Ministerrat nicht durchsetzen“, in: F.A.Z. vom 09.03.1992.

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  337. Vgl. Wood: „European Political Cooperation“, S. 239 ff. Die Autorin kritisiert, daß zwischen Initiierung und Einberufung der Konferenz aufgrund der europäischen Querelen ein ganzer Monat verging, da sich der Krieg in Bosnien immer stärker intensivierte. Vgl. ebd.,S. 240. Es erscheint aus organisatorischen Gründen allerdings fraglich, ob dieser Zeitraum verkürzbar gewesen wäre.

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  338. Vgl. „Kinkel begrüßt Balkan-Konferenz“, in: F.A.Z. vom 27.07.1992 sowie „SZ-Interview mit Außenminister Klaus Kinkel: Den Ring um die Serben enger ziehen”, in: SZ vom 29.07.1992.

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  339. Vgl. z. B. Jens Schneider: „Ehrgeizige Ziele, bescheidene Mittel“, in: SZ vom 26.08.1992 sowie Bernhard Heimrich: „Bosnien und der Londoner Sandkasten. Die,Erweiterte Jugoslawien-Konferenz’ in der britischen Hauptstadt vor unlösbaren Aufgaben”, in: F.A.Z. vom 26.08.1992.

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  340. Im großen und ganzen handelte es sich hierbei um bereits zuvor vereinbarte und immer wieder mißachtete Grundsätze wie z. B.: Verzicht auf Gewaltanwendung, Einhaltung von Waffenstillständen, Schutz und Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts, Achtung der Unverletzlichkeit der Grenzen, gegenseitige Achtung der Souveränität, Akzeptanz ungehinderter humanitärer Hilfslieferungen etc. Vgl. „Erklärung zum Abschluß der internationalen Jugoslawien-Konferenz in London vom 26. und 27. August 1992“, in: Volle/Wagner: (Hrsg.): Der Krieg auf dem Balkan S. 174–180.

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  341. Dem Lenkungsausschuß gehörten unter anderem Vertreter der EG- und KSZE-Troika sowie der fünf ständigen Sicherheitsratsmitglieder („P-5“) und der Islamischen Konferenz (OIC) an.

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  342. Vgl. Graham Messervy-Whiting: „Peace Conference on Former Yugoslavia: The Politico-Military Interface“ (London Defence Studies 21), London 1994, S. 11 ff. Laut Calic war die ICFY gar als ständiges Organ der UNO einzustufen. Der Krieg in Bosnien-Hercegovina S. 186.

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  343. Owen berichtet hier für die erste Zeit seiner Tätigkeit von täglichen Briefmgs. Vgl. Balkan-Odyssey S. 217.

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  344. Lord Owen war offiziell der Repräsentant der jeweiligen EG/EU-Präsidentschaft und bezeichnete die zwölf EG-Außenminister als seine „Arbeitgeber”, denen er zu berichten hätte. Die diesbezüglichen Ausführungen Owens sind allerdings wenig präzise und teilweise fehlerhaft, da er auch für die EPZ vom „Foreign Affairs Council“ spricht und überdies suggeriert, mit dem Vertrag von Maastricht sei die Außenpolitik in den EGV einbezogen worden. Vgl. ebd. S. 2 und S. 54 f. Ein Beleg für die extensive und vermutlich eigenwillige Auslegung seines Mandates findet sich an anderer Stelle, wo es heißt: „My task was to keep the twelve member states together (chwr(133)).”, ebd., S. 29.

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  345. Vgl. Bernhard Heimrich: „Carrington gesteht den Mißerfolg seiner Bemühungen ein“, in: F.A.Z. vom 27.08.1992.

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  346. „Statement Delivered by Dr. Klaus Kinkel to the London Conference“, General Debate, 26.08.1991, CD-ROM „Balkan Odyssey”, Academic Edition, Beilage zu Owen: Balkan-Odyssey.

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  347. Vgl./Zitiert nach „Kinkel hält das Ergebnis der Londoner Beratungen fir brauchbar“, in: F.A.Z. vom 29.08.1992. Ein durch Kinkel geforderter internationaler Strafgerichtshof für Kriegsverbrecher wurde indes erst im Mai 1993 eingerichtet. Vgl. S/RES/827 (1993) vom 25.05.1993.

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  348. Libal merkt an, daß die Desillusionierung im AA einige Monate nach der Londoner Konferenz kaum größer hätte ausfallen können; vgl. Limits of Persuasion S. 99.

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  349. Ebd., S. 100.

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  350. Vgl. „Diplomatische Beziehungen mit Bosnien-Herzegovina“, in: F.A.Z. vom 13.11.1992 sowie „Bonns Beziehungen zu Sarajewo. Politische Zeichen gegen Serbien”, in: NZZ vom 15.11.1992. Deutschland hatte die europäischen Partner über den Schritt vorher informiert, der zuvor bereits durch Dänemark vollzogen worden war. Offenbar hatten fmanzielle Erwägungen und die Tatsache des Kriegszustands vor Ort ein gemeinsames Agieren der Zwölf verhindert.

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  351. Vgl. hierzu Klaus Kinkel: „Ein Massensterben droht“, in: Die Zeit vom 11.12.1992. Deutschland hatte demnach bereits zu jenem Zeitpunkt mehr als 250.000 Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien aufgenommen und im nationalen und europäischen Rahmen mehr als eine Viertelmilliarde Mark für humanitäre Hilfe vor Ort ausgegeben. Der Beschluß des Europäischen Rates von Birmingham am 16.10.1992, weitere 213 Mio. ECU aus dem EG-Haushalt zur Verfügung zu stellen, sei überdies auf deutsche Initiative hin zustande gekommen. Bezieht man in den genannten Betrag der deutschen fmanziellen Gesamthilfe auch die Kosten der Beteiligung an der Luftbrücke und am Bau von Flüchtlingsunterkünften ein sowie den finanziellen deutschen Beitrag zu UNPROFOR, so belief sich Ende Februar 1993 allein die Gesamthöhe der Hilfeleistungen der Bundesregierung auf 379,1 Mio. DM (wovon 161,9 Mio. DM im Rahmen der EG geleistet worden waren). Rechnet man die Hilfe der Bundesländer in Höhe von 243,7 Mio. DM sowie die Leistungen von privaten deutschen Hilfsorganisationen (35,4 Mio. DM) hinzu, so betrug das gesamte Volumen der seit Ausbruch des Konflikts durch die Bundesrepublik Deutschland geleisteten Hilfe Ende 1992 bereits 658,2 Mio. DM. Vgl. die „Anlage” zu Klaus Kinkel: „Humanitäre Hilfe für die Opfer des Balkankonflikts“ (Erklärung des Bundesaußenministers am 25. Februar 1993), in: Bulletin (BPA), Nr. 17, 27.02.1993, S. 138.

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  352. Vgl. Owen: Balkan-Odyssey S. 65 ff., Zitat S. 65.

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  353. Allerdings wurden nur die Verfassungsprinzipien von allen drei Konfliktparteien unterschrieben. Die Karte des VOPP mit der Provinzeinteilung wurde weder von Izetbegovic noch von Karadkic signiert. Die Kroaten und Serben unterzeichneten überdies die geforderte Waffenstillstandsvereinbarung. Vgl. ebd., S. 111. Den vollständigen Text des VOPP enthält das Dokument des UNO-Generalsekretärs UN-Doc. S/25221 vom 02.02.1993.

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  354. Vgl. hierzu Calic: Der Krieg in Bosnien-Hercegovina S. 187 ff.

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  355. Giersch: Konfliktregulierung in Jugoslawien S. 153. So wurde von verschiedenen Seiten — insbesondere von den USA — vor allem kritisiert, der VOPP würde die bosnischen Serben übermäßig bevorteilen und somit deren Eroberungen festschreiben. Deren Provinzen hätten nach dem Plan immerhin dreiundvierzig Prozent des bosnischen Territoriums ausgemacht, also deutlich mehr als ihr Anteil an der Bevölkerung. Andererseits hielten die Serben zum Zeitpunkt der Vorlage des VOPP bereits über siebzig Prozent Bosniens unter ihrer Kontrolle. Vgl. ebd. Somit hätten sie sich nach Angaben Owens von fast vierzig Prozent des von ihnen kontrollierten Territoriums zurückziehen müssen. Vgl. Balkan-Odyssey S. 97.

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  356. Calic: „Jugoslawienpolitik am Wendepunkt“, S. 16.

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  357. „The Vance-Owen Plan (chwr(133)) offered an opportunity to bring the war in Bosnia to an end an terms which would combine peace with principle.“ Gow: Triumph of the Lack of Will S. 223.

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  358. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erklärte den VOPP in seiner Resolution 820 zur verbindlichen Friedenslösung für die Konfliktparteien. Vgl. S/RES/820 (1993) vom 17. April 1993.

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  359. Vgl. für die Einzelheiten, die hier nicht im Detail dargestellt werden können, vor allem Owen: Balkan-Odyssey S. 94–197 sowie Gow: Triumph of the Lack of Will S. 223–253.

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  360. Vgl. insbesondere die beiden genannten Autoren, ebd. sowie Giersch: Konfliktregulierung in Jugoslawien S. 152–159.

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  361. Messervy-Whiting: „Peace Conference on Former Yugoslavia“, S. 13 (meine Übersetzung, A. L.)

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  362. In der ersten Erklärung der Zwölf zum VOPP heißt es: „The Ministers expressed their firm support to the efforts of the Conference and the two co-chairmen. The proposals for a political solution to the situation in Bosnia-Herzegovina tabled in Geneva represent the only possibility for a peaceful outcome.“ „Statement on the former Yugoslavia”, Dok.-Nr. 93/004 vom 13.01.1993, in: European Foreign Policy Bulletin online.

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  363. Vgl. „Statement on a Council meeting (extracts only)“, Dok.-Nr. 93/083 vom 08.03.1993, in: ebd.

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  364. Vgl. für die Haltung der USA zur ICFY die zusammenfassende Bemerkung von Owen: Balkan-Odyssey S. 196, wo er überdies auch von persönlichen Animositäten zwischen Vance und dem neuen US-Außenminister Christopher berichtet. Für eine Gegenüberstellung der russischen und der amerikanischen Politik im Balkankonflikt vgl. Gow: Triumph of the Lack of Will S. 184–222. Siehe ferner für die Politik der USA in jener Konfliktperiode Thomas Paulsen: Die Jugoslawienpolitik der USA 1989–1994: Begrenztes Engagement und Konfliktdynamik Baden-Baden 1995, hier S. 105 ff. sowie als Gesamtüberblick für die US-Politik z. B. Warren Zimmermann: Origins of a Catastrophe: Yugoslavia and its Destroyers — America’s Last Ambassador Tells What Happened and Why New York 1996.

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  365. Vgl. z. B. „Kinkel: Über Waffenembargo nachdenken“, in: F.A.Z. vom 21.01.1993. Kinkel hob allerdings von Anfang an hervor, daß Deutschland eine entsprechende Entscheidung nicht allein fallen würde, sondern nur gemeinsam mit den Partnern.

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  366. Vgl. „Kohl und Kinkel wollen das Waffenembargo aufheben“, in: SZ vom 01.02.1993 sowie „Riihe möchte Bosniem helfen”, in: ebd. Für die Diskussion im Rahmen der Zwölf und die dort getätigten Äußerungen Kinkels vgl. Lord Owen: „Discussion within Foreign Affairs Council“, 10.05.1993, CD-ROM „Balkan Odyssey”.

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  367. Vgl. „Serben: Ultimatum endet. Sitzung des Sicherheitsrates — Schutzzonen in Bosnien gefordert“, in: Die Welt vom 21.04.1993.

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  368. Vgl. „Antrag zur Aufhebung des Waffenembargos gegen Bosnien gebilligt“, in: F.A.Z. vom 23.04.1993.

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  369. Vgl. Owen: Balkan Odyssey S. 150. Lord Owen merkt in seinen Aufzeichnungen zu den Differenzen um das Waffenembargo an: „Nevertheless, the differences were always manageable, helped by the basic decency of Klaus Kinkel to colleagues on the Foreign Affairs Council and by the fact that both he and Kohl are true believers in European unity and are therefore prepared sometimes to sacrifice German views for a wider European cohesion.“ Ebd., S. 203. Vgl. auch „Bonn will nicht im Alleingang handeln”, in: F.A.Z. vom 24.04.1993.

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  370. Vgl. „Die EG droht den Serben mit,politischen Signalen der Verurteilung“, in: F.A.Z. vom 26.04.1993.

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  371. Vgl. Owen: Balkan Odyssey S. 131.

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  372. „,Wir haben momentan keine andere Chance, als zu verhandeln’. Fragen an Außenminister Klaus Kinkel (FDP) zum Krieg im ehemaligen Jugoslawien und zur Rußlandhilfe“, in: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 21.03.1993.

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  373. Owen: Balkan Odyssey S. 180.

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  374. Owen widmet dieser Episode in seinem persönlichen Erfahrungsbericht ein gesamtes Kapitel, das mit dem Titel „The Ditching of the VOPP“ überschrieben ist. Vgl. ebd., S. 160–197.

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  375. Vgl. „Gemeinsame Erklärung von flint Mitgliedern des UN-Sicherheitsrats über ein Aktionsprogramm zur Befriedung Bosnien-Herzegowinas, veröffentlicht am 22. Mai 1993 in Washington, D.C.“, in: Volle/Wagner (Hrsg.): Der Krieg auf dem Balkan S. 219 f.

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  376. Vgl. ebd., S. 219. Nach Angaben des amerikanischen Journalisten Rohde hat der französische UNO-General Morillon eine entscheidende, eigenmächtige Rolle bei der Schaffung der Schutzzonen gespielt, weshalb Rohde zu der folgenden Bewertung kommt: „The United States and Europe had stumbled into creating the boldest experiment in peacekeeping in the history of the UN.“ Vgl. David Rohde: Endgame. The Betrayal and Fall of Srebrenica. Europe’s Worst Massacre Since World War II New York 1997, S. 44 ff., Zitat S. 49. Offenbar hat Frankreich das Engagement seines Generals dann im Sicherheitsrat abgedeckt.

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  377. Die Russen hatten zeitweilig ihre Bereitschaft zur Mitwirkung an einer partiellen Implementierung des VOPP in den Regionen der kooperationswilligen Parteien signalisiert. Vgl. Gow: Triumph of the Lack of Will S. 249.

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  378. Marie-Janine Calic: „Die,serbische Frage in der internationalen Politik“, in: Aussenpolitik 45 (1994) 2, S. 146–155, Zitat S. 153.

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  379. Owen: Balkan-Odyssey S. 180 (meine Übersetzung, A. L.). „To be credible, implementation had to have an element of imposition or there would be no Serb withdrawal from the really sensitive territory which their forces currently occupied. (chwr(133)) Ditching the VOPP meant ditching almost all European countries’ statements about reversing ethnic cleansing.“ (ebd.).

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  380. Nach Planungen von UNO und NATO war für eine Implementierung eines von allen Parteien akzeptierten VOPP eine Truppenstärke von fünfzig-bis finfundsiebzigtausend Mann vorgesehen. Vgl. Gow: Triumph of the Lack of Will S. 249. Eine gewaltsame Implementierung hätte wohl ein Vielfaches dieser Zahlen erfordert.

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  381. Nach Angaben Owens scherten Frankreich und Großbritannien ganz bewußt aus der EPZLinie aus, „in an attempt to heal the Atlantic rift“. Balkan Odyssey S. 179. Der mittlerweile in die Europäische Kommission gewechselte Niederländer van den Broek, der durch seine dortige Zuständigkeit für die Außenbeziehungen auch an den Außenministertreffen im Rahmen der EPZ teilnahm, schlug wegen des Vorfalls sogar die Einberufung eines Sondergipfels vor. Vgl. Philippe Lemaitre: „La Commission européenne propose un sommet extraordinaire des Douze. Les critiques du,programme d’action commun pour la Bosnie”, in: Le Monde vom 29.05.1993.

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  382. Vgl. Agence Europe Nr. 5990 vom 29.05.1993.

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  383. Vgl. Owen: Balkan-Odyssey S. 186.

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  384. Vgl. z. B. André Fontaine: „L’Europe, ou les Balkans. Les Douze peuvent-ils se satisfaire d’un,programme qui aboutit à consacrer la victoire serbe?“, in: Le Monde vom

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  385. 05.1993 sowie Philippe Lemaitre: „Les Douze enterrent leurs divergences sur les,zones de sécurité, in: Le Monde vom 09.06.1993.

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  386. Vgl. „Kohl Warns West Over Accepting Serb Gains“, in: International Herald Tribune vom 28.05.1993.

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  387. Vgl. Rudolph Chimelli: „Paris versteht Bonner Vorbehalte gegen Bosnien-Plan nicht“, in: SZ vom 02.06.1993. In der „Financial Times” heißt es wörtlich: „France and Germany yesterday papered over their tactical differences on Bosnia with a joint declaration (chwr(133))“. David Buchan: „Summit Backs Sovereignty For Bosnia”, in: Financial Times vom 03.06.1993.

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  388. Vgl. „Deutsch-Französische Erklärung zum Krieg in Bosnien-Herzegowina“ (Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl und der Präsident der Französischen Republik, François Mitterrand, zum Abschluß der 61. Deutsch-Französischen Konsultationen in Beaune am 2. Juni 1993), in: Bulletin (BPA), Nr. 50, 11.06.1993, S. 529. Vgl. ferner „Statement on the former Yugoslavia”, Dok.-Nr. 93/233 vom 08.06.1993, in: European Foreign Policy Bulletin online. Darin heißt es u. a.: „The Vance/Owen peace plan remains the centrepiece of EC strategy for peace in Bosnia-Herzegovina. There is no feasible alternative to the Vance/Owen peace plan as the basis for reaching a durable political solution based on the principles agreed by all at the London Conference (chwr(133)). The Community and its Member States welcome the measures developed and supported by the Community and its Member States in the Joint Action Programme agreed on 22 May 1993 in Washington by the Foreign Ministers of five members of the Security Council, with the aim of preparing the ground for the implementation of the Vance/Owen peace plan.“

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  389. Vgl. Owen: Balkan-Odyssey S. 189.

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  390. Ebd., S. 202.

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  391. In der Zeitung „Die Welt“ hieß es, die Äußerungen Christophers seien „die schärfste Kritik, die in den letzten Jahrzehnten von irgendeinem amerikanischen Außenminister über die Bonner Politik öffentlich zu vernehmen war”. Fritz Werth: „US-Außenminister kritisiert Bonn“, in: Die Welt vom 18.06.1993. Im „Windschatten” der amerikanischen Kritik meldete sich auch der vormalige französische Außenminister Dumas gleichlautend zu Wort. Vgl. „Dumas kritisiert deutsche Jugoslawien-Politik“, in: SZ vom 21.06.1993.

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  392. Vgl. „Bonn: Die USA lenken von eigenem Versagen ab“, in: SZ vom 19.06.1993. In den USA selbst wurde diese Einschätzung der deutschen Administration freilich nicht so offen geäußert. Hier versuchte der deutsche Botschafter die Anerkennungspolitik erneut nachzuzeichnen und in der Sache zu verteidigen. Vgl. Immo Stabreit: „The Charge is Serbia’s to Answer”, in: International Herald Tribune vom 01.07.1993.

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  393. So auch die „Neue Zürcher Zeitung“: „Endgültiger Bankrott der EG-Balkanpolitik”, in: NZZ vom 20./21.06.1993.

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  394. Vgl. Owen: Balkan-Odyssey S. 204 f. Vgl. auch dessen Ausführungen über ein Treffen mit Bundeskanzler Kohl und Außenminister Kinkel am 14.06.1993 in Bonn. Während Kinkel angesichts des Scheiterns des VOPP schockiert reagiert habe, habe Kohl die Realitäten akzeptiert, aber hervorgehoben, daß es am Ende nicht lediglich eine winzige muslimische Enklave in der Mitte Bosniens geben dürfe (S. 201).

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  395. Vgl. „Europäische Gemeinschaft sucht neue Politik für Bosnien“, in: F.A.Z. vom 22.06.1993.

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  396. Vgl. „Europäischer Rat in Kopenhagen. Tagung der Staats-und Regierungschefs der Europäischen Gemeinschaft am 21. und 22. Juni 1993. Schlußfolgerungen des Vorsitzes“, in: Bulletin (BPA), Nr. 60, 08.07.1993, S. 629–640, hier S. 638 („Anlage DI: Erklärung zu Bosnien-Herzegowina”).

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  397. Vgl. „Kohl: Waffenembargo gegen Muslime aufheben. Rest der EG lehnt die Forderung vorerst ab“, in: SZ vom 23.06.1993 sowie „Isolierte deutsche Bosnien-Politik”, in: NZZ vom 24.06.1993.

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  398. In einem Memorandum vermerkte Lord Owen, daß die kroatischen Regierungstruppen die bosnischen Kroaten direkt unterstützten. Vor dem Hintergrund des Teilungsplanes müsse daher die Staatengemeinschaft ihren Druck verstärken und Sanktionen verhängen. Vgl. „ICFY Memorandum From Lord Owen: Bosnia: Possible Sanctions an Croatia“, 30.06.1993, CD-ROM „Balkan Odyssey”.

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  399. Vgl. z. B. „Kinkel verlangt Eingreifen Tudjmans in Mostar“, in: SZ vom 15.05.1993 sowie „Kinkel lehnt Sanktionen gegen Kroatien ab”, in: SZ vom 14.07.1993 und ferner „Nicht mehr Opfer, sondern Täter“, in: ebd. Siehe auch „Bonn will Druck auf Kroatien verstärken”, in: SZ vom 26.08.1993.

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  400. In seiner ersten kroatisch-serbischen Fassung einer „Union of Republics of Bosnia and Hercegovina“ dokumentiert im Bericht des UNO-Generalsekretärs UN-Doc. S/26066 vom 28.06.1993.

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  401. Vgl. hierzu vor allem Owen: Balkan Odyssey S. 198–238. Lord Owen verwahrt sich in seiner Darstellung ausdrücklich gegen die Bezeichnung „Owen-Stoltenberg-Plan”, unter der auf den neuen Ansatz häufig in der Presse (und vereinzelt auch in akademischen Schriften; vgl. z. B. Giersch: Konfliktregulierung in Jugoslawien S. 164 f.) Bezug genommen wurde, da der Teilungsplan von den Serben und den Kroaten angeregt worden war und nur noch wenig mit dem VOPP gemein hatte. Vgl. ebd., S. 204.

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  402. Vgl. ebd., S. 209.

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  403. Vgl. das Dokument UN-Doc. S/26337 vom 20.08.1993; vgl. auch Giersch: Konfliktregulierung in Jugoslawien S. 162 ff.

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  404. Vgl. Owen: Balkan Odyssey S. 218 f. Der Inhaber der EPZ-Präsidentschaft, Willy Claes, führte hierzu vor dem Europäischen Parlament wörtlich aus: „The co-chairmen of the steering committee of the Geneva Conference, Lord Owen and Mr Stoltenberg, have continued their tireless efforts to keep the parties talking. After the Bosnian Serbs refused to accept a solution based on the Vance/Owen plan the Serbs and Croats worked out new proposals together. (chwr(133)) I have to tell you that not one Member State came up with any alternatives for continuing the conduct of the negotiations. The mediators thus enjoy full and unequivocal support.“ „Statement on developments in former Yugoslavia”, Dok.-Nr. 93/359 vom 14.09.1993, in: European Foreign Policy Bulletin online.

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  405. Vgl. „Co-Chairmen’s Meeting With Dutch Foreign Minister Kooijmans and German Foreign Minister Kinkel“, 26.08.1993, CD-ROM „Balkan Odyssey” sowie für die deutschen Positionen „COREU. German Views on Negotiations on Bosnia-Hercegovina“, 10.08.1993, ebd.

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  406. Vgl. Gow: Triumph of the Lack of Will S. 255.

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  407. Vgl. hierzu die „Gemeinsame Botschaft von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl und dem Präsidenten der Französischen Republik, François Mitterrand, an den Premierminister des Königreichs Belgien und amtierenden Präsidenten des Europäischen Rates, Jean-Luc Dehaene, Bonn und Paris, 27. Oktober 1993“, in: Bulletin (BPA), Nr. 94, 30.10.1993, S. 1049–1051. Darin heißt es in bezug auf die GASP ausdrücklich: „(chwr(133)) wir bilden jetzt eine Schicksalsgemeinschaft. Worunter wir insofern in den letzten Jahren gelitten haben, war zu wenig, nicht aber zu viel Europa. Daher schlagen wir vor, daß der Europäische Rat die Außenminister auffordert, unverzüglich damit zu beginnen, eine gemeinsame Politik zu erarbeiten, dies vor allem auch durch gemeinsame Aktionen entsprechend dem Vertrag”, wofür als einer von vier Bereichen auch des ehemalige Jugoslawien genannt wird (Zitat S. 1050).

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  408. Vgl. „Klaus Kinkel and Alain Jupp6: Letter to Belgian EU Presidency“, 07.11.1993, CD-ROM „Balkan Odyssey” sowie „Action Plan of the European Union for the Former Yugoslavia, November 1993-February 1994“, 22.11.1993, ebd.

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  409. Vgl. „Belgrad begrüßt deutsch-französische Friedensinitiative“, in: F.A.Z. vom 10.11.1993. Das primäre Ziel der hinter diesem Vorschlag stehenden Überlegungen bestand darin, für die Belgrader Führung einen Anreiz zu schaffen, ihren Einfluß auf die bosnischen Serben in Richtung einer Annahme des Friedensplanes geltend zu machen.

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  410. Bereits Ende 1992 hatte der Europäische Rat gefordert, daß die Autonomie des Kosovo wiederhergestellt werden müsse, und hatte sich sogar für eine Präsenz der Vereinten Nationen auf dem Kosovo ausgesprochen. Vgl. „Europäischer Rat in Edinburgh. Tagung der Staats-und Regierungschefs der Europäischen Gemeinschaft am 11. und 12. Dezember 1992. Schlußfolgerungen des Vorsitzes“, in: Bulletin (BPA), Nr. 140, 28.12.1992, S. 12771302, hier S. 1301 f. („Anlage I: Erklärung zum ehemaligen Jugoslawien”).

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  411. Vgl. David Gardner: „EU Foreign Ministers Agree Bosnia Plan“, in: Financial Times vom 23.11.1993 sowie „Council decision on support for the convoying of humanitarian aid in Bosnia and Hercegovina” (Joint Action), Dok.-Nr. 93/529 vom 08.11.1993, in: European Foreign Policy Bulletin online; in deutscher Fassung auch veröffentlicht im ABI. L 286 vom 20.11.1993. Diese gemeinsame Aktion wurde 1994 durch fünf weitere gemeinsame Aktionen ausgeweitet und ergänzt. Vgl. die Übersicht „List of Joint Actions Adopted by the Council since the Entry into Force of the Treaty an European Union (1 November 1993)”, in: CFSP-Forum (IEP, Bonn), 2/95, S. 2. Regelsberger kritisiert die Aktion als „deutlich abgegrenztes Vorhaben“, das nicht zur Entwicklung eines Gesamtkonzeptes gegenüber der GASP-Schwerpunktregion beizutragen vermocht habe. Überdies verweist sie auf erhebliche Differenzen der Mitgliedstaaten hinsichtlich der vereinbarten nationalstaatlichen Finanzierung der einen Hälfte der Aktion, die sich zeitlich „endlos” hingezogen und die Effektivität der Maßnahme beeinträchtigt habe. Lediglich von der anderen Hälfte, die aus Restmitteln des EG-Haushaltes bereitgestellt worden sei, hätten zügig Beiträge zur Verbesserung der Logistik und Infrastruktur finanziert werden können (Lastkraftwagen, Brennstoffe, Generatoren für Krankenhäuser etc.). Vgl. Elfriede Regelsberger: „Gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik“, in: JBEI 1993/94 S. 237–246, hier S. 238 und S. 240, dort auch Zitate.

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  412. Vgl. „Europäischer Rat in Brüssel. Sondertagung der Staats-und Regierungschefs der Europäischen Gemeinschaft am 29. Oktober 1993. Schlußfolgerungen des Vorsitzes“, in: Bulletin (BPA), Nr. 99, 16.11.1993, S. 1106–1110, hier S. 1110 („Anlage I: Erklärung zur Lage im ehemaligen Jugoslawien und zur Beförderung der humanitären Hilfe in Bosnien-Herzegowina”).

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  413. Vgl. „Die Europäische Union unternimmt einen neuen Friedensanlauf”, in: F.A.Z. vom 23.11.1993.

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  414. Vgl. Gow: Triumph of the Lack of Will S. 257.

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  415. Vgl. Owen: Balkan Odyssey 243 f.

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  416. In wörtlicher Anlehnung an ebd., S. 245.

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  417. Vgl. „Klaus Kinkel and Alain Juppé: Letter to Belgian EU Presidency“, 07.11.1993, CD-ROM „Balkan Odyssey” sowie „Action Plan of the European Union for the Former Yugoslavia, November 1993-February 1994“, 22.11.1993, ebd.

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  418. Vgl. „Belgrad begrüßt deutsch-französische Friedensinitiative“, in: F.A.Z. vom 10.11.1993. Das primäre Ziel der hinter diesem Vorschlag stehenden Überlegungen bestand darin, für die Belgrader Führung einen Anreiz zu schaffen, ihren Einfluß auf die bosnischen Serben in Richtung einer Annahme des Friedensplanes geltend zu machen.

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  419. Bereits Ende 1992 hatte der Europäische Rat gefordert, daß die Autonomie des Kosovo wiederhergestellt werden müsse, und hatte sich sogar fir eine Präsenz der Vereinten Nationen auf dem Kosovo ausgesprochen. Vgl. „Europäischer Rat in Edinburgh. Tagung der Staats-und Regierungschefs der Europäischen Gemeinschaft am 11. und 12. Dezember 1992. Schlußfolgerungen des Vorsitzes“, in: Bulletin (BPA), Nr. 140, 28.12.1992, S. 12771302, hier S. 1301 f. („Anlage I: Erklärung zum ehemaligen Jugoslawien”).

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  420. Vgl. David Gardner: „EU Foreign Ministers Agree Bosnia Plan“, in: Financial Times vom 23.11.1993 sowie „Council decision on support for the convoying of humanitarian aid in Bosnia and Hercegovina” (Joint Action), Dok.-Nr. 93/529 vom 08.11.1993, in: European Foreign Policy Bulletin online; in deutscher Fassung auch veröffentlicht im ABI. L 286 vom 20.11.1993. Diese gemeinsame Aktion wurde 1994 durch fünf weitere gemeinsame Aktionen ausgeweitet und ergänzt. Vgl. die Übersicht „List of Joint Actions Adopted by the Council since the Entry into Force of the Treaty an European Union (1 November 1993)”, in: CFSP-Forum (IEP, Bonn), 2/95, S. 2. Regelsberger kritisiert die Aktion als „deutlich abgegrenztes Vorhaben“, das nicht zur Entwicklung eines Gesamtkonzeptes gegenüber der GASP-Schwerpunktregion beizutragen vermocht habe. Überdies verweist sie auf erhebliche Differenzen der Mitgliedstaaten hinsichtlich der vereinbarten nationalstaatlichen Finanzierung der einen Hälfte der Aktion, die sich zeitlich „endlos” hingezogen und die Effektivität der Maßnahme beeinträchtigt habe. Lediglich von der anderen Hälfte, die aus Restmitteln des EG-Haushaltes bereitgestellt worden sei, hätten zügig Beiträge zur Verbesserung der Logistik und Infrastruktur fmanziert werden können (Lastkraftwagen, Brennstoffe, Generatoren für Krankenhäuser etc.). Vgl. Elfriede Regelsberger: „Gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik“, in: JBEI 1993/94 S. 237–246, hier S. 238 und S. 240, dort auch Zitate.

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  421. Vgl. „Europäischer Rat in Brüssel. Sondertagung der Staats-und Regierungschefs der Europäischen Gemeinschaft am 29. Oktober 1993. Schlußfolgerungen des Vorsitzes“, in: Bulletin (BPA), Nr. 99, 16.11.1993, S. 1106–1110, hier S. 1110 („Anlage I: Erklärung zur Lage im ehemaligen Jugoslawien und zur Beförderung der humanitären Hilfe in Bosnien-Herzegowina”).

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  422. Vgl. „Die Europäische Union unternimmt einen neuen Friedensanlauf’, in: F.A.Z. vom 23.11.1993.

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  423. Vgl. Gow: Triumph of the Lack of Will S. 257.

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  424. Vgl. Owen: Balkan Odyssey 243 f.

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  425. In wörtlicher Anlehnung an ebd., S. 245.

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  426. „Klaus Kinkel and Alain Juppé: Letter to Belgian EU Presidency“.

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  427. Zitiert nach Udo Bergdoll: „Bewegung in aussichtsloser Lage. Das Auswärtige Amt sieht wachsende Chance für seine Bosnien-Initiative“, in: SZ vom 27.11.1993. Vgl. ferner „Bonn hält Erfolg der Bosnien-Initiative für möglich”, in: F.A.Z. vom 27.11.1993. In dem Artikel ist von intensiven diplomatischen Bemühungen des damaligen deutschen Politischen Direktors im AA, Chrobog, in Moskau und Washington die Rede, wo dieser um Unterstützung für die Initiative geworben hatte.

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  428. Owen: Balkan Odyssey S. 269. Die endgültige Abkehr vom EU-Aktionsplan terminiert Lord Owen auf Ende 1994, nachdem die Kontaktgruppe bereits eingerichtet worden war: „The German position over Bosnia in the Contact Group shifted in December 1994 from the closeness of the Kinkel/Juppé letter the year before back towards support for the US position.“ Ebd., S. 332.

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  429. Vgl. z. B. „Statement on the 1730h Council meeting — General Affairs (extracts only)“, Dok.-Nr. 94/052 vom 07.02.1994, in: European Foreign Policy Bulletin online sowie Claus Gennrich: „Deutschland ist nicht nur Zuschauer. Wie Außenminister Kinkel die Zuspitzung in Bosnien-Herzegowina beurteilt”, in: F.A.Z. vom 11.02.1994. Kinkel habe demnach beteuert, daß die Linie des „Juppé-Kinkel-Planes“ weiter verfolgt werde.

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  430. Vgl. Giersch: Konfliktregulierung in Jugoslawien S. 170 ff.

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  431. In der Erklärung heißt es: „(chwr(133)) the Ministers also call for an intensified diplomatic effort by the international community (chwr(133)) to bring about talks between the parties at an early date based on the European Union plan and taking into account the Washington accord and the talks on the Krajinas“. „Statement on Bosnia”, Dok.-Nr. 94/137 vom 18.04.1994, in: European Foreign Policy Bulletin online (meine Hervorhebung, A. L.).

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  432. Ein von der deutschen Regierung am 09./10.01.1994 initiiertes und auf dem Bonner Petersberg ausgerichtetes Treffen zwischen Tudjman und Izetbegovic, das ebenfalls auf eine kroatisch-muslimische Annäherung gezielt hatte, war ohne konkretes Ergebnis geblieben. Vgl. Owen: Balkan Odyssey S. 260 ff. Lord Owen sieht in jener Zusammenkunft aber dennoch bereits die eigentliche Grundsteinlegung für das schließlich drei Monate später in Washington erzielte vorläufige Föderationsabkommen. Vgl. ebd., S. 263. Ein weiteres Friedensgespräch hatte zwischen dem kroatischen Außenminister und dem bosnischen Regierungschef in Frankfurt stattgefunden. Vgl. „Beide Seiten sehen Fortschritte. Bosnisch-kroatische Friedensgespräche in Frankfurt“, in: SZ vom 21.02.1994. Gow hebt hervor, daß die amerikanischen Vermittler auf wertvolle Vorarbeiten der deutschen Diplomaten Michael Steiner und Geert Ahrens aufbauen konnten. Vgl. Triumph of the Lack of Will S. 262, dortige Anmerkung 2.

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  433. Francine Boidevaix: Une diplomatie informelle pour L’Europe. Le Groupe de Contact Bosnie Paris 1997, S. 55.

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  434. Vgl. ebd., S. 56.

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  435. Die Finanzierung des Projekts beschloß der Rat im Mai 1994 in Form einer gemeinsamen Aktion im Rahmen der GASP, wofür ein Teil der für die humanitäre Hilfe vorgesehenen und im Rahmen einer vorausgegangenen gemeinsamen Aktion beschlossenen Mittel bereitgestellt wurde. Vgl. „Council decision on support for the convoying of humanitarian aid in Bosnia and Herzegovina“, Dok.-Nr. 94/175 vom 16.05.1994, in: European Foreign Policy Bulletin online. Dort heißt es: „In view of developments in the situation in Bosnia and Herzegovina the joint action provided for in the above Decisions is hereby adapted so that up to ECU 32 million of the budget of ECU 48.3 million set by Decision 93/729/CFSP may also be used to provide initial support for the administration of the town of Mostar by the European Union.”

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  436. Vgl. Jens Schneider: „Hassan Koschnick — Symbol fir Bosniens Zukunft“, in: SZ vom 30.07.1994. Das „Memorandum” wurde fir die EU und ihre Mitgliedstaaten von der Troika der Außenminister, der Präsidentschaft und dem Kommissar für Außenbeziehungen unterzeichnet. Für die WEU unterzeichnete deren amtierender Präsident und für die Parteien vor Ort die bosnischen Föderationsvertreter sowie die beiden Bürgermeister aus dem kroatischen und dem muslimischen Teil der Stadt. Vgl. Bull. EU 7/8–1994, S. 74. Dieses aufwendige Vorgehen seitens der EU und ihrer Mitgliedstaaten war notwendig, da die EU keine Rechtspersönlichkeit besitzt und somit allein nicht zum rechtswirksamen Abschluß einer völkerrechtlichen Vereinbarung in der Lage war. Aus diesem Grunde unterzeichnete die Präsidentschaft für die Mitgliedstaaten, die aber im Rahmen der Union handelten, weshalb auch die Kommission und die Troika in das Verfahren involviert waren. Vgl. Fabrizio Pagani: „L’administration de Mostar par l’Union européenne“, in: Annuaire Français de droit international 42 (1996) o. Nr., S. 234–254, hier S. 236.

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  437. Vgl. die gleichlautenden Ausführungen von Hans Koschnick selbst in dem Interview,,,Le soutien économique, plus efficace qu’une intervention militaire“, in: La Tribune Desfossés vom 18.07.1995. Auch Eyal schreibt: „While Germany sought to avoid direct military engagement in the Balkans at the beginning of the war, Bonn was happy to lead what appeared to be a purely humanitarian effort in Bosnia.” Jonathan Eyal: „Mostar Is a Bad Omen“, in: The Wall Street Journal (Europe) vom 08.08.1996.

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  438. Vgl. die entsprechenden Äußerungen von Klaus Kinkel: „Erklärung der Bundesregierung zur Lage im ehemaligen Jugoslawien“ (abgegeben in der 219. Sitzung des Deutschen Bundestages am 14. April 1994), in: Bulletin (BPA), Nr. 33, 15.04.1994, S. 295–296, hier S. 296.

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  439. Vgl. Hans Koschnick/Jens Schneider: Brücke über die Neretva. Der Wiederaufbau von Mostar München 1995, S. 38.

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  440. Die Notwendigkeit einer stärkeren Einbeziehung der Russen wurde insbesondere in Deutschland gesehen. Vgl. „Kohl dankt Jelzin für die russische Initiative. In Bonn wird von einer,Zäsur im Balkankrieg gesprochen“, in: F.A.Z. vom 19.02.1994. Der russische Präsident hatte hier konkret Druck auf die Serben ausgeübt, um einen Abzug der bosnischen Serben aus der unmittelbaren Umgebung Sarajewos zu bewirken. Zugleich hatte er indes deutlich gemacht, daß die NATO, die ein entsprechendes Ultimatum gestellt hatte, ihre Drohungen mit Luftschlägen nicht ohne russische Einwilligung verwirklichen dürfe. Kinkel führte vor dem Bundestag aus, daß es im ehemaligen Jugoslawien ohne die Russen keine Lösung geben könne. Vgl. Klaus Kinkel, Bundesminister des Auswärtigen, vor dem Deutschen Bundestag am 14.04.1994 („Bericht der Bundesregierung zur Lage im früheren Jugoslawien”), in: BT-PIPr. 12/219, S. 18908–18911, hier S. 18908.

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  441. Vgl. James Bone/Eve-Ann Prentice u. a.: „Moscow Meets West to Draw Up Joint Bosnian Strategy’, in: The Times vom 22.02.1994 sowie „Kinkel: Chance fir Bosnien ein wenig verbessert. Jugoslawien-Runde der politischen Experten in Bonn“, in: SZ vom 22.02.1994.

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  442. Alain Juppé frei übersetzt zitiert nach Boidevaix: Une diplomatie informelle pour L’Europe S. 60.

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  443. So z. B. durch Belgien; vgl. „Les Occidentaux sont réservés sur la proposition russe de sommet à cinq“, in: Le Monde vom 25.02.1994.

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  444. Alain Juppé zitiert nach Boidevaix: Une diplomatie informelle pour L’Europe S. 60.

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  445. Vgl. Lionel Barber: „EU Tries to Patch Up its Bosnia Policy“, in: Financial Times vom 19.04.1994 sowie Philippe Lemaitre: „Les Douze endossent le ‚plan d’action français”, in: Le Monde vom 20.04.1994.

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  446. Die USA standen auch der Troika-Formel skeptisch gegenüber, der Griechenland über das gesamte Jahr 1994 angehörte. Die griechisch-amerikanischen Beziehungen standen zu jener Zeit aufgrund der Mazedonienpolitik Griechenlands, aber auch aufgrund seiner zurückhaltenden, durch die freundschaftliche Beziehung zu den Serben begründete Rolle in der NATO auf einem Tiefpunkt. Griechenland hatte sich in der Mazedonienfrage international zunehmend isoliert, nachdem es Anfang 1994 ein Embargo gegen die jugoslawische Nachfolgerepublik verhängt hatte. Dieser Schritt war auch durch die Europäer scharf kritisiert worden; die Kommission strengte gar eine Klage gegen Griechenland vor dem EuGH an. Vom deutschen Außenminister Kinkel wurde das griechische Verhalten als nicht mit den gewohnheitsmäßigen Gepflogenheiten der Europäer im Einklang stehend verurteilt. Vgl. „Feu roulant contre Athènes. L’embargo contre la Macédonie“, in: Le Figaro vom 19./20.02.1994.

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  447. Vgl. Boidevaix: Une diplomatie informelle pour L ‘Europe S. 61.

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  448. Vgl. Lord Owen: „COREU on establishment of Contact Group“, 19.04.1994, CD-ROM „Balkan Odyssey”. Owen reklamiert die Herkunft der Bezeichnung in Anlehnung an die 1977 begründete, ebenfalls fünf Staaten umfassende „Namibia-Kontaktgruppe“ für sich, deren Effektivität er überdies ausdrücklich als beispielhaft hervorhebt (Balkan Odyssey S. 298), während Boidevaix die Bezeichnung dem britischen Außenminister Hurd zuschreibt. Vgl. Une diplomatie informelle pour L ‘Europe S. 61 f.

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  449. Vgl. Owen: Balkan Odyssey S 298. Wörtlich heißt es dort: „But since it was all so sensitive in relation to the structures of a Common Foreign and Security Policy (CFSP) for the EU, they all felt that only I could take the initiative. The other EU countries were bound to be suspicious and feel excluded () Yet given the institutional inertia and, paradoxically, passion surrounding future CFSP negotiations, only a fait accompli could win reluctant support.“

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  450. Giersch: Konfliktregulierung in Jugoslawien S. 177.

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  451. Folglich spricht die EU-Präsidentschaft in ihrer Einleitung zu der Initiative von Lord Owen vom 19.04.1994 auch von der „idea of setting up a quadripartite Contact Group comprising representatives of the U.N., U.S., E.U. and Russia“. „Télegramme de la Présidence de l’Union Européenne aux capitales de l’Union Européenne indiquant la création d’un,Groupe de Contact pour les négociations et sa composition. Diffusé depuis Athènes, le 19 avril 1994”, als „Annexe 2“ in: Boidevaix: Une diplomatie informelle pour L ‘Europe S. 143 f., Zitat S. 143.

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  452. Vgl. Lord Owen: „Note to French, British and German Foreign Ministers on Bosnia Negotiations“, 15.04.1994, CD-ROM „Balkan Odyssey”. Für eine Übersicht der Repräsentanten in der Kontaktgruppe siehe den „Annexe 3“ in: Boidevaix: Une diplomatie informelle pour L’Europe S. 145 f.

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  453. Offenbar war der genaue Kreis der Mitglieder der Kontaktgruppe aber auch noch kurz nach dem Londoner Treffen nicht offiziell bekannt. Die französische Zeitung „Le Monde“ ging noch zwei Tage später davon aus, daß der vierköpfigen Kontaktgruppe fir die EU und die UNO die beiden ICFY-Kovorsitzenden, Lord Owen und Stoltenberg, angehören würden. Vgl. Laurent Zecchini: „Les Occidentaux ont créé un,groupe de contact’ et renouvelé leur ultimatum”, in: Le Monde vom 27.04.1994.

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  454. Insbesondere der Politische Direktor im AA, Jürgen Chrobog, hatte zunächst Bedenken gegen die gewählte Vorgehensweise geltend gemacht. Auf der Ebene der Experten wurde für die Bundesrepublik der deutsche Diplomat Michael Steiner ernannt. Vgl. Boidevaix: Une diplomatie informelle pour L’Europe S. 62 f. Bei Owen heißt es zur Rolle der Deutschen: „(chwr(133)) the Germans (chwr(133)) were cautious, but ready for me to move“. Balkan Odyssey S. 298.

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  455. Vgl. Boidevaix: Une diplomatie informelle pour L’Europe S. 61 f.

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  456. Vgl. Owen: Balkan Odyssey S. 299.

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  457. Vgl. ebd., S. 296 f.

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  458. Klaus Kinkel, Bundesminister des Auswärtigen (Interview mit Peter Frey): „Zur Lage in Bosnien“, ZDF/03.03.1994/08.50/ks — Morgenmagazin —, abgedruckt in: Fernseh-und Hörfunkspiegel (BPA) vom 03.03.1994.

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  459. Vgl. Boidevaix: Une diplomatie informelle pour L’Europe S. 63 ff., S. 63 (meine Übersetzung, A. L.).

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  460. Beachtenswert erscheint in der Tat die Feststellung Münsters: „Die Niederländer (chwr(133)) haben sich relativ mindestens ebenso stark in Bosnien engagiert wie Briten und Franzosen. Aber mitreden können sie nicht, denn (chwr(133)) nicht die EU (ist) die maßgebliche politische Plattform, sondern die Kontaktgruppe der alten Nachkriegsmächte mit freundlicher Beteiligung der Deutschen.“ Winfried Münster: „Europa auf Bosniens Walstatt”, in: SZ vom 18.97.1995.

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  461. Nach Angaben von Richard Holbrooke (zur Person siehe weiter unten) hatten die drei westeuropäischen Kontaktgruppenmitglieder sich dem Wunsch Washingtons nach einer Aufnahme des mittelbar an die Konfliktregion angrenzenden NATO-Staates Italien ausdrücklich entgegengestellt: „Britain, France, and Germany liked the prominence that came from being senior members of a prestigious group. (chwr(133)) To allow Italy to join, they felt, would not only dilute it but create pressure to add Spain, the Netherlands, and other nations with troops in Bosnia.“ Richard Holbrooke: To End a War New York 1998, S. 137.

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  462. Die beiden Kommissionsmitglieder Burghardt und Tebbe stufen die Beteiligung der drei westeuropäischen Staaten an der Bildung der Kontaktgruppe als Verstoß gegen das Gebot der Unionstreue nach Artikel 3.1 (4) EUV ein, da diese „den übrigen faktisch aufgezwungen“ worden (sei), obwohl die Beilegung des Konflikts im ehemaligen Jugoslawien seit 1991 den wichtigsten Punkt auf der Tagesordnung der EPZ und später der GASP bildete”. Vgl. Günter Burghardt/Gerd Tebbe: „Gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik (Art. J bis 3.11 EUV)“, in: Hans von der Groeben/Jochen Thiesing/Claus-Dieter Ehlermann (Hrsg.): Kommentar zum EU-/EG-Vertrag Band 5, fiinfte neubearbeitete Auflage, Baden-Baden 1997, S. 5/914–5/996, hier zu Art J.1, S. 5/923.

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  463. Boidevaix: Une diplomatie informelle pour L’Europe S. 65.

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  464. Vgl. die entsprechenden Zitate der Politischen Direktoren Großbritanniens und Deutschlands, Pauline Neville-Jones und Wolfgang Ischinger, in: ebd., S. 73 f.

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  465. Vgl. ebd., S. 65 ff.

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  466. Vgl. Daniel Vernet: „Le Groupe de Contact: le retour des grandes puissances en Europe?“, in: Relations internationales et stratégiques o. Jg. (1995) 19, S. 132–138, Zitate S. 137.

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  467. Burghardt/Tebbe: „Gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik“, S. 5/923.

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  468. Unabhängig von der geographischen Terminologie lassen sich die Vereinigten Staaten im Bereich der europäischen Sicherheit durchaus auch als „europäische Macht“ bezeichnen. Vgl. in diesem Sinne z. B. Richard Holbrooke: „America, a European Power”, in: Foreign Affairs 74 (1995) 2, S. 38–51.

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  469. Vgl. Vernet: „Le Groupe de Contact“, S. 138, dort auch Zitate. Auch Boidevaix bezeichnet die Kontaktgruppe als „directoire contraire, par sa composition, par ses méthodes et par son esprit, aux institutions de l’Union européenne et aux règles de la Pesc”. Francine Boidevaix: „La complexité diplomatique et le groupe de contact“, in: Défense Nationale 54 (1998) März, S. 7–16, Zitat S. 11.

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  470. Wie auch die folgenden Ausführungen der beiden Angehörigen des AA belegen: „Die,kleinen Kreise (gemeint ist hier unter anderem die Kontaktgruppe, A. L.) reflektieren (chwr(133)) das derzeitige Entscheidungsdefizit der EU — und niemand beklagt dieses mehr als die deutsche Außen-und Europapolitik. (chwr(133)) Das Gebot,GASP zu betreiben, kann nicht in ein Verbot, Außenpolitik zu betreiben, soweit die GASP nicht zum Zuge kommen kann, umgemünzt werden.“ Wolfgang Ischinger/Eberhard Koelsch: „Was Mehrheitsentscheidungen erreichen können”, in: F.A.Z. vom 02.05.1997.

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  471. Vgl. Boidevaix: Une diplomatie informelle pour L’Europe S. 71 ff. Die Autorin unterscheidet in ihrer Untersuchung fünf Phasen, deren erste und zweite hier zusammengefaßt werden.

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  472. Vgl. ebd., S. 75. Das Einlenken der USA ist dort demnach von Presse und Öffentlichkeit scharf kritisiert worden, da auch die Amerikaner somit den Bosniaken eine konkrete Teilungslösung vorgaben.

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  473. Auf diesen Aspekt verweist Helen Leigh-Phippard: „The Contact Group on (and in) Bosnia: An Exercise in Conflict Mediation?“, in: International Journal 53 (1998) 2, S. 306324, hier S. 314.

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  474. Vgl. Udo Bergdoll: „Kinkel reist mit Zuckerbrot und Peitsche. Wie der Außenminister in Kroatien die Rolle der deutschen Schutzmacht spielt“, in: SZ vom 29.08.1994.

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  475. Giersch: Konfliktregulierung in Jugoslawien S. 179.

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  476. Vgl. „Statement on the former Yugoslavia“, Dok.-Nr. 94/198 vom 18.07.1994, in: European Foreign Policy Bulletin online.

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  477. Vgl. das COREU Lord Owens, das dieser als das wichtigste während seiner gesamten Tätigkeit ansieht, sowie dessen Ausführen dazu in Balkan Odyssey S. 308 ff. Ausdrücklich merkt Owen an, daß die Deutschen zusammen mit den Amerikanern zwar eine selek-tive Aufhebung des Waffenembargos favorisiert hätten, aber primär an der Fortdauer der Präsenz der UNPROFOR-Truppen interessiert gewesen seien. Vgl. ebd., S. 311.

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  478. „Statement on the programme of the German Presidency (in the European Parliament)“, Dok.-Nr. 94/202 vom 20.07.1994, in: European Foreign Policy Bulletin online. Zur Aufhebung des Waffenembargos, die offenbar im Europäischen Parlament befiirwortet wurde, führte Kinkel aus: „(chwr(133)) I am not sure, although I agree with you in principle, whether a lifting of the arms embargo would still be effective at this point. Please do not forget: if the arms embargo is lifted, the troops on the ground will certainly be withdrawn. That would mean that neither medical nor food supplies could continue to be delivered. That is absolutely certain. Such a step would, in my view, need extremely careful consideration.”

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  479. Vgl. Gow: Triumph of the Lack of Will S. 264.

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  480. Vgl. Giersch: Konfliktregulierung in Jugoslawien S. 182.

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  481. Vgl. hierzu ebd., S. 183 ff.

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  482. Die EU-Zwölf weiteten diesen Vorschlag schließlich auf eine gegenseitige Anerkennung sämtlicher jugoslawischer Nachfolgestaaten aus. Vgl. „Statement on the former Yugoslavia“, Dok.-Nr. 94/328 vom 10.12.1994, in: European Foreign Policy Bulletin online.

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  483. Vgl. „Council decision on the reduction of economic and fmancial relations with those parts of the territory of Bosnia-Herzegovina under control of the Bosnian Serb forces“ (Common Position), Dok.-Nr. 94/241 vom 10.10.1994, in: ebd. Zwar muß trotz des Fehlens einer ausdrücklichen Verbindlichkeitserklärung im EUV-Text zur gemeinsamen Position (im Gegensatz zur gemeinsamen Aktion) ein Abweichen eines Mitgliedstaates von einer gemeinsamen Position als unzulässig betrachtet werden, doch deutet dieses Fehlen darauf hin, „daß im Einzelfall von einem Gemeinsamen Standpunkt leichter als von einer Gemeinsamen Aktion abgewichen werden kann”. Vgl. Burghardtifebbe: „Gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik“, S. 5/927 ff., Zitat S. 5/929.

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  484. Vgl. die Übersicht „List of Common Positions Adopted by the Council Since the Entry into Force of the Treaty on European Union (November 1993-September 1995)“, in: CFSPForum (IEP, Bonn), 3/95, S. 2. Die gemeinsame Position zur Vertagung datiert vom 23.01.1995, die weiteren Beschlüsse ergingen dann am 28.04./12.06. und 07.07.1995. Vgl. auch die dortigen Verweise auf das ABI. Serie L.

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  485. Vgl. „Sommet franco-allemand: Consensus verbal sur la Bosnie“, in: Le Monde vom 01.12.1994. Darin heißt es ausdrücklich, daß die beiden Staats-und Regierungschefs zu dem Thema Waffenembargo ganz bewußt nicht öffentlich Stellung genommen hätten. Kinkel führte hingegen in Straßburg aus: „As the German Foreign Minister, let me add that we — both Chancellor Kohl and myself — have always been very close to the American position on the lifting of the arms embargo as a moral and ethical standpoint. However, as the Federal Government we have also stated quite plainly that we shall not break rank with the solidarity and cooperative action of our European friends, whatever our views on the moral issue. That is how it will stay.” „Statement on the situation in Bosnia-Herzegovina (in the European Parliament)“, Dok.-Nr. 94/318 vom 01.12.1994, in: European Foreign Policy Bulletin online.

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  486. Da die Russen mittlerweile ebenfalls Truppen im Rahmen von UNPROFOR stellten und überdies von allen Kontaktgruppenstaaten am stärksten an einer Aufhebung der Sanktionen gegen Belgrad und Pale interessiert waren — die Serben wurden in der öffentlichen Diskussion in Rußland als „slawisches Brudervolk“ eingestuft, worauf die russische Regierung Rücksicht nehmen mußte —, stimmte deren Position in jener Phase weitgehend mit der britisch-französischen überein. Hierauf verweist Leigh-Phippard: „The Contact Group on (and in) Bosnia”, S. 318.Lord Owen sieht in der Einnahme einer gemeinsamen deutsch-amerikanischen Position — offenbar im Hinblick auf die Aufhebung des Waffenembargos, das Festhalten an den Sanktionen gegen Belgrad sowie die Kooperationsverweigerung gegenüber Pale — eine Rückkehr der deutschen Außenpolitik zur „Bismarck’schen Tradition“, vergleicht die Episode mit der deutschen Anerkennungspolitik von 1991 und sieht darin zugleich einen Beweis für die Undurchführbarkeit einer gemeinsamen europäischen Außenpolitik nach dem Mehrheitsprinzip: „For the German position was not by any stretch of the imagination then representative of mainstream EU thinking.” Owen: Balkan Odyssey S. 333. Abgesehen davon, daß der genaue Vorwurf Owens im einzelnen unscharf bleibt und in bezug auf die offizielle deutsche Haltung zum Waffenembargo nicht haltbar ist, läßt sich seiner Auffassung und vor allem dem Vergleich zwischen Dezember 1991 und Dezember 1994 entgegenhalten, daß die eigentliche Mißachtung der Bestimmungen des GASP-Regimes nicht erst in der Verfolgung einer nationalen Politik im Rahmen der Kontaktgruppe lag, sondern — wie ausgeführt worden ist — in der Mitgliedschaft der drei westeuropäischen Staaten anstelle der EU. Nachdem die Gruppe begründet worden war, stellte sie die maßgebliche Einrichtung für die Koordinierung und Formulierung der Politik der fünf Staaten im Balkankonflikt dar, deren Erklärungen und Initiativen die EU zumeist lediglich nachvollzog und verbal unterstützte. Die Form der Einbindung der EU in die Kontaktgruppe war keinesfalls klar bestimmt, im Zweifelsfall war die Rolle der EU aber eindeutig jener der drei westeuropäischen Staaten nachrangig — wie ebenfalls gezeigt worden ist —, so daß nicht davon ausgegangen werden kann, daß die Zusammenarbeit zwischen den drei Westeuropäern in der Kontaktgruppe im Rahmen des GASP-Regimes erfolgte. Überhaupt gab es im Gegensatz zu 1991 längst keine profilierte und vergleichsweise intensive europäische Außenpolitik mehr gegenüber der Region wie im ersten Jahr des europäischen Engagements. Die Folgerungen Lord Owens in bezug auf das Mehrheitsprinzip erscheinen vor diesem Hintergrund konstruiert und fehlplaziert.

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  487. Die USA stellten sich mit ihrer Haltung auch gegen ihren eigenen Vermittler vor Ort, den ehemaligen amerikanischen Präsidenten Carter, der sich in Pale um eine stärkere Kooperation mit den bosnischen Serben bemüht hatte. Vgl. Boidevaix: Une diplomatie informelle pour L’Europe S. 85 f.

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  488. Vgl. hierzu auch die sehr negative Bewertung über die Arbeit der Kontaktgruppe in jenem Zeitabschnitt in dem Artikel „Deadly end“, in: The Economist vom 08.04.1995.

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  489. Vgl. Philippe Lemaitre: „Les Quinze constatent leur impuissance face à la politique de répression de Moscou“, in: Le Monde vom 12.04.1995.

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  490. Vgl. „Statement an the 1825th Council meeting — General Affairs (extracts only)“, Dok.-Nr. 95/034 vom 23.01.1995, in: European Foreign Policy Bulletin online.

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  491. Vgl. Klaus Kinkel, Bundesminister des Auswärtigen (Interview mit Ulrich Wickert): „Zu Tudjmans Forderung nach Abzug der UNO-Truppen aus der Krajina und Slawonien“, ARD/12.01.1995/22.30/Mü — Tagesthemen —, abgedruckt in: Fernseh-und Hörfunkrpiegel (BPA) vom 13.01.1995.

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  492. Vgl. Udo Bergdoll: „Lichtblick im Dunkel des Balkan. Bosnier und Kroaten treffen sich auf dem Petersberg“, in: SZ vom 09.03.1995. Die deutsche Vermittlung beschränkte sich hier auf das Anbieten „guter Dienste”. Im Ergebnis wurde ein Abkommen zur Stärkung der Föderation unterzeichnet, in dem sich beide Seiten insbesondere verpflichteten, die in der Föderationsverfassung enthaltenen Übergangsbestimmungen zur Bildung der kommunalen und kantonalen Organe bis Mitte April des Jahres zu verwirklichen. Vgl. „Vereinbarung zwischen dem Präsidenten, Kresmir Zubak, und dem Vizepräsidenten, Ejup Ganic, der Föderation Bosnien-Herzegowina, abgeschlossen am 10. März 1995 auf dem Petersberg bei Bonn“, in: Internationale Politik 50 (1995) 12, S. 69–72.

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  493. Vgl. „Statement an the former Yugoslavia“, Dok.-Nr. 95/055 vom 06.02.1995, in: European Foreign Policy Bulletin online sowie „Friedensplan ohne Chancen für Kroatien”, in: SZ vom 01.02.1995.

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  494. Vgl. „Rückzugsversprechen Tudjmans in Bonn“, in: NZZ vom 17.05.1995 sowie „Dringender Appell Bonns an Kroatien”, in: NZZ vom 05.08.1995. Es lassen sich indes spätere Belege dafür anführen, daß man diese Ereignisse innerhalb der deutschen Regierung in Wirklichkeit stillschweigend billigte: „Die Krajina-Frage war für Kroatien eine schwärende Wunde, die die Uno trotz aller Versprechen nicht heilen konnte. Hier waren ja zunächst 200.000 Kroaten von der serbischen Seite vertrieben worden. Da sollten Ursache und Wirkung nicht verwechselt werden.“ Interview mit Außenminister Klaus Kinkel über Bonns Verhältnis zu Belgrad: „,Wir sind ehrliche Makler”, in: Der Spiegel vom 25.09.1995.

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  495. Vgl. „Statement an the resumption of hostilities in Croatia“, Dok.-Nr. 95/222 vom 04.08.1995, in: European Foreign Policy Bulletin online sowie Gesamtbericht EU 1995, S. 369, Ziff. 845. Vgl. fir die Entwicklungen in Kroatien „Croatia’s Blitzkrieg”, in: The Economist vom 12.08.1995.

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  496. Vgl. „,In die Zwicke nehmen“, Spiegel-Redakteur Olaf Ihlau über Illusionen und Winungen der deutschen Balkanpolitik”, in: Der Spiegel vom 01.04.1996.

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  497. Formell handelte es sich — wie bereits an anderer Stelle erwähnt worden ist — um eine gemeinsame Aktion im Rahmen der GASP, die zunächst aus der Modifizierung der gemeinsamen Aktion zur Unterstützung der Beförderung der humanitären Hilfe in Bosnien-Herzegowina hervorgegangen war. Mitte Dezember beschloß der Rat wiederum in der Form einer gemeinsamen Aktion die weitere Unterstützung der Verwaltung der Stadt Mostar durch die EU. Hierin wurde ausdrücklich das Memorandum of Understanding zur Grundlage fir die Anwendung der gemeinsamen Aktion erklärt, die zunächst bis Ende 1995 Gültigkeit besitzen sollte. Vgl. „Council decision on continued support for European Union administration of the town of Mostar“ (Joint Action), Dok.-Nr. 94/330 vom 12.12.1994, in: European Foreign Policy Bulletin online. Wörtlich heißt es dort: „The Memorandum of Understanding (chwr(133)) sets out the conditions of application of this joint action.”

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  498. Vgl. Koschnick/Schneider: Brücke über die Neretva insb. S. 28–39 (Zitat S. 38) sowie S. 225–240.

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  499. Pagani: „L’administration de Mostar par l’Union européenne“, S. 244.

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  500. Vgl. ebd., S. 243 ff.

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  501. Norbert Mappes-Niediek: „Geld ja, Versöhnung nein“, in: Die Zeit vom 18.11.1994.

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  502. Vgl. die entspechende Kritik von Giersch: Konfliktregulierung in Jugoslawien S. 190. Hebt man indes die Kompliziertheit und Komplexität des geschilderten Zusammenhanges hervor, so ist die gemeinsame Aktion bezüglich Mostars aber gleichwohl — nicht zuletzt aufgrund ihrer großzügigen Mittelausstattung in einer Gesamthöhe von 144 Mio. ECU (von Juli 1994 bis Juli 1996), aber vor allem auch durch das Instrument des EU-Administrators — als politisch bedeutsam im Sinne der Entwicklung der GASP einzustufen. So auch Pagani: „L’administration de Mostar par l’Union européenne“, S. 253. Pagani hebt ferner die „grande,visibilité’ et attention externe pour cette action” hervor (ebd.). Siehe für die organisatorischen und finanziellen Details der EU-Administration Mostars und für eine kritische Evaluierung vor allem den umfangreichen Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs vom 11.07.1996: „Sonderbericht Nr. 2/96 über die Buchfihreng des Administrators und die Verwaltung von Mostar durch die Europäische Union (VMEU) zusammen mit den Antworten der Kommission und des Administrators von Mostar“, in: ABI. C 287 vom 29.09.1996.

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  503. Vgl. „Sonderbericht Nr. 2/96“, S. 13 sowie Pagani: „L’administration de Mostar par l’Union européenne”, S. 254. Auch Monar beklagt dies und richtet diesbezüglich einen Vorwurf an die Mitgliedstaaten: „(chwr(133)) throughout the Mostar operation the Member States seem to have taken great care to restrict the Commission’s input to mere administrative support“. Monars konzise, aber sehr anschauliche und akzentuierte Kritik benennt überdies konkret Effizienzbeeinträchtigungen auf der Ebene der,Ad Hoc Group an Former Yugoslavia” (der Arbeitsgruppe), auf der das Einstimmigkeitserfordemis und die notwendige Rückversicherung in allen Mitgliedstaaten oftmals verzögernd gewirkt hätten und sieht auch in der Einstufung der Ausgaben fir die gemeinsame Aktion — ihrer operativen Verwendung als „administrative Ausgaben“ zum Trotz — eine bewußte Strategie der Mitgliedstaaten im Rat, das Europäische Parlament von der Beschlußfassung auszuschließen, da sich Rat und Parlament gemäß einem „gentlemen’s agreement” gegenseitig Entscheidungsautonomie bei der Festsetzung der administrativen Ausgaben gewähren. Vgl. Jörg Monar:„Mostar: Three Lessons for the European Union“, in: European Foreign Affairs Review 2 (1997) 1, S. 1–6, hier S. 2 ff., Zitat S. 3. Vgl. auch die diesbezügliche Kritik von Elfriede Regelsberger: „Gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik”, in: JBEI 1994/95 S. 219228, hier 224 f. sowie unter dem Gesichtspunkt des Kohärenzerfordemisses Uwe Schmalz: „Kohärenz der EU-Außenbeziehungen? Der Dualismus von Gemeinschaft und von Gemeinsamer Außen-und Sicherheitspolitik in der Praxis“ (KAS-Arbeitspapier) Sankt Augustin (März) 1997, S. 9 ff.

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  504. Auch hierauf verweist Monar: „Mostar: Three Lessons for the European Union“, S. 2 f.

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  505. Vgl. Une diplomatie informelle pour L’Europe S. 91

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  506. Holbrooke war im Amt des US-Sonderbeauftragten dem zuvor tödlich verunglückten Robert Frasure nachgefolgt. Der Erfahrungsbericht des amerikanischen Diplomaten fand in Europa eine zum Teil kritische Aufnahme als zu subjektiv und zu stark auf die Sichtweise der USA zentriert. Vgl. z. B. Lothar Rühl: „Die Verhandlungen von Dayton aus Bonner Sicht. Amerikanisches Lavieren und westliche Differenzen“, in: NZZ vom 09.10.1998 sowie Carl Bildt: „Holbrooke’s History”, in: Survival 40 (1998) 3, S. 187–190, der zu einem ausgewogen erscheinenden Urteil gelangt: „To End a War is partly about Bosnia, largely about Washington, but also about Europe. Holbrooke is no great admirer of the institutions of European cooperation in foreign and security affairs. Although some of his criticism is both grossly unfair and surprisingly uninformed, it is difficult not to agree with the essence of his argument“ (S. 190).

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  507. Vgl. „Bosnia. An End in Sight, at Last“, in: The Economist vom 23.09.1995. Vgl. bezüglich des militärischen Engagements die Ausführungen im folgenden Abschnitt.

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  508. Boidevaix: Une diplomatie informelle pour L’Europe S. 96.

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  509. Vgl., ebd.

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  510. Ebd., S. 97.

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  511. Offenbar hatten die USA die Führung gegenüber den anderen Kontaktgruppenmitgliedern Mitte August 1995 mehr oder minder offen beansprucht, wie sich aus den Ausführungen Holbrookes folgern läßt: „Our colleagues in the the Contact Group (chwr(133)) were disturbed that we planned to negotiate first and consult them later, reversing the previous procedure in which the five nations tried to work out a common position before taking it to the parties in the Balkans — a system that was cumbersome and unworkable.“ To End a War S. 84 (Hervorhebung im Original).

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  512. Vgl. Boidevaix: Une diplomatie informelle pour L’Europe S. 96.

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  513. Vgl. z. B. „Statement on the situation in Bosnia (in the European Parliament)“, Dok.-Nr. 95/174 vom 13.06.1995, in: European Foreign Policy Bulletin online.

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  514. Vgl. „Die Positionen der Kontaktgruppen-Länder zu Bosnien“, in: SZ vom 20.07.1995.

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  515. Die Zahl der Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien in der Bundesrepublik war zwischenzeitlich auf ca. 400.000 angestiegen, wovon über 300.000 allein aus Bosnien kamen und wofür insgesamt seit 1991 rund 11 Mrd. Mark aufgewendet worden waren. Vgl. „Bonn sieht Chancen im ehemaligen Jugoslawien“, in: NZZ vom 09.08.1995. Bereits Mitte 1992 hatte der deutsche Außenminister vor dem Parlament offen seiner Frustration über die europäische Politik Ausdruck gegeben: „Bedauerlicherweise ist es mir auf dem gestrigen Außenministertreffen der EG noch nicht gelungen, bei allen unseren Partnern eine Kontingentregelung zur Aufnahme besonders hilfsbedürftiger Flüchtlinge durchzusetzen. (chwr(133)) In zwei Tischumfragen haben mich schließlich sechs der zwölf Länder unterstützt, drei haben nein gesagt, und drei haben sich nicht geäußert.” Klaus Kinkel: „Erklärung der Bundesregierung zur Lage und Entwicklung im ehemaligen Jugoslawien (chwr(133))“ (Abgegeben vor der 101. Sitzung des Deutschen Bundestages am 22. Juli 1992), in: Bulletin (BPA), Nr.83, 23.07.1992, S. 805–808, Zitat S. 807. Die Bundesrepublik hatte Mitte 1996 mit 330.000 in etwa die Hälfte der 686.533 bosnischen Flüchtlinge aufgenommen, und damit mehr als die übrigen EU-Staaten zusammengenommen. Es folgten in absoluten Zahlen Schweden (122.119), Österreich (80.000), Niederlande (23.000), Dänemark (22.449), Frankreich (15.000), Großbritannien (13.000), Italien (8.200), Belgien (6.000), Griechenland (3.000), Spanien (2.500), Luxemburg (1.500), Finnland (819), Irland (600) und Portugal (60). Vgl. Andreas Corti: „The Dayton Peace Process and the Return of Refugees and Displaced Persons”, in: Marie-Janine Calic (Hrsg.): „Friedenskonsolidierung im ehemaligen Jugoslawien: Sicherheitspolitische und zivile Aufgaben“ (SWP-S 413) Ebenhausen (November) 1996, S. 82–88, S. 84 (Schaubild).

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  516. Die gegenseitige Anerkennung von Serbien-Montenegro und Bosnien wurde auch von der EU gefordert. Vgl. „Statement an the situation in Bosnia-Herzegovina“, Dok.-Nr. 95/159 vom 29.05.1995, in: European Foreign Policy Bulletin online.

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  517. Diese „endgame strategy“ der USA ist im einzelnen nicht genauer veröffentlicht worden. Vgl. Giersch: Konfliktregulierung in Jugoslawien S. 203 f.

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  518. Vgl. „Grundprinzipien, zwischen Bosnien-Herzegowina, Kroatien und Jugoslawien unter der Ägide der Kontaktgruppe am B. September 1995 in Genf vereinbart“, in: Internationale Politik 50 (1995) 12, S. 104–105. Am 27.09.1995 wurde dann auf einer Folgekonferenz in New York, an der auch die übrigen Vertreter der Kontaktgruppe sowie Carl Bildt teilnahmen, eine „Rahmenvereinbarung über die künftige politische Ordnung von Bosnien-Herzegowina” unterzeichnet.

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  519. Holbrooke forderte die Kroaten, die die bosnischen Kroaten und somit auch die Muslime bei den Kampfhandlungen entscheidend unterstützten, vor dem Inkrafttreten des Waffenstillstands nach eigenen Angaben sogar unverhohlen zu entsprechenden Eroberungen auf: „You have five days left, that’s all (chwr(133)). What you don’t win on the battlefield will be hard to gain at the peace talks. Don’t waste these last days.“ To End a War S. 199.

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  520. Die drei Vorbedingungen lauteten, daß jeder der drei Präsidenten (Kroatiens, Bosniens und Serbien-Montenegros) mit voller und endgültiger Verhandlungsmacht in die Gespräche gehen sollte — ohne ein weiteres Ratifizierungserfordernis durch die nationalen Parlamente —, daß sie bereit sein mußten, bis zur Erzielung einer Erklärung zu verhandeln und schließlich, daß die Presse — offenbar mit Ausnahme der amerikanischen — von dem Verhandlungsort ausgeschlossen bleiben sollte. Vgl. ebd., S. 199 f.

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  521. Auch die Deutschen hatten zunächst die Abhaltung der Gespräche zur Lösung dieses europäischen Problems außerhalb Europas abgelehnt. Vgl. hierzu den für die Analyse der deutschen und europäischen Politik sehr hilfreichen Beitrag von Wolfgang Ischinger: „21 Tage Dayton“, in: Auswärtiges Amt (Hrsg.): Deutsche Außenpolitik 1995. Auf dem Weg zu einer Friedensregelung fir Bosnien und Herzegowina: 53 Telegramme aus Dayton. Eine Dokumentation Bonn (August) 1998, S. 29–35, hier S. 32. Die Telegramme belegen im einzelnen zusätzlich die in jenem Artikel getroffenen Aussagen. Ischinger war im April 1995 als neuer Politischer Direktor des AA Jürgen Chrobog nachgefolgt, der dieses Amt seit Februar 1991 innegehabt hatte.

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  522. „This made a mockery of both the theory of having a E.U. representative as co-chairman, and raised other questions. Whom did Bildt speak for? And when? What, in fact, was his authority? Did he represent only the E.U. countries that were not there? Where did the Germans, who had not made a similar statement, stand? (chwr(133)) What troubled us most was the hyprocrisy of the European Union in giving a distinguished former Prime Minister such a grandiose title, then undermining and hamstringing him from the outset (chwr(133)).“ Vgl. Holbrooke: To End a War S. 242, dort auch Zitat (Hervorhebung im Original).

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  523. Vgl. Ischinger: „21 Tage Dayton“, S. 29.

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  524. Ebd., S. 32.

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  525. Dazu Holbrooke: „The less time I spent with the Europeans the more upset they became, but the more time I spent with them the less we accomplished. (chwr(133)) We kept Carl Bildt closely informed of our activities, and left it to him to inform the other Europeans.“ To End a War S. 265.

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  526. Jacques Blot, damaliger Politischer Direktor des Quai d’Orsay.

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  527. Vgl. Boidevaix: Une diplomatie informelle pour L’Europe S. 99.

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  528. Vgl. Ischinger: „21 Tage Dayton“, S. 34. Allerdings schränkt die damalige Politische Direktorin der Briten, Pauline Neville-Jones, ein, daß sich die Europäer mit ihrer ursprünglichen Forderung, „der mit der Gesamtverantwortung betrauten Person eindeutige Weisungsbefugnisse gegenüber all den verschiedenen internationalen Organisationen (zu) verleihen” nicht in Dayton durchsetzen konnten. Vgl. ihren Beitrag „Schimpft nicht auf die Europäer! Amerika hat keinen Grund, den Verbündeten mangelnden Einsatz für den Frieden in Bosnien vorzuwerfen“, in: Die Zeit vom 24.05.1996. Später sind allerdings die autonomen Entscheidungsbefugnisse des Hohen Repräsentanten in Bosnien gegenüber den Konfliktparteien weiter ausgedehnt worden.

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  529. Die herausragende deutsche Rolle beim Zustandekommen des Föderationsabkommens wird auch dadurch ersichtlich, daß es zusätzlich zur Unterzeichnung durch die bosnischen und kroatischen Vertreter auch von den Bevollmächtigten der USA, Deutschlands, der EU-Präsidentschaft sowie vom EU-Administrator far Mostar durch Unterschrift bezeugt worden ist. Vgl. „Dayton Agreement an Implementing the Federation of Bosnia and Herzegovina of 10 November 1995“, in: International Legal Materials 35 (1996) 1, S. 172–183 (inklusive „Annex: Agreed Principles for the Interim Statute for the City of Mostar”). Beide Vereinbarungen (das „Agreement“ und der „Annex”) sind für die Bundesrepublik Deutschland jeweils von Wolfgang Ischinger unterschrieben worden.

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  530. Vgl. Ischinger: „21 Tage Dayton“, S. 33 f.

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  531. Anderer Meinung ist offenbar Arthur Heinrich: „Danke, Amerika! Dayton und die Deutschen“, in: Blätterfür deutsche und internationale Politik 41 (1996) 1, S. 35–44.

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  532. Klaus Kinkel: „Erklärung der Bundesregierung zur Friedensvereinbarung für Bosnien“ (Abgegeben vor der 74. Sitzung des Deutschen Bundestages am 30. November 1995), in: Bulletin (BPA), Nr. 100, 04.12.1995, S. 973–976. Die von Kinkel an derselben Stelle vorgetragene Begründung, wonach das brisante Thema Kosovo, daß die Balkanpolitik der Staatengemeinschaft von Mitte 1997 an dominieren sollte, „in Dayton aus Zeitgründen leider etwas zu kurz gekommen” (S. 975) sei, läßt sich allerdings so keineswegs aufrechterhalten. Nach Angaben Wolfgang Ischingers (im Rahmen eines Vortrags an der Universität der Bundeswehr in Hamburg am 11.11.1998) war hierfür vielmehr die kategorische Weigerung des serbischen Präsidenten Milolevic ausschlaggebend gewesen, das Thema in Dayton auch nur zu diskutieren.

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  533. Vgl. Nicole Gnesotto: „Lessons of Yugoslavia“ (Chaillot Paper 14), Paris (März) 1994, S. 35 ff. Die UNO-Truppen (in Kroatien, Mazedonien und Bosnien) umfaßten im März 1995 schließlich 39.238 Personen. Die größten Truppensteller unter den EU-Staaten waren Frankreich (4.707), Großbritannien (3.399), die Niederlande (1.719) und Spanien (1.448). Vgl. das Schaubild „Friedenstruppen der Vereinten Nationen auf dem Balkan”, in: F.A.Z. vom 31.05.1995. Im Sommer 1995 verstärkten insbesondere die Europäer ihr zahlenmäßiges Engagement im Rahmen der UNPROFOR noch einmal kräftig, so daß allein Frankreich 7.000 Soldaten auf dem Balkan stationiert hatte.

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  534. So auch Regelsberger: „Gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik“, in: JBEI 1992/93 S. 224.

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  535. Lediglich im Zusammenhang mit der Durchführung der Polizeiaktion durch die WEU in Mostar hat der Rat in Anlehnung an den Wortlaut des EUV formuliert, ohne daß indes „verteidigungspolitische Bezüge“ im Sinne des Artikel J.4 (2) EUV gegeben waren: „The Council requests the WEU to examine the practical aspects of international policing in Mostar and to keep the Council abreast of its proceedings.” „Statement on the 1746th Council meeting“ (18.04.1994).

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  536. Vgl. Regelsberger. „Gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik“, in: JBEI 1992/93 S. 224. In einigen Fällen wurde die explizite Unterstützung der Zwölf für die Politik der NATO oder z. B. für ein „very early meeting of the North Atlantic Council” zum Ausdruck gebracht. Vgl. z. B. „Statement on Sarajevo“, Dok.-Nr. 94/050 vom 07.02.1994, in: European Foreign Policy Bulletin online (dort auch Zitat).

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  537. Vgl. Mathias Jopp: „Westeuropäische Union“, in: JBEI1992/93 S. 233–238, hier S. 237.

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  538. Vgl. Nuttall: „Keynote Article: The EC and Yugoslavia“, S. 24.

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  539. Vgl. als Überblick für das Engagement der NATO im ehemaligen Jugoslawien Gregory L. Schulte: „Former Yugoslavia and the New NATO“, in: Survival 39 (1995) 1, S. 19–42 sowie Gerd Koslowski: Die NATO und der Krieg in Bosnien-Herzegowina. Deutschland, Frankreich und die USA im internationalen Krisenmanagement Vierow bei Greifswald 1995. Die zweitgenannte Untersuchung beschränkt sich allerdings auf einen Zeitraum bis Frühjahr 1994 und ist von daher gerade im Hinblick auf die deutsche NATO-Politik nur von begrenztem Wert. Die gleiche Einschränkung gilt fair das Kapitel zur Jugoslawienpolitik in der Studie von Philip H. Gordon: France, Germany, and the Western Alliance Boulder u. a. 1995, S. 53–66.

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  540. Vgl. Peter Schmidt: „Die Europäische Union als Instrument der politischen und militärischen Krisenregulierung“, in: Wolfgang Pühs/Thomas Weggel/Claus Richter (Hrsg.): Sicherheitspolitisches Symposium Balkankonflikt. Instrumente des Internationalen Krisenmanagements Baden-Baden 1994, S. 95–104, hier S. 104. 531 Peter Schlotter: „Vom Scheitern einer Vermittlung: Europäische Gemeinschaften und das hilflose Europa. Plädoyer für eine militärische UN-Intervention” (HSFK-Report 56/1993), Frankfurt/M. 1993, S. 54–65, Zitat S. 62.

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  541. Hierzu Schulte: „While allied forces challenged tens of thousands of ships, only a few incidents required political attention. Had more direction been required, the need to achieve consensus within and between the two Councils might have complicated decision-making while increasing opportunities for disagreement. For this reason, Operation Sharp Guard is probably not the best model for future NATO-WEU cooperation.“ „Former Yugoslavia and the New NATO”, S. 30 (Hervorhebung im Original).

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  542. Die Vereinigten Staaten hatten sich ursprünglich mit zwei von insgesamt zwanzig Kriegsschiffen an der Embargoüberwachung in der Adria beteiligt. Trotz dieses Rückzuges, der bei den europäischen Verbündeten Irritationen auslöste, wurde die Operation weiterhin gemeinsam von NATO und WEU fortgesetzt, wobei die Amerikaner fortan keine Mitteilungen ihres Geheimdienstes über Waffenlieferungen in die Region mehr an die Verbündeten weitergaben. Vgl. die ausführliche Berichterstattung in Agence Europe Nr. 6356 vom 14./15.11.1994. Darin wurde die Auslösung einer größeren Krise zwischen den NATO-Staaten nicht ausgeschlossen, die aber schließlich offensichtlich ausgeblieben ist. Der WEU-Rat nahm die amerikanische Entscheidung nur einige Tage später ausdrücklich „mit Bedauern“ zur Kenntnis, verzichtete aber aus taktischen Gründen sowie aus Rücksichtnahme auf das transatlantische Verhältnis auf weitergehende Stellungnahmen. Vgl. Agence Europe Nr. 6357 vom 16.11.1994. Im Namen der deutschen EU-Präsidentschaft gab auch die deutsche AA-Staatsministerin Seiler-Albring ihrem Bedauern vor dem Europäischen Parlament Ausdruck, in dem einige Abgeordnete offen Sympathie für die kritische Position der USA gegenüber dem Waffenembargo bekundeten. Vgl. Agence Europe Nr. 6358 vom 17.11.1994.

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  543. Schulte: „Former Yugoslavia and the New NATO“, S. 20 f. Im Rahmen der zwangsweisen Embargoüberwachung zur See wurden demnach zirka 74.000 Schiffe angehalten und ungefähr 6.000 davon inspiziert. Lediglich sechs Schiffe versuchten das Embargo zu brechen, allerdings ohne Erfolg. Nach Angaben von Remacle/Delcourt wurde die Effektivität der Operation indes in dem Moment beeinträchtigt, als die Amerikaner sich ab Herbst 1994 nicht mehr länger an der Überwachung der Einhaltung des Embargos beteiligten. Gleichwohl blieben die Europäer auf die Kommando-und Infrastruktur der NATO angewiesen. Vgl. Eric Remacle/Barbara Delcourt: „La PESC à l’épreuve du conflit yougoslave. Acteurs, représentations, enseignements”, in: Centre Européen de Sciences Po (Hrsg.): La PESC. Ouvrir l’Europe au monde sous la direction de Marie-Françoise Durand et Alvaro de Vasconcelos, Paris 1998, S. 227–272, hier S. 235.

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  544. Vgl. Schulte: „Former Yugoslavia and the New NATO“, S. 21 ff.

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  545. Der Abschuß von vier Flugzeugen der bosnischen Serben im Februar 1994 durch amerikanische Maschinen markierte die erste Kampfhandlung der NATO in ihrer bis dahin 45jährigen Geschichte. Vgl. ebd.

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  546. Nur am Rande sei hier auf die kritischen Bemerkungen des deutschen Bundesverteidigungsministers zum Verhältnis von UNO und NATO hingewiesen: „Entscheidend für mich ist auch, daß die NATO unter solchen Bedingungen nie wieder Subunternehmer der UNO werden darf.“ Die NATO könne „politisch viel entschlossener und handlungsfähiger sein (chwr(133)) als die Weltorganisation”. „Bundesverteidigungsminister Volker Rühe zum Krieg in Bosnien:,Alles, was man ankündigt, tut man auch“ (Interview), in: SZ vom 03.06.1995.

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  547. Vgl. Ian Kemp: „Rapid Reaction Force Set Up for UNPROFOR“, in: Jane’s Defence Weekly 23 (1995) 23, S. 4 (10.06.1997).

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  548. Vgl. Jochen Helm: „Paris setzt auf schnelle Eingreiftruppe“, in: Die Welt vom 07.07.1995.

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  549. Vgl. „Une force de réaction rapide est créée pour épauler la FORPRONU en Bosnie. Réunion OTAN-Union européenne à Paris“, in: L ‘Humanité vom 05.06.1995 sowie David Buchan: „France Hardens Tone on Hostages”, in: Financial Times vom 03./04.06.1995. Der Europäische Rat erklärte hierzu: „Die Europäische Union (chwr(133)) bekräftigt (chwr(133)) ihre Unterstützung der Stationierung der Schnellen Eingreiftruppe entsprechend dem Beschluß des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen mit dem Ziel, der UNPROFOR zu gestatten, ihre Mission unter besseren Sicherheitsbedingungen und mit größerer Effizienz zu erfüllen. „Europäischer Rat in Cannes. Tagung der Staats-und Regierungschefs der Europäischen Union am 26. und 27. Juni 1995. Schlußfolgerungen des Vorsitzes“, in: Bulletin (BPA), Nr. 62, 08.08.1995, S. 609–630, Zitat S. 619.

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  550. Vgl. Remacle/Delcourt: „La PESC à l’épreuve du conflit yougoslave“, S. 236. In „Agence Europe” hieß es zu den drei Kontingenten: „Sie intervenieren in nationaler Uniform und unterstehen der operationellen Kontrolle der UNO (chwr(133)). Agence Europe Nr. 6495 vom 06./07.06.1995.

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  551. Die „Neue Zürcher Zeitung“ sah hierin dennoch eine Wende in der EU-Politik gegenüber Bosnien, auch wenn sie der EU formell kaum noch eine Rolle im Bosnienkonflikt zubilligte: „Sie (die Wende, A. L.) besteht darin, dass im Rahmen der EU Frankreich und Großbritannien den Weg für ein stärkeres Engagament von UNO-Truppen vorgespurt haben.” Vgl. „Verstärkung und neuer Auftrag für Blauhelme“, in: NZZ vom 30.05.1995. In der Presse-Erklärung der EU heißt es hierzu: „The European Union expresses its full support for UNPROFOR. (chwr(133)) It will provide its support for the reinforcement measures which are essential for UNPROFOR to be able to recover its freedom of movement, to ensure its improved security and effectively to fulfil its tasks, notably the protection of the safe areas.” „Statement on the Situation in Bosnia-Herzegovina“, Dok.-Nr. 95/159 vom 29.05.1995, in: European Foreign Policy Bulletin online. Der Rat der EU billigte auch ausdrücklich den Einsatz der RRF im Rahmen der Ziele der zahlreichen UNO-Sicherheitsratsresolutionen. Vgl. „Statement on the 1864 Council meeting — General Affairs (extracts only)”, Dok.-Nr. 95/216 vom 17.07.1995, in: ebd. Vgl. ferner den Leitartikel über diese Zusammenkunft der EU-Außenminister „Anhaltende Ratlosigkeit in Brüssel“, in: NZZ vom 18.07.1995.

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  552. Vgl. „Paris und London verstehen sich“, in: Die Welt vom 12.06.1995.

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  553. Vgl. Martin S. Lambeck: „Der Westen streitet über Bosnien-Einsatz“, in: Die Welt vom 15.07.1995 sowie „Ultimative Bosnien-Initiative Frankreichs”, in: NZZ vom 15./ 16.07.1995.

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  554. Frankreich hat bei der Operation — wie auch bereits bei der „Operation Deny Flight“ — unter Akzeptanz einer NATO-Kommandobehörde mitgewirkt, wobei Peter Schmidt darauf verweist, daß Frankreich hier in der militärischen Praxis weiter ging, als es seine konzeptionellen Vorstellungen in der europäischen Sicherheitspolitik erwarten ließen, die grundsätzlich nach wie vor eine größere Unabhängigkeit der EU (GASP/WEU) in militärischen Fragen zum Ziel hätten. Vgl. Peter Schmidt: „Frankreichs neues Verhältnis zur NATO: Preisgabe oder Verwirklichung gaullistischer Prinzipien?”, in• Hanns W Maull/Michael Meimeth/Christoph Neßhöver (Hrsg.): Die verhinderte Großmacht. Frankreichs Sicherheitspolitik nach dem Ende des Ost-West-Konflikts Opladen 1997, S. 113–128, hier S. 125 ff.

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  555. In der Tat war die deutsche Rolle bis zur Klärung dieser zentralen Frage mehr oder weniger auf die eines bloßen Zuschauers beschränkt, wie van Heuven im Sommer 1993 treffend bemerkte: „Germany will be a bystander until it resolves the political and constitutional issues around the use of military force.“ Marten H. A. van Heuven: „Testing the New Germany: The Case of Yugoslavia”, in: German Politics and Society, 11 (1993) 2, S. 5263, Zitat S. 63.

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  556. So z. B. Außenminister Kinkel vor der WEU-Versammlung, der gleichwohl ein militärisches Engagement der Organisation nicht ausschloß. Vgl. „Keine deutschen Soldaten nach Jugoslawien“, in: SZ vom 03.06.1992 sowie „Kinkel: Militäreinsatz nicht ausgeschlossen”, in: F.A.Z. vom 03.06.1992. Unter Verweis auf „historische Gründe“ schloß auch der Bundeskanzler eine deutsche Beteiligung an etwaigen militärischen Bodenaktionen in Bosnien wiederholt aus. Vgl. z. B. Helmut Kohl: „Erklärung des Bundeskanzlers zur Entwicklung in Bosnien-Herzegowina” (am 19. April 1993), in: Bulletin (BPA), Nr. 31, 21.03.1993, S. 270.

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  557. Übereinstimmend auch Smith: „This unpersuasive argument, however, would have to be abandoned as it would have effectively prevented the Germans from participating in many other military missions, given the range of Nazi occupation forces.“ Michael E. Smith: „Sending the Bundeswehr to the Balkans: The Domestic Politics of Reflexive Multilateralism”, in: German Politics and Society 14 (1996) 4, S. 49–67, Zitat S. 54.

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  558. Andreas G. Kintis: „The EU’s Foreign Policy and the War in Former Yugoslavia“, in: Martin Holland (Hrsg.): Common Foreign and Security Policy of the EU: The Record and Reforms London 1997, S. 148–173, Zitat S. 159. Auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Karl Lamers merkte hierzu mit Blick auf Deutschland selbstkritisch an: „We are fighting all the way until the last British and French soldier.” Zitiert nach David Gow: „Kohl Aide Urges Inquiry into EC Failings of Yugoslav War“, in: The Guardian vom 16.09.1993.

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  559. Auch das Europäische Parlament hatte sich in einer Entschließung mehrheitlich für eine strikte Gewährleistung der Einhaltung der Embargomaßnahmen ausgesprochen und die EG und ihre Mitgliedstaaten zu einer Teilnahme aufgefordert. Vgl. Agence Europe Nr. 5994 vom 23.01.1993.

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  560. Für die innen-und insbesondere die verfassungspolitischen Einzelheiten sei hier auf Abschnitt 3.2.1 zurückverwiesen.

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  561. Vgl. „Nahe dran am echten Krieg“, in: Der Spiegel vom 20.07.1992 sowie Smith: „Sending the Bundeswehr to the Balkans”, S. 55 f.

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  562. Vgl. Koslowski: Die NATO und der Krieg in Bosnien-Herzegowina S. 62 (dortige Anmerkung 139).

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  563. Vgl. als genauen Nachweis für das materielle und personelle Engagement Deutschlands die Angaben des Bundesministeriums der Verteidigung auf dessen Intemet-Homepage unter der Rubrik „Bundeswehr im Einsatz“ und dort „Bisherige Auslandseinsätze” (Stand Dezember 1999).

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  564. Vgl. ebd. sowie z. B. Rüdiger Moniac: „Kabinett drängt auf Bosnien-Einsatz“, in: Die Welt vom 22.06.1995; Martin S. Lambeck: „Bundestag billigt Militär-Einsatz in Bosnien”, in: Die Welt vom 01.07.1995 (das Abstimmungsergebnis lautete 386 zu 258 bei 11 Enthaltungen) sowie für die Bundestagsdebatte ders.: „Zwischen Argument und Emotion“, in: ebd. Vgl. für die weitgehend positive Perzeption im Ausland z. B. Daniel Vemet: „Les Allemands face à leurs responsabilités”, in: Le Monde vom 01.07.1995 sowie „Germany and Bosnia: Time to Move On, If Not In“, in: The Economist vom 01.07.1995.

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  565. Vgl. Smith: „Sending the Bundeswehr to the Balkans“, S. 57.

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  566. In Anlehnung an Stefan Kornelius: „Bundesregierung überschreitet den Rubikon“, in: SZ vom 27.06.1995. Bei der Bosnien-Mission der Bundeswehr wurden zunächst 1.500 deutsche Soldaten eingesetzt. Vgl. „Bundeswehr zum Kriegseinsatz”, in: Die Welt vom 22.07.1995. Der Bundestagsbeschluß deckte über die Unterstützung der RRF hinaus auch eine Truppenentsendung für den Fall einer eventuell notwendig werdenden Evakuierung der Blauhelme aus Bosnien ab.

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  567. Vgl. „Deutsche,Tornados sollen in Bosnien zum Schutz der europäischen Eingreiftruppe eingesetzt werden“, in: SZ vom 27.06.1995.

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  568. Nicole Gnesotto: „La défense européenne au carrefour de la Bosnie et de la CIG“, in: Politique Etrangère 61 (1996) 1, S. 113–124, Zitat S. 117. Die Gründe für die schwache militärische Bilanz der WEU/EU sieht sie in der Uneinigkeit der Europäer, der britischen Blockadehaltung gegenüber einer stärkeren Rolle der WEU sowie in der großen Abhängigkeit der Europäer von der NATO und den USA. Vgl. ebd., S. 118 ff. Dem ist allerdings hinzuzufügen, daß die WEU während des bosnischen Krieges mit einem wirklich umfassenden militärischen Engagement als Organisation überfordert gewesen wäre und ihrer Involvierung daher eher symbolische Bedeutung zukam. Insofern ist Gordon zuzustimmen, der hierzu ausfuhrt: „(chwr(133)) enforcing sanctions on Yugoslavia, and policing the Bosnian City of Mostar were all important tasks, but they were done by the WEU more to give that organization a role than because that organization was the most appropriate or only available one to do the tasks.” Philip H. Gordon: „Does WEU Have a Role?“, in: The Washington Quarterly 20 (1997) 1, S. 125–140, Zitat S. 127.

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  569. Sehr treffend erscheint von daher die Feststellung Jopps, der ausführt, daß die Entwicklungen in der Vertrags-oder Papierform jenen in der Praxis beizeiten weit vorauseilen: „The impressive institutional development of WEU contrasts with the deficiencies of its practical policies and military abilities as demonstrated by its meagre contribution to managing the Yugoslav crisis.“ Mathias Jopp: „The Strategic Implications of European Integration” (Adelphi-Paper 290), London (Juli) 1994, S. 29.

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  570. Auch Mau11 attestiert der deutschen Außenpolitik „a certain pro-Croat bias“ und bezeichnet Kroatien als „German foreign policy protégé”, „Germany in the Yugoslav Crisis“, S. 112.

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  571. Obgleich die Mitgliedschaft in der Kontaktgruppe die Deutschen im Vergleich zu den nicht in ihr vertretenen EU-Staaten privilegierte, konnte in der Aufnahme desjenigen Staates unter den großen drei Europäern, der einer stärker integrierten GASP grundsätzlich am positivsten gegenübersteht, doch ein gewisses Korrektiv zu den traditionell an außenpolitische Alleingänge gewöhnten Briten und Franzosen gesehen werden.

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  572. So auch Guérin-Sendelbach: Frankreich und das vereinigte Deutschland S. 254.

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  573. Vgl. zu diesem Aspekt, der hier nicht vertieft werden kann, Alex Macleod: „French Policy Toward the War in the Former Yugoslavia: A Bid for International Leadership“, in: International Journal 52 (1997) 2, S. 243–264. Macleod betont aber, daß auch Frankreich nicht zur Einnahme einer unilateralen Führungsrolle in der Bosnienkrise in der Lage gewesen sei und die Einnahme einer solchen Rolle auch nicht angestrebt habe: „Behind this desire to assume a leadership role lay the key French foreign policy objective — maintaining France’s rank at the international level. This rank did not mean that France could act unilaterally on an issue as important as the conflict in the former Yugoslavia.” (S. 254).

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  574. Vgl. Bernard Brigouleix: „Paris, Bonn et l’Ex-Yougoslavie: Histoire d’un Malentendu?“, in: Documents, 51 (1996) 1, S. 37–43, hier S. 41.

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  575. In der „mangelnde(n) Bereitschaft der Europäischen Union, ihre Friedensinitiativen durch frühe, glaubwürdige Wirtschaftssanktionen (chwr(133)) zu unterstützen“, sieht auch Schwarz einen der Hauptgründe für das Scheitern der Bemühungen der EU in Kroatien und Bosnien, wobei er überdies „die glaubwürdige Anwendung von militärischer Gewalt” für notwendig erachtet hätte, den Europäern eine zu späte Involvierung der USA und Rußlands in die Losungsbemühungen vorwirft und die politischen Differenzen der EU-Mitglieder als weitere Ursache für die weitgehend ineffektive Politik der EU anführt. Vgl. Hans-Peter Schwarz: „Krisen-und Konfliktmanagement aus europäischer Sicht. Eine Fallstudie: Reaktionen auf die Kriege im ehemaligen Jugoslawien 1991–1996“, in: KAS-Auslandsinformationen 13 (1997) 6, S. 20–37, hier S. 29, dort auch Zitate.

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  576. Hierauf verweisen auch Remacle/Delcourt: „La PESC à l’épreuve du conflit yougoslave“, S. 271 f.

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  577. Boidevaix: „La complexité diplomatique et le groupe de contact“, S. 11.

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  578. Mathias Jopp: „Langer Weg — Kühnes Ziel: Gemeinsame Verteidigungspolitik“, in: Europa-Archiv 49 (1994) 13–14, S. 397–404, Zitat S. 398.

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  579. Schwarz: „Krisen-und Konfliktmanagement aus europäischer Sicht“, S. 32.

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  580. Bildt: „Holbrooke’s History“, S. 190.

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  581. Vgl. „General Framework Agreement for Peace in Bosnia and Herzegovina“ (with Annexes), 14.12.1995, in: International Legal Materials 35 (1996) 1, S. 89–152. Ein „Appendix B to Annex 1-A” enthält vertragliche Bestimmungen zwischen den drei Staaten und der NATO, die den Status der NATO und ihres Personals in Bosnien und Kroatien bzw. Transitregelungen der Friedenstruppe in der Bundesrepublik Jugoslawien festlegen. Sie sind vom jeweiligen Präsidenten und vom NATO-Generalsekrektär unterzeichnet (S. 102–108). Siehe für Details des Friedensübereinkommens, das hier nicht eingehend dargestellt werden kann, z. B. Heinrich Schneider: Friede für Bosnien-Herzegowina? Ein Vertragswerk als Herausforderung für Europa Bonn 1996 sowie Henriette Riegler: Einmal Dayton und zurück Perspektiven einer Nachkriegsordnung im ehemaligen Jugoslawien Wien 1999.

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  582. Von dem ursprünglichen Friedensplan der Kontaktgruppe hatte es im Verlauf der Verhandlungen weitere Abweichungen gegeben, obgleich das bereits zuvor angestrebte Teilungsverhältnis von 51:49 (für die Föderation) verwirklicht werden konnte. Vgl. für die Details Gow: Triumph of the Lack of Will S. 283 ff.

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  583. Die EU hatte noch während des Verhandlungsprozesses in Dayton die Zentralität gemeinsamer Institutionen im Hinblick auf die praktische Organisation des Wiederaufbaus und die Vergabe von Wirtscharts-und Finanzhilfe hervorgehoben. Nach Ansicht Gows lag hierin der einzige wirklich bedeutsame Beitrag der Union zu den Friedensverhandlungen in Bosnien: „As the EU’s only significant contribution to the Dayton process, this was critical, both practically for channeling assistance and politically for encouraging cooperation in forging a united Bosnia.“ Vgl. ebd., S. 284.

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  584. Marie-Janine Calic: „Die Jugoslawienpolitik des Westens seit Dayton“, in: APuZ B 34/99, 20.08.1999, S. 22–32, Zitat S. 25. Im September 1996 wurden in Bosnien Wahlen zu den Staats-, Entitäts-und Kantonsorganen abgehalten, woraufhin sich die Föderations-und Kantonsparlamente konstituierten und die bosnische Regierung bestimmt wurde. Die gesamtbosnischen Institutionen Präsidium, Ministerrat und Parlamentarische Versammlung traten zwar zusammen, erwiesen sich aber als nicht arbeits-und entscheidungsfähig, zumal diese in allen zentralen Fragen einstimmig entscheiden müssen und somit jedem Staatsvolk eine Vetomöglichkeit zukommt.

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  585. Wiewohl die Stärke der Friedenstruppe von zwischenzeitlich 60.000 auf mittlerweile 20.000 Soldaten reduziert worden ist, ist mit Blick auf Bosnien-Herzegowina auch gegen Ende des Jahres 2000 in der „Süddeutschen Zeitung“ immer noch von „einem fast vollständig von der internationalen Gemeinschaft beherrschten Protektorat” die Rede. Der Gesamtstaat sei „bis zum heutigen Tag eine leere Hülle“. Peter Miinch: „Der Krieg lebt in den Köpfen fort”, in: SZ vom 21.11.2000.

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  586. Vgl. Gnesotto: „La défense européenne au carrefour de la Bosnie“, S. 117.

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  587. Vgl. z. B. Marie-Janine Calic: „Post-SFOR: Politische und militärische Optionen“, in: Dies./Espen B. Eide: „Was kommt nach der SFOR? Politische und militärische Optionen der internationalen Friedenssicherung auf dem Balkan” (SWP-AP 3063) Ebenhausen (März) 1998, S. 11–51, hier S. 40 ff.

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  588. Vgl. Gordon: „Does WEU Have a Role?“, S. 134.

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  589. Kinkel: „Erklärung der Bundesregierung zur Friedensvereinbarung für Bosnien“, S. 976.

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  590. Vgl. Stéphane Lefebvre/Ben Lombardi: „Germany and Peace Enforcement: Participating in IFOR“, in: European Security 5 (1996) 4, S. 564–587, hier S. 580. Der Bundestag billigte die Kabinettsbeschlüsse zur Beteiligung der Bundeswehr an der IFOR und später der SFOR jeweils mit starken Mehrheiten. Am 06.12.1995 erging die Zustimmung zur Beteiligung an der IFOR mit 543:107 Stimmen (bei 6 Enthaltungen), und am 13.12.1996 stimmten die Abgeordneten der Beteiligung an der SFOR mit 499:93 Stimmen (bei 21 Enthaltungen) zu. Vgl. Bundesministerium der Verteidigung: „Chronologie”, S. 10 f.

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  591. Vgl. zur deutschen Jugoslawienpolitik im Sicherheitsrat in jenen Jahren Christian Freu-ding: Deutschland in der Weltpolitik. Die Bundesrepublik Deutschland als nichtständiges Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in den Jahren 1977/78, 1987/88 und 1995/96. Mit einem Vorwort von Botschafter a.D. Alexander Graf York von Wartenburg Baden-Baden 2000, insb. S. 340–374.

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  592. Allerdings unterstützte die EU die OSZE bei der Durchfiihrung der Wahlen unter anderem durch Personal der ECMM und mittels nicht unerheblicher finanzieller Beiträge. Die EU leistete einen Beitrag von 3 Mio. ECU und die Kommission stellte weitere 5,7 Mio. ECU zur Verfügung. Vgl. Gesamtbericht EU 1996 S. 345 f., Ziff. 824.

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  593. Vgl. „General Framework Agreement“, „Annex 10”, S. 147. Da die Finanzierung des Hohen Vertreters und seines Stabes in Dayton nicht geklärt worden war, finanzierte die EU diesen im Jahr 1995 zunächst mit 10 Mio. ECU. Vgl. Elfriede Regelsberger: „Gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik“, in: JBEI 1995/96 S. 211–220, hier S. 214.

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  594. Vgl. „Conclusions of the Peace Implementation Conference held at Lancaster House, London, an 8 and 9 December 1995“, in: International Legal Materials 35 (1996) 1, S. 225–234, hier S. 228 f., Zitat S. 229. Dem Lenkungsausschuß gehören ferner die fünf Staaten der Kontaktgruppe an, die auch über das Kriegsende in Bosnien hinaus bestehen blieb und zu der Anfang 1996 Italien hinzukam, sowie Kanada, Japan und die OIC. Er umfaßt somit die Hauptgeberländer und -organisationen, deren Hilfe er koordiniert.

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  595. Vgl. z. B. „Statement on the 1902nd Council Meeting — General Affairs (extracts only)“, Dok.-Nr. 96/018 vom 29./30.01.1996; „Statement on the elections in Bosnia and Herzegovina”, Dok.-Nr. 96/263 vom 17.09.1996 sowie „Statement on the 2003d Council Meeting — General Affairs (extracts only)“, Dok.-Nr. 97/149 vom 29./30.04.1997, alle in: European Foreign Policy Bulletin online.

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  596. „General Framework Agreement“, „Annex 10”, S. 148.

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  597. Vgl. die scharfe, gegen die USA gerichtete Kritik der britischen Politischen Direktorin: „(chwr(133)) it makes little sense to combine so much responsibility in a civilian administrator who has so little authority (the right to monitor and coordinate, but not to instruct others or even guide the process overall).“ Pauline Neville-Jones: „Dayton, IFOR and Alliance Relations in Bosnia”, in: Survival 38 (1996–97) 4, S. 45–65, Zitat S. 50. Erst später — Ende 1997 — wurde der Hohe Vertreter mit stärkeren Durchsetzungsbefugnissen ausgestattet.

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  598. Carl Bildt: „Die Durchführung der zivilen Aufgaben des bosnischen Friedensabkommens“, in: NATO-Brief 44 (1996) 5, S. 3–6, Zitat S. 5.

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  599. So habe sein Büro beispielsweise ein Koordinierungszentrum für Fragen der Menschenrechte eingerichtet, das bereits Mitte 1996 einen Bericht über die Menschenrechtslage in Bosnien präsentiert habe. Ferner habe es bei der Organisation der Minenräumung mitgewirkt (bis hin zur Einrichtung eines Minenaktionszentrums) und schließlich finanzielle Mittel und politische Unterstützung für das unabhängige Fernsehen mobilisiert. Außerdem habe das Büro sich bemüht, in Brüssel und in Sarajewo die finanzielle und technische Hilfe aller involvierten internationalen Organisationen zu koordinieren, um die Entstehung konkurrierender Programme und somit Effizienzbeeinträchtigungen zu verhindern. Vgl. ebd.

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  600. Vgl. Carl Bildt: „There Is No Alternative to Dayton“ (In response to No H. Daalder), in: Survival 39 (1997–98) 4, S. 19–21, hier S. 21. Hierauf wurde vor dem Hintergrund amerikanischer Kritik an der Politik der Europäer auch im AA hingewiesen. Vgl. „Hoher Diplomat: Europa versagt nicht in Bosnien”, in: SZ vom 24.02.1996.

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  601. Franz-Lothar Altmann: „Die Balkanpolitik der EU — Regionalansatz und Prinzip der Konditionalität“, in: Südosteuropa 47 (1998) 10–11, S. 503–515, Zitat S. 505.

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  602. Vgl. „Statement of the 1871° Council meeting — General Affairs (extracts only)“, Dok.-Nr. 95/274 vom 02A0.1995, in: European Foreign Policy Bulletin online.

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  603. Vgl. „Beratungen der EU über Aufbauprogramm“, in: F.A.Z. vom 04.10.1995.

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  604. Vgl. Europe Dokumente Nr. 1953 vom 11.10.1995, S. 1–3. Die Kommission hatte sich in ihrer Mitteilung bereits für die Ausarbeitung von Handels-und Kooperationsabkommen mit allen Staaten des ehemaligen Jugoslawien ausgesprochen (außer Slowenien, mit dem zwischenzeitlich bereits ein entsprechendes Abkommen abgeschlossen worden war; vgl. hierzu die nachstehenden Ausführungen).

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  605. Vgl. „Council conclusions on the former Yugoslavia“, Dok.-Nr. 95/308 vom 30./31.10.1995, in: European Foreign Policy Bulletin online. Wiederaufbauhilfe fir Bosnien wird darin von der Umsetzung des Friedensabkommens abhängig gemacht. Die Minderheitenpolitik Serbien-Montenegros wird zum entscheidenden Kriterium für die Unterstützung bei dessen Wiedereingliederung in die internationale Gemeinschaft erklärt.

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  606. Vgl./Zitiert nach „Kinkel: Der Waffenstillstand bleibt zerbrechlich“, in: F.A.Z. vom 27.10.1995.

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  607. Vgl. im einzelnen „Council conclusions on the application of conditionality with a view to developing a coherent EU-strategy for the relations with the countries in the region“, Statement on the 2003d Council meeting (chwr(133)) Annex III” (29./30.04.1997).

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  608. Vgl. Altmann: „Die Balkanpolitik der EU“, S. 515 f. Auf die Rechtsauffassung von Deutschland und der EU, wonach es fiinf jugoslawische Nachfolgestaaten gibt und die Bundesrepublik Jugoslawien daher nicht als alleiniger Rechtsnachfolger des ehemaligen Jugoslawien angesehen werden kann, verweist Klaus Francke: „Importance of the EU Common Foreign and Security Policy”, in: Review of International Affairs 48 (1997) 1056, S. 19–20, hier S. 20.

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  609. Vgl. „Council decision on the participation of the Union in the implementing structures of the peace plan for Bosnia-Herzegovina“ (Joint action), Dok.-Nr. 95/384 vom 11.12.1995, in: European Foreign Policy Bulletin online. In bezug auf die im PIC und im Lenkungsausschuß vertretenen EU-Mitgliedstaaten heißt es dort: „Other member States participating in these bodies will support the common position of such bodies.”

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  610. Vgl. „Lastenverteilung fir Bosnien-Hilfe umstritten“, in: F.A.Z. vom 04.12.1995. Zu den Gesamtleistungen der Humanitären Hilfe der EG/EU von Mitte 1991 bis Ende 1996 in Höhe von 1.358 Mio. ECU hat die Bundesrepublik in etwa einen Anteil von 774 Mio. DM beigesteuert. Vgl. Jahresbericht der Bundesregierung 1996 (BPA), S. 43.

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  611. Vgl. Rüdiger Moniac: „1,8 Milliarden Dollar fir Bosnien“, in: Die Welt vom 15.04.1996. Kommission und Weltbank schätzten den Bedarf fir die Jahre 1996–1999 auf insgesamt 5,1 Mrd. US-Dollar ein. Vgl. Bull. EU 4–1996, S. 77 f.

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  612. Vgl. Gesamtbericht EU 1995 S. 367 f., Ziff. 845. Die Kommission hatte bereits in unmittelbarem Anschluß an die Unterzeichnung des Daytoner Friedensabkommens — nach Konsultationen mit dem Europäischen Parlament und dem Rat — ein mit 62,5 Mio. ECU dotiertes PHARE-Soforthilfeprogramm beschlossen, das knapp sechs Monate später anlaufen konnte. Vgl. Gesamtbericht EU 1996 S. 346 f., Ziff. 825.

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  613. Vgl. entsprechende Äußerungen des Bundesaußenministers in: „Kroatien und Bosnien wollen das Abkommen von Dayton einhalten“, in: Handelsblatt vom 15.01.1996.

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  614. So die Feststellung der „Neuen Zürcher Zeitung“. Vgl. „Humanitäre Forderungen an Bosnien”, in: NZZ vom 06.12.1996.

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  615. Vgl. „Kinkel droht der bosnischen Regierung“, in: F.A.Z. vom 20.05.1997. Kinkel hatte demnach für diese Linie offenbar auch im Rahmen der Kontaktgruppe geworben.

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  616. Klaus Kinkel, Bundesminister des Auswärtigen (Interview mit Sabine Adler): „Zu seinem Besuch in Sarajewo“, DLF/09.05.1997/07.16/ks — Informationen am Morgen —, abgedruckt in: Fernseh-und Hörfunkspiegel (BPA) vom 09.05.1997 Kinkel gab vor dem Bundestag Ende 1995 die Gesamtzahl der Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien in Deutschland mit „über 400.000” an. Vgl. „Erklärung der Bundesregierung zur Friedensvereinbarung fir Bosnien“, S. 974.

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  617. Am 20.11.1996 haben Bonn und Sarajewo ein bilaterales Abkommen zur Flüchtlingsrückkehr unterzeichnet. Vgl. „Mitte 1997 sollen die ersten 80.000 Bosnier zurückgekehrt sein“, in: F.A.Z. vom 21.11.1996. Unter Verweis auf die Fragestellung sei hier allerdings kurz darauf hingewiesen, daß dieses Abkommen durch den Bundesinnenminister abgeschlossen wurde, dessen Ressort die Hauptzuständigkeit fir die Materie zukommt.

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  618. „Europäischer Rat in Amsterdam. Tagung der Staats-und Regierungschefs der Europäischen Union am 16. und 17. Juni 1997. Schlußfolgerungen des Vorsitzes“, in: Bulletin (BPA), Nr. 66, 04.08.1997, S. 785–797, hier S. 790.Innerhalb Bosniens blieb auch die Lage in Mostar weiterhin gespannt.

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  619. Vgl. „EU will Beziehungen zu Belgrad“, in: F.A.Z. vom 30.01.1996.

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  620. Vgl. „Kroaten in Mostar greifen EU-Verwalter Koschnick an“, in: SZ vom 08.02.1996.

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  621. Vgl. Udo Bergdoll /Jens Schneider: „Tudjman steuert die Kroaten in Mostar“, in: SZ vom 09.02.1996.

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  622. So sagte Kinkel noch am 13.02.1996 im deutschen Fernsehen: „Koschnick hat den Schiedsspruch gemacht — übrigens abgesegnet und unterstützt von fünfzehn europäischen Außenministern —, nun gilt er auch.“ Klaus Kinkel, Bundesminister des Auswärtigen (Interview mit Alexander Niemetz): „Zu seinen Gesprächen in Zagreb”, ZDF/13.02.1996/ 21.45/Fb — Heute Journal —, abgedruckt in: Fernseh-und Hörfunkspiegel (BPA) vom 14.02.1996. Bereits am nächsten Morgen relativierte Kinkel allerdings den zuvor geäußerten Rückhalt: „Wir können nicht die Konfliktparteien daran hindern, nochmal einen Einigungsversuch zu unternehmen. Ich glaube, daß das der richtige Weg ist. Wenn die sich geeinigt hätten, vorher, wäre das, was Hans Koschnick dekretiert hat, gar nicht notwendig gewesen.“ Klaus Kinkel, Bundesminister des Auswärtigen (Interview mit Frank Capellan): „Zu seinen gestrigen Gesprächen in Zagreb”, DLF/14.02. 1996/08.10/Ne — Informationen am Morgen —, abgedruckt in: Fernseh-und Hörfunkspiegel (BPA) vom 14.02.1996.

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  623. Vgl. z. B. Norbert Mappes-Niediek: „Schweres Erbe für Koschnick-Nachfolger in Mostar“, in: Die Presse vom 26.03.1996 sowie „Bosnia. Balkan Berlin”, in: The Economist vom 22.06.1996.

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  624. Vgl. Agence Europe, Nr. 6761 vom 01./02.07.1996.

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  625. Vgl. Matthias Rüb: „Zu Bairam und Fastnacht wird in Mostar wieder geschossen“, in: F.A.Z. vom 12.02.1997. Regelsberger bezeichnet die VMEU im Rückblick als „Spiegelbild des aktuellen GASP-Geschehens, das über weite Strecken nach wie vor mit wenig aufeinander abgestimmten Ad-hoc-Maßnahmen mit geringer konzeptioneller Durchsetzungskraft behaftet ist”. Elfriede Regelsberger: „Gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik“, in: JBEI 1996/97 S. 215–224, Zitat S. 217.

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  626. „Der Europäische Rat ist der Auffassung, daß das primäre Ziel der EU-Administration von Mostar — nämlich die Schaffung einer Grundlage für eine funktionierende gemeinsame lokale Verwaltung der Stadt — nun erreicht worden ist und daß die gewählten Behörden dort nunmehr die Hauptverantwortung für die Verwaltung ihrer Angelegenheiten übernehmen können.“ „Europäischer Rat in Dublin. Tagung der Staats-und Regierungschefs der Europäischen Union am 13. und 14. Dezember 1996. Schlußfolgerungen des Vorsitzes”, in: Bulletin (BPA), Nr. 19, 05.03.1997, S. 189–209, Zitat S. 208 („Anlage III: Erklärung des Europäischen Rates zum ehemaligen Jugoslawien“).

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  627. „The European Union further calls upon the Republic of Croatia to shoulder its responsibility for the behavior of the local Croats and to exercise its influence, which the EU believes to be crucial (chwr(133)).“ „State-ment on Mostar”, Dok.-Nr. 96/234 vom 26.07.1996, in: European Foreign Policy Bulletin online.

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  628. Vgl. für die kroatischen Ziele im Hinblick auf die EU die Ausführungen des stellvertretenden kroatischen Außenministers No Sanader: „Croatia’s Course of Action to Achieve EU Membership“ (ZEI-Discussion Paper C 59), Bonn 1999.

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  629. Vgl. Jens Reuter: „Slowenien, Kroatien und Serbien — wie groß ist der Abstand zur Europäischen Union?“, in: Südosteuropa 47 (1998) 5–6, S. 189–205, hier S. 194 ff. sowie Franz-Lothar Altmann: „Albanien, Bulgarien, Rumänien, ehemaliges Jugoslawien”, in: JBEI 1996/97 S. 417–426, hier S. 423 f. Vgl. auch die Mitte 1997 erhobene Forderung des Europäischen Rates an Kroatien, die Menschen-und Minderheitenrechte im ganzen Land zu achten, einschließlich der Rückkehr der vertriebenen Personen und Flüchtlinge, was als „eine wesentliche Voraussetzung“ für die Verbesserung der Beziehungen zur EU bezeichnet wurde. Vgl. „Europäischer Rat in Amsterdam (chwr(133)) 16. und 17. Juni 1997”, S. 791.

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  630. Vgl. Agence Europe Nr. 6743 vom 07.06.1996 sowie die scharfe Kritik in „Europe’s Last Strongmen“, in: The Economist vom 07.12.1996.

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  631. Vgl. z. B. Matthias Rüb: „Kroatien fühlt sich von Deutschland nicht mehr verstanden“, in: F.A.Z. vom 14.02.1996 sowie Michael Thumann: „Keiner sagt mehr,Danke Deutschland, in: Die Zeit vom 08.03.1996.

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  632. Vgl. Franz-Lothar Altmann: „Albanien, Bulgarien, Rumänien, ehemaliges Jugoslawien“, in: JBEI 1995/96 S. 411–418, hier S. 417. Beide Staaten erklärten darin, künftig gegenseitig die Souveränität, territoriale Unversehrtheit und politische Unabhängigkeit zu achten sowie die bestehenden Grenzen zu akzeptieren. Mazedonien verzichtete auf die Verwendung des sechzehnstrahligen „Sterns von Vergina” in der Staatsflagge, während Griechenland sich bereit erklärte, die Sanktionsmaßnahmen gegen Mazedonien aufzuheben. Offen blieb insbesondere der Streit um den Staatsnamen des ehemals jugoslawischen Staates.

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  633. Vgl. Gesamtbericht EU 1995 S. 369, Ziff. 845 sowie Gesamtbericht EU 1997 S. 337, Ziff. 911.

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  634. Vgl. „Mazedonien: Mit Bonner Hilfe den EU-Beitritt“, in: Die Welt vom 22.04.1995; „Bundespräsident Herzog in Mazedonien”, in: F.A.Z. vom 10.09.1996; „Investitionen in Skopje geschützt“, in: Handelsblatt vom 11.09.1996 sowie „Deutschland sagt Mazedonien Unterstützung zu”, in: F.A.Z. vom 12.04.1997.

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  635. Vgl. „Kooperationsabkommen der EG mit Slowenien“, in: NZZ vom 07.04.1993.

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  636. Italien hat den Abschluß des Europa-Abkommens aufgrund bilateraler Differenzen mit Slowenien (im Zusammenhang mit den Verträgen von Osimo und Rom) zunächst verzögert. Vgl. „Sloweniens gedämpfte Europa-Aspirationen“, in: NZZ vom 04.10.1994.

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  637. Auch im Parlament distanzierten sich allerdings einige italienische Abgeordnete von der Zustimmung zu dem Europa-Abkommen. Vgl. Agence Europe Nr. 6840 vom 25.10.1006.

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  638. Kurz nach der Unterzeichnung des Europa-Abkommens erhielt Slowenien (als zehnter Staat) ferner den Status eines „Assoziierten Partners“ der WEU. Vgl. Mathias Jopp: „Westeuropäische Union”, in: JBEI 1995/96 S. 221–226, hier S. 225. Der Deutsche Bundestag nahm den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abschluß des Europa-Abkommens im Juni 1996 „mit den Stimmen des ganzen Hauses“ an. Vgl. „Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europa-Abkommen vom 10. Juni 1996 zur Gründung einer Assoziation zwischen den im Rahmen der Europäischen Union handelnden Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Slowenien andererseits”, in: BT-P1Pr. 13/184, S. 16621.

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  639. Vgl. für die genannten Entwicklungen: Gesamtbericht EG 1992, S. 296, Ziff. 841; Gesamtbericht EG 1993, S. 282, Ziff. 731; Gesamtbericht EU 1995, S. 361, S. 837; Gesamtbericht EU 1996, S. 337, Ziff. 807 sowie Gesamtbericht EU 1997, S. 318 f., Ziff. 862.

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  640. Vgl. „Kinkel sagt Slowenien deutsche Unterstützung zu“, in: F.A.Z. vom 19.06.1993; „Deutschland will Slowenien helfen”, in: F.A.Z. vom 15.02.1995 sowie „Kohl würdigt politische Entwicklung Sloweniens“, in: F.A.Z. vom 17.07.1997.

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  641. Vgl. „Statement an recognition by EU Member States of the Federal Republic of Yugoslavia“, Dok.-Nr. 96/103 vom 09.04.1996, in: European Foreign Policy Bulletin online. Die Anerkennung war von der vorherigen gegenseitigen Anerkennung zwischen der Bundesrepublik Jugoslawien und Mazedonien abhängig gemacht worden, die einen Tag vor der Presseerklärung erfolgt war. Im Europäischen Parlament wurde vereinzelt Kritik an der Anerkennungsentscheidung geübt, wie z. B. durch die deutsche EVP-Abgeordnete Pack, die hierdurch ein Druckmittel in bezug auf die Kosovopolitik der Bundesrepublik Jugoslawien verloren gehen sah. Vgl. Agence Europe Nr. 6678 vom 01.03.1996 sowie Agence Europe Nr. 6712 vom 20.04.1996.

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  642. Vgl. „Deutschland erkennt Bundesrepublik Jugoslawien an“, in: F.A.Z. vom 18.04.1996.

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  643. Vgl. ebd.

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  644. Christoph Rabe: „Verantwortung. Bonn erkennt die Regierung in Belgrad an“, in: Handelsblatt vom 18.04.1996.

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  645. Vgl. „Jugoslawien zur Rücknahme von 120.000 Asylbewerbern bereit“, in: F.A.Z. vom 17. Mai 1996. Der Artikel gibt Äußerungen Kinkels wieder, wonach Bundesinnenminister Kanther im Kabinett auf eine vorherige Lösung der Flüchtlingsrückkehr als Vorbedingung fir die Anerkennung gedrängt habe, womit er sich aber nicht gegen den Bundeskanzler habe durchsetzen können, der die beiden Fragen in der Tat trennen wollte.

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  646. Dragan Simeunovic: „Relations Between Germany and Serbia (Yugoslavia)“, in: Roland Schönfeld (Hrsg.): Germany and Southeastern Europe — Aspects of Relations in the Twentieth Century. Deutschland und Südosteuropa — Aspekte der Beziehungen im Zwanzigsten Jahrhundert München 1997, S. 71–82, Zitate S. 81.

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  647. Vgl. „Kinkel bringt Dialog mit Belgrad wieder in Gang“, in: Handelsblatt vom 17.05.1996.

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  648. Vgl. „Rückführungsübereinkommen mit Belgrad unterzeichnet“, in: F.A.Z. vom 11.10.1996. Gemäß dem Abkommen dürfen bei der Rückführung keine diskriminierenden Unterschiede — etwa aufgrund der ethnischen Herkunft — gemacht werden. Ein zuvor durch die Bundesrepublik Jugoslawien erlassenes Amnestiegesetz sah überdies Straffreiheit für rückkehrende Deserteure zu. Durch diese Elemente versuchte die deutsche Seite der vereinzelt vorgetragenen Kritik zu begegnen, die deutsche Balkanpolitik würde den Konflikt zwischen Serben und Albanern im Kosovo schüren. So z. B. Stefan Troebst: „In Dayton vergessen”, in: Der Tagesspiegel vom 31.05.1996. Schwer zu entkräften war jedoch der Verdacht, Belgrad könne aus der Rücknahme der Kosovo-Albaner propagandistischen Nutzen schlagen, in dem Sinne, daß die dortige Situation nicht so schlimm sei, wie sie oft dargestellt werde. Vgl. Matthias Rüb: „Friedliches Amselfeld?“, in: F.A.Z. vom 21.05.1996.

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  649. Vgl. „Statement an independent media in the Federal Republic of Yugoslavia“, Dok.-Nr. 96/056 vom 06.03.1996, in: European Foreign Policy Bulletin online.

    Google Scholar 

  650. Vgl. Altmann: „Albanien, Bulgarien, Rumänien, ehemaliges Jugoslawien“ (JBE1 1996/97), S. 422.

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  651. Vgl. hierzu z. B. Wolfgang Petritsch/Karl Kaser/Robert Pichler: Kosovo — Kosova. Mythen, Daten, Fakten, Wien u. a. 1999, hier insb. S. 194–207.

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  652. Vgl. Klaus Kinkel: „Kosovo darf kein zweites Bosnien werden“, in: Die Welt vom 10.03.1997.

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  653. Vgl. Gesamtbericht EU 1997 S. 337, Ziff. 909.

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  654. „Europäischer Rat in Amsterdam (chwr(133)) 16. und 17. Juni 1997“, S. 791.

    Google Scholar 

  655. Klaus Kinkel: „Exercising Common Interests Through Common Institutions in Europe“, in: Review of International Affairs (Belgrade) 48 (1997) 1058–59, S. 3–5, Zitat S. 4 f.

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  656. Der deutsche Außenminister hatte jedenfalls vor der Ratssitzung Ende Oktober 1995, auf der die erste grundsätzliche Ausrichtung der EU-Politik gegenüber der Region festgelegt wurde, formuliert: „Deutschlands Einsatz für den Frieden gibt uns in Politik und Diploma-tie Stimme und Gewicht: wir wollen unserer internationalen Verantwortung bei der Formulierung, Gestaltung und Absicherung des Friedens gerecht werden.“, in: F.A.Z. vom 27.10.1995. Dabei hob Kinkel auch ausdrücklich die Mitgliedschaft Deutschlands in der Kontaktgruppe hervor, die allerdings insbesondere im Zusammenhang mit den Entwicklungen auf dem Kosovo ab Mitte 1997 abermals zentrale Bedeutung erlangte.

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  657. Großbritannien stellte bei Beginn des IFOR-Engagements zirka 13.000 und Frankreich zirka 11.000 Soldaten (gegenüber 4.000 deutschen Bundeswehrsoldaten). Vgl. Kinkel: „Erklärung der Bundesregierung zur Friedensvereinbarung für Bosnien“, S. 976.

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  658. Vgl. hierzu aus deutscher Sicht z. B. Hans-Ulrich Seidt: „Friedensordnung oder Destabilisierung? Balkanpolitik in europäischer Verantwortung“, in: Ralph Thiele/ders. (Hrsg.): Herausforderung Zukunft. Deutsche Sicherheitspolitik in und für Europa Frankfurt/M. 1999, S. 106–135, hier S. 112 f.

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Lüdeke, A. (2002). Deutsche und europäische Außenpolitik gegenüber (Ex-) Jugoslawien (1991–1997). In: „Europäisierung“ der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik?. Forschung Politik , vol 158. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09174-5_4

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