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Part of the book series: Forschung ((FPOLIT,volume 158))

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Zusammenfassung

Im Mittelpunkt der folgenden Analyse steht in Anlehnung an die vorhergehenden Ausführungen die Regierungspolitik, insbesondere vertreten durch Bundeskanzler und Außenminister mit deren jeweiliger Administration, liegt doch insbesondere „die Strategieformulierung im Integrationsprozeß weitgehend in den Händen der Bundesregierung“1. Wie schon der Begriff Regierungskonferenz zum Ausdruck bringt, kommt den nationalen Regierungen bei der Fortentwicklung der Verträge die zentrale Stellung zu: Zwar hat nach Artikel 236 EWGV beziehungsweise Artikel N EUV auch die Kommission das Recht, dem Rat konzeptionelle Entwürfe vorzulegen und wird in der politischen Praxis auch das Europäische Parlament gehört, das seit seinem Bestehen die Integrationsdebatte immer wieder durch eigene Entwürfe für die Zukunft belebt hat. Beide Organe besitzen aber bislang keine vertraglich verankerten und die Regierungen bindenden Zustimmungs- oder Ablehnungsbefugnisse hinsichtlich der auf den Konferenzen intergouvernemental vereinbarten und von den nationalen Parlamenten zu ratifizierenden Vertragsänderungen.2

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Literatur

  1. imon Bulmer/Charlie Jeffery/William E. Paterson. „Deutschlands europäische Diplomaktie: Die Entwicklung des regionalen Milieus“, in: Werner Weidenfeld (Hrsg.): Deutsche Europapolitik. Optionen wirksamer Interessenvertretung, München 1998, S. 11–102, Zitat S. 16.

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  2. Allerdings wird die Stellung des Europäischen Parlaments faktisch dadurch aufgewertet, daß in jüngerer Zeit die nationalen Parlamente Italiens und Belgiens die Ratifizierung von Vertragsänderungen an das Votum der Straßburger Abgeordneten koppeln. Siehe für die jüngsten Entwicklungen nach dem Gipfel von Nizza im Dezember 2000 z. B. Rainer Koch: „Straßburger Theater“, in: FTD vom 13.02.2001.

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  3. Nachdem die GASP in Maastricht mit den „J-Artikeln“ des EUV eine erste konkrete vertragliche Form erhalten und die EPZ-Bestimmungen abgelöst hatte, wurde konsequenterweise auch eine umfassendere, aber zugleich präzisere und differenziertere Debatte zwischen den und innerhalb der Mitgliedstaaten möglich. Somit erstaunt es nicht, daß die Diskussion über die GASP im Vorfeld und während der Revisionskonferenz der Jahre 1996/97 auf allen Ebenen wesentlich besser dokumentiert ist als in den Jahren 1990/91, wo die exklusive Stellung der Regierungen in der Europapolitik noch stärker und das Projekt einer GASP noch wesentlich diffuser gewesen ist, mit teilweise weit auseinandergehenden, vergleichsweise heterogenen Vorstellungen der jeweiligen Mitgliedstaaten. Der Aufbau dieses Abschnittes spiegelt diese Feststellung wider.

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  4. Vgl. Wilfried Loth: „Europa als nationales Interesse? Tendenzen deutscher Europapolitik von Schmidt bis Kohl“, in: Integration, 17 (1994) 3, S. 149–156.

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  5. Vgl. als Überblick über die Entstehung der WWU: Elke Thiel: Die Europäische Union. Von der Integration der Märkte zu gemeinsamen Politiken, 5., völlig neugestaltete Auflage, Opladen 1998, S. 146–183.

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  6. Die zentrale Rolle Kohls betonte z. B. der seit vielen Jahren kenntnisreich über die deutsche Europapolitik berichtende Korrespondent der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ Peter Hort im Gespräch mit dem Verfasser dieser Studie (am 02.03.2000 in Brüssel). Vgl. für die Rolle Genschers dessen eigene Ausführungen in Hans-Dietrich Genscher: Erinnerungen,Berlin 1995, S. 385 ff. Vgl. ferner allgemein Michael Staack: Handelsstaat Deutschland. Deutsche Au/Jenpolitik in einem neuen internationalen System, Paderborn u. a. 2000, insb. S. 351 ff.

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  7. Die Darstellung beschränkt sich im folgenden ausschließlich auf die Regierungskonferenz über die Politische Union. Einen exzellenten Überblick über die Verhandlungen im Rahmen der Konferenz zur WWU — insbesondere aus deutscher Sicht – bieten Wilhelm Schönfelder/Elke Thiel: Ein Markt – Eine Währung. Die Verhandlungen zur Europäischen Wirtschafts-und Währungsunion, Baden-Baden 21996.

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  8. Der Bericht vorn 14.03.1990 enthielt die Forderung, die Regierungskonferenz über das Projekt einer WWU hinaus zu erweitern, mit der Begründung, es sei „increasingly necessary, rapidly to transform the European Community into a European Union of a federal type“. Neben einer Stärkung der Rechte des Parlaments regte der Bericht ferne die generelle Stärkung der Außenbeziehungen des Gemeinschaftsverbundes an, was sich auch explizit im belgischen Memorandum vom 20.03.1990 findet. Vgl. hierzu Finn Laursen/Sophie Vanhoonacker/Robert Wester: „Overview of the Negotiations”, in: Finn Laursen/Sophie Vanhoonacker (Hrsg.): The Intergovernmental Conference on Political Union. Institutional Reforms, New Policies and International Identity of the European Community,Dordrecht u. a. 1992, S. 3–24, hier S. 5. Nach Ansicht Philippe de Schoutheetes ist das belgische Memorandum gar als „Katalysator“ für die Fortentwicklung der EPZ anzusehen. Ders.: „Gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik in der Politischen Union: Machtzuwachs und politische Verantwortung”, in: Integration,14 (1991) I, S. 3–8, Zitat S. 3.

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  9. Gemeinsame Botschaft von Bundeskanzler Dr. Kohl und Präsident Mitterrand vom 18. April 1990 in Bonn an den amtierenden Präsidenten des Europäischen Rates, Premierminister Haughey (Irland)“, in: Auswärtiges Amt (Hrsg.): Gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik der Europäischen Union (GASP), 10. überarbeitete Auflage, Bonn 1994, S. 492–493.

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  10. Treffend hierzu daher die Feststellung des „Economist“: „So the push for political reforms did not begin with German unity. But it was the upheaval in Eastern Europe that turned push into swoosh”. „The History of the Maastricht Summit“, in: The Economist vom 30.11.1991. Stimmig mit diesem Bild sind auch die Schilderungen von Hans-Dietrich Genscher (Erinnerungen,folgendes Zitat S. 389): „Die positive Entwicklung in der Europäischen Gemeinschaft paßte sich, so sah ich es, genau in die sich dramatisch wandelnde politische Landschaft ein.”

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  11. Vgl. zur Entstehungsgeschichte der Politischen Union und zu dem diesbezüglichen Annäherungsprozeß zwischen Bundeskanzler Kohl und Präsident Mitten-and: Joachim Bitterlich: „In memoriam Werner Rouget: Frankreichs (und Europas) Weg nach Maastricht im Jahr der deutschen Einheit“, in: Werner Rouget: Die schwierige Nachbarschaft am Rhein. Frankreich — Deutschland, herausgegeben von Joachim Bitterlich und Ernst Weisenfeld, Bonn 1998, S. 112–123. Bitterlich zeichnet dort anschaulich die kausalen Zusammenhänge zwischen deutscher Frage, Währungsintegration und politischer Integration nach: „Die zunehmende Beschäftigung mit der,deutschen Frage ging einher mit dem vorsichtigen Herantasten der Deutschen an das Thema europäische Währungsunion. Die Bundesregierung mußte und wollte sich diesem Thema stellen, sah aber die damit verbundenen innenpolitischen Probleme und daher die Notwendigkeit, das Projekt langsam und sicher zur Reife heranzuführen, sah es aber auch entsprechend der klassischen deutschen europapolitischen Linie in dem größeren Zusammenhang der politischen Einigung Europas” (S. 114).

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  12. „Gemeinsame Botschaft von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl und dem Präsidenten der Französischen Republik, François Mittelrand, an den Präsidenten des Europäischen Rates, Ministerpräsident Giulio Andreotti vom 6. Dezember 1990“, in: Bulletin (BPA), Nr. 144, 11.12.1990, S. 1513–1514, Zitat S. 1513.

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  13. Ebd., S. 1514. Dieser Vorschlag, wonach der Europäische Rat bzw. der Rat für eine Politik grundsätzlich festlegen würde, daß über Fragen der Implementierung mit Mehrheit entschieden wird, fand eine positive Aufnahme bei den Außenministern Spaniens, Italiens, Belgiens, Portugals, Griechenlands und Luxemburgs. Vgl. „Of Bridges, Pillars and Canals“, in: The Economist vorn 09.02.1991.

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  14. Vgl. „Europäischer Rat in Rom: Schlußfolgerungen des Vorsitzes“ (Tagung der Staats-und Regierungschefs der EG am 14./15. Dezember 1990), in: Bulletin (BPA), Nr. 149, 15.12.1990, S. 1553–1559, hier S. 1553 f.

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  15. Vgl. Helmut Kohl: „Erklärung des Bundeskanzlers“ (Pressekonferenz zum Abschluß des Europäischen Rates am 15. Dezember 1990 in Rom), in: ebd., S. 1559–1560.

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  16. Josef Janning: „Bundesrepublik Deutschland“, in: JBEI 1990/1991, Bonn 1990, S. 299308, Zitat S. 302. Es ist an anderen Stellen bereits mehrfach angesprochen worden, daß eine umfassende Politische Union als Pendant zur WWU mit dem Maastrichter Vertrag — anderslautenden Behauptungen zum Trotz [vgl. z. B. Lutz G. Stavenhagen: „Durchbruch zur politischen Union — vor dem Maastrichter Gipfel”, in: Integration, 14 (1991) 4, S. 143150] — nicht tatsächlich verwirklicht worden ist — weder im Sinne der skizzierten deutschen Vorstellungen noch den föderalen Orientierungen des Parlaments, der Kommission oder Belgiens entsprechend —, sondern lediglich erste Ansätze und einige Fragmente entstanden sind. Es gibt auch weiterhin keinen Konsens über eine einheitliche Definition des Begriffes „Politische Union“ — der während der Konferenz und auch in dieser Arbeit mit den Elementen gleichgesetzt wurde bzw. wird, wie sie der Europäische Rat in Rom formuliert hat —, und es kommt nicht von ungefähr, daß der Begriff im Gegensatz zu dem der „Wirtschafts-und Währungsunion” keine Aufnahme in die Vertragstexte gefunden hat. Auch innerhalb Deutschlands wird der Begriff auf diversen Ebenen kontrovers diskutiert, und auch hier besteht weder zwischen den noch innerhalb der verschiedenen Disziplinen ein einheitliches Begriffsverständnis. Vgl. hierzu beispielhaft Rudolf Hrbek (Hrsg.): Die Entwicklung der EG zur Politischen Union und zur Wirtschafts-und Währungsunion unter der Sonde der Wissenschaft, Baden-Baden 1993. Siehe zum Zusammenhang von WWU und Politischer Union z. B. Bettina von Harder: Die Interdependenzen zwischen Währungsunion und Politischer Union in der Europäischen Union des Maastrichter Vertrages,Frankfurt/M. 1997.

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  17. Vgl. hierzu Helmut Kohl: „Erklärung der Bundesregierung zu den Ergebnissen des Europäischen Rates in Maastricht“ (Abgegeben vor der 68. Sitzung des Deutschen Bundestages am 13. Dezember 1991), in: Bulletin (BPA), Nr. 142, 17.12.1991, S. 1153–1158.

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  18. Bitterlich, der während jener Phase als außenpolitischer Berater des Bundeskanzlers an den Vorbereitungen der Regierungskonferenz eng beteiligt war, hebt hervor daß „die von deutscher Seite geprägten Vorstellungen einer Politischen Union für französische Verhältnisse sehr weit gingen“. „In memoriam Werner Rouget”, S. 119 f.

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  19. Bundeskanzler Kohl verfolgte mit seiner Europapolitik zu jenem Zeitpunkt noch explizit das langfristige Ziel der Bildung der „Vereinigten Staaten von Europa“, wie er immer wieder in diversen Reden offen betonte. Vgl. „A Genpan Idea of Europe”, in: The Economist vom 27.07.1991.

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  20. Vgl. Enrico Martial: „France and European Political Union“, in: Laursen/Vanhoonacker (Hrsg.): The Intergovernmental Conference an Political Union, S. 115–126, Zitat S. 122.

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  21. Vgl. ebd., S. 116 f Daß Mitterrand von vornherein entschlossen gewesen sei, das Junktim Kohls zwischen den beiden Unionen zuungunsten der Politischen Union scheitern zu lassen, behauptet Françoise Manfrass-Siijacques: „Ein neues Deutschland in einem neuen Europa. Die französische Perspektive“ (Studien zur Internationalen Politik, herausgegeben vom Institut für Internationale Politik an der Universität der Bundeswehr Hamburg, 2), Hamburg 1998, S. 24. Und auch Morgan stellt fest: „There was no French echo of Chancellor Kohl’s insistence on the need for political and economic union to go hand in hand — at least no echo in terms of institutional proposals.” Roger Morgan: „France and Germany as Partners in the European Community“, in: Patrick McCarthy (Hrsg.): France — Germany, 1983–1993. The Struggle to Cooperate, New York 1993, S. 93–112, Zitat S. 109.

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  22. Wolfgang Ischinger: „Gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik. Thesen zur deutschfranzösischen Vorreiterrolle“, in: Ingo Kolboom/Ernst Weisenfeld (Hrsg.): Frankreich in Europa. Ein deutsch-französischer Rundblick, Bonn 1993, S. 119–128, Zitat S. 121.

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  23. „The History of the Maastricht Summit“, in: The Economist vom 30.1 1.1991.

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  24. Helmut Kohl: „Aufgaben deutscher Politik in den neunziger Jahren“ (Rede des Bundeskanzlers an der Georgetown University in Washington am 20. Mai 1991), in: Bulletin (BPA), Nr. 56, 22.05.1991, S. 441–446, Zitat S. 444.

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  25. Vgl. zu den grundsätzlichen Fortentwicklungsoptionen der EPZ Elfriede Regelsberger: „Von der Politischen Zusammenarbeit zur Vergemeinschaftung: Reformvorschläge für die EPZ“, in: Integration,13 (1990) 4, S. 179–191.

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  26. „Europäischer Rat in Rom“, S. 1554.

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  27. Vgl. Christa van Wijnbergen: „Gennany and European Political Union“, in: Laursen/ Vanhoonacker (Hrsg.): The Intergovernmental Conference an Political Union, S. 49–61, Zitat S. 57 f.

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  28. Vgl. Eric Remacle: „Les négociations sur la politique étrangère et de sécurité commune de la Communauté européenne“ (Dossier du GRIP ”Notes et Documents“,156), Brüssel (April) 1991, S. 7. Die Gruppe der „Atlantiker” bildeten jene EG-Staaten, die die Zentralität der NATO für Fragen der Sicherheit und Verteidigung in keinerlei Weise durch europäische Sonderwege in Frage gestellt sehen wollten, da sie hierdurch eine Schwächung der Allianz befürchteten; hierzu zählten vor allem: Großbritannien, Dänemark, die Niederlande und Portugal. Insbesondere Frankreich, Belgien, Italien und Spanien sprachen sich hingegen frühzeitig für eine größere und eigenständigere Rolle Europas in jenem Politikbereich aus.

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  29. Vgl. z. B. die bereits zitierte Washingtoner Rede, auf der er die diesbezüglichen Standpunkte der Regierung mit besonderer Deutlichkeit vortrug (Kohl: „Aufgaben deutscher Politik in den neunziger Jahren“, folgendes Zitat S. 444): „Lassen Sie mich zwei Dinge unmißverständlich feststellen: Meine Regierung will das bestehende und bewährte Atlantische Bündnis in keiner Weise geschwächt oder gar durch eine eigene europäische Struktur ersetzt sehen. Meine Regierung wendet sich entschieden gegen alle Überlegungen, partielle Zuständigkeiten zu schaffen, die dem Prinzip der Unteilbarkeit unserer gemeinsamen Sicherheit zuwiderlaufen und die nur dazu führen würden, den transatlantischen Sicherheitsverbund aufzulösen. Bei der gemeinsamen europäischen Außen-und Sicherheitspolitik geht es für uns nicht um ein Entweder-Oder, sondern um ein Sowohl-Als-Auch: Die Westeuropäische Union bietet sich an, sowohl zur Stärkung des europäischen Pfeilers in der Allianz wie auch zur Entwicklung einer sicherheitspolitischen Dimension in der Gemeinschaft.”

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  30. Remacle: „Les négociations sur la politique étrangère et de sécurité commune“, S. 14.

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  31. Vgl. „Gemeinsames deutsch-französisches Papier zur sicherheitspolitischen Zusammenarbeit im Rahmen der Gemeinsamen Außen-und Sicherheitspolitik der Politischen Union vom 06. Februar 1991 (Auszüge)“, in: Auswärtiges Amt (Hrsg.): Gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik,S. 50I-505. In vollständiger, aktualisierter und leicht modifizierter Fassung veröffentlicht als bzw. in: „European Security Policy: Franco-German Proposals at the Intergovernmental Conference of the Twelve on Political Union (updated version)”, in: Europe Documents, Nr. 1690, 21.02.1991, S. 1–3. Das erste Papier hatte in seiner vollständigen Fassung noch die Schaffung eines Kongresses bestehend aus Abgeordneten der nationalen Parlamente vorgeschlagen. Diese Position, die Frankreich zuzuschreiben war, auf den Widerstand der Mehrheit der EG-Partner stieß und überdies schwer mit der deutschen Überlegung zu vereinbaren war, die Rolle des Europäischen Parlamentes innerhalb der GASP zu stärken, war in der aktualisierten Fassung schließlich nicht mehr enthalten.

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  32. Vgl. Remade: „Les négociations sur la politique étrangère et de sécurité commune“, S. 14. So heißt es in dem Papier: „The Atlantic Alliance, and notably a permanent US military presence in Europe, remains indispensible for European security and stability”. Ausdrücklich wird ferner vorgeschlagen, die WEU zum Kooperationskanal zwischen der Politischen Union und der NATO und zum europäischen Pfeiler der Allianz zu machen. „European Security Policy: Franco-German Proposals“, S. I f.

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  33. „European Security Policy: Franco-German Proposals“, S. 2.

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  34. Vgl. „Gemeinsame Erklärung der Außenminister Hans-Dietrich Genseher und Roland Dumas vom 22. März 1991“, „Anlage 2” zu B7’-Drs. 12/999 vom 29.07.1991, S. 5 f.

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  35. Vgl. hierzu Franco Algieri: „Setting the Options: The Proposals Concerning Foreign and Security Policy“, in: Wolfgang Wessels/Christian Engel (Hrsg.): The European Union in the 1990s — Ever Closer and Larger?, Bonn 1993, S. 191–215. Alle wesentlichen Initiativen der Mitgliedstaaten zur Politischen Union und zur GASP sowie sämtliche während der Regierungskonferenz von der luxemburgischen und niederländischen Präsidentschaft sowie von der Kommission vorgelegten Vertragsentwürfe finden sich in vollständiger Fassung im Anhang zu Laursen/Vanhoonacker (Hrsg.): The Intergovernmental Conference on Political Union, S. 269–505.

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  36. Vgl. „Gemeinsame auswärtige Politik. Textentwurf und Erläuterungen“, in: Kommission der Europäischen Gemeinschaften: „Regierungskonferenzen: Beiträge der Kommission” (Bull. EG, Beilage 2/91), Luxemburg 1991, S. 95–126.

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  37. Abgedruckt als „Entschließung zu den Perspektiven für eine europäische Sicherheitspolitik: Die Bedeutung einer europäischen Sicherheitspolitik und ihre Auswirkungen für die Europäische Politische Union“, in: ABI. C 183 vom 15.07.1991, S. 18–24.

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  38. So Algieri: „Setting the Options“, S. 192.

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  39. Dabei hat Luxemburg als Inhaber der Präsidentschaft seine eigenen, ursprünglich stärker ambitionierten Vorstellungen im Sinne einer Vertiefung offenbar zugunsten einer konsensfähigeren Lösung zurückgestellt. Vgl. die Einschätzung von Sophie Vanhoonacker: „Luxembourg and European Political Union“, in: Laursen/dies. (Hrsg.): The Intergovernmental Conference on Political Union, S. 155–162, hier S. 158 f.

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  40. „Gemeinsame auswärtige Politik“, S. 95.

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  41. An anderer Stelle formuliert der Vorschlag indes recht weitgehend: „In den zu Fragen von wesentlichem Interesse erklärten Fragen und in den im Rahmen der WEU behandelten Fragen vertreten die Mitgliedstaaten, die dem Atlantischen Bündnis angehören, den Standpunkt der Union.“ Ebd., S. 98.

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  42. Vgl. Algieri: „Setting the Options“, S. 192. Neben Deutschland unterstützten demnach die Niederlande, Belgien, Griechenland, Spanien, Italien und Portugal den Kommissionsentwurf. Vgl. hierzu auch „Samson Between the Pillars”, in: The Economist vom 01.06.1991.

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  43. „48. Bericht der Bundesregierung über die Integration der Bundesrepublik Deutschland in die Europäischen Gemeinschaften (Berichtszeitraum 1. Januar bis 30. Juni 1991)“, BT-Drs. 12/1201 vom 26.09.1991, S. 11.

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  44. Vgl. ebd., S. 10. Daß der luxemburgische Entwurf von der Bundesregierung als.,verbesserungsbedürftig“ bezeichnet wurde, bezog sich in erster Linie auf die aus deutscher Sicht unzureichende Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments. Vgl. „Bericht der Bundesregierung zum Stand der Arbeiten zur Stärkung des Europäischen Parlaments in den Regierungskonferenzen zur Wirtschafts-und Währungsunion und zur Politischen Union”, BT-Drs. 12/999 vom 29.07.1991, S. 2.

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  45. „48. Bericht der Bundesregierung über die Integration der Bundesrepublik Deutschland“,S. 11.

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  46. „Gemeinsame deutsch-niederländische Erklärung der Außenminister Hans-Dietrich Gen-scher und Hans van den Broek, Den Haag, 4. Juni 1991 (Chwr(133))“, „Anlage 4” zu BT-Drs. 12/999 vom 29.07.1991, S. 8.

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  47. Der „Economist“ bezeichnete diesen Entwurf im Vergleich zum luxemburgischen zu Recht als „radically different”. Vgl. „Will They Be Ready for Maastricht?“, in: The Economist vom 21.09.1991.

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  48. Vgl. ebd. Siehe ferner „First Dutch Draft Treaty Proposal: Part Four: External Relations of the Community (30 September 1991)“, in: Laursen/Vanhoonacker (Hrsg.): The Intergovernmental Conference on Political Union, S. 407–412.

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  49. Vgl. „Lubbers will die Politische Union retten“, in: F.A.Z. vorn 09.10.1991.

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  50. Vgl. „Will They Be Ready for Maastricht?“

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  51. Vgl. „Dutch Courage“, in: The Economist vom 28.09.1991.

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  52. „Germany was indeed prepared to consider this alternative (Einbeziehung der GASP in den EGV, A. L.) but not in the face of staunch opposition from both France and Great Britain“. Colette Mazzucelli: France and Germany at Maastricht: Politics and Negotiations to Create the European Union, New York u. a. 1997, S. 149. Mazucelli berichtet aber von internen Differenzen zwischen dem Auswärtigen Amt und der deutschen Ständigen Vertretung in Brüssel in der Frage der Unterstützung des niederländischen Vertragsentwurfs. Allerdings stand hierbei offensichtlich wiederum vor allem das Europäische Parlament im Mittelpunkt des Interesses. Vgl. ebd., S. 167.

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  53. Nach Angaben von „Agence Europe“ hat Deutschland in dieser Hinsicht eher einen „middle-of-the-road-approach” gewählt: Während Außenminister Genscher auf der einen Seite zwar die Aufwertung des Parlamentes sowie die einheitliche Vertragsstruktur begrüßt habe, habe er ebenfalls auf die bis zum Maastrichter Gipfel verbleibenden zehn Wochen hingewiesen und einen grundsätzlichen Verhandlungserfolg angemahnt, „even if this should be done on the basis of the Luxembourg text“. Vgl. Agence Europe, Nr. 5579 vom 02.10.1991.

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  54. Vgl. ebd. sowie Agence Europe, Nr. 5577 vom 28.09.1991.

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  55. „Lubbers will die Politische Union retten“, in: F.A.Z. vom 09.10.1991.

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  56. Vgl. „An Anglo-Italian Declaration on European Security and Defence (5 October 1991)“, in: Laursen/Vanhoonacker (Hrsg.): The Intergovernmental Conference on Political Union, S. 413 f

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  57. Vgl. Agence Europe, Nr. 5583 vom 07./08.10.1991.

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  58. „Joint Communiqué by the French, Genpan and Spanish Foreign Ministers (Paris, October 11, 1991)“, in: Europe Documents, Nr. 1737, 17.10.1991, S. 1.

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  59. Vgl. „Rom und London, Paris und Bonn“, in: F.A.Z. vain 09.10.1991.

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  60. „Botschaft zur gemeinsamen europäischen Außen-und Sicherheitspolitik von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl und dein Präsidenten der Französischen Republik, François Mitterrand, an den amtierenden Vorsitzenden des Europäischen Rates und Ministerpräsidenten der Niederlande, Dr. Ruud 61 Zum Beispiel heißt es in der „Gemeinsamen Botschaft“: „Regelmäßige Abstimmung der WEU-Mitgliedstaaten innerhalb der Allianz mit dem Ziel einer gemeinsamen Haltung in allen wesentlichen Fragen.” Vgl. hierzu die wesentlich restriktivere und verklausuliertere Bestimmung in der „Erklärung zur Westeuropäischen Union“ im EUV, Buchstabe B, Ziffer 4, erster Bindestrich, in der die NATO-Priorität hervorgehoben wird.

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  61. Über die Schaffung einer europäischen Eingreiftruppe bestand zwar grundsätzlich Konsens zwischen den WEU-Staaten, insbesondere Großbritannien wollte eine solche von der WEU übernommene Funktion aber ausdrücklich nur auf Gebiete außerhalb des NATO-Gebietes beschränkt sehen. Vgl. Agence Europe, Nr. 5599 vom 30.10.1991.

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  62. Vgl. Agence Europe, Nr. 5585 vom 10.10.1991 sowie Nr. 5590 vom 17.10.1991.

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  63. Vgl. Agence Europe, Nr. 5609 vom 15.1 1.1991.

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  64. So ein Sprecher des Elysée. Agence Europe, Nr. 5610 vom 16.11.1991.

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  65. Die strittigen Punkte lauteten demnach: (1.) Vertragsstruktur und föderale Ausrichtung der Union, (2.) Mehrheitsentscheidungen in der GASP, (3.) Gemeinsame Verteidigungspolitik versus Gemeinsame Verteidigung, (4.) neue Kompetenzen für die Union bzw. die Gemeinschaft, (5.) soziale Fragen und (6.) Kohäsion. Vgl. Agence Europe, Nr. 5622 vom 04.12.1991.

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  66. Vgl. ebd. Dies ist insofern bemerkenswert, als eine entsprechende Regelung mit der Möglichkeit der „konstruktiven Enthaltung“ schließlich durch den Vertrag von Amsterdam in die GASP-Bestimmungen aufgenommen worden ist. Überdies ist die damalige ausdrückliche Ablehnung durch den französischen Außenminister hervorhebenswert.

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  67. Vgl. für die Position Deutschlands Mazucelli: France and Germany at Maastricht, S. 144 (die sich hierbei auf ein persönliches Interview mit dem deutschen Staatssekretär im AA Jürgen Trumpf stützt). Die Kommission hatte sich für ein Anhörungsrecht des Parlaments bei der Festlegung der „Fragen von wesentlichem gemeinsamen Interesse“ ausgesprochen (s.o.), und das Parlament selbst sah bezüglich der Bestimmung von „essential common interests” durch den Europäischen Rat sogar ein Zustimmungserfordernis vor. Vgl. European Parliament: „Resolution an the Intergovernmental Conference an Political Union (10 October 1991)“, in: Europe Documents, Nr. 1737, 17.10.1991, S. 2–3.

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  68. Während Ersteres hauptsächlich eine bloße Koordinierung der Politik der EG-Staaten in anderen separaten Foren bzw. eigenständigen Organisationen (insbesondere WEU und NATO) bedeutet, umfaßt der Begriff „gemeinsame Verteidigung“ eine genuine politische Zuständigkeit der zu schaffenden Union für Verteidigungsfragen, inklusive eigener militärischer Strukturen und Verbände.

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  69. Hans-Dietrich Genscher zitiert nach Agence Europe,Nr. 5623 vom 05.12.1991. Vgl. ferner AdG vom 10.12.1991.

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  70. Vgl. Agence Europe, Nr. 5623. Sowohl Kommissionspräsident Delors als auch der für die Präsidentschaft sprechende niederländische Außenminister van den Broek zeigten sich demnach von den öffentlichen Bemerkungen Dumas’ hinsichtlich der föderalen Ausrichtung irritiert und distanzierten sich davon.

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  71. „French diplomacy concentrated its efforts on preventing the ambitions of the Dutch Presidency to introduce a unified treaty structure and to insert into the Treaty a reference to the federal vocation of the Union.“ Martial: „France and European Political Union”, S. 116. Nach einer Phase der aktiven Beeinflussung der Konferenz im Sinne der französischen Vorstellungen bis zur Vorlage des Luxemburger Vertragsentwurfs habe demnach diese Verhinderungsstrategie neben der Fokussierung auf die Einbeziehung einer Verteidigungsoption in den Vertrag das Hauptanliegen der französischen Politik dargestellt.

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  72. Vgl. „The Federalists Fight Back“, in: The Economist vom 30.1 1.1991.

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  73. Die Bundesrepublik hatte zwar erreichen können, daß die Zahl der von ihr ins Europäische Parlament entsandten Abgeordneten aufgrund der deutschen Wiedervereinigung und der hiermit verbundenen Zunahme der Bevölkerungszahl um 18 erweitert wurde, aber zugleich erfolgte dieses Zugeständnis nur um den Preis eines eingeschränkten Stimmrechtes für diese Abgeordneten.

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  74. Unumwunden wurde dies in der Regierungserklärung vom Kanzler nach dem Gipfel zugegeben: „Ich hätte mir gewünscht, daß wir noch deutlichere Fortschritte erreicht und noch mehr Bereiche schon zum jetzigen Zeitpunkt in Gemeinschaftskompetenz überführt hätten. Wir hatten jedoch eine Güterabwägung zu treffen. Es war notwendig und entsprach unserer Überzeugung, in Maastricht zum Ziel zu kommen. Dies erforderte Kompromisse von allen Seiten.“ Kohl: „Erklärung der Bundesregierung zu den Ergebnissen des Europäischen Rates in Maastricht”, S. 1155.

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  75. Laursen/Vanhoonacker/Wester: „Overview of the Negotiations“, S. 23.

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  76. Im Unterschied zu den Protokollen stellen die Erklärungen in der Schlußakte indes keine Vertragsbestandteile, sondern lediglich politische Absichtserklärungen dar.

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  77. Anita Wolf: „Bundesrepublik Deutschland“, in: JBEI 1991/92, S. 310–320, Zitat S. 313.

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  78. Kohl: „Erklärung der Bundesregierung zu (Chwr(133)) Maastricht“, S. 1156.

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  79. Vgl. die entsprechenden Äußerungen des Bundesaußenministers vor dem Bundestag: „In Maastricht muß noch entschieden werden, ob über die Durchführung gemeinsamer außenpolitischer Aktionen mit qualifizierter Mehrheit entschieden werden soll. Wir halten das für dringend notwendig, um endlich einen Einstieg in Mehrheitsverfahren zu erhalten.“ Hans-Dietrich Genscher, Bundesminister des Auswärtigen, vor dein Deutschen Bundestag am 05.12.1991, BT-PIPr. 12/64, S. 5431–5434, Zitat S. 5432. Genscher regte darüber hinaus sogar eine differenzierte Vorgehensweise durch das Voranschreiten der integrationsoffenen Staaten „wie bei der Währungsunion” an, indem „diejenigen Länder, die bereit sind, sich schon jetzt einer Mehrheitsentscheidung zu unterwerfen, diesen Schritt auch entschlossen tun“. Andererseits war sich die Regierung aber offensichtlich schon während der Regierungskonferenz der kategorischen Widerstände einiger Staaten gegen Mehrheitsentscheidungen in der Außenpolitik und des hieraus resultierenden begrenzten Verhandlungsspielraums bewußt, wie die diesbezüglichen Ausführungen der Staatsministerin im AA Seiler-Albring vor dem Bundestag erkennen lassen: „Um Mißverständnissen noch einmal entgegenzutreten: In der Außen-und Sicherheitspolitik werden sich die Entscheidungsverfahren im Rat nur ganz allmählich ändern können. Es bleibt in diesem empfindlichen Bereich grundsätzlich beim Einstimmigkeitsprinzip. Zur Diskussion gestellt worden ist lediglich die Frage, ob über die Modalitäten der Umsetzung einmal gefaßter Grundsatzbeschlüsse der Außen-und Sicherheitspolitik im Verfahren qualifizierter Mehrheiten beschlossen werden kann.” Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin im Auswärtigen Amt, vor dem Deutschen Bundestag am 17.10.1991, BT-P1Pr. 12/50, S. 4144–4145, Zitat S. 4145.

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  80. „49. Bericht der Bundesregierung über die Integration der Bundesrepublik Deutschland in die Europäischen Gemeinschaften (Berichtszeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 1991)“, BT-Drs. 12/2218 vom 11.03.1992, S. 9. An anderer Stelle heißt es in dem Bericht verkürzt und euphemistisch: „Über die Durchführung einstimmig beschlossener Maßnahmen kann mit Mehrheit entschieden werden.” (S. 4), was so nicht zutrifft, wie an anderer Stelle ausführlich gezeigt worden ist.

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  81. Mazucelli: France and Germant’ at Maastricht,S. 191.

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  82. Wijnbergen: „Germany and European Political Union“, S. 57.

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  83. Joachim Bitterlich: „Der Vertrag von Maastricht aus deutscher Perspektive“, in: Werner Weidenfeld (Hrsg.): Die Reform der Europäischen Union. Materialien zur Revision des Maastrichter Vertrages 1996, Gütersloh 1995, S. 127–132, Zitat S. 128.

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  84. Vgl. Janning: „Bundesrepublik Deutschland“, in: JBEI 1990/91, S. 304.

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  85. Vgl. „Beschlußempfehlung und Bericht des Sonderausschusses,Europäische Union (Vertrag von Maastricht)“’, BT-Drs. 12/3895 vom 01.12.1992. Der Sonderausschuß war vom Bundestag mit Beschluß vom 08.10.92 ad hoc eingerichtet worden, wodurch die Zuständigkeit nicht beim seit September 1991 bestehenden (ständigen) EG-Ausschuß lag, obgleich die personelle Überschneidung der Mitgliedschaft sehr hoch war (24 der 39 Mitglieder des Sonderausschusses gehörten auch dem EG-Ausschuß an). Vgl. Friedbert Pflüger: „Die fortschreitende Integration und der Europaausschuss des Deutschen Bundestages”, in: Integration, 23 (2000) 4, S. 229–244, hier S. 230 f.

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  86. Vgl. Thomas Läufer: „Bundesrepublik Deutschland“, in: JBEI 1992/93, S. 299–307, hier S. 300 f.

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  87. Auch in Deutschland hat es eine lebhafte Debatte um die Abhaltung eines in der deutschen Verfassung für diesen Fall nicht vorgesehenen Referendums gegeben, wofür sich aber keine Mehrheit bildete. Vgl. ebd., S. 300.

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  88. Vgl. für die Hintergründe und den Verlauf des französischen Referendums, bei dem die „deutsche Frage“ eine zentrale Rolle auf Seiten der Befürworter wie der Gegner gespielt hat Georges-Henri Soutou: „Die Opposition gegen Maastricht — Beweggründe und Argumente nach den Erfahrungen von 1993”, in: Kolboom/Weisenfeld (Hrsg.): Frankreich in Europa,S. 87–97. Nach Angaben Soutous hat die GASP in der französischen Debatte eine geringere Rolle gespielt als die WWU (vgl. S. 89). Die Dänen stimmten in einem zweiten Referendum am 18.05.1993 nach der Gewährung umfassender „opt-outs“ — u. a. in den Bereichen WWU und gemeinsame Verteidigungspolitik — mit 56,8 Prozent für den EUV. Für das späte Inkrafttreten des EUV waren indes die deutschen Verfassungsbeschwerden gegen das Zustimmungsgesetz zum EUV maßgeblich. Vgl. Läufer: „Bundesrepublik Deutschland”, S. 301.

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  89. Vgl. „Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP zur vereinbarten Debatte zur Europapolitik“, BT-Drs. 12/1747 vom 05.12.1991. Neben der Forderung nach Gleichwertigkeit der beiden Unionen und der Stärkung der Rolle des Europäischen Parlaments wird die Bundesregierung dort auch aufgefordert, „im Vertrag über die Politische Union auf eine konkrete Festlegung und auf institutionelle Schritte für die Durchführung einer gemeinsamen Außen-und Sicherheitspolitik zu drängen, die auf längere Sicht eine gemeinsame Verteidigung einschließen muß” (vgl. S. 2).

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  90. Vgl. für die Ratitizierungsdebatte Rita Beuter: „Germany and the Ratification of the Maastricht Treaty“, in: Finn Laursen/Sophie Vanhoonacker (Hrsg.): The Ratification of the Maastricht Treaty: Issues, Debates and Future Implications, Dordrecht 1994, S. 87–112.

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  91. Insofern ist Tsakaloyannis zu widersprechen, der die Politische Union — die in der Tat in der deutschen Debatte von einer deutlichen Mehrheit in Politik, Administration, Wissenschaft sowie auf der Ebene der Zentralbanker als conditio sine qua non für die WWU angesehen wurde — verkürzend mit der GASP gleichsetzt: „The question now was to convince the German public that the provisions of the TEU for a CFSP amounted to a political union solid enough to justify the surrender of the D-Mark.“ Panos Tsakaloyannis: The European Union as a Security Commnity. Problems and Prospects, Baden-Baden 1996, S. 157. Es trifft zwar zu, daß sich — wie auch Tsakaloyannis erwähnt — die Bundesbank selbst sowie diverse aktive und ehemalige Zentralbanker auf Bundes-und Landesebene immer wieder mit Nachdruck für eine Politische Union als Pendant zur WWU ausgesprochen haben. Allerdings liegt jenen Erklärungen ein umfassenderes Begriffsverständnis von Politischer Union zugrunde, das zumeist auch „economic, tax, finance and social policies” als entscheidende Elemente betont. So Karl-Otto Pöhl zitiert nach Beuter: „Germany and the Ratification of the Maastricht Treaty“, S. 97. Vgl. auch die in Abschnitt 2.3 bereits erwähnte Beschreibung der Politischen Union durch das Bundesverfassungsgericht (unter ausdrücklichem Hinweis auf gleichlautende Ausführungen des Bundesbankpräsidenten Schlesinger) als eine „ alle finanzwirtschaftlichen wesentlichen Aufgaben umfassende(n)” Union. Für den späteren Bundesbankpräsidenten Hans Tietmeyer sollte das „Ziel einer Politischen Union in Europa (Chwr(133)) ein bundesstaatsähnliches Gebilde sein, das sich auf seine ordnungspolitischen Aufgaben begrenzt und das töderal nach dem Prinzip der Subsidiarität aufgebaut ist“. Hans Tietmeyer: „Probleme einer europäischen Währungsunion und Notenbank”, in: Zentralbankrat der Deutschen Bundesbank (Hrsg.): Hans Tietmeyer. Währungsstabilität fir Europa, Beiträge, Reden und Dokumente zur europäischen Währungsintegration aus vier Jahrzehnten, Baden-Baden 1996, S. 321–329, Zitat S. 329. Die GASP wäre dann ein Bestandteil einer derartigen föderalen Politischen Union; so ausdrücklich bei Reimut Jochimsen: Perspektiven der europäischen Wirtschafis-und Währungsunion, Baden-Baden 21998, S. 189 ff. In der Tat haben Politiker vereinzelt aber auch auf einen Zusammenhang zwischen WWU und GASP hingewiesen, so z. B. Wolfgang Schäuble vor dem Hintergrund des Jugoslawienkrieges: „How can I tell people at home we should abandon the D-Mark for a currency union, when Europe is not in a position to stop a war?“ Zitiert nach Beuter: „Germany and the Ratification of the Maastricht Treaty”, S. 105.

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  92. Vgl. beispielhaft die von CDU/CSU, F.D.P. und SPD mit Beifall bedachten Äußerungen der Abgeordneten Cornelie von Teichman, F.D.P., vor dem Deutschen Bundestag am 17.10.1991, BT-PlPr. 12/50, S. 4149–4150, folgendes Zitat S. 4149: „(Chwr(133)) wir sind uns alle einig, daß das Ziel eines vereinten Europas nicht allein die Vollendung des Binnenmarktes sein kann. Langfristig wollen wir eine einheitliche Vertragsstruktur, eine Politische Union mit gemeinsamer Außen-und Sicherheitspolitik. Wir wollen die Vereinigten Staaten von Europa.“

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  93. „Beschlußempfehlung und Bericht des Sonderausschusses,Europäische Union (Vertrag von Maastricht)“’, S. 16.

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  94. Ebd., S. 39.

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  95. Ebd., S. 40.

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  96. „Antrag der Fraktion der SPD: Verhandlungen der Bundesregierung in den EG-Regierungskonferenzen zur Politischen Union und zur Wirtscharts-und Währungsunion“, BT-Drs. 12/1434 vom 30.10.1991, S. 4.

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  97. „Antrag der Abgeordneten Gerd Poppe, Werner Schulz (Berlin), Dr. Wolfgang Ullmann, Konrad Weiß (Berlin), Vera Wollenberger und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Stillstand führt zum Rückschritt — Hin zu einer demokratischen, ökologischen und sozialen Union Europa“, BT-Drs. 12/3367 vorn 07.10.1992, S. 1.

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  98. So monierte der Sonderausschuß einhellig die unzureichende Kontrolle der GASP durch das Europäische Parlament, vgl.,,Beschlußempfehlung und Bericht des Sonderausschusses“, S. 39.

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  99. Vgl. Heidemarie Wieczorek-Zeul, SPD, vor dem Deutschen Bundestag am 06.11.1991, BT-P1Pr. 12/53, S. 4391–4393, hier 4392.

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  100. Vgl. „Beschlußempfehlung und Bericht des Sonderausschusses“, S. 45.

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  101. Vgl. ebd., S. 39.

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  102. Ebd. S. 40.

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  103. Vgl. hierzu den folgenden Abschnitt.

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  104. „Beschlußempfehlung und Bericht des Sonderausschusses“, S. 40.

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  105. Vgl. Werner Hoyer, F.D.P., vor dem Deutschen Bundestag am 06.11.1991, BT-P[Pr. 12/53, S. 4397–4399, Zitate S. 4398 und 4399.

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  106. Vgl. z. B. Karl Lamers, CDU/CSU, vor dem Deutschen Bundestag am 22.07.1992, BTP/Pr. 12/101, S. 8644–8646, folgendes Zitat S. 8645: „Was anderes als Nothilfe sind denn die Maßnahmen zur Wahrung oder zur Wiederherstellung des Friedens, von denen die Charta der Vereinten Nationen spricht? Solchen Solidaraktionen soll sich ausgerechnet Deutschland verweigern, dieses Deutschland, das über 40 Jahre die Solidarität seiner Bündnispartner gegenüber der sowjetischen Bedrohung erfahren hat?“

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  107. Lamers kritisierte diese Position besonders scharf und verwies auf die „Unmöglichkeit“ der Position, sich nur zu einer „ganz eingeschränkten Anzahl von militärischen Aktionen” bereitzufinden. Vgl. Karl Lamers, CDU, vor dem Deutschen Bundestag am 06.1 1.1991, BTP/Pr. 12/53, S. 4403–4405, hier S. 4404. Überdies seien gerade „Blauhelmeinsätze“ in der UN-Charta gar nicht vorgesehen und somit als Grundlage für eine Verfassungsbestimmung ungeeignet. Vgl. ders., vor dem Deutschen Bundestag am 22.07.1992, S. 8646.

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  108. Norbert Gansel, SPD, vor dem Deutschen Bundestag am 06.11.1991, BT-PIPr. 12/53, S. 4371–4375, Zitat S. 4372.

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  109. Vgl. z. B. ebd.

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  110. So Heidemarie Wieczorek-Zeul, SPD, vor dem Deutschen Bundestag am 17.10.1991, BTPlPr. 12/50, S. 4140–4141, Zitat S. 4141.

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  111. Vgl. „Beschlußempfehlung und Bericht des Sonderausschusses“, S. 41.

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  112. Vgl. ebd., Zitat S. 42.

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  113. Vgl. Gerd Poppe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vor dem Deutschen Bundestag am 05.12.1991, BT-P1Pr. 12/64, S. 5439–5440, Zitat S. 5440.

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  114. So Angela Stachowa, PDS/Linke Liste, ebd., S. 5446–5448, Zitat S. 5448.

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  115. Vgl. „Beschlußempfehlung und Bericht des Sonderausschusses“, Zitat S. 45.

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  116. Vgl. Karl Kaiser: „Europäischer Pfeiler und atlantische Kooperation: Eine alte Frage neu gestellt“, in: Ders./Hanns W. Mault (Hrsg.): „Die Zukunft der Europäischen Integration: Folgerungen für die deutsche Politik” (DGAP, Arbeitspapiere zur Internationalen Politik, 78), Bonn (Oktober) 1993, S. 68–77, Zitat S. 72 f. Aus amerikanischer und seitens der Europäer insbesondere aus deutscher Sicht kommt der NATO überdies eine entscheidende Rolle bei der sicherheitspolitischen Stabilisierung Mittel-und Osteuropas zu, worin beide Staaten eine neue zentrale Begründung für ein Festhalten an den transatlantischen Beziehungen erblicken. Vgl. hierzu z. B. Charles L. Glaser: „Why NATO is Still Best. Future Security Arrangements for Europe“, in: International Security, 18 (1993) 1, S. 5–50.

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  117. Kaiser: „Europäischer Pfeiler und atlantische Kooperation“, S. 72.

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  118. Vgl. „Erklärung der Staats-und Regierungschefs des Nordatlantikpakts, abgegeben zum Abschluß ihrer Tagung am 10. und 11. Januar 1994 in Brüssel (Chwr(133))“, in: Europa-Archiv,49 (1994) 3, S. D 127–134.

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  119. Vgl. Helga Haftendorn: „Le triangle stratégique Bonn-Paris-Washington“, in: Politique Étrangère, 61 (1996) 3, S. 553–567, hier S. 562. Besonders anschaulich brachte der amerikanische NATO-Botschafter die gewandelte Einstellung seines Landes zum Ausdruck: „We support the WEU as a means of preventing the renationalisation of defence. The WEU will (Chwr(133)), like NATO, provide a home for the Germans. Furthermore, the more the European allies help themselves, the more Congress is likely to pay for transatlantic defence.” Zitiert nach „lt Can’t Be Done Alone. The Defence of Europe“, in: The Economist vom 25.02.1995. Vgl. ferner Edward Mortimer: „Time for a Larger Role”, in: Financial Times vom 14.02.1996 sowie Stuart Eizenstat: „Why Europe Must Forge Stronger Security Links“, in: Financial Times vom 16.02.1996.

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  120. Vgl. z. B. die Ausfiihrungen von Helmut Kohl: „Die deutsch-französische Freundschaft — Fundament zum Bau des vereinten Europa“ (Rede des Bundeskanzlers vor dem Senat der Französischen Republik am 13. Oktober 1993 in Paris), in: Bulletin (BPA), Nr. 89, 20.10.1993, S. 1005–1007, hier S. 1007.

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  121. Der Vollständigkeit halber muß hier erwähnt werden, daß insbesondere nach der deutschen Idealvorstellung die „Sicherheit Europas in den kommenden Jahren auf drei komplementären Ebenen organisiert werden soll“, nämlich der europäischen, der atlantischen sowie der gesamteuropäischen, letztere insbesondere in Form des Nordatlantischen Kooperationsrates sowie vor allem der KSZE bzw. OSZE. Vgl. Klaus Kinkel: „Die Westeuropäische Union — eine Schicksalsgemeinschaft” (Rede des Bundesministers des Auswärtigen vor der Parlamentarischen Versammlung der WEU am 2. Juni 1992 in Paris), in: Bulletin (BPA), Nr. 59, 04.06.1992, S. 582–584, Zitat S. 583. Siehe für die hier im weiteren weitgehend unberücksichtigt bleibende deutsche KSZE-Politik die lesenswerte Studie von Ralf Roloff: Auf dem Weg zur Neuordnung Europas. Die Regierungen Kohl/Genscher und die KSZE-Politik der Bundesrepublik Deutschland von 1986–1992, Vierow bei Greifswald 1995.

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  122. Vgl. „The Alliance’s Strategic Concept. Agreed by Heads of State and Government Participating in the Meeting of the North Atlantic Council in Rome on 7–8 November 1991“, in: NATO Office of Information and Press: NATO Handbook, reprinted edition, with amendments, Brüssel (Oktober) 1995, S. 235–248.

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  123. Vgl. Haftendorn: „Le triangle stratégique“, S. 553 ff.

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  124. Die gleichwohl in der Praxis nicht gänzlich frei von Konkurrenzen sind. Vgl. hierzu Mathias topp: „Europäische Union, WEU und NATO — Komplementarität und Konkurrenz“, in: Elfriede Regelsberger (Hrsg.): Die Gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik der Europäischen Union, Bonn 1993, S. 127–134.

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  125. Vgl. hierzu Franz-Josef Meiers: „Germany:,The Reluctant Power, in: Suvival, 37 (1995) 3, S. 82–103.

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  126. Vgl. Haftendorn: „Le triangle stratégique“, S. 566.

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  127. Hans-Dietrich Genscher: „Perspektiven gemeinsamer Politik und kooperativer Sicherheit in Europa“ (Rede des Bundesministers des Auswärtigen vor Mitgliedern der WEU-Versammlung am B. Juli 1991 auf dem Petersberg bei Bonn), in: Bulletin (BPA), Nr. 81, 12.07.1991, S. 655–657, Zitat S. 656. Im Vergleich zu Frankreich wird hier erneut das spezifisch deutsche, integrationspolitisch begründete Verständnis einer europäischen Verteidigung(spolitik) besonders deutlich geäußert: „Eine Wirtschafts-und Währungsunion und Politische Union kann (Chwr(133)) ohne Gemeinsamkeit in der Außen-, Sicherheits-und Verteidigungspolitik auf Dauer nicht funktionieren.” (S. 655).

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  128. Hans-Dieter Lemke: „Deutsche Außen-und Sicherheitspolitik: Interessen und Zwänge“, in: Erhard Fomdran/ders. (Hrsg.): Sicherheitspolitik zwischen Konsens und Konflikt, Baden-Baden 1995, S. 61–82, Zitat S. 68.

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  129. Neben dem Faktor der Mitgliedschaft der Vereinigten Staaten in der NATO wird auch die eingespielte integrierte Kommando-Struktur der NATO als vorteilhaft für die einbindungswillige Bundesrepublik angesehen. Der entscheidende begrenzende Faktor der Errichtung einer Europäischen Sicherheits-und Verteidigungsidentität (ESVI; im Text wird die verbreitetere englische Abkürzung ESDI verwendet) wird von Analysten indes vor allem in der Ressourcenknappheit der Westeuropäer und insbesondere der Bundesrepublik verortet, wie Peter Schmidt bereits Mitte der 90er Jahre feststellte: „Germany no longer has sufficient financial means to promote and finance ESDI.“ Vgl. Peter Schmidt: „European Security and Defense Identity (ESDI): A Brief Analysis from a German Point of View” (SWP-IP 2883), Ebenhausen (Januar) 1995, S. 24 ff, Zitat S. 27. Siehe für die Entwicklung seit 1999 aber die Anmerkungen im Abschnitt 6.4.

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  130. Vgl. Axel Sauder: Souveränität und Integration. Französische und deutsche Konzeptionen europäischer Sicherheit nach dem Ende des Kalten Krieges (1990–1993), Baden-Baden 1995, S. 174, Zitat ebd.

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  131. Siehe für die Entstehung und Entwicklung der WEU Johannes Varwick: Sicherheit und Integration in Europa. Zur Renaissance der Westeuropäischen Union,Opladen 1998. Seit 1995 gehört Griechenland als zehntes Mitglied der WEU an. Neben diesen zehn Vollmitgliedern, die alle auch der EG/EU angehören, gibt es seit 1992 drei assoziierte Mitglieder, fünf Beobachter (die übrigen fünf EG/EU-Staaten: Dänemark und die vier neutralen) sowie seit 1994 zehn assoziierte Partner aus Mittel-und Osteuropa. Vgl. die Übersicht in ebd., S. 215.

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  132. Vgl. Philip H. Gordon: „Does WEU Have a Role?“, in: The Washington Quarterly, 20 (1997) I, S. 125–140, Zitat S. 127. Zugleich führt er indes aus, daß die Funktionen insgesaint aber begrenzt seien und daß dies vermutlich so bleiben werde.

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  133. Vgl. ebd., Zitat S. 130.

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  134. „Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit der Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1992“, BT-Drs. 12/3169 vom 18.08.1992, Zitat S. 1.

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  135. Vgl. „Petersberger Erklärung des Ministerrats der Westeuropäischen Union (WEU) über seine Tagung am 19. Juni 1992 in Bonn“, in: Europa-Archiv, 47 (1992) 14, S. D 479-D 485. Die beiden anderen Teile enthalten allgemeine Überlegungen zur Rolle der WEU in der europäischen Sicherheit sowie Ausführungen zu den Beziehungen zwischen der WEU und den anderen europäischen Mitgliedstaaten der EU bzw. der NATO.

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  136. Ebd., S. D 482 (meine Hervorhebung, A. L.).

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  137. „Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit der Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1992“, S. 2.

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  138. Ebd.

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  139. Vgl. Peter Schmidt: „The Special Franco-German Relationship in the 1990s“ (Chaillot Papers,8), Paris (Juni) 1993, S. 42. Schmidt spricht im Zusammenhang mit dem Zustandekommen der Petersberger Erklärung sogar ausdrücklich von „Franco-German pressure” (ebd.).

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  140. In diesem Sinne ist Schmidt zu widersprechen, der unter ausdrücklichem Verweis auf die bis dahin in der deutschen Politik mehrheitlich gültige restriktive Verfassungsauslegung ausführt, der WEU-Vertrag sei mit der Petersberg-Erklärung zugleich als Rechtsgrundlage für Auslandseinsätze außerhalb des Bündnisgebietes erklärt worden. Vgl. ebd., S. 43. Hierzu ist anzumerken, daß die Erklärung keine rechtsverbindlichen Beschlüsse enthält, sondern in erster Linie programmatisch zu sehen ist. Dies geht auch aus dem Wortlaut der Erklärung hervor, wie auch das Bundesverfassungsgericht später hervorgehoben hat, worauf zurückzukommen sein wird. Dies ändert indes nichts an dem Befund, daß die Bundesregierung hier eine sehr aktive Rolle in Richtung einer Europäisierung der Sicherheitspolitik gespielt hat.

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  141. Iscinger forderte, daß die EU-Staaten friedenserhaltende und friedenschaffende Maßnahmen der UNO gemeinsam unterstützen sollten, um „Handlungsfähigkeit unter Beweis (zu) stellen. Auch aus diesem Grunde ist die bei uns überfällige Verfassungsänderung dringlich. Sobald die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen in der Bundesrepublik gegeben sind, sollten wir auf,Friedensmissionen der Europäischen Union’ drängen“. Vgl. Wolfgang Ischinger: „Zentrale Fragen der Gemeinsamen Außen-und Sicherheitspolitik fir die Bundesrepublik”, in: Kaiser/Maull (Hrsg.): „Die Zukunft der Europäischen Integration“, S. 5767, Zitat S. 65. Ähnlich argumentiert Bitterlich: „Nous ne pouvons pas nous affranchir de la responsabilité collective en matière de sécurité européenne, qui ne commence pas seulement à nos frontières, et nous retirer derrière des arguments dont la validité constitutionnelle reste d’ailleurs fort douteuse.” Joachim Bitterlich: „La politique communautaire et occidentale de Bonn: un examen de passage pour l’Allemagne unie?“, in: Politique Étrangère, 56 (1991) 4, S. 833–847, Zitat S. 835.

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  142. Das sich nach Ansicht Schmidts aus dein Konsens beider Staaten ergibt, wonach es zum einen gelte, eine Renationalisierung der Sicherheitspolitik in Europa zu verhindem und zum anderen eine Auffangoption für eine in ihrer Bedeutung möglicherweise schwächer werdende NATO zu schaffen. Vgl. Schmidt: „The Special Franco-Genpan Relationship in the 1990s“, S. 52 f.

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  143. lin weiteren Verlauf sind dem Eurokorps bislang folgende Staaten beigetreten: 1993 Belgien, 1994 Spanien und 1996 Luxemburg. Vgl. Varwick: Sicherheit und Integration in Europa, S. 240.

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  144. Vgl. „Beicht der Bundesregierung über die Tätigkeit der Westeuropäischen Union fir die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1992“, S. 2.

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  145. Vgl. „Gemeinsame Pressekonferenz des französischen Staatspräsidenten, François Mitterrand, und des deutschen Bundeskanzlers, Helmut Kohl, zum Abschluß der 59. deutschfranzösischen Konsultationen in La Rochelle am 22. Mai 1992 (Auszüge)“, in: Europa-Archiv,47 (1992) 13, S. D 455–456, Zitate ebd.

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  146. Vgl. „Presseerklärung über die Aufstellung eines Europäischen Korps, veröffentlicht zum Abschluß der 59. deutsch-französischen Konsultationen (Chwr(133))“, in: ebd., S. D. 454–455, Zitate ebd.

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  147. Vgl. Ottfried Ischebeck: „30 Jahre nach dem Elysée-Vertrag. Die deutsch-französischen Pläne eines Europäischen Korps“, in: S + F (Sicherheit und Frieden), 11 (1993) 1, S. 4447, hier S. 44 f.

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  148. Vgl. „Bericht des deutschen und des französischen Verteidigungsministers über die Aufstellung des Europäischen Korps vom 22. Mai 1992“ („Bericht von La Rochelle”), in: Ernst Martin (Hrsg.): Eurokorps und europäische Einigung,Bonn 1996, S. 574–592.

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  149. Ebd., S. 576.

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  150. Ebd., S. 577.

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  151. Ebd., S. 578.

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  152. Vgl. ebd., dort auch Zitate.

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  153. Vgl. Varwick: Sicherheit und Integration in Europa,S. 240. Der erste Einsatz des Korps, der in Bosnien stattfand, lag nicht mehr im Untersuchungszeitraum. Vgl. „Das Eurokorps beginnt seine erste Mission“, in: NZZ vom 24.06.1998.

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  154. Vgl. Hans-Georg Ehrhart: „Ein Korps für Europa“, in Blätter . für deutsche und internatio nale Politik, 37 (1992) 8, S. 778–780, hier S. 779 f

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  155. Vgl. Varwick: Sicherheit und Integration in Europa, S. 242. Das „SACEUR-Abkommen“ unterliegt der Geheimhaltung und ist der Öffentlichkeit nur in Form einer Zusammenfassung zugänglich gemacht worden. Diese ist abgedruckt als „Besonderes Abkommen vom 21. Januar 1993 über die Bedingungen des Einsatzes des Europäischen Korps im Rahmen der Atlantischen Allianz (,SACEUR-Abkommen`)”, in: Martin (Hrsg.): Eurokorps und europäische Einigung, S. 600–601.

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  156. Vgl. auch Sander: Souveränität und Integration,S. 277. Nach dessen Ansicht ist hierdurch die von Frankreich ursprünglich angestrebte Kompetenzaufteilung zwischen NATO und WEU hinfällig geworden.

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  157. Kinkel: „Die Westeuropäische Union — eine Schicksalsgemeinschaft“, S. 583.

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  158. Für Karl Kaiser machte die Bildung des Eurokorps gar „nur Sinn bei Einsätzen außerhalb des NATO-Bereichs“. Kaiser: „Europäischer Pfeiler und atlantische Kooperation”, S. 76.

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  159. Vgl. Karl-Heinz Kamp: „Ein Spaltpilz fir das Atlantische Bündnis? Das deutsch-französische,Eurokorps“’, in: Europa-Archiv,47 (1992) 15–16, S. 445–452, Zitat S. 448.

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  160. Vgl. Ischebeck: „30 Jahre nach dem Elysée-Vertrag“, S. 47.

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  161. Vgl. Christoph Bluth: „Germany and the Future of European Security“ (London Defence Studies, 18), London 1993, Zitat S. 20 f. Auch nach Bluths Auffassung dient es aus deutscher Sicht daneben in erster Linie der Heranführung Frankreichs an die NATO, und überdies verleihe es der GASP „a concret expression”.

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  162. Auch Bluth entdeckt in den frühen deutschen Positionen zum Eurokorps lediglich „(a) certain degree of, Europeanisation“’. Ebd., S. 21.

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  163. Volker Rühe: „Das Eurokorps — zentraler Baustein einer europäischen Verteidigung“ (Rede des Bundesministers der Verteidigung anläßlich der feierlichen Indienststellung des Europäischen Korps am 5. November 1993 in Straßburg), in: Bulletin (BPA), Nr. 99, 16.11.1993, S. 1101.

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  164. Sauder verweist diesbezüglich zutreffend auf grundlegende Konfliktlinien zwischen dem deutschen und französischen Verständnis hinsichtlich der Gestaltung der Sicherheitspolitik, die sich in der Zukunft erschwerend auf die Suche nach von beiden Staaten getragenen An-angements und Konstruktionen auswirken können: Während das Eurokorps für Deutschland im Hinblick auf die Integration von Streitkräften lediglich einen ersten Schritt darstelle, handele es sich dagegen für Frankreich „bereits heute um das Höchstmaß an Entgegenkommen, das noch mit seinem sicherheitspolitischen Paradigma (Souveränität, A. L.) kompatibel ist“. Vgl. Sauder: Souveränität und Integration, S. 277.

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  165. Vgl. Harald Müller: „Military Intervention for European Security: The Genpan Debate“, in: Lawrence Freedman (Hrsg.): Military Intervention in European Conflicts, Oxford-Cambridge 1994, S. 124–141, hier S. 138 (Zitat frei übersetzt, A. L.). Auf diesen vorzüglichen Artikel stützt sich die Darstellung der äußerst komplexen, innenpolitischen deutschen Verfassungsdebatte im folgenden, die hier nicht in allen Einzelheiten und insbesondere nicht materiellrechtlich wiedergegeben wird, sondern nur, sofern sich ein deutlicher Bezug zur Fragestellung ergibt. Siehe zu diesem Thema z. B. die Monographie von Nina Philippi: Bundeswehr-Auslandseinsätze als außen-und sicherheitspolitisches Problem des geeinten Deutschland, Frankfurt/M. 1997. Der Versuch der Bundesregierung, „im politischen Vorgriff vollendete Tatsachen zu schaffen”, ließ sich nicht nur in der konzeptionellen Politik beobachten, sondern auch in der operativen UNO-Politik der Bundesregierung. Vgl. Manfred Knapp: „Die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland“, in: Ders./Gert Krell (Hrsg.): Einführung in die internationale Politik. Studienbuch, München-Wien 31996, S. 187, dort auch Zitat.

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  166. Vgl. „Urteil vom 12. Juli 1994 (2 BvE 3/92, 5/93, 7/93, 8/93). Adria-, AWACS- und Somalia-Einsatz der Bundeswehr“, abgedruckt in: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, herausgegeben von den Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts, 90. Band, Tübingen 1994, S. 286–394.

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  167. Nach Ansicht von Verteidigungsminister Rühe ist die „Gefahr eines großen Angriffs“ wie in Zeiten des Ost-West-Konflikts der „eher unwahrscheinliche Fall für unsere Sicherheitsvorsorge. Wahrscheinlicher sind krisenhafte Entwicklungen in Europa und darüber hinaus, die Deutschlands Sicherheit und Europas Stabilität gefährden”. Volker Rühe: „Erklärung. Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht zum Auslandseinsatz der Bundeswehr“ (Der Bundesminister der Verteidigung in der mündlichen Verhandlung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgericht am 19. April 1994 in Karlsruhe), in: Bulletin (BPA), Nr. 35, 22.04.1994, S. 311–312, Zitat S. 311.

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  168. Zum einen, da bestimmte, zuvor durch den Ost-West-Gegensatz „gebundene“ oder zumindest von diesem überlagerte Konflikttypen nun „frei wirksam” werden konnten und zum anderen, weil die Überwindung des ideologischen Gegensatzes, der die UNO nahezu während ihrer gesamten bisherigen Existenz gelähmt hatte, einen neuen Konsens im UN-Sicherheitsrat zu ermöglichen schien, der auch die Anwendung von Kapitel Vll-Maßnahmen der UN-Charta nicht länger als bloße Theorie erscheinen ließ.

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  169. Vgl. z. B. die diesbezüglichen Ausführungen des Bundeskanzlers: „Unsere Bündnisfähigkeit (Chwr(133)) ist die Voraussetzung für jede außenpolitische Handlungsfähigkeit. Eine deutsche Sonderrolle ist mit einer gemeinsamen europäischen Sicherheits-und Verteidigungspolitik nicht vereinbar. Mit dem Vorbehalt einer deutschen Sonderrolle (Chwr(133)) wäre der Vertrag von Maastricht niemals zustande gekommen. (Chwr(133)) Deshalb halte ich es für unabdingbar, daß sich Deutschland künftig an friedenserhaltenden und friedensschaffenden Maßnahmen beteiligt — selbstverständlich nur zusammen mit unseren Partnern und Freunden in der NATO und der Europäischen Union. Wir wissen, daß unsere Partner dies von uns erwarten.“ Helmut Kohl: „Europäische Sicherheit und die Rolle Deutschlands” (Rede des Bundeskanzlers anläßlich der 31. Konferenz für Sicherheitspolitik am 5. Februar 1994 in München), in: Bulletin (BPA), Nr. 15, 16.02.1994, S. 133–137, Zitat S. 134.

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  170. Was vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich abgelehnt wurde: „Eine unterschiedliche Behandlung der verschiedenen Einsatzfonnen von Friedenstruppen verbietet sich, weil die Grenzen zwischen traditionellen Blauhelmeinsätzen und solchen mit der Befugnis zu bewaffneten Sicherungsmaßnahmen in der Realität fließend geworden sind.“ „Urteil vom 12. Juli 1994”, S. 387 f. Überdies sind Blauhelme in der Satzung der Vereinten Nationen nicht vorgesehen.

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  171. Ebd., S. 290. Die Verantwortung für die Ausgestaltung der Anforderungen an diesen Parlamentsvorbehalt wurde durch das Gericht ausdrücklich an den Gesetzgeber zurückverwiesen [vgl. Leitsatz 3. b) des Urteils, ebd., S. 286], der hierfür schließlich eine einfache Mehrheit festsetzte und die Abstimmungen im Bundestag für die bereits laufenden Einsätze unter Beteiligung der Bundeswehr nachholte.

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  172. Ebd., S. 365.

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  173. Ebd., S. 366.

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  174. Ebd.

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  175. Ebd., S. 368 f.

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  176. Vgl. insb. den 1. Leitsatz des Urteils, ebd., S. 286.

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  177. Vgl. Klaus Kinkel: „Erklärung der Bundesregierung. Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994“ (Der Bundesminister des Auswärtigen vor dein Deutschen Bundestag am 22. Juli 1994), in: Bulletin (BPA), Nr. 70, 26.07.1994, S. 657–658, Zitate S. 658. Der Bundesaußenminister gab hier auch einen anschaulichen, persönlichen, aus der politischen Praxis abgeleiteten Eindruck wieder, indem er ausführte: „Man muß, so glaube ich, nicht unbedingt am Tisch der Außenminister der Europäischen Union gesessen haben, um zu sehen: Die mit diesem Urteil jetzt eröffnete Nonnalisierung unserer außenpolitischen Handlungsfähigkeit ist auch (ein) ganz wesentlicher, wichtiger weiterer Schritt hin zum vereinten Europa, das wir ja alle anstreben, und ein Riegel gegen alle Bestrebungen einer Renationalisierung der Außen-und Sicherheitspolitik” (ebd.).

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  178. Charles Barry: „NATO’s Combined Joint Task Forces in Theory and Practice“, in: Survival, 38 (1996) 1, S. 81–97, Zitat S. 84.

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  179. Vgl. „Kommuniqué der Ministertagung des Nordatlantikrats am 3. Juni 1996 in Berlin“, in: Internationale Politik, 51 (1996) 10, S. 87–97, Zitate S. 88.

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  180. Ebd., S. 89.

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  181. Der Bundeskanzler bezeichnete diese Regelung als geeignetes Modell, um „die sicherheitsund verteidigungspolitische Handlungsfähigkeit Europas zu stärken. (Chwr(133)) Die neuen Strukturen der NATO müssen es Europa erlauben, militärische Aufgaben künftig in Einzelfällen innerhalb des Rahmens des Atlantischen Bündnisses selbst zu erfüllen“. Helmut Kohl: „Rede des deutschen Bundeskanzlers (Chwr(133)) vor dem Nordatlantischen Kooperationsrat am 4. Juni 1996 in Berlin (Auszüge)”, in: ebd., S. 97–100, Zitat S. 99.

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  182. Vgl. „Germany Resolves to Pursue its Interests“, in: The Economist vom 13.07.1996: „In the recent reform of NATO (Chwr(133)) the Germans were worried that the French started out by Dying to tug them away from the Americans; now Europe’s defence is to be organised within NATO, but the Genpans still feel edgy about longer-term French aims.” In demselben Sinne in bezug auf das CJTF-Konzept auch Peter Schmidt: „Deutsche Sicherheitspolitik im Rahmen von EU, WEU und NATO“, in: Aussenpolitik,47 (1996) 3, S. 211–222, folgendes Zitat, S. 217: „Konstitutiv für die deutsche Politik ist (Chwr(133)), daß die europäisch-amerikanischen Beziehungen ihre Substanz behalten und möglichst komplementär zur europäischen Integration entwickelt werden sollen.”

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  183. So z. B. von John G. Ruggie: „Consolidating the European Pillar: The Key to NATO’s Future“, in: Washington Quarterly, 20 (1997) I, S. 109–124, hier S. 110. Für Ruggie ist die Neugestaltung der Beziehungen von Europa und Amerika die zentrale Aufgabe der NATO-Staaten im Sinne der Sicherheitsgemeinschaft von Karl Deutsch. Er betrachtet sie als wesentlich wichtiger als die Osterweiterung des Bündnisses. Auch der „Economist” bezeichnete das „clumsily named concept“ als „NATO’s most radical piece of new thinking in its 45-year history” („lt can’t be done alone“, 25.02.1995). Vgl. auch Günther Nonnenmacher: „Notwendige Reform”, in: F.A.Z. vom 04.06.1996. Nonnenmacher hebt hierbei besonders auch die französische Wiederannäherung an die NATO hervor, die indes nicht bis zu einer vollständigen Rückkehr in die militärische Integration der Allianz geführt hat. Einer der wesentlichen Gründe hierfür liegt darin, daß sich Frankreich bislang mit seiner Forderung nicht durchsetzen konnte, die Rolle der europäischen Mitglieder in der NATO-Kommandostruktur deutlich zu stärken, u. a. durch europäische Besetzung des Postens des Oberbefehlshabers Südeuropa, wogegen sich insbesondere die Amerikaner wider- setzen. Deutschland sympathisiert offenbar mit der französischen Forderung. Vgl. hierzu Karl Feldmeyer: „Frankreich fordert eine stärkere Rolle Europas in der NATO“, in: F.A.Z. vom 02.10.1996.

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  184. Mathias Jopp: „Westeuropäische Union“, in: JBEI 1995/96, S. 221–226, Zitat S. 223. Zugleich bezweifelt er aber, ob es jemals zur Anwendung des CJTF-Konzepts unter Führung der WEU kommen wird, da er auch die militärische Konfliktbearbeitung primär bei der NATO verbleiben sieht bzw. die Herausbildung von „Ad-hoc-Koalitionen” (wie z. B. bei IFOR in Bosnien) für wahrscheinlicher hält.

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  185. So auch Ruggie: „Consolidating the European Pillar“, S. 115.

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  186. „It can’t be done alone“, in: The Economist vom 25.02.1995. Demnach müßten die Europäer, die momentan durchschnittlich ca. 2,5% ihres Bruttosozialprodukts für Verteidigung ausgeben, diesen Beitrag über einige Jahre hinweg auf 4% anheben. Auf die aktuellen Bestrebungen der EU-Staaten, eine eigene Eingreiftruppe aufzustellen — wofür offenbar vor allem das „Katalysator-Ereignis” Kosovo-Krieg Ende der 90er Jahre maßgeblich war — wird im Ausblick in Abschnitt 6.4 zurückzukommen sein.

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  187. „Gemeinsames deutsch-französisches Sicherheits-und Verteidigungskonzept“, gebilligt bei der 16. Sitzung des Deutsch-Französischen Verteidigungs-und Sicherheitsrates am 9. Dezember 1996 in Nürnberg, in: Bulletin (BPA), Nr. 12, 05.02.1997, S. 117–120, Zitat S. 117.

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  188. Ebd.

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  189. Ebd.

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  190. Ebd., S. 118.

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  191. Ebd. Obgleich „die strategischen Nuklearkräfte des Bündnisses, insbesondere der Vereinigten Staaten“ als „höchste Sicherheitsgarantie der Verbündeten” bezeichnet werden, erklären beide Länder auch ihre Bereitschaft, „einen Dialog über die Rolle der nuklearen Abschreckung im Kontext der Europäischen Verteidigungspolitik aufzunehmen“, was in dermaßen deutlich und exponiert geäußerter Form besonders von Seiten Deutschlands ein Novum darstellt. Da die nukleare Frage als ein eigenständiger und in bezug auf die EU bislang sehr theoretischer Themenbereich nicht vertieft werden soll, mag an dieser Stelle stellvertretend der folgende Literaturhinweis zur Thematik genügen: Pierre Lellouche: „Europa —eine nukleare Abschreckungsmacht?”, in: Internationale Politik, 51 (1996) 10, S. 17–22. Das genannte Heft mit dem Themenschwerpunkt „Die nukleare Frage“ beinhaltet weitere einschlägige Beiträge.

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  192. Für eine umfassende Bewertung der Vorhaben des Konzepts, das erst im Februar 1997 vorgestellt wurde und somit nah an das Ende des Untersuchungszeitraums rückt, erscheint es derzeit noch zu früh. Vgl. für eine erste Würdigung aber z. B. Joachim Schild: „Durchbruch in der deutsch-französischen Sicherheitskooperation? Das gemeinsame Sicherheitsund Verteidigungskonzept“ (Aktuelle Frankreichanalysen; Nr. 6), Ludwigsburg 1997.

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  193. So auch ausdrücklich Wemer Hoyer: „Weichenstellungen fir Europa“, in: Internationale Politik, 50 (1995) 9, S. 23–30, hier S. 26. Hoyer bezeichnet in dem Beitrag die Vergemeinschaftung der GASP als langfristig zu verwirklichendes Ziel, das indes auf der Regierungskonferenz nicht konsenstähig sei.

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  194. Umfassende Dokumente mit den Positionen der einzelnen Mitgliedstaaten und der Organe zur GASP-Fortentwicklung linden sich z. B. auf der umfangreichen Dokumentensammlung in Fonn einer CD-ROM zu dem von Werner Weidenfeld editierten Band Amsterdam in der Analyse: Strategien,fir Europa, Gütersloh 1998. Die CD-ROM enthält auch eine „Synopse über die Positionen der EU-Mitgliedstaaten“ zu den wichtigsten Themen der Konferenz. Hervorzuheben ist, daß mit den beiden skandinavischen Staaten der Norderweiterung der EU von 1995 zwischenzeitlich zwei in der europäischen Außenpolitik eher zu intergouvernementalen Lösungen neigende Staaten zur Union hinzugekommen waren, während Österreich eine ansatzweise Präferenz fir eher supranationale Lösungen an den Tag legte. Vgl. Elfriede Regelsberger: „Gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik (GASP)”, in: Rudolf Hrbek (Hrsg.): Die Reform der Europäischen Union. Positionen und Perspektiven anläßlich der Regierungskonferenz, Baden-Baden 1997, S. 253–262, hier S. 257.Eine auf Initiative von EU-Kommissar van den Broek begründete hochrangige Sachver-ständigengruppe für die GASP, die Empfehlungen für deren Fortentwicklung abgeben sollte, sprach sich gegen eine Vergemeinschaftung der GASP auf der Revisionskonferenz aus, hob aber andererseits hervor, daß man auch bei der intergouvernementalen Zusammenarbeit zu Mehrheitsentscheidungen übergehen müsse. Vgl. Agence Europe, Nr. 6408 vom 28.01.1995. Der Ausschuß für Auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments plädierte hingegen bereits frühzeitig für eine Aufgabe der Pfeilerstruktur und die Errichtung eines einzigen, auch die GASP umfassenden Gemeinschaftsrahmens. Vgl. Agence Europe, Nr. 6426 vom 23.02.1995. Von den Mitgliedstaaten plädierten lediglich Spanien und Griechenland für die Eingliederung der GASP in den Gemeinschaftsrahmen, allerdings unter Beibehaltung spezifischer Verfahren (Spanien) bzw. unter der Bedingung, daß Einstimmigkeit weitgehend beibehalten wird (Griechenland). Belgien und die Niederlande sprachen sich für eine schrittweise Vergemeinschaftung der GASP bzw. für eine Vergemeinschaftung auf längere Sicht aus. Vgl. „Synopse über die Positionen der EU-Mitgliedstaaten“, S. 26 f.

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  195. Einen guten und vollständigen Überblick über alle vor der Regierungskonferenz grundsätzlich erörterten Reformoptionen im Bereich der GASP bietet Mathias Jopp: „Die Reform der Gemeinsamen Außen-und Sicherheitspolitik — institutionelle Vorschläge und ihre Realisierungschancen“, in: Integration, 18 (1995) 3, S. 133–143.

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  196. Die Darstellung beschränkt sich in diesem Kapitel weiterhin auf die (Fort-) Entwicklung der GASP, obgleich es auf der Regierungskonferenz auch eine Reformdebatte im Bereich der EG-Außenbeziehungen gegeben hat, die allerdings nur zu wenig weitreichenden Veränderungen geführt hat. Vgl. hierzu Horst Günter Krenzler: „Die Reichweite der gemeinsamen Handelspolitik nach dem Vertrag von Amsterdam — eine Debatte ohne Ende?“, in: Europarecht,33 (1998) 3, S. 223–241.

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  197. Klaus Kinkel: „Deutschland in Europa. Zu den Zielen der deutschen Präsidentschaft in der Europäischen Union“, in: Europa-Archiv, 49 (1994) 12, S. 335–342, Zitat S. 337.

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  198. Vgl. ebd., S. 339.

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  199. Ebd., S. 340. Kinkel hatte hier sogar das Jahr 1998 als Zieldatum im Visier, in dem der WEU-Vertrag erstmals kündbar wurde.

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  200. Vgl. hierzu Klaus Kinkel: „Deutschland und Frankreich im neuen Europa“ (Der Bundesminister des Auswärtigen anläßlich der Vortragsveranstaltung des Institut Français des Relations Internationales und des Bureau International de Liaison et de Documentation am 24. März 1994 in Paris), in: Bulletin (BPA), Nr. 29, 30.03.1994, S. 257–260, hier S. 258 f.

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  201. Vgl. „Das vereinte Deutschland zukunftsfähig machen. Koalitionsvereinbarungen für die 13. Legislaturperiode von CDU, CSU und F.D.P.“, Bonn 1994.

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  202. Die beiden Mitglieder der Reflexionsgruppe aus dem Europäischen Parlament waren die Französin Elisabeth Guigou und der Deutsche Elmar Brok.

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  203. Vgl. Werner Hoyer: „Perspektiven für die Regierungskonferenz 1996 und die europapolitische Agenda“, in: Integration,18 (1995) 4, S. 189–196, hier S. 196.

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  204. Ebd., S. 190.

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  205. Vgl. ebd., S. 191 ff.

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  206. Vgl. mit besonderem Augenmerk auf die GASP Elfriede Regelsberger: „The Westendorp Report — Another Alibi-Debate on CFSP?“, in: CFSP-Forum (1EP, Bonn), 3/95, S. 1 sowie Mathias Jopp: „After the Reflection Group”, in: ebd., 4/95, S. 1. Der Zwischenbericht wurde auch als Westendorp-Bericht bezeichnet.

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  207. „Bericht der Reflexionsgruppe“, Messina, 2. Juni 1995, Brüssel, 5. Dezember 1995, S. 51 (In der Fassung der CD-ROM Amsterdam in der Analyse. Dokumentation). Vgl. fir die Positionen zum „Externen Vorgehen der Union” insb. S. 50–62.

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  208. „Schreiben des deutschen Bundeskanzlers und des französischen Staatspräsidenten, Helmut Kohl und Jacques Chirac, an den amtierenden Vorsitzenden des Europäischen Rates, Felipe Gonzales, veröffentlicht am 6. Dezember 1995 in Bonn und Paris (gekürzt)“, in: Internationale Politik, 51 (1996) 8, S. 80–81, Zitat S. 80 f.

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  209. Ebd., S. 81. Diese sogenannte „Flexibiltätsklausel“ sollte während des gesamten Verlaufs der Konferenz besonders kontrovers diskutiert werden und wurde von Deutschland und Frankreich im Oktober 1996 in einem gemeinsamen Beitrag der Außenminister der beiden Länder näher ausdifferenziert, worauf zurückzukommen sein wird.

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  210. Werner Hoyer/Michel Bamier: „Existiert Europa? Ein deutsch-französisches Plädoyer für eine gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik“, in: F.A.Z. vom 07.12.1995.

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  211. Einen „neuen Pragmatismus“ attestieren dem deutsch-französischen Verhältnis insgesamt Andrea Szukala/Wolfgang Wessels: „The Franco-German Tandem”, in: Geoffrey Edwards/Alfred Pijpers (Hrsg.): The Politics of European Treaty Reform. The 1996 Intergovernmental Conference and Beyond, London 1997, S. 74–99, Zitat S. 95 (meine Übersetzung, A. L.).

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  212. Vgl. „Leitlinien zur Gemeinsamen Außen-und Sicherheitspolitik, verabschiedet anläßlich des Seminars der Außenminister Deutschlands und Frankreichs, Klaus Kinkel und Hervé de Charette, am 27. Februar 1996 in Freiburg“, in: Internationale Politik, 51 (1996) 8, S. 84–86.

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  213. Ebd., S. 85.

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  214. Nach Ansicht der „Financial Times“ verdeckte das Papier sogar „a division between Germany, which has sought the greatest possible extension of majority voting in EU affairs, and France, which has been especially reluctant to move down this path in foreign and security matters”. Vgl. Peter Norman: „Paris and Bonn Agree EU Foreign Policy Opt-out Pact“, in: Financial Times vom 28.02.1996. Daß in dieser Frage Differenzen zwischen beiden Staaten bestanden, belegen auch die Äußerungen des französischen Außenministers auf einer gemeinsamen Pressekonferenz im Anschluß an ein deutsch-französisches Arbeitstreffen, der gefragt worden war, ob Frankreich lediglich eine Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen in der ersten oder auch in der zweiten Säule befürworte: „Pour la France, cela concerne à tous les coups le premier pilier. Je crois comprendre que pour l’Allemagne, cela pourrait concerner aussi le deuxième pilier, sous certaines conditions sans doute. (Chwr(133)) Mais pour ce qui concerne le second pilier, la question se posera en toute hypothèse de rechercher les mécanismes qui permettent à un certain nombre de pays qui ont envie d’agir de pouvoir le faire dans les conditions de plus grande opportunité, en n’empêchant pas ceux qui souhaitent rester à l’écart de pouvoir se tenir sur cette position. Ce n’est pas la même chose.” „Point de presse conjoint du Ministre des Affaires Etrangères, M. Hervé de Charette, et du Ministre Allemand des Affaires Etrangères, M. Klaus Kinkel, à l’issue du seminaire franco-allemand“, Paris, 13. November 1995, S. 5. Frankreich befürwortete also zunächst nicht eine generelle Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen in der GASP, sondern war lediglich bereit, über die Aufnahme der Möglichkeit einer konstruktiven Enthaltung — die das Zustandekommen eines Beschlusses nicht verhindert, aber dem nicht teilnehmenden Staat ein „opt-out” ermöglicht — zu diskutieren. In einem internen Papier der französischen Regierung zur Revisionskonferenz wird für die GASP ausdrücklich betont, daß Frankreich ein Festhalten an intergouvemementalen Strukturen bevorzugt. Abgedruckt in Agence Europe, Nr. 6673 vom 23.02.1996.

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  215. Der Vorschlag geht auf Bundeskanzler Kohl zurück und sollte wohl bewußt unter der Schwelle der gegenseitigen Beistandspflicht aus Artikel V des Brüsseler Vertrages bleiben und anstelle dessen zur Solidarität anhalten. Vgl. Karl Kaiser: „Europa muß sich auf sich selbst besinnen“, in: F.A.Z. vom 03.06.1996. Später wurde auch die Aufnahme einer Solidaritätsklausel von genereller Natur in den EUV diskutiert.

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  216. „Leitlinien zur Gemeinsamen Außen-und Sicherheitspolitik“, S. 85.

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  217. Vgl. Jean-Paul Picaper: „Europe: Bonn refuse un,diplomate en chef’, in: Le Figaro vom 20.03.1996. Interessanterweise bezeichnete „Le Monde“ in einem anderen Artikel die deutsche Position in dieser Frage als „weniger integrationsfreudig” als jene Frankreichs, obgleich an derselben Stelle festgestellt wird, daß Frankreich weiterhin versuche, eine zu 16deralistische Ausrichtung der GASP zu verhindern. Vgl. Lucas Delattre: „Paris et Bonn s’entendent sur l’un des chapitres de la réforme de l’Europe“, in: Le Monde vom 29.02.1996. Es ist nicht eindeutig einzuschätzen, inwiefern ein neues schwergewichtiges, politisches Amt tatsächlich eine Vertiefung der Integration darstellen würde. Entscheidend wäre die Einordnung dieser Funktion ins Gesamtgefüge der EU, wobei kein Zweifel daran bestehen kann, daß Frankreich die Zentralität des Europäischen Rates in der GASP um keinen Preis geschwächt sehen wollte.

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  218. Vgl. zu dieser an anderer Stelle bereits erwähnten, in sich recht komplexen und daher hier nur begrenzt darstellbaren Thematik Jörg Monar: „The Financial Dimension of the CFSP“, in: Martin Holland (Hrsg.): Common Foreign and Security Policy of the EU: The Record and Reforms, London 1997, S. 34–51.

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  219. Vgl. „Entschließung (i) mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zur Einberufung der Regierungskonferenz und (ii) zur Bewertung der Arbeiten der Reflexionsgruppe und Festlegung der politischen Prioritäten des EP im Hinblick auf die Regierungskonferenz“ (Protokoll der Sitzung vom 13. März 1996), in: ABI. C 96 vom 01.04.1996, Zitat S. 78. Die Forderung nach einer Vereinigung der drei Säulen zu einem einheitlichen institutionellen System hatte auch bereits der 1995 präsentierte Bericht des Parlaments über das Funktionieren des EUV enthalten. In jenem Bericht heißt es ausdrücklich, die Außen-und Sicherheitspolitik solle „in das Gemeinschaftssystem einbezogen werden; dabei sollten jedoch spezifische Merkmale der früheren,Pfeiler` in bestimmten Fällen während eines vorher bestimmten Übergangszeitraumes beibehalten werden”. Von dem Übergangszeitraum ist im späteren Bericht zur Regierungskonferenz nicht mehr die Rede. Vgl. „Bericht über die Funktionsweise des Vertrages über die Europäische Union im Hinblick auf die Regierungskonferenz 1996 — Verwirklichung und Entwicklung der Union“ (17. Mai 1995), in: ABI. C 151 vom 19.06.1995, S. 56–67.

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  220. Vgl. „Entschließung (i) mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zur Einberufung der Regierungskonferenz“, S. 85 f., Zitat S. 85. Nach Angaben Dankerts strebte das Parlament eine Anwendung der auf drei Varianten reduzierten Entscheidungsverfahren des Parlamentes auch für das Kapitel über die Außenpolitik an, d.h. Konsultation, Mitentscheidung und Zustimmung. Der Autor gibt zugleich seiner Verwunderung darüber Ausdruck, daß das Parlament im Vorfeld der Revisionskonferenz mit dem Vorschlag einer Vergemeinschaftung der GASP erneut etwas anstrebte, was sich schon 1990/91 als illusorisch erwiesen hatte. Vgl. Piet Dankert: „Pressure from the European Parliament”, in:

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  221. Gegensatz zum Parlament stellte die Kommission den Fortbestand der dualen Struktur der europäischen Außenpolitik Edwards/Pijpers (Hrsg.): The Politics of European Treaty Reform, London 1997, S. 212225, hier S. 223 f.

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  222. Vgl. Stellungnahme der Kommission: „Stärkung der Politischen Union und Vorbereitung der Erweiterung“, KOM (1996) 90 endg. Eine pragmatischere Haltung zur Refonn als noch vor Maastricht attestiert der Kommission auch Desmond Dinan: „The Commission and the Reform Process”, in: Edwards/Pijpers (Hrsg.): The Politics of European Treaty Reform, S. 188–211, hier S. 197.

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  223. Vgl. Europäische Kommission: Regierungskonferenz 1996. Bericht der Kommission an die Reflexionsgruppe, Luxemburg 1995, hier S. 71, dort auch Zitat.

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  224. So ausdrücklich der Bundeskanzler. Vgl. „Auszüge aus der Pressekonferenz mit Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl zum Abschluß der Sondertagung des Europäischen Rates und zur Eröffnung der Regierungskonferenz zur Revision des Maastricht-Vertrages am 29. März 1996 in Turin“, in: Bulletin (BPA), Nr. 35, 07.05.1996, S. 348–350, hier S. 348. Im Verlauf der Regierungskonferenz näherten die beiden Parlamentsvertreter — dieselben, die das Organ auch in der Reflexionsgruppe vertreten hatten — die ursprünglich sehr weitreichenden Vorstellungen des Europäischen Parlaments zur Fortentwicklung der GASP stärker an die Positionen der Mitgliedstaaten an. Insbesondere hinsichtlich der Revision der Entscheidungsverfahren hielt das Parlament indes an der Einführung der Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit auch im Rahmen der GASP noch bis kurz vor dem Abschluß der Konferenz fest. Vgl. „Übermittlung einer Aufzeichnung der Vertreter des Europäischen Parlaments bei der Regierungskonferenz, Frau Elisabeth Guigou und Herrn Elmar Brok vom 10. April 1997, an den Vorsitzenden der Gruppe der Beauftragten bei der Regierungskonferenz, Herrn Michiel Patijn”, CONF/3885/97, Brüssel, 05.05.1997 (in der Fassung der CD-ROM Amsterdam in der Analyse. Dokumentation).

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  225. Vgl. „Auszüge aus der Pressekonferenz (Chwr(133)) am 29. März 1996 in Turin“, S. 348. Späteren Ausführungen des Bundeskanzlers läßt sich entnehmen, daß er die Reform der ZBJ I als das aus deutscher Sicht dringlichste Anliegen betrachtete. Vgl. z. B. Agence Europe, Nr. 6875, vom 15.12.1996.

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  226. Vgl. z. B. Klaus Kinkel/Hervé de Charette: „Es muß eine echte europäische Identität entstehen“, in: F.A.Z. vom 29.03.1996. Hier wird eine flexible, nicht alle Staaten umfassende Vorgehensweise ausdrücklich auch als Modell für die GASP angepriesen. Später haben beide Minister die Vorstellungen über die Flexibilität präzisiert. Vgl. „Verstärkte Zusammenarbeit im Hinblick auf die weitere Vertiefung des europäischen Einigungswerks. Gemeinsamer deutsch-französischer Beitrag für die Regierungskonferenz” (Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, und der französische Minister für Auswärtige Angelegenheiten, Hervé de Charette, am 17. Oktober 1996 in Paris), in: Bulletin (BPA), Nr. 84, 23.10.1996, S. 918–920.

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  227. Vgl. „Mehr Mut zur Gemeinsamkeit in der Außenpolitik der Europäischen Union. Gemeinsamer Beitrag des deutschen und des niederländischen Außenministers“ (Dr. Klaus Kinkel und Hans van Mierlo; erschienen am 22. November 1996 in den Tageszeitungen „Die Welt” und „De Volkskrant“), in: Bulletin (BPA), Nr. 95, 25.1 1.1996, S. 1043–1044.

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  228. Ebd., S. 1043.

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  229. Dieser Vorschlag wäre bei seiner Verwirklichung auf eine Umkehrung der Bestimmung des bisherigen Artikel 1.3 (2) EUV hinausgelaufen, wonach einstimmig zu beschließen ist, was mit Mehrheit entschieden werden soll.

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  230. So ausdrücklich Daniel Vemet: „L’Europe en attente d’une vision franco-allemande“, in: Le Monde vom 29.04.1995. Weitere Belege dafür, daß über die Abschaffung des Vetorechts in der GASP tatsächlich debattiert worden ist, liefert der Artikel „Ermutigende Zwischenbilanz zur EU-Reform”, in: NZZ vom 26.07.1996. Kinkel führte an anderer Stelle für das deutsche Verständnis etwas abschwächend aus, daß der überstimmte Partner nicht zur Beteiligung gezwungen werden, aber die Mehrheit auch nicht per Veto am Handeln gehindert werden dürfe. Vgl. „Mehrheitsentscheidungen und ein Generalsekretär?“, in: F.A.Z. vom 21.09.1996.

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  231. Vgl. Rainer Nahrendorf/Christoph Rabe: „In der Außenpolitik muß die Union mit einer Stimme sprechen“, in: Handelsblatt vom 04.11.1996. Durch eine derart modifizierte Regelung soll verhindert werden, daß hinter einer Entscheidung mit qualifizierter Mehrheit, also mit etwa siebzig Prozent der gewichteten Stimmen, nur noch fünfzig Prozent oder weniger der Bevölkerung der EU stehen, worauf die momentane Regelung im Falle einer Erweiterung hinausliefe, die die kleinen Mitgliedstaaten überproportional begünstigt.

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  232. „Mehr Mut zur Gemeinsamkeit in der Außenpolitik der Europäischen Union“, S. 1044. Dieser Abschnitt des gemeinsamen Beitrags muß vor allem mit Blick auf die Niederlande als bemerkenswerter Strategiewandel angesehen werden, da diese noch in Maastricht eindeutig dem Lager der Atlantiker zuzurechnen waren und damals weitergehende Europäisierungsbemühungen der Sicherheitspolitik zusammen mit anderen Staaten verhindert haben.

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  233. Außenminister Kinkel hat für die drei Phasen einen Zeitraum von sieben bis zehn Jahren genannt. Vgl. Nahrendorf/Rabe: „In der Außenpolitik muß die Union mit einer Stimme sprechen“.

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  234. „Mehr Mut zur Gemeinsamkeit in der Außenpolitik der Europäischen Union“, S. 1044.

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  235. Ebd., S. 1043.

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  236. „Verstärkte Zusammenarbeit im Hinblick auf die weitere Vertiefung des europäischen Einigungswerks“, S. 918. Josef Janning führt insbesondere vier Gründe an, die nach seiner überzeugenden Auffassung für die Einführung einer flexiblen Vorgehensweise sprechen: Erstens gelte es, einer möglichen Stagnation und einem Totlaufen des Integrationsprozesses entgegenzuwirken, zweitens nehme mit jeder künftigen Erweiterung auch die Heterogenität der Interessenlagen zu, drittens könne Flexibilität einen Anreiz für die großen Mitgliedstaaten bieten, ihre Einbindung in die EU aufrechtzuerhalten und Lösungen in deren Rahmen anzustreben, anstatt Ad-hoc-Koalitionen außerhalb des EU-Rahmens zu bilden und viertens könne diese besondere Fonn der Kooperation und Integration auch die EU insgesamt stärken, durch ein höheres Maß an Effektivität in diversen Bereichen. Vgl. Josef Janning: „Dynamik in der Zwangsjacke — Flexibilität in der Europäischen Union nach Amsterdam”, in: Integration, 20 (1997) 4, S. 285–291, hier S. 285 f.

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  237. Ebd., S. 286.

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  238. Ebd., S. 287.

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  239. Vgl. Elfriede Regelsberger: „The Irish Draft — A Useful Guide to the Contours of a Reformed CFSP“, in: CFSP-Forum (IEP, Bonn), 1/97, S. 1. Siehe auch den kompletten Text „Revisionsentwurf der irischen Präsidentschaft: Die Europäische Union von heute und morgen: Anpassung der EU zum Nutzen ihrer Bürger und Vorbereitung der EU auf die Zukunft” vom 5. Dezember 1996, CONF/2500/96 (In der Fassung der CD-ROM Amsterdam in der Analyse. Dokumentation).

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  240. „Revisionsentwurf der irischen Präsidentschaft“, S. 56.

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  241. Vgl. Helmut Kohl: „Erklärung der Bundesregierung. Aktuelle Fragen der Europapolitik, insbesondere Vorschau auf die Tagung des Europäischen Rates in Dublin am 13./14. Dezember 1996“ (Der Bundeskanzler vor dem Deutschen Bundestag am 12. Dezember 1996), in: Bulletin (BPA), Nr. 103, 16.12.1996, S. 1 1 13–11 17, Zitat S. 1 114.

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  242. Vgl. „Gemeinsame Botschaft von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl und dem Präsidenten der französischen Republik, Jacques Chirac, an den amtierenden Vorsitzenden des Europäischen Rates und Ministerpräsidenten von Irland, John Bruton“ (Bonn und Paris, 9. Dezember 1996), in: Bulletin (BPA), Nr. 102, 11.12.1996, S. 1105–1108.

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  243. Vgl. ebd., S. 1107, dort auch Zitat. Eine zunehmend flexiblere Haltung hinsichtlich der vorsichtigen Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen im Verlauf der Konferenz attestierte Frankreich auch Günther Nonnenmacher: „Von einer gemeinsamen Außenpolitik kann nicht die Rede sein“, in: F.A.Z. vom 29.03.1996. Von der französischen Akzeptanz der Regelung, Durchführungsbeschlüsse mit qualifizierter Mehrheit zu treffen, berichtet ebenfalls Baudouin Bollaert: „Diplomatie-défense: une page blanche à remplir”, in: Le Figaro vom 28.03.1996.

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  244. Vgl. hierzu auch die Kritik von Michaela Wiegel: „Zaghafte Reformvorschläge aus Paris und Bonn“, in: F.A.Z. vom 11.12.1996.

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  245. Vgl. hierzu den Beitrag der beiden AA-Beamten Wolfgang Ischinger/Eberhard Koelsch: „Was Mehrheitsentscheidungen erreichen können“, in: F.A.Z. vom 02.05.1997. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Beitrags war Ischinger der Politische Direktor und Koelsch der Europäische Korrespondent im AA.

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  246. Ebd.

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  247. Ebd.

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  248. Vgl. „Abstimmungen zwischen Bonn und Paris“, in: F.A.Z. vom 04.03.1997.

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  249. Vgl. „Dokument zu Artikel 1.4“ (Wortlaut des Dokuments Frankreichs, Deutschlands,Italiens, Spaniens, Belgiens und Luxemburgs zur schrittweisen Integration der WEU in die Europäische Union), in: Agence Europe, Nr. 6941 vom 24./25.03.1997. Nach Angaben von Ischinger/Koelsch wurde dieses Phasenkonzept in Bonn — gemeint ist offenbar das Auswärtige Amt — entwickelt. Vgl. „Was Mehrheitsentscheidungen erreichen können”.

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  250. Vgl. Wolfgang Metz: „Kommentierte Chronologie zur Regierungskonferenz 1996/97“, in: Weidenfeld (Hrsg.): Amsterdam in der Analyse, S. 219–272, hier S. 264 ff.

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  251. Vgl. Mathias Jopp: „Die außen-und sicherheitspolitische Identität Europas mit der Perspektive einer gemeinsamen Verteidigungspolitik“, in: Hrbek (Hrsg.): Die Reform der Europäischen Union, S. 331–343, hier S. 336.

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  252. Vgl. tür die britische Position zur GASP — während der konservativen Major-Regierung —z. B. Michael Arthur: „La politique étrangère et de sécurité commune: le point de vue britannique“, in: Défense nationale,52 (Juillet 1996), S. 27–35 sowie Douglas Hurd: „Developing the Common Foreign and Security Policy”, in: International Affairs, 70 (1994) 3, S. 421–428.

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  253. Besonders anschaulich drückte dies der britische Außenminister Ritkind in einem Interview in der „Süddeutschen Zeitung“ aus: „Wo immer es um die Substanz geht, stimmen Deutschland und England überein. Die Differenzen tauchen auf, wo es um die Rolle von Institutionen geht. Deutschland vertraut offenbar viel mehr in die Fähigkeit von Institutionen, politische Probleme zu lösen. (Chwr(133)) Wir glauben, daß die Gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik ein Mittel zum Zweck ist, aber nur eines.” Interview von Josef Joffe: „Den Europäern fehlt militärisches Gewicht“, in: SZ vom 05.02.1996. Auf die unterschiedlichen Traditionen und politischen Systeme und eine daraus resultierende differierende Sichtweise der GASP verwies der britische Staatsminister im Ministerium für Auswärtige und Commonwealth-Angelegenheiten, David Davis, in einer Replik an Werner Hoyer. Vgl. „Das kann man schwerlich demokratisch nennen. Europäische Außenpolitik ist keine Angelegenheit von Mehrheitsbeschlüssen”, in: SZ vom 28.03.1996.

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  254. Vgl. Pierre Bocev: „Démarche symbolique du,moteur franco-allemand“`, in: Le Figaro vom 21.01.1997 sowie „Hoyer: Mehrheit für Flexibilitätsklausel”, in: F.A.Z. vom 12.02.1997.

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  255. So stellte Außenminister Kinkel in einer Regierungserklärung zur Tagung des Europäischen Rates in Amsterdam ausdrücklich fest, daß die Bedingungen für einen erfolgreichen Abschluß der Regierungskonferenz günstig seien, da Großbritannien „mehr europäische Offenheit“ zeige. Klaus Kinkel, Bundesminister des Auswärtigen, Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag am 11.06.1997, BT-PIPr. 13/180, S. 16158–16162, Zitat S. 16159.

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  256. Vgl. ebd., Zitate S. 16160.

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  257. Deutschland hat sich einer gemeinsamen Zusatzerklärung zum Vertrag von Amsterdam von Frankreich, Italien und Belgien nicht angeschlossen, in der diese die Tatsache kritisieren, daß die institutionellen Reformen durch die Konferenz nicht gelöst worden sind. Als Begründung gab die deutsche Regierung an, daß sie eine solche Zusatzerklärung als wenig zweckmäßig ansehe und hierdurch das Ratifikationsverfahren nicht zusätzlich belasten und keine noch größeren Hürden für die Beitrittsverhandlungen mit den mittel-und osteuropäischen Staaten errichten wolle. Vgl. „Bonn weist EU-Initiative zurück. Kritik an der Forderung Belgiens, Italiens und Frankreichs“, in: F.A.Z. vom 17.09.1997. In einem Protokoll zum EUV in seiner Amsterdamer Fassung wurde allerdings vereinbart, daß der Kommission nach dem Inkrafttreten der nächsten Erweiterung nur noch ein Mitglied pro Staat angehören wird, „sofern zu diesem Zeitpunkt die Stimmenwägung im Rat — sei es durch Neuwägung oder durch Einführung einer doppelten Mehrheit — in einer für alle Mitgliedstaaten annehmbaren Weise geändert worden ist” (Artikel I). Außerdem wurde festgelegt, daß spätestens „ein Jahr vor dem Zeitpunkt, zu dem die Zahl der Mitgliedstaaten der Europäischen Union 20 überschreiten wird“, auf einer emeuten Regierungskonferenz die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Organe umfassend zu überprüfen ist (Artikel 2).

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  258. Eine kurze Vorstellung und erste Bewertung der Bestimmungen zur GASP im Vertrag von Amsterdam folgt in Abschnitt 3.2.3.

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  259. Vgl. „Entwurf des Vertrages von Amsterdam“ (der niederländischen Präsidentschaft), CONF/4000/97, Brüssel, 12.06.1997 (in der Fassung der CD-ROM Amsterdam in der Analyse. Dokumentation).

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  260. Vgl. „Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union (22. Ausschuß)“, BT-Drs. 13/3247 vom 06.12.1995, Zitat S. 1 l. Trotz dieser Positionsdifferenzen hinsichtlich der GASP und weiterer Politikbereiche haben Bundestag und Bundesrat den Vertrag von Amsterdam später mit großer Mehrheit ratifiziert. Der Bundestag stimmte am 5. März 1998 mit 561 Stimmen der Regierungskoalition und der SPD für den Vertrag, gegen die Stimmen der PDS und bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Bundesrat stimmte am 27. März 1998 dem Ratifikationsgesetz einstimmig zu. Vgl. Josef Janning: „Bundesrepublik Deutschland”, in: JBE/ 1997/98, S. 311–318, hier S. 315 f.

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  261. Vgl. „Überlegungen zur europäischen Politik. Positionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 1. September 1994“, im Wortlaut abgedruckt in: Blätter,fir deutsche und internationale Politik, 39 (1994) 10, S. 1271–1280.

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  262. Ebd., S. 1276.

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  263. Ebd., S. 1272.

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  264. Ebd., S. 1274. Die vier anderen Punkte lauten: Institutionelle Weiterentwicklung der Union, weitere Festigung des Kerns, qualifizierte Intensivierung der deutsch-französischen Beziehungen sowie Erweiterung nach Osten.

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  265. Als Regionen und Staaten werden hier genannt: Mittel-und Osteuropa, Rußland, der Mittelmeerraum — insbesondere auch die Partnerschaft mit der Türkei — sowie die transatlantischen Beziehungen. Vgl. ebd., S. 1278.

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  266. Zitate ebd., S. 1278 f

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  267. So durch Josef Janning: „Wer regiert Europa? Die kontinentale Perspektive überfordert eine Kerngruppe“, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 39 (1994) 11, S. 1342–1346, hier S. 1342.

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  268. Dies behauptet John Laughland: „The Philosophy of,Europe` “, in: The National Interest, o. Jg. (1995) 39, S. 58–67, hier S. 67.

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  269. Es muß hervorgehoben werden, daß es sich bei dem Papier eindeutig um kein offizielles Dokument der Bundesregierung handelte, sondern lediglich um ein Strategiepapier einer Bundestagsfraktion, das zu keinem Zeitpunkt eine Billigung oder Absegnung durch den Kanzler oder den Außenminister erfahren hat. Eine entsprechende Vermutung Laughlands ist rein spekulativ und nicht haltbar; vgl. ebd., S. 58. Dennoch hat der Beitrag von Schäuble und Lamers „eine klare Trennlinie zwischen den europäischen Föderalisten und den Anhängern eines konföderierten Europas markiert“ und einmal mehr offengelegt, daß „die Mehrzahl der classe politique in Frankreich der Zusammenarbeit auf Regierungsebene den Vorzug” gibt. Jean Klein: „Europäische Sicherheitsinteressen aus der Sicht Frankreichs“, in: Michael Meimeth (Hrsg.): Die Europäische Union auf dem Weg zu einer Gemeinsamen Sicherheits-und Verteidigungspolitik, Berlin 1997, S. 37–56, Zitate S. 48 (Hervorhebung im Original).

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  270. Josef Janning: „Bundesrepublik Deutschland“, in: JBEI 1994/95, S. 287–294, Zitat S. 291. Das Flexibilitätskonzept entspricht eher der Form der sogenannten „differenzierten Integration”, bei der nicht ein einziger Kern von Staaten den gleichen Integrationsstand auf allen Ebenen erreicht, sondern unterschiedliche Integrationstiefen und Kernbildungen in verschiedenen Bereichen denkbar sind. Vgl. hierzu Josef Janning: „Europa braucht verschiedene Geschwindigkeiten“, in: Europa-Archiv,49 (1994) 18, S. 527–536, insb. S. 534 f. Der französische Außenminister Nerve de Charette hat die „coopération renforcée” ausdrücklich als das von Frankreich gegenüber einem Kerneuropa-Ansatz bevorzugte Modell bezeichnet. Vgl. Hervé de Charette: „Discours sur la relation franco-allemande“, Berlin, 7. Oktober 1996 (Internet-Fassung über „http://www.diplomatie.fr”), S. B. Bundesaußenminister Kinkel führte später sogar ausdrücklich aus, die Flexibilität dürfe „nicht zur Spaltung und auch nicht zu einem Kerneuropa führen“. Zitiert nach Nahrendorf/Rabe: „In der Außenpolitik muß die Union mit einer Stimme sprechen”.

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  271. Vgl. „Die Europäische Union außen-und sicherheitspolitisch handlungsfähiger machen, Diskussionsbeitrag des Geschäftsführenden Vorstands der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Regierungskonferenz 1996“, Pressedienst der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, 13. Juni 1995.

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  272. Vgl. Janning: „Bundesrepublik Deutschland“, in: JBEI 1994/95, S. 291.

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  273. „Die Europäische Union außen-und sicherheitspolitisch handlungsfähiger machen“, S. 6.

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  274. „(Chwr(133)) a step neither France nor Britain relishes“, wie der „Economist” unter Bezug auf das Papier treffend anmerkt. „Ever Closer, More Tactfully“, in: The Economist vom 17.06.1995.

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  275. „Die Europäische Union außen-und sicherheitspolitisch handlungsfähiger machen“, Zitate S. B.

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  276. Ebd. Daß dieser Aspekt erneut auftaucht, zeigt einmal mehr, daß gleichgewichtstheoretische Überlegungen — wenngleich nicht in ihrer historischen Rigidität, sondern mit institutionellem Denken verknüpft — durchaus auch in der deutschen Politik immer wieder präsent sind.

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  277. „Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. Die Europäische Union zukunftsfähig machen“, BT-Drs. 13/3040 vorn 21.1 1.1995.

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  278. Ebd., S. 4.

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  279. Vgl. „Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses“, S. 11.

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  280. Außenminister Kinkel verweist in einem Beitrag für die Fraktion seiner Partei kritisch auf die Vorschläge des CDU/CSU-Papiers vom Juni 1995, in dem er indes noch ein Stück weit hinter der Forderung der F.D.P.-Fraktion zurückbleibt: „Auch die F.D.P. will Mehrheitsentscheidungen im Regelfall. Sie ist sich aber darüber im klaren, daß bestimmte Bereiche identifiziert werden müssen, in denen dies wünschenswert und möglich ist. Hierzu brauchen wir geeignete Kriterien. Die alleinige Unterscheidung militärisch/nicht militärisch ist hierfür nicht ausreichend.“ Klaus Kinkel: „Weichenstellungen für ein bürgernahes, liberales und zukunftsfähiges Europa”, in: F.D.P.-Fraktion im Deutschen Bundestag (Hrsg.): „Nachlese. Herausforderung Europa. Über die Konferenz im Jahr 1996 zur Überprüfung des Maastricht-Vertrags und das zukünftige Schicksal der Europäischen Integration“, Bonn (August) 1995, S. 7–11, Zitat S. 9.

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  281. Vgl. „Antrag der Fraktion der CDU/CSU und F.D.P. zum Abschluß der Konferenz zur Überprüfung des Vertrages von Maastricht“, BT-Drs. 13/7901 vom 11.06.1997, Zitat S. 3.

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  282. Vgl. z. B. für die CDU die „Beschlüsse des 3. Parteitages der CDU Deutschlands. Beschlüsse zur Europapolitik (Al bis El)“, Düsseldorf, 25.-28. Oktober 1992, wo es noch ausdrücklich heißt: „Die CDU Deutschlands strebt (Chwr(133)) eine bundesstaatliche Lösung an” (S. 3). Im „Grundsatzprogramm,Freiheit in Verantwortung’, 5. Parteitag, 21.-23. Februar 1994, Hamburg“ [abgedruckt in Peter Hintze (Hrsg.): Die CDU-Parteiprogramme. Eine Dokumentation der Ziele und Aufgaben, Bonn 1995, S. 367–439] findet sich diese Zielsetzung nicht mehr. Hier heißt es nunmehr lediglich: „Unser Ziel ist die Vollendung der Europäischen Union” (S. 425). Auch bei der F.D.P. ist lediglich noch davon die Rede, daß die EU „zur umfassenden politischen Union fortentwickelt werden (muß)“. „Unser Ziel ist ein vereintes Europa liberaler Bürgergesellschaften, die gemeinsam Verantwortung fur Frieden und Freiheit tragen.” Vgl. „Wiesbadener Grundsätze — Für die liberale Bürgergesellschaft. Beschluß des F.D.P.-Bundesparteitages, Wiesbaden, 24.05.97“ (Auszüge), in: FriedrichNaumann-Stiftung (Hrsg.): Dokumentation Europäische Union, St. Augustin 1999, S. 53. Für die CSU postulierte Edmund Stoiber gar die Aufgabe des Bundesstaatsgedankens für die EU. Vgl. „SZ-Interview mit Edmund Stoiber”, in: SZ vom 02.01.1993.

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  283. „Antrag der Fraktion der SPD. Forderungen zur Reform des Vertrages von Maastricht 1996 und der Europapolitik“, BT-Drs. 13/1739 vom 21.06.1995, S. 6.

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  284. Vgl. „Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses“, Zitat S. 11. Die SPD-Abgeordnete Wieczorek-Zeul hob ausdrücklich hervor, daß die Probleme der GASP „eben nicht in den Entscheidungsverfahren (liegen) und schon gar nicht darin, daß eine gemeinsame Militärpolitik fehlte — nichts braucht Europa weniger als das; wofür haben wir denn eigentlich die NATO?” Statt dessen schlug sie vor, Deutschland solle sich mittels der GASP für eine Reduzierung der Waffenexporte und eine Senkung der weltweiten Militärausgaben einsetzen. Vgl. Heidemarie Wieczorek-Zeul, SPD, vor dem Deutschen Bundestag am 22.06.1995, BT-PIPr. 13/44, S. 3546–3549, Zitat S. 3549.

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  285. So ausdrücklich Rudolf Scharping, SPD, vor dem Deutschen Bundestag am 12.12.1996, BT-P1Pr. 13/148, S. 13333–13338, hier 13337, der damit eine bemerkenswerte Abkehr der SPD-Fraktion von der noch im Zusammenhang mit dem Vertrag von Maastricht vertretenen Position offenbarte und hier zugleich für seine Fraktion die ausdrückliche Akzeptierung einer flexiblen Vorgehensweise in diesem Bereich zum Ausdruck brachte.

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  286. Vgl. z. B. das Papier „Sozialdemokratische Außenpolitik im Übergang zum 21. Jahrhundert. Diskussionspapier der Schwerpunktkommission Außen-und Sicherheitspolitik für den Kongreß am 18. Juni 1997 in Bonn“, Bonn, 18.06.1997, Zitat S. 13.

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  287. Vgl. z. B. Wieczorek-Zeul, SPD, vor dem Deutschen Bundestag am 22.06.1995, S. 3549.

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  288. „Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses“, S. 12.

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  289. „Antrag des Abgeordneten Christian Sterzing und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“, BT-Drs. 13/1734 vom 21.06.1995, hier S. 6.

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  290. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Beschluß zum Amsterdamer Vertrag“, 9. OrdentlicheBundesversammlung, 14.-16.11.1997 in der Stadthalle Kassel, Zitat S. 3 sowie „Antrag des Abgeordneten Christian Sterzing und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Europäische Union muß zum Motor für eine zivile Außenpolitik werden”, BT-Drs. 13/7825 vom 05.06.1997, Zitat S. 2.

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  291. Das „Ziel der zivilen, auf Konfliktverhütung und -prävention gerichteten Außenpolitik der EU“ sollte nach Vorstellung der Bündnisgrünen sogar ausdrücklich im EUV verankert werden. Ebd., S. 4.

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  292. Vgl. ebd. S. 2.

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  293. Vgl. ebd., Zitate S. 2 f.

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  294. Christian Sterzing/Albert Statz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Deutscher Bundestag): „Der Vertrag von Amsterdam. Ein Memorandum zur Einschätzung seiner Ergebnisse“, veränderte und erweiterte Fassung, Bonn (August) 1998, S. 18.

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  295. Vgl. „Positionen der Bundestagsgruppe der PDS zur Regierungskonferenz 1996 zur Überprüfung und Revision des Vertrages über die Europäische Union (Maastricht 11)“, PDSBundestagsgruppe. Bereich Außen-und Friedenspolitik, Bonn, 12.03.1996, Zitate S. 14 und 15. Ähnlich lautende Positionen zur GASP linden sich auch im „Antrag der Gruppe der PDS. Europapolitik der Bundesregierung”, BT-Drs. 13/1728 vom 21.06.1995.

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  296. Vgl. ebd. S. 16 sowie „Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses“, S. 12.

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  297. Vgl. Helmut Kohl, Bundeskanzler, Regierungserklärung vor dein Deutschen Bundestag am 27.06.1997, BT-PIPr. 13/185 S. 16733–16739, Zitat S. 16738.

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  298. Vgl. Wilhelm Schönfelder/Reinhard Silberberg: „Auf dem Weg zum Ziel. Die Ergebnisse des Vertrags von Amsterdam“, in: Internationale Politik 52 (1997) 11, S. 18–24, hier S. 20 f. Schönfelder war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Leiter der Europa-Abteilung im AA, Silberberg war zuvor Leiter des Arbeitsstabes für die Regierungskonferenz im AA gewesen. Auch Staatsminister Hoyer und der Politische Direktor Ischinger verwiesen darauf, daß Deutschland hinsichtlich der Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen zu weitergehenden Schritten bereit gewesen sei. Vgl. Werner Hoyer: „Der Vertrag von Amsterdam — ein wichtiger Schritt europäischer Integration”, in: Romain Kirt (Hrsg.): Der Vertrag von Amsterdam — ein Vertrag . fiir alle Bürger. Analysen und Kommentare Wien 1998, S. 2636, hier S. 29 und Wolfgang Ischinger: „Die Gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik nach Amsterdam — Praxis und Perspektiven“ (ZEI-Discussion Paper C 14), Bonn 1998, S. 9.

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  299. Obgleich bereits zahlreiche akademische Studien zu den revidierten und ergänzten GASP-Bestimmungen des EUV vorliegen, wird sich eine umfassende Bewertung erst nach dem Vorliegen erster praktischer Erfahrungen vornehmen lassen. Eine erste, gleichwohl überzeugende und ausgewogene Analyse der neuen Bestimmungen findet sich z. B. bei Uwe Schmalz (ext.): „Zwischen Anspruch und Wirklichkeit: Die Amsterdamer Vertragsbestimmungen zur Gemeinsamen Außen-und Sicherheitspolitik — Analyse, Bewertung und Perspektiven“ (KAS-Arbeitspapier) Sankt Augustin (Oktober) 1998. Insgesamt bewegen sich die ersten bewertenden Studien zwischen sehr kritischen [Vgl. z. B. Simon Nuttall: „The CFSP Provisions of the Amsterdam Treaty. An Exercise in Collusive Ambiguity”, in: CFSP-Forum (IEP, Bonn), 3/97, S. 1–3 sowie Matthias Dembinski: „Langer Anlauf— kurzer Sprung. Die Außenpolitik der Europäischen Union nach der Reform von Amsterdam“ (HSFK-Report 7/1997), Frankfurt/M. 1997] und verhalten-positiven Urteilen [Vgl. z. B. Elfriede Regelsberger/Mathias Jopp: „Und sie bewegt sich doch! Die Gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik nach den Bestimmungen des Amsterdamer Vertrages”, in: Integration 20 (1997) 4, S. 255–263].

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  300. Mit dein Vertrag von Amsterdam wurde, wie bereits in der Einleitung erwähnt worden ist, eine fortlaufende Numerierung aller Artikel in den modifizierten und erweiterten EUV eingeführt. Die Bestimmungen zur GASP finden sich nun in den Artikeln 11–27 EUV. Durch die neuen Bezeichnungen erübrigt sich hier im folgenden eine ausdrückliche Unterscheidung zwischen den beiden Versionen des EUV in seiner Maastrichter und in der Amsterdamer Fassung.

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  301. Nuttall bezeichnet die neue Möglichkeit als „destructive abstention“, da sie sich in sämtlichen Fragen und Formen der GASP anwenden lasse und insbesondere gemeinsame Standpunkte erheblich schwächen könnte. Vgl. Nuttall: „The CFSP Provisions of the Amsterdam Treaty”, S. 2.

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  302. lin Instrument der gemeinsamen Strategie liegt somit eine erhebliche Unwägbarkeit: Je mehr Einzelaspekte der Europäische Rat in seinem Grundsatzbeschluß einstimmig regelt, desto weniger bleibt dann möglicherweise an über marginale Fragen hinausgehenden Entscheidungen für Mehrheitsbeschlüsse übrig. Der Europäische Rat besitzt hier jedenfalls einen großen Spielraum. Vgl. Schönfelder/Silberberg: „Auf dein Weg zum Ziel“, S. 20.

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  303. So z. B. von Christian Pippan: „Die Europäische Union nach Amsterdam: Stärkung ihrer Identität auf internationaler Ebene? Zur Reform der Gemeinsamen Außen-und Sicherheitspolitik der EU“, in: APuZ B 47/97, 14.11.1997, S. 30–39, hier S. 38 sowie von Regelsberger/Jopp: „Und sie bewegt sich doch!”, S. 261. Beide letztgenannten Experten sehen in den Verfahren der Beschlußfassung in einer Gesamtbewertung der neuen Bestimmungen auch weiterhin die „zentrale Schwäche der GASP“; ebd., S. 260.

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  304. Algieri hinterfragt zu Recht die Sinnhaftigkeit dieser Regelung, indem er auf die geringe Wahrscheinlichkeit verweist, mit der ein Staat bei Geltendmachung eines vitalen nationalen Interesses auf der Ebene des Europäischen Rates anders entscheiden sollte als im Rat. Vielmehr könne sich die Regelung als ein „gewollter Mechanismus zur Verzögerung von Entscheidungen“ erweisen. Vgl. Franco Algieri: „Die Reform der GASP — Anleitung zu begrenztem gemeinsamem Handeln”, in: Weidenfeld (Hrsg.): Amsterdam in der Analyse S. 89–121, hier S. 98, dort auch Zitat.

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  305. Hierauf verweist Hoyer: „Der Vertrag von Amsterdam“, S. 30.

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  306. Konkrete Maßnahmen zur Heranführung der WEU an die EU sind in einer umfassenden Erklärung der WEU im Anhang des EUV enthalten, die von der Konferenz zur Kenntnis genommen worden ist. (Erklärung Nr. 3).

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  307. Zu ergänzen ist, daß sich für eine von Deutschland zeitweise in die Diskussion eingebrachte Überlegung, wonach dem Generalsekretär der Vorsitz im politischen Komitee übertragen werden können sollte, keine Mehrheit gefunden hat. Vgl. den entsprechenden Hinweis von Regelsberger/Jopp: „Und sie bewegt sich doch“, S. 258.

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  308. Schmalz: „Zwischen Anspruch und Wirklichkeit“, S. 39. Nach dessen Ansicht dürfte sich die neue Regelung und Vereinbarung positiv auf die Effizienz der GASP auswirken. Da die Interinstitutionelle Vereinbarung nicht mehr im Untersuchungszeitraum dieser Studie beschlossen worden ist, sei hier für die Einzelheiten hinsichtlich der Involvierung von Rat und Parlament lediglich verwiesen auf den Beitrag von Meinhard Hilf/Frank Schorkopf: „Das Europäische Parlament in den Außenbeziehungen der Europäischen Union”, in: Europarecht 34 (1999) 2, S. 185–202, hier S. 195 ff.

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  309. Vgl. Janning: „Dynamik in der Zwangsjacke“, S. 290.

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  310. Schmalz berichtet diesbezüglich von britischem und dänischem Widerstand. Vgl. „Zwischen Anspruch und Wirklichkeit“, S. 68.

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  311. In allen Klauseln finden sich ähnlich formulierte Vetomöglichkeiten wie in der GASP, so daß sich hier insbesondere die britische Position gegen die deutsch-französischen Vorstellungen durchgesetzt hat.

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  312. So auch Schmalz: „Zwischen Anspruch und Wirklichkeit“, S. 55.

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  313. Schmalz bezeichnet diese Vertragsnorm sogar ausdrücklich als „sicherheits-und verteidigungspolitische Flexibilitätsklausel“. Ebd., S. 81.

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  314. Vgl. auch Wolfgang Wessels: „Der Amsterdamer Vertrag — Durch Stückwerksrefonnen zu einer effizienteren, erweiterten und föderalen Union?“, in: Integration 20 (1997) 3, S. 117135, hier S. 128. Wessels spricht mit Blick auf den Bereich der GASP daher lediglich von einer „Verfeinerung intergouvernementaler Ansätze”, ebd., S. 123.

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  315. Schmalz: „Zwischen Anspruch und Wirklichkeit“, S. 98.

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  316. Einzig die Fraktion der Bündnisgrünen erhob diese Forderung.

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  317. So gab es vor der Revisionskonferenz auch „keine explizite Erneuerung des Junktims“, wie Janning hervorhebt, wobei Fragen bezüglich der WWU auch nicht Gegenstand der Konferenz gewesen sind. Vgl. Josef Janning: „Bundesrepublik Deutschland”, in: JBE! 1995/96 S. 289–296, Zitat S. 292.

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  318. Melanie Piepenschneider: „Deutschland“, in: Hrbek (Hrsg.): Die Reform der Europäischen Union S. 59–68, Zitat S. 63.

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  319. Anstatt eine zu jenem Zeitpunkt unrealistische Vergemeinschaftung anzustreben, versuchteDeutschland somit „deeper binding co-operation in foreign policy“ zu verwirklichen. So treffend Andrew Moravcsik/Kalypso Nicolaïdis: „Explaining the Treaty of Amsterdam: Interests, Influence, Institutions”, in: Journal of Common Market Studies 37 (1999) I, S. 59–85, Zitat S. 64.

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  320. Joachim Krause: „Kooperative Sicherheitspolitik: Strategische Ziele und Interessen“, in: Karl Kaiser/ders. (Hrsg.): Deutschlands neue Außenpolitik. Band 3: Interessen und Strategien München 1996, S. 77–96, Zitat S. 89.

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  321. Gleichlautende Skepsis bezüglich des diesbezüglichen Willens und der Fähigkeiten der Bundesrepublik äußert auch Susanne Peters: „Germany’s Security Policy after Unification: Taking the Wrong Models“, in: European Security 6 (1997) 1, S. 18–47, hier S. 41. Die im Titel anklingende Kritik von Peters’ richtet sich gegen die zentrale Rolle, die Deutschland militärischen Allianzen fir die Lösung der sicherheitspolitischen Probleme einräumt.

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  322. So auch Josef Janning: „The Importance of CFSP for German Foreign Policy“, in: Fraser Cameron/Roy H. Ginsberg/ders.: The European Union’s Common Foreign and Security Policy: Central Issues — Key Players (Strategic Studies Institute, U.S. Army War College), Washington 1995, S. 49–60, hier S. 43.

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  323. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Karl Lamers bestätigte gegenüber dem Verfasser dieser Studie, daß bei dem Großteil seiner Parlamentarierkollegen nach dein Maastrichter Gipfel eine große Enttäuschung darüber herrschte, daß die Politische Union nicht in der gewünschten Form zustande gekommen war. Bei der Mehrzahl der Abgeordneten habe tatsächlich die Bereitschaft und Überzeugung bestanden, in der Außenpolitik im Rahmen der GASP zu Mehrheitsentscheidungen überzugehen. Aus Lamers’ Sicht sind auch die Ergebnisse des Vertrages von Amsterdam — insbesondere mit Blick auf die Entscheidungsstrukturen der GASP — höchst unbefriedigend, zu kompliziert und realitätsfremd. Auch bei der Revisionskonferenz habe in der deutschen Politik tatsächlich der nachdrückliche Wunsch bestanden, in der GASP — außer in Fragen mit militärischen Bezügen — künftig generell nach dein Mehrheitsprinzip zu entscheiden. Gespräch mit Karl Lamers, MdB, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Außenpolitik und außenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion; Obmann im Auswärtigen Ausschuß, am 23.03.2000 in Berlin.

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  324. Treffend führt z. B. Leimbacher hierzu aus, „das französische Ziel, die GASP zu einem wirkungsvollen Handlungsinstrument auszubauen“, kollidiere „mit dem Bestreben, seine außen-und sicherheitspolitische Unabhängigkeit zu bewahren”. [Urs Leimbacher: „Die deutsch-französische Zusammenarbeit in der Gemeinsamen Außen-und Sicherheitspolitik der Europäischen Union“, in: CIRAC/DFI/DGAP/IFRI (Hrsg.): Handeln für Europa. Deutsch-französische Zusammenarbeit in einer veränderten Welt Opladen 1995, S. 28–51, Zitat S. 46]. Deubner spricht in dem gleichen Zusammenhang von der „Quadratur des Kreises”: „The French Government tries to square the circle, that is, to make the EU institutions work more efficiently while at the same time subjecting them to closer direction and control by member governments.“ [Christian Deubner: „The Franco-Genpan Relationship: From Europe to Bilateralism?”, in: Dominique Bocquet/ders./Quentin Peel: „The Future of the Franco-German Relationship. Three Views“ (The Royal Institute of International Affairs, Discussion Paper 71), London 1997, S. 15–34, Zitat S. 21]. Auch nach Ansicht Schilds schließlich steht einer „Innovationsbereitschaft bezüglich der Inhalte der Zusammenarbeit” eine „eher konservative Haltung in Verfahrensfragen gegenüber“. [Joachim Schild: „Frankreich und die Europäische Union: Außen-und Sicherheitspolitik im EG-Rahmen?”, in:, Deutsch-Französisches Institut Ludwigsburg (Hrsg.): FrankreichJahrbuch 1992 Opladen 1992, S. 79–101, Zitat S. 85 (Hervorhebungen im Original)].

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  325. Zu einem ähnlichen Befund für die 1GC 1990/91 kommt Thomas Pedersen: Germany, France and the Integration of Europe: A Realist Interpretation London 1998, S. 155 ff., der hierfür allerdings den Begriff „cooperative hegemony“ verwendet.

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Lüdeke, A. (2002). Deutschland und die Entwicklung der GASP: Von Maastricht nach Amsterdam. In: „Europäisierung“ der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik?. Forschung Politik , vol 158. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09174-5_3

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