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Die Wiedergründung der Berufsverbände, ihre Auflösung als Frauenberufsverbände und die weitere Entwicklung bis ins neue Jahrtausend

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„Der Dienst am Volksganzen ist kein Klassenkampf“

Part of the book series: Siegener Studien zur Frauenforschung ((SFFR,volume 8))

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Zusammenfassung

In diesem Kapitel geht es um die Neugründungen der Berufsverbände der Sozialarbeiterinnen als Frauenberufsverbände nach 1945. Im Mittelpunkt stehen die Versuche einen Einheitsverband zu erreichen und die Formen der Zusammenarbeit, die nach dem Scheitern dieser Bemühungen gefunden werden. Anschließend gehe ich näher auf mögliche Ursachen ein, die zur Auflösung der Frauenberufsverbände und im weiteren Verlauf der Berufsgeschichte zur Nichtwahrnehmung von Frauen als Berufsträgerinnen in der Sozialarbeit führen. Abschließend folgt die weitere Geschichte der Berufsverbände (Auflösung — Fusionierungen) bis zur endgültigen Schaffung eines Einheitsverbandes 1993.

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Literatur

  1. Die Entnazifizierung beginnt in den einzelnen Zonen zu unterschiedlichen Zeiten z.. B. im Mai 1946 in der amerikanischen Zone.

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  2. Der Verein erhält u.a. die Auflage, dass alle Zusammenkünfte mit der Tagesordnung an die Militärbehörden gegeben werden müssen und über den Inhalt der Treffen Auskunft erteilt werden muss. Trotz dieser Beschränkungen und der Schwierigkeiten bei Reisen hat der Verein bereits zu Beginn ca. 340 Mitglieder.

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  3. Um die unterschiedliche Entwicklung der Sozialarbeit deutlich zu machen verweise ich auf die Biographien von Sozialarbeiterinnen z.B. auf die Lebensgeschichte von Ilse Krüger an, die über ihre Arbeit nach dem Krieg als Gemeindeschwester und Fürsorgerin in der ehemaligen DDR berichtet (Hering/Kramer 1984, S. 122–135).

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  4. So ist z. B. Ilse von der Wense, die Fachgruppenleiterin der Ländlichen Fürsorgerinnen im evangelischen Verband bis 1933 und anschließend Reichsfachgruppenleiterin für Ländliche Fürsorgerinnen bei der neuen Fachschaft ist, ab 1953 Vorsitzende der Landesgruppe Niedersachsen des „Deutschen Berufsverbandes der Sozialarbeiterinnen“ und wird in dieser Funktion in den Hauptvorstand vom DBS gewählt (Sitzung, In: DBS, 1954, Nr. 19, S. 1 ).

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  5. Vergleiche zwischen der Mitgliederzahl des „Bund Evangelischer Fürsorgerinnen“ und des „Vereins katholischer deutscher Sozialbeamtinnen” in der NS-Zeit zeigen, dass die Mitglieder des katholischen Berufsverbandes fast geschlossen im Gesinnungsverband bleiben, während sich im evangelischen Gesinnungsverband nur ca. 40% aller ehemaligen Mitglieder organisieren.

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  6. Die Altersverteilung der berufstätigen Mitglieder zeigt folgendes Bild: 42 (7,1%) unter 35 Jahre, 320 (53,9%) zwischen 35–50 Jahren, 178 (29,9%) zwischen 50–60 Jahren, 54 (9,1%) zwischen 60–65 Jahre (Reinicke 1990, S. 242).

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  7. Das Vereinsvermögen soll nach § 13 der Satzung an das Diakonische Werk zur Förderung der Ausbildung evangelischer Fürsorgerinnen und Fürsorger, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter übergehen.

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  8. Die Generalversammlungen zwischen 1950–1959 behandeln folgende Themen: Die Fürsorgerin im sozialen Aufbau Deutschlands (Koblenz 1950); Familiengerechte Wohlfahrtspflege und Sozialpolitik (München 1952); Die Fürsorgerin im Dienste des Menschen (Münster 1955); Die Industrialisierung Deutschlands und die Sozialarbeit (Saarbrücken 1957); Der Beitrag des Sozialdienstes für eine christliche Weltordnung (Mainz 1959).

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  9. Mit dieser Argumentation knüpft der Berufverband nahtlos an die Argumente der Sozialen Frauenschulen und der Berufsverbände in der Weimarer Zeit an.

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  10. Helene Weber regt die Gründung des Fachausschusses „Soziale Berufe“ beim deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge an. Sie ist außerdem Mitglied der Kommission zur Neuordnung der Ausbildung der Wohlfahrtspflegerinnen und -pfleger beim Sozialministerium in Nordrhein-Westfalen (Bachem/Braune 1961, S. 36f).

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  11. Neben der nationalen Arbeit knüpft der „Berufsverband Katholischer Fürsorgerinnen“ sehr schnell wieder internationale Kontakte zur „Union Catholique Internationale de Service Social”. So organisiert der Verband 1954 den Internationalen Kongress der UCISS in Köln zum Thema „Der Mensch und der Soziale Dienst in der modernen Welt“, der von 1200 Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern aus 32. Ländern der Welt besucht wird (Bachem/Braune 1961, S. 35).

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  12. Am 13.3.1946 genehmigt die britische Militärregierung den Verein. Gründungsmitglieder sind Dr. Dorothea Karsten, Adelheid Hofstaetter, Rosa Helfers und E.F.C. Kube (Heerdegen 1976, S. 82 ).

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  13. Der Vorstand gründet einen Ausschuss, der sich mit dem Entwurf Arbeitserziehungsgesetzes beschäftigt, stellt Kontakte zum Wohlfahrtsausschuss des niedersächsischen Landtages her und bittet das Ministerium für Arbeit, Aufbau und Gesundheit seine nachgeordneten Behörden zur tarifgemäßen Bezahlung der Wohlfahrtspflegerinnen mit staatlicher Anerkennung anzuhalten.

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  14. Der katholische Verband hat im Vorfeld vorsorglich gegen die Verwendung des Namens „Verband der Fürsorgerinnen” protestiert.

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  15. Landesverbände gibt es in Bayern, Baden, Württemberg-Baden, Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Westfalen. Hamburg, das Land Berlin und das Saarland nehmen eine Sonderstellung ein und werden erst später dem Bundesverband angeschlossen (Otte 1976, S. 91). So haben sich z.B. in Berlin und Hamburg die Verbände als gemischte Verbände gegründet.

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  16. Der Berufsverband soll z. B. an den Sitzungen der Konferenz der deutschen Wohlfahrtsschulen teilnehmen, die Vorbereitung zur gewerkschaftlichen Anerkennung oder eines entsprechenden Anschlusses betreiben, den Schutz der Berufsbezeichnung verfolgen, in den Zentralausschüssen der Fachorganisationen und in der Städtetagsarbeit aktiv sein „ (Heerdegen 1976, S.88).

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  17. Stimmen für den weiblichen Verband und 19 Stimmen für den gemischten Verband (Bericht, In: DBS, 1/1950, S. 1).

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  18. Der DBS tritt 1955 der Arbeitsgemeinschaft überparteilicher und überkonfessioneller Frauenorganisationen Deutschlands bei, die sich auf Anregung des Deutschen Frauenrings bildet. Zweck der Arbeitsgemeinschaft ist es sich gegenseitig zu informieren, zu gemeinsamen Problemen Stellung zu nehmen und entsprechend vorzugehen. Mitglieder sind u.a. die Arbeitsgemeinschaft für Frauen-und Mädchenbildung (Verband der Lehrerinnen aller Schulgattungen), der Deutsche Akademikerinnenbund, der Deutsche Ärztinnenbund, der Deutsche Frauenring, der Deutsche Hausfrauenbund, der Deutsche Landesfrauenverband und die Vereinigung weiblicher Juristen und Volkswirte (Mitgliedschaft, In: DBS, 1955, Nr. 26, S. 13 ).

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  19. Folgende Notiz zeigt den Umgang mit konfessionell gebundenen Mitgliedern: „Der Sonntagmorgen vereinte vor der Weiterarbeit die evgl. Mitglieder zu einer kurzen und schlichten Morgenandacht, während die kath. Mitglieder Gelegenheit hatten, an den Frühmessen teilzunehmen“ (ebenda, S. 2).

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  20. Helene Krieger wird am 19. September 1883 in Blomberg geboren. Von 1910–1918 ist sie Gutsvorsteherin und in Renteigeschäften tätig. Von 1918–1920 besucht sie die Niederrheinische Frauenakademie Düsseldorf und erhält die staatliche Anerkennung als Wohlfahrtspflegerin am 1.10.1921. Ab 1.10.1920 wird sie Geschäftsführerin des Jugendamtes in Halle/Saale und ab 1.10.1921 Direktor des Städt. Jugendamtes. Sie ist Mitglied des Hauptvorstandes und 2. Vorsitzende der Provinzialgruppe Sachsen des DVS; Mitglied der Fachgruppe Jugendwohlfahrt im DVS und Vorsitzende des Verbandes Hallischer Frauenvereine von 1928–1931. Helene Krieger ist fast bei allen wesentlichen Gesetzesvorlagen als Gutachterin gehört worden. Ab 1.10.1930 ist sie Direktorin des Städt. Jugendamtes und Wohlfahrtsamtes in Halle/Saale und ab 1.10.1938 zusätzlich Leiterin des Arbeitsgebietes Familienunterhalt für Wehrmachtsangehörige. Ab 1.10.1947 ist sie Direktorin des Sozialamtes in Halle/Saale. Am 31.12.1949 geht sie in Ruhestand und übersiedelt nach Westdeutschland. Von 1950–1957 ist sie Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes im DBS und zuständig die Kassenführung (Reinicke 1990, S. 294f, Helene Krieger, In: DBS, 1953, Nr. 17, S. 1 ).

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  21. Elisabeth Gruben wird am 14. Februar 1895 geboren. Sie arbeitet 1914–1916 in der Krankenpflege und legt 1916 die Krankenpflegeprüfung ab. 1922 erhält sie die staatliche Anerkennung als Wohlfahrtspflegerin. Sie arbeitet 10 Jahre in der Familienfürsorge und ist im Rahmen dieser Arbeit wesentlich am Aufbau der fürsorgerischen Arbeit im Landkreis Bochum beteiligt. Sie sorgt für die Schaffung von Kinder-und Erholungsheimen. Sie wird Geschäftsführerin der „Arbeitsgemeinschaft für Volksgesundheit e.V.“, einer sozialwissenschaftlichen Arbeitsstelle der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und übernimmt ab 1938 das sozialpolitische Referat der Arbeitsgemeinschaft der Berufskrankenkassen der Kaufmannsgehilfen und weiblichen Angestellten in Berlin; und von 1945–1947 in Hamburg. Ab 1947 übernimmt sie die Aufgaben einer Sozialreferentin im Sozialministerium Niedersachsen. Sie ist ehemaliges Mitglied des DVS und aktiv bei der Wiedergründung des Verbandes in Niedersachsen beteiligt (Elisabeth Gruben, In: DBS, 1960, Nr. 1, S. 12 ).

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  22. Selbstironisch heißt es: „Weniger erfreulich wird den Mitgliedern der Beschluß des Hauptvorstandes sein, nämlich einen Fragebogen auszufertigen…“(ebenda, S. 2).

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  23. Werkfürsorgerinnen, Krankenhausfürsorgerinnen, Polizeifürsorgerinnen, Berufsberaterinnen, Heimleiterinnen, Heimerzieherinnen

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  24. Im Gründungsheft wird die Eingabe des geschäftsführenden Vorstandes zum § 63 des Neuen Beamtengesetzes abgedruckt. Gertrud Herzog spricht sich gegen das neu geschaffene Ausnahmerecht für die verheiratete, weibliche Beamtin (Doppelverdienerin) aus, da es eindeutig gegen Artikel 3 des GG verstößt (Eingabe, In: DBS, 1950, S. 3ff).

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  25. Der „Berufsverband der Sozialarbeiterinnen“ stellte sich ganz in die Tradition des „Deutschen Verbandes der Sozialbeamtinnen” und veröffentlichte in der Nr. 4 des Mitteilungsblattes im April 1951 einen Bericht des früheren „Verbandes der deutschen Sozialbeamtinnen“ (DVS) aus dem Jahre 1928 und 1929, In: DBS, 1. Jg., Nr. 4, April 1951, S. 1).

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  26. Hier schließt der DBS im September 1950 mit der DAG eine Arbeitsgemeinschaft zur Vertretung der Mitglieder. Die Mitglieder werden ausdrücklich in der Mitgliederversammlung 1951 darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um „einen arbeitsgemeinschaftlichen Zusammenschluss und nicht um eine persönliche Mitgliedschaft handelt (Aus der Mitgliederversammlung, in: DBS, 1951, Nr., S. 4 ).

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  27. Diese Forderung gilt auch für Abiturientinnen oder Absolventinnen einer abgeschlossenen Höheren Handelsschulbildung.

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  28. Dr. Kamphuis spricht über „Casework in Holland“ und Marie Baum über „Familienfürsorge” (Bericht, In: DBS, 1951, Nr. 5, S. lff, Familienfürsorge, In: DBS 1951, Nr. 5, S. 6f ).

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  29. Erneut wird darauf hingewiesen, dass die Benützung eines Fahrrads als Dienstfahrzeug im hügeligen Gelände zu körperlichen Überanstrengungen und Herzmuskelerkrankungen führen könne.

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  30. Hier kommt der Verband zur Auffassung, dass die Bezeichnung Fürsorgerin zu eng gefasst ist und daher der Begriff Sozialarbeiterin vorzuziehen ist.

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  31. Die Zuwendungen dieser Unterstützungskasse gehen zum großen Teil als Sach-und Geldspenden an bedürftige Kolleginnen in der DDR.

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  32. Es wird als Diskussionsgrundlage für die Vereinigung aller Verbände zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus sollen von den verschiedenen Verbänden ergänzend Einzelbilder für verschiedene Sparten erarbeitet werden.

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  33. Im Erlass vom 23.3. 1959 legt Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland die Neuordnung der Ausbildung fest. Die Ausbildungsstätten führen die Bezeichnung „Höhere Fachschule für Sozialarbeit“. Die Dreiteilung der Ausbildung entfällt: die Ausbildungsdauer beträgt nun — einschließlich eines einjährigen Berufspraktikums mit abschließendem Kolloquium 4 Jahre. Im wesentlichen sind damit die Forderungen des DBS nach einer Erweiterung der theoretischen Ausbildung sowie nach einem Einheitsexamen erfüllt und der Begriff „Sozialarbeiter” ist amtlich festgelegt.

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  34. Die Verbände treten hier für eine Verankerung des Begriffs „Fachkräfte“ zur Durchführung des im Gesetz neu gefassten Begriffs „persönliche Hilfe” ein. Die beiden Gesetze werden intensiv in Nürnberg auf der Bundestagung des DBS diskutiert (Otte 1976, S. 118).

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  35. Mitglieder d.h. ca. 7–8% aller Mitglieder nehmen teil.

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  36. Wolf 1958, S. 1–4, Statements von Anneliese Becker, Helene Weber, Prof. Dr. Scherpner (Fortbildungstagung in Bad Driburg, In: DBS, Nr. 45, S. 5–9 ), Siegel 1959, S. 1–7

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  37. Der „Deutsche Verband der Sozialarbeiter“ hat gegen frühere Vereinbarungen in Hamburg eine gemischte Gruppe gegründet. Dies ist für den Landesverband Schleswig-Holstein eine große Gefahr, denn zwei Verbände nebeneinander seien dort nicht tragbar (Bericht, In: DBS, 1959, Nr. 2/3, S. 29).

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  38. Damit ist der „besonderen Eignung der Frau“ für die soziale Arbeit die Grundlage entzogen worden.

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  39. Den Beitrag ihrer eigenen Generation — ihr Engagement in der Jugendbewegung und die Betonung der Kameradschaftlichkeit mit Männern — verschweigt Elisabeth Siegel jedoch.

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  40. Diese Abgrenzung hat natürlich die Auswirkung für die Kolleginnen, dass sie mehr arbeiten müssen.

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  41. Die Beiträge von Prof. Scherpner, Helene Weber und Anneliese Becker werden nur auszugsweise veröffentlicht (Fortbildungstagung, In: DBS, 1958, Nr. 45, S. 5ff).

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  42. Früher erfolgte die Übertragung aufgrund der Annahme, dass Männer selbstverständlich besser geeignet sind. Faktisch bleiben die Tatsachen „Männer bekommen leitende Stellungen“ gleich; die Begründungen ändern sich und passen sich der Zeit an.

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  43. Damit hat das Prinzip „Frauenberufsverband“ als Organisationsform der Berufsverbände der Sozialarbeit aufgehört zu existieren; eine Möglichkeit Frauen gezielt in einem Verbandes zu organisieren ist aus der Hand gegeben worden. Während in den Parteien der 50er Jahren Frauenuntergruppierungen gestärkt werden, gehen die Berufsverbände der Sozialarbeiterinnen einen anderen Weg. 1956 gründet sich z.B. auf Initiative von Helene Weber die Frauenvereinigung der CDU.

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  44. Ein Begriff, den Frauen, die in der Jugendbewegung „sozialisiert“ worden sind, gerne verwenden.

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  45. Die Rekonstruktion der Ausbildung nach 1945 orientiert sich an den alten Prüfungs-und Ausbildungsbestimmungen der Weimarer Zeit. Sie werden nur geringfügig geändert. Die Prüfungsordnung von 1920 und die Richtlinien von 1930 wird bis in die 60er Jahre verwendet. Selbst die ab 1959 geänderte Ausbildungsverordnung (Nordrhein-Westfalen) zeigt eine starke Affinität zur preußischen Prüfungsordnung von 1920. (Knobel 1992, S. 52ff, Lange-Appel 1993, S. 217ff)

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  46. Der Kommentar zur Leipziger Tagung des Bund Deutscher Frauenvereine von Liese Goebel weist auf dieses Problem hin.

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  47. Eine Situation, die sich auch nach der Zweiten Deutschen Frauenbewegung, wiederholt. Die Diskriminierungen, den heutige junge Frauen und Mädchen begegnen, sind inzwischen wesentlich subtiler, als noch vor 20/30 Jahren.

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  48. Vom katholischen Verband sind Helene Weber, Frau Braune, Schwester Anne Adams und Frl. Startz vertreten, Mechthild König und Schwester Neuhaus vertreten den „Bund evangelischer Frauen im sozialen Dienst“. Der DBS wird durch Helene Krieger und Gertrud Herzog vertreten.

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  49. Die Vereinbarung zur Zusammenarbeit erfolgt am 27.9.1951 (Arbeitsgemeinschaft, In: DBS, 1951, Nr. 7, S. 4 ).

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  50. Die Arbeitsgemeinschaft der drei weiblichen Sozialarbeiterinnenverbände bleibt weiterhin bestehen Sie beschäftigt sich mit Problemen, die speziell Frauen betreffen z. B. 1959 richtet sie eine Stellungnahme zum Abkommen zur Unterdrückung des Menschenhandels und der Ausbeutung der Prostitution an den Bundesinnenminister (Arbeitsgemeinschaft, In: DBS, 1959, Nr. 2/3, S. 34ff).

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  51. Der DBS nimmt künftig auch Sozialpädagogen mit gleichwertiger Ausbildung auf und erweitert seinen Namen auf „Deutscher Berufsverband der Sozialarbeiter und Sozial-

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  52. pädagogen“. Dazu verweise ich auf den veröffentlichten Schriftwechsel 1979 unter der Rubrik „Aus unserer Verbandsarbeit, Einheitliche Berufsvertretung, In: Der Sozialarbeiter, 1979, S.1, S. 42ff). Ab 1982 beginnen BSH und DBS mit einer erneuten Zusammenarbeit (Geschäftsbericht, In: Der Sozialarbeiter, 1982, Nr. 4, S. 16).

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  53. Wobei sich die IG Soziales und Gesundheit 1997 wieder auflöst.

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  54. Gesellschaftliche Entwicklung — wie z. B. die zunehmende Individualisierung in unserer Gesellschaft — gehen auch an Berufsverbänden nicht vorbei. In der Berufsgruppe der Sozialarbeiterinnen zeigt sich ebenfalls die Tendenz sich mehr über Unterschiede, denn über Gemeinsamkeiten zu definieren.

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Paulini, C. (2001). Die Wiedergründung der Berufsverbände, ihre Auflösung als Frauenberufsverbände und die weitere Entwicklung bis ins neue Jahrtausend. In: „Der Dienst am Volksganzen ist kein Klassenkampf“. Siegener Studien zur Frauenforschung, vol 8. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09173-8_8

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  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

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