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Die weitere Entwicklung der Berufsverbände zwischen 1933 und 1945

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„Der Dienst am Volksganzen ist kein Klassenkampf“

Part of the book series: Siegener Studien zur Frauenforschung ((SFFR,volume 8))

  • 181 Accesses

Zusammenfassung

In diesem Kapitel gehe ich näher auf die Veränderungen nach 1933 ein, die sich nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten durch Berufsverbote, neue Gesetze, Aufgaben der NSV und der nationalsozialistischen Wohlfahrtspflege ergeben. Die Anpassung der Ausbildungsinhalte an das nationalsozialistische Weltbild, die die Sozialarbeiterinnen besser in die regimekonforme Wohlfahrtspflege einbinden soll, wird ebenso dargestellt. Danach gehe ich auf das weitere Schicksal der Berufsverbände zwischen Auflösung und Umwandlung ein. Abschließend folgen Informationen zur neu geschaffenen Fachschaft der Wohlfahrtspflegerinnen und deren Aktivitäten bei der Durchsetzung des nationalsozialistischen Gedankengutes.

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Literatur

  1. Das Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat vom 1. Dezember 1933 kanalisiert den Einfluss der NSDAP und ihrer Organisationen auf die staatlichen Organe. Ein halbes Jahr später sichert sich der nationalsozialistische Staat mit dem Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 3. Juli 1934 den Zugriff auf wesentliche Bereiche des täglichen Lebens (Gesundheitsführung, Gesundheitsvorsorge, Wohlfahrtspflege) und setzt seine erbbiologischen und rassischen Vorstellungen in Gesetze um. Die Aufgaben sind: a. Gesundheitspolizei, b. Erb-und Rassenpflege einschließlich der Eheberatung, c. gesundheitliche Volksbelehrung, d. Schulgesundheitspflege, e. Mütter-und Kinderberatung, f. Fürsorge für Tuberkulöse, für Geschlechtskranke, körperlich Behinderte, Sieche und Süchtige (Pißel 1935a, S. 21). Weitere Gesetze in diesen Kontext sind: Das Gesetz zur Verhütung des erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933, das Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes vom 18. Oktober 1935 und Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15. September 1935 (sogen. Nürnberger Gesetze).

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  2. Den Nationalsozialisten gelingt es, eine Aufbruchsstimmung auch in der Wohlfahrtsarbeit zu erzeugen. Für viele erwecken die Versprechungen der Nationalsozialisten Hoffnung, dass endlich ein Ende des Leidens, des Elends, des Nichthelfenkönnens als Fachfrau und ein Ende der Notverordnungen wahr werden könnte. Durch die Betonung der Volksgemeinschaft, den Dienst am Volksganzen, die Förderung des „gesunden Volkskörpers“, „Gemeinnutz vor Eigennutz” knüpfen die Nationalsozialisten nahtlos an die Argumentationen der Berufsverbände in der Weimarer Zeit an. Diese Argumente zur Begründung ihrer Arbeit (und zur Durchsetzung ihrer Forderung) sind den Wohlfahrtspflegerinnen wohl vertraut.

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  3. Die Argumente wiederholen sich immer wieder und finden sich in allen Schulungskursen, Festansprachen und Artikeln zur nationalsozialistischen Volkspflege.

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  4. Annemarie Pißel nennt 1935 die drei großen Gebiete der Volkspflege: die Gesundheitsführung einschließlich der Rassen-und Bevölkerungspolitik, die Jugendführung und die Familienpolitik (Piße1 1935a, S. 21).

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  5. Wir beobachten, daß die Angehörigen unserer Kranken im Gegensatz zu unseren früher gemachten Erfahrungen, in ihren Angaben, soweit sie erbgesundheitlich belastend sind, allmählich sehr zurückhaltend werden. Wir machen diese Beobachtung besonders auch bei der Erhebung der Anamnese von Hilfsschulkindern“ (Hervorhebung — d. V.) (Fink 1935, S. 61). Sie ist aber positiv gestimmt und meint: „Diesem Mangel an Offenheit steht als positiv zu verwertendes Moment gegenüber, daß sich die Erkenntnis von der Bedeutung einer gesunden Erbmasse durchzusetzen beginnt” (ebenda). Die Aufgabe der Fürsorgerin ist die Erstellung der sozialen Anamnese. Dies geschieht mittels Ermittlungen u.U. bei den Nachbarn und in der Dienststelle. „Diese Ermittlungen haben sich auch auf alle jene Momente zu erstrecken, die für die Feststellung einer Erbkrankheit oder einer erblichen Belastung von Bedeutung sind. Wenn wir auch keine auf ein bestimmtes Schema festgelegte Stammbaumforschung treiben, so kommen unsere Erhebungen in ihrer praktischen Bedeutung doch einer solchen gleich“ (ebenda).

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  6. Die Soziale Berufsarbeit veröffentlicht ab 1934 unter dem Stichpunkt „Gesundheitsführung“ Artikel zur eugenischen Wohlfahrtspflege, zur Aufartung des Volkes usw.

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  7. An der Eugenikdebatte haben sich auch Vertreter der Wohlfahrtsbehörden vehement und entschieden beteiligt. Christine Rothmaler weist dies für die Hamburger Behörden nach: „Die Hamburger Wohlfahrtsbehörde war ebenfalls eine unerbittliche Streiterin für die Ausschaltung der sie belastenden sogenannten Minderwertigen und wurde dabei u.a. vom leitenden Psychiater des Hamburger Jugendamtes, Werner Villinger (1887–1961) kategorisch unterstützt: `Die ganze Sozialpolitik und soziale Fürsorge bleibt ein stümperhaftes Herumdoktern an den Symptomen, solange man es nicht unterläßt, das Übel kausal zu bekämpfen, d.h. die Erzeugung lebensuntüchtiger Individuen nach Möglichkeit einzuschränken’. Je dramatischer sich die wirtschaftliche Lage ab 1929 zuspitzte, desto rabiater versuchte die Armutsbürokratie sich derer zu erwehren, die auf ihre Hilfe angewiesen waren. Die Verelendung in der Bevölkerung führte zu einer Radikalisierung in der Gesellschaft: mit ungeheurer Dynamik setzte eine öffentliche Diskussion über Wert und Unwert menschlichen Lebens ein“ (Rothmaler 1989, S. 18 zitiert nach Labonté-Roset 1992, S. 58).

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  8. Auch beim Bewahrungsgesetz greifen die Nationalsozialisten die früheren Diskussionen und Bestrebungen auf und nützen sie in ihrem Sinne.

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  9. „Nachdem der Redner so den bevölkerungspolitischen Charakter der nationalsozialistischen Gesetze beleuchtet hatte, wandte er sich den Aufgaben zu, die die Fürsorgerin im Rahmen der Erbgesundheitspflege zu erfüllen habe. Er betonte sehr stark, daß der Beruf der Fürsorgerin zu sehr großem Umfange gebraucht werde, und zwar auf folgenden Gebieten: Mithilfe bei der Ermittlung zur Gewährung von Ehestandsdarlehen und bei der Durchführung des Sterilisierungsgesetzes“ (Erste große Arbeitstagung, In: SB, 14/1934, 6. Heft, S. 110f).

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  10. Elisabeth Siegel, geborene Plate wird 1901 in Kassel geboren. Sie besucht die höhere Schule und schließt 1920 mit dem Abitur ab. Einen entscheidenden Impuls für die soziale Arbeit erhält sie — so in ihren Erinnerungen — durch den Kriegseinsatz als Munitionsarbeiterin 1918. Die Erfahrungen aus dem Krieg führen auch dazu, dass sie sich entschieden gegen die Führungsfrauen der Frauenbewegung und ihre ungebremste Kriegsbegeisterung abgrenzt. Sie beginnt 1923 ihre Ausbildung im sozialpädagogischen Institut in Hamburg. 1925/26 beginnt sie im Jugendamt im Hamburg; u.a. arbeitet sie „leihweise“ ein halbes Jahr in Berlin beim „Verein zur Fürsorge für jugendliche Psychopathen”. Elisabeth Siegel ist ihr Leben lang aktiv in der Gilde Soziale Arbeit. 1926–1930 studiert sie in Göttingen (teilweise Heidelberg) bei Nohl Pädagogik, außerdem noch Philosophie, Psychologie, Nationalökonomie und Soziologie. 1930 wird sie Dozentin an der sozialpädagogischen Frauenschule in Breslau, 1931 wechselt sie zur pädagogischen Akademie in Stettin, ab 1932 in Elbing. 1933 wird sie entlassen, geht nach Meura (wo sie Praktikum gemacht hat). Sie bewirbt sie dann im „freiwilligen Arbeitsdienst“ und übernimmt dort bis 1934 verschiedene Aufgaben. Ab 1934 unterrichtet sie an der Staatlichen Fachschule für Frauenberufe in Bremen und ab 1938 arbeitet sie als „Oberin” an einer höheren Mädchenschule in Magdeburg bis 1945. 1945 erhält sie die Anfrage, inwieweit sie bereit ist in Niedersachsen beim Aufbau der Schulausbildung für Lehrkräfte zu helfen. 1946 übernimmt sie an die pädagogische Hochschule in Luneburg diese Aufgabe, 1947 wird sie Professorin und wechselt 1951 nach Celle und 1953 nach Osnabrück. In der Diskussion um die Umgestaltung des bisherigen Frauenberufsverbandes in einen allgemeinen Verband ist sie für eine Integrierung der männlichen Sozialarbeiter. 1969 beendet sie ihre Universitätstätigkeit. Ihre Biographie endet mit ihrer Emeritierung. Schwerpunkt in ihrer Biographie (1981) ist die Zeit bis 1945; danach beschreibt Sie ihr Leben als eher ruhig (Siegel 1981) 1988 veröffentlicht sie das Buch „Erfahrung als Entwurf“ in dem u.a. auf die Geschichte der Gilde Soziale Arbeit eingeht (Siegel 1988).

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  11. Wie mit den als „unwürdig“ erachteten Volksgenossinnen/Volksgenossen umgegangen worden ist, kann für das Münchner Wohlfahrtsamt bei Claudia Brunner: Bettler, Schwindler, Psychopathen, München 1993, nachgelesen werden.

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  12. „Die Nazis vertreten offen die Ansicht, daß es sich nicht lohne, alte Menschen auf Kosten der Allgemeinheit am Leben zu erhalten. Der heutige Staat verhält sich entsprechend und die Fürsorgeämter führen bereits in der Praxis diese Auffassung durch. Es mehren sich die Fälle, wo alten Leuten, nur weil sie eben alt sind, weil sie zu nichts mehr nütze sind, die Wohlfahrtsunterstützung gekürzt oder gar völlig entzogen wird“ (Deutschlandberichte der SPD 1935, S. 1448).

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  13. Das Verhältnis zwischen den Fachfrauen und Fachmännern in der öffentlichen Wohlfahrtspflege und der NSV ist natürlich komplizierter und absolut nicht spannungsfrei. Die NSV setzt in ihrer Arbeit teilweise zu sehr auf die „ehrenamtliche“ Mitarbeit von verdienten Parteigenossen und -genossinnen, deren fachliche Eignung umstritten ist und ruft damit den Widerspruch seitens der Fachkräfte der Wohlfahrtsämter hervor (Kramer 1983b, S. 209 ff); (Brunner 1994, S. 131ff).

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  14. Sowohl über das Gründungsdatum als über die Eintragung in Vereinsregister gibt es unterschiedliche Angaben zwischen Paul Schoen und Hans Bernsee. Lt. Schoen wird die NSV 1931 in Berlin-Wilmersdorf gegründet (Schoen 1985, S. 108ff). Dagegen schreibt Bernsee, dass die NSV im April 1932 gegründet wird, Ende 1932 von der Partei verboten, dieses Verbot nach Fürsprachen wieder aufgehoben wird. Die NSV bleibt ein kleiner Verein bis am 3. Mai 1933 Hitler verfügt, dass die NS-Volkswohlfahrt e.V. als Organisation innerhalb der Partei für das Reich anerkannt und zuständig wird für alle Fragen der Volkswohlfahrt und der Fürsorge. „Damit waren mit einem Schlage alle Schwierigkeiten überwunden, und es begann der geradezu beispiellose Aufstieg der NS-Volkswohlfahrt“ (Bernsee 1936, S. 2).

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  15. Die genaue Entwicklung der NSV, die Taktiken bei der Übernahme zur Entwicklung eines Wohlfahrtskonzerns können u.a. bei den o.g. Autoren (auch Vorländer 1988) nachgelesen werden.

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  16. Die NSV spielt für die Fachschaft der Wohlfahrtspflegerinnen eine wichtige Rolle, sowohl als Arbeitgeber (1939 arbeiten 11,0% aller sozialen Fachkräfte dort) als auch für die Zusammenarbeit vor allem in der Mütterfürsorge.

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  17. Die Ausbildungsänderungen werden den Wohlfahrtspflegerinnen — von der Wortwahl her — fast wie „Glaubenssätze“ nahegebracht. Kerngebiet der neuen Ausbildung sei einmal die Aufgabe, die Volksgenossen durch eine Schicksalsgemeinschaft zur Selbsthilfe und Nächstenliebe zu befähigen sowie die Schülerinnen durch eine feste Verankerung im Nationalsozialismus zur Bewältigung dieser Aufgabe heranzubilden (Bericht der Ortsgruppe Düsseldorf, in: SB, 14/1934, 4. Heft, S. 71). „Die zukünftige Volkspflegerin müsse wieder deutsche Volkskultur und deutsche Arbeit kennen, um damit zur Kenntnis der deutschen Seele, des deutschen Brauchtums und der deutschen Sitten zu kommen, die ihr allein die Lösung der praktischen Aufgaben der Gemeinschaftserziehung ermöglichen” (ebenda).

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  18. Gräfin Bertha von der Schulenburg argumentiert gegen die kommissarische Leitung der Schule durch Wally Schick und setzt sich mit folgenden Worten für Elisabeth Nitzsche ein: „Die Beurlaubung von Frau Nitzsche bitte ich sogleich zurückzunehmen. Sie ist eine für die soziale Ausbildung ganz besonders geeignete Persönlichkeit und bringt für den heutigen Staat alle Vorraussetzungen mit. Als Witwe eines als Kriegsfreiwilliger gefallenen Theologen, Tochter des gefallenen Generals Bender, Urenkelin von Johann Gottlieb Fichte, frühere Oberin eines Kaiserwerther Mutterhaus in der Deutschtumsarbeit in Galizien. Sie bejaht den heutigen Staat mit vollem Einsatz“ (Archiv des Diakonischen Werkes, Akte 728 Il zitiert nach Baron 1989, S. 87). Dass Elisabeth Nitzsche den NS-Staat mit vollem Einsatz bejaht, lässt sich an ihren Beiträgen in der Zeitschrift „Soziale Berufsarbeit” ohne Zweifel nachvollziehen z.B. in dem Artikel „Volkspflege statt Wohlfahrtspflege“ in dem sie u.a. den einzelnen Wohlfahrtspflegerinnen und der Fachschaft ans Herz legt: „Aber ich glaube, daß es nicht unnötig ist, die Gedanken Adolf Hitlers eingehend in den Einzelfragen der sozialen Arbeit, der Volkspflege aufzuzeigen, nötige neue Orientierung zu suchen, Ziele zu stecken und Wege zu finden in gründlichster gemeinsamen Arbeit” (Nitzsche 1934, S. 54).

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  19. Lt. Susanne Zeller befinden sich 1940 10 Schulen in der Trägerschaft der NSV; Schoen erwähnt, dass von 43 bestehenden Schulen 1939 neun Schulen von der NSV übernommen worden sind. Zwei befinden sich in staatlicher Trägerschaft, neun sind städtisch, sieben katholisch, 13 evangelisch und drei sind konfessionell nicht gebunden (Zeller Susanne 1994, S. 150, Schoen 1985, S. 225).

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  20. A. Nationalsozialistische Weltanschauung und Lebenseinstellung: 1. Deutsche Schicksalsgemeinschaft a) Rassenkunde (mit nat.soz. erziehlicher Auswertung), b) Grundzüge der Rassenge- schichte, c) Deutsche Geschichte in der nat.soz. Beleuchtung, e) Deutsche Volkserzieher, e) Adolf Hitler und die Geschichte der NSDAP 2. Deutsche Volkskultur a) Deutsche Frömmigkeit, b) Deutsche Kunst, c) Deutsche Arbeit B. Nationalsozialistische Volkspflege 1. Gesundheitspflege a) Erbgesundheitslehre, b) Körperpflege und –schulung c) Wichtigste Krankheiten, d) Erste Hilfe bei Unglücksfallen und Krankheiten, e) Rechtsfragen. 2. Haushaltspflege a) Grundzüge nat.soz. Volkswirtschaft, b) Nat.soz. Haushaltsführung; Theorie und Praxis (gesundheitlich, artgemäß, bodenständig, sparsam), c) Rechtsfragen 3. Familienpflege a) Säuglings-und Kleinkinderpflege und Fragen der Kindererziehung, b) Jugendpflege und Fragen der Jugenderziehung (Familie, Schule, Bund, Fürsorge), c) Jugendwohlfahrtsgesetz, d) Heimpflege, e) Beschäftigungsspiele, f) Häusliche Feste. 4. Volksgemeinschaftspflege Pflege organisch gewachsener Gemeinschaften und Beseelung organischer Gemeinschaften a) Nächstenhilfe unter Volksgenossen, b) Volkstümliche Gemeinschaftsfeiern. 1. Volksmusik, -dichtung, -tanz, 2. Laienspiel, 3. Körperschulung und Sport. 5. Einrichtungen deutscher Wohlfahrtspflege“ (ebenda, S. 55f)

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  21. Margarete Cordemann wird am 7. Januar 1889 in Minden/Westfalen geboren. Sie besucht die Höhere Mädchenschule ab 1895 und schließt ihre Berufsausbildung 1909 als Lehrerin ab. Sie arbeitet u.a. als Lehrerin (1910–1912) und bereitet sich auf ihr Abitur vor, das sie 1912 besteht. Von 1914–1917 studiert sie in München Deutsch, Französisch, Geschichte und Literatur. Sie wird 1917 durch Helene Weber als Sozialarbeiterin geworben und beginnt als Referentin der Kriegsamtsstelle in Koblenz. Nach Auflösung des Kriegsamtes geht sie 1919 nach Frankfurt und arbeitet dort am Arbeitsamt. Ab 1919 übernimmt sie eine Stelle im Wohnungsamt in Düsseldorf und übernimmt nach kurzer Zeit dessen Leitung 1927. Sie wird Leiterin der Sozialen Frauenschule der westfälischen Frauenhilfe in Bielefeld (Umzug nach Gelsenkirchen). 1933/34 geht sie für kurze Zeit nach Berlin um dort, Mütterdienstleiterinnen, auszubilden. Nachdem die NSV das Monopol zur Mütterschulung für sich beansprucht gibt die evangelische Kirche diesen Bereich auf. Margarete Cordemann lehnt 1937 das Angebot ab, Leiterin der Schule unter Trägerschaft der NSV zu werden und bleibt bei ihrem alten Arbeitgeber. Nach dem Krieg führt sie in der Schule ab 1948 separate Ausbildungsklassen für Männer ein. Sie bleibt Leiterin der evangelischen Frauenschule bis zu ihrer Pensionierung 1954 und veröffentlicht 1963 ihre Erinnerungen (Cordemann 1963).

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  22. Nach § 15 der „Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Vereinheitlichung der Gesundheitsämter“ vom 6. Februar 1935 besteht die Möglichkeit, dass die Fürsorgekräfte am Gesundheitsamt zur Erledigung bestimmter Aufgaben z.B. dem Jugendamt oder dem Wohlfahrtsamtes zur Verfügung gestellt werden (Erste Durchführungsverordnung, In: SB, 15/1935, 3. Heft, S. 46ff). Am 23. Januar 1935 wird in Baden festgelegt, dass die bestehende Mütter-, Säuglings-und Kleinkinderfürsorge im Rahmen der wirtschaftlichen Familienfürsorge verbleibt. Die Aufsicht darüber erhält jedoch das Gesundheitsamt (Erlass, In: SB, 15/1935, 5. Heft, S. 76f).

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  23. Im Juli 1937 geht in Baden der gesamte Außendienst der Gesundheits-, Wirkschafts-und Jugendfürsorge auf die Gesundheitsämter über. Auf Antrag der BFV (Bezirksfürsorgeverbände) übernehmen die Gesundheitsämter den Außendienst (Familienfürsorge, In: Blätter der Wohlfahrtspflege in Württemberg, 90/1937, September 1937, S. 154f). Die Übernahme des Außendienstes für das Jugend-und Sozialamt durch das Gesundheitsamt bleibt teilweise bis in die 70er Jahre erhalten.

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  24. Auch in anderen Zusammenhängen wird die Loyalität der evangelischen Wohlfahrtspflege­rinnen zum neuen Staat deutlich. So betont Annemarie Pillel, dass der Verband aufgrund seiner alten christlichen und nationalen Tradition entsprechend bejahend zum heutigen nationalen Staat steht (Zur Neugestaltung, In: VEWD, 19/1933, Nr. 6, S. 4).

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  25. Diese Strukturen werden ebenfalls vom nationalsozialistischen Staat bestimmt.

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  26. Die Deutschen Christen formulieren ihre Richtlinien am 26. Mai 1926 in einem 10-PunkteProgramm. Sie wollen den Nationalsozialismus und das Christentum — in diesem Falle das deutsche Christentum — (Hervorhebung — d. V.) zusammenbringen. Ihre Erklärung zeigt die Verstricktheit dieser Theologen in das nationalsozialistische Gedankengut. Ich greife einige Gedanken aus dieser Erklärung heraus. Auch die evangelischen Wohlfahrtspflegerinnen, die sich weiter in Fachschaft und den Fachgruppen engagieren, müssen der Partei angehören (siehe Wally Schick) und hinter diesen Ideen stehen bzw. sie zumindest billigend in Kauf nehmen. Die „Deutschen Christen“ betonen u.a. ein positives Christentum, einen bejahenden artgemäßen Christus-Glauben, wie er „deutschem Luther-Geist und heldischer Frömmigkeit entspricht” (Richtlinien, S. 136). 7. Wir sehen in Rasse, Volkstum und Nation uns von Gott geschenkte und anvertraute Lebensordnungen, für deren Erhaltung zu sorgen uns Gottes Gesetz ist. Daher ist der Rassenvermischung entgegenzutreten. B. Wir sehen in der recht verstandenen Inneren Mission das lebendige Tat-Christentum,… Bloßes Mitleid ist ‘Wohltätigkeit’ und wird zur Überheblichkeit, gepaart mit schlechtem Gewissen, und verweichlicht ein Volk. (…) Die Innere Mission darf keinesfalls zur Entartung unseres Volkes beitragen. (…). 9. In der Judenmission sehen wir eine schwere Gefahr für unser Volkstum. 10. Wir wollen eine evangelische Kirche, die im Volkstum wurzelt, und lehnen den Geist eines christlichen Weltbürgertums ab (Die Richtlinien der Glaubensbewegung „Deutsche Christen“ 1984, S. 137).

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  27. Als Abgrenzung zu den „Deutschen Christen“ wird die Barmener „Theologische Erklärung zur gegenwärtigen Lage der Deutschen Evangelischen Kirche” vom Mai 1934 formuliert, in der die Meinung der Deutschen Christen verworfen wird (Die Barmer „Theologische Erklärung“ 1984, S. 138ff).

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  28. Gertrud Steawen wird am 18.7.1894 in Bremen in einem reichen protestantischen Kaufmannshaus geboren. Sie erhält die Erziehung einer höheren Tochter. Nach der Schule ist sie ein Jahr in der Schweiz; danach ein Jahr im Pensionat für „höhere Töchter“. Danach muss sie Zuhause im Haushalt helfen, was sie als furchtbar langweilig empfindet. Der Gemeindepfarrer erreicht, dass sie in einem Kinderhort mithelfen darf und überzeugt letztendlich ihre Eltern, dass ihre Tochter eine richtige Berufsausbildung braucht. Sie geht nach Berlin und erhält eine Ausbildung im Jugendheim Charlottenburg unter Anna von Gierke. Sie erlebt dies als große Chance. In Berlin kommt sie in Kontakt mit Pfarrer Siegmund-Schulze (Soziale Arbeitsgemeinschaft) und engagiert sich in der christlich-sozialen Neuwerk-Bewegung. In Bremen baut sie mit Freundinnen nach dem Krieg ein sozialpädagogisches Seminar für Erzieherinnen auf. Sie arbeitet sowohl in den 20er als auch in den 30er Jahren in sozialpädagogischen Einrichtungen der evangelischen Kirche. Heirat 1923, 2 Kinder, nach einigen Jahren erfolgt die Trennung vom Ehemann. Sie versucht u.a. durch das Schreiben von Büchern (Menschen in Unordnung (1933), Junge Frauen im deutschen Schicksal, 1910–1930) Geld zu verdienen. Sie verliert 1933 ihre Arbeitsstelle; arbeitet dann im Burckhardtushaus (schreibt Rechnungen) und baut gleichzeitig mit zwei Freundinnen in der Dahlemer Gemeinde eine illegale Judenhilfe auf. Nach dem Krieg erhält sie von der Kirche in Weimar den Auftrag zusammen mit Kommunisten, die Buchenwald überlebt haben, eine Flüchtlingshilfe aufzubauen. 1946 geht sie nach Berlin zurück und arbeitet bei „Unterwegs”, einer kirchlichen Zeitung mit satirischen Untertönen. 1948 beginnt sie als Sozialarbeiterin in Tegel unter Strafgefangenen zu arbeiten. Mit 89 Jahren erhält sie das Bundesverdienstkreuz. Zu dieser Zeit wird sie als körperlich hinfällig, aber geistig frisch beschrieben (Popke 1984, Schöfthaler 1981).

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  29. Cläre Lenninger arbeitet als Wohlfahrtspflegerin in Elberfeld und ist ab 1925 Mitglied des Hauptvorstandes des Deutschen Verbandes der Sozialbeamtinnen. Sie ist Vorsitzende der Provinzgruppe Bergisch Land des DVS von 1928–1931. Sie arbeitet als Krankenhausfürsorgerin in Wuppertal-Elberfeld und ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für den Fürsorgedienst im Krankenhaus 1935 (Reinicke 1990,. S. 297).

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  30. In welchen Berufsverband sie sich engagiert hat ist aus den Unterlagen nicht zu entnehmen. wir uns mit allen unseren Kräften zur Verfügung stellen wollen“ (Zur Neugestaltung, In: VEWD, 19/1933, Nr. 6, S. 4).

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  31. Die evangelischen Wohlfahrtspflegerinnen stehen mit dieser „staatstragenden Haltung“ nicht alleine. Es gründen sich — wie bereits erwähnt — die „Deutsche Christen”. Außerdem zeigt sich, dass einige kirchliche Anstalten und Diakonnenschaften (Häusler 1995) in der Wanderfürsorge, Euthanasiediskussion, Erb-und Rassengesetze mit der Haltung des neuen Staates durchaus übereinstimmen.

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  32. Bezeichnenderweise beginnt die Auseinandersetzung mit der Rolle der Sozialarbeit in der NS-Zeit erst in den 80er Jahren.

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  33. Die Ortsgruppen erhalten am 23.4.33 die Nachricht der Zentrale, dass Verhandlungen mit den Behörden laufen und die Einordnung in die neue berufsständische Ordnung zentral erfolgen werden. Die Mitglieder sollen von lokalen Aktionen absehen. Für die Ortsgruppenabende empfiehlt die Zentrale die Wahl unpolitischer oder die insgesamt soziale Lage betreffende Themen. Die Ortsgruppen werden gebeten Kündigungen von Mitgliedern sowie Veränderungen d.h. Neu-und Umorganisierungen der örtlichen und bezirklichen Wohlfahrtspflege dem Gesamtverband zu dessen Information mitzuteilen (Rundbrief vom 23.4.33, Archiv KDFB).

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  34. Die neue Fachschaft der Wohlfahrtspflegerinnen bietet, um den „Zusammenhang des Berufsstandes“ zu wahren, den verbeamteten Wohlfahrtspflegerinnen die „außerordentliche Mitgliedschaft” an. Ende 1933 müssen alle verbeamteten Wohlfahrtspfleger ohne Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zu einer anderen Organisation einzeln in den „Reichsbund der Deutschen Beamten“ eintreten. In diesen Zusammenhang empfiehlt die Fachschaft nochmals die außerordentliche Mitgliedschaft, um den Zusammenhalt zu wahren (Wichtig für die beamteten Mitglieder, In: SB, 13/1933, 12. Heft, S. 154). Januar 1934 steht fest, dass auch die Dauerangestellten, die den Beamten bzw. den Beamtenanwärtern gleichgestellt sind, ebenfalls in den Reichsbund Deutscher Beamte gehören (An alle Mitglieder, In: SB, 14/1934, 1. Heft, S. 23)

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  35. Klara Schloßmann-Lönnies wird 1898 geboren. Sie ist Leiterin der ev. Mütterschule in Breslau der Schlesischen Frauenhilfe ab 1929; ab 1932 Leiterin des Mütterdienstes im Gesamtverband der Evangelischen Frauenhilfe Berlin.

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  36. Hier handelt es sich um Clara Mleinek. nichtet und das Verbandsvermögen an bedürftige Mitglieder verteilt“ (Wolf 1976, S. 12).71s

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  37. Dies ist u.a. eine Erklärung dafür, warum viele Unterlagen des Deutschen Verbandes der Sozialbeamtinnen nicht mehr greifbar sind.

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  38. Die Mitgliedschaft in der DAF war zwar freiwillig. Arbeiterinnen und Angestellte konnten sich jedoch einem Beitritt nur schwer entziehen. Dies zeigt ein Urteil des Arbeitsgerichtes Helmstedt vom B. August 1936, das hervorhebt:,,… Ein Gefolgsmann, der sich hartnäckig weigert, in die DAF einzutreten, verstößt gegen den Gedanken der Betriebsgemeinschaft. Eine aus diesem Grunde ausgesprochene Kündigung ist nicht unbillig hart…“ (Reichhardt 1956 zitiert nach Kammer/Bartsch 1992, S. 47).

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  39. Diese Aussage steht unter dem oben dargestellten Vorbehalt der unterschiedlichen Darstellungen der verschiedenen Zeitzeuginnen und Autorinnen/Autoren.

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  40. Katherina Müller wird 1887 in Niederweis geboren. Sie absolviert ab 1905 eine kaufmännische Lehre und arbeitet bis 1919 als Verkäuferin. Ab 1919 wird sie Geschäftsführerin im Reichsverband deutscher Angestellter. Nach dem Zusammenschluss des Reichsverbandes mit der Gedag (Gesamtverband Deutscher Angestellten-Gewerkschaften) im Verband der weiblichen Handels-und Büroangestellten erfolgt eine weitere Tätigkeit dort. 1920 wird sie in den Hauptvorstand gewählt und 1921 erste Vorsitzende des Hauptvorstandes im Verband der weiblichen Handels-und Büroangestellten (VWA). In der Gedag ist sie zweite Vorsitzende. Sie regt 1925 die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Frauenberufsverbände (außerhalb des Bundes Deutscher Frauenvereine) an und wird dort die erste Vorsitzende. Sie ist erste weibliche Arbeitsrichterin im Reichsarbeitsgericht in Leipzig ab 1928; außerdem Mitglied des Vereins katholischer deutscher Sozialbeamtinnen ab 1928. 1933 wird sie Führerin des Verbandes der weiblichen Angestellten. Von 1934–1958 ist sie Geschäftsführerin des Katholischen Fürsorge-Vereins für Mädchen und Frauen Berlin. 1949 wird sie erneut Vorsitzende des VWA (Reinicke 1990, S. 303f).

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  41. Charlotte Fenner arbeitet als Wohlfahrtspflegerin in der Säuglingsfürsorge Berlin-Wedding. Sie ist Mitglied des Vorstandes der Ortsgruppe Berlin im DVS ab 1929 und Mitglied des letzten Hauptvorstandes des Deutschen Verbandes der Sozialbeamtinnen (1932) und danach „Führerin“ der Fachschaft der Wohlfahrtspflegerinnen im Verband der weiblichen Angestellten ab Juni 1933.

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  42. Es gibt einige Wohlfahrtspflegerinnen, die schon länger Mitglied der NSDAP sind. Dies zeigt sich auch am Protokoll der Mitgliederversammlung der Landesgruppe Braunschweig, die bei Neuwahlen des Vorstandes am 6. Mai 1933 Wohlfahrtspflegerinnen suchen (und auch finden), die vor dem 1. Januar 1933 Mitglied in der NSDAP waren (Reinicke 1990, S. 43f).

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  43. Toni Palm ist Mitarbeiterin der Geschäftsstelle im DVS in Berlin mit der speziellen Aufgabe Sozialversicherungsrecht. Sie vertritt Wohlfahrtspflegerinnen, speziell Arbeitsnach-weisbeamtinnen und Berufsberaterinnen, in ihrem Kampf um Rechte und angemessene Bezahlung sowie Eingruppierung gegenüber der neugegründeten Reichsanstalt für Arbeit.

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  44. Adele Beerensson ist geschäftsführendes Vorstandsmitglied; sie muss ihr Amt aufgeben und emigriert nach England; der Zeitpunkt ihrer Emigration ist nicht bekannt.

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  45. Dora Voss-Matthiesen wird 1933 Leiterin der Ortsgruppe Berlin des Deutschen Verbandes der Sozialbeamtinnen. Sie ist außerdem Mitglied im Führerrat in der Deutschen Angestelltenschaft Berufsgemeinschaft der weiblichen Angestellten, Fachgruppe Wohlfahrtspflegerinnen. Weitere Daten über sie sind nicht bekannt.

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  46. Zu den Leistungen der DAF gehören zwar arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Betreuung sowie Berufserziehung und Programme zur Freizeitgestaltung ihrer Mitglieder. Vorrangig geht es jedoch um Propaganda, politische Schulung und Überwachung der Arbeitnehmer. Hohes Ziel der Deutschen Arbeitsfront ist die Erziehung aller im Arbeitsleben stehenden Deutschen zum nationalsozialistischen Staat und zur nationalsozialistischen Gesinnung (Kammer/Bartsch 1992, S. 46).

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  47. Die ca. 150 Angestelltenverbände werden von den Nationalsozialisten zu neun Verbänden zusammengefasst. Denn „der Nationalsozialismus steht auf dem Standpunkt, daß sozialpolitische Fragen nicht mehr gegeneinander, sondern miteinander entschieden werden müssen. (…). Nicht gegeneinander dürfen diese Fragen gelöst werden, sondern beide müssen als Deutsche abhängig vom Schicksal der gesamten Nation zusammensitzen in ihrem Betrieb an einem Tisch und diese Probleme, die sie früher als Feinde, jetzt als Arbeitskameraden miteinander lösen (Beifall)“ (Forster 1934, S. 49). Diese Aussage wird im Gesetz zum Schutz der nationalen Arbeit (gültig ab Februar 1934) nochmals durch den veränderten Aufbau der DAF fixiert.

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  48. Dies widerspricht eigentlich den Grundsätzen der DAF. D.h. die Vorstellungen die Fachschaft der Wohlfahrtspflegerinnen so weiterzuführen wie die bisherigen Berufsverbände muss am Konzept der Einheitsvertretung scheitern, da sich die Fachschaften ja gerade nicht um Lohnabschlüsse etc. kümmern dürfen.

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  49. So berichtet z. B. die Leipziger Ortsgruppe in ihrem ersten Jahresbericht, dass es gelungen ist, neben den 60 Wohlfahrtspflegerinnen, die vorher im Deutschen Verband organisiert waren, noch 90 neue Berufskameradinnen zu gewinnen (Ein Jahr Fachgruppe, In: SB, 14/1934, 10. Heft, S. 177).

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  50. An anderer Stelle nennt Annemarie Pißel folgende besondere Aufgaben: „Mitarbeit bei der Ausbildung des Berufsnachwuchses, 2. die Fortbildung, 3. die Nachschulung, 4. die Gestaltung der Anstellungsbedingungen (Gau Schleswig-Holstein, Tagung, in: Soziale Arbeit, 2/1935, Dezember 1935, S. 48)

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  51. Der Aufbau und die Aktivitäten der NS-Volkswohlfahrt, die Zusammenarbeit mit ihr bei Tagungen und die Berichte über Mütterschulungen etc. Ist permanenter Bestandteil der Schulungen der Fachschaft der Wohlfahrtspflegerinnen/Volkspflegerinnen und der Berichte in der damaligen Fachzeitschrift der Fachschaft

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  52. Zum Pflichtprogramm gehört z.B. die Rolle der Fürsorge im neuen Staat, die Einführung in nationalsozialistisches Gedankengut, in die nationalsozialistische Wohlfahrtspflege.

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  53. Die Beratungen erfolgen vor allem anhand der Aufgaben der Landräte bei der Handhabung der öffentlichen Fürsorge insbesondere der gehobenen Fürsorge durch die ländlichen Bezirksfürsorgeverbände, Erlass des Ministers des Innern vom 28. Juni 1933 (Tagung der Badischen Kreis-und Bezirksfürsorgerinnen, in: Soziale Arbeit, 13/1933, 12. Heft, S. 138ff).

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  54. Nach Einführung des Gesetzes wird auf allen Tagungen immer wieder die wichtige Rolle der Fürsorgerin bei der Durchführung dieser Gesetze betont. Zusätzlich dazu erscheinen Artikel über die konkrete Arbeit an zu Sterilisierenden oder bereits Sterilisierten. Erschrekkend ist dabei die Akzeptanz des Gesetzes seitens der Sozialarbeiterinnen, obwohl sehr deutlich auch die Schwierigkeiten der betroffenen Frauen und Männer benannt werden. Beispielhaft nenne ich den Artikel von Antonie Morgenstern über „Die fürsorgerischen Aufgaben an zu Sterilisierenden und Sterilisierten, In: Soziale Arbeit, Beilage zu Deutschlands Freie Berufe, August 1936, S. 116–121.

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  55. Ab 1936 wandelt sich die Terminologie: entweder finden nun Gauarbeitstagungen oder Seminare zur Berufserziehung statt.

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  56. Die Fachschaft der Wohlfahrtspflegerinnen protestiert gegen dieses Vorgehen mit Eingaben beim Reichsministerium des Innern, beim Reichsarbeitsministerium, dem Preußischen Ministerium des Innern und dem Preußischen Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung vor allem mit der Begründung, dass der erstrebte Zweck, Arbeitsplätze für Männer zu schaffen, hier nicht zutrifft, da in diesem Bereich meist Frauen tätig sind und dass ein schematischer Abbau der Entwicklung der Wohlfahrtspflege schade. Außerdem verweisen sie auf die soziale Notlage und die Schwierigkeiten der Rückgliederung in den Arbeitsmarkt, wenn berufstätige Frauen vom Arbeitsmarkt verdrängt werden, bis ihre Eltern gestorben sind. Die Fachschaft wendet sich ebenso an die Führerin der Deutschen Frauenfront und der Referentin für Frauenfragen im Reichsministerium des Innern (Entlassung von Frauen, In: SB, 13/1933, 7. Heft, S. 78f). Auch am Amt für Sozialpolitik bei der deutschen Arbeitsfront findet die Fachschaft vollstes Verständnis dafür. Das Amt unterstützt die Fachschaft mit Weiterleitung der Stellungnahmen an das Reichswirtschaftsministerium, das Reichsarbeitsministerium, der Reichsleitung der NSBO und des Staatskommissars Dr. Lippert (Entlassung von Frauen, In: SB, 13/1933, B. Heft, S. 93f).

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  57. Nach Punkt 21 des nationalsozialistischen Programms ist Wohlfahrtspflege nicht mehr Angelegenheit einer Behörde, sondern vielmehr ist es eine Ehrenpflicht des ganzen Volkes, an der Gestaltung der Volkswohlfahrtspflege mitzuwirken. Der Staat hat — so Ilse von der Wense — aber entschieden, dass die sozialen Verhältnisse in Deutschland die berufliche Sozialarbeit noch nicht entbehren können. Für die berufliche Wohlfahrtspflege bleibt vor allem die vorbeugende Fürsorge in gesundheitlicher und erzieherischer Hinsicht (Wense 1934b, S. 68).

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  58. Die positiven Stellungnahmen des Reichsministers des Innern und das Schreiben des Landesdirektoriums Hannover an die Wohlfahrtsämter der Städte und Kreise der Provinz Hannover werden im November in der Sozialen Berufsarbeit veröffentlicht. Beide sprechen sich gegen einen Abbau von Fürsorgerinnen aus. Im Januar 1934 folgen die Stellungnahme der NS-Volkswohlfahrt, der Arbeitsgemeinschaft für Sozialversicherung und Wohlfahrtspflege in Hessen-Nassau, das Rundschreiben des Preußischen Ministeriums des Inneren vom 22.12.1933 und die Schulungsrichtlinien der NS-Volkswohlfahrt (Stimmen zur Fürsorgearbeit, In: SB, 14/1934, I. Heft, S. 16ff).

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  59. In der Sozialen Berufsarbeit wird auch der Erlass der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung vom 18. September zitiert der u.a. feststellt: Bei Entlassungen von weiblichen Kräften sind die freigewordenen Stellen grundsätzlich mit männlichen Kräften wieder zu besetzen. Ausgenommen hiervon sind jedoch solche Stellen, deren Inhaber ausschließlich oder überwiegend weibliche Personen zu betreuen haben, wie Stellen in der weiblichen Arbeitsvermittlung und Berufsberatung, ferner solche, die auch in anderen Verwaltungen wegen der besonderen Natur der wahrzunehmenden Aufgaben allgemein mit weiblichen Kräften besetzt zu werden pflegen. Die Stellen in der Arbeitslosenversicherung sind ausnahmslos männlichen Kräften vorzubehalten (Doppelverdiener, In: SB, 13/1933, 10. Heft, S. 121).

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  60. Das Innenministerium wendet sich gegen den Eindruck, dass „im nationalsozialistischen Staate..weibliche Beamte und Angestellte grundsätzlich aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen oder aus dem bisher innegehabten Amt in ein solches von geringerem Rang und Einkommen oder in eine Angestelltenstelle abzudrängen (seien)“ (Pressemitteilung, In: SB, 13/1933, 11. Heft, S. 136). Der Innenminister macht jedoch auch deutlich: „Grundsätzlich ist bei gleicher Eignung männlicher und weiblicher Kräfte für eine Verwendung im öffentlichen Dienst dem männlichen Bewerber der Vorzug zu geben. Andererseits erfordert auf bestimmten Gebieten, namentlich im Bereich der Jugendpflege zum Teil auch in dem des Unterrichts das dienstliche Bedürfnis die Verwendung weiblicher Kräfte in Beamten-und Angestelltenstellen” (ebenda). Auch das Arbeitsministerium übernimmt faktisch die Argumente der Fachschaft und gibt diese per Rundschreiben an die Regierungen der Länder etc. weiter. Neu in dieser Argumentation ist das Argument des Verstoßes gegen den Leistungsgedanken. Das Ministerium kommt im Rundschreiben u.a. zu folgendem Fazit: „Der Kampf gegen das Doppelverdienertum verstößt also häufig gegen entscheidende soziale Grundsätze, so gegen den Grundsatz, die Leistung jedes Volksgenossen nach Möglichkeit zu steigern, gegen den Grundsatz, die Bildung und Erhaltung der Familie zu fördern und gegen den Grundsatz einer gesunden Bevölkerungspolitik“ (Zur Regelung des Doppelverdienertums, In: SB, 13/1933, 12. Heft, S. 153). Er kommt zu der Einschätzung: „Eine Auswechselung von Personen ihres Doppelverdienertums wegen wird sich auf besonders krasse Fälle beschränken müssen” (ebenda, S. 154).

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  61. Die Stellenvermittlung fordert Anfang 1935 nochmals alle stellensuchende Wohlfahrtspflegerinnen auf, bestimmte Regularien zu beachten d.h. korrekte Anschrift, Mitteilung ob eine Bewerbung erfolgreich war oder nicht, Mitteilung warum eine Bewerbung nicht erfolgt ist (Aus der Stellenvermittlung, in: SB, 15/1935, 1, Heft, S. 15). Dies zeigt, dass Sozialarbeiterinnen auch bei der Stellenvermittlung — trotz der „neuen Zeit“ — immer noch sehr individuell reagieren und mit der Situation „arbeitslos” zu sein und eine neue Arbeit zu benötigen nur bedingt umgehen können. So berichtet die Stellenvermittlung in anderen Zusammenhängen von Sozialarbeiterinnen, die eine neue Bewerbung mit dem Vermerk zurücksenden „nicht erfolgt, da aussichtslos“ weil sie bei den letzten beiden Bewerbungen keinen Erfolg hatten.

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  62. Im Gesundheitsbereich entstehen durch die Schaffung der staatlichen Gesundheitsämter unter der Zielsetzung nationalsozialistischen Gedankenguts zusätzliche Stellen und Aufgaben für Sozialarbeiterinnen. Der Erlass des Badischen Ministers des Innern zeigt aber auch, dass Kreise, Bezirksfürsorgeverbände und Städte ihren Fürsorgerinnen kündigen, da sie sich von der Aufgabenverlagerung eine Personalreduzierung erwarten. Dagegen wendet sich der Erlass (Erlass, In: SB, 15/1935, 5. Heft, S. 77).

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  63. Die Wichtigkeit wird durch die Nationalsozialisten betont z.B. legt Frau Scholz-Klink aufgrund ihrer eigenen Erfahrung großen Wert auf die Betriebspflege; wie viele und ob neue Stellen wirklich geschaffen worden sind, wird aus dem vorliegenden Material nicht deutlich.

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Paulini, C. (2001). Die weitere Entwicklung der Berufsverbände zwischen 1933 und 1945. In: „Der Dienst am Volksganzen ist kein Klassenkampf“. Siegener Studien zur Frauenforschung, vol 8. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09173-8_7

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