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Gründung, Vereinsstruktur, Mitgliederentwicklung und Selbsthilfeeinrichtungen der Berufsverbände

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„Der Dienst am Volksganzen ist kein Klassenkampf“

Part of the book series: Siegener Studien zur Frauenforschung ((SFFR,volume 8))

  • 168 Accesses

Zusammenfassung

In diesem Kapitel geht es um die konkreten Anlässe und Konflikte bei der Gründung der Berufsverbände, um die Organisationsstrukturen der Vereine, und um die dabei gewählten Kompetenz- und Aufgabenverteilungen zwischen Vorstand, Geschäftsstelle und Mitgliedern. Ich skizziere das Selbstverständnis des jeweiligen Verbandes, seine Mitgliederentwicklung und die Schaffung von Selbsthilfeeinrichtungen und Unterstützungssystemen für die Mitglieder sowie die Veränderungen der Organisations- und Arbeitsstruktur in den Ortsgruppen, Landes- und Provinzialgruppen. Zu Beginn dieses Kapitels gehe ich kurz auf die Entwicklung von der ehrenamtlichen zur hauptberuflich besoldeten sozialen Arbeit und ihr Verhältnis zueinander ein. Es geht u.a. dabei um die Abgrenzungen beider Bereiche, aber auch um die dabei auftauchenden Konkurrenzen. Die Diskussionen, die auch im Vorfeld der Gründung des interkonfessionellen Berufsverbandes („Deutscher Verband der Sozialbeamtinnen“) geführt werden, sind von diesen Auseinandersetzungen geprägt und zeigen eine gewisse Schärfe und gegenseitige Abwertungen.

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Literatur

  1. So der Titel des Buches (Vorwort Hans Muthesius) herausgegeben vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge: Alice Salomon, Die Begründerin des sozialen Frauenberufs in Deutschland, Ihr Leben und ihr Werk, Köln, Berlin 1958

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  2. Nach einer Umfrage (1916) bei sechs Frauenschulen haben 1.367 Frauen (einschließlich 398 derzeitige Schülerinnen) bis 1916 die Ausbildung absolviert. Nach Auskunft dieser Frauenschulen arbeiten 475 Absolventinnen in besoldeten Stellungen, 156 ehrenamtlich und 28 Frauen sind ohne Arbeit (Beerensson 1916, S. 259). Neben den Schulen (1916 sind es 9 Schulen einschließlich der Berliner Schule — Salomon 1927, S. 8) gibt es als Ausbildungsmöglichkeiten kurze Schulungskurse durch die Zentralen für private Fürsorge in Frankfurt und Berlin. Ansonsten gilt im Bereich der Armen- und Wohlfahrtspflege, dass vor Kriegsbeginn eine effektive Einführung und kontinuierliche

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  3. Schulung in die Armenpflege nicht üblich gewesen ist. Die Einführung ins Ehrenamt beschränkt sich meist auf die Aushändigung der Armenordnung, den Hinweis auf Kollegen und das Besprechen praktischer Fälle im Rahmen von Versammlungen (Levy 1907, Frankenberg 1907). Erst auf Empfehlung des Deutschen Vereins werden nach 1907 von einzelnen Städten Kurse für Armenpflegerinnen und Armenpfleger abgehalten. Der Vorgang der sich ändernder Rollen, den sie anspricht, bleibt ein schwieriger Akt, den jede Elterninitiative, die von der ehrenamtlichen Arbeit zu hauptamtlich Beschäftigten geht bewältigen muss. Die Einfindung in die neue Rolle bleibt vor allem kompliziert für ehemalige Ehrenamtliche, die in die Hauptberuflichkeit beim gleichen Verein wechseln. Der Rollenwechsel muss sowohl von ihnen selbst, als auch von der Umgebung, vollzogen und akzeptiert werden.

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  4. Dieses besondere Maß an Hingebungsfähigkeit und Arbeitstreue wird den besoldeten sozialen Berufsarbeiterinnen aufgrund ihrer Bezahlung eher abgesprochen.

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  5. Die neue Generation der bezahlten Kräfte wird äußerst kritisch betrachtet, eine Veränderungen der Gesinnung, ein Absinken des beruflichen Ethos und ein Eindringen „unberufener Kräfte“ wird ständig befürchtet; jede Veränderung wird hinsichtlich dieses möglichen Eindringens überprüft. Meines Erachtens ist diese immer wieder geäußerte Furcht vor „unberufenen” Kräften der Versuch, die Veränderungen im Berufsfeld, die strukturell bedingt sind und auf die sie nur bedingt Einfluss hatten (Sozialarbeit als mittlerer Frauenberuf, Wertung der Frauenarbeit insgesamt, Ansiedlung an einer meist „unwilligen“ Verwaltung etc.) zu individualisieren und den Übergang von den charismatischen Führerinnen und den Ersten einer nachwachsenden Generation überhaupt zu bewältigen. Die Forderung nach immer mehr Ausbildung (mehr Vorbildung, höheres Lebensalter, noch mehr Ausbildungsinhalte) ist für mich die andere Seite der Medaille.

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  6. Ute Lange-Appel, die in ihrem Buch die Wechselwirkungen zwischen Ausbildungssystem und Beschäftigungssystem in der Entstehung des sozialen Berufes betrachtet spricht in diesem Zusammenhang von einem Erwachsenenbildungskonzept bei Alice Salomon. Sie begründet diesen Begriff mit dem Anspruch von Salomon, die keine berufliche Bildung anstrebt, sondern eine Persönlichkeitsbildung der jungen Mädchen und Frauen durch die soziale Arbeit und durch die erfolgte Ausbildung erreichen will (Lange-Appel 1993).

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  7. Noch 1913 vertritt Alice Salomon die Meinung hinsichtlich einer notwendigen Ausbildung: „Daneben sollte aber keineswegs angestrebt werden, dass nur solche Frauen sich Vorbildung zu sozialer Arbeit aneignen, die berufliche Stellungen einnehmen wollen. Es sollte sich vielmehr einbürgern, dass auch die Mädchen der wohlhabenden Kreise sich für soziale Arbeit vorbereiten und freiwillig in den Gemeinden ihre Dienstpflicht fürs Vaterland erfüllen. Es fehlt bei in weiten Kreisen, bei Männern und Frauen, an einem Bürgersinn, der Opferwilligkeit und Dienstbereitschaft einschließt, an einem Bürgersinn, der nicht nur Wahlrechte ausübt, sondern sich auf für die Gemeinde verantwortlich fühlt“ (Salomon 19I3b, S. 127).

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  8. „Dass diese neue Art sozialer Tätigkeit ausgebildete Kräfte verlangte, die sich ihr beruflich widmen mußten, verstand sie (Alice Salomon — d. V.), konnte sich aber von dem Gedanken, daß diese Arbeit hauptsächlich von,höheren Töchtern’ ehrenamtlich zu leisten sei, nicht losreißen. Denn ebenso wichtig wie die soziale Arbeit war ihr die Erlösung der,höheren Tochter’ aus dem Zustand des Nichtstuns. Soziale Arbeit war ihr so heilig, daß sie in ihrem Buch erklärte, sie dürfe nie als Erwerbsarbeit begriffen werden. Sie sah dabei nicht, daß die Mädchen aus dem Mittelstand damit Geld verdienen wollten, um nicht den ersten besten Bewerber heiraten oder ihr Leben als Familienfaktotum verbringen zu müssen. Und ebenso begriff sie nicht, daß auch Mädchen, die nicht auf Broterwerb angewiesen waren, sich nach Unabhängigkeit und Selbstständigkeit sehnten“ (Wachenheim 1973, S. 28).

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  9. Anlässlich der Festgabe für Dr. Levy zum 25-jährigen Bestehen 1918 sagt sie: „Wie an wenig anderen Stellen ist hier der Gedanke gepflegt worden, dass geordnete Wohlfahrtspflege mehr sein muss als die ordnungsgemäße Erfüllung einer öffentlichen Pflicht, als die Versorgung Notleidender im Interesse allgemeiner Sicherheit und allgemeinen Fortschritts. Dass sie Ausgang sein muss einer Bewegung, die das Gemeinschaftsleben nach dem Gesichtspunkt größerer Gerechtigkeit und Vollkommenheit ordnen will, daß sie ein Mittel derer ist, die Klassengegensätze zu überwinden suchen; die überzeugt sind, daß überkommene Schuld und Ungerechtigkeit nur durch persönliche Hingabe, nur durch Opfer der Liebe gut zu machen sind“ (Salomon 1918, S. 11).

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  10. „Es fehlt in weiten Kreisen, bei Männern und Frauen, an einem Bürgersinn, der Opferwilligkeit und Dienstbereitschaft einschließt, an einem Bürgersinn, der nicht nur Wahlrechte ausübt, sondern sich auf für die Gemeinde verantwortlich fühlt“ (Salomon 1913b, S. 127).

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  11. Soziale Berufsarbeit ist für sie „die auf Grund von Fachkenntnissen mit vollen Einsatz der Arbeitskraft geübte Arbeit, die den Kampf gegen gesellschaftliche Mißstände führt, die volle Förderung der Kultur wenig entwickelten Klassen in gesundheitlicher, wirtschaftlicher, geistiger und sittlicher Beziehung bezweckt. Daraus ergeben sich die Anforderungen, die der soziale Beruf an seine Angehörigen stellt. Er braucht Eignung, Kenntnisse, Können und Hingabe“ (Salomon 1917, S. 266).

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  12. Diese Furcht ist leicht zu wecken. Dieses Argument „der Verflachung“ und der „unberufenen” Kräfte, dass hier erstmals in der Abgrenzung zwischen Ehrenamtlichkeit und Hauptamtlichkeit auftaucht, begegnet uns in der Geschichte der sozialen Arbeit immer wieder. Es findet sich erneut bei der Ausweitung der Hauptamtlichkeit von den wenigen „charismatischen“ Führerinnen der ersten Stunde auf die „gewöhnlichen” Sozialbeamtinnen. Die Klage der Nivellierung der sozialen Arbeit und der Verdacht auf das Vorhandensein von nur durch Gelderwerb motivierten Berufsanfängerinnen begegnet uns erneut in den 20er Jahren im Zuge des anstehenden Generationenwechsels bei Sozialarbeiterinnen.

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  13. Wobei wichtig bleibt, wie „Hingabe“ definiert wird? Wird Hingabe z.B. mit Bescheidenheit gleichgesetzt, ergeben sich Probleme für alle die „unbescheidene Gehälter” fordern, denn ihnen fehlt die „richtige“ Haltung. Hier verweise ich auf einen Kommentar von Rosa Kempf, die sich gegen eine Gleichsetzung von Bescheidenheit und Eignung wendet und meint: „Wir wollen hier die innere Eignung der Persönlichkeit viel stärker betonen und diese innere Eignung wird nicht hauptsächlich dadurch charakterisiert, daß die Berufstätigen mit geringen Gehältern zufrieden sind” (Kempf 1914, S. 354).

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  14. Alice Salomon betont auch nach der Gründung des interkonfessionellen Berufsverbandes die Notwendigkeit, dass weiterhin ehrenamtliche hauptberufliche soziale Arbeit geleistet wird und die Schulen diese ernsthaft interessierten Kräfte ausbilden. Klar grenzt sie von dieser Gruppe die anderen ehrenamtlichen Helferinnen ab, die einen Einblick in soziale Probleme gewinnen wollen und deshalb in besonderen Kursen geschult werden sollten. „Die Schulen haben das Bildungsziel für den sozialen Beruf vorzubereiten, für eine volle, beruflich erfaßte und gewertete Lebensarbeit. Dabei kann unberücksichtigt bleiben, ob alle Schüler den Beruf als Erwerbsarbeit, oder ob manche ihn ohne Besoldung ausüben wollen. Die Vermittlung beruflichen Könnens ist das Ziel, während die Anleitung und Unterweisung für die große Zahl ehrenamtlicher Helfer, die nur einen Einblick in soziale Problem tun wollen, besonderen Kursen vorbehalten bleiben sollte“ (Salomon 1917, S. 265).

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  15. Als Hauptamtliche arbeiten sie überwiegend als Angestellte in Anstalten und Vereinen der Inneren Mission. Die ehrenamtlich tätigen Frauen sind auf dem Gebiet der Jugendpflege, der Sonntagsschule und der Bahnhofsmission tätig.

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  16. Bereits 1890 wird von Pastor Burckhardt u.a. überlegt, einerseits einen Verein für weibliche Diakonie zu gründen und andererseits die evangelischen Jungfrauenvereine zusammenzuschließen. Die Gründung eines Vereins für weibliche Diakonie wird dann zurückgestellt, um eine mögliche Konkurrenz mit der geplanten Frauenhilfe zu vermeiden (Burckhardt 1914, S. 89). Um 1900 wird u.a. auf Anraten von Geheimrat von Massov, Potsdam, diese Idee wieder aufgegriffen, in den Vorstandssitzungen der Jungfrauenvereine in Düsseldorf und Kassel beraten und beschlossen, zu einer Konferenz von Berufsarbeiterinnen der jungen Mädchen nach Berlin einzuladen (Burckhardt 1914, S. 93).

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  17. Wenn eine Berufsarbeiterin — so Pastor Fritsch vom Zentral-Ausschuss für die Innere Mission — 450 Mark im Jahre erhält und dafür Essen, Kleidung, Wohnung, Heizung und Beleuchtung bezahlen muss, dann ist es ausgeschlossen, dass sie auch nur in irgendeiner Weise zusätzliche Beiträge zur Sicherung im Alter aufbringen kann. Schon die Übernahme der gesetzlichen Hälfte zur staatlichen Alterssicherung bringt für einige Berufsarbeiterinnen große Belastungen in Form von Beiträgen zwischen 60–120 Mark mit sich (Fritsch 1904, S. 12f).

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  18. Ab 1900/01 gibt es erste Versuche zur Ausbildung seitens der Inneren Mission Ausbildungskurse für soziale Berufsarbeiterinnen. Es wird mit 6-wöchigen Instruktionskursen begonnen (Burckhardt 1914, S. 93).

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  19. „Die am 13. November vom Vorstände-Verband der evangelischen Jungfrauenvereine Deutschlands einberufene Versammlung beschließt die Bildung einer Kommission, die a) die Anregungen der Versammlung weiterentwickeln soll und b) eine Denkschrift erarbeiten soll wie ein besseres Verständnis von Diakonie in die höhere Schulbildung verankert werden könnte. Sie soll außerdem einen Ausbildungsplan ausarbeiten sowie die nächste Konferenz organisieren (Burckhardt 1903, S. 61). Bei Bildung der Kommission wird streng darauf geachtet alle im evangelisch kirchlichen Raum wichtigen Vereine und Institutionen einzubinden (Verein zur Fürsorge für die weibliche Jugend in Berlin, der Deutsch-Evangelische Frauenbund, Vertreterinnen der weiblichen Diakonie, der Frauenhilfe des Evangelisch-Kirchlichen Hilfsvereins und natürlich Schulen, Schulbehörden, und Pensionate).

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  20. Die Eintragung ins Vereinsregister erfolgt am 15. Februar 1905.

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  21. Zur Geschäftsführung bildet sich ein Ausschuss mit ca. 15–20 Mitgliedern unter denen vier angestellte Berufsarbeiterinnen sind (Satzung).

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  22. Johannes Burckhard wird 1853 geboren. Nach verschiedenen Pfarrstellen übernimmt er als Pastor die Gemeindearbeit an der Elisabeth-Kirche in Berlin. In seiner Dienstanweisung ist auch die Fürsorge für die weibliche Jugend enthalten. 1890 schließen sich auf seine Anregung die Berliner Jungfrauenvereine zum „Vorständeverband“ zusammen. In Berlin werden vom Verein u.a. Mädchenheime gegründet. 1892 erfolgt nach einer Konferenz reichsweit eine loser Zusammenschluss aller evangelischer Jungfrauenvereine zum „Vorständeverband der evangelischen Jungfrauenvereine Deutschlands”, dessen 1. Vorsitzender Pastor Burckhardt wird. 1913 benennt sich dieser Verband in „Evangelischer Verband zur Pflege der weiblichen Jugend“ um. Burckhardt fördert die Übernahme von Leitungsfunktionen durch Frauen. 1894 ist er an der Schaffung der Bahnhofsmission beteiligt. Zusammen mit dem Verein der Freunde junger Mädchen gründen beide Vereine 1897 die Deutsche Bahnhofsmission. Er gründet und leitet den „Unterstützungsverein der Berufsarbeiterinnen der Inneren Mission”, der 1901 entsteht und ab 1902 den „Verband der Berufsarbeiterinnen der Inneren Mission“, den Vorgängerverband des Verbandes der evangelischen Wohlfahrtspflegerinnen. Im Kapellenverein werden durch Burckhardt und Bertha von Kröcher ab 1904 Kurse für die „weibliche Liebestätigkeit” eingerichtet. Er ist Mitglied des Arbeitsausschusses der Sozialen Frauenschulen der Inneren Mission Berlins von 1909–1914 und hat noch einige andere Ämter inne. Er stirbt 1914. Anlässlich seines Todes erscheint ein Gedächtnisheft für ihn in der Zeitschrift Fürsorge für die weibliche Jugend, 23/1914, März 1914. In diesem Heft wird u.a. auf einen von ihm selbst verfassten Lebenslauf verwiesen (Burckhardt 1914, S. 83–95). Außerdem werden seine gesamten Vereins- und Verbandsaktivitäten, seine Einbindung in die Gemeindearbeit dargestellt und seine Leistungen nochmals gewürdigt.

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  23. Diese Zahl geht auf einen Vortrag von Gertrud Müller 1906 auf der dritten Berufsarbeiterinnenkonferenz zurück. „Wenn nach ungefährer Schätzung die Zahl der christl. Kleinkinderlehrerinnen sich auf 3000 — ausschließlich der in diese Zahl mit einbegriffenen Diakonissen etwa auf 1000 freie Kräfte beziffert, so ist der Mitgliederbestand unseres Verbandes von 300 verschwindend klein und wir müssen uns mit Beschämung sagen: es fehlt an werbender Liebe in unseren Reihen“ (Müller Gertrud 1906a, S. 7).

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  24. Die Mitgliederzahl wächst auch durch korporative Anschlüsse bereits bestehender Vereine. So schließen sich 1919 drei Vereine an: Der Verband Frauenseminar Hannover, der Frauenverein zur christlichen Bildung des weiblichen Geschlechts im Morgenlande und der Luise-Schepler-Bund (Anschlüsse, In: BAI, 5/1919, Nr. 16, S.2).

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  25. Wobei der Verein hier auf die Hilfe des Unterstützungsvereins der Berufsarbeiterinnen der Inneren Mission zurückgreift, da der Verband bei einem Beitrag von I Mark pro Mitglied (und 300 Mitglieder) nicht in der Lage ist im größeren Umfang zu helfen, da die Mitgliedsbeiträge kaum mehr als die Portokosten decken. Die Gründung einer Krankenkasse soll mit Hilfe des Unterstützungsvereins der Inneren Mission verwirklicht werden.

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  26. Trotz des Verbandes der Berufsarbeiterinnen der Inneren Mission gründen sich an den Schulen zusätzlich noch lokale Vereinigungen von ehemaligen Schülerinnen die abgehenden Schülerinnen enger an die jeweiligen Ausbildungsstätten binden sollen (Beispiele sind u.a. der 1912 gegründete „Bund der Frauenschülerinnen“ der Frauenschule der Inneren Mission (Blauert 1984, S. 82f)..

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  27. Gertrud Müller ist hauptberuflich Sekretärin d.h. Geschäftsführerin des Vorständeverbandes der evangelischen Jungfrauenvereine und übernimmt gleichzeitig auch die Geschäftsführung des Verbandes der Berufsarbeiterinnen der Inneren Mission. Ihr Geburtsdatum und Alter werden nicht genannt. Sie kommt aus einem religiös geprägten evangelischen Elternhaus; ihr Onkel ist Pfarrer, auch wird ein „Geschwister-Pfarrhaus“ erwähnt. Sie beginnt 1894 für den Verband als erste Verbandssekretärin zu arbeiten. Sie arbeitet über 18 Jahren im Verband, die Förderung der weiblichen Jugendpflege liegt ihr sehr am Herzen. Sie ist gleichzeitig sehr engagiert für das Wohl der Berufsarbeiterinnen der Inneren Mission. Bezeichnend ist, dass sie, anstatt Kranzspenden für ihr Grab um die Stiftung von Bausteinen für ein Altersheim bittet (Lande 1912, S. 1). Sie wird als Frau mit hohen geistigen Gaben, einer überzeugenden Beredsamkeit, mit der Fähigkeit die großen Ziele der Arbeit voll zu erfassen, als gute Zuhörerin und als tatkräftige Frau beschrieben. Sie hängt an ihrer Arbeit und an ihrem Lebenswerk; die Erkenntnis das ihr Wille und ihre Lust an ihrer Arbeit und ihre Krankheit (Herzschwäche) nicht mehr zusammengehen scheint ihr schwergefallen zu sein. Sie ist im evangelischen Glauben verwurzelt; er ist ihr Motivation und Grund für die Arbeit. Gerühmt wird ihre Freudigkeit, ihr Opferwille und die selbstlose Hingabe. Gertrud Müller hat sich anscheinend sehr um ihre Mutter gekümmert und gesorgt. Sie stirbt am 15. Februar 1912 an Herzschwäche (Fräulein Gertrud Müller, In: FfdwJ, 21/1912, Nr. 3, S. 57). Bei der offiziellen Trauerfeier des Verbandes am 25. März wird auch der Mutter gedacht, die kurz vorher gestorben ist. Ihre langjährige Freundin und Arbeitsgefährtin H. Zarnack widmet ihr eine Gedächtnisschrift „Gertrud Müller. Ein Lebensbild”. Diese Lebensbeschreibung ist leider im Deutschen Leihverkehr nicht auffindbar.

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  28. Über ihn wird berichtet, dass er Pfarrer in der Schöneberger Apostel-Paulus-Gemeinde ist und bereits viele Vereinspflichten hat, als er zusätzlich noch den Vorsitz des Verbandes der Berufsarbeiterinnen der Inneren Mission übernimmt (Zeller Eva 1928, S. 44) Er stirbt 1925. Auch bei seinem Nachruf werden keine Angaben über Lebensalter, Geburtsdatum, beruflicher Werdegang gemacht.

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  29. Der Verband der Berufsarbeiterinnen der Inneren Mission gewährt seinen Mitgliedern 3 Verbandsabzeichen, zu deren Anlegung aber die Verbandsmitglieder nicht verpflichtet sind: a) die Brosche, b) die Haube, c) das Kreuz zur Haube „ Brosche und Haube konnten nach einjähriger Mitgliedschaft beantragt werden, das Kreuz nach dreijähriger Mitgliedschaft (Unsere staatlich geschützte Schwesterntracht, In: BAI, 2/1917, Nr. 7, S. 2).

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  30. kommt es durch die Schließung von Kleinkinderschulen, Heimen und anderen Einrichtungen zu einer kurzzeitig erhöhten Arbeitslosigkeit. Bereits 1915 entspannt sich die Arbeitslage wieder.

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  31. Außerdem wird in der Satzung noch der Status „körperschaftlich angeschlossene Mitglieder“ geregelt; dies sind z. B. Verbände und Vereine, die Berufsarbeiterinnen der Inneren Mission organisieren. Einzelpersonen und Korporationen können unterstützende Mitglieder werden. „Die Ehrenmitgliedschaft kann auf Antrag des Vorstandes durch Beschluß der Mitgliederversammlung Manner und Frauen verliehen werden, welche sich um den Verband in besonderer Weise verdient gemacht haben” (Mitgliederversammlung, In: BAI, 4/1918, Nr. 12, S. 2).

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  32. Zu der Mitgliederversammlung wird mit folgenden Worten eingeladen: „Die Mitgliederversammlung wird von uns ernste entscheidungsschwere Beschlüsse fordern. Die Not der Zeit beeinflußt die Entwicklung unseres Verbandes in gebieterischer Weise. Wir dürfen uns diesem Gebot der Stunde nicht verschließen und bitten dringend, daß unsere Mitglieder möglichst zahlreich erscheinen,….“ (Zur Mitgliederversammlung, In: BAI, 6/1921, Nr. 20, S. 2).

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  33. Margret von der Decken wird 1887 geboren: Sie ist Schülerin des ersten Kurses an der Sozialen Frauenschule der Inneren Mission Berlin (Okt. 1909), und arbeitet als freiwillige Helferin in der „Berliner Jugendgerichtshilfe“ der Deutschen Zentrale für Jugendfürsorge (1912). Sie übernimmt das Amt der zweiten Vorsitzenden im Vorstand des Deutschen Verbandes der Sozialbeamtinnen 1916 bei dessen Gründung und setzt sich für die Umgestaltung des Verbandes der Berufsarbeiterinnen der Inneren Mission in einen Frauenberufsverband ein. 1921. Ab 1922 bis 1933 arbeitet sie als Leiterin der Familienfürsorge des Jugendamtes Berlin-Schöneberg. Neben Clara Israel ist sie die erste Frau Deutschlands, die zum Verwaltungsamtmann befördert wird. Sie unterrichtet als Dozentin an der Deutschen Akademie für soziale und pädagogische Frauenarbeit. Über ihr weiteres Leben ist nichts bekannt; sie stirbt 1965” (Reinicke 1990, S. 273).

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  34. Die künftige Satzung muss den Charakter einer Berufsorganisation entsprechen d. h. keine korporativen Anschlüsse mehr.

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  35. Es gibt ernste Widersprüche gegen diese Anträge, aber auch den Verweis — seitens des Vorsitzenden Pastor Braun — dass der Gründer des Verbandes Pastor Burckhardt „mit seinem Wirklichkeitssinn, seinem offenen Auge und Ohr für die Bedürfnisse der Gegenwart ebenfalls den Verband in die neuen Bahnen gelenkt haben würde“ (Zeller Eva 1928, S. 56).

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  36. Magdalene Girkon wird 1890 in Groß-Friedrichsdorf (Kr. Elch-Niederung) geboren. Sie besucht den 5. Kurs der Sozialen Frauenschule der Inneren Mission Berlin (Oktober 1913). Sie arbeitet als Dozentin für Berufskunde, Organisation der Jugendpflege und Jugendbewegung und Klassenleiterin an der Schule (1921). Sie ist Stadtgruppenleiterin für Berlin des Verbandes der evangelischen Wohlfahrtspflegerinnen Deutschlands und wird ab 1921 Mitglied im Vorstand. Ab 1922 arbeitet sie als Dozentin an der Neuland-Wohlfahrtsschule in Eisenach und übernimmt ab 1926 die Leitung der Wohlfahrtsschule in Jena. Sie ist Leiterin des Bundes der Frauenschülerinnen der Inneren Mission Berlin für den Bereich Thüringen ab 1929 und wird ab 1930 Mitglied im Beirat der Wohlfahrtsschule des Sophienhauses zu Weimar. Ab 1935 ist sie Mitglied des erweiterten Führerrates des „Bundes der evangelischen Frauen im sozialen Dienst“. Sie stirbt 1953 in Siegen (Reinicke 1990, S. 282).

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  37. Der bisher selbständige Landesverband Sachsen schließt sich dem Gesamtverband an.

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  38. Die beiden konfessionellen Verbände organisieren ebenso Krankenpflegerinnen, Kindergärtnerinnen und Hortnerinnen.

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  39. Die Geschäftsstelle schreibt z.B. 1927: „Alle unsere Mitglieder haben vor Kurzem einen Fragebogen des Verbandes bekommen. Leider ist noch eine ganze Anzahl davon nicht zurückgekommen. Es handelt sich aber nun wirklich nicht um eine Liebhaberei der Geschäftsstelle, wie vielleicht manche annehmen“ (Hervorhebung — d. V.). Die Fragebögen sind zur Einteilung der Mitglieder in Fachgruppen und zur Informationserhebung bei der Verhandlung mit Behörden usw. notwendig (Zweierlei zur Beachtung für unsere Mitglieder, In: VEWD, 13/1927, Nr. 50, S. 5).

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  40. Die Geschäftsführung wechselt im September 1926 von Johanna Werner zu Annemarie Pißel.

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  41. Verband der evangelischen Wohlfahrtspflegerinnen Deutschlands, Soziales Schaffen, Vorträge von Dr. Margarete Cordemann, Dr. Annerose Fröhlich, Prof. Dr. Hermann Nohl und Prof. Dr. D. Wilhelm Stählin, Kassel 1928

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  42. werden 384 neue Mitglieder aufgenommen, 87,5% als ordentliche Mitglieder (Pißel 1929a, S. 1f). Der Mitgliederstand in der Schwesternschaft der Inneren Mission bleibt konstant, Ein- und Austritte halten sich die Waage. 16% der Mitglieder des Gesamtverbandes (517 Frauen) gehören gleichzeitig der Schwesternschaft an. Die Gründe für Austritte bei der Schwesternschaft sind Heirat, Berufsaufgabe, aber auch Ausschluss wegen Nichterfüllung der Verbandspflichten (meist ist hier die fehlende Beitragszahlung an den Verband die Ursache).

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  43. Die Geschäftsstelle hofft, dass eine funktionierende Arbeitsgemeinschaft, in der sich die evangelischen Mitglieder rege beteiligen, auch jüngere Mitglieder in die Ortsgruppen führen. Sie verbindet damit die Hoffnung, dass der in manchen Ortsgruppen vorhandenen Eindruck, nur in den anderen Verbänden finde die eigentliche Berufsvertretung statt (Hervorhebung — d. V.), endlich verschwindet. Eine intensive Mitarbeit in der Presse wird ebenso gewünscht wie die Mitarbeit bei der Bearbeitung von Gesetzesentwürfen und sonstigen grundsätzlichen Fragen sozialpolitischer, fürsorgerischer oder rechtlicher Art.

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  44. Die Schwesternschaft entscheidet sich 1931 sich zur eigenständigen Organisation, zwei Drittel aller Schwestern gehören jedoch noch gleichzeitig den Verband an.

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  45. In den Jahren vor 1931 war es möglich Aufgaben vom Verband her anzupacken, „die den Berufsstand gehoben, die Lage der Wohlfahrtspflegerinnen im ganzen und im einzelnen verbessert und damit zur Festigung der äußeren Verhältnisse und zum besseren Verständnis für die soziale Arbeit und die Sozialarbeiterin beigetragen“ haben (Pißel 1932, S. 2).

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  46. Das Erholungsheim Chorin ist deshalb aufgegeben und in der Geschäftsstelle eine Stelle abgebaut worden. Aufgrund der Sparmaßnahmen wird das Rundschreiben in seiner Erscheinungsgröße der Zeitschrift „Soziale Berufsarbeit“ angepasst.

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  47. Die Deutsche Arbeitsfront wird am 10. Mai 1933 von der NSDAP gegründet und fasst als Einheitsorganisation alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Rahmen von Betriebsgemeinschaften zusammen. Ziel ist die „Bildung einer wirklichen Volks- und Leistungsgemeinschaft aller Deutschen“ (Verordnung vom 24. Oktober zitiert nach Kammer/Bartsch 1992, S. 46f). Zu den Leistungen der DAF gehören zwar arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Betreuung sowie Berufserziehung und Programme zur Freizeitgestaltung ihrer Mitglieder. Vorrangig geht es jedoch um Propaganda, politische Schulung und Überwachung der Arbeitnehmer. Die Deutsche Arbeitsfront konnte keine Lohntarife, Arbeits- und Urlaubszeiten aushandeln. Dies wurde von sogen. Treuhändern der Arbeit festgelegt. Hohes Ziel der Deutschen Arbeitsfront war die Erziehung aller im Arbeitsleben stehenden Deutschen zum nationalsozialistischen Staat und zur nationalsozialistischen Gesinnung. Die DAF gründet z.B. für den Freizeitbereich die Aktion „Kraft durch Freude”, der den Freizeitbereich von der Tanz-bis zur Reiseveranstaltung organisiert und überwacht (Kammer/Bartsch 1992, S. 46).

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  48. Zwischen 1916–1918 entstehen dreizehn Schulen (Salomon 1927, S. 8).

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  49. Hedwig Dransfeld, Leiterin des Katholischen Deutschen Frauenbundes, ist der Meinung, dass die Schaffung einer Berufsorganisation für Sozialbeamtinnen notwendig ist, denn „der Stand der Sozialbeamtin, bisher noch unsicher und unklar umrissen, was Vorbildung und Berufsleistung, gesellschaftliche Wertung und wirtschaftliche Sicherung angeht, soll auf festen, übersichtlichen Verhältnissen aufgebaut werden“ (Bachem 1930, S. 15).

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  50. Jenny Sachem wird 1898 geboren. Sie ist ab 1928 Geschäftsführerin des Vereins katholischer deutscher Sozialbeamtinnen und gibt auch das Mitteilungsblatt des Verbandes, später auch die Mitteilungen des Hedwig-Bundes bis 1939, heraus (Reinicke 1990, S. 267).

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  51. „Man müsse natürlich von ihnen (den ehrenamtlichen Kräften — d. V.) fordern: Ausbildung und berufsmäßige Betätigung, wie bei den besoldeten Kräften, und Festlegung auf die Zwecke des neuen Vereins, einerlei ob sie selber dadurch eine Förderung erfahren oder nicht. Die Abstimmung ergibt, daß die erdrückende Mehrheit (Minderheit 9 Stimmen) für die Aufnahme ehrenamtlicher Kräfte unter den genannten Bedingungen ist“ (Vertraulich! Eine Versammlung kath. Sozialbeamtinnen, Mappe 1–222–1, Archiv KDFB). In der Gründungsversammlung wird festgelegt, dass nach § 4 jede katholische Sozialbeamtin in festem Arbeitsverhältnis die Mitgliedschaft erwerben kann, die akademische Ausbildung besitzt, oder die eine Soziale Frauenschule oder eine gleichwertige Ausbildungsanstalt besucht hat, oder die mindestens ein Jahr in sozialer Berufsarbeit tätig war (Satzung des Vereins, Mappe 1–222–1, Archiv).

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  52. Margarete Ehlert arbeitet am Städtischen Arbeitsamt in Berlin und ist sicher von den Auseinandersetzungen im Vorfeld der Gründung des Deutschen Verbandes der Sozialbeamtinnen informiert. Sie schreibt am 25. Oktober an Hedwig Dransfeld: „Wir verkennen durchaus nicht, die Bedeutung und den unermesslichen Wert der ehrenamtlichen sozialen Arbeit; aber Frauen, die nicht gezwungen sind, aus eigener Kraft sich ihr Leben aufzubauen, werden niemals genügendes Verständnis für die wirtschaftlichen Bedürfnisse erwerbstätiger Menschen haben. Eine Organisation, die aus besoldeten und ehrenamtlichen Kräften gemischt ist, ist daher nicht als geeignete Vertretung der wirtschaftlichen Interessen zu betrachten. Eine Berufsorganisation hat aber diese Interessen wahrzunehmen. Ehrenamtliche soziale Kräfte wollen sich zusammenschließen wegen der zu leistenden Hilfsarbeit an anderen, eine Berufsorganisation ist aber ein Zusammenschluss zur Selbsthilfe. Diesen Standpunkt nehmen alle Berliner Sozialbeamtinnen ein, die sich für das Zustandekommen der Berufsorganisation bei uns interessieren. Ich glaube deshalb auch in ihrem Namen die Bitte aussprechen zu dürfen, dass die Abstimmung bei allen eingeladenen besoldeten Berufsbeamtinnen vorgenommen wird, damit auch die Meinung derer zum Ausdruck kommt, die aus beruflichen Gründen an der Teilnahme der Sitzung verhindert sind“ (Ehlert an Dransfeld, 25. Oktober 1916, Mappe 1–43–10, Archiv KDFB).

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  53. Hedwig Dransfeld bindet die Sozialbeamtinnen und ihre weitere Berufsentwicklung eindeutig in die katholische Frauenbewegung ein. „Die katholischen Sozialbeamtinnen sind zum weitaus größten Teil aus der katholischen Frauenbewegung hervorgegangen, und sie müssen sowohl für ihre Person als auch für die Ausgestaltung ihres Berufes wurzelfest in ihr verankert bleiben, um ihre Ziele zu erreichen“ (Dransfeld zit. nach Breuer 1998, S.168).

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  54. Helene Weber wird 1881 in Elberfeld geboren. Sie legt 1900 das Lehrerinnenexamen ab und arbeitet u.a. in ihrer Heimatstadt als Volksschullehrerin. Nach der Öffnung der Universitäten für Frauen studiert sie Geschichte, Philosophie, Romanistik und Sozialpolitik und arbeitet später als Oberlehrerin in Köln. Sie engagiert sich in der sozialen Arbeit und im Katholischen Frauenbund und ist Gründungsmitglied des Vereins katholischer deutscher Sozialbeamtinnen. Ab 1916 übernimmt sie die Gründung und Leitung der Sozialen Frauenschule des Katholischen Frauenbundes Deutschlands, Sitz Köln. Helene Weber ist sowohl in der Sozialarbeit als auch in der Politik aktiv. Ab 1919 ist sie Mitglied der Nationalversammlung, von 1921–1924 Mitglied im Preußischen Landtag, danach Mitglied des Reichstages von 1924–1933. Ab 1918 arbeitet sie im Preußischen Wohlfahrtsministerium und leitet dort das Dezernat „Soziale Ausbildung und Jugendfragen“. Gleichzeitig ist sie ab 1925 Mitglied im Vorstand der Deutschen Akademie für soziale und pädagogische Frauenarbeit in Berlin. Von 1916 an bis zu ihrem Tode 1962 ist sie erste Vorsitzende des Vereins katholischer deutscher Sozialbeamtinnen, der sich zwischen 1935–1945 in Hedwigsbund umbenennt. Sie ist Dozentin an der Sozialen Frauenschule des Katholischen Frauenbundes, Zweigverein Berlin und leitet die Redaktion der Zeitschrift „Soziale Berufsarbeit” von 1921 bis 1933. Im Oktober 1931 wird sie zur 1. Vorsitzenden des Bundes der Berufsorganisationen des sozialen Dienstes gewählt. Außerdem ist sie von 1920–1933 Vorstandsmitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Berufsverbände der Wohlfahrtspflegerinnen Deutschlands. 1933 wird sie aus dem Ministerium wegen „politischer Unzuverlässigkeit“ entlassen. Nach dem Krieg ist sie Mitglied des Parlamentarischen Rates, außerdem eine der vier Mütter des Grundgesetzes. Helene Weber gehört dem Deutschen Bundestages ab 1949 bis zu ihrem Tode an. Sie ist in der Sozialpolitik und auch in der Europapolitik sehr aktiv und bleibt ihr Leben lang der Sozialarbeit verbunden. Sie stirbt 1962 in Bonn (Paulini 1999, S. 229ff, Reinicke 1990, S. 321f, Pregardier/Mohr 1991).

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  55. Margarete Ehlert wird 1886 in Ostpreußen geboren. Über ihren Ausbildungsweg ist nichts weiteres bekannt. Sie baut ab 1912 die Frauenabteilung des Städtischen Arbeitsnachweises der Stadt Berlin-Schöneberg auf und übernimmt ab 1914 bis 1920 die Leitung des gesamten Arbeitsnachweises. Sie ist Mitglied im Zentralvorstand des Vereins katholischer deutscher Sozialbeamtinnen und ab 1928 zweite Vorsitzende des Vereins. Margarete Ehlert ist im Kuratorium der Sozialen Frauenschule des Katholischen Frauenbundes, Zweigverein Berlin vertreten und Dozentin in den Gründerinnenjahren. Ab 1920 ist sie im Reichsamt für Arbeitsvermittlung, später in der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung von 1928 bis 1933 tätig. Ab 1921 ist sie Regierungsrätin, 1928 Direktorin des Präsidialbüros und ab 1929 Oberregierungsrätin, ab 1930 Direktorin der Abteilung für Arbeitsvermittlung und Berufsberatung. Ehrenamtlich ist sie Vorsitzende des Katholischen Mädchenschutzvereines und arbeitet in der Bahnhofsmission bis zu deren Auflösung im Jahre 1940. Sie organisiert während des Zweiten Weltkrieges einen besonderen Fürsorgedienst für oberschlesische Wanderarbeiterinnen und gründet Kontaktstellen für dienstverpflichtete katholische Mädchen. Ab 1946 ist sie Stadträtin im ersten gewählten Magistrat für Groß-Berlin (Bereich Sozialwesen), ab 1950 Mitglied des Abgeordnetenhauses in Berlin. Sie stirbt 1962 in Berlin (Reinicke 1990, S. 275).

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  56. Von Liane Becker ist nur bekannt, dass sie ab 1915 die Zeitschrift „Frauenwirtschaft“ herausgibt und ab 1916 Mitglied im Zentralvorstand des Vereins katholischer deutscher Sozialbeamtinnen tätig ist (Reinicke 1990, S. 268).

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  57. Else Rodeck wird 1884 in Siegen geboren. Sie ist 1911 eine der ersten Schülerinnen an der Katholischen Sozialen Frauenschule in Heidelberg und arbeitet später als Geschäftsführerin des Zweigvereins des Katholischen Frauenbundes Köln. Ab 1916 ist sie Mitglied im Zentralvorstand des Vereins katholischer deutscher Sozialbeamtinnen. Sie stirbt 1965 in Köln (Reinicke 1990, S. 310).

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  58. Anna Schmidt (nähere Daten sind nicht bekannt) ist Geschäftsführerin des Verbandes katholischer Vereine erwerbstätiger Frauen und Mädchen und ab 1916 Mitglied im Zentralvorstand des Vereins katholischer deutscher Sozialbeamtinnen (Reinicke 1990, S. 313).

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  59. Frau Schrick arbeitet als Oberin in der Kreisamtsstelle Wronke in Posen und ist ab 1916 als Mitglied im Zentralvorstand des Vereins katholischer deutscher Sozialbeamtinnen tätig (Reinicke 1990, S. 314).

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  60. Julia Wiegand ist ab 1916 Geschäftsführerin des Katholisch-Kaufmännischen Vereins in Köln und übernimmt zur gleichen Zeit Aufgaben im Zentralvorstand des Vereins katholischer deutscher Sozialbeamtinnen (Reinicke 1990, S. 324).

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  61. Maria Zettler wird 1885 geboren. Sie absolviert von 1911–1912 eine Ausbildung an der Sozialen und caritativen Frauenschule des Kath. Frauenbundes in Bayern. Ab 1916 ist sie Landessekretärin des Landesverbandes Bayern des Katholischen Frauenbundes und wird gleichzeitig Mitglied des Zentralvorstandes des Vereins katholischer deutscher Sozialbeamtinnen. Sie wird ab 1919 Mitglied der Nationalversammlung und des Reichstages (Reinicke 1990, S. 327).

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  62. Elisabeth Zilken wird 1888 in Wallerfangen geboren. Seit 1916 (oder 1922) arbeitet sie als Generalsekretärin in den von Agnes Neuhaus um 1900 gegründeten Katholischen Fürsorge-Verein für Mädchen, Frauen und Kinder in Dortmund, dem heutigen Sozialdienst katholischer Frauen. Sie ist ab 1916 Mitglied im Zentralvorstand des Vereins katholischer deutscher Sozialbeamtinnen. Sie ist in folgenden politischen Ämtern tätig: von 1919–1933 Stadträtin in Dortmund, ab 1930 Mitglied des Reichstages, ab 1946 erneut Stadträtin in Dortmund. Von 1928 bis 1962 leitet sie die Höhere Fachschule für Sozialarbeit des KFV in Dortmund. Im Verein katholischer deutscher Sozialbeamtinnen übernimmt sie ab 1928 den Vorsitz in der Fachgruppe Gefährdetenfürsorge und wird 1944 Vorsitzende des Fürsorge-Vereins in Dortmund. Sie ist Oberstudiendirektorin, 1962 geht sie in Pension. Sie ist außerdem Mitglied im Hauptausschuss des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (Reinicke 1990, S. 327f).

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  63. Charlotte Stemmler wird 1860 in München geboren. Sie arbeitet als Polizeifürsorgerin in München und ist ab 1916 Mitglied im Zentralvorstand des Vereins katholischer deutscher Sozialbeamtinnen aktiv (Reinicke 1990, S. 318).

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  64. Agnes Freericks wird 1879 in Norden/Ostfriesland geboren. Sie wird im katholischen Elternhaus erzogen und besucht eine 10-klassige Höhere Mädchenschule in Norden und in einer Privatpension in Cassel. Ab 1912 besucht sie die städtische Krankenpflegeschule Köln, die sie 1913 als staatlich geprüfte Krankenpflegerin verlässt. Sie arbeitet kurze Zeit in der Provinz-Hebammenlehranstalt in Köln. Nach der Arbeit als Stationsschwester einer Privatfrauenklinik in Hamburg besucht sie ab 1914 die städtische Wohlfahrtsschule in Köln und legt im August die Prüfung als Kreisfürsorgerin ab. Sie arbeitet kurze Zeit beim Roten Kreuz als Oberin in Köln-Sülz. Ab 1. Juli 1915 ist sie Kreisfürsorgerin im Landkreis Köln-Land angestellt und wechselt 1917 zur Regierung als Regierungs-Bezirksfürsorgerin und Referentin für Wohlfahrtspflege. Sie ist Mitglied im Zentralvorstand des Vereins katholischer deutscher Sozialbeamtinnen ab 1916; gleichzeitig ist sie Ortsgruppenvorsitzende in Köln. 1922 wird sie Mitglied im Ausschusses des Verbandes deutscher Kinderhorte. 1923 wird sie zur Regierungsrätin ernannt und muss 1933 aus dem Staatsdienst ausscheiden (Reinicke 1990, S. 278).

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  65. Diese Überlegungen und Pläne (zum Ausbau der Ausbildung, d. V.) werden stark durch die Initiative von Kardinal Hartmann von Köln, des Vorsitzenden der Fuldaer Bischofskonferenz, gefördert. Er beauftragte den Zentralvorstand des KFD mit der Abfassung einer Denkschrift über die soziale Frauenbildung, die der nächsten Fuldaer Bischofskonferenz vorgelegt werden soll. Hedwig Dransfeld (Vorsitzende des KFD 1912–1924) lädt am 3. August 1917 in Frankfurt/Main zur Beratung über diese Fragen ein. Geladen sind die Bischöfe der einzelnen Diözesen, Vertreter und Vertreterinnen des Caritasverbands, der Fürsorgevereine, der Mädchenschutzvereine, der Lehrerinnenvereine, katholische Schulorganisationen und Vertreterinnen aller katholischen Schulen. Hedwig Dransfeld legt dar, „daß die Frage der sozialen Ausbildungsstätten nicht allein Sache der Organisationen sei, der ganze katholische Volksteil sei daran interessiert und vor allem müssten die Pläne die Billigung der kirchlichen Behörden finden. Der KDF wolle diese schwerwiegenden Fragen nicht in Angriff nehmen, ohne vorher weitere Kreise des katholischen Deutschlands gehört zu haben“ (Cosack 1928, S. 115f). Das Ergebnis dieses Treffens ist eine „Denkschrift über die soziale Frauenbildung” gerichtet an die Fuldaer Bischofskonferenz. Die Denkschrift wird von der Bischofskonferenz sehr wohlwollend zur Kenntnis genommen (50 Jahre Katholische Schule, 1967, S. 114ff). Damit ist für die katholischen Fachfrauen der Weg frei, die soziale Berufsausbildung weiterzuverfolgen und weitere Ausbildungsstätten zu gründen. Bei der Gestaltung des Unterrichtsstoffes sind die jeweiligen Schulen relativ frei, da bis dahin noch keine staatliche Ausbildungsordnung existiert. Von den verantwortlichen Fachfrauen wird in die Ausbildung das Studium von Rechtsfragen; Sittlichkeitsfragen; caritativen Fragen und Bestrebungen sowie Vorschläge zur Kinder und Jugendfürsorge integriert (ebenda, S. 11f).

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  66. Die sie durchaus z.B. in diesem Falle im Auftrag der Bischofskonferenz selbst vorbereitet und formuliert haben. Wichtig dabei bleibt jedoch für die katholischen Sozialbeamtinnen, dass ihre Stellungnahmen und Aussagen zur Wohlfahrtspflege von kirchlicher Seite autorisiert werden.

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  67. Beide fordern (die freie wie die öffentliche Wohlfahrtspflege — d. V.) den ganzen Menschen und die ganze Hingabe, wenn sie auch in ihren Zielen und Methoden verschieden sind (Weber I930b, S. 8).

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  68. Katholische Fürsorgerinnen — so Helene Weber — teilen mit vielen berufstätigen Frauen nach dem Kriege die Situation, selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen zu müssen. Wünsche und Träume von Ehe und eigener Familie erfüllen sich nicht, da zu viele Männer im ersten Weltkrieg getötet worden sind. So finden sich auch im Verein katholischer Sozialbeamtinnen Deutschlands viele Frauen, die eigentlich von ihrer Überzeugung her die Ehe und leibliche Mutterschaft als letzte Bestimmung der Frau ansehen, die sich gerne dafür entscheiden würden und trotzdem im Beruf bleiben müssen (Weber 1930b, S. 10). Für sie geht es darum, entweder am Leben und Beruf zu verzweifeln oder aus „ehrlichen inneren Ringen und gläubiger Zuversicht an die weiblichen Berufskräfte des Lebens ihre Arbeit als fruchtbares Lebensschicksal auf sich zu nehmen“ (ebenda). Da dies ein schwieriger Prozess und Konflikt ist, der immer wieder aufbricht, brauchen katholische Fürsorgerinnen eine Gemeinschaft, die sie auffängt, unterstützt und in der sie geborgen sind. Sie brauchen aber ebenso eine Sinngebung und Unterstützung für ihr eheloses Leben. Helene Weber formuliert dazu für die Mitglieder des Berufsverbandes ihre eigene Überzeugung als Richtschnur für dieses Leben: „Die jungfräuliche Berufsfrau, die in Gott ruht und in der Welt schafft, die die Menschen liebt und mit der Ewigkeit verbunden bleibt, ist nach den Worten des Propheten: Die Einsame, die mehr Kinder hat, als die, die den Mann hat” (ebenda, S.11). 200 So zeigt der (mehr zufällige) Vergleich zwischen Programmen zweier Ortsgruppen (Breslau /Duisburg 1919/20), dass zu dieser Zeit in beiden Ortsgruppen mehr die Auseinandersetzung mit den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, Anstellungsbedingungen und den Arbeitsgebieten im Vordergrund steht (Jahresbericht, In: VKSD, Mai-Oktober 1920, S. 3f). Im nächsten Jahr (1920/21) geht es dann stärker um besinnlich-religiöse Themen, die sich mit fachlichen/gesellschaftlichen Themen abwechseln (Arbeitsprogramm Ortsgruppe Duisburg, In: VKSD, Mai-Oktober 1920, S.4). Prinzip der Ortsgruppenarbeit bleibt die Balance zwischen Gesinnungs- und Berufsverband zu halten.

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  69. Als Beispiel für diese Art der Berichterstattung greife ich den Artikel der damaligen Geschäftsführerin Maria Held zur Hauptversammlung in Neiße 1926 heraus. „Der Rahmen der Tagung war weit gefaßt und prächtig, er erfreute Herz und Sinne. Aber entsprach das Bild, das geistige Bild unseres Vereins diesem Rahmen? Das ist die Frage, die doch hin und wieder sich aufdrängte“ (Held 1926b, S. 5).

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  70. Wenn die Konflikte so blumig angegangen werden, wie sie beschrieben werden, ist die „Streitkultur` nicht besonders hoch entwickelt. Wobei ich annehme, dass dies nur die „gereinigte“ Version” der Auseinandersetzung ist, da Helene Weber eigentlich als sehr zupakkend und nicht als konfliktscheu beschrieben wird.

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  71. Elisabeth Hofmann scheidet zum Juli 1925 als Geschäftsführerin aus. Über ihr Leben ist nichts weiteres bekannt. Von November 1925 bis zum 1. Januar 1928 ist Dr. Maria Held Geschäftsführerin. Ihre Nachfolgerin wird Jenny Bachem (Bachem 1930, S. 23).

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  72. Im September 1926 werden beispielsweise zur Unterstützung in den Mitteilungen Anregungen für die Winterarbeit der Ortsgruppen mit konkreter Referentinnen- und Referentenliste veröffentlicht (Anregungen für die Winterarbeit, In: VKDS, Nr. 3, September 1926, S. 2).

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  73. „In der Zentrale gilt es (..) zu arbeiten für die Idee, und es gilt zu schaffen für die Realitäten des Lebens. Der Verbindung von Beruf und Arbeit soll die Arbeit dienen“ (Held 1926e, S.16).

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  74. Durch die starre Trennung in Außen- und Innendienst wird der Fürsorgerin die Gesamtbeherrschung der Arbeit sehr erschwert (Landesgruppe Hessen, In: VKDS, Nr. 11/12, 1929, S. 34f).

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  75. Sie sieht Arbeitsfelder in der geschlossenen Fürsorge, in Heimen jeder Art, im modernen Strafvollzug, in der sozialen Gerichtshilfe, Gefängnisfürsorge usw. Auch in die Jugendpflege muss die Mitarbeit noch stärker werden (ebenda).

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  76. Eine weitere Ausweitung von Anstellungsmöglichkeiten wird zwei Jahre später unter dem Stichpunkt „Anstellung von Laienkräften durch Schwesternschaften“ diskutiert. Dabei äußern Mitglieder ihr Unverständnis gegenüber Ordensgemeinschaften, die sich trotz Nachwuchsmangel nicht zur Anstellung junger stellungsloser katholischer Berufskräfte durchringen können (Sachem 1931, S. 75f).

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  77. Um eine repräsentative Versammlung aller Ortsgruppen zu erhalten werden organisatorisch die Kosten auf alle Ortsgruppen umgelegt.

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  78. Auf der ersten Delegiertentagung in Aachen (1.-4.Oktober 1931) steht die gründliche Vorbereitung der Winterarbeit der Gruppen, die Besprechung von Organisations- und Fortbildungsfragen und die Durcharbeitung schwieriger sittlicher Fragen für Entscheidungen des persönlichen Lebens und des Berufes, auf dem Programm (Teil behandelt werden: Die wirtschaftlichen Grundlagen der sozialen Berufsarbeit, die soziale Bedeutung (Vereinsnachrichten, In: VKDS 1931, 5/6, S. 47).

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  79. „Wir haben in dem letzten Jahre leicht den Gemeinschaftsgedanken übersteigert“ (Sachem 1932, S.61) und die Bedürfnisse der Einzelnen etwas darüber vernachlässigt.

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  80. „Auch in unserer Bewegung zeigen sich zum Teil starke Spannungen zwischen den Älteren und Jüngeren“ (ebenda).

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  81. Die Ortsgruppen erhalten am 23.4.33 die Nachricht der Zentrale, dass Verhandlungen mit den Behörden laufen und die Einordnung in die neue berufsständische Ordnung zentral erfolgen wird. Die Mitglieder sollen von lokalen Aktionen absehen. Für die Ortsgruppenabende empfiehlt die Zentrale die Wahl unpolitischer oder die soziale Lage betreffende Themen. Die Ortsgruppen werden gebeten Kündigungen von Mitgliedern sowie Veränderungen d.h. Neu- und Umorganisierungen der örtlichen und bezirklichen Wohlfahrtspflege dem Gesamtverband zu dessen Information mitzuteilen (Rundbrief vom 23.4.33, Archiv KDFB).

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  82. Am 20.7.1933 wird zwischen dem Päpstlichen Stuhl und der NS-Regierung ein Abkommen zur Regelung der gemeinsamen Beziehungen und den Rechtsverhältnissen der Kirche z.B. Ämterbesetzung, Religionsunterricht geschlossen. Es gewährt u.a. Geistlichen in Ausübung ihrer geistlichen Tätigkeit den gleichen Schutz, den die Staatsbeamten genießen. Die katholischen Vereine stehen ebenso wie Geistliche unter diesen Schutz.

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  83. Gertrud Israel und Adele Beerensson sind Mitglieder der „Gruppen“ und Mitglieder im Kaufmännischen Verband für weibliche Angestellte.

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  84. Die Einordnungen in das Besoldungssystem sind geradezu unglaublich; sie reichen bis zur Gleichsetzung der Arbeit von Sozialbeamtinnen mit Tierzüchtern und Parkwächtern (Velsen 1920, S. 35).

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  85. Bereits 1912 vertritt Gertrud Israel die Auffassung, dass die Aufgaben einer Berufsorganisation nicht nur den Kampf um materielle Verbesserungen, sondern auch die Entwicklung eines Solidaritätsgefühls (Standesbewusstsein), die Förderung der „Berufstreue“ sowie die Unterstützung der Frau in ihren Berufskampf umfassen (Israel Gertrud 1912, S. 117ff).

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  86. Alice Salomon wird 1872 in Berlin geboren. Sie wächst in einem jüdischen Elternhaus behütet auf und wird aus dem Leben einer „parasitären höheren Tochter“ durch die Mädchen- und Frauengruppen für soziale Hilfsarbeit „erlöst”. Später wird sie Mitglied der evangelischen Kirche. Sie ist ab 1893 Mitglied der Mädchen- und Frauengruppen für soziale Hilfsarbeit in Berlin, ab 1899 Vorsitzende. 1899 eröffnet sie den ersten Jahreskursus für soziale Hilfsarbeit in Berlin und 1908 gründet sie die erste soziale Frauenschule in Berlin-Schöneberg, deren Leitung sie bis 1925 übernimmt. 1906 erwirbt sie die Doktorwürde und promoviert über die Ursachen der ungleichen Entlohnung von Männern und Frauen. Sie ist im Bund Deutscher Frauen lange Jahre im Vorstand und für die internationalen Kontakte der Frauenbewegung zuständig. Sie ist Vorsitzende des Verbandes der Jugendgruppen und Gruppen für soziale Hilfsarbeit in Deutschland, der 1912 gegründet wird, daneben Vorsitzende des Komitees „Soziale Krankenhausfürsorge“ in Berlin (1913). Sie beruft die erste Konferenz der Sozialen Frauenschulen Deutschlands 1917 zusammen und wird als deren Vorsitzende gewählt. 1925 gründet sie die Deutschen Akademie für soziale und pädagogische Frauenarbeit und wird Leiterin und Dozentin der Einrichtung. Sie schließt die Akademie 1933, um einer Schließung durch die Machthaber des 3. Reiches zuvorzukommen. 1932 erhält sie, anlässlich ihres 60. Geburtstages, die Ehrendoktorwürde durch die Medizinische Fakultät der Berliner Universität. Am 13.7.1932 wird sie von der Deutschen Vereinigung für den Fürsorgedienst im Krankenhaus als Gründerin der Sozialen Krankenhausfürsorge in Deutschland zum Ehrenmitglied ernannt. Sie übernimmt internationale Aufgaben. 1937 muss sie Deutschland verlassen und geht ins Exil nach Amerika. Dort wird sie 1944 Bürgerin Amerikas und stirbt vereinsamt 1948 in New York (Reinicke 1990, S. 311, Simmel 1981, S. 369, Peyser 1958, Sachße 1986, 1994, Wieler 1987).

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  87. Interessant bleibt, dass Alice Salomon in dieser Aussage den Berufsverbänden als Hauptpunkt die „einheitlichen und berufsmäßigen Arbeitsbedingungen“ zuschreibt; den Schulen jedoch die Sorge um die „persönliche Eignung” und das „Können der Schülerinnen“ zuweist, obwohl die Berufsverbände sich ebenfalls um die inhaltliche Entwicklung der Arbeit, d.h. auch Ausbildungsfragen, Fortbildungsfragen und Weiterbildung kümmern und sich dafür zuständig erklären.

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  88. Else Luders wird 1872 in Drossen/Kr. Sternberg geboren Sie ist Dozentin an der Jugendpflegeschule der Sozialen Arbeitsgemeinschaft Berlin (Ost) und dann der Sozialen Frauenschule der Inneren Mission (1915–1925) für das Gebiet Arbeiterinnenschutz, Gewerbeordnung und Versicherungswesen. Sie ist Mitarbeiterin von Minna Cauer und veröffentlicht 1925 die Biographie Minna Cauers. Ab 1926 ist Mitglied im Ausschuss für die Arbeiterinnenfrage im Bund Deutscher Frauenvereine, ab 1929 Oberregierungsrätin im Reichsarbeitsministerium und geht ab 1943 als Oberregierungsrat a.D. in Pension. Sie stirbt 1948 in Berlin (Reinicke 1990, S. 298).

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  89. Dorothea Hirschfeld wird 1877 in Berlin geboren. Von 1904 bis 1919 ist sie Geschäftsführerin der von Emil Muensterberg geschaffenen Zentralstelle für Armenpflege und Wohltätigkeit. Im Rahmen dieser Tätigkeit erstattete sie aus Anlass des Internationalen Kongresses für Armenpflege und Wohltätigkeit in Kopenhagen den Bericht „Die Frauen in der Armen- und Wohlfahrtspflege Deutschlands“. 1914–1918 leitet sie gemeinsam mit Wally Zepler eine Hilfskommission des Nationalen Frauendienstes. Im Mai 1919 übernimmt sie im Reichsarbeitsministerium in der Abteilung „Soziale Fürsorge für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene” das Referat „Kriegerwitwen und Kriegerwaisenfürsorge“. 1920 wird sie als erste Frau im Reichsarbeitsministerium zum Ministerialrat ernannt. Sie ist Mitglied des Hauptvorstandes des Deutschen Verbandes der Sozialbeamtinnen (1921) und Vertreterin des Hauptvorstandes in der Fachgruppe für Polizeibeamtinnen, Ausschussmitglied im „Sonderlehrgang für Arbeiterinnen zur Ausbildung in der Wohlfahrtspflege” an der Sozialen Frauenschule Schöneberg (1919–1920). Sie ist ebenfalls Kuratoriumsmitglied der Wohlfahrtsschule des Hauptausschusses für Arbeiterwohlfahrt (1927–1933) und Dozentin für das Fach Wohlfahrtspflege. Die Tätigkeit im Reichsarbeitsministerium übt sie bis 1933 aus, danach wird sie aus politischen Gründen entlassen. Anfang Oktober 1942 wird sie nach Theresienstadt deportiert. Sie überlebt und beginnt im Oktober 1945 als Referentin in der Hauptverwaltung des Gesundheitswesens in der damaligen sowjetischen Besatzungszone; dort arbeitet sie bis 1948. Sie stirbt 1966 (Reinicke 1990, S. 286).

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  90. Die Aufforderung zur Mitarbeit, die ziemlich wahllos an eine recht erhebliche Zahl von an den verschiedensten Stellen arbeitenden Fürsorgerinnen gerichtet werden, finden einen überraschend günstigen Widerhall (Israel Gertrud 1926a, S. 557).

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  91. Hedwig Wachenheim tritt als Schülerin in der sozialen Frauenschule von Alice Salomon 1912 ihre Ausbildung an; sie ist damals 21 Jahre alt. Sie schreibt: „Am Morgen meines einundzwanzigsten Geburtstages — (…) — ging ich zu meiner Mutter ins Schlafzimmer und erklärte ihr, noch ehe sie mir gratulieren konnte, ich sei nun mündig und Herr meiner Entschlüsse, auch hätte ich von meinem Vater Geld geerbt, über das ich jetzt frei verfügen könne und das für ein bescheidenes Leben durchaus ausreiche. Ich sei entschlossen, der Öde meines Daseins ein Ende zu machen und auf die Soziale Frauenschule nach Berlin zu gehen“ (S.23)… „Alice Salomon, in deren Schule in Berlin ich im Herbst 1912 eintrat, war eine Frau mit scharfem Verstand” (Wachenheim 1973, S. 27). Hedwig Wachenheim beschreibt ihre Unterrichtserlebnisse, charakterisiert ihre Lehrerinnen und Lehrer und setzt sich kritisch mit manchen dieser Unterrichtsmethoden auseinander (ebenda, S. 27ff).

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  92. „Diesen Augenblick darf die soziale Berufsarbeiterin nicht vorübergehen lassen, ohne dafür zu kämpfen, daß nur gut vorgebildete, gesundheitlich, wirtschaftlich und rechtlich sicher gestellte Kräfte die neuen und alten Aufgaben übernehmen. Diesen Kampf darf nur eine Berufsorganisation führen“ (Wachenheim, 1916, S. 22).

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  93. Hier gilt m.E., dass die Grenzen zwischen „Strategie und Taktik“ und „Handeln aus Überzeugung” bei den Sozialbeamtinnen fließend und für uns im nachhinein nur schwer zu trennen sind. Aufgrund der Unterlagen in den Zeitschriften und Veröffentlichungen der Berufsverbände ist davon auszugehen, dass zwar ein Teil der Argumentation der Taktik und Strategie zuzuordnen ist, dass dieser Anteil der jedoch relativ niedrig anzusetzen ist. Begründet wird dies auch dadurch, dass die meisten Entscheidungsträgerinnen sowohl eine ehrenamtliche Sozialisation in den Gruppen und/oder eine Ausbildung in den sozialen Frauenschulen hinter sich hatten, d.h. dass sie bei aller Distanz zur ehrenamtlichen hauptberuflichen Sozialarbeit in der Beurteilung der Notwendigkeit der Hingabe in der sozialen Arbeit in den Grundzügen mit Alice Salomon übereinstimmten.

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  94. Nach einem Vortrag in der Ortsgruppe Groß-Berlin des Deutschen Verbandes der Sozialbeamtinnen

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  95. „Es kommt in dieser Arbeit nicht darauf an, daß ein wichtiger Posten, den früher vielleicht ein Mann innehatte, nun mit einem hervorragenden weiblichen Doktor summa cum laude besetzt werden kann. Sondern es kommt darauf an, daß wenn dieser Doktor seinen Platz verläßt, eine Reihe anderer Sozialbeamtinnen vorhanden ist, die ihn ebenso gut auszufüllen imstande sind“ (Israel Gertrud 1917, S. 85f).

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  96. Hier unterstellen sie einfach ein Interesse des Arbeitgebers an der Erhaltung der Arbeitskraft der Sozialbeamtin, die ja zu wünschen wäre, aber so meist nicht zutrifft. Die Sozialbeamtinnen gingen von gemeinsamen Interessen in der Umsetzung der Wohlfahrtspflege zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen aus; dieses gleiche Interesse setzten sie auch in Bezug auf die „Gesunderhaltung der Arbeitskraft inklusive Bezahlung“ voraus.

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  97. Sie wird 1879 in Bradfort (England) geboren. Sie ist Mitglied der Mädchen- und Frauengruppen fur soziale Hilfsarbeit in Berlin und wird das erste Mal schriftlich 1905/1906 erwähnt, als sie zur Schriftführerin gewählt wird. Später arbeitet sie als Geschäftsführerin dort. Sie ist Sekretärin der Sozialen Frauenschule Schöneberg und rechte Hand von Alice Salomon (Wolf Elisabeth 1976, S. 10). Sie unterrichtet als Dozentin an der Sozialen Frauenschule Schöneberg und ist ab 1916 Vorsitzende des Deutschen Verbandes der Sozialbeamtinnen. Ab 1925–1933 übernimmt sie als Hauptgeschäftsführerin des Verbandes die Geschäftsführung. Sie vertritt den Verband im Bund Deutscher Frauenvereine und ist Mitglied im Hauptvorstand (1928–1931). Weitere Ämter sind: 2. Vorsitzende des Bundes der Berufsorganisationen des Sozialen Dienstes von 1929–1932, Mitglied im Ausschuss zum Studium der weiblichen Polizeifürsorge im Bund Deutscher Frauenvereine (1926), Mitglied im Kuratorium des Seminars für Jugendwohlfahrt an der Deutschen Hochschule für Politik Berlin (1923), Dozentin an der Deutschen Gesundheitsfürsorgeschule BerlinCharlottenburg (1929/1930). Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten emigriert sie nach England und lebt in London. Sie stirbt 1940 in London zusammen mit ihrer Freundin Gertrud Israel bei einem deutschen Bombenangriff (Wolf Elisabeth 1976, S.10, Salomon 1927, S.21, Reinicke 1990, S. 269). „Als ihre Nachfolgerin (von Fräulein Badt) hat Fräulein Adele Beerensson, die in unserem Kreise seit langem als eins der begabtesten und zuverlässigsten Mitglieder geschätzt wird, das Schriftführeramt übernommen“ (Mädchen- und Frauen-Gruppen 1907/1908, S. 2). Im Jahresbericht 1906/1907 wird über Adele Beerensson berichtet: „Einer Anregung der Mitglieder und einem vorjährigen Beschluss des Komitees folgend, wurden in der Eröffnungsversammlung des Berichtsjahres (Oktober) durch die Mitglieder sechs Mitarbeiterinnen gewählt, die während des Jahres als Delegierte der Helferinnen an den Komiteesitzungen teilnahmen. Es waren die Damen: Frl. Adele Beerensson, Frau Friedmann, Frl. Lilli Jan-nasch, Frl. Edith Klausner, Frl. Elisabeth Luders, Frl. Anna Misch. Diese Mitglieder übten auf die Entschliessungen des Komitees durch das lebhafte Interesse, das sie an den Geschäften zeigten, einen entschiedenen Einfluss aus” (Mädchen- und Frauen-Gruppen, Jahresbericht und Programm für das Arbeitsjahr 1906/07, S. 9f).

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  98. Weitere Mitglieder 230 Bei der Integration von Frauen in die Verwaltung ist die Erlangung der Beamtinneneigenschaft zur sozialen Absicherung (Alter, Erwerbsunfähigkeit) eine wichtige Forderung. Zur Entwicklung der Beamtinnenverbände verweise ich beispielhaft auf die Bücher von Kerchner 1992 und Nienhaus 1995 sowie auf die laufenden Veröffentlichungen in der Zeitschrift „Die Frau“ über Zwangszölibat, Personalabbauverordnungen, uneheliche Mutterschaft der Beamtin, Stand der Besoldungsreform und Aktivitäten der Berufsorganisationen.

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  99. Elisabeth Wolf wird 1894 in Berlin geboren. Sie absolviert die Ausbildung an der Sozialen Frauenschule Schöneberg von 1912–1914, danach arbeitet sie in der Charlottenburger Wohlfahrtszentrale und später von 1923–1925 im Charlottenburger Jugendamt. Sie ist dort verantwortlich für den Aufbau der Familienfürsorge. Ab 1926 arbeitet sie in Weimar und übernimmt von 1927–1933 die Leitung des neugegründeten Pflegeamtes der Stadt Frankfurt/Main. 1933 wird sie aus dem Staatsdienst entlassen. Nach dem Kriege ist sie u.a. Dozentin an der Wohlfahrtsschule in Potsdam und baut die Gerichts- und Bewährungshilfe in Berlin auf. Sie ergreift nach dem Krieg die Initiative zur Neugründung des Berufsverbandes in Berlin, dessen Vorsitzende sie bis 1972 ist. Sie treibt auch maßgeblich die Vereinigung des DBS mit dem Männerverband voran. Elisabeth Wolf stirbt 1980 in Berlin (Reinicke, 1990, S. 325).

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  100. Gertrud Zucker ist ab 1913 Leiterin des Arbeitsnachweises beim Magistrat (Berlin)Charlottenburg und gleichzeitig Mitglied im Kuratorium der „Groß-Berliner Auskunftsstelle für Frauenberufe sowie Mitglied des ersten Vorstandes des Deutschen Verbandes der Sozialbeamtinnen nach der Gründung 1916 (Reinicke 1990, S. 328).

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  101. Cora Berliner wird 1890 in Hannover geboren. Sie ist Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlerin (Dr. phil) und arbeitet im Verband jüdischer Jugendvereine in Heidelberg als Reichssekretärin und im Ernährungsamt (Berlin)Schöneberg. Von 1919–1933 arbeitet sie im Reichswirtschaftsministerium und ist bis 1933 Professorin am Berufspädagogischen Institut in Berlin. Nach 1933 wirkt sie in der Reichsvertretung der deutschen Juden mit und wird am 19.6.1942 mit unbekanntem Ziel deportiert. Sie ist seitdem verschollen (Reinicke 1990, S. 269).

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  102. Elisabeth Stein wird 1857 geboren. Sie ist 1921 Geschäftsführerin der Vereinigung der Wohlfahrtsbestrebungen Charlottenburg und der Charlottenburger Wohlfahrtszentrale und Mitglied des ersten Vorstandes des Deutschen Verbandes der Sozialbeamtinnen. Sie stirbt 1928 in Berlin (Reinicke 1990, S. 317).

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  103. Die einzelnen Satzungen sind im Buch des Berufsverbandes 1976 abgedruckt. Die Satzung von 1916 findet sich auf S. 180–183, die Satzung von 1950 auf S. 184–187; die Satzung von 1970 ist auf 188–192 (DVS-DBS 1976). Teilweise wird in den Veröffentlichungen dann auch von einer dreijährigen Berufstätigkeit auf sozialem Gebiet gesprochen (Blätter für soziale Arbeit, 9/1917, Nr. 1, S.4 zit. nach Reinicke 1990, S 5).

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  104. Hinweisen möchte ich auf die Ausführungen zur Situation der Frauenberufsverbände nach 1919 in dieser Arbeit. In der Zeitschrift „ Die Sozialbeamtin“, Organ des Deutschen Verbandes der Sozialbeamtinnen erscheinen zu diesen Themen ab Oktober 1919 folgende Artikel: Beerensson 1919, Turnau 1919b, Velsen 1920, Simons 1920.

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  105. Die Entwicklung der Mitgliederzahlen kann u.a. den Jahrbüchern des BDF und des Archivs (später Jahrbuch) der Frauenarbeit des Verbandes der weiblichen Handels- und Büroangestellten e.V.) entnommen werden. Leider finden sich im Mitteilungsblatt des Deutschen Verbandes der Sozialbeamtinnen keine Jahres-bzw. Rechenschaftsberichte für das jeweils vergangene Jahr, wie dies beim Verband der evangelischen Wohlfahrtspflegerinnen üblich ist. Diese werden per Rundschreiben an die Ortsgruppen verschickt (Geschäftliches von der Hauptversammlung, In: DVS, 5/1925, Nr. 5/6, Mai/Juni 1925, S. 1). Auch in der Zeitschrift „Soziale Berufsarbeit“ finden sich keine Berichte nach 1930 über die Mitgliederentwicklung der einzelnen Verbände.

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  106. DVS 47%, evang. Verbandes 36%, kath. Verbandes 17% (Aus einem Bericht des früheren Deutschen Sozialbeamtinnenverbandes (DVS), In: Mitteilungsblatt, Nr. 4, April 1951, S. 1).

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  107. Der Kontakt zwischen dem Bund Deutscher Frauenvereine und dem Deutsche Verband der Sozialbeamtinnen ist bald hergestellt. Im Jahrbuch des BDF findet sich unter der Rubrik „Tagungen“ auf S. 27 folgende Notiz: „Im Laufe des Monats April 1917 hielt der im Vorjahre gegründete Deutsche Verband der Sozialbeamtinnen seine erste Mitgliederversammlung ab. Die Vorsitzende Adele Beerensson gab einen kurzen Bericht über die bisherige Arbeit und Fräulein Else Luders sprach über die Aufgaben, die der Verband sich gestellt hat” (Altmann-Gottheiner 1918, S. 27).

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  108. Der Deutsche Verband der Sozialbeamtinnen nutzt hier die bereits vorhandene reichsweite Struktur der Mädchen- und Frauengruppen für soziale Hilfsarbeit, die sich als Deutscher Verbandes der Jugendgruppen und Gruppen für soziale Hilfsarbeit ab 1912 zusammengeschlossen haben.

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  109. Über Lotte Loewe sind keine weiteren Lebensdaten bekannt (Reinicke 1990, S. 298).

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  110. Dorothea Bernhardt (geb. Jacobi) wird 1885 in Berlin geboren. Sie schließt 1906 mit dem Abitur ab und studiert von 1906–1909 Nationalökonomie in Berlin mit der Absicht, in die soziale Fürsorge zu gehen. 1909 promoviert sie zum Dr. phil. und veröffentlicht 1911 Aufsätze zum Verständnis der Nationalökonomie. Sie heiratet im Oktober 1913 und ist von 1913–1921 als Dozentin an der Sozialen Frauenschule des Katholischen Frauenbundes, Zweigverein Berlin, tätig. Sie ist außerdem Mitglied des Arbeitsausschusses und Dozentin für Volkswirtschaft an der Sozialen Frauenschule der Inneren Mission Berlin zu gleichen Zeit. Ab 1917 wird sie Vorstandsmitglied im Deutschen Verband der Sozialbeamtinnen. Ab 1928/29 arbeitet sie ebenso als Dozentin an der Deutschen Akademie für soziale und pädagogische Frauenarbeit für das Gebiet Arbeits- und Wohlfahrtspflege. Sie stirbt 1957 in Kiel (Reinicke 1990, S. 270).

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  111. Dorothee von Velsen wird 1884 geboren. Sie ist ab 1905 ehrenamtliche Mitarbeiterin im Verein zur Fürsorge für die weibliche Jugend und besucht die soziale Frauenschule Berlin-Schöneberg von 1908–1909. Sie promoviert zum Dr. phil. (das Datum ist nicht bekannt). Während des Ersten Weltkrieges ist sie Mitarbeiterin in der Zivilverwaltung in Brüssel in der Abteilung von Marie Elisabeth Luders und übernimmt anschließend das Frauenreferat in der Kriegsamtsstelle Breslau, danach in der Kriegsamtsstelle Kiew. Ab 1919 arbeitet sie als Geschäftsführerin des Bundes Deutscher Frauenvereine und wird 1923 Vorsitzende im Allgemeinen Deutschen Frauenverein und des Deutschen Staatsbürgerinnenbunds bis 1933. Sie ist Mitglied im Kuratorium der Sozialen Frauenschule Berlin-Schöneberg für die Mädchen- und Frauengruppen für soziale Hilfsarbeit. Ab 1917 ist sie Vorstandsmitglied im Deutschen Verband der Sozialbeamtinnen und von 1919–1924 hat sie die Schriftleitung der Mitteilungen des DVS und der Zeitschrift „Die Sozialbeamtin“ inne. Ab 1926 wird sie Mitglied im engeren Bundesvorstand des Bundes Deutscher Frauenvereine und ebenso Mitglied im Ausschuss zum Studium der weiblichen Polizeifürsorge im Bund Deutscher Frauenvereine. Sie stirbt 1970 (Reinicke 1990, S. 320).

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  112. Kaethe Gaebel wird 1879 in Berlin geboren. Über ihren beruflichen Werdegang ist nichts weiteres bekannt, lediglich dass sie zum Dr.rer.pol. promoviert. Von 1917–1919 ist sie Vorsitzende der Ortsgruppe Berlin des Deutschen Verbandes der Sozialbeamtinnen und ab 1925 Mitglied des Hauptvorstandes. Sie leitet das Frauenberufsamt des Bundes Deutscher Frauenvereine und gilt als Pionierin der Berufsberatung. Sie übernimmt den Vorsitz im Arbeitsausschusses für Arbeiterinnenfragen im Bund Deutscher Frauenvereine. Von 1928 bis 1930 unterrichtet sie als Dozentin an der Deutschen Gesundheitsfürsorgeschule BerlinCharlottenburg und an der Sozialen Frauenschule Schöneberg. Von 1922–1933 arbeitet sie

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  113. chzeitig als Oberregierungsrat in der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Bereich Berufsberatung (Reinicke 1990, S. 279).

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  114. Dieses Faltblatt wird 1919 überarbeitet und erneut unter dem Titel „Die rechtliche Lage der Sozialbeamtin“ veröffentlicht (DVS-DBS 1976, S. 76).

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  115. haben sich bereits die evangelischen Sozialbeamtinnen zu einer Freizeit innerhalb des Landesverbandes getroffen (Aus den Orts- und Landesgruppen, In: DVS, 12/1930, Nr. 9, S. 2). Die Gründung der Fachgruppe für „evangelische Fürsorgerinnen“ im Deutschen Verband der Sozialbeamtinnen dürfte auf ihre Aktivitäten zurückzuführen sein.

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  116. Ihre Aufforderung unterstützt sie mit anschauliche und konkrete Tipps für Werbemöglichkeiten z.B. persönliches Ansprechen, Weitergeben von Adressen potentieller Interessentinnen und Adressen von Wohlfahrtseinrichtungen und deren Mitarbeiterinnen an den Verband; Mitglieder in Wohlfahrtsausschüssen aber auch sozial tätige Frauen, die in Erholungsheimen etc. Urlaub machen, können ebenfalls auf den DVS aufmerksam gemacht werden (Mehr Werbearbeit, In: DVS, 10/1928, Nr. 10, S. 1).

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  117. Die „berufsethische Motivierung“ stellt einen sehr wichtigen Aspekt in der schwierigen Arbeits- und Lebenssituation von Sozialbeamtinnen dar. Die Treffen ermöglichen einen fachlichen und persönlichen Austausch. Sie stellen damit eine wichtige Unterstützung für Sozialarbeiterinnen in ihrer Arbeit dar. Dies sind wichtige Unterstützungsleistungen einer Berufsorganisation, die damit der Vereinzelung Entmutigung entgegenwirken.

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  118. Als Beispiel liste ich die Themen der 1923 durchgeführten sozialen Woche auf: Sozialversicherung; die heutige Gestaltung der sozialen Fürsorge; Abbau und Neugestaltung der Fürsorge; Wert und Heranbildung der Persönlichkeit, treibende Kräfte in der Fürsorge; der Persönlichkeitswert in der Fürsorge; Bildung der eigenen Persönlichkeit u.a. am Beispiel des Lebens von Frieda Duensing; Gefährdeten-, Psychopathen- und Gefangenfürsorge (Bericht über die soziale Woche, In: SB, 3/1923, Heft 3/4/5, S.16).

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  119. Als Beispiel nenne ich den Bericht über den Lehrgang fur Kreisfürsorgerinnen der Fachgruppe der Polizei- und Pflegeamtsfürsorgerinnen (November 1926). Er gibt eine ausgezeichnete Einführung in die inhaltlichen Fragen der Polizeifürsorge und Pflegeamtsarbeit.

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  120. Auf der Tagung beschäftigen sich die Sozialarbeiterinnen mit der „Vererbung von geistigen Eigenschaften“ sowie mit der Organisation der Außenfürsorge für anstaltsentlassene frühere Geisteskranke im Rahmen der Familienfürsorge (Tagung der Landesgruppe, In: DVS, 12/1930, Nr. 5, S. 2f).

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  121. Friedrike Wieking wird 1891 wahrscheinlich in Nordhorn geboren. Sie ist Wohlfahrtspflegerin und absolviert ihre Ausbildung vom Januar 1911 bis Mai 1912 im christlich-sozialen Frauenseminar Hannover. Sie macht Praktikas im Städt. Krankenhaus Hannover und Rettungshaus Schidesche i. W. und arbeitet ab 1913 als Gehilfin im Erziehungshaus für Mädchen in Ohlsdorf bei Hamburg. Zwischendurch ist sie in Stettin tätig und ab 1916 arbeitet sie als Jugendpflegerin im Verein Wohlfahrt der weiblichen Jugend Berlin, Schwerpunkt Jugendgerichtshilfe und Mitarbeit in der Fürsorgestelle bei dem Königl. Polizei-Präsidium. 1922 übernimmt sie die Leitung der Frauenhilfsstelle am Polizeipräsidium Berlin. Sie ist erster weiblicher Kriminalrat in Berlin und wird ab 1927 Mitarbeiterin der neu geschaffenen „Weiblichen Kriminalpolizei“ (WKP) am Polizeipräsidium Berlin. Seit 1924 ist sie Mitglied des Hauptvorstandes im Deutschen Verband der Sozialbeamtinnen und übernimmt von Adele Beerensson 1925 den Vorsitz des Verbandes. Sie bleibt Vertreterin des Hauptvorstandes in der Fachgruppe Polizeifürsorge. Weitere Ämter sind: Ab 1926 Mitglied im Ausschuss zum Studium der weiblichen Polizeifürsorge im Bund Deutscher Frauenvereine, ab 1927 Dozentin an der Deutschen Gesundheitsfürsorgeschule Berlin-Charlottenburg. Ab 1937 bis 1945 arbeitet sie als Kriminaldirektorin im Reichskriminalpolizeiamt, Leiterin der WKP (Reinicke 1990, S. 324).

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  122. Diese Zeilen, die sich aufmunternd an die Mitglieder richten, sind typisch für die Motivierungsmöglichkeiten, die dem Deutschen Verband mit seiner humanitären Ausrichtung bleiben. Bei den beiden konfessionellen Verbänden würde an dieser Stelle eine kleine Andacht oder ein besinnlicher Artikel veröffentlicht werden.

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  123. Nachfolgerin von Elisabeth Lüdy wird Fräulein Althen. Weitere Geschäftsführerinnen sind: Adele Grimm und Gerda Lucas ab 1923 und Hedwig Stieve bis 1927 (DVS, In: SB, 3/1923, Heft 6/7/8,S. 20).

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  124. Sie besucht den 9. Lehrgang für Jugendfürsorge zu Frankfurt a.M. am Seminar für Fürsorgerinnen, Kettenhofweg 130 und berichtet über ihre Erfahrungen in der Sozialen Berufsarbeit. (Stieve 1927, S. 8ft). Bekannt wird sie mit dem „Tagebuch einer Fürsorgerin“ 1925; 1926 veröffentlicht sie mit Margarethe Dyck das Buch „Ein Tag aus dem Leben der Wohlfahrtspflegerin”.

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  125. wird der Entwurf einer Geschäftsordnung für den Vorstand in den Mitteilungsblättern abgedruckt. Darin wird festgelegt, dass auswärtige Vorstandsmitglieder von den Tagesordnungspunkten genauer unterrichtet und um Meinungsäußerungen gebeten werden. Mindestens einmal im Jahr wird eine Gesamtvorstandssitzung stattfinden. Bedingung dafür ist, dass die finanziellen Verhältnisse des Verbandes dies erlauben oder andererseits besonders wichtige Fragen zu besprechen und zu entscheiden sind. Die Kosten werden von der Verbandskasse übernommen, Beschlüsse können mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst werden — die auswärtigen Meinungen zählen mit. Von allen Verhandlungen sind Niederschriften anzufertigen, die den Vorstandsmitgliedern zugehen; eine Abschrift verbleibt in Zukunft in den Akten. Der Vorstand kann in Zukunft einen geschäftsführenden Ausschuss bilden, bestehend aus vier Mitgliedern, der befugt ist in eiligen — aber nicht grundsätzlichen Fragen — zu entscheiden (Entwurf, In: DVS, 7/1928, Nr. 4, S. 3).

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  126. Bis 1924 sind alle Vorsitzende der Ortsgruppen im Beirat eingebunden. Bedingt durch die Zunahme der Ortsgruppen wird die Zahl der Beiratsmitglieder auf 12 begrenzt.

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  127. In den Richtlinien sind die Aufgaben so formuliert, wie sie idealerweise wahrgenommen werden sollten. Ich denke, dass nur die wenigsten Ortsgruppen all diese Kriterien (Pressearbeit etc.) erfüllt haben. Andere Aufgaben sind dagegen sehr konkret gefasst (z.B. Adressänderungen, Einzug der Mitgliedsbeiträge) und weisen damit auf die leidvollen Erfahrungen der Geschäftsstelle hin.

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  128. Es werden Frauen in alle Berufe vermittelt, in denen sich für gebildete Frauen Erwerbsmöglichkeiten zeigen. Lehrerinnen, Erzieherinnen und Kindergärtnerinnen sind davon ausgenommen, da sie bereits über eigene Stellenvermittlungen im Rahmen ihrer Berufsverbände verfügen (80 Jahre kirchliche Sozialarbeiterausbildung 1984, S. 60ff).

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  129. Anna Borchers verweist in diesem Zusammenhang auf die guten Erfahrungen mancher Kleinkinderlehrerinnen-Seminare, die diesen Vertrag an ihre Schülerinnen weitergeben. Sie ist der Meinung, dass sich dieser Arbeitsvertrag auch auf die Berufsarbeiterinnen der Inneren Mission anwenden lässt (Borchers 1909, S. 155f).

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  130. Es wird beschlossen: alle Mitglieder sollen auf die Stellenvermittlung aufmerksam machen, die Kleinkinder-Lehrerinnen-Seminare werden gebeten die Stellenvermittlung zu nutzen und in den Provinzblätter soll geworben werden (Holzschuber Marie 1912b, S. 214)

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  131. In der Mitgliederversammlung in Breslau im September 1920 werden folgende Zahlen für die Stellenvermittlung genannt: 260 Stellenangebote, 340 Stellengesuche, 150 Vermittlungen. Sachbearbeiterin ist Fräulein von Göler (Mitgliederversammlung, In: VEWD, 6/1921, Januar 1921, S. 2).

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  132. Eine Umfrage (Reichsarbeitsblatt 1922, Nr. 23/24, S. 739 ff) hat ergeben, dass vielfach doppelt gearbeitet wird. Dies führt zu o.g. Umorganisation (Lüdy 1926, S. 40).

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  133. „Unter den 368 Bewerberinnen, die die Arbeitsvermittlung im Laufe des Jahres in Anspruch nahmen, handelte es sich in 248 Fällen um,abgebaute’ sozial ausgebildete Arbeitskräfte. Ein Drittel konnte in ein Arbeitsfeld vermittelt werden, das ihrer Ausbildung und der bisherigen Tätigkeit annähernd entsprach. Ein Drittel wurde in hauswirtschaftliche und kaufmännische Berufe vermittelt. Der Rest wurde an andere Arbeitsvermittlungen überwiesen werden oder konnte — aus unterschiedlichen Gründen — nicht berücksichtigt werden (Ehrecke 1925, S. 5).

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  134. D.h. die männlichen Wohlfahrtspfleger als Profiteure der weiblichen Pionierarbeit.

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  135. Gründe für Arbeitslosigkeit: Noch in Ausbildung 78, in Fortbildung 20, zu Hause nötig 83, Stellenlosigkeit 236, Krankheit 165, Berufsunfähigkeit 153, Unbekannt 30 Mitglieder.

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  136. „Wir werden darauf aufmerksam gemacht, dass für die Leitung von Anstaltsküchen in großen Erziehungsheimen zuweilen auch geeignete Persönlichkeiten gesucht werden. Am erwünschtesten als Vorbildung für diese Posten erscheint die soziale Ausbildung und Hauswirtschaftsexamen. Unbedingt erforderlich sind neben praktischen Kenntnissen erzieherische Fähigkeiten, da die Heimzöglinge zugleich im Küchenbetrieb angeleitet und für ihren späteren Beruf vorbereitet werden müssen (Stellenvermittlung, In: VEWD, 17/1931, Nr. 2, S. 12).

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  137. Die Mitglieder, die wegen Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder Fortbildung derzeit keine Stelle haben werden nicht mitgezählt (Pißel 1932, S. 3f).

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  138. Hier zeigt sich die Konkurrenz zwischen ambulanten und stationären Hilfen im Bereich der Arbeitsplätze sehr deutlich. Eine Argumentation der behördlich angestellten Sozialbeamtinnen war ja genau die Kostenersparnis durch ihre weitere Anstellung. Diese Konkurrenz zwischen den verschiedenen Arbeitsplätzen zeigt sich auch heute. Aus fachlichen Gesichtspunkten muss bei der Implementierung ambulanter Hilfen immer darauf geachtet werden, dass ambulante und stationärer Hilfen fachlich nicht gegeneinander ausgespielt werden.

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  139. So hat z.B. die Berliner Stadtsynode zum 1. April sämtlichen evangelischen Bezirkswohlfahrtspflegerinnen, Gemeindehelferinnen, Jugendpflegerinnen und Pfarrgehilfinnen gekündigt.

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  140. werden von den Mädchen- und Frauengruppen für soziale Hilfsarbeit eine Stellenvermittlung für berufliche Kräfte in der Wohlfahrtspflege geschaffen (Salomon 1927,S.21). „1916 wird den Gruppen vom Kriegsamt, dann von der Frauenarbeitsnebenstelle des Kriegsamtes die Stellenvermittlung für besoldete Sozialbeamtinnen übertragen“ (Lüdy 1926, S. 39).

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  141. Im Arbeitsnachweis und in der Berufsberatung setzen sich die Gewerkschaften mit ihren Forderungen durch, die vorrangig auf die Einstellung von Mitglieder bestehen, die über berufliche Praxis der Berufen verfügen.

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  142. Im April 1920 veröffentlicht Elisabeth Lüdy den ersten Bericht über die Lage des Arbeitsmarktes für Sozialbeamtinnen mit Hinweis auf die geforderten Vorbildungen (meist soz. Frauenschule und/oder staatl. geprüfte Krankenpflegerin) und die angebotene Gehaltshöhe (zwischen 90 und 650 Mark). 61 Angebote stehen 45 Gesuche im Januar und Februar 1920 gegenüber; 17 Stellen wurden vermittelt. Die Vermittlungsquote beträgt damit 38% (Lüdy 1920a, S. 28f).

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  143. „Die in der,Arbeitsgemeinschaft’ zusammengeschlossenen drei Verbände (…) haben die Vereinbarung getroffen ihre Stellenvermittlungen für die Wohlfahrtspflege zusammenzulegen.“. Die,rein kirchlichen’ Stellen blieben beim Verband (Stellenvermittlung, In: VEWD, 6/1921, Nr. 22,S. 2).

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  144. „In diesem Zusammenhang hat auch das Ministerium für Volkswohlfahrt die Stellenvermittlung der Arbeitsgemeinschaft um regelmäßige Berichterstattung über die Lage des Arbeitsmarktes gebeten“ (Lüdy 1922a, S. 35).

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  145. Über die weiteren Aktivitäten des Arbeitsnachweises wird im Kapitel sechs berichtet.

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  146. Der Verdienst beträgt meist nicht über 450 Mark im Jahr. In der Regel bewegt sich das Einkommen zwischen 300–600 Mark, freie Wohnung und Heizung. Die Unterschiede zwischen Mitteldeutschland (250–350 Mark), Süddeutschland (teilweise 300 Mark) und Norddeutschland (600 Mark) sind enorm (Fritsch 1904, S. 12).

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  147. Außerdem müssen künftige (ordentliche) Mitglieder auf Grund des Invalidenversicherungsgesetzes in der 5. Lohnklasse versichert sein und außerdem bei einer deutschen Versicherungsgesellschaft eine Alters-bzw. Invaliditätsrente von mindestens 100 Mk. abgeschlossen haben.

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  148. Die Kapitaldecke des Unterstützungsvereins ist zwar inzwischen auf 60.000 Mark gewachsen; die Zahl der Mitglieder dagegen nur langsam gestiegen. Als Gründe dafür werden u.a. geringe Gehälter, geringe Finanzmittel der anstellenden Vereine sowie die Sorglosigkeit mancher Berufsarbeiterinnen genannt, die eine Vorsorge für das Alter mit fehlendem Gottvertrauen gleichsetzen. Die Entscheidung, Mitglied im Unterstützungsverein zu werden, wird durch die Tatsache erschwert, dass nur vor dem 30. Lebensjahr die Beiträge für die soziale Berufsarbeiterin niedrig sind und die meisten dieses Alter überschritten haben Bachmann 1906, S. 34). Für eine weitere Verbesserung der wirtschaftlichen Situation sehen die Verantwortlichen im Berufsverband die Notwendigkeit, mehr Berufsarbeiterinnen sowohl für den Verband als auch für den Unterstützungsverein zu gewinnen (ebenda, S. 37). Alle Mitglieder werden zur intensiveren Werbung aufgefordert.

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  149. Als Beispiel greift sie das Schicksal einer 50-jährigen Berufsarbeiterin heraus, die 33 Jahre in der Kleinkinderschularbeit gestanden ist, von ihren Einkommen ihre Eltern unterstützt hat und keine Rücklagen bilden konnte. 400 Mark jährlich steht ihr nun für das Alter zur Verfügung (Müller 1911, S.19). Für die Älteren bleibt die Schaffung einer Rente vor allem deswegen ein Problem, da der Beitrag an so hohe Jahresbeiträge geknüpft ist, dass sowohl Berufsarbeiterin als die Vorstände mit Recht davor zurückschrecken und sich lieber auf andere Weise abfinden (Müller 1911, S. 19) oder gar nichts unternehmen.

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  150. Die Berufsarbeiterin muss mindestens 4 Anteile und kann höchstens 12 Anteile erwerben. Eine 31jährige Berufsarbeiterin muss pro Anteil 4,60 pro Vierteljahr bezahlen. Die Höhe des Ruhegehaltes richtet sich nach den gezahlten Beiträgen. Jeder für einen Anteil gezahlter Vierteljahresbeitrag erbringt 1 Mark jährlich an Rente (Altersversorgung für evangelische Wohlfahrtspflegerinnen, In: VEWD, 10/1924, Nr. 34, S. If). Zu Beginn der Versorgungskasse werden vorteilhafte Übergangsvorschriften für über 44-jährige Mitglieder angeboten, die bis zu einer gewissen Übergangsfrist eintreten können. Eine Auszahlung der Beiträge bei Heirat oder im Todesfall für die Angehörigen ist möglich.

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  151. Ab 1. Juli 1929 wird die Leistungen der Alterskasse weiter verbessert. Nun gibt es neben einer ansteigenden auch die Möglichkeit einer feststehenden Rente „Ein Anteil erbringt nach fünfjähriger Wartezeit bei einer eintretenden Berufsunfähigkeit 100 Mark Jahresrente“ (Versorgungskasse, In: VEWD, 16/1930, Nr. 3, S. 2) Berufsarbeiterinnen können bis zum 30. Juni 1930 ihre Versicherung von einen auf den anderen Tarif umstellen.

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  152. sind 500 Mitglieder des Verbandes gleichzeitig auch Mitglied in der Versorgungskasse. Das Vermögen beträgt Ende 1927 465.677,06 Mark; davon werden 15.777,72 Mark für den Unterstützungsfonds verwendet (Die Versorgungskasse, In: VEWD, 14/1928, Nr. 3, S. 5)

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  153. Die Altershilfe des Deutschen Volkes“ ist eine Stiftung, in der Reichsgelder durch die Beiträge der Provinzen aufgestockt werden. Auch der Deutsche Verband der Sozialbeamtinnen stellt zur Altersversorgung der Wohlfahrtspflegerinnen einen Antrag auf Zuteilung von Geldern (Zur Altersversorgung der Wohlfahrtspflegerinnen, In: DVS, 3/1922, Nr. 4, August 1922, S. 2)

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  154. Konkret heißt es dazu im Bericht des DVS: „Die Berliner Hilfsstelle der Arbeitsgemeinschaft hat seit ihrem Bestehen neben den erteilten Auskünften tatsächlich geleistet: In 2 Fällen Beihilfen zu Kuraufenthalten, in 4 Fällen Beihilfen zu Mieten, in 8 Fällen Lebensmittelpakete, in 5 Fällen Beihilfen zur Beschaffung von Lebensmitteln, in 9 Fällen Vermittlung von Unterkunft (Freundinnen junger Mädchen), in 17 Fällen freien Mittagstisch, in 1 Fall Reisezuschuss“ (Beerensson 1924a, S. 22). Außerdem wurden in einen geheizten Raum Nähmaschinen zur Verfügung gestellt und durch Vermittlung der „Zentrale für private Fürsorge” und andere Hilfen konnten Geldbeihilfen verteilt werden (ebenda).

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  155. So nennt Wally Schick als Aufgaben für 1928 den Ausbau der Geschäftsstelle, die Schaf- fung eines Altersheims und Durchführung der Erholungsfürsorge (Schick 1928, S. 5).

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  156. werden die Mitglieder daran erinnert, dass Zinsen für Haus Chorin abgezahlt werden müssen (Weck- und Mahnruf, In: VEWD, 13/1927, Nr. 49, S. 6). Wally Schick motiviert 1928 die Mitglieder, wenn sie schreibt: „Schon heute ist unser Heim Verbandszentrum geworden, Vorstands- und Ausschusssitzungen, Freizeiten und Fachgruppentagungen haben dort in der Stille der geschlossenen Hausgemeinschaft stattfinden können. Die Erweiterung des Hauses ist unbedingt erforderlich, wenn ein rentabler Betrieb geschaffen werden soll“ (Schick 1928, S. 5).

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  157. Es geht den Berufsarbeiterinnen um eine günstige, aber auch um eine standesgemäße Krankenkasse. Hier bietet sich die Allgemeine Deutsche Krankenkasse für Lehrerinnen und Erzieherinnen an. Diese sind bereit durch Statutenänderungen den Berufsarbeiterinnen der Inneren Mission den Beitritt zu gewähren (Müller Gertrud 1906b, S. 81).

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  158. m Novemberheft 1926 erfolgt nochmals eine Begründung des Beitrittes zum 5. Wohlfahrtsverband verbunden mit Aufzählung der Vorteile für die Mitglieder. Außerdem wurde nochmals gründlich über die Entstehung, Aufbau, Beitragssätze und Leistungen informiert (Weiland, 1926, S. 1f). 1m Novemberheft 1928 wird erneut auf diese Pensionskasse der Freien Wohlfahrtspflege hingewiesen (Pensionskasse, In: DVS, 10/1927. Nr. 11, S. 4).

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  159. Die Unterstützungskommission beschließt für 1925 einen Sonderbeitrag (1 Mark pro Mitglied); in Zukunft sollen 5% der Mitgliedsbeiträge (Nettoeinnahmen) direkt in den Fond fließen.

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  160. Die Resonanz in den Ortsgruppen ist unterschiedlich. In den Mitteilungsblättern vom November 1926 findet sich der Hinweis, dass die Ortsgruppe Berlin einen Vortrag von Herrn von Hamack zum Thema „Bedeutung geistiger Werte für Arbeit und Wirtschaft“ zugunsten der Unterstützungskasse veranstaltet (Aus den Ortsgruppen, In: DVS, 5/1926. Nr. 11, S. 6).

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  161. sind für Unterstützungen 3.505 Mark ausgegeben worden sind; davon 2.680 Mark (25 Anträge) und für Darlehn (5 Anträge) 825 Mark. Es sind so gut wie keine Anträge abgelehnt worden; Ausnahmen sind Anträge auf Beihilfen zum Kauf von Wohnungen oder zu Fortbildungszwecken (Beerensson 1928b, S. 6).

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  162. Im Septemberheft 1926 wird mitgeteilt, dass der Vorstand die Entscheidung für die weitere Anmietung treffen muss.(..) Der Verband kann den Krindenhof nur halten, wenn jedes Mitglied 1 Mark als freiwillige Gabe gibt, Eile sei geboten (Krindenhof 1927a, In: DVS, 5/1926, Nr. 9, S. 5). Die Spendenfreudigkeit der einzelnen Mitglieder ist klein, da bis 12. Oktober nur 349 Mark eingehen In der Abrechnung 1927 werden die Verluste aus der Liquidation des Krindenhofes mit 2.099,61 für 1926 und mit 226,83 Reichsmark für 1927 beziffert (Reinicke 1990, S. 23).

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  163. Die Suche nach Möglichkeiten für Erholung und gemeinsame Freizeiten bleiben jedoch weiterhin Ansporn und Anspruch. So teilt die Berliner Gruppe stolz den Erwerb eines kleines Häuschens am Stößensee mit (Wochenendheim, In: DVS, 6/1927, Nr. 5, S. 2).

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  164. Einbezogen sind nun die Tätigkeiten in Krankenhäusern, Heil- und Pflegeanstalten, Entbindungsheimen und sonstigen Anstalten, die Personen zur Kur oder Pflege aufnehmen, ferner Einrichtungen und Tätigkeiten in der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege und im Gesundheitsdienst.

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  165. haben 35% aller Fürsorgerinnen in Preußen nur durch die Angestelltenversicherung eine Altersrente zu erwarten, 55% verfügen über eine Pensionsberechtigung und nur 4% haben Anspruch auf ein Ruhegehalt. Weitere 4% sind durch ein Mutterhaus versorgt. 929 teilt Adele Beerensson mit, dass ca. 70% aller Mitglieder des Deutschen Verbandes der Sozialbeamtinnen nur auf die gesetzliche Altersversorgung zurückgreifen können.

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  166. Hier scheint eine „Arbeitsteilung“ zwischen der Zeitschrift der Arbeitsgemeinschaft und den Mitteilungsblättern stattgefunden zu haben.

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  167. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Wohlfahrtspflegerinnen und die Gesamtentwicklung des Verbandes werden in den jeweiligen Jahresberichten thematisiert.

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Paulini, C. (2001). Gründung, Vereinsstruktur, Mitgliederentwicklung und Selbsthilfeeinrichtungen der Berufsverbände. In: „Der Dienst am Volksganzen ist kein Klassenkampf“. Siegener Studien zur Frauenforschung, vol 8. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09173-8_4

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-09173-8_4

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-8100-3127-3

  • Online ISBN: 978-3-663-09173-8

  • eBook Packages: Springer Book Archive

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