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Von der sozialen Lage, den Entwicklungen in der Wohlfahrtspflege und den mühevollen Versuchen von Frauen, nützliche Mitarbeiterinnen zu werden

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Part of the book series: Siegener Studien zur Frauenforschung ((SFFR,volume 8))

Zusammenfassung

Dieses Kapitel beschäftigt sich mit den wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen beginnend im 19. Jahrhundert (Bevölkerungswachstum, Industrialisierung, Verstädterung), und den Anpassungen der Armenpflege und der späteren Wohlfahrtspflege an die veränderten sozialen Gegebenheiten. Es gliedert sich in drei Abschnitte — von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges, der Entwicklung der sozialen Lage und der Fürsorgeentwicklung im Ersten Weltkrieg und den Entwicklungen innerhalb der Weimarer Republik. Darin eingeschlossen ist eine kurze Darstellung der langwierigen und mühevollen Versuche von Frauen, als Mitarbeiterinnen im System der Armenpflege und der späteren Wohlfahrtspflege integriert und anerkannt zu werden.

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Literatur

  1. Das rasche Wachstum der Bevölkerung lässt sich auf verschiedene Faktoren zurückführen. Gewerbefreiheit und Bauernbefreiung im Zuge der Französischen Revolution verändern die Erwerbsmöglichkeiten erheblich. Verbesserte Hygiene (Seife), das Ausbleiben von Seuchen, bessere Erträge in der Landwirtschaft (Fruchtwechselwirtschaft), bessere Ernährungsbedingungen (Kartoffelanbau) sowie eine erhöhte Rate an Eheschließungen von nachgeborenen Bauernsöhnen und Gesellen führen zu einem raschen Bevölkerungsanstieg in Deutschland (Miller/Potthoff 1991, S. 19ff). Die Bevölkerung verdreifacht sich beinahe: von 22-24 Millionen auf 56 Millionen im Jahre 1900. Der Anteil der städtischen Bevölkerung beträgt 1858 29,6% und 1895 bereits 63,6%.

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  2. Die Aufhebung wird sowohl seitens der ländlichen Großgrundbesitzer befürwortet (Steuerersparnis) als auch als notwendiger Schritt für eine weitere industrielle Entwicklung angesehen.

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  3. Gesetz über die Aufnahme anziehender Personen und das preußische Armengesetz vom 31.12. 1842. Die Unterstützungspflicht der Herkunftsgemeinde erlischt nach drei Jahren. 1855 wird diese Frist auf ein Jahr verkürzt. Für Personen, die dieses Recht durch mehrmaliges Wechseln des Wohnsitzes verlieren, kommt im Falle der Bedürftigkeit der Landarmenverband, eine Einrichtung auf der Ebene der Provinzialregierung, für den Lebensunterhalt auf. Die finanzstärkeren Landarmenverbände, 1855 in ganz Preußen errichtet, errichten meist auch Arbeitshäuser, Anstalten für Geisteskranke, Taubstumme, Sieche, Blinde etc.

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  4. Er kann durch Geburt, Verehelichung oder andauernden Aufenthalt erworben werden. Das Gesetz wird mit Ausnahme von Bayern und Elsass-Lothringen — reichsweit angewandt. Baden und Württemberg übernehmen es ab 1873. In Bayern gilt bis 1913 das Heimrecht fort. Jedoch nähert sich durch die Verkürzung der Fristen — zuletzt auf vier Jahre — auch das bayerische Recht immer mehr der reichsweiten Regelung an.

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  5. Die einzelnen Unterstützungssätze steigen zwar, die Gesamtkosten jedoch sinken. Ergänzend werden Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für erwerbslose Armen durchgeführt.

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  6. Die Zahl der herumziehenden Arbeitskräfte (und damit meist Armen) liegt 1880 zwischen 200.000 und 500.000 Personen.

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  7. Als Kathedersozialisten gelten die sozialreformerisch orientierten führenden Theoretiker des Vereins für Sozialpolitik. Unter diesem Begriff sammelt sich ein breites Spektrum unterschiedlicher wissenschaftlicher und politischer Positionen. Die mehr konservative Richtung — vor allem Gustav Schmoller und Adolf Wagner — zielen auf Herstellung und Wahrung der Einheit der Gesellschaft, die durch die sozialen Folgen der kapitalistischen Entwicklung, durch Klassenkampf und Klassenspaltung gefährdet ist und sehen den Staat als einzig möglichen eine Sozialreform, die dies erreichen soll, durchzuführen. Die liberale Position, deren Vertreter Lujo Brentano, Karl Bücher und Ignaz Jastrow sind, „zielte primär auf die Befreiung und Gleichstellung des einzelnen benachteiligten Individuums, dessen Benachteiligung im wesentlichen in der Ungleichheit des Besitzes in der bürgerlichen Gesellschaft begründet sei. Sozialreformerische Maßnahmen mussten daher auf eine gerechte Einkommensverteilung gerichtet sein, und zwar unter maßgeblicher Beteiligung der Betroffenen selbst (Sachße 1996, S. 28 ).

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  8. Die immer wieder stattfindenden Diskussionen um „Drückeberger/innen, und um den „Missbrauch beim Bezug von Sozialhilfe und Sozialleistungen zeigen, dass die Kategorien „würdige“ und „unwürdige Empfänger/innen in unserer Gesellschaft immer noch existent sind.

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  9. Das Klientel der privaten Vereine sind überwiegend diejenigen Personen, die nicht den Zwangsmaßnahmen der öffentlichen Armenpflege unterliegen wollen, wobei auch seitens der öffentlichen Wohlfahrtspflege die Meinung vertreten wird, dass für die Wahrnehmung dieser Erziehungsfunktion (die vom Schicksal Geschlagenen und Gestrauchelten wieder auf den richtigen Weg zu bringen — d. V.) die private oder kirchliche Wohlfahrtspflege geeignet ist, besonders dann, wenn Frauen dabei ehrenamtlich tätig sind (Landwehr/Baron 1983, S. 32).

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  10. In den Anfängen erreicht das Gesetz nur ca. 10-15% aller Arbeiter, die dauerangestellt sind. Erst ab 1911 wird das Gesetz auf alle in der Landwirtschaft Tätigen und in ländlichen Fabriken Beschäftigen sowie Hausgewerbetreibende bezogen, Tagelöhner sind immer noch nicht versichert. Auch Handlungsgehilfen und Dienstboten kommen erst später in den Genuss einer allgemeinen Krankenversicherung, d.h. eigene Krankheit oder Krankheit des Ernährers bleibt weiterhin für große Teile der Bevölkerung ein beachtliches Verarmungsrisiko (Sachße/Tennstedt 1980, S.261, Baron 1983, S. 35 ).

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  11. Berufsgenossenschaften, finanziert durch Arbeitgeberbeiträge, übernehmen die Krankheitskosten. Später wird auch die Schifffahrt sowie die Land-und Forstwirtschaft erfasst. 1912 sind bereits 29 Millionen Beschäftigte durch die Unfallversicherung erfasst. Die Sozialbeamtinnen erreichen die Aufnahme in die Unfallversicherung erst am 1. Juli 1928.

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  12. In den Genuss von tatsächlichen Rentenzahlungen kommen nur wenige, da das Rentenalter im Vergleich zur Lebenserwartung zu hoch liegt und die Vorraussetzungen zur Zahlung außerordentlich restriktiv gefasst ist.

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  13. Um 1900 leben im Deutschen Reich 56 Millionen Menschen, 26,5 Millionen davon sind Frauen (1895) (Levy-Rathenau 1912, S.84). 63,6% der Bevölkerung lebt 1895 in Städten. Die Arbeitslosenquote wird für den Zeitraum 1890/94 auf 9,5% und für den Zeitraum 1895/99 auf 4,5% geschätzt (Sachße/Tennstedt 1980, S. 210 ).

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  14. Als Ursachen für die Unterstützung werden eigene Krankheit oder die eines Familienmitgliedes, der Tod des Ernährers, körperliche oder geistige Gebrechen, Altersschwäche, Arbeitslosigkeit und zu große Kinderzahl genannt (Landwehr/Baron 1983, S. 359 ).

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  15. Kritisch wird erst 1906 von Klumker angemerkt, dass es vielleicht doch nicht so sinnvoll war, nur ein System der Armenpflege als das einzig Richtige darzustellen (Sachße/Tennstedt 1980, S. 218).

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  16. Die Städte organisieren zwar die Armenpfleger bezirksweise; die Zuteilung der Familien erfolgt nach fachlichen und nicht nach räumlichen Kriterien.

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  17. Manche Städte zentralisieren die Entscheidung über Unterstützungsleistungen und schaffen eine zentrale Armenverwaltung. Sie belassen bei den Bezirksversammlungen oder beim Bezirksarmenpfleger lediglich ein Vorschlags-oder Antragsrecht.

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  18. Auch das Prinzip der reinen Ehrenamtlichkeit wird aufgegeben; Berufsbeamte übernehmen Kontrollfunktionen gegenüber den ehrenamtlichen Armenpflegern. All diese Modifikationen führen zu heftigen Diskussionen innerhalb des Deutschen Vereins. 1894 wird der Einsatz von Berufsbeamten für Groß-und Fabrikstädte unter der Einschränkung befürwortet, dass durch Berufsbeamte keine Beeinträchtigung der Berufsfreudigkeit und der Verantwortlichkeit der ehrenamtlichen Helfer entsteht (Orthbandt 1980, S. 74ff, Sachße 1994, S. 42ff).

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  19. Schwander kritisiert: a) die Bewilligungen als zu niedrig und unzureichend; ein positives Ziel könne damit nicht erreicht werden; b) die Individualisierung sei sowohl in der Behandlung der Fälle als auch in der Höhe der Zuwendungen unzureichend; c) die Bearbeitung dauere zu lange und d) die erzieherische Einwirkung auf die Unterstützten lasse zu wünschen übrig. Er betont, dass die öffentliche Fürsorge nicht nur eine zuteilende, sondern auch eine kontrollierende Stelle sei (Steinhill 1931, S. 68).

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  20. In jedem Bezirk wird eine Bezirkskommission geschaffen, die für alle Entscheidungen im Rahmen der Hauspflege zuständig ist. Sie besteht aus einem Mitglied des Armenrates und acht Kommissionsmitgliedern, die sich aus besonders bewährten Armenpflegerinnen und Armenpflegern zusammensetzen. Die Bezirkskommission tagt wöchentlich. Die ehrenamtlichen Pflegerinnen und Pfleger, die nicht mehr als 3 Fälle bearbeiten sollen, nehmen an der Sitzung dieser Kommission mit beratender Stimme teil.

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  21. Anträge auf Unterstützung werden zentral beim Armenamt gestellt. Für jeden Bezirk ist ein Berufsarmenpfleger tätig. Dieser prüft den Fall; sein Gutachten wird der Bezirkskommission vorgelegt. Diese entscheidet dann, ob der Fall durch einen ehrenamtlichen Pfleger weiter betreut wird oder bei der Bezirkskommission bleibt (Steinhill 1931, S. 68ff).

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  22. Die gleichen Argumentationslinien finden sich später (ab 1915/16) bei hauptamtlichen Sozialarbeiterinnen/ Wohlfahrtspflegerinnen: in der Legitimierung von Gehaltsforderungen (über Taschengeldniveau) hinaus, und in der Argumentation für eine fundierte Ausbildung innerhalb der sozialen Arbeit.

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  23. Die weitere Entwicklung der Gesundheitsfürsorge ist dargestellt im gleichen Kapitel unter „Soziale Lage und Fürsorgeentwicklung in der Weimarer Republik“.

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  24. Wird beispielsweise in Bremen der Mäßigkeitsverein gegründet. 1907 betreibt der Verein bereits 7 alkoholfreie Speisehäuser, 1925 13 alkoholfreie Speisehäuser und Milchhäuschen. In dieser Arbeit führt Ottilie Hoffmann junge bürgerliche Mädchen „aus guter Familie“ an die soziale Hilfsarbeit heran. Ziel ist es, bürgerlichen jungen Frauen mit dieser Einführung in die soziale Arbeit auch die gesellschaftlichen Probleme zu zeigen und begreifbar zu machen. Sie arbeitet damit in Bremen im Mäßigkeitsverein nach dem gleichen Prinzip wie die „Mädchen-und Frauengruppen für soziale Hilfsarbeit“ in Berlin. Die Hilfe für notleidende Schichten wird mit der Pflicht und der gesellschaftlichen Verantwortung der bürgerlichen Frau verknüpft. Die sozialen Aufgaben, die die bürgerlichen Töchter übernehmen, bringen eine sinnvolle Betätigung für sie, lehren soziale Zusammenhänge und Ursachen von Armut zu erkennen, zeigen Hilfsmöglichkeiten auf und erweitern den Horizont der bürgerlichen Töchter erheblich (Meyer-Renchhausen 1986, S. 359f, 1989 ).

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  25. Die Alkoholfrage ist eine der vier sozialreformerischen Bestrebungen auf die sich die Gründungsvereine des Bundes Deutscher Frauenvereine 1894 einigen können. Ottilie Hoffmann wird als Vertreterin der Mäßigkeitsbewegung 1894 Mitglied im erweiterten Vorstand im Bund Deutscher Frauenvereine. Zu ihrer Lebensgeschichte: Ottilie Hoffmann wird 1835 in Bremen geboren. Ihr Vater ist Getreidehändler in Bremen. Ihre Mutter, Friederike Franziska Hoffmann, stammt aus einer Offiziersfamilie in Verden an der Aller. Ottilie besucht ab 5 Jahren eine der sogenannten „Klippschulen“, ab 7 Jahren die Höhere Töchterschule der Mamsell Lasius, mit 13 Jahren ist ihre Schulausbildung beendet. Nach einem Englandaufenthalt beginnt sie am 7. Oktober 1851 mit 16 Jahren in Bremen als Lehrerin zu arbeiten. In ihrer Zeit in Bremen ist sie aktives Mitglied des 1867 gegründeten Vereins zur Erweiterung des weiblichen Erwerbsgebiets. Nach einem erneuten Englandaufenthalt in den 80er Jahren greift sie anlässlich einer Industrieausstellung die Ideen der Mäßigkeitsbewegung von England auf und bietet einen Ausschank alkoholfreier Getränke für die Arbeiter an. Der Erfolg führt langfristig zum Aufbau von alkoholfreien Speisehäusern, Kaffeestuben und zur Gründung eines eigenen Vereins. Sie stirbt 1925 (MeyerRenchhausen 1986, S. 355ff).

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  26. Die Reichsstatistik von 1905 geht davon aus, dass ca. 12% der Bevölkerung Alkoholiker sind.

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  27. Die Darstellung der weiteren Entwicklung der Gefährdetenftirsorge findet sich im Kapitel „Fachgruppen“.

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  28. Die Darstellung der weiteren Entwicklung der Arbeitsnachweise und Arbeitslosenfürsorge findet sich im Kapitel „Fachgruppen“.

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  29. Bezogen auf Berlin zitiert Ruhl folgende Aussage: „1871 zählt die Wohnstatistik fast 860.000 Menschen in Kellerwohnungen und nahezu 63.000, die im vierten Stock oder höher lebten.(…). 1910 lebten noch 60.000 Menschen in Kellerwohnungen. Die Wohnbedingungen in den Keller-und Dachgeschosswohnungen waren desolat. Die Keller waren dunkel, feucht und schwer zu wärmen. Oft fehlt sogar der Estrich. Dachwohnungen waren…zugig, im Sommer zu heiß, im Winter nass und kalt, so dass die Räume mit Pappe und Sackleinen bekleidet werden mussten zum Schutz gegen die Witterung“ (Ruhl 1985, S. 13 ).

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  30. Der privaten Wohlfahrtspflege wird mehr der Bereich der präventiven, innovativen Armutsverhütung, der Entwicklung neuer Modelle im Rahmen der sozialen Arbeit zugewiesen. Die öffentliche Armenpflege soll dagegen mehr die bereits bewährten Formen der Hilfe übernehmen und diese institutionalisieren

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  31. Die Frankfurter Zentrale entsteht im Zusammenhang mit den Aktivitäten von Wilhelm Merton. Er gründet 1890 das „Institut für Gemeinwohl“, dessen Ziel die wissenschaftliche Durchdringung und Systematisierung der Probleme kommunaler Fürsorge und die Schaffung neuer Wohlfahrtsbestrebungen aufgrund von fachlicher Analyse ist. Das Institut beginnt 1895 mit der Sammlung von Unterstützungsfällen. Die Zentrale für private Fürsorge ist eigenständige Tochter dieses Instituts für Gemeinwohl. Die zweite richtungsweisende Zentrale entsteht in Berlin aus der 1893 gegründeten Auskunftsstelle der Deutschen Gesellschaft für ethische Kultur. Daraus entwickelt sich eine städtische Fürsorgezentrale, die 1906 schließlich als Zentrale für private Fürsorge eigenständiger Verein wird. Die Zentrale sucht die „Verbindung zwischen Privatwohltätern und Vereinen herzustellen und einer Zersplitterung der für Wohltätigkeitszwecke gegebenen Gelder entgegenzuarbeiten“ (Hirschfeld 1909, S. 41). Daneben ist die Zentrale in der Pflegschaft für Gebrechliche und Bedürftige tätig, arbeitet in der Gesundheitsfürsorge und baut ein „Archiv für Wohlfahrtseinrichtungen“ auf.

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  32. Ab 1903 führt die Frankfurter Zentrale in jährlichem Abstand systematische Kurse für berufliche und ehrenamtliche Mitarbeiter durch, der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Gebiet der Kinder-und Jugendfürsorge. Auch die Berliner Zentrale führt Fortbildungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch.

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  33. Die wachsenden Lebenshaltungskosten, die geringe Höhe der Kriegsunterstützungssätze sowie die hohen Löhne führen bei vielen Frauen zum Entschluss eine Erwerbsarbeit aufzunehmen — vor allem bei Frauen, die vorher nicht erwerbstätig waren („erwerbsungewohnte Frauen“). Im letzten Kriegsjahr (Dezember 1917) sind 4,5 Millionen Frauen und 4,2 Millionen Männer bei den Krankenkassen sozialversicherungspflichtig gemeldet (AltmannGottheiner 1919, S. 5).

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  34. Die durchschnittliche städtische Bevölkerung hat zu dieser Zeit ein Untergewicht von ca. 20%.. Die Ernährungslage der Bevölkerung ist katastrophal und wirkt sich stark auf die Gesundheitssituation aus. Ernährungsbedingte Krankheiten nehmen zu. Speziell junge Frauen mit Kindern sind ausgezehrt und gefährdet. Die Sterblichkeit der weiblichen Bevölkerung zwischen 5-35 Jahren steigt um 100%, im Alter zwischen 15-25 sogar um 200%. 1918 sterben 60% mehr Wöchnerinnen an Kindbettfieber als 1913. Während des Ersten Weltkrieges sterben in Deutschland schätzungsweise 700.000 Personen an Unterernährung (Krafft 1993, S. 134ff).

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  35. Die Verarmung von Angestellten, Beamten, Handwerkern und Gewerbetreibenden nimmt zu. Beamte und Angestellte erhalten zwar gewisse Teuerungszuschläge; diese fangen die Steigung der Lebenshaltungskosten jedoch bei weitem nicht auf.

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  36. Die Familien werden aufgrund des Gesetzes zur Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften von 1888 in der Fassung von 1914 unterstützt. Einig ist man sich darüber, dass die Leistungen für Angehörige von Soldaten sich von den Leistungen der Armenpflege abheben müssen. Unterschiede sind: Die Sanktionen des Armenrechtes entfallen, die Bedürftigkeitsprüfung wird großzügiger gehandhabt, eine stärkere individualisierende Beratung erfolgt. Trotzdem werden Unterstützungen nur bei Bedürftigkeit gewährt.

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  37. Verquickung von gutartiger Tuberkulose mit Geneigtheit der Haut-und Schleimhäute zu Erkrankungen, vor allem Eiterungen (Baum 1919c, S. 217).

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  38. Die Gesundheitspflege wird in der Weimarer Zeit maßgeblich geprägt einmal durch die Reichsfürsorgepflichtverordnung von 1924 und durch die gesundheitlichen Bestimmungen der Reichsverfassung. Wichtig sind dabei: Art. 7, der dem Reich die Gesetzgebung über Bevölkerungspolitik und Gesundheitspflege vorbehält, Art. 9, der das gleiche für die Wohlfahrtspflege festlegt, Art. 14, der den Ländern die Ausführung überträgt, während nach Art. 15 die Aufsicht beim Reich verbleibt. Weiter bestimmt Art. 19, dass die Mutterschaft Anspruch auf Schutz und Fürsorge des Staates hat, Art. 122 besagt, dass die Jugend gegen Verwahrlosung zu schützen ist, und Art. 161 bestimmt, dass zum Schutz und zur Erhaltung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit, zum Schutz der Mutterschaft usw. ein umfassendes Versicherungswesen unter maßgebender Mitwirkung der Versicherten zu schaffen ist (Gottstein 1927, S. 661ff).

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  39. Die staatliche und/ oder die Ländergesetzgebung zieht die kommunale Gesundheitsfürsorge zu folgenden Aufgaben heran: Im Krüppelfürsorgegesetz (1920) werden die Städte und Landkreise verpflichtet, zumindest eine Fürsorgestelle für Krüppel zu schaffen oder sich einer solchen anzugliedern. Das preußische Gesetz zur Bekämpfung der Tuberkulose (1923) lässt die Möglichkeit der Meldung von Erkrankungen an Gesundheits-oder Wohlfahrtsämter und an Fürsorgestellen zu (Sachße/Tennstedt 1988, S. 127ff). Sachsen und Thüringen schreiben die ärztliche Überwachung der Jugend durch einen Jugendarzt vor; Aufgaben sind Säuglingsfürsorge, Kleinkinderfürsorge, Schulgesundheitspflege und gesundheitliche Jugendfürsorge.

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  40. Die Entwicklung für Berlin schildert Karin Römisch (Römisch 1984)

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  41. Der Deutsche Jugendfürsorgetag fordert 1918 bereits die Errichtung von Jugendämtern in Stadt und Land. Er wird in Zusammenarbeit zwischen Deutschen Verein, dem Archiv Deutscher Berufsvormünder, der Deutschen Zentrale für Jugendfürsorge, dem Deutschen Kinderschutzbund u.a. veranstaltet (Orthbandt 1980, S. 180).

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  42. Die Aufgaben des Jugendamtes können nun auch anderen Ämtern übertragen werden, über die Einrichtung von Landesjugendämtern entscheiden die Länder selbst. Ein Reichsjugendamt wird nicht geschaffen, Abschnitt V (die eigenständige Regelung für die Unterstützung hilfsbedürftiger Minderjähriger) wird ganz gestrichen, die Aufgaben nach § 4 (Einrichtung zur Beratung von Jugendlichen, Mutterschutz vor und nach der Geburt, Wohlfahrt des Säuglings und der Kleinkinder, schulpflichtiger Kinder außerhalb des Unterrichts, für die schulentlassene Jugend zu schaffen und zu fördern) werden als unverbindlich erklärt. Von den Aufgaben nach § 3 bleibt der Schutz der Pflegekinder, die Mitwirkung des Jugendamtes im Vormundschaftswesen, die Mitwirkung bei der Schutzaufsicht und in der Fürsorgeerziehung als Pflichtaufgabe erhalten. Die Jugendgerichtshilfe, die Mitwirkung bei der Beaufsichtigung von Kinderarbeit und jugendlichen Arbeitern, die Fürsorge für Kriegswaisen und für die Kinder von Kriegsbeschädigten sowie die Mitwirkung bei der vorbeugenden Verwahrung, d.h. Jugendarrest, Jugendgefängnisse, bleibt der Freiwilligkeit überlassen (Orthbandt 1980, S. 178ff, Sachße/Tennstedt 1988, 101ff, Müller Wolfgang C. 1994, S. 28ff).

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  43. Die Leitung der Jugendämter liegt überwiegend in männlichen Händen. Von 993 leitenden Beamten sind 973 Männer und 20 Frauen (2%); davon sind 685 haupt-und 308 nebenamtlich beschäftigt. Von den 4613 Beamten sind 66,6% Männer und 33,4% Frauen. Bei den Angestellten (6099) stellen Frauen mit 59% die Mehrheit. 40% der hauptberuflichen Kräfte haben eine sozialpflegerische Ausbildung (hauptsächlich Frauen). Ehrenamtlich arbeiten 45.012 Personen, der Männeranteil beträgt dabei 75% (Sachße/Tennstedt 1988, S. 106f ).

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  44. Jeanette Schwerin, geborene Abarbanell wird 1852 geboren. Sie stammt aus einer jüdischen Intellektuellenfamilie. 1872 heiratet sie E. Schwerin, der als Arzt praktiziert. Zusammen mit ihrem Ehemann gründet sie 1892 die „Deutsche Gesellschaft für ethische Kultur“. Seit 1888 ist sie im Vorstand des Vereins Frauenwohl und gründet mit Minna Cauer zusammen 1893 die „Mädchen-und Frauengruppen für soziale Hilfstätigkeit“. Sie übernimmt die Leitung und prägt damit die Anfänge der professionellen Sozialarbeit. Sie engagiert sich immer wieder für Arbeiterinnen. Ab 1896 ist sie im Vorstand des Bund Deutscher Frauenvereine und leitet dort die Kommission für Arbeiterinnenschutz. 1899 übernimmt sie die Redaktion des neugegründeten „Centralblatt des Bund Deutscher Frauenvereine“. Sie stirbt 1899 überraschend an den Folgen einer Operation (Gerhard 1990, S. 237 ).

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  45. Den einzigen Hinweis, den ich auf sie gefunden habe lautet: „Es mag noch in diesem Zusammenhange erwähnt werden, dass die Forderung der Zulassung der Frau zur Armen-und Krankenpflege von der 14. Generalversammlung des Verbandstages deutscher Frauenbildungs-und Erwerbsvereine gestellt wurde (auch Mathilde Weber) „ (Münsterberg 1896, S. 80).

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  46. In dem Beschluss wird die Heranziehung der Frauen zur öffentlichen Armenpflege als dringende Notwendigkeit bezeichnet. Unter Beachtung der örtlichen Verhältnisse sollen Frauen in die öffentliche Armenpflege in erster Linie mit gleichen Pflichten und Rechten wie die Männer eingegliedert werden. In zweiter Linie „durch Ermöglichung einer ergänzenden, mit der öffentlichen Armenpflege enge verbundenen Tätigkeit, überall aber durch Herstellung geordneter Verbindungen, zwischen der öffentlichen Armenpflege und den Vertretern weiblicher Hilfstätigkeit“ (Orthbandt 1980, S. 88f ).

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  47. Nur in Bayern ist eine Mitwirkung von Frauen in der Armenpflege gesetzlich ausgeschlossen. Ansonsten trennen die Preußischen Ausführungsbestimmungen von 1871 die Mitarbeit an städtischen Deputationen vom Besitz des Gemeindewahlrechtes und überlassen alle näheren Regelungen den Gemeinden selbst. Auch die gesetzlichen Regelungen in Württemberg, Hessen, Sachsen-Weimar und Sachsen sprechen nur von „geeigneten Ortsbewohnern“ ( Hirschfeld 1909, S. lf).

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  48. Die herrschende Meinung über die Geschlechtsstereotypen von Frauen zeigen sich unverhüllt, wenn gegen Frauen eingewandt wird, „daß der Frau bei ihrem mehr subjektiven Empfinden in gegebenen Fällen die Unparteilichkeit fehlen würde; sie werde infolge ihrer natürlichen Veranlagung mehr von ihrem Gefühl und Mitleid, von dem augenblicklichen Eindruck und den Regungen des Herzens sich leiten lassen, falschen Vorspiegelungen leichter Glauben schenken und ohne genaue Prüfung der Verhältnisse Unterstützungen gewähren“ (Hentschel 1902, S.15 zit. nach Radomski 1917, S. 28).

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  49. So führt Münsterberg aus: „Hauptursachen und Hauptfolgen der Armut sind: „Körperliche Ursachen: Krankheit und Gebrechen, wirtschaftliche Ursachen — Mangel an Kenntnissen, Mangel an Arbeit — moralische Ursachen: Liederlichkeit, Müßiggang, Trunksucht. Die Folgen sind: vorübergehende oder dauernde Erwerbsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, körperliche, geistige und moralische Verkommenheit — alle diese Folgen in entsprechender Stärke rückwirkend auf die Angehörigen des davon Betroffenen. (…) Eines dürfte aber fast allen als gemeinsam gelten, daß sie nämlich fast durchweg mit dem Hause und dem häuslichen Leben des Bedürftigen zusammenhängen, und daß nahezu jede Art individueller Hülfe, die von Erfolg begleitet sein soll, an das innere häusliche Leben des Bedürftigen anzuknüpfen hat.(…) Ist dies richtig, so ergibt sich die Bedeutung der Frau auf diesem Gebiet von selbst. Alles, was das Haus und die inneren Beziehungen der Menschen im Hause angeht, liegt dem Verständnis und den Fähigkeiten der Frau nicht nur ebenso nahe, wie denen des Mannes, sondern sehr viel näher“ (Münsterberg 1896, S. 58f ).

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  50. Dieser Widerstand hat vorzugsweise seinen Grund darin, daß die Armenpfleger meist kleinbürgerlichen Kreisen entstammen, während die Frauen, die sich zur Uebernahme des Amtes einer Armenpflegerin bereit erklären, vorherrschend den sogenannten besseren Kreisen angehören. Die Befürchtung, diesen Frauen gegenüber irgendwelche Rücksichten nehmen zu müssen, spielt dabei eine gewisse Rolle (Zentralstelle 1904, S.51). Eine ähnliche Analyse des Konfliktes zwischen Sozialbeamtin und mittlerer Verwaltungsbeamte (zugespitzt unter dem Thema „Innendienst-Außendienst“) in den kommunalen Verwaltungen zeigt auch Truhel (1934) in ihrem Buch „Sozialbeamte“ auf.

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  51. Die Umfrage der Zentralstelle für Waisenpflege des Verbandes Fortschrittlicher Frauenvereine Bericht zeigt vier Formen, in denen Frauen im Reichsgebiet in die Armenpflege integriert sind: als Armenpflegerin, als Gehilfin in der Armen-und Waisenpflege, als Verantwortliche für einzelne Zweige der Wohlfahrtsarbeit z.B. Beaufsichtigung der Haltekinder und als besoldete Aufsichtsbeamtinnen (Zentralstelle 1901, S. 51f).

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  52. Bis 1908 sind vier Frauen bekannt, die in der direkten Armenpflege tätig sind z.B. ist ab 1901 in Stuttgart eine besoldete Pflegerin tätig, die ebenso wie die angestellten männlichen Armenkontrolleure eine Begutachtung der Unterstützungsfälle durchführt. Daneben sind in einigen Gemeinden Frauen als Hauspflegerinnen angestellt (Hirschfeld 1909, S. 17).

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  53. Die Zahl der mit gleichen Rechten und Pflichten angestellten Frauen hat zwar beträchtlich zugenommen, ist aber im Verhältnis zu den männlichen Pflegern immer noch sehr klein.

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  54. Die Teilnahme der bürgerlich gemäßigten Frauen am „Heimatdienst als Dienst für das Vaterland“ sowie ihre Begeisterung, sich dafür zu engagieren, haben verschiedene Gründe. Die Frauen kommen größtenteils aus „nationalliberalen Elternhäusern“. Die erlernte „nationale Gesinnung “ wird im Bund Deutscher Frauenvereine verstärkt, da die konservativen, national gesinnten Kräfte seit 1908 verstärkt an Einfluss gewinnen. Das enge Netz von Frauenfreundschaften kann nur einen Teil der Gefühle binden. Die Idee der „Nation als Projektion von Gemeinschaft auf höherer Ebene“ verbindet die Frauen nochmals stärker miteinander d.h. die Nation rückt in die Nähe eines Religionsersatzes (Säkularisierung). Die Frauen verbinden außerdem mit dem „Heimateinsatz“ die Hoffnung, sie könnten durch ernsthafte Mitarbeit die Achtung der „männlichen Gemeinde“ erwerben und sich dadurch die Anerkennung ihrer staatsbürgerlichen Wünsche nach Mitwirkung in Staat und Gemeinde verdienen.

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  55. Die Erfolge in der Kriegsfürsorge sind natürlich nur möglich, weil in der Frauenbewegung aktive und in der sozialen Hilfsarbeit erfahrene Frauen zur Verfügung stehen. So baut Marie Baum in Düsseldorf und Danzig die Kriegswohlfahrtspflege auf und hält 1917 in Vertretung für Gertrud Bäumer Vorträge fürs Militär an der Westfront über die Situation in Deutschland zu den Themen Kriegswohlfahrtspflege, Volksgesundheit, Ernährungsfragen, Arbeitsmarkt und Dienstverpflichtungen (Baum 1950 ). Marie Elisabeth Luders wird Leiterin der Frauenarbeitszentrale des Kriegsamtes. Anna von Gierke und Alice Salomon arbeiten ab 1916/17 als Referentinnen im Kriegsamt. Gertrud Bäumer organisiert den Nationalen Frauendienst und ist ebenso als Referentin im Kriegsamt tätig. Margarete Cordemann, spätere Leiterin der evangelischen Frauenschule Bielefeld, wird durch Helene Weber für die Kriegsamtsarbeit interessiert und tritt als Sozialarbeiterin in das Frauenreferat der Kriegsamtsstelle Koblenz ein (Cordemann 1963, S. 116 ). Die Frauenbewegung stellt jedoch nicht nur einen Teil ihrer Führerinnen zur Verfügung, sondern rechnet sich allgemein die Hebung des weiblichen Arbeitsniveaus durch die erfolgte geistige Schulung und damit die Erfolge der Kriegsfürsorge allgemein als Verdienst an. Stolz wird bemerkt, dass Frauen im Rahmen der Frauenbewegung gelernt haben, über den engen Rahmen privatwirtschaftlicher Erkenntnisse (der Hausfrau) hinauszugehen und die Erfassung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und staatlichen Sozialpolitik anstreben.

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  56. lm Rahmen des Jahrbuches des Bundes Deutscher Frauenvereine (1916) werden die Aktivitäten in den einzelnen Gebieten der Fürsorgeentwicklung nochmals genauer dargestellt. Fabrikpflegerinnen. Außerdem werden fachliche Standards und neue Impulse für die Arbeit entwickelt. Als Beispiel nenne ich hier die Richtlinien für Kinderfürsorge, die neben dem Schutz der Schwangeren und Wöchnerinnen, den Einrichtungen für Kinder zur Betreuung auch den besoldeten Einsatz von voll ausgebildeten und erfahrenen Personen (Wohlfahrtsbeamtinnen) vorschlagen (Richtlinien für Kinderfürsorge 1917, S. 612ff).

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  57. Die Zunahme der besoldeten Stellen (bezogen auf 45 Großstädte) zwischen 1915 und 1917 beträgt ca. 40%. Nach einer Aufstellung der Zentralstelle für Gemeindeämter arbeiten 1917 60% in der Armen-, Waisen-und Säuglingspflege, wobei sich der Schwerpunkt eindeutig im Bereich Säuglingspflege befindet. 7% arbeiten in der Kriegsfürsorge, Lebensmittelversorgung und Berufsberatung, 18% im Arbeitsnachweis, 3% als Polizeipflegerinnen, knapp 2% in der Wohnungspflege und ca. 10% in der Schulpflege (Apolant 1920, S. 29). Ihre Gehälter weisen große Unterschiede auf. Sie bewegen sich in der Wohnungsfürsorge zwischen 1.200 — 3.600 Mark; in der Schulpflege zwischen 750 — 3.780; in der Armen-, 600-3.600 Mark und in der Polizeipflege zwischen 1.000 — 3.800 Mark (Beerensson 1916, S. 259 ).

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  58. In Berlin-Stadt haben von 80 befragten Kirchengemeinden 52 geantwortet. Ehrenamtlich sind 4.378 Frauen tätig, bezahlt arbeiten 207 Frauen (4,72% — 95,28%).

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  59. In 45 Großstädten sind 1.255 Frauen besoldet angestellt (Apolant 1920, S.29). Ihr Durchschnittsgehalt beträgt etwa 2.000 Mark (Lüdy 1921a, S. 1 ).

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  60. Ihr Gehalt bewegt sich meist zwischen 1.800-2.600 Mark (Baum 1919a, S. 33).

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Paulini, C. (2001). Von der sozialen Lage, den Entwicklungen in der Wohlfahrtspflege und den mühevollen Versuchen von Frauen, nützliche Mitarbeiterinnen zu werden. In: „Der Dienst am Volksganzen ist kein Klassenkampf“. Siegener Studien zur Frauenforschung, vol 8. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09173-8_3

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