Zusammenfassung
In diesem Kapitel werden die empirischen Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung dargestellt und diskutiert. Dabei werden in Abschnitt 6.1. zunächst Aussagen bezüglich der Reprä-sentativität der ausgewählten Stichprobe sowie über die statistische Güte des erhobenen Datenmaterials abgeleitet. Dies ist notwendig, da aufgrund der Befunde dieser Studie generalisierbare Aussagen hinsichtlich der Wirkungen der Akquisitionsaktivitäten von Unternehmen auf den Umfang ihrer internen Forschung und Entwicklung formuliert werden. Darüber hinaus stellen die verwendeten statistischen Auswertungsverfahren unterschiedliche Anforderungen an die Qualität des Datenmaterials. Daher muß zunächst geprüft werden, ob die vorliegenden Daten die Verwendung der in Abschnitt 5.5. ausgewählten statistischen Verfahren überhaupt gestatten.
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Referenzen
Vgl. Bortz(1989), S. 1 llf.; Bamberg/Baur (1991), S. 135.
Vgl. Hammann/Erichson (1990), S. 103.
Vgl. Witte (1980), Sp. 620f. Bortz (1989), S. 113, unterscheidet in diesem Zusammenhang zwischen der globalen Repräsentativität einer Stichprobe in bezug auf alle Merkmale der Grundgesamtheit und ihrer spezifischen Repräsentativität in bezug auf ausgewählte Untersuchungsmerkmale.
Zu den verschiedenen Auswahlprinzipien bei der Durchführung einer Teilerhebung vgl. Hammann/Erichson (1990), S. 108ff.
Unter einer Zufallsauswahl wird die Entnahme einer Untersuchungseinheit aus einer Grundgesamtheit verstanden, wenn dabei jedes Element der Grundgesamtheit dieselbe Wahrscheinlichkeit besitzt, ausgewählt zu werden. Vgl. Bamberg/Baur (1991), S. 135.
Vgl. zu dieser Problematik Gerpott (1993a), S. 297.
Bei dieser Darstellung gilt die Branche, in der das betreffende Unternehmen den größten Umsatzanteil erzielt hat, als ausschlaggebend für die Zuordnung.
In der Abbildung 6.1. sowie in den nachfolgenden Tabellen erscheint als Branchenbezeichnung der Kürze wegen nur die Bezeichnung “Maschinenbau”. Gemeint sind aber Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus, so daß im Text diese Bezeichnung verwendet wird. Ebenso wird die Branche Elektrotechnik/Elektronik in Abbildungen nur mit “Elektro” bezeichnet, während im Text die exakte Bezeichnung verwendet wird.
Vgl. Brockhoff (1990), S. 15. Die Vergleichbarkeit der Befunde der Studie von Brockhoff mit den Ergebnissen dieser Untersuchung wird jedoch dadurch eingeschränkt, daß der Autor auch die FuE-Aktivitäten von wirtschaftlich und rechtlich unselbständigen Unternehmen in seine Untersuchung einbezieht. Vgl. Brockhoff (1990), S. 9ff. Eine Branchenverteilung bezüglich der Anzahl der an der Befragung des Stifterverbandes teilnehmenden Unternehmen existiert nicht und kann somit auch nicht zu Vergleichszwecken herangezogen werden.
Vgl. SV — Gemeinnützige Gesellschaft für Wissenschaftsstatistik mbH (1994), Tabelle S, S. 35.
Vgl. Abschnitt 5.1.1.
Vgl. Abschnitt 5.4.
Verwendet man anstelle der Höhe der FuE-Aufwendungen die Anzahl der Patentanmeldungen, so kommt man zu einem übereinstimmenden Ergebnis. Vgl. Anhang C.4.
Zur durchgeführten Branchenbereinigung vgl. Abschnitt 5.3.4.
Vgl. Anhang C.3.
Sowohl Süverkrüp (1992) als auch Gerpott (1993a) finden in ihren Studien mit 6.353,7 Mio DM bzw. 1.689,2 Mio. DM deutlich geringere Umsatzmittelwerte der Akquisitionssubjekte im Jahr der Übernahme. Vgl. Süverkrüp (1992), S. 74; Gerpott (1993a), S. 317.
Vgl. Statistisches Bundesamt (1992), S. 144ff.
Vgl. Brockhoff (1990), S. 14.
Einschränkend muß angemerkt werden, daß die Definition eines Unternehmenszusammenschlusses nach dem Bundeskartellamt nicht mit dem Akquisitionsbegriff dieser Arbeit übereinstimmt. Vgl. Abschnitt 2.1.1.
Vgl. Abschnitt 2.1.3.
Vgl. Frank (1993), S. 23.
Vgl. Frank (1993), S. 24.
Gerpott (1993a), S. 298, argumentiert darüber hinaus, daß auch bei nicht vollständiger spezifischer Reprä-sentativität einer Teilerhebung der Einsatz von parametrischen und nicht-parametrischen Tests als heuristisches Mittel zur Beurteilung der Interpretationswürdigkeit von beobachteten Variablenzusammenhängen gerechtfertigt ist.
Vgl. Witte (1980), Sp. 621; Bortz(1989), S. 17f.
Vgl. Bortz (1989), S. 17.
Unter Vollständigkeit wird im Rahmen der vorliegenden Untersuchung verstanden, daß die relevanten Merkmalsausprägungen bei allen Untersuchungsobjekten erhoben werden können.
Vgl. Abschnitt 5.4.
Witte (1980), Sp. 615.
Vgl. Witte (1980), Sp. 615; Müller-Böling (1992), Sp. 1503.
Vgl. Bortz(1989), S. 301.
Vgl. Witte (1980), Sp. 615.
Vgl. Abschnitt 5.2.1. und 5.3.3.
Vgl. Bortz (1989), S. 162; Backhaus/Erichson/Plinke/Weiber (1994), S. XVI.
Die erhobenen Daten auf der Ebene der einzelnen Akquisitionstransaktion sind vollständig, wenn für alle 324 identifizierten Akquisitionstransaktionen die erforderlichen Variablenausprägungen erhoben wurden. Auf der Ebene des einzelnen Akquisitionssubjektes kann von vollständiger Datenerhebung gesprochen werden, wenn für alle 69 potentiellen Akquirierer die Variablenausprägungen festgestellt wurden.
Bei einem Signifikanzniveau von p<0,1 wird die Normalverteilungsannahme verworfen. Eine Zusammenstellung von deskriptiven statistischen Kennzahlen für sämtliche Variablen sowie die Irrrumswahrscheinlichkeiten der Kolmogorov-Smirnov-Tests befinden sich im Anhang D1.
Der Indikator ZH erwies sich als ungeeignet für die Messung der technologischen Verwandtschaft von Akquisitionsunternehmen. Vgl. Abschnitt 6.2.1.2. Daher wurde er in der Tabelle 6.4. auf der Ebene des einzelnen Akquisitionssubjektes nicht weiter berücksichtigt. Durch die Nichtberücksichtigung der Variablen ZH konnte auch die in Abschnitt 5.3.2. definierte Variable kTV nicht berechnet werden. Statt dessen wird der Indikator uTV verwendet. Vgl. Abschnitt 6.2.2.
Vgl. Bortz(1989), S. 162.
Vgl. Fußnote 339 in Abschnitt 5.1.2.
Vgl. Gerpott (1993a), S. 317ff.
Vgl. Süverkrüp (1992), S. 74.
Vgl. Sieghold (1989), S. 27.
An dieser Stelle sei noch einmal daran erinnert, daß die potentiellen Akquisitionssubjekte aus der Liste der 500 umsatzstärksten Unternehmen des Jahres 1992 in der Bundesrepublik Deutschland und die Akquisitionsobjekte anhand der im Bundesanzeiger vom Bundeskartellamt veröffentlichten Liste der nach § 23 GWB gemeldeten Unternehmenszusammenschlüsse erfolgte.
Vgl. Haag (1995), S. 128.
Vgl. Abschnitt 2.1.2. sowie 4.1. dieser Arbeit. Generell wird vermutet, daß Absatzüberlegungen das vorrangige Motiv für die Durchführung von Unternehmensakquisitionen darstellen. Vgl. die Darstellung bei Hauschildt(1993), S. 39ff.
Als signifikant gelten im Rahmen der vorliegenden explorativen Studie Irrtumswahrscheinlichkeiten bis 10%. Falls keine explizite Angabe der Irrtumswahrscheinlichkeiten bei den jeweiligen Befunden erfolgt, gelten folgende Signifikanzniveaus *** ≤ 1% (hoch signifikant), ** ≤ 5% (signifikant), * ≤ 10% (schwach signifikant), n.s. = nicht signifikant.
Bortz (1989), S. 208, nennt die Anwendungsvoraussetzungen für die Durchführung von χ2-Tests, mit deren Hilfe die Wahrscheinlichkeiten von multinomialverteilten Ereignissen geschätzt werden. Aufgrund des großen Stichprobenumfangs kann hier davon ausgegangen werden, daß die Variablen zumindestens approximativ multinomialverteilt sind. Auch die weiteren Prämissen werden vom analysierten Datenmaterial erfüllt: So sind die einzelnen Beobachtungen unabhängig voneinander und können eindeutig einer Merkmalskategorie zugeordnet werden. Darüber hinaus beträgt die erwartete Häufigkeit je Feld der Kontingenztabelle in keinem der analysierten Fälle weniger als 5.
Bortz (1989), S. 167ff., nennt die Voraussetzungen für die Durchführung eines t-Tests. So müssen die Grundgesamtheiten bei kleineren Stichproben normalverteilt sein. Darüber hinaus wird Varianzhomogenität und Unabhängigkeit der zu vergleichenden Populationen gefordert. Jedoch ist der t-Test gegen die Verletzung der Prämisse der Normalverteilungsannahme und der Varianzhomogenität relativ robust. Trotzdem wurden zur Sicherung der Befunde sämtliche Mittelwertvergleiche auch mittels nicht-parametrischer Mann-Whitney-U-Tests durchgeführt. Weichen die mit diesem Test erzielten Resultate von den Befunden des t-Tests ab, so wird an der entsprechenden Stelle bei der Ergebnisdarstellung darüber berichtet.
Vgl. Süverkrüp (1992), S. 105.
Hauschildt (1993), S. 43.
Für eine vollständige Übersicht der durchschnittlichen Unternehmensgrößen der technologiewirksamen akquisitionsobjekte in den verschiedenen Branchen wird auf den Anhang D.2. verwiesen.
Vgl. Haag (1995), S. 138.
Vgl. Haag (1995), S. 142.
Vgl Süverkrüp (1992), S. 106f.
Diese Schlußfolgerung ist jedoch durch die Aussagefähigkeit des Instruments “Patentanalyse” eingeschränkt.So kann nicht ausgeschlossen werden, daß junge Start-up-Unternehmen eine unterdurchschnittliche Patentierneigung haben und somit anhand des verwendeten Indikators “Anzahl der Patentanmeldungen in den drei Jahren vor der Übernahme” nicht als technologiewirksame Unternehmensakquisitionen identifiziert werden konnten.
Eine Über- oder Unterbelegung im jeweiligen Feld der Kontingenztabelle ist durch Schraffur gekennzeichnet. Als “überbelegt” oder “unterbelegt” gilt im folgenden ein Feld, wenn die beobachtete Häufigkeit in diesem Feld mindestens 10% über bzw. unter dem Erwartungswert für dieses Feld liegt. Anhand der Über- und Unterbelegungen können die Felder der Kreuztabellen inhaltlich interpretiert werden. Die Signifikanzprüfung mittels des Chi-Quadrat-Wertes gibt dagegen darüber Auskunft, ob die Nullhypothese, nach der die analysierten Merkmale stochastisch voneinander unabhängig sind, aufrechterhalten werden kann. Vgl. Bortz (1989), S.202f.
Vgl. Frank (1993), S. 39.
Vgl. Bühner (1991), S. 2 sowie S. 74ff.
Einschränkend muß angemerkt werden, daß die Patentanmeldungen ausländischer Akquisitionsobjekte nicht bei ihrem jeweiligen nationalen Patentamt sondern beim deutschen Patentamt erhoben wurden. Um die Möglichkeit auszuschließen, daß der geringe Anteil an technologiewirksamen Auslandsakquisitionen aus einem Bias bei der Datenbeschaffung resultiert, wurden für ausländische Akquisitionsobjekte zusätzlich die Anzahl der Patentanmeldungen beim Europäischen Patentamt ermittelt. Bei starken Abweichungen wurde die Anzahl der Patentanmeldungen eines Akquisitionsobjektes zum höheren Wert hin korrigiert.
Vgl. Süverkrüp (1992), S. 82ff.
Vgl. Weber/Shenkar/Raveh (1996), S. 1225.
Vgl. Chakrabarti/Burton (1983), S. 83f.; Wachtier (1988), S. 56ff.; Haag (1995), S. 51ff. sowie S. 164f.
Vgl. Haag (1995), S. 136.
Diese Vermutungen werden durch die Ergebnisse von Haag (1995), S. 147f., gestützt, der im Rahmen seiner Studie feststellt, daß Minderheitsbeteiligungen von erwerbenden Unternehmen nicht zum Abbau von technologischen Unsicherheiten eingegangen werden, sondern häufig “notgedrungen” aufgrund spezifischer psychologischer Probleme bei den Eignern des Akquisitionsobjektes erfolgen.
Vgl. Brockhoff (1990), S. 18.
Vgl. Warschkow (1993), S. 153f.
Zur Operationalisierung der Produkt-Markt-Verwandtschaft von Akquisitionsunternehmen vgl. Abschnitt 5.3.1.
Vgl. Abbildung 2–6 bei Gerpott (1993a), S. 48. Es ist ebenfalls darauf hinzuweisen, daß der Zusammenschlußbegriff des Bundeskartellamtes nur partiell mit dem Akquisitionsbegriff der vorliegenden Arbeit übereinstimmt. Vgl. Abschnitt 2.1.1.
Diese Ergebnisse werden durch Mittelwertvergleiche einzelner Häufigkeiten der Kreuztabelle bestätigt. So ergeben sich bei horizontalen und konglomeraten Unternehmensakquisitionen keine signifikanten Unterschiede zwischen technologiewirksamen und nicht-technologiewirksamen Unternehmensakquisitionen, während bei vertikalen Unternehmensakquisitionen der Mittelwert mit einer Irrtumswahrscheinlichkeit von 0,0162 zwischen beiden Gruppen verschieden ist.
Haag (1995), S. 154.
Vgl. Haag (1995), S. 139.
Vgl. Armour/Teece (1980), S. 470f. Die Autoren begründen ihre Beobachtung dadurch, daß “vertical integration can enhance innovation through the sharing of technological information common to separate stages of an industry, through facilitating the implementation of new technology when complex interdependencies are involved, and through the formulation of more astute research objectives. “
Für die Operationalisierung der Variablen vgl. Abschnitt 5.3.1.
Um ZH auf denselben Wertebereich wie TÜ zu normieren, war die Multiplikation mit einem Korrekturfaktor notwendig. Die so ermittelte Variable ZH korr ist ebenfalls auf den Wertebereich [0,1] normiert.
So empfiehlt Witte als Verfahren zur Überprüfung der Validität eines Indikators dessen Korrelation mit den Meßwerten eines anderen Indikators, der das Untersuchungsmerkmal ebenfalls operationalisiert. Vgl. Witte (1980), Sp. 615.
Dieser Befund steht in Übereinstimmung mit den Ergebnissen von Haag, der für seine Stichprobe von 64 Akquisitionstransaktionen aus dem Maschinen- und Anlagenbau einen mittleren Verwandtschaftsgrad der Kerntechnologien der Akquisitionsunternehmen von 3,547 auf einer 5er-SkaIa feststellt. Vgl. Haag (1995), S. 156.
Die Bedeutung von transaktionskostentheoretischen Überlegungen für den Erwerb von Technologien arbeitet von der Osten (1989) in seiner Dissertation heraus. Anhand seiner empirischen Untersuchung von 135 deutschen Unternehmen, die FuE-Kooperationen mit dem Ziel der externen Wissensbeschaffung eingegangen sind, kommt Brockhoff (1992a), S. 522, zu dem Befund, daß die Höhe der Transaktionskosten einen Einfluß auf die Wahl der Organisationsform des technologischen Wissenserwerbs hat. Daher wird in der vorliegenden Arbeit angenommen, daß die Höhe der Transaktionskosten die Entscheidung für die Durchführung von technologiewirksamen Unternehmensakquisitionen beeinflußt.
Vgl. Bössmann (1983), S. 109; Englander (1988), S. 346; Brockhoff (1992a), S. 515.
Vgl. Brockhoff (1992a), S. 515.
Vgl. Haag (1995), S. 65.
Beispielsweise kommen Granstrand/Bohlin/Oskarsson/Sjöberg (1992), S. 126, anhand der Befunde ihrer Fallstudien zu dem Schluß, daß “external technology acquisition mainly applied new (to the firm) technologies that were so technologically complicated that they require a significant, and in some cases very large, amount of R&D efforts — including time — if developed internally.”
Vgl. von der Osten (1989), S. 45ff; Sen/Rubenstein (1989), S. 126; Sen/Rubenstein (1990), S. 250.
Vgl. auch im folgenden Roberts/Berry (1985), S. 8.
Vgl. Abschnitt 5.2.2.
Für alle technologiewirksamen Unternehmensakquisitionen wurden darüber hinaus auch sämtliche Patentzitate vor diesem Drei-Jahres-Zeitraum erhoben. Es ergaben sich allerdings keine Veränderungen.
Diese Vermutung wird durch den Befund von Haag unterstützt, daß die Kerntechnologien der von ihm analysierten Akquisitionsunternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus mit einem durchschnittlichen Wert von 3,594 auf einer 5er-Skala einen hohen Komplementaritätsgrad aufweisen. Vgl. Haag (1995), S. 156.
Vgl. Schmookler (1966) sowie die Diskussion bei Jaffe (1989), S. 87f.
Vgl. Gerpott (1993a), S. 314. Es wird darauf hingewiesen, daß das von Gerpott verwendete Maß der Produkt/Technologieähnlichkeit nicht mit dem in dieser Arbeit entwickelten Maß der technologischen Verwandtschaft übereinstimmt.
Vgl. Jaffe(1989), S. 87.
Dieses Ergebnis widerspricht den Befunden von Greif/Potkowik (1990).
Vgl. Jaffe (1986), S. 985.
Vgl. hierzu ebenfalls Abschnitt 5.3.2.
Vgl. Abschnitt 5.1.3.
Zur Ermittlung dieser Variablen auf der Ebene des einzelnen Akquisitionssubjektes wurde der Durchschnitt der relativen Größe (relG) über alle finanzwirksamen Akquisitionstransaktionen dieses Unternehmens gebildet.
Bei der Durchfuhrung eines Mann-Whitney-U-Tests verbessern sich die Irrtumswahrscheinlichkeiten der Mittelwertunterschiede der Variablen Akquivol und Größe zwischen den beiden Gruppen auf p=0,0019 bzw. p=0,0122.
Vgl. Argumentation in Abschnitt 4.2.
Im Rahmen der Kapitalmarkttheorie wird die Agency-Problematik als weitere Erklärungsmöglichkeit für die Beobachtung herangezogen, daß vor allem Großunternehmen auf dem Akquisitionsmarkt (Markt für Unternehmenskontrolle) aktiv sind. So wird argumentiert, daß durch das Auseinanderfallen von Eigentum und Leistung das Management eines Unternehmens Anreize hat, freien cash flow nicht an die Aktionäre auszuschütten, sondern in das Wachstum des Unternehmens durch Akquisitionen zu investieren. Vgl. zu dieser Diskussion u.a. Jensen (1986).
Zur Operationalisierung dieser Variablen vgl. Abschnitt 5.3.2.
Vgl. hierzu auch die Argumentation auf der Ebene der einzelnen Akquisitionstransaktion in Abschnitt 6.2.1.2.
Es wird an dieser Stelle angenommen, daß Unternehmen, die ein homogenes Akquisitionsverhalten aufweisen, auch dieselbe Akquisitionsstrategie verfolgen.
Vgl Backhaus/Erichson/Plinke/Weiber (1994), S. 313ff. Auch Bortz (1989), S. 685, weist auf die Bedeutung der Auswahl der Clustervariablen anhand von inhaltlichen Überlegungen hin. Werden zu viele inhaltlich ähnliche Clustervariablen ausgewählt, besteht die Gefahr, daß bestimmte Objekteigenschaften überrepräsentiert sind und dann die Clusterbildung dominieren. Werden zu wenige Clustervariablen berücksichtigt, werden möglicherweise zu undifferenzierte Cluster gebildet. Insgesamt scheint es angemessen, bei 34 Fällen mit 3 Clustervariablen zu arbeiten.
Werte oberhalb der Hauptdiagonalen geben die Kendall’schen Rangkorrelationen, Werte unterhalb der Hauptdiagonalen die Produkt-Moment-Korrelationen nach Pearson wieder. Die Angabe beider Korrelationskoeffizienten ist angebracht, da die Variablen zwar metrisch skaliert sind, die Normalverteilungsannahme jedoch nur für die Variable TÜ nicht abgelehnt wurde. Somit ist für die übrigen Variablen ein Anwendungskriterium für die Berechnung des Korrelationskoeffizienten nach Pearson nicht erfüllt. Da keine Werte fehlen, konnten die Korrelationskoeffizienten für alle Unternehmen berechnet werden.
Backhaus/Erichson/Plinke/Weiber (1994), S. 314, geben 0,9 als Kriterium an.
Die Verwendung eines Distanzmaßes im Rahmen der vorliegenden Clusteranalyse ist sinnvoll, da nicht die Übereinstimmung der Profile über die drei Gruppierungsvariablen sondern deren absolute Ausprägungen für die inhaltliche Interpretation des Akquisitionsverhaltens entscheidend ist. Vgl. Backhaus/Erichson/Plinke/Weiber (1994), S. 277.
Vgl. Bergs (1981).
Die Ergebnisse wurden darüber hinaus anhand des Between-Group-Linkage-Verfahrens überprüft. Es ergab sich hinsichtlich der Clusterbesetzung nur eine Abweichung zu den Ergebnissen des Ward-Verfahrens.
Auch eine 4-Cluster-Lösung ist möglich. Bei dieser Lösung beträgt die Varianz zwischen den Clustern ca. 84%, die Varianz innerhalb der Cluster dagegen nur 16%. Bei Verwendung einer 4-Cluster-Lösung sind 11 von 12 möglichen F-Werten kleiner als 1. Die Ergebnisse wurden ebenfalls mit Hilfe der Diskriminanzanaly-se überprüft, wobei die vier Cluster zu 100% identifiziert wurden. Trotzdem wird im weiteren Verlauf dieser Arbeit aus drei Gründen auf die 3-Cluster-Lösung Bezug genommen: Erstens entstehen bei Verwendung der 4-Cluster-Lösung zwei Cluster, von denen das eine mit nur fünf Akquisitionssubjekten ein geringe und nur schwer interpretierbare Besetzung aufweist. Zweitens können für die zwei Teilcluster des Clusters 2 der 3-Cluster-Lösung im folgenden keine inhaltlich unterschiedlichen Hypothesen bezüglich der finanziellen und technologischen Effekte der Akquisitionsaktivität auf die interne Forschung und Entwicklung der jeweiligen Akquisitionssubjekte abgeleitet werden. Drittens ergeben sich bei der Überprüfung der internen Validität der Clusterlösungen mittels des von Chandon (1996) entwickelten Programms “Evalu-P” schlechtere Werte für die 4-Cluster-Lösung im Vergleich zur 3-Cluster-Lösung. Eine Übersicht über die Werte der Gütemaße sowohl für die 3-Cluster-Lösung als auch für die 4-Cluster-Lösung befindet sich im Anhang D.3. dieser Arbeit.
Milligan (1981), S. 187, bemerkt diesbezüglich: “An inherent problem in the use of a clustering algorithm in practice is the difficulty of validating the resulting data partition. This is a particularly serious issue since virtually any clustering algorithm will produce partitions for any data set, even random noise data which contains no cluster structure. Thus, an applied researcher is often left in a quandary as to whether the obtained clustering of a real life set actually represents significant cluster structure or an arbitrary partition of random data. Hence, some type of statistic which reflects the degree of the recovery of true cluster structure would be clearly desirable.” Die Berechnung dieser Gütemaße für die ermittelte 3-Cluster- bzw. 4-Cluster-Lösung wurde mit Hilfe einer vorläufigen Version des Programms “Evalu-P”, das speziell für die Berechnung von Kriterien der internen und externen Validität von Clusterlösungen entwickelt wurde, durchgeführt. Für die ZuverfÜgungstellung dieses Programms sowie eine tiefergehende Beratung möchte ich mich an dieser Stelle bei Herrn Prof. Dr. S. Albers bedanken.
Vgl. Milligan (1981), S. 187. Externe Validitätskriterien vergleichen dagegen die mittels eines Clusteralgo-rithmus ermittelte Partition mit der wahren Clusterstruktur. Da diese in der betriebswirtschaftlichen Forschung in der Regel nicht bekannt ist, können externe Gütekriterien zur Beurteilung einer empirisch ermittelten Partition nicht verwendet werden.
Vgl. Milligan (1981), S. 191ff; Klastorin (1983), S. 92ff; Chandon (1996), S. 12f.
Vgl. Klastorin (1983), S. 93.
Der Erwartungswert wird über alle mögliche Partitionen der Objekte berechnet.
Vgl. Anhand D.3.
Vgl. Milligan (1981), S. 187ff.; Chandon (1996), S. 12. Die Befunde zu den drei Gütemaßen für die 3-Clu-ster- und die 4-Cluster-Lösung sind dem Anhang D.3. dieser Arbeit zu entnehmen.
Vgl. Klastorin (1983), S. 92ff.
Vgl. Anhang D.3.
Vgl. Milligan (1981), S. 196; Chandon (1996), S. 12.
Vgl. hierzu Bortz (1989), S. 270ff.
Technologiewirksame Akquisitionsobjekte sind — gemessen an ihrem Umsatz im Jahr der Übernahme — hoch signifikant größer und damit vermutlich auch teurer als nicht-technologiewirksame Akquisitionsobjekte. Vgl. Tabelle 6.6. Abschnitt 6.2.1.1.
Ein Unternehmen dieses Clusters änderte seine Rechtsform allerdings während des Erhebungszeitraums in die einer Aktiengesellschaft.
Vgl. Abschnitt 4.2.
Vgl. Abschnitt 5.3.2.
Die Überprüfung der Irrtumswahrscheinlichkeiten erfolgte mittels nicht-parametrischer Mann-Whitney-U-Tests, die die Ergebnisse der t-Tests bestätigen.
Vgl. Abschnitt 4.2.
“Alle” umfaßt die 32 technologischen Akquirierer.
Vgl. auch zu den folgenden Hypothesen die Ausführungen in Abschnitt 4.4.
Zum Skalenniveau der Variablen und der Ablehnung der Normalverteilungsannahme der erhobenen Daten vgl. Tab. 6.4. der vorliegenden Arbeit.
Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wurden lineare multivariate Regressionsrechnungen mit dem Programm SPSS durchgeführt. Die Schätzung der Regressionskoeffizienten erfolgt bei Verwendung dieses Programms mit Hilfe der Methode der kleinsten Quadrate. Die so ermittelten Schätzer für die Regressionskoeffizienten sind unter bestimmten Voraussetzungen BLUE (Best Linear Unbiased Estimators). Vgl. Mood/Graybill/Boes (1977), S. 499.
“Empirisch relevant” heißt in diesem Fall, daß in früheren Studien eine statistisch signifikante Korrelation zwischen der Bereinigungsvariablen und der abhängigen Variablen festgestellt wurde.
Es wurden sowohl der Produkt-Moment-Korrelationskoeffizient nach Pearson als auch Kendall’s Tau berechnet. Da die vorliegenden Daten zwar intervallskaliert, aber überwiegend nicht normalverteilt sind, ist eine der grundlegenden Prämissen für die Berechnung der Produkt-Moment-Korrelation nach Pearson nicht erfüllt. Zwar erweist sich der Signifikanztest für die Produkt-Moment-Korrelation als robust gegenüber einer Verletzung der Verteilungsannahme, jedoch wurden die Produkt-Moment-Korrelationen mit den entsprechenden Rangkorrelationen von Kendall verglichen, die lediglich ordinal skalierte Daten voraussetzen. Über abweichende Ergebnisse wird an der entsprechenden Stelle berichtet, wobei im Zweifelsfall auf die Ergebnisse desjenigen Verfahrens zurückgegriffen wird, daß die geringeren Anforderungen an das Datenmaterial stellt. Vgl. Bortz (1989), S. 259f.; Norušis (1993), S. 297.
Vgl. Hitt/Hoskisson/Ireland/Harrison (1991a), S. 701.
Vgl. Backhaus/Erichson/Plinke/Weiber (1994), S. 31.
Zu den notwendigen Annahmen für die Durchführung einer Regressionsanalyse und zu den Gütemaßen vgl. Bortz (1989), S.228ff.; Bamberg/Baur (1991), S. 42ff.; NoruSis (1993), S. 311ff; Backhaus/Erichson/Plinke/Weiber(1994), S. 31ff
Backhaus/Erichson/Plinke/Weiber (1994), S. 33, weisen darauf hin, daß bei empirischen Daten stets ein gewisser Grad an linearer Abhängigkeit besteht. Eine Überprüfung der Stärke der Multikollinearität zwischen den unabhängigen Variablen ist jedoch notwendig, da ernsthafte Multikollinearität zu unzuverlässigeren Schätzwerten für die Regressionskoeffizienten führt. So kann es zum Phänomen kommen, daß das Bestimmtheitsmaß r2 der Regressionsgleichung signifikant ist, obgleich alle Regressionskoeffizienten das geforderte Signifikanzniveau nicht erreichen.
Für jede unabhängige Variable wird das Bestimmtheitsmaß r2 ermittelt, das sich bei der Regression der unabhängigen Variablen auf die übrigen Variablen ergeben würde. Das Toleranzmaß wird dann durch Subtraktion des jeweiligen r2 von 1 ermittelt. Obgleich in der Literatur keine exakte Grenze für “ernsthafte” Multikollinearität angeben wird, werden im Rahmen der vorliegenden Arbeit Werte des Toleranzmaßes unter 0,1 als Hinweis für die Verletzung der Unabhängigkeitsprämisse interpretiert. Vgl. NoruSis (1993), S. 355f.
Ausreißer sind Beobachtungswerte, deren Residuen mehr als die dreifache Standardabweichung vom Mittelwert der Residuen abweichen. Ausreißer führen zu einer Verschlechterung der Güte des gesamten Regressionsmodells, was sich z.B. in einem geringeren Teil der erklärten Varianz ausdrückt. Vgl. hierzu und im folgenden NoruSis (1993), S. 330; Ernst (1996), S. 249f.
“Influential Observations” weisen einen großen Einfluß auf die Lage der Regressionsgleichung auf und können zu Verzerrungen bei der Parameterschätzung führen. “Influential Observations” werden durch das Distanzmaß von Cook identifiziert und gegebenenfalls aus der Analyse genommen. Vgl. NoruSis (1993), S. 317ff.
Vgl. Bortz (1989), S. 234ff.; Backhaus/Erichson/Plinke/Weiber (1994), S. 19ff.
An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, daß auf eine Darstellung der Ergebnisse zu den Hypothesen H4.1. und H4.2., die sich ausschließlich auf mögliche Wirkungen von finanzwirksamen Unternehmensakquisitio-nen auf die interne Forschung und Entwicklung in der Gruppe der nicht-technologischen Akquirierer beziehen, verzichtet wurde. Der Test dieser Hypothesen erbrachte Nichtbefunde, die sich jedoch durch die geringe Stärke des finanziellen Substitionseffektes in dieser Gruppe erklären lassen. Vgl. Tabelle 6.14. sowie die dazugehörigen Ausführungen.
Vgl. Argumentation in Abschnitt 4.2.
Zur Variablenoperationalisierung vgl. Abschnitt 5.3.3.
Vgl. Francfort/Rudolph (1992), S. 1070; Brockhoff (1994a), S. 345. Jedoch ist anzumerken, daß es sich bei den potentiellen Akquisitionssubjekten vorwiegend um Großunternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft handelt, die hinsichtlich der Möglichkeiten ihres Kapitalmarktzugangs keine Unterschiede aufweisen dürften. Zudem findet Stehle (1994), S. 827, im Rahmen seiner empirischen Analyse, daß börsennotierte ktiengesellschaften in der Bundesrepublik Deutschland eine signifikant höhere Eigenkapitalquote als Unternehmen anderer Rechtsformen aufweisen. Er begründet diesen Befund dadurch, daß die erstgenannten Unternehmen Vorteile bei der externen Eigenkapitalbeschaffung über den organisierten Kapitalmarkt und bei der internen Eigenkapitalbeschaffung durch Gewinnthesaurierung besitzen. Aufgrund der nicht eindeutigen Befunde wird für das vorliegende Datenmaterial die Existenz eines Zusammenhangs zwischen der Größe eines Unternehmens und der Höhe seiner Eigenkapitalquote durch eine Korrelationsanalyse geprüft.
Vgl. hierzu auch die Argumentation in der Studie von Poensgen und Hort 1983), S. 74, die den Zusammenhang zwischen der Branchenzugehörigkeit eines Unternehmens, seiner Größe und seiner FuE-Intensität empirisch analysieren.
Bei den in Tabelle 6.21. dargestellten Werten unterhalb der Hauptdiagonalen handelt es sich um Produkt-Moment-Korrelationen nach Pearson, bei den Werten oberhalb der Hauptdiagonalen um Rangkorrelationen nach Kendall. Sämtliche Korrelationskoeffizienten wurden über insgesamt 69 potentielle Akquisitionssub-jekte berechnet. Zur Problematik der Interpretation von bivariaten Korrelationskoeffizienten vgl. Bortz (1989), S. 288f.; Backhaus/Erichson/Plinke/Weiber (1994), S. 331ff.
Da vor der Durchführung der Korrelationsanalyse die Richtung der Beziehung zwischen den Variablen im voraus spezifiziert wurde, handelt es sich um einseitige Signifikanzniveaus. Vgl. Norušis (1993), S. 299. Zur Verwendung von einseitigen und zweiseitigen Signifikanzniveaus in Abhängigkeit vom Typ der zu überprüfenden Hypothese vgl. Bortz (1989), S. 153ff.
Dieser Befund überrascht nicht, da Unternehmensakquisitionen in der Bundesrepublik Deutschland typischerweise von Großunternehmen durchgeführt werden. Vgl. Abschnitt 2.1.3.
Alternativ wurde eine Regressionsrechnung mit den unabhängigen Variablen In Größe, Anzfin und relG durchgeführt. Allerdings ergab sich hierbei das Problem, daß die Variablen In Größe und Anzfin einen hoch signifikanten bivariaten Korrelationskoeffizienten von r=0,652 aufweisen, also statistisch nicht unabhängig voneinander sind. Dies führte zu dem bereits in Fußnote 539 angesprochenen Phänomen, daß die Regressionsanalyse als ganzes hoch signifikant ist, jedoch der Regressionskoeffizient der Variablen Anzfin eine Irrtumswahrscheinlichkeit von p=0,2348 für alle potentiellen Akquisitionssubjekte bzw. p=0,2618 für alle tatsächlichen Akquirierer aufweist. Bei Multikollinearität der Daten wird empfohlen, entweder die betroffenen Variablen aus der Regressionsgleichung zu entfernen, die Variablen zu transformieren oder den Stichprobenumfang zu vergrößern. Vgl. Backhaus/Erichson/Plinke/Weiber (1994), S. 33f. Eine Elimination von Anzfin ist aus inhaltlichen Erwägungen wenig sinnvoll und verschlechtert die Aussagekraft der Regressi-qnsgleichung dramatisch. Auch eine Logarithmierung der Variablen löst das Problem der Multikollinearität nicht. Darüber hinaus ist eine Vergrößerung der Stichprobe nicht möglich. Aus diesen Gründen wurde auf eine umfassende Darstellung und Diskussion der Ergebnisse verzichtet. Eine Übersicht mit den genauen Befunden ist dem Anhang D.5. dieser Arbeit zu entnehmen.
In Hypothese H4.3. wurde die Vermutung aufgestellt, daß der Verschuldungsgrad eines Akquisitionssubjektes um so größer ist, je mehr es in die Durchführung von Unternehmensakquisitionen investiert.
Vgl. Abschnitt 4.2. Vgl. ebenfalls die Argumentation bei Poensgen/Hort (1983), S. 84; Long/Ravenscraft (1993), S. 121; Brockhoff (1994a), S. 341.
Bei der Korrelation zwischen sTV und FuE ber handelt es sich folglich um einen Nichtbefund. Als Nichtbe-funde werden im Rahmen der vorliegenden Untersuchung solche Ergebnisse verstanden, die das geforderte Signifikanzniveau von 10% nicht erreichen. Als Negativbefunde werden im Rahmen der vorliegenden Untersuchung hypothesenkonträre, signifikante Ergebnisse bezeichnet. Bei ungerichteten Hypothesen bedeutet ein nicht-signifikantes Ergebnis, daß die Nullhypothese aufrecht erhalten werden kann. Nur bei gerichteten Hypothesen können daher Negativbefunde im engeren Sinne auftreten, in dem ein signifikanter Unterschied in die entgegengesetzte Richtung festgestellt werden kann.
Dieses Ergebnis widerspricht den Befunden von Poensgen/Hort (1983), S. 80, die im Rahmen ihrer empirischen Untersuchung feststellen, daß die Höhe der FuE-Intensität eines Unternehmen signifikant mit seiner Unternehmensgröße korreliert ist. Die Diskrepanz der Befunde kann möglicherweise dadurch erklärt werden, daß es sich bei den technologischen Akquirierern insgesamt um Großunternehmen handelt.
Eine Einbeziehung der Variablen Akquivol in die Regressionsgleichung erbrachte nur eine minimale Verbesserung des Bestimmtheitsmaßes auf r2=0,l 115 im Falle aller tatsächlichen Akquirierer und r2=0,1819 bei den technologischen Akquirierern. Jedoch ist der Regressionskoeffizient der Variablen Akquivol statistisch nicht signifikant und weist im Fall der technologischen Akquirierer nicht das prognostizierte Vorzeichen auf. Dieser Nichtbefund erhärtet die Vermutung, daß die Durchführung von finanzwirksamen Unternehmens-akquisitionen und von interner Forschung und Entwicklung im Akquisitionsunternehmen nicht direkt konkurrierende Investitionsalternativen darstellen.
Eine Herausnahme der “Influential Observations” bringt keine Verbesserung der statistischen Gütekriterien.
In Hypothese H4.4* wurde die Vermutung aufgestellt, daß die FuE-Intensität eines Akquisitionssubjektes um so geringer ist, je mehr dieses Unternehmen in die Durchführung von Unternehmensakquisitionen investiert hat und je mehr Technologien, die substitutiv zur internen FuE eingesetzt werden können, es durch diese Ak-quisitionen erworben hat.
vgl. hierzu auch Brockhoff (1994a), S. 344.
Vgl. Poensgen/Hort (1983), S. 77f.
Vgl. Poensgen/Hort (1983), S. 84f.
Vgl. Brockhoff (1994a), S. 346ff.
Vgl. Hitt/Hoskisson/Ireland/Harrison (1991a), S. 701.
So subtrahieren die Autoren von der spezifischen FuE-Intensität eines Unternehmens lediglich die durchschnittliche FuE-Intensität der Branche, in der dieses Unternehmen den größten Umsatzanteil realisiert. Vgl. Hitt/Hoskisson/Ireland/Harrison (1991a), S. 696f. Zu dem in dieser Arbeit verwendeten Verfahren zur Branchenbereinigung vgl. Abschnitt 5.3.4.
Im weiteren Verlauf dieses Abschnittes werden nur die Befunde in bezug auf die abhängige Variable PI1 dargestellt. Verwendet man statt dessen als abhängige Variable PI2 verschlechtern sich tendenziell die Effektstärken und Signifikanzniveaus der Korrelations- bzw. Regressionskoeffizienten der durchgeführten Analysen. An der grundsätzlichen Aussage ändert sich jedoch nichts. Vgl. Anhang D.5.
Bei den in Tabelle 6.25. dargestellten Werten handelt es sich um Produkt-Moment-Korrelationen nach Pearson (unterhalb der Hauptdiagonalen) sowie Rangkorrelationen nach Kendall (oberhalb der Hauptdiagonalen).
Vgl. hierzu auch die zusammenfassende Darstellung bei Ernst (1996), S. 165ff.
Bei Einbeziehung der unabhängigen Variablen sTV in die Regressionsgleichung verschlechtern sich die Bestimmtheitsmaße und deren Irrtumswahrscheinlichkeiten sowohl für alle tatsächlichen Akquirierer als auch für die Gruppe der technologischen Akquirierer. Auch der Regressionskoeffizient dieser unabhängigen Variablen erreicht nicht das geforderte Signifikanzniveau. Dieses Ergebnis ist möglicherweise durch die starke bivariate Abhängigkeit zwischen den beiden unabhängigen Variablen sTV und FuE bedingt. Auf eine umfassende Darstellung und Interpretation der Befunde wird daher an dieser Stelle verzichtet.
Bei Einbeziehung der unabhängigen Variablen Akquivol in die Regressionsgleichung verschlechtern sich die Bestimmtheitsmaße und deren Irrtumswahrscheinlichkeiten sowohl für alle tatsächlichen Akquirierer als auch für die Gruppe der technologischen Akquirierer. Auch der Regressionskoeffizient dieser unabhängigen Variablen erreicht nicht das geforderte Signifikanzniveau.
Vgl. hierzu die Tabelle 4.2. sowie die Erklärungen dazu in Abschnitt 4.3.1. Auch Cohen/Levinthal (1990), S. 131f., argumentieren, daß sowohl auf individueller als auch auf organisationaler Ebene ein erfolgreicher Wissenstransfer nur dann möglich ist, wenn das zu transferierende Wissen in einer Beziehung zum bereits im Individuum oder im Unternehmen vorhandenen Wissen steht.
Aufgrund der Unbrauchbarkeit des Indikators ZH zur Messung der Kombinierbarkeit der Technologiepositionen der Akquisitionsunternehmen kann im Rahmen der vorliegenden Untersuchung nicht zwischen kombinierbaren und unverbundenen Technologien unterschieden werden. Vgl. Abschnitt 6.2.1.2.
Vgl. Lipton (1982), S. 31 sowie S. 38f; Granstrand/Jacobsson (1983), S. 36f; Chakrabarti (1990), S. 266; Lindholm (1994), S. 34 sowie die Darstellung in Abschnitt 3.3.
So argumentieren Cohen/Levinthal (1990), S. 128f., daß die Existenz interner Absorptionspotentiale eine notwendige Voraussetzung für die erfolgreiche Beschaffung und Integration von externem technologischem Wissen ist.
Vgl. Hitt/Hoskisson/Ireland/Harrison (1991a), S. 701.
Hitt/Hoskisson/Ireland/Harrison (1991a), S. 701f.
Zur Überprüfung von nichtlinearen Zusammenhängen zwischen Variablen vgl. Bortz (1989), S. 236ff., NoruSis (1993), S. 374ff. Ein Beispiel für das Auftreten derartiger Effekte und ihrer Behandlung in der empirischen Akquisitionsforschung stellt die Arbeit von Kusewitt (1995) dar.
Trotzdem wurde auch für die übrigen Variablen die Möglichkeit von nichtlinearen Zusammenhängen grafisch überprüft.
Eine Übersicht über die Ergebnisse sämtlicher vorgenommenen Mittelwertvergleichstests befindet sich im Anhang dieser Arbeit D.6.
Zu den Anwendungsvoraussetzungen einer Varianzanalyse zählt, daß die abhängige Variable metrisch skaliert sein muß. Darüber hinaus wird Varianzhomogenität für die Verteilung der Variablen in den einzelnen Gruppen sowie die Normalverteilung dieser Variablen in der Grundgesamtheit angenommen. Insgesamt ist die Varianzanalyse jedoch relativ robust gegen eine Verletzung der Anwendungsprämissen, da ihre Grundaufgabe letztendlich darin zu sehen ist, das Vorliegen eines Zusammenhangs zu testen und nicht Aussagen über dessen Stärke zu machen. Vgl. zu den Anwendungsprämissen Bortz (1989), S. 343ff.; Backhaus/Erichson/Plinke/Weiber (1994), S. 84ff.
Ein signifikanter F-Wert zeigt lediglich an, daß nicht alle Gruppenmittelwerte gleich sind. Zur inhaltlichen Interpretation der Ergebnisse ist dagegen in der Regel von Interesse, zwischen welchen Grupppenmittelwerten signifikante Unterschiede existieren. Diese zweiseitigen Mittelwertvergleichstests werden im Rahmen der vorliegenden Untersuchung vor allem als t-Tests durchgeführt. Ergänzend zur Durchführung von t-Tests werden Bonferroni-Tests verwendet, die das beobachtete Signifikanzniveau um die Zahl der durchgeführten Mittelwertvergleiche korrigieren. Da jedoch das in SPSS für die Durchführung eines Bonferroni Tests geforderte Signifikanzniveau von 5% von den in dieser Untersuchung geforderten 10% erheblich abweicht und in der Programmeinstellung nicht verändert werden kann, werden im folgenden im wesentlichen die Befunde der durchgeführten t-Tests dargestellt. Falls die Durchführung eines entsprechenden Bonferroni-Tests ebenfalls zu signifikanten Ergebnisse geführt hat, wird darüber gegebenenfalls in einer Fußnote berichtet.
Die Irrtumswahrscheinlichkeiten in Tabelle 6.27. sowie in allen folgenden Tabellen beziehen sich auf die durchgeführten t-Tests. Sämtliche Befunde werden durch Mann-Whitney-U-Tests überprüft. Die Mittelwertvergleichstests werden z.T. zur Überprüfung von gerichteten Hypothesen herangezogen. Eine Hypothese wird als gerichtet bezeichnet, wenn die Richtung des Unterschieds in der Hypothese genannt wird. Da eine derartige Hypothese inhaltlich genauer spezifiziert ist als eine ungerichtete Hypothese, führen bereits geringere Abweichungen zu ihrer Ablehnung. Daher wird bei Mittelwertvergleichstest auf der Grundlage gerichteter Hypothesen das einseitige Signifikanzniveau verwendet. Vgl. Bortz (1989), S. 153ff.
In Hypothese H6.4. wurde angenommen, daß technologische Akquirierer einen höheren Verschuldungsgrad als vergleichbare nicht-akquirierende Unternehmen aufweisen.
In Hypothese H.6.5. wurde die Vermutung aufgestellt, daß technologische Akquirierer einen höheren Verschuldungsgrad als nicht-technologische Akquirierer aufweisen.
In Hypothese H6.1. wurde vermutet, daß nicht-technologische Akquirierer einen höheren Verschuldungsgrad als vergleichbare nicht-akquirierende Unternehmen aufweisen.
Vgl. Tabelle 6.14.
Die Hypothese H6.7. besagt, daß technologische Vielakquirierer einen höheren Verschuldungsgrad als vergleichbare nicht-akquirierende Unternehmen aufweisen.
Vgl. Tabelle 6.18.
In Hypothese H6.6. wurde die Vermutung aufgestellt, daß sich der Verschuldungsgrad der gelegentlichen technologischen Akquirierer nicht vom Verschuldungsgrad vergleichbarer Nicht-akquirierender Unternehmen unterscheidet.
In Hypothese H6.8. wurde angenommen, daß die technologischen Diversifizierer einen höheren Verschuldungsgrad als vergleichbare nicht-akquirierende Unternehmen aufweisen.
So weist Jensen (1986), S. 323ff. auf das Phänomen hin, daß Manager aufgrund ihrer vielfach unterneh-mensgrößenabhängigen Vergütung einen starken Anreiz haben, überschüssigen cash flow in Unternehmensakquisitionen zu investieren, anstatt die nicht benötigten Mittel an die Anteilseigner auszuschütten.
Vgl. o.V. (1995b), S. 76.
Vgl. u.a. Hall (1990), S. 103ff.; Hitt/Hoskisson/Ireland/Harrison (1991b), S. 26, Hitt/Hoskisson/Johnson/Moesei (1994), S. 25. Vgl. auch die zusammenfassende Darstellung der empirischen Befunde früherer Untersuchungen in Abschnitt 3.2.
Vgl. Abschnitt 2.1.2. sowie Abschnitt 2.1.3.
Vgl. Abschnitt 6.2.3.2.
So vermutet Hall (1990), S. 103ff.; daß von ihr im Rahmen ihrer Untersuchung festgestellte geringe Rückgang der FuE-Intensität von Akquisitionssubjekten im Jahr der Übernahme auf die Kürzung unrentabler FuE-Projekte zurückzuführen ist. Vgl. hierzu auch Jensen (1986), S. 323ff, sowie Long/Ravenscraft (1993), S. 121f.
Vgl. hierzu Hypothese H6.2.
Für eine tabellarische Übersicht der Befunde vgl. Anhang D.6.
In Hypothese H6.9. wurde vermutet, daß die technologischen Vielakquirierer eine geringere FuE-Intensität als vergleichbare nicht-akquirierende Unternehmen aufweisen.
Bei der Durchführung eines Mann-Whitney-U-Tests verbessert sich die Irrtumswahrscheinlichkeit auf 2,7%.
Für einen genauen Überblick über die Irrtumswahrscheinlichkeiten vgl. die Übersicht D.6. im Anhang. Betrachtet man nur die bereinigten FuE-Intensitäten, bleibt lediglich der Mittelwertunterschied zu Cluster 3 signifikant.
In Hypothese H6.11. wurde die Vermutung aufgestellt, daß sich die FuE-Intensität der gelegentlichen technologischen Akquirierer nicht von der FuE-Intensität vergleichbarer nicht-akquirierender Unternehmen unterscheidet.
Die in Hypothese H6.13 aufgestellte Vermutung, daß technologische Diversifizierer eine geringere FuE-Intensität als vergleichbare nicht-akquirierende Unternehmen aufweisen, muß also verworfen werden.
Cohen/Levinthal (1990), S. 128, definieren “absorptive capacity” als Fähigkeit eines Unternehmens, den Wert externen (technologischen) Wissens zu erkennen, dieses Wissen gegebenenfalls zu assimilieren und ökonomisch zu verwerten. Die “absorptive capacity” eines Unternehmens wird durch die Menge des im Unternehmen vorhandenen Wissens und dessen Verwandtschaft zum externen Wissen determiniert.
Cohen/Levinthal (1990), S. 138, argumentieren diesbezüglich wie folgt: “Since technical change within an industry ... is often closely related to a firm’s ongoing R&D activity, a firm’s ability to exploit external knowledge is often generated as a byproduct of its R&D. We may therefore consider a firm’s R&D as satisfying two functions: we assume that R&D not only generates new knowledge but also contributes to the firm’s absorptive capacity. “
Vgl. Hitt/Hoskisson/Johnson/Moesel (1994), S. 25.
So wurde ein F-Wert von 2,552 mit einer Irrtumswahrscheinlichkeit von 10% ermittelt.
Die Tabelle bezieht sich lediglich auf Mittelwerte der PI1. Die Analyse der Mittelwerte der PI2 brachte keine abweichenden Befunde, so daß auf eine umfassende Darstellung an dieser Stelle verzichtet wird. Vgl. Anhang D.6.
Für die Patenterteilungen vgl. Anhang D.6.
In Hypothese H6.3. wurde die Vermutung aufgestellt, daß nicht-technologische Akquirierer eine geringere Patentintensität als vergleichbare nicht-akquirierende Unternehmen aufweisen.
Dieser Befund deckt sich mit den Ergebnissen der bereits erwähnten Studie von Hitt/Hoskisson/Johnson/Moesei (1994), die herausfanden, daß akquirierende Unternehmen eine auf einem Signifikanzniveau von 5% geringere Neuproduktintensität als nicht akquirierende Unternehmen aufweisen.
Für eine tabellarische Übersicht der Befunde vgl. Anhang D.6.
Aus den oben bereits erwähnten Gründen wird auf eine umfassende Darstellung der Mittelwerte von PI2 verzichtet. Die Werte für alle Gruppen sind dem Anhang D.6. zu entnehmen.
Vgl. H6.12.
In Hypothese H6.10. wurde vermutet, daß sich die Patentintensität der technologischen Vielakquirierer nicht von der Patentintensität vergleichbarer nicht-akquirierender Unternehmen unterscheidet.
Die unzureichende Integration des extern erworbenen Technologien könnte z.B. durch eine starke Fluktuation des technologischen Schlüsselpersonals des Akquisitionsobjektes bedingt sein. Vgl. hierzu Granstrand/Jacobsson (1983), S. 34; Jacobsson (1984), S. 36f.; Lindholm (1994), S. 140f. Eine andere Möglichkeit ist das “Not-Invented-Here”-Syndrom, das einen erfolgreichen Transfer der Technologien und Techniken zwischen den Akquisitionsunternehmen verhindert, so daß es in der Postakquisitionsphase weiterhin zu Doppelforschung und ähnlichen Ineffizienzen kommt.
Hypothese H6.14. besagt, daß die technologischen Diversifizierer eine größere Patentintensität als vergleichbare nicht-akquirierende Unternehmen aufweisen.
Vgl. Anhang D.6.
Vgl. Chakrabarti/Souder(1987), S. 112.
So argumentiert Bühner (1990a), S. 21 f., daß es keine Erfolgsunterschiede bei der Wissens- und Technologieerschließung zwischen der Durchführung interner Forschung und Entwicklung und technologiewirksamen Unternehmensakquisitionen geben dürfe, da im Gleichgewicht auf dem Markt für Unternehmenskontrolle alle Informationen bereits in den Kaufpreis eines Akquisitionsobjektes einbezogen wurden. Allerdings weist er ebenfalls daraufhin, daß “technologische und marktliche Diskontinuitäten sowie spezifische Ressourcen ... insbesondere im Bereich der Hochtechnologie eher auf eine ungleiche Informationsverteilung schließen [lassen, Anm. d. Verf.].” Die Existenz derartiger Informationsasymmetrien bewirke letztendlich, daß das akquirierende Unternehmen die durch die Akquisition möglichen Wertsteigerungspotentiale überschätzt und daher überhöhte Preise für den Erwerb technologiebasierter Unternehmen zahlt.
Vgl. o.V. (1995b), S. 72.
Die Autoren begründen diese Vermutung wie folgt: “Two related ideas are implicit in the notion that the ability to assimilate information is a function of the richness of the preexisting knowledge structure: learning is cumulative, and learning performance is greatest when the object of learning is related to what is already known. As a result, learning is more difficult in novel domains, and more generally, an individual’s expertise ... will change only incrementally. “Cohen/Levinthal (1990), S. 131.
Vgl. Hitt/Hoskisson/Johnson/Moesel (1994), S. 22.
Hitt/Hoskisson/Johnson/Moesel (1994), S. 24.
Vgl. Hitt/Hoskisson/Ireland/Harrison (1991a), S. 701.
Bei den FuE- und Patentintensitäten handelt es sich um branchenbereinigte Werte. Aus Gründen der Übersichtlichkeit der Darstellung wurden die Abweichungen von den durchschnittlichen FuE- und Patentintensitäten mit 10 multipliziert.
So weist z.B. Hall (1990), S. 122, auf der Grundlage ihrer Untersuchungsergebnisse darauf hin, daß akquisitionsorientierte Unternehmen aufgrund der von ihr festgestellten nicht signifikanten, jedoch andauernden Senkung ihrer FuE-Intensitäten langfristig einen Verlust ihrer Innovations- und damit ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu befürchten haben.
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Pieper, U. (1998). Untersuchungsergebnisse. In: Wirkungen von Unternehmensakquisitionen auf Forschung und Entwicklung. Betriebswirtschaftslehre für Technologie und Innovation, vol 24. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09141-7_6
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