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Zusammenfassung

Die Entwicklungen, die im politischen Bereich zur Gründung der EZB führten haben sehr tiefe historische Wurzeln. Die an dieser Stelle angebrachten Betrachtungen beginnen mit dem Ende des zweiten Weltkrieges. Die Ideen zur europäischen Integration werden verschiedenen Politikern zugeschrieben, letztendlich in die Tat umgesetzt wurden sie vor allem zunächst von Robert Schuman, dem französischen Außenminister in den Vierziger- und Fünfzigerjahren und Konrad Adenauer, dem ersten Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Auf deren Initiative hin wurde am 18. April 1951 der Vertrag zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, die sogenannte Montanunion, in Paris unterzeichnet. Diese Urzelle der heutigen Europäischen Union wurde gebildet von den Ländern Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und Niederlande. Interessant ist dabei anzumerken, dass der Grundgedanke, ein potentielles Streben nach europäischer Vorherrschaft des deutschen Nachfolgestaates des Deutschen Reiches zu begrenzen, bis in die heutige Zeit von einigen Mitgliedsstaaten konsequent weiterbetrieben wird. Beispielhaft sei hier die Diskussion um die erste Präsidentschaft der Europäischen Zentralbank genannt. Nach dem Scheitern der Bemühungen zur Gründung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft im Jahre 1954 kam es am 25. März 1957 zur Unterzeichnung der sogenannten Römischen Verträge. Auch diese Dokumente wurden von den vorgenannten Nationen unterzeichnet.3 Die gesamten Römischen Verträge bestehen aus zwei Vertragswerken, dem EWG-Vertrag und dem Vertrag über die Europäische Atomgemeinschaft — kurz EURATOM genannt. Parallel zu den ersten Bemühungen der Europäischen Integration wurde 1960 die Europäische Freihandelszone — kurz EFTA gegründet. Die größere Anzahl der EFTA-Staaten ist über die Jahre den EG-Verträgen beigetreten. In den siebziger und frühen achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts stagnierte die Weiterentwicklung der Europäischen Gemeinschaft aus unterschiedlichen Gründen, weswegen es zum Begriff der Euro-Sklerose kam. Das Ende dieser Stagnation kam mit einem Bericht über die Verwirklichung des Binnenmarktes im Jahre 1984, der im Januar 1985 in einer Rede von Jacques Delors, dem neuen Kommissionspräsidenten seinen Niederschlag fand, in der er das Datum 1992 als mögliches Datum zur Überwindung aller innergemeinschaftlichen Grenzen nannte. In der Folge kam es im Juni 1985 auf dem Gipfel von Mailand zu dem Beschluss, einen Zusatzvertrag zu den Römischen Verträgen aufzubauen, der in der sogenannten einheitlichen Europäischen Akte endete. Hauptziele dieser einheitlichen Europäischen Akte waren unter anderem die Vollendung des Binnenmarktes und die Konvergenz der Wirtscharts- und Währungspolitik aller Mitgliedsstaaten.4 Im Jahr 1991 erfolgte die Bildung des sogenannten Europäischen Wirtschaftraumes (EWR), in der sich die EG und die EFTA-Staaten näher kamen. 1990 begann dann durch den Beschluss auf dem EG-Gipfel in Dublin die Arbeit zweier Regierungskonferenzen, die zum Inhalt hatten, ein Vertragswerk zum einen über eine politische Union und zum anderen über eine Wirtschafts- und Währungsunion zu erarbeiten. Auf dem EG-Gipfel in Maastricht erfolgte am 7. Februar 1992 die Unterzeichnung der entstandenen Verträge. Der genauere Inhalt des Maastrichter Vertrages zur Bildung einer Wirtschafts- und Währungsunion bildete den Inhalt des folgenden Kapitels.

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Kriener, E. (2002). Das vertragliche Gerüst der europäischen Geldpolitik. In: Wettbewerbliche Veränderungen im Bankensektor und ihre Auswirkungen auf die Geldpolitik der EZB. ebs-Forschung Schriftenreihe der EUROPEAN BUSINESS SCHOOL Schloß Reichartshausen, vol 40. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09131-8_2

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