Zusammenfassung
Eine wichtige Determinante für das Zustandekommen von Verträgen und für den Erfolg wirtschaftlichen Handelns ist die Informationsverteilung zwischen den einzelnen Wirtschafts Subjekten. Bereits vor mehr als fünfzig Jahren hat HAYEK16 betont, daß die Koordination wirtschaftlichen Handelns vor allem deshalb problematisch sei, weil niemand über die Gesamtheit der Informationen verfüge. Obwohl er bereits zu diesem Zeitpunkt die Bedeutung der Information für wirtschaftliches Handeln herausstellte, erfolgte die Integration von Informationsproblemen in ökonomische Modelle erst sehr viel später. Pionierarbeiten auf diesem Gebiet sind AKERLOF, ROTHSCHILD/STIG-LITZ und SPENCE zu verdanken.17
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Referenzen
Vgl. Hayek (1945), S. 519 ff.
Vgl. Akerlof (1976), Rothschild/Stiglitz (1976) und Spence (1973).
Zum opportunistischen Verhalten vgl. Franke/Hax (1994), S. 411 f.
Zum Marktversagen aufgrund vorvertraglicher Informationsasymmetrie vgl. Akerlof (1970), S. 490 f.
Zu einem Überblick über vor- und nachvertragliche Informationsasymmetrie vgl. Hartmann-Wendeis (1989), S. 714 ff, Hartmann-Wendels (1990), S. 228, und Spremann (1990), S. 561 ff.
Vgl. Arrow (1985), S. 38. Strenggenommen bezeichnen Adverse Selection und Moral Hazard Konsequenzen von vor- und nachvertraglicher Informationsasymmetrie; hier werden sie hingegen auch stellvertretend für die Art der Informationsasymmetrie verwendet.
Zu einem Modell mit Adverse Selection und Moral Hazard vgl. Laffont/Tirole (1986).
“Hidden Information” kann sich auch auf Informationsasymmetrie nach Vertragsschluß beziehen, und einige Autoren nehmen eine direkte Zuordnung von Hidden Information zur nachvertraglichen Informationsasymmetrie vor, vgl. Rasmusen (1989), S. 133.
Zwischen dem Signal und dem verdeckten Merkmal muß keine kausale Beziehung bestehen, ein statistischer Zusammenhang ist völlig ausreichend. Vgl. Haugen/Senbet (1979), S. 671 ff.
Vor diesem Hintergrund erfolgt keine direkte Information über die verdeckten Merkmale, weil in diesem Fall ein erforderlicher Anreiz zur korrekten Informationsübertragung fehlt.
Für nicht-dissipative Signaling-Modelle ist charakteristisch, daß bei (ex post) korrekter Information keine Kosten anfallen, vgl. hierzu Modelle von Bhattacharya (1980), Thakor (1982) und Franke (1987). Zu dissipativen Signaling-Modellen vgl. Bhattacharya (1977), Leland/Pyle (1977) und Ross (1977).
Self-Selection wird häufig auch als Screening bezeichnet.
Zum Screening durch ein Versicherungsunternehmen vgl. Rothschild/ Stiglitz (1976), S. 629 ff.
Zum Moral Hazard bei Kreditfinanzierung vgl. Stiglitz/Weiß (1981), S. 393 ff., und zwischen Kapitalgeber und Unternehmer vgl. Spremann (1990), S. 571 ff.
Nachvertragliche Informationsprobleme können auch in allgemeineren kapitalmarkttheoretischen Modellkonzeptionen analysiert werden. Vgl. hierzu die Ausführungen in Kapitel 3.
Ein Vertrag ist effizient, wenn sich kein Vertragspartner besser stellen kann, ohne den anderen schlechter zu stellen.
Das Risikogeschäft gilt als Kern des Versicherungsgeschäfts, vgl. Farny (1995), S. 14.
Zum Zusammenhang zwischen Versicherung, Risikotransfer und einer Verbesserung der Alloka-tion von Resourcen vgl. Arrow (1970), S. 134 ff.
Das Informationskonzept der Versicherung findet nachfolgend insbesondere deswegen eine Erwähnung, weil es in einem komplementären Verhältnis zu der im weiteren Verlauf relevanten Informationsrunktion steht.
Zum Informationskonzept der Versicherung vgl. Müller (1981), S. 163 ff., Müller (1987), S. 119, Müller (1994), S. 363 ff., und Seng (1989), S. 192. Es steht im Gegensatz zu dem Versicherungsschutzkonzept der Versicherungsproduktion, wobei sich die beiden Konzepte jedoch nicht ausschließen, sondern eher einen komplementären Charakter haben. Zu einem Vergleich der beiden Konzepte vgl. Corsten (1994), S. 63 ff. Allgemein zur Versicherungsproduktion vgl. Eszler (1997).
“Der Umgang mit der Ware Versicherung ist der Umgang mit Information”, Herbst (1996), S. 174.
Zu Entscheidungen unter Risiko bei unvollständiger Information vgl. EisenfuhrAVeber (1994), S. 239 ff. Allgemein zu Entscheidungen unter Risiko vgl. Laux (1995) und Schneeweiß (1967).
Im Falle einer Feuerversicherung besteht die Zustandsgarantie beispielsweise darin, daß nach einem Gebäudebrand der ursprüngliche Zustand des Gebäudes durch die Versicherung wiederhergestellt wird. Dies erfolgt durch einen monetären Ausgleich durch das Versicherungsunternehmen.
Unterstellt man einen vollständigen Versicherungsschutz, dann beeinträchtigt ein Brandschaden nicht die zukünftige Vermögensposition des Unternehmens.
Das Risiko potentieller Zahlungsausfalle wird für die Gläubiger dadurch gemindert, daß Zahlungsausfalle nicht mehr durch einen Brand verursacht werden können.
Beispielsweise wird eine Bank einen Kredit für die Erstellung von Produktionshallen nur unter der Bedingung gewähren, daß das Unternehmen eine Brandversicherung abschließt. Das Insistieren auf einen Versicherungsabschluß ist unter dem Gesichtspunkt der Informationsbeschaffung durch die Versicherung verständlich. Ob dieses Verhalten aus ökonomischen Gesichtspunkten rational ist, bedarf einer Analyse der Interdependenzen zwischen Versicherungsprämie, Kreditzins und Risikoallokation.
Vgl. Seng (1989), S. 193, Müller (1981), S. 166, und Müller (1994), S. 364.
Von der Existenz von Risiko darf nicht auf einen unvollständigen Informationsstand des Entscheidungssubjekts geschlossen werden. Eine Risikosituation ist durchaus mit dem Vorliegen vollständiger Information vereinbar, vgl. Sieben/Schildbach (1990), S. 5 f.
Zur asymmetrischen Information und dem Abschluß von Versicherungen vgl. Wein (1997), S. 104 ff.
Bei einer stärker versicherungstheoretisch orientierten Untersuchung müssen darüber hinaus Informationsasymmetrien zwischen Rückversicherung, Versicherungsunternehmen und Versicherungsvertrieb beachtet werden, vgl. Herbst (1996).
Das Versicherungsunternehmen kann auch aufgrund seiner Erfahrung mit dem Umgang und mit der Übernahme von Risiken über einen besseren Informationsstand als der Versicherungsnehmer verfugen, vgl. Herbst (1996), S. 172.
Aufgrund des komplementären Charakters der Informationsfunktionen können selbstverständlich sowohl das Versicherungsunternehmen als auch der Versicherungsnehmer eine Verbesserung ihres Informationsstandes erfahren.
Zu Marktgleichgewichten auf dem Versicherungsmarkt bei asymmetrischer Information vgl. Doherty/Schlesinger (1995), S. 653 ff., Rothschild/Stiglitz (1976), S. 629 ff., und Shavell (1979), S. 280 ff.
Dies bedeutet, daß jeder Vertrag der individuellen Risikosituation des Versicherungsnehmers gerecht wird. Vgl. hierzu das Adverse-Selection-Modell von Rothschild/Stiglitz (1976).
Es ist zu bedenken, daß eine Verschlechterung der Schadenwahrscheinlichkeit nicht unbedingt das Ergebnis moralischer Perfidie, sondern ausschließlich das Resultat eines rationalen Verhaltens sein kann. Vgl. Eisen (1979), S. 119 und Takao (1982), S. 5.
Zur Schadenverhütung vgl. Heilmann (1991), S. 503.
Vgl. Thakor (1982), S. 717 ff.
Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich auf eine Darstellung der Modellergebnisse. Von einer Diskussion der Signaling-Modellierung wird abgesehen, vgl. hierzu Hartmann-Wendels (1986), S. 144.
Eine Anleihen- oder Bondausfallversicherung existiert auf dem deutschen Markt nicht. Sie kann vom Prinzip her mit einer Kreditausfallversicherung verglichen werden.
Von Problemen der asymmetrischen Information zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer wird abstrahiert.
Hierin hegt die entscheidende Modifikation im Vergleich zum nicht-dissipativen Signaling-Modell von BHATTACHARYA. Vgl. hierzu Bhattacharya (1977), S. 104 ff.
Die Versicherung erfüllt eine Absicherungs- und eine Signalfiinktion.
Über Art und Weise der Informationsbeschaffung werden keine näheren Angaben gemacht.
Die Versicherungsprämie übersteigt in Höhe der Informationsbeschaffungskosten die “faire” Prämie.
Die Annahme der rationalen Erwartungen ist eine in Signaling-Modellen übliche Gleichgewichtsbedingung.
Als notwendige und hinreichende Bedingung für ein Pooling-Gleichgewicht muß gelten, daß die Veränderung der Differenz zwischen den Signaling-Kosten (=Versicherungsprämie) und den Inforrnationsbeschafíungskosten bei einer marginalen Veränderung der Ausfallwahrscheinlichkeit so groß sein muß wie das Verhältnis von (1+Anleihezins) und (1+sicherem Zins). Aus dieser Bedingung läßt sich ableiten, daß die Signaling-Kosten mit zunehmender Ausfallwahrscheinlichkeit zunehmen. Vgl. Thakor (1982), S. 723.
Es kann eine Analogie zu effizienten Anreizverträgen hergestellt werden, in denen der Agent das gesamte Risiko trägt, wenn er risikoneutral ist, vgl. Harris/Raviv (1979), S. 231 ff.
Ein Separating-Gleichgewicht kommt nur zustande, wenn die Differenz aus Signaling-Kosten und Informationsbeschaffungskosten über die Ausfallwahrscheinlichkeit ein inferiores Minimum erreicht.
Je höher die Ausfallwahrscheinlichkeit, desto größer ist die Prämie.
Vgl. stellvertretend Spahr/Sunderman/Amalu (1991) und Cole/Officer (1981). Nicht bestätigt werden diese Ergebnisse in Braswell/Nosari/ Browning (1982).
Vgl. Kidwell/Sorensen/Wachowicz (1987).
Ein Basispunkt entspricht 0,01 % vom Kurswert der Anleihe. Die Versicherungsprämie wird auch in Basispunkten ausgedrückt.
Das Rating ist das Resultat der Einschätzung der Kreditfähigkeit von Unternehmen. Je schlechter die Kreditfähigkeit eingeschätzt wird, desto größer ist die Unsicherheit über die Preisbildung der Anleihe.
Vgl. Hsueh/Liu (1990), S. 693.
Auch innerhalb der einzelnen Theorieausrichtungen kommt es zu sehr uneinheitlichen Verwendungen und Klassifizierungen des Risikobegriffs, zu einem Überblick vgl. Vaughan (1992), S. 4 ff.
Vgl. Schneeweiß (1967), S. 2.
Als Referenzwert wird der Nichteintritt eines Schadens festgelegt, vgl. Farny (1995), S. 21.
Zur Unsicherheit des Risikobegriffs vgl. Karten (1972), S. 279 ff., und Karten (1993), S. 3825 ff.
Beispielsweise kann ein pures Risiko aus der Sicht des Versicherungsnehmers spekulativ sein, wenn die zu erwartende Entschädigung durch die Versicherung höher ist als der ökonomische Schaden.
“The distinction between pure and speculative risks is an important one, because normally only pure risks are insurable”, vgl. Vaughan (1992), S. 8. In gleichem Sinne vgl. Hax (1964), S. 26, und Farny (1995), S. 22.
Außer den oben aufgeführten Kriterien können noch die Zufälligkeit und die Größenmerkmale der Schadenverteilung genannt werden, vgl. Farny (1995), S. 28 ff.
Die relative Streuung wird durch den Variationskoeffizienten gemessen, der bei einer großen Zahl homogener und unabhängiger Risiken gegen Null konvergiert. Zur Kritik an diesem Risikomaß vgl. Albrecht (1982), S. 514 ff. Zum Risikoausgleich im Kollektiv vgl. darüber hinaus Albrecht (1984a und 1984b).
Zu einer vergleichenden Analyse von Rückversicherung versus Versicherungsfutures zur Absicherung vornehmlich systematischer Risiken vgl. Niehaus/Mann (1992). Allgemein zur Rückversicherung vgl. Blazenko (1986).
Zu eher volkswirtschaftlichen Bedenken bei grenzenloser Versicherbarkeit vgl. Meyer (1989), S. 198 f.
Beispielsweise ist das reine Risiko in Form einer Naturkatastrophe von systematischer Natur.
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Trah, C. (1998). Information und Versicherung. In: Versicherung und finanzwirtschaftliche Entscheidungen im Unternehmen. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09105-9_2
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