Zusammenfassung
Eine Analyse der Effizienz von Subventionen in Rahmen der staatlichen Finanzpolitik setzt eine klare Abgrenzung der Begriffsinhalte voraus.53 Es wurden hierzu in zahlreichen Arbeiten (besonders in den fünfziger/sechziger und in den neunziger Jahren) Subventionen begrifflich diskutiert und dabei erhebliche Unterschiede in den einzelnen Definitionen festgestellt.5411–55 Dies mag einerseits daran liegen, daß der Subventionsbegriff schon lange in der Umgangssprache seine Verwendung fand, bevor eine wirtschaftswissenschaftliche Definition vorlag. Andererseits bedingt die Verwendung innerhalb der drei wissenschaftlichen Disziplinen naturgemäß differierende Be-griffsabgrenzungen.56u.57u.58 Nicht selten war und ist eine Subventionsdiskussion wissenschaftlich unfruchtbar oder, wie Andel anmerkt, „[tendiert] der Grenzertrag der Diskussion über den Subventionsbegriff [...] gegen Null, nicht selten ist er negativ.”59 Die Zweckmäßigkeit einer Vielzahl von Subventionsdefinitionen, die häufig nur den Dissens heftiger interessensmotivierter Auseinandersetzungen in Theorie und Praxis widerspiegeln, zeigt nur zu oft den Versuch, „unter allen Umständen originell zu sein, und politisch taktischen Erwägungen [in den Vordergrund zu stellen].”6011–61 Eine „allgemein akzeptierte Definition gibt es [daher] nicht.”62u.63 Die Bildung von Subventionsbegriffen ist somit eine Frage der Zweckmäßigkeit, die sich aus der Verschiedenheit der Untersuchungsperspektiven und Erkenntnisentwicklungen ergibt.64 Mit Blick auf die hier angestrebte Forschungsperspektive geht es somit nicht darum, den Subventionsbegriff zu verifizieren oder zu falsifizieren.65
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Literatur
Vgl. A. Kötzle (1980), S. 104.
Vgl. hierzu die nachfolgende Begriffsdiskussion, Kapitel A, Abschnitt 1.1.
Vgl. K.-H. Hansmeyer (1963), S. 12. Hansmeyer spricht sogar von einem “Begriffswirrwarr”.
Eine erste akzeptable Begriffsdefinition und-diskussion wurde 1929 durch Zachau-Mengers vorgenommen. Vgl. hierzu ausführlich G. Zachau-Mengers (1930), S. 4 ff.
Vgl. H. H. v. Arnim (1986), S. 81; übereinstimmend: H.-D. Grosser (1983), S. 23.
Die unterschiedlichen Perspektiven im Erkenntnisobjekt sind: 1. Die Volkswirtschaft sowie Finanzwirtschaft; 2. Die Rechtswissenschaften; 3. Die Betriebswirtschaft.
N. Andel (1970), S. 4.
N. Andel (1970), S. 4; weiterhin: B. Fritzsche et al. (1988), S. 1–3; übereinstimmend: A. Kötzle (1980), S. 104–105.
Vgl. K. Trojanus (1995b), S. 3; übereinstimmend: B. Fritzsche et al. (1988), S. 1–3; übereinstimmend: F. Rosenthal (1993), S. 66; übereinstimmend: A. Kötzle (1980), S. 104–105.
K. Trojanus (1995b), S. 3.
Vgl. B. Schaerer (1992), S.33; übereinstimmend: H. Blankmann (1987), S. 263; übereinstimmend: K. Reding (1987), S. 5; übereinstimmend: J. Starbatty (1984), S. 1; übereinstimmend: W. Deininger (1975), S. 11; übereinstimmend: U. Berthold (1967), S. 11; übereinstimmend: K.-H. Hansmeyer (1963), S. 12.
N. Andel spricht von der “Zweckmäßigkeit, die im Hinblick auf das Untersuchungsziel beantwortet werden sollte”. Vgl. N. Andel (1977), S. 491.
Vgl. hierzu M. Nieder-Eichholz (1995), S. 21; übereinstimmend: B. F. Gröbner (1983), S. 10–11.
Zur Kritik an einem essentialistischen Wissenschaftsziel. vgl. K. Chmielewicz (1994), S. 51.
Die Begriffsbildung ist nicht das Kernziel dieser wissenschaftlichen Arbeit, sondern dient der Zweckmäßigkeit der Effizienzmessung und ist daher eine notwendige Voraussetzung für eine weitere Erörterung.
Obwohl hier nicht die quantitative Analyse der Subventionen im Mittelpunkt der Betrachtung steht, sollte eine klare Begriffsfassung bestehende Unsicherheiten und Interpretationsspielräume in Theorie und Praxis eingrenzen helfen.
Vgl. J. M. Stowasser (1980), S. 440.
Andere Ausgaben im Rahmen der Finanzpolitik, wie Transferzahlungen etc., werden nicht behandelt.
Eine ausführliche Darstellung der Einteilung von Transaktionen in der Finanzwissenschaft ist bei A. Stobbe (1984), S. 108 ff. zu finden. Nach Stobbe, der den Übergang eines Wirtschaftsobjekts auf ein anderes als Tausch mit Gegenleistung oder als Übertragung ohne Gegenleistung definiert, gibt es fünf ökonomische Transaktionsarten: 1. Realtausch, 2. Übertragung, 3. Güterkauf/-verkauf, 4. Forderungstransfer (Übertragung), 5. Forderungskauf/-verkauf. Im folgenden ist die Übertragung ohne (marktliche) Gegenleistung von Hauptinteresse.
Vgl. A. Stobbe (1984), S. 108; übereinstimmend: F. Geigant et al. (1983), S. 607; weiterführend zur ausführlichen Definition und Bedeutung einer Marktleistungsbeziehung siehe Kapitel A, Abschnitt 1.1.2.
Vgl. N. Andel (1977), S. 491.
In Abschnitt 1.0. wurde kurz auf die Unterschiede einer zwischen weiten und einer engen Definition mit dem Ziel eingegangen, einen möglichst weiten Subventionsbegriff zu definieren, um interessante Erscheinungen nicht von Anfang an von der Betrachtung auszuschließen.
Vgl. N. Andel (1977), S. 491.
Andel betrachtet einen engen Subventionsbegriff für eine fmanzwissenschaftliche Untersuchung als am vorteilhaftesten: vgl. N. Andel (1970), S. 5.
Vgl. N. Andel (1977), S. 491.
C. S. Shoup(1972), S. 18.
N. Andel(1977), S. 492.
B. Fritzsche et al. (1988), S. 5.
Zur Begriffsabgrenzung der Wirtschaftsforschungsinstitute siehe ausführlich: Kapitel A, Abschnitt 1.2.2.
Vgl. D. Ewringmann, K.-H. Hansmeyer (1975), S. 13–17.
K.-H. Hansmeyer, D. Ewringmann (1975), S. 17.
Vgl. K.-H. Hansmeyer, D. Ewringmann (1975), S. 15.
Vgl. H. Zimmermann, K.-D. Henke (1987), S. 391–399, insbes. S. 431.
G. Schmölders (1970), S. 232.
K.Trojanius(1995), S. 40.
Vgl. K. Reding (1987), S. 3.
Vgl. K. Reding (1987), S. 3.
Vgl. K. Bienert (1967), S. 102.
Zur Diskussion und zur Brauchbarkeit der unterschiedlichen Definitionen vgl. D. Ewringmann, K. H Hansmeyer (1975), S. 15–26 übereinstimmend: K.-H Hansmeyer (1963), S. 28.
Vgl. H. Blankmann (1987), S. 265.
Eine Auswahl synonym verwandter Begriffe in Theorie und Praxis sei vollständigkeitshalber an dieser Stelle erwähnt: Subventionen = Anpassungshilfen, Ausgleichszahlungen, Beihilfen, Betriebshilfen, Dotationen, einseitige Marktleistungsbeziehung, Erleichterungen, Ertragssteigerungshilfen, Finanzhilfen, Förderung, Hilfen, Investitionszulagen, Präferenzbeiträge, Prämien, Rückvergütungen, Strukturbeihilfen, Subsidien, Transferzahlungen, Unterstützungen, Vergütungen, Zuschüsse und Zweckzuweisungen.
H. Blankmann (1987), S. 271.
Auch in der juristischen Lehre besteht keine Einigkeit über den Subventionsbegriff. Eine enge Begriffsbestimmung sieht in Subventionen nur die von Hoheitsträgern unmittelbar den Unternehmern zu Produktionszwecken gewährten finanziellen Leistungen, die in die marktwirtschaftliche Wettbewerbslage eingreifen und eine Änderung des freien Zustandekommens vom Sozialprodukt und Einkommen bewirken. Andere Meinungen ergänzen den Subventionsbegriff um mehr als dem Produktionszweck dienende Hilfen. Eine ausführliche juristische Erörterung des Subventionsbegriffs ist bei A. Bleckmann (1978b), S. 21–28, insbes. S. 21–22, zu finden.
Vgl. H. Blankmann (1987), S. 271.
Zur ausführlicheren Kritik am Stand der ökonomischen Subventionsbegriffsforschung siehe Kapitel A, Abschnitt 2.0.
; Vgl. hierzu einen weiterführenden und bewertenden Überblick in der finanzwissenschaftlichen Literatur zur Problematik der Subventionsabgrenzung bei H. Blankmann (1987), S. 269–276 insbes. auch den Quellenhinweis in den Fn. auf S. 271.
Vgl. hierzu ausführlich: B. Fritzsche et al. (1988), S. 5–6; übereinstimmend: A. Kötzle (1980), S. 104–105; übereinstimmend: Th. Wessels (1960), Sp. 5321–5329; in der rechtswissenschaftlichen Literatur: A. Bleckmann (1978b), S. 13; übereinstimmend: G. Schetting (1975), S. 66; übereinstimmend: W. T. v. Kalm (1975), S. 80 ff.
Vgl. B. Fritzsche et al. (1988), S. 5–6.
Vgl. H. E. Freudenberg (1934), S. 26.
Zum Abgrenzungsaspekt des “privaten Unternehmens” als Subventionsmittler siehe die Ausführungen in Kapitel A, Abschnitt 1.2.2.
Vgl.N. Andel(1970), S. 7.
Vgl. hierzu ausführlich: K. Alewell (1965), S. 97.
Vgl. A. Kötzle (1980), S. 104–105.
Vgl. N. Andel (1970), S. 7.
Vgl. D. Ewringmann, K.-H. Hansmeyer (1975), S. 15.
Zur Abgrenzung der Institute vgl. Kapitel A, Abschnitt 1.2.3.
Vgl. B. Fritzsche et al. (1988), S. 6.
B. Fritzsche et al. (1988), S. 6.
Vgl. A. Kötzle (1980), S. 104–105.
Vgl. C. S. Shoup (1970), S. 149.
Diese Ansicht wurde erstmals im Jahre 1922 von K. T. Eheberg (1922), S. 710 und J. Popitz (1927), S. 340 vertreten.
Vgl. K. Alewell (1965), S. 99.
Vgl. K.-H. Hansmeyer (1963), S. 13.
Leistungssubventionen = positive Subventionsarten.
Als Synonyme für eine Verschonungssubvention werden u. a. verwandt: “negative Steuer”, “Steuervergünstigung” und “Steuerererlaß”.
Vgl. A. Kötzle (1980), S. 106.
Aus verwaltungsrechtlicher Sicht wird ein Unterschied zwischen Leistungssubventionen und Verschonungssubventionen, d. h. den Steuersubventionen, gemacht, da verschiedene Regelungen jeweils greifen, die eine entsprechende Differenzierung in verwaltungsrechtlicher Hinsicht notwendig machen. Vgl. H. Maurer (1995), S. 419 ff.
Voraussetzung ist ein zeitgleicher wirtschaftlicher Effekt.
Vgl. H.Maurer (1995), S. 420.
Vgl. N.Andel (1977), S. 492–493.
Andel spricht in diesem Zusammenhang von dem weitverbreiteten Beschaffungsprotektionismus durch Differenzierung nationaler und internationaler Anbieter aus regional- oder mittelstandspolitischen Gründen. Ein (internationales) Beispiel hierfür zeigt sich in den “patriotischen Postula-ten wie Buy-American-Act oder Buy British”. Vgl. u. a. N. Andel (1977), S. 492.
Vgl.N. Andel(1977), S.492.
Vgl. H. Maurer (1995), S. 430–432.
Kürzlich wurde das Bürgschaftsprogramm der Bundesregierung für die NBL und Berlin bis 2001 verlängert. Träger des Programms ist die DtA mit einem Volumen von über 1 Mrd. DM. Vgl. o. V. (1998a), S. 18.
Vgl. zum Problem der Erfassung von Infrastruktursubventionen: N. Andel (1977), S. 492; weiterführend: BMF (1991), S. 263. Zum Problem der Erfassung von Beschaffungs- und Verbilli-gungssubventionen: B. Fritzsche et al. (1988), S. 9–11. Die Autoren sprechen von dem Erfassungsproblem bei den o. g. Subventionsfällen, die bei einem Vergleich der vom Staat geforderten “Markt”-preise und “Normar,-gebühren/-beiträge zu einem subventionierten Korrelat auftreten. Bei einem Leistungsaustausch, der erst durch die spezielle Förderung des Staates zustande kommt, ist die Wahl eines meßbaren Referenzpreises mehr oder weniger willkürlich. Die staatliche Kreditverbilligung bildet trotz prinzipieller Vergleichbarkeit zu einem öffentlichen Kredit bei der Fixierung der Subventionshöhe ein erhebliches Operationalisierungsproblem. Insbes. die “weichen Bedingungen”, wie z. B. geringere Bonitätsanforderungen an den Kreditnehmer, die Elemente einer Verbilligungssubvention enthalten, erschweren die Erfassung der Subventionshöhe erheblich. Vgl. hierzu ausführlich: B. Fritzsche et al. (1988), S. 9–10.
Auf diese Subventionsformen kann nur sehr bedingt im Rahmen der Fallstudien eingegangen werden, da, sofern hier eine verdeckte Subventionierung stattfand, diese nur im Einzelfall erläutert und abgeschätzt werden kann.
Anders Alewell; er definiert im Gegensatz zu staatswissenschaftlichen Gesichtspunkten indirekte und direkte Subventionen aus dem Blickwinkel des Verhältnisses zwischen dem intervenierenden Staat und dem begünstigten Betrieb. Eine direkte Subventionierung liegt somit vor, “wenn der die Begünstigung auslösende Willensakt des Staates bzw. einer öffentlichen Stelle unmittelbar dem Begünstigten gegenüber erfolgt, wenn also eine unmittelbare Interventionsbeziehung Staat-Begünstigter entsteht.” Eine indirekte Subventionierung liegt vor, wenn beispielsweise ein über dem Marktpreis liegender Fest- oder Mindestpreis im Absatzmarkt des zu begünstigenden Betriebes vom Staat festgelegt wird. Vgl. K. Alewell (1965), S. 100–103.
Eine ausführliche Darstellung der “offenen und versteckten Subventionen” ist bei E. Alexander-Katz (1959), S. 235–249 zu finden.
Hierbei handelt es sich mehrheitlich nicht um verwendungsgebundene Zuschüsse und-darlehen.
Stellvertretend in der Literatur: F. Stille et al. (1992), S. 214 ff.
Vgl. F. Stille et al. (1992), S. 223.
Vgl. H.Maurer (1995), S. 421.
Vgl. hierzu die Aktivitäten der bayerischen Industriepolitik bei C. Knust (1997), S. 17; übereinstimmend: o.V. (1997y), S. 17.
Der Subventionsbericht unterscheidet in seiner Berichtserstattung insgesamt vier Hauptpositionen. Neben den hier erwähnten Gestaltungs-, Anpassungs- und Erhaltungssubventionen werden die sonstigen Hilfen ergänzt. Vgl. hierzu Kapitel A, Abschnitt 1.2.2.
Vgl. C. Satorius (1997), 720, § 12 Abs. 1, 2.
Gestaltungssubventionen werden auch als Produktivitätshilfen bezeichnet.
Vgl. K. Trojanus (1995a), S. 45.
Vgl. K. Reding (1987), S. 12.
Die Anpassungssubventionen werden häufig auch als Transferkosten bezeichnet. Sie können sowohl dem Empfänger als auch dem Destinatar zugute kommen.
Vgl.K. Trojanus (1995a), S. 44.
Das Prüfergebnis des BRH zur Subventionsplanung zeigt, daß “erst im zweiten Schritt überlegt (wird), wofür das bewilligte Geld eigendlich ausgegeben werden sollte”. BT (1997c), S. 1.
Der Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes Forsa zufolge erreichten 65% der Bundesbürger Subventionen als gut für existenzbedrohte Unternehmen. Nur jeder vierte lehnt Subventionen ab. Hieraus läßt sich ableiten, daß die Furcht vor Arbeitsplatzverlusten Subventionen für alle politischen Parteien sowie die Wählerschaften aller Richtungen und Altersgruppen als probates Mittel dienlich erscheinen läßt. O. V. (1996m), S. 12.
Vgl. hierzu ausführlich die Kritik der h. M. in Kapitel A, Abschnitt 1.2.2.
Vgl. G. Schmölders (1970), S. 227–228.
In diesem Abschnitt soll nur die weit gefaßte Form der Subventionswirkungsanalyse diskutiert werden. Im Kapitel B wird im Rahmen der Ausführungen zum staatlichen Subventionsprozeßeine weiterführende Betrachtung verschiedener Instrumente der Wirkungskontrolle für Subventionen zur Diskussion kommen. Zur Trennung zwischen einer engen und weiten Form der Wirkungsanalyse siehe H. Zimmermann (1985), S. 87–105.
Eine ausführliche Darstellung hierzu ist bei N. Andel (1970) sowie bei U. Berthold (1967) zu finden.
Weiterführend und ergänzend: Kapitel A, Abschnitt 2.2.
Vgl. hierzu die Ausführungen zu den methodischen Problemen in Kapitel A, Abschnitt 2.2.
Vgl. E. Alexander-Katz (1959), S. 246.
Vgl. H.Zimmermann (1985), S. 92.
Insbes. die “Ceteris-paribus-Klausel” spiegelt das Komplexitätsproblem bei der Modellbildung wider und zeigt, wie eingeschränkt die Aussagen einer Wirkungsanalyse sind.
Vgl. H. Zimmermann (1985), S. 92.
Vgl. A. Kötzle (1980), S. 109.
N. Andel(1970), S. 16.
Andel nimmt hier eine umfassende Analyse der Subventionwirkungsverläufe vor. Vgl. N. Andel (1970), S. 16 ff.
Vgl. N. Andel (1970), S. 127.
Vgl. hierzu die Ausführungen in Kapitel A, Abschnitt 5.5.
Vgl. hierzu die Ausführungen in Kapitel A, Abschnitt 5.3.
Vgl. A. Kötzle (1980), S. 109–110.
Vgl. A. Kötzle (1980), S. 110.
Die hier dagestellte Wirkungskette erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und hat nur exemplarischen Charakter, da in Abhängigkeit der jeweiligen Hypothesen unterschiedliche und weitere Veränderungsprozesse (= Wirkungsketten) entstehen können. Weiterführend: R. H. Va-rian(1995).
In Kapitel B dieser Arbeit wird auf die Bedeutung operationalisierbarer Schwellenwerte für eine effiziente Subventionswirkung Bezug genommen.
Vgl. hierzu ausführlich: K. Alewell (1965), S. 82–86.
Je häufiger derartige Tauschakte vorgenommen werden, desto eher können sie als Richtschnur herangezogen werden und münden letztlich in einen “objektivierten Marktpreis”, der als Maßstab für die Gleichwertigkeit und die Überwindung von Bewertungsdivergenzen von Leistung und Gegenleistung dienen kann.
Vgl. hierzu die Ausführungen in Kapitel A, Abschnitt 1.1.1.
„Privatbetrieb” wird synonym mit „Unternehmen” und „Betrieb” verwendet.
Einige Autoren diskutieren nur einen engen Begriff, bei dem das Hauptmerkmal eine vom Staat direkt erbrachte Leistung ist. I. d. R. nimmt die Bereitschaft für eine “weite Abgrenzung” bei betriebswirtschaftlichen Arbeiten zu und bei finanzwissenschaftlichen Arbeiten, je nach wirtschaftspolitischer Richtung, eher ab. Letztere lehnen die erw. Definition mit dem Hinweis ab, daß diese nicht mit dem “finanzpolitischen Tatbestand der Subvention” übereinstimme und eine zusätzliche Begriffsverwirrung bei der Umformung entstehen könne. Vgl. hierzu Kapitel A, Abschnitt 1.1.1.
Vgl. K. Alewell (1965), S. 87–88.
Vgl.K. Alewell (1965), S. 91–92.
Eine ausführliche verfassungsrechtliche Prüfung der Subventionierung wird in Kapitel A, Abschnitt 4.2. vorgenommen.
Vgl. G. Blümle, W. Patzig (1988), S. 45.
Vgl. Statistisches Bundesamt (1988), S. 110 ff.
Vgl. Statistisches Bundesamt (1988), S. 123.
Vgl. A. Stobbe (1984), S. 382 ff.; übereinstimmend: B. Fritzsche et al. (1988), S. 13.
Vgl. B. Fritzsche et al. (1988), S. 13.
Vgl. B. Fritzsche et al. (1988), S. 13; übereinstimmend: M. Nieder-Eichholz (1995), S. 31.
Seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 11.10.1994 besteht eine rechtliche Verpflichtung des Staates, die Kohlehilfen (Verstromungshilfen) im Subventionsbericht des Bundes ab 1996 auszuweisen. Vgl. BMF (1995), S. 5 sowie BVerfG, DB (1994), S. 2619.
Vgl.A. Stobbe (1984), S. 374.
Vgl. D. Bös (1973), S. 54.
Neben der Berichterstattung des Bundes sind vereinzelt und in unregelmäßigen Abständen auf Länderebene “Subventionsberichte” erstellt worden. Im folgenden soll nur der Subventionsbericht des Bundes näher erörtert werden.
K. Reding (1987), S. 1; übereinstimmend: BMF (1995), S. 21.
Eine einheitliche, vergleichbare und in gleichen Zeitabständen vorgenommene Berichterstattung auf Länderebene ist nur rudimentär vorhanden. Der Grund hierfür ist, daß bei gegebener Haushaltsautonomie und unterschiedlichen Zielen der jeweils zuständigen Finanzministerien die Länderberichte heterogen angelegt sind und es eine anzuwendende Verpflichtung für eine vergleichende Länderberichterstattung bisher noch nicht gibt. Vgl. K. D. Diller (1996), S. 1.
K. Trojanus (1995a), S. 47.
Vgl. hierzu ausführlich BMF (1995), S. 9.
Seit dem zweiten Subventionsbericht wird auf die Schwierigkeiten dieser Gliederung hingewiesen. Vgl. K. Redmg (1987), S. 11.
Vgl. B. Fritzsche et al. (1988), S. 15.
Vgl. K. Reding (1987), S. 3.
Vgl. K. Reding (1987), S. 5; übereinstimmend: D. Dickertmann (1980), S. 143 ff.; übereinstimmend: W. Kitterer (1976), S. 25; übereinstimmend: H. Zimmermann (1976a), S. 454 ff; übereinstimmend: K.-H. Hansmeyer (1971), S. 106 f.
Vgl. K. Reding (1987), S. 5. Zum Problem der Vergleichbarkeit und wechselnder Abgrenzung siehe: H. Zimmermann (1979), S. 459 ff sowie D. Albrecht, K. Wesselkock (1971), S. 16.
Vgl. K. Trojanus (1995a), S. 49; übereinstimmend: M. Nieder-Eichholz (1995), S. 33.
Vgl. K. Trojanus (1995a), S. 48–49; übereinstimmend: B. Fritzsche et al. (1988), S. 15; übereinstimmend: K. Reding (1987), S. 3–4.
Vgl. B. Fritzsche et al. (1988), S. 15; übereinstimmend: K. Reding (1987), S. 3–4.
Vgl. BMF (1995), S. 9.
Der 15. Subventionsbericht spricht von einer beispiellosen Umstrukturierung der ehemaligen planwirtschaftlich ausgerichteten Betriebe auf die Bedingungen der sozialen Marktwirtschaft durch die THA/BvS. “Eine Einordnung der Aufwendungen der THA und Nachfolgeorganisationen würde den bisherigen Rahmen der Subventionberichterstattung sprengen und wegen der fehlenden Einordnung und Abgrenzung im Einzelfall nicht zugeordnet werden können”. Vgl. hierzu BMF (1995), S. 10.
Zimmermann/Henke sprechen in diesem Zusammenhang von drei Gliederungskategorien, was sich aber problemlos auf die vier Kategorien in der o. g. Graphik transferieren läßt. Vgl. H. Zimmermann, K.-D. Henke (1994), S. 430.
Vgl. K. Reding (1987), S. 12.
Vgl. DB (1994), S. 2619 ff.
Vgl. BMF (1995), S. 5.
An der Publikation sind die folgenden Institute beteiligt: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin (DIW); HWWA-Institut für Wirtschaftsforschung, Hamburg; das ifo-Institut für Wirtschaftsforschung, München; das Institut für Weltwirtschaft in Kiel (IfW) und das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung in Essen (RWI).
Zur ausführlichen Erörterung der unterschiedlichen Abgrenzungen der Institute vor 1988 siehe K. Harzern (1987), S. 50–59.
Vgl. B. Fritzsche et al. (1988), S. 16–17.
Vgl. hierzu die Abgrenzung in Kapitel A, Abschnitt 1.2.1.
Vgl. B. Fntzsche et al. (1988), S. 17.
Die Institute bezeichnen deratige staatliche Hilfen als “Transfers mit Subventionscharakter”. Hierzu zählen z. B. Lohnkostenzuschüsse, Sonderausgabenabzug von Beiträgen zur Lebensversicherung etc. Vgl. B. Fritzsche et. al. (1988), S 17.
Vgl. K. Torjanus (1995), S. 50 übereinstimmend: B. Fritzsche (1988), S. 19.
Vgl. G. Werner (1995), S. 27–29.
Das Statistische Bundesamt sieht sich nicht in der Lage, ein entsprechendes Abbildungssystem für eine branchenbezogene Darstellung der Subvention zu liefern. Eine in 1991 vorgenommene branchenbezogene Gliederung von Rosenschon wurde nur einmalig vorgenommen und mit dem Hinweis auf enorme Zuordnungsprobleme als einmaliger Abbildungsversuch charakterisiert.
Vgl. M. Porter (1992), S. 60.
Vgl. M. Porter (1992), S. 60.
Die Diskrepanz in der Schwerpunktlegung und Abgrenzung einer Branche spiegelt die Notwendigkeit einer Modifikation der Grundversionen verschiedener Statistiken wider. Die fehlende Kompatibilität fuhrt zu umfangreichen Umschlüsselungen, wenn brachenbezogene Daten aus verschiedenen Statistiken oder unterschiedlichen Jahren zusammengeführt werden.
Theoretische Arbeiten zu branchenspezifischen Themen orientieren sich vielfach an der Gliederungssystematik der Gesamtwirtschaft. Vgl. W. Müller (1995), S. 41 ff.
Vgl. hierzu ausführlich: Statistisches Bundesamt (1980), S. 7 ff. Dort findet sich eine ausführliche methodische Erörterung.
Der Autor ist sich dessen bewußt, daß die Abgrenzung unter Hinzunahme der Schwerpunktbildung des Statistischen Bundesamtes problematisch hinsichtlich der Abbildung der tatsächlichen Wirtschaftsstruktur einer Branche ist. Letztlich entspricht der Schwerpunkt nur einem relativen, nicht aber einem absoluten Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens. Dieses Problem spielt aber für diese Arbeit eine untergeordnete Rolle, da die wirtschaftliche Tätigkeit der betrachteten Unternehmensbranche überwiegend als homogen angesehen werden kann.
Vgl. hierzu N. Andel (1970, 1977, 1990) sowie K. Alewell (1965).
Da eine beabsichtigte Wirkung i. d. R. mit einer Zielvorgabe positiv verknüpft ist, sollten die Subventionsarten genau über die angestrebten Ziele Auskunft geben. Es wurde bewußt bisher auf eine Definition und Erörterung von öffentlichen bzw. staatlichen Subventionszielen verzichtet, da die bisherigen und noch kommenden Untersuchungen zeigen werden, daß der tatsächliche Zweck und das namentlich erklärte Ziel in der Praxis weit auseinander liegen. Der Grund hierfür liegt in einem partikularen und gruppenegoistischen politischen Verhalten der am Subventionsprozeß beteiligten Personen, das — auch das wird noch zu zeigen sein — die wahren Ziele im Nebel läßt.
Vgl. hierzu ausführlich Kapitel A, Abschnitt 5.
Vgl. K. Trojanus (1995a), S. 4–5; übereinstimmend: H. Blankmann (1987), S. 271.
Eine Ausnahme bilden die Ansätze von N. Andel (1970), K.-H. Hansmeyer (1963), D. Ewrmgmann, K.-H. Hansmeyer (1975) sowie H. Zimmermann (1985).
H. Blankmann (1987), S. 271.
E. Alexander-Katz (1959), S. 246.
Vgl. K. Trojanus (1995a), S. 5.
Vgl. D. Ewrmgmann, K.-H. Hansmeyer (1975), S. 16.
Vgl. K.-P. Fox, G. Zeitel (1984), S. 886.
Vgl. M. Nieder-Eichholz (1995), S. 40.
Exemplarisch sei in diesem Zusammenhang auf die Quantifizierungsprobleme und-unterschiede zwischen dem 5.EU-Beihilfen-Weissbuch und dem 16.Subventionsbericht verwiesen. Die Bundesregierung beklagt die Heterogenität der Abbildungssysteme und begrifflichen Grundlagen, die einen internationalen Vergleich stark beeinträchtigen. Vgl. BMF (1997), S. 44–47.
Vgl. hierzu ausführlich den Kommentar im 16. Subventionsbericht. BMF (1997), S. 44–47.
Vgl. M. E. Streit (1979), S. 160 ff.
Vgl. K. Reding, R.-D. Postlep (1978a), S. 39–40.
Vgl.N. Andel (1970), S. 16–31.
Vgl.N. Andel (1970), S. 13.
Vgl. D. Pohmer (1977), S. 252.
Vgl. K. Reding, R.-D. Postlep (1979), S. 116.
Vgl. E. Gerken et al. (1985), S. 26–27.
Vgl. M. Nieder-Eichholz (1995), S. 18; übereinstimmend: N. Andel (1990), S. 257–258.
Vgl. zum Aspekt der Besteuerungsgrundsätze F. Neumark (1970).
Vgl. zum Aspekt der Budgetgrundsätze P. Senf (1977), S. 371 ff.
Vgl. M. Nieder-Eichholz (1995), S. 18.
Vgl. M. Nieder-Eichholz (1995), S. 18.
Vgl. M. Nieder-Eichholz (1995), S. 18.
Der am 7. Juli 1982 beschlossene Subventionskodex der Länder sieht vor, daß Hilfen an Unternehmen nur in Ausnahmefällen unter Beachtung des Primats des “Öffentlichen Interesses” vergeben werden dürfen. Erhaltungssubventionen dürfen nur mit dem Hinweis auf die Sicherung der nationalen Versorgungssicherheit gewährt werden. Anpassungs- und Produktivitätssubventionen dagegen dürfen z. B. zur Milderung von Standortnachteilen erteilt werden. Alle Hilfen müssen degressiv und zeitlich befristet sein sowie bei Erfolglosigkeit umgestaltet oder abgeschafft werden. Vgl. hierzu BMF (1983), S. 310 ff.
Der Subventionskodex “Einzelunternehmen” vom 30. Mai 1983 sieht eine Förderung nur bei sanierungsfähigen bzw.-würdigen Unternehmen vor, die sich in einer exisistenzbedrohenden Situation befinden und deren regionale und arbeitspolitische Bedeutung eine subsidiäre, zeitlich begrenzte und wettbewerbsneutrale Hilfe zur Selbsthilfe rechtfertigen. Vgl. hierzu: BT (1983), S. 312.
Vgl. G. Werner (1995), S. 58–59.
Vgl. M. Nieder-Eichholz (1995), S. 183–184.
Ein Vorstoß der damaligen niedersächsischen Wirtschaftsminsterin B. Breuel sah die rechtliche Fixierung durch die Vorgabe gesetzlicher Grundsätze vor. Im Vorfeld der Konsultationen wurde schon deutlich, daß dieser an den politischen Interessen scheitern würde. Vgl. B. Breuel (1983), S. 37 (1988), S. 44 sowie C. Folkers (1986), S. 212.
Vgl. zum Aspekt einer Expertengruppe zur Kontrolle der Subventionen: G. Werner (1995), S. 137–163.
K.Reding(1987), S. 17.
Vgl. K. Reding (1987), S. 17; übereinstimmend: G. Werner (1995), S. 138.
Vgl. hierzu ausführlich: Kapitel A, Abschnitt 1.2.2.
Vgl. H. Zimmermann, K.-D. Henke (1994), S. 430.
Vgl. insbes. Kapitel B, Abschnitt 2.
Der erste Subventionsbericht des Bundes erschien am 21. Dezember 1967.
Vgl. Z. Jäkli (1990), S. 33 f.
Vgl. hierzu die Ausführungen in Kapitel A, Abschnitt 1.2.2. sowie die Darstellung der branchenbezogenen Subventionen in Kapitel C, Abschnitt 1.3.1.3.
Ausführlich hierzu: D. Zavlaris (1970).
Hierzu ist anzumerken, daß das Subventionsvolumen in dem Betrachtungszeitraum nach 1945 stark anwuchs und die relative Bedeutung gemessen am BSPM stark anstieg. Während das BSPM zwischen 1951 und 1967 beispielswiese um durchschnittlich 8,6 % wuchs, erhöhten sich die Subventionen zeitgleich um ca. 11,9 %. Vgl. ausführlich hierzu: D. Zavlaris (1970), S. 91 Tab.l und S. 111 Tab. 21. sowie Statistisches Bundesamt (1992), S. 655.
Vgl. hierzu ausführlich: Z. Jäkli (1990), S. 245 ff.
Die Einsparsumme setzte sich im wesentlichen aus der Rückführung der Baussparförderung, der Gasölbeihilfen und anderer Hilfen zusammen. Vgl. hierzu ausführlich: Z. Jäkli (1990).
Die neu gebilligten Subventionen umfaßten u. a. verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten der verbesserten Wohnungsbauförderung sowie weitere Hilfen für die Landwirtschaft.
Vgl. die Zahlenangaben in der Übersicht 7 im 16. Subventionsbericht. BMF (1997), S. 21.
Im wesentlichen handelt es sich um die Berlin- und Zonenrandförderung sowie die Förderung des Berlinverkehrs von insgesamt ca. 12 Mrd. DM (1989), die ihrerseits zu Steuermehreinnahmen führten. Vgl. M. Nieder-Eichholz (1995), S. 53 sowie die Angaben des dreizehnten und vierzehnten Subventionsberichtes des Bundes (BMF) (1991), (1993).
Vgl. hierzu BMF (1991), S. 11.
Gemäß Abgrenzung der Bundessubventionsberichte. Vgl. auch Kapitel A, Abschnitt 1.2.2.
An dieser Stelle seien nur die wichtigsten herausgehoben. Bei den Steuervergünstigungen sind es u. a. die bis 1996 befristeten Investitionszulagen für die Anschaffung und Herstellung von Wirtschaftsgütern, die Sonderabschreibungen für betriebliche Investitionen und Immobilien sowie der Wegfall der Vermögens- und Gewerbekapitalsteuer in Ostdeutschland. In der Summe wurde für 1993 eine Mindereinnahme von ca. 7,83 Mrd. DM allein für diese drei Steuervergünstigungen geschätzt. Vgl. hierzu BMF (1993), S. 22.
Eine Auswahl der bedeutensten Finanzhilfen beinhaltet u. a. Hilfen für den “Aufbau Ost”, die Kreditprogramme mit Sondervergünstigungen (ERP-Darlehen etc.), Bürgschaftsprogramme, Zu-Schüsse zur Deutschen Reichsbahn, der Wohnungsbauförderung, der Gemeinschaftsaufgabe “Verbeserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” und weitere umfangreiche Hilfen. Vgl. BMF (1995).
Die Gesamtsumme beinhalten nicht die Verstromungshilfen von ca. 7,5 Mrd. DM, die erst seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 11.10.1994 ab 1996 im Subventionsbericht des Bundes ausgewiesen werden müssen.
Vgl. hierzu die Abgrenzung in Kapitel A, Abschnitt 1.2.3.
Vgl. die erw. Abgrenzung der Subventionen bei A. Boss, A. Rosenschon (1997), S. 39 ff. und die dortigen Kommentierungen.
Vgl. hierzu die Ausführungen in Kapitel A, Abschnitt 4.
A. Boss, A. Rosenschon (1997), S. 15.
Vgl. ausführlich hierzu die Abgrenzung und zugrundegelegten Definitionen bei A. Boss, A. Rosenschon (1997), S. 10 ff.
Vgl. hierzu auch die Einschätzung von H. Klodt, J. Stehn et al. (1994), S. 187.
Vgl. A. Rosenschon (1991), S. 76–90.
In den folgenden Kapiteln werden die Begriffe “volkswirtschaftlich” und “gesamtwirtschaftlich” synonym verwandt.
Vgl. ausführlich hierzu: EU (1996b).
Der sechzehnte Subventionsbericht des Bundes bemängelt, daß wegen “teilweise fehlenden bzw. unvollständigen Angaben einzelner Länder” die Aussagequalität des Weißbuches zum Gesamtumfang der nationalen Subventionen beeinträchtigt wird. Vgl. BMF (1997), S. 63.
Vgl. hierzu Abbildung 17.
Vgl. hierzu die Kritik an der Datenerhebung und-weitergäbe im sechzehnten Subventionsbericht: BMF (1997), S. 62–63.
Vgl. hierzu die VGR-Abgrenzung in Kapitel B, Abschnitt 1.2.1.
BMF (1997), S. 64.
Vgl. D. Deckers (1997), S. 18; übereinstimmend: McKinsey (1997).
Der Index of Econmic Freedom geht davon aus, daß ein Zusammenhang zwischen einer interventionsfreien Marktwirtschaft und der “economic prosperity” besteht. Ein internationaler Vergleich offenbart, daß die USA auf Platz 5, Frankreich auf Platz 35, GB auf Platz 7, Japan auf Platz 12, Italien auf Platz 35, Kanada auf Platz 14 sowie Deutschland nur auf Platz 24 von 154 bewerteten Ländern kommt. Vgl. B. T. Johnson, K. R. Holmes et al. (1998), S. XIII ff.
Die Zahlenangaben beziehen sich auf die Abgrenzung von A. Boss, A. Rosenschon (1997), S. 39.
D. Ewringmann, K.-H. Hansmeyer (1975), S. 27; übereinstimmend: o. V. (1997s), S. 13.
Vgl. o.V. (1997c), S. 29.
Der Autor verzichtet an dieser Stelle auf eine detaillierte ordnungspolitische Legitimationsdiskussion und-Überprüfung der Subventionen anhand von Beurteilungskriterien, da dies nicht das Ziel der Arbeit ist. Hierzu wird auf die entsprechende Spezialliteratur verwiesen: u. a. H. Grossekettler (1991), M. E. Streit (1979).
Musgrave gliedert die Staatsausgaben in die Bereiche Allokation, Distribution und Stabilisierung. Vgl. hierzu R. A. Musgrave (1969), S. 5.
Vgl. M. E.Streit (1991a), S. 47.
M. E.Streit (1991a), S. 48.
Vgl. D. Ewringmann, K.-H. Hansmeyer (1975), S. 35; übereinstimmend: A. Müller-Armack (1956), S. 390 ff. sowie (1966), S. 243.
A. Müller-Armack (1956), S. 390; übereinstimmend: M. E. Streit (1995), S. 96.
Vgl. R. Blum (1980), S. 154.
Die Grundfreiheiten beinhalten das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Koalitionsfreiheit, die freie Berufs- und Arbeitswahl sowie die Garantie des Privateigentums. Siehe hierzu R. Blum (1980), S. 157.
Vgl. A. Müller-Armack (1976), S. 246.
Vgl. hierzu die Abbildung “Typen von Wirtschaftsordnungen” in Kapitel A, Abschnitt 4.1. sowie weiterführend: M. E. Streit (1991a), S. 42 ff.
Vgl. K. Harzern (1987), S. 39–41.
Vgl. B. Molitor (1984), S. 118.
Vgl. hierzu Kapitel A, Abschnitt 1.1.1.2.
Vgl. B. F. Gröbner (1983), S. 118–121.
Das “Beihilfe-Hopping” sieht die Europäische Gemeinschaft als ernsthaftes Problem an, weil die Unternehmen Standorte permanent subventionsmaximierend innerhalb der EU-Länder verlegen. o.V. (1997a), S. 8.
Vgl. hierzu ausführlich: G. Werner (1995), S. 45–51.
Vgl. K.-H. Hansmeyer (1977), S. 976 ff.
Vgl. R. Blum (1980), S. 153 ff.
Vgl. K.-H. Hansmeyer (1977), S. 980.
Vgl. N. Andel (1970), S. 80–92, insbes. S. 80–82.
Dieses Argument wird nur auf gesamtwirtschaftlicher Ebene angeführt, wodurch der Subventionseinsatz immer dann vertretbar wäre, wenn die Grenzkosten unter den Druchschnittskosten liegen. Letztlich berücksichtigt man nicht, ob und wie stark einzelne Branchen bzw. einzelne Unternehmen in der Branche, d. h. einzelwirtschaftich, davon betroffen wären.
Vgl. K.-H. Hansmeyer (1977), S. 980 sowie D. Erwingmann, K.-H. Hansmeyer (1975), S. 41.
Vgl. A. Woll (1992), S. 207–210.
Vgl. ausführlich zum Aspekt des Marktversagens: D. Brümmerhoff (1996), S. 37 ff.; weiterführend: C. B. Blankart (1994), S. 54 ff; weiterführend: R. A. Musgrave et. al. (1994), S. 4 ff; weiterführend: W. Henrichsmeyer, O. Gans, I. Evers (1991), S. 293–294; weiterführend: N. Andel(1990), S. 18 f.
BMF (1995), S. 9.
Vgl. O. Issing (1984), S. 5–6; übereinstimmend: N. Andel (1970), S. 70 ff
Vor diesem Hintergrund, d. h., Subventionen werden als positives und systemkonformes Element der direkten Finanzpolitik einer sozialen Marktwirtschaft charakterisiert, erscheint andererseits die Kritik als unverständlich.
Besonders die Finanzhilfen sind in diesem Zusammenhang zu nennen. Vgl. auch Kapitel A, Abschnitt 1.1.1.2.
Vgl. O. Issing (1984), S. 10–11; übereinstimmend: K.-H. Hansmeyer (1977), S. 985.
Ergänzend sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß Subventionsentscheidungen nicht immer ordnungspolitischen Grundsatzüberlegungen folgen, sondern im Streben nach Macht und Wahlerfolg häufig zur Maximierung von Wählerstimmen mißbraucht werden. Es verwundert daher nicht, daß Subventionen zeitlich mit politischen Wahlzyklen korrespondieren (“budgeting by voting”) Vgl. K.-H. Hansmeyer (1977), S. 985–986. Vgl. hierzu: Kapitel A, Abschnitt 5.7.
A. Bleckmann (1978b), S. 21. Hervorhebung durch den Verfasser.
Vgl. H.-D. Grosser (1983), S. 46–47. Diese Ansicht entspricht der h. M. Anders: E. Forsthoff (1953), S. 8 ff. Er vertritt die Meinung, daß das Sozial Staatsbekenntnis der Verfassung allein eine an das Ermessen gerichtete und für die Gesetzesauslegung verbindliche Staatszielbestimmung beinhalte.
Eine ausführliche Darstellung des “vielfarbigen Bildes im juristischen Schriftentum” ist bei H. D. Jarass (1984), S. 473–475 zu finden.
Vgl. H.-E. Folz (1994), S. 75.
Das Grundgesetz sieht beispielsweise eine Beschränkung der Subventionierung für den Fall vor, daß Aktivitäten, die den institutionellen Garantien des Grundgesetzes zuwiderlaufen, gefördert werden, für private Aktivtäten, die gegen die im Grundgesetz verankerten öffentlichen Interessen verstoßen, für Unternehmen, die die Grundrechte Dritter einschränken, die freie wirtschaftliche Entfaltung eines Konkurrenten beeinträchtigt wird und kein Begründungszwang vorliegt, d. h. keine Kontrollmöglichkeit gegeben sind. Die letzten zwei Punkte zeigen, daß Subventionen besonders bedenklich im Zusammenhang der Verletzung eines funktionierenden Wettbewerbs sind und die Dauersubventionen quasi als staatliche Schenkung angesehen werden. Vgl. K. Harzern (1987), S. 169–170 sowie V. Götz (1966), S. 259.
Vgl. A. Bleckmann (1978b), S. 29; übereinstimmend: V. Götz (1966), S. 262–263.
Vgl. A. Bleckmann (1978b), S. 32.
Vgl. K. Harzern (1987), S. 167.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Falle eines Theaters einen regelmäßigen Rechtsanspruch für die Gewährung von Subventionen zurückgewiesen. Vgl. K. Redeker, H.-J. v. Oertzen et al. (1997), S. 240.
Vgl. H. H. v. Arnim (1986), S. 92; übereinstimmend: V. Götz (1966), S. 266; übereinstimmend: BVerfG. (1965), S. 216.
Vgl. K. Harzern (1987), S. 167–168.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, daß ein Dritter eine Subventionierungsgewäh-rung an einen Konkurrenten anfechten kann, wenn durch die Subvention seine schutzwürdigen Interessen willkürlich verletzt worden sind. Vgl. K. Redeker, H.-J. v. Oertzen et al. (1997), S. 242; übereinstimmend: P. Badura et al. (1992), S. 203; weiterführend: Vgl. BVerwG (1969), S. 809.
Vgl. A. Bleckmann (1978b), S. 37.
Die Bundesregierung spricht selbst davon, daß eine Wirkungskontrolle für sie außerordentlich schwierig durchzuführen ist. Vgl. BMF (1995), S. 8.
Vgl. R. A. Musgrave (1959), S. 206–207. Musgrave hat die Gliederungsaspekte nicht als umfassende und vollständige Liste betrachtet, sondern selbst gemeint: “Other [aspects] could be added.”
Vgl. D. Brümmerhoff (1996), S. 37.
Vgl. G. Blümle, W. Patzig (1988), S. 129.
Vgl. M. Nieder-Eichholz (1995), S. 75; übereinstimmend: G. Blümle, W. Patzig (1988), S. 129; übereinstimmend: N. Andel (1990), S. 15.
Die neue Theorie der öffentlichen Güter geht im wesentlichen auf zwei grundlegende Werke zurück. Vgl. hierzu P. Samuelson (1954), S. 387–389 sowie derselbe (1955), S. 350–356. Vergleiche hierzu auch die finanzwissenschaftliche Literatur: H. Zimmermann, K.-D. Henke (1987), S. 43.
Der Begriff “Kollektivgut” wird vielfach synonym mit dem Begriff des öffentlichen Gutes verwendet. Vgl. J. Weimann (1996), S. 124.
Das Beispiel ist in Anlehung an E. Sohmen (1992), S. 285–286 gewählt worden.
Das Ausschlußprinzip besagt, “daß jeder vom Konsum eines Gutes ausgeschlossen werden kann, der nicht bereit oder fähig ist, dessen Preis zu zahlen. [...]. Versagt das Ausschlußprinizip, so findet eine Bereitstellung der technischen Vorkehrung durch einem privaten Entscheidungsträger nur dann statt, wenn die Gesamtkosten kleiner sind als seine internen Nutzen. Ist dies nicht der Fall, [so muß der Staat diese Aufgabe durch Bereitstellung von Kollektivgütern sicherstellen].” Vgl. hierzu K. Reding, R.-D. Postlep (1978a), S. 63.
Vgl. ausführlich zum Problem der Verwirklichung von effizienzsteigernden Subventionsprogrammen N. Andel (1970), S. 86 ff.
Vgl. M. Nieder-Eichholz (1995), S. 85.
Vgl. hierzu ausführlich: J. Weinmann (1996), S. 124. Weinmann spricht davon, daß es erheblich leichter sei, “eingängige Beispiele für (fast) reine öffentliche Güter zu finden.” Er führt in diesem Zusammenhang das Beispiel des Umweltschutzes an.
Vgl. E. Sohmen (1992), S. 221.
Erstmals wurde von A. Marshall eine Unterscheidung zwischen “externen und internen Erträgen” in einem Unternehmen vorgenommen. Hierbei wurden mit “externen Erträgen” zunehmende Skalenerträge verbunden. Vgl. A. Marshall (1920), S. 266.
E. Sohmen (1992), S. 222.
Eine rein sprachliche Trennung wird zwischen der angelsächsischen und deutschsprachigen Literatur vorgenommen. Im deutschsprachigen Raum werden Ausdrücke wie “negative” und “positive externe Effekte” sowie “externe Kosten” und “benefits” verwendet. Im Englischen spricht man “external costs (diseconomies) und benefits (economies)”. Vgl. K. Reding, R.-D. Postlep (1978a), S. 61.
Vgl. A.C. Pigou (1962), S. 172.
Vgl. M. Nieder-Eichholz (1995), S. 77.
Vgl. M. Nieder-Eichholz (1995), S. 77.
Vgl. B. F. Gröbner (1983), S. 39.
Vgl. R. A. Musgrave (1969a), S. 14 ff.
Vgl. K. Reding, R.-D. Postlep (1978a), S. 65.
Vgl. R. A. Musgrave et. al. (1994), S. 88–90.
Vgl. J. G. Head (1966), S. 1 ff.; übereinstimmend: M. Koch (1992), S. 71.
Vgl. B. F. Gröbner (1983), S. 82.
Eine detaillierte Diskussion zu Musgraves Begriff der von “merit wants” findet sich bei K. Reding, R.-D. Postlep (1978a), S. 66–70.
Vgl. J. G. Head (1966), S. 1 ff.
Die Abbildung lehnt sich an B. F. Gröbner (1982), S. 84 und die dort angegebenen Quellen in der Fußnote an.
Die Parallelverschiebung (A nach A’) stellt eine Stücksubvention dar. Eine Wertsubvention würde zu ähnlichen Effekten bei einer anderen Steigung führen.
Vgl. W. Eucken (1975), S. 30–31.
W. Eucken (1975), S. 31; übereinstimmend: B. Rürup (1996), S. 15.
Eucken zeigt anhand eines einfachen Beispiels, daß es für eine Monopolverwaltung, die über Vorräte von 2 Mio. Sack Kaffee verfügt; gewinnmaximierender ist, nur 1,9 Mio. Sack Kaffee bis zur nächsten Ernte anzubieten. D. h., 0,1 Mio. Sack Kaffee werden vernichtet. Vgl. W. Eucken (1975), S. 31–32.
Vgl. M. Nieder-Eichholz (1995), S. 79.
Ein kurzen mikroökonomischen Überblick zum Problem der Monopolbildung liefert H. R. Vanan(1989), S. 394–421.
Für das Monopson gilt dieser Zusammenhang zwischen Einkaufspreis und Grenzausgaben in ähnlicher Art.
Vgl. hierzu u. a. das “Konzept der Gegenspekulation” von A. P. Lerner (1955) sowie den “Einsatz spezieller Vorschriften” bei F. A. Hayek (1954).
Vgl. E. A. G. Robinson (1941), S. 168 f.
Vgl.N. Andel(1970), S. 82.
Der Hang anderer ökonomisch rational handelnder Unternehmen, sich dem Monopol mit dem höchsten Subventionen hinzuwenden, zeigt, daß diese Form der Subvention weniger an den Ursachen als vielmehr an den Syptomen ansetzt.
Der relevante Markt charakterisiert die Wettbewerbsintensität einer Branche. Der Rivalitätsgrad bestimmt die Monopolpreismöglichkeiten des/der Anbieter(s) und damit die Branchenrentabilität. M. Porter unterscheidet fünf Wettbewerbskräfte, die den relavanten Markt bestimmen. 1. Lieferantenstärke, 2. Potentielle neue Konkurrenten, 3. Abnehmerstärke, 4. Ersatzprodukte und 5. die Rivalität unter den vorhandenen Wettbewerbern. Letztlich können Subventionen alle fünf Wettbewerbskräfte verschieben. Vgl. hierzu weiterführend: M. E. Porter (1992b), S. 22–30.
Vgl. M. E. Porter (1992b), S. 24–26; übereinstimmend: B. F. Gröbner (1983), S. 48–49.
Vgl. F. A. Hayek (1954), S. 12.
Natürliche Monopole = z. B. die Versorgungswirtschaft.
Vgl. H. R. Varian (1989), S. 405–407.
Eine ausführliche Darstellung der Entwicklung von wesentlichen volkswirtschaftlichen Kernzahlen des Jahres ist bei H. Siebert (1992a), S. 24–40 zu finden.
Ein detaillierte Darstellung der Veränderung der Wachstumsraten, der Arbeitslosigkeit und der Preissteigerungsraten in Westdeutschland und den Vereinigten Staaten für den Zeitraum von 1960 bis 1990 ist bei H. Siebert (1992a), S. 30–31 zu finden. Es fällt auf, daß in den Jahren sehr hoher realer Wachstumsraten mit einer Phasenverschiebung um ein oder zwei Jahre das Ziel der Preisniveaustabilität (im Vergleich zu den benachbarten Jahren!) relativ stark verletzt wurde. Ebenso scheint starkes Wachstum mit einer niedrigeren Arbeitslosigkeit einherzugehen (et vice versa).
Vgl. H. Siebert (1992a), S. 31 ff.
Vgl. G. Blümle, W. Patzig (1988), S. 109–113, insbes. S. 112.
Vgl. G. Blümle, W. Patzig (1988), S. 112.
Vgl. N. Andel (1970), S. 112.
Vgl. hierzu ausführlich: H. Zimmermann, K.-D. Henke (1987), S. 267–348, insbes. S. 315.
Zur besonderen Problematik der Integration der neuen Bundesländer siehe ausführlich: Kapitel A, Abschnitt 4.4.
Vgl. M. Nieder-Eichholz (1995), S. 94.
Vgl. H. Zimmermann, K.-D. Henke (1987), S. 315–316.
Vgl. H. Zimmermann, K.-D. Henke (1987), S. 3 ff.
Vgl. D. Brümmerhoff (1996), S. 435.
Vgl. hierzu ausführlich: W. Eucken (1975), S. 185–193, insbes. S. 186.
Vgl. M. Nieder-Eichholz (1995), S. 88.
Vgl. H.-R. Peters (1995), S. 300.
Vgl. D. Brümmerhoff (1996), S. 435; übereinstimmend: M. Nieder-Eichholz (1995), S. 88.
M. E.Streit (1991a), S. 22.
Vgl. H.- R. Peters (1995), S. 302.
Gemäß einer Marktstudie des Bundesverbandes der Textilwirtschaft erhält die Steinkohle-Branche ca. 120 TDM (p. a.) pro Mitarbeiter Subventionen, wohingegen die Textilbranche als strukturell ebenso bedrohte Branche 1995 nur 300 TDM in summa erhalten habe. Aus: o.V. (1996d), S. 22. Anders: BMF (1995), S. 17. Der 15. Subventionsbericht des Bundes spricht in diesem Zusammenhang — gemäß seiner engen Abgrenzung — von 43,3 TDM Subventionen je Erwerbstätigen im Steinkohlebergbau.
Der fünfzehnte Subventionsbericht des Bundes sieht den gesetzlichen Auftrag durch § 12 StWG autorisiert, wodurch ausdrücklich Hilfen an Unternehmen zur Anpassung, Erhaltung und Produktivitätssteigerung gewährt werden dürfen. Weiter heißt es dort, daß grundsätzlich nur Subventionen als “Hilfe zur Selbsthilfe” zu gewähren sind. “Zeitlich befristet und degressiv ausgestaltete Hilfen dienen dem erleichterten Strukturwandel”, Vgl. hierzu ausführlich: BMF (1995), S. 9 ff.
Vgl. M. Nieder-Eichholz (1995), S. 90.
Peters spricht in diesem Zusammenhang von fadenscheinigen Verbrämungen mit dem Argument der unbestimmten “Allgemeinwohlthese” oder eines angeblichen “gesamtwirtschaftlichen Nutzens”, der sich beim näheren Untersuchen als handfeste, politisch motivierte Einkommensverbesserung für bestimmte Wirtschaftszweige oder Berufsgruppen entpuppe. Vgl. H.-R. Peters (1995), S. 302.
Vgl. hierzu ausführlich: Kapitel A, Abschnitt 4.4.
Die parteipolitischen und international wetteifernden Auseinandersetzungen unterstreichen den Eindruck, daß verteilungsmotiverte Subventionen nicht von Gerechtigkeits- und Effizienzüberlegungen geprägt sind. Vgl. hierzu ausführlich das Problem der Ost-Subventionen: o.V. (1997e), S. 17 sowie H. J. Schürmann (1996), S. 22 sowie o. V. (1997d), S. 13 sowie o.V. (1996e), S. 13 sowie o. V. (1996r), S. 18 sowie o.V. (1996g), S. 13 sowie o.V. (1996h), S. 13 sowie o.V. (1996i), S. 11.
Zur Entwicklung in den neuen Bundesländern und der Zielsetzung der Bundesregierung im Rahmen des “Aufbau Ost” siehe ausführlich: Kapitel A, Abschnitt 4.4.
Vgl. K. Trojanus (1995a), S. 137.
Vgl. K. Trojanus (1995a), S. 137; übereinstimmend: BT (1992), S. 6.
Zur Erreichung dieses regionalpolitischen Ziels sind bisher erhebliche Subventionen notwendig gewesen. Nach Berechnungen der Europäischen Union hat die ostdeutsche Industrie die mit Abstand höchsten Subventionen in der Gemeinschaft erhalten. Deutschland hat 1993/94 jährlich ca. 32 Mrd. DM nationale und regionale Beihilfen für seine Industrie gezahlt, wovon ca. 8,4 Mrd. DM nur auf Westdeutschland entfallen. Wenngleich sich die Förderung in Westdeutschland von 1,68 TDM in 1993 pro Erwerbstätigen auf 1,1 TDM 1994 reduzierte, liegt die Förderung in Ostdeutschland im Jahresdurchschnitt bei hohen 20 TDM je Arbeitsplatz. In keiner Region in der EU war an die Förderungen so hoch, wobei Italien und Frankreich als klassische subventionsfreundliche Länder “nur” ein Fünftel der ostdeutschen Hilfen im gleichen Zeitraum verteilten. Vgl. o.V. (1997f), S. 13.
B.F.Gröbner(1983),S. 57.
Ein eindrucksvolles Beispiel bieten die hohen Subventionen an die Werftenindustrie in den deutschen Küstenländern, die nicht den Zusammenbruch des Bremer Vulkan-Verbundes verhindern konnten. Mit 23,9 TDM 1995 waren die Subventionen für die Küstenwerften nach der Steinkohlesubvention von ca. 120 TDM je Beschäftigten der zweithöchste regionalmotivierte Beihilfebetrag. Vgl. o.V. (1997c), S. 29.
Der Subventionskompromiß zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Gemeinschaft zur regionalen Wirtschaftsförderung zeigt deutlich die Bedeutung von regionalen Subventionen. Der Bund und die Länder geben jährlich zu gleichen Teilen ca. 7,2 Mrd. DM für die Regionalförderung aus, wobei der Löwenanteil auf Ostdeutschland entfällt. Ziel der EU ist es, das regionale Subventionsvolumen auf 18 % der Gesamtbevölkerung je EU-Land zu begrenzen, wobei Westdeutschland mit 20,8 % weit darüber liegt. Vgl. o.V. (1996j), S. 21.
Ein detaillierter Überblick über die finanziellen Aufwendungen des Struktur- und Kohäsions-fonds gibt die Europäische Union in ihrer EU-Publikationsreihe “Europa fördert die regionale Entwicklung”. Vgl. EU (1996a), S. 2–18.
Zur Fördereffizienz der beschäftigungspolitischen Hilfen in den NBL vgl. ifo, IHW (1994), S. 189–204.
Vgl. EU (1996a), S. 2.
Vgl. EU (1996a), S. 3.
Vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (1991) übereinstimmend: A. Boss (1991), S. 74.
Vgl. R. Pohl (1995), S. 11.
Vgl. DIW (1997a), S. 45; übereinstimmend: ifo, IWH (1994), S. 2.
Eine detaillierte Darstellung der wirtschaftlichen Entwicklung seit der “Wende” in den NBL ist u. a. bei folgenden Autoren zu finden: BMWi (1996), Bericht der Bundesregierung sowie H. Belitz et al. (1995), Aufbau des industriellen Mittelstandes sowie K. Toepel (1996), Zwischenbilanz der Strukturfondsinterventionen und anderer EU-Programme in den Neuen Bundesländern sowie R. Pohl (1995), Herausforderung Ostdeutschland sowie R. Schmidt, B. Lutz (1995), Chancen und Risiken der industriellen Restrukturierung in Ostdeutschland sowie K.-H. Hansmeyer (1993), Finanzierungsproblem der deutschen Einheit II sowie H. Siebert (1992b), Das Wagnis der Einheit sowie F. Stille et al. (1992), Strukturwandel im Prozeß der Deutschen Vereinigung.
Das ifo- und IWH-Institut sprechen von einem Systemwechsel von der sozialistischen Planwirtschaft zur Marktwirtschaft. Vgl. ifo, IWH (1994), S. 1.
Nach einer Umfrage des ifo-Institutes sind im Jahresdurchschnitt 1997 nur noch 0,57 Mio. gegenüber 2,8 Mio. Industriebeschäftigte in 1990 in Ostdeutschland vorhanden. Weiterführend: o. V. (1997h), S. 19.
Vgl. DIW (1997a), S. 45.
Incl. West und Ost Berlin. Ohne West- und Ost-Berlin: 2,86 %.
Vgl. DIW (1997a), S. 47.
Vgl. H.-H. Härtel (1996), S. 270.
Kernpunkt der “neuen Ostförderung” soll bis 2004 die Streichung der Sonderabschreibung zugunsten einer Erhöhung der Investitionszulagen sein. Vgl. o.V. (1997n), S. 4 sowie o. V. (1997o), S. 17.
Die statistischen Angaben sind dem Bericht des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) entnommen. Vgl. o.V. (1996k), S. 18.
Das RWI subsumiert hierunter alle fmanzwirtschaftlichen Kosten seitens des Bundes, der westdeutschen Länder und Gemeinden, der westdeutschen Sozialversicherungssysteme sowie der Treuhandanstalt von 1991 bis 1995, vermindert um die ostdeutschen Beiträge zu den Einnahmen des Bundes für den West-Ost-Transfer. Vgl. o.V. (1996K), S. 18.
DIW (1997a), S. 48.
Beispielhaft hierfür ist der ratenweise Zerfall der “industriellen Kerne”, die ohne oder trotz mas-sive(r) Hilfe die operative Gewinnzone (bisher) nicht erreichen konnten. Fast durchweg handelt es sich hier um alte Industriezweige mit zweifelhaften Zukunftsperspektiven. Gleiche Erfahrungen wurden schon in den 60er und 70er Jahren in Westdeutschland mit der Zunahme des globalen Standortwettbewerbs in schmerzlicher Weise gemacht. Der Spiegel meint dazu, “daß der ostdeutschen Wirtschaft der Absturz droht, da vielen der wenigen Betriebe, die den Weg scheinbar in die Marktwirtschaft schon geschafft hatten, die Pleite droht”. Vgl. hierzu o.V. (19961), S. 94–117.
Insbes. die Lohnentwicklung, die nach der Vereinigung mit zweistelligen Zuwachsraten rasante Niveaus erreichte, konnte nicht mit der Investitionsentwicklung Schritt halten. Schon 1991 resumierten Sinn und Sinn, daß darauf “die Weichen zu einer fast vollständigen Beseitigung der Lohndifferenz innerhalb der nächsten vier Jahre [...] gestellt [sind]”. Vgl. G. Sinn, H.-W. Sinn (1991), S. 145.
Der Fördereifer der Brandenburgischen Landesregierung weist trotz einer “Straffung des Förderangebotes” über 108 eigene Programme aus. Dazu kommen weitere Bundes- und EU-Programme, die die Gefahr der Parallelförderung in den NBL verstärken. Vgl. hierzu auch: DIW (1997a), S. 50.
Vgl. o. V. (1997c), S. 28; übereinstimmend: DIW (1997a), S. 49; übereinstimmend: H.- H. Härtel (1996), S. 270–272; übereinstimmend: E. Wohlers (1996), S. 218–220.
Vgl. A. Rosenschon (1997), S. 12–13. Ein Schwerpunkt der Subventionen dürfte wohl auch im Erhalt der sog. Altindustrien liegen. Eine kritische Auseinandersetzung hierzu ist bei H. Klodt (1996) zu finden.
Vgl. ifo, IWH(1994), S. 3.
Speziell zu den volkswirtschaftlichen Problemen des “rent seeking” siehe K. Harzern (1987), S. 41.
Die ostdeutschen Länder haben ein neues Ost-Förderkozept im Bundesrat als Gesetzentwurf vorgelegt, das die steuerliche Förderung nach dem Auslaufen der bisherigen Regelungen Ende 1998 regeln soll. Mit 13,5 Mrd. DM soll die Förderungen auf dem “bisherigen hohen Niveau” und “ohne Befristung” weitergeführt werden”. Die Neuregelung sieht auch eine “zielgenauere” “Förderpraxis als bisher vor. “Das weitere hohe Niveau der Förderung zeigt, daß [...] kein Zweifel in der Politik für ein weiteres hohes Förderungsvolumen besteht”. Aus: o.V. (1997g), S. 19.
DIW (1997a), S. 59.
Der Ruf nach einer zielgerichteten Förderpolitik wird vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage in Theorie und Praxis immer lauter. Die Forschungsinstitute haben schon früh auf die wirtschaftlichen Probleme einer verfehlten Zielorientierung hingewiesen, wobei nicht politische, sondern ökonomische Ziele verfolgt werden sollten. Vgl. o. V. (1997g), S. 19 sowie DIW (1997a), S. 52 ff.
Vgl. H. Siebert (1992b), S. 113.
Vgl. H.-R. Peters (1995), S. 300.
Sehr häufig fehlen operable Ziele überhaupt für eine Subventionsbegründung. Fast immer wird in der Subventionsbenennung die Zielstellung bereits als gerechtfertigt und begründet angesehen. Vgl. hierzu ausführlich die Kritik des Rechnungshofes des Landes Sachsen-Anhalt zur Gewährung von Zuwendungen sowie den achten Subventionsbericht des Landes Hessen. Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt (1994), S. 8 sowie K. D. Diller (1996).
Vgl. DIW (1997a), S. 51–64.
Vgl. zum Problem der Abgrenzung des Subventionsbegriffes; Kapitel A, Abschnitt 3.1.1.
Zur ausführlichen Darstellung der Operationalisierungsmöglichkeiten von “Effizienz und Effektivität” siehe Kapitel B, Abschnitt 3.
Vgl. hierzu das jüngste Beispiel der Überprüfung der Förderprogramme in Nordrhein-Westfalen. Die Studie spricht von “gravierendem Handlungsbedarf”. Vgl. o. V. (1997zb), S. 6.
Vgl. O. Issing(1984), S. 8.
Vgl. H.Zimmermann (1985), S. 93.
Vgl. M. E. Streit (1991a), S. 237.
Vgl. K.-H. Hansmeyer (1977), S. 979.
Die Freigabe der letzten Beihilfen für den in Konkurs gegangenen Bremer Vulkan durch die Europäische Union von über 518 Mio. DM betrachtet die EU beispielsweise als “Schließungshilfe”. Vgl.o.V. (1997p), S. 25.
Vgl. K.-H. Hansmeyer (1971), S. 111 und S. 117. Hansmeyer schlägt eine Änderung des § 12 StwG vor. Die Gliederung solle zugunsten einer nach Techniken, Fristen und Auswertung erfolgenden Informationsversorgung ausgerichtet werden.
Vgl. H. Zimmermann, K.-D. Henke (1994), S. 430 sowie H. Zimmermann (1985), S. 99.
Vgl. H. Zimmermann, K.-D. Henke (1994), S. 2–6.
Vgl. G. Werner (1995), S. 110; übereinstimmend: Der Autor spricht von “unklaren Formulierung”. Vgl. M. Weilepp (1993), S. 335. Reding spricht von einer i. d. R. allgemein und für weitere Analysen relativ unbrauchbaren Formulierung. Vgl. K. Reding (1987), S. 14.
Vgl. hierzu den Vorschlag von G. Haverkate (1983), S. 196 ff. und S. 290 ff.
Vgl. K. Reding (1987), S. 13–14.
K.-H. Hansmeyer (1977), S. 993; übereinstimmend: H. Zimmermann (1985), S. 99.
Vgl. H. Zimmermann (1985), S. 90.
Vgl. Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt (1994), S. 8.
Vgl. K. Reding (1987), S. 14; übereinstimmend: H. Zimmermann (1985), S. 90.
Vgl. K. Chmielewicz (1994), S. 81.
Vgl. H. Zimmermann (1985), S. 94–95 sowie Kapitel A, Abschnitt 5.3. in dieser Arbeit.
Vgl. F. Stille, D. Teichmann (1997), S. 6.
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (1990/91), S. 362.
Eine ausführliche Darstellung der Modellrechnung ist bei E. Gerken et al. (1985) zu finden.
Vgl. H. Klodt, J. Stehn et al. (1994), S. 184.
1993 wurden ca. 75 % des gesamten Subventionsvolumens (Basis: 163 Mrd. DM) für die gezielte Förderung einzelner Branchen aufgewendet. Dabei war der Grad der Selektivität (=Relation zwischen jenen Subventionen, die ausschließlich einen Sektor begünstigen, und jenen, die mindestens auf zwei staatlich bevorzugte Sektoren abzielen) bei den Subventionen mit 79 % deutlich höher als bei den Steuervergünstigungen. Aus: H. Klodt, J. Stehn et al (1994).
Vgl. H. Klodt, J. Stehn et al. (1994), S. 188.
Recht deutlich zu diesem Thema hat Lothar Späth anläßlich des 8. Leipziger Juristentages auf das Problem der Erhaltungssubventionen hingewiesen. Er vertritt die Meinung, daß trotz Förderung “keine gesunde industrielle Struktur” in den neuen Ländern entstanden sei, da immer noch der Anteil der industriellen Wertschöpfung zu gering sei. Die Treuhandhilfen seien fehlgeleitet worden, da sie nur die Unternehmen vor dem völligen Zusammenbruch bewahren, aber keine Forschung und Entwickung fördern würden. Aus: o.V. (1997i), S. 16. Der DIW kommt in seinem Gutachten zu dem Schluß, daß bei Subventionen für Altindustrien aus industriepolitischen Gründen der Mißerfolg schon vorprogrammiert sei. Häufig würden aber neue Hilfen gewährt um das Scheitern zu kaschieren, wodurch die Wirtschaftsförderung zu einem “Faß ohne Boden” werde. Aus: DIW (1997a), S. 51. Vgl. hierzu auch die Ausführungen im folgenden Kapitel A, Abschnitt 5.4. Ergänzend: Eine IWH-Ost-West-Vergleich empfiehlt, die Wirtschaftsförderung verstärkt auf die Produktion technologisch anspruchsvoller Güter auszurichten. Das Ost-West-Technologie-Gefälle, welches sich auf alle Ost-Branchen bezieht, sei eine Ursache für die gravierenden Standortnachteile. Vgl. o. V. (1997q), S. 12.
Auffällig ist, daß nur Zahlenangaben zu den “traditionellen Krisenbranchen Kohle, Stahl, Werften” auf Branchenbasis aufbereitet werden. Andere subventionsempfangende Branchen werden nicht aufbereitet.
Vgl. H. Zimmermann (1985), S. 94–96.
Vgl. DIW (1997a), S. 51–52.
Vgl.B. F. Gröbner(1983), S. 118–121.
Vgl. H. Zimmermann (1985), S. 93.
Ein Beispiel soll diesen Zusammenhang verdeutlichen: Droht einem Großunternehmen ein Konkurs und sind damit eine hohe Anzahl von Arbeitsplätzen gefährdet, kann das Unternehmen mit staatlichen Hilfen zur Vermeidung von sozialen Härten rechnen. I d. R. genügt der Hinweis auf ähnliche Hilfen in vergleichbaren Fällen, um die entsprechenden Hilfen gewährt zu bekommen. Letztlich führen diese Hilfen nicht dazu, daß der bestehende Status quo verändert wird; d. h., die unrentable Produktionsstruktur, das zu hohe Beschäftigungsvolumen und das marktliche Effizienzproblem bleiben bestehen und es ergibt sich nur eine zeitliche Verzögerung durch die Symptombekämpfung.
Vgl. G.Werner (1995), S. 40.
Vgl. BMWi (1997), S. 12–13.
Allein das ausgewiesene Volumen der Bundeshilfen im Subventionsbericht des Bundes umfaßt ein Volumen von mehr als 100 Finanzhilfen und 200 Steuervergünstigungen. Dazu sind die Ländersubventionen zu zählen, die, sofern diese Länder einen Subventionsbericht überhaupt regelmäßig veröffentlichen, z.T. 200 und mehr Förderungen umfassen. Weiterführend: G. Werner (1995), S. 40–41.
Das BMWi erneuert in diesem Zusammenhang nur die permanente Forderung nach Konzentration und Degression der Förderung. Vgl. BMWi (1997), S. 12.
Vgl. G. Werner (1995), S. 42 übereinstimmend: K. Offerhaus (1995), S. 3.
Vgl. M. Nieder-Eichholz (1995), S. 105.
Vgl. ifo, IWH (1994), S. 190–191.
Vgl. ifo, IWH (1994), S. 191; übereinstimmend: B. F. Gröbner (1983), S. 128.
Eine ausführliche Darstellung der Hilfen in Ostdeutschland bis 1991 ist bei A. Boss (1991), S. 70 ff. zu finden.
Vgl. o. V. (1996n), S. 25.
MIDER hat für Leuna 2000 als bisher größtes Einzel-Investitionsobjekt in Ostdeutschland ca. 1,4 Mrd. DM an Subventionen für den Bau der Raffmerieanlagen erhalten. Direkt werden ca. 550 Mitarbeiter und indirekt ca. 2.000 Mitarbeiter beschäftigt werden, d. h., im Durchschnitt wurden 550 TDM pro Arbeitsplatz an Subventionen ausgezahlt. Vgl. O. V. (1997u), S. 18.
In diesem Zusammenhang wird auf die Kontroverse um die Auszahlung der Volkswagen-Beihilfen für das ostdeutsche Werk Mosel durch den Freistaat Sachsen verwiesen. Ein Kompromiß sah vor, daß diese Hilfen “für das VW-Werk Baunatal” freigegeben werden können. Per Saldo erhöht sich der C. F. sowie die a.o. Erträge im VW-Konzern in der ursprünglichen Höhe. Vgl. ausführlich hierzu: G. Nicolaysen, R. Hrbek et al. (1996), S. 503–512 sowie R. W. Wamek (1996), S. 464–471 sowie Interview mit dem EU-Kommissar K. van Miert, o. V. (1996o), S. 182–183 sowie o. V. (1996p), S. 13 sowie o. V. (1996q), S. 15 sowie zum “Kompromiß VW/EU” o. V. (1997zc), S.22.
Vgl. o.V. (1997f), S. 13.
Vgl. o. V. (1997j), S. 15.
Vgl. J.Herr (1997), S. 17.
Vgl. o.V. (1997a), S. 8.
Jüngstes Beispiel sind die Subventionen an BMW von über 345 Mio. Schilling für ein Investitionsprojekt in Steyr (Österreich). Begründet wurden die Beihilfen mit dem Gewinn an technologischem Fortschritt durch das Projekt. Vgl. o. V. (1997x), S. 22.
Vgl. J.Herr (1997), S. 17.
Die Dunkelziffer wird von der zuständigen EU-Kommissarin Anita Gradin um ein Vielfaches höher eingschätzt. Vgl. o.V. (1997k), S. 17 sowie o. V. (19971), S. 15.
Vgl. G.Werner (1995), S. 48.
Für besonderen Unmut in der EU sorgten die erneuten Werftensubventionen in Höhe von ca. 1 Mrd. DM für Ostdeutschland. Als Gegenleistung ein für die EU typischer Kuhhandel mußte Deutschland Subventionen für griechische und spanische Werften zustimmen. Vgl. o.V. (1997m), S. 9.
Vgl. U. Berthold (1967), S. 110; übereinstimmend: G. Werner (1995), S. 45–46; übereinstimmend: H. H. v. Arnim (1986), S. 85.
Vgl. J. Martens (1978), S. 104 ff.
M. Nieder-Eichholz spricht vom Eindruck des Anachronismus und einem Relikt vergangener Zeiten bei der Übersicht der dienstältesten Subventionen im Subventionsbericht. Vgl. M. Nieder-Eichholz (1995), S. 109, insbes. die Übersicht der “dienstältesten” Subventionen nach dem dreizehnten Subventionsbericht (1991) auf S. 110.
Vgl. BMF (1985), S. 7.
Vgl. H.-P. Ipsen(1956), S. 53.
Vgl. G. Werner (1995), S. 51–55.
Vgl. J. Herr (1997), S. 17; übereinstimmend: G. Werner (1995), S. 52.
In diesem Zusammenhang kann das Beispiel der Textilindustrie und des Steinkohlebergbaus herangezogen werden. Während die Bewältigung der Strukturkrise im Textilbereich überwiegend ohne fremde Hilfen vorgenommen wurde, fließen dem Bergbau immer noch massive Anpassungshilfen zu. Die unterschiedliche Betroffenheit der Politik als Ausdruck der Zuteilung von Subventionen ökonomisch gleich betroffener Branchen zeigt, daß unterschiedliche Organisationsgrade auf der Arbeitgeber und-nehmerseite einen signifikanten Einfluß auf Strukturhilfen haben. Während die Textilindustrie überwiegend mittelständisch geprägt ist und die überwiegende Mehrheit der Arbeiter nicht gewerkschaftlich organisierte weibliche Mitarbeiter sind, kann der Bergbau auf einen vergleichsweise hohen Organisationsgrad verweisen. Das jünste Beispiel des Kohlekompromisses unterstreicht dies eindrucksvoll. Vgl. o. V. (1997V), S. 22–26.
Das stimmenmaximiernde Verhalten als eine Ursache der Subventionsbeharrung und-metalität wurde jüngst bei der Debatte über die “Kohlesubventionen” wieder deutlich. Vgl. u. a. J. Herr (1997), S. 17.
Zur Definition der Begriffe “Effizienz und Effektivität” siehe Kapitel B, Abschnitt 3.1.1.
Vgl. B. F. Gröbner (1983), S. 126.
Zur Theorie der Stimmenmaximierung vgl. insbes. A. Downs. Ihr liegt die Annahme zugrunde, daß die in Parteien organisierten Politiker nicht entsprechend idealen sozialen Wohlfahrtsmaximen handeln, sondern ihre eigenen machtbezogenen und-erhaltenen Zielfunktionen die Entscheidungen beeinflussen. “Die politischen Parteien in einer Demokratie benutzen die Politik nur als Mittel, um Stimmen zu gewinnen. Sie trachten nicht danach, die Regierungsgewalt zu übernehmen, um vorher konzipierte politische Programme zu verwirklichen oder um bestimmten Interessensgruppen zu dienen. Vielmehr konzipieren sie Programme und dienen Interessengruppen, um die Regierungsgeschäfte übernehmen zu können”. Vgl. A. Downs (1969), S. 51 sowie H. Zimmermann, K.-D. Henke (1994), S. 65.
Vgl. K. Harzern (1987), S. 111–114.
Vgl. C. B. Blankart (1994), S. 151–161, insbes. S. 153–156.
Vgl. A. Downs (1968), S. 50.
Vgl. E. Gerken et al. (1985), S. 24.
K. Trojanus (1995a), S. 111.
E. Gerken et al. (1985), S. 24.; übereinstimmend: H. H. v. Arnim (1986), S. 81. v. Arnim spricht von einer “Art politischer Allzweckwaffe”; übereistimmend: A. Woll (1992), S. 209.
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Haghani, S. (1999). Theoretische und praktische Grundlagen der Subventionierung: Notwendigkeit der Steigerung der Subventionseffizienz durch Kontrolle. In: Subventionseffizienz staatlicher Finanzpolitik. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09010-6_4
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