Zusammenfassung
Wohl kaum ein anderes Thema scheint in der aktuellen finanzpolitischen Diskussion so großes Interesse auf sich zu ziehen wie die — mittlerweile wohl endgültig gescheiterte — sog. Große Steuerreform.1 Im Zusammenhang mit diesem Gesetzespaket waren zahlreiche Maßnahmen diskutiert worden, die eine Erhöhung oder Senkung von Steuersätzen zum Gegenstand haben. Der Steuersatz entscheidet zum einen über das Steueraufkommen, also über die Einnahmenseite der öffentlichen Haushalte. Zum anderen bestimmt er letztlich die Steuerbelastung von Bürgern und Wirtschaft und beeinflußt damit die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Der Steuersatz ist somit für zentrale Bereiche des öffentlichen Lebens höchst bedeutsam.
„Ich scheine in einer Zeit zu leben, da man Probleme lieber mit Wortnebeln umhüllt, als daß man versuchte, sie zu lösen, und wäre es auch nur in aller Bescheidenheit und, was dabei unvermeidlich ist, tastend“
Jean-Louis Servan Schreiber, L’ art du temps, 1984
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Vgl. allein o. V..,Nichts geht mehr, Der Spiegel 1997, H. 32, S. 62 ff.
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Sellhorn, T. (1998). Einleitung. In: Steuersatz und Verfassungsrecht. DUV: Wirtschaftswissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08977-3_1
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