Zusammenfassung
Unter dem Staat als Sozialversicherer versteht man im engeren Sinn die gesetzliche Krankenversicherung, die soziale Rentenversicherung (insbesondere die Alters-, Behinderten- oder Hinterbliebenenrente) sowie die Arbeitslosenversicherung. Die Individuen sind dazu verpflichtet Beiträge zu zahlen, und der Staat stellt dafür öffentliche Güter und Dienste (Dienstleistungen von Ärzten, Krankenhäuser etc.) und Transfers (Renten, Sozialhilfe usw.) bereit. Jede der oben genannten staatlichen Versicherungen bewirkt zum einen, daß Einkommen und Vermögen umverteilt warden, so daß man in Anlehnung an Friedman [1953], Buchanan und Tullock [1962, Kapitel 13] und Arrow [1970, S. 185 ff.] soziale Versicherungen im weitesten Sinne als Staatliche Umverteilung von Einkommen und Vermögen auffassen kann. Die andere unmittelbare Konsequenz der staatlichen Versicherung ist die Reduktion des Lebensrisikos. Sinn [1995] spricht von zwei Seiten derselben Medaille. Die Interpretation des Staates als Sozialversicherer, der Einkommen umverteilt und Risiko vermindert, ist der Ansatz der folgenden Arbeit.
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© 1999 Springer Fachmedien Wiesbaden
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Eichner, T. (1999). Einleitung. In: Staatliche Sozialversicherung, individuelle Vorsorge und Arbeitsangebot. Gabler Edition Wissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08964-3_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-08964-3_1
Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-8244-6841-6
Online ISBN: 978-3-663-08964-3
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