Zusammenfassung
In Kapitel 4 soll der Zusammenhang zwischen institutionellen Rahmenbedingungen und Spin-off-Gründungen aufgezeigt werden. Als institutionelle Rahmenbedingungen werden im folgenden bestimmte gesellschaftliche, rechtliche und ökonomische Einflußfaktoren berücksichtigt, die auf das Potential von Spin-off-Gründungen in einer Volkswirtschaft einwirken. Die institutionellen Rahmenbedingungen beeinflussen zum einen den Verselbständigungsentschluß von Spin-off-Gründern. Beispielsweise sind Existenzgründungsförderungsprogramme oder ein ausreichendes Angebot an Venture-Capital Faktoren, die den Entschluß zur Gründung eines Spin-offs erleichtern können. Zum anderen beeinflussen die institutionellen Rahmenbedingungen auch die Position und die Einstellung der Inkubatororganisationen bei Ausgründungsbestrebungen von Mitarbeitern. Beispielsweise determinieren die rechtlichen Rahmenbedingungen die Einfluß- und Widerspruchsmöglichkeiten, die den Inkubatororganisationen bei Ausgründungsbestrebungen von Mitarbeitern und dem damit verbundenen Transfer von innovativem Know-how in neugegründete Unternehmen offenstehen.
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Literatur
Vgl. North (1990), S. 7. Alchian (1950) und North/Thomas (1973) gehen beispielsweise noch davon aus, daß sich langfristig die relativ effizienteren Institutionen durchsetzen.
Vgl. North (1990), S. 7–10 und S. 92–104.
… formal rules may change overnight as the result of political or judicial decisions… North (1990), S. 6. Zu formellen Regelungen vgl. auch North (1990), S. 46–53.
„But the informal rules are probably even more important anchors…“ North (1989), S. 241.
… informal constraints… are much more impervious to deliberate policies.“ North (1990), S. 6. Zu informellen Beschränkungen vgl. genauer North (1990), S. 36–45.
Vgl. North (1993a), S. 20.
North (1993a), S. 20.
„But the single most important point about institutional change… is that institutional change is overwhelmingly incremental. […] The important point is that the changes were an aggregation of literally thousands of specific small alterations…“ North (1990), S. 89.
North (1989), S. 242.
North (1990), S. 115. Zur Pfadabhängigkeit vgl. genauer North (1990), S. 95–103 und S. 115 f.
Ein solches Vorgehen ist deshalb sinnvoll, weil diese Arbeit nicht wie die von North (1990) aus volkswirtschaftlicher Perspektive geschrieben ist, sondern aus dem einzelwirtschaftlichen Blickwinkel eines Spin-offs beziehungsweise einer Inkubatororganisation. Organisationen, die neben dem Spin-off beziehungsweise neben der Inkubatororganisation existieren, determinieren für diese den institutionellen Rahmen genauso wie die formellen Regeln und die informellen Beschränkungen.
„Allen Definitionen von Kultur ist gemeinsam, daß es sich bei ihr um ein System gemeinsam geteilter Werte, Normen, Einstellungen, Überzeugungen und Ideale handelt.“ Staehle (1994), S. 472.
Dietl (1993), S. 72, spricht in diesem Fall von fundamentalen Institutionen. Vgl. Gliederungspunkt 2.3.
Zu den Strukturmerkmalen von Organisationen vgl. genauer Gliederungspunkt 5.2.3.
Vgl. Williamson (199Ia), S. 34.
Vgl. hierzu genauer Gliederungspunkt 5.1.3.
Opportunistisches Verhalten steht fur die Verfolgung des Eigeninteresses mit List und Tücke. Vgl. näher Gliederungspunkt 5.1.2.
Zur Unternehmenskultur vgl. auch die Ausführungen in Gliederungspunkt 5.2.4.
Zur Teamarbeit und den innerbetrieblichen Anreizstrukturen in Japan vgl. Grunenberg (1993), S. 41 f. und Krug (1993), S. 13.
Vgl. Gliederungspunkt 3.4.
Vgl. Nathusius (1979), S. 88.
Vgl. Cox (1986), S. 21.
FeezER (1991), S. 120.
Vgl. beispielsweise Cox (1986), S. 21, Nathusius (1979), S. 88 und Keune/Nathusius (1977), S. 66.
Vgl. o. V. (1996), S. K 2. Vgl. Fetzer (1991), S. 124.
Vgl. Cox (1986), S. 21 und Pichotta (1990), S. 205.
Vgl. Szyperski/Klandt (1979), S. 19. Insgesamt wurden 79 Personalleiter schriftlich befragt. Vgl. hierzu auch S. 21 der Studie.
Vgl. Cox (1986), S. 21. Muzyka (1988), S. 515.
Vgl. Eschbach (1995), S. Kl. Albach (1994), S. 111.
„The importance of labor mobility requires further emphasis, for it suggests another possible explanation for the low incidence of spin-offs in Western Europe… Employees there are often bound by… long-term employment contracts. These contracts, and the firm loyalty that often accompanies them, may be one reason why so few scientists and managers in those countries have broken away to form companies of their own.“ Garvin (1983), S. 19.
Vgl. Bernewitz (1989), S. 25.
Vgl. Szyperski/Klandt (1981), S. 246.
Fetzer (1991), S. 128.
Laub (1991), S. 268. Vgl. ähnlich Little (1977), S. 35.
„Of course, if market transactions were costless, all that matters… is that the rights of the various parties should be well-defined and the results of legal actions easy to forecast. But as we have seen, the situation is quite different when market transactions are so costly as to make it difficult to change the arrangement of rights established by the law. In such cases, the courts directly influence economic activity.“ Coase (1960), S. 19.
Coase (1988), S. 47. Vgl. auch die Ausführungen über den Zusammenhang von Transaktionskosten und Institutionen in Gliederungspunkt 2.3.
Im folgenden Gliederungspunkt 4.4 werden anschließend solche rechtlichen Rahmenbedingungen angesprochen, die die Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung kleiner, innovativer Unternehmen beeinflussen. Ein Beispiel ist das Gesellschaftsrecht.
Vgl. Picot/Schneider (1988), S. 97 f.
Vgl. Dietl (1993), S. 181.
Die Grundlagenforschung beinhaltet vor allem Forschung und Entwicklung im Bereich des Basiswissens. Sie ist im Gegensatz zur angewandten Forschung nicht zweckgebunden. Vgl. ENßLin (1988), S. 35.
Vgl. EwersIfritsch/Wein (1993), S. 209. Zu den Anreizwirkungen exklusiver Property Rights vgl. auch Gliederungspunkt 5.2.2.3.
Vgl. North (1988), S. 16.
Vgl. North (1988), S. 16.
Vgl. North (1990), S. 75.
Vgl. Picot/Schneider (1988), S. 98.
Vgl. Dietl (1993), S. 182 f.
Vgl. Staudt U. A. (1992), S. 111.
Vgl. Williamson (1991), S. 289 und Williamson (1991a), S. 35 f.
Vgl. WilliamsoN (1991), S. 289 und Williamson (1991a), S. 35 f.
Vgl. Schneider/Zieringer (1991), S. 89 und S. 95.
Exklusivlizenzen räumen dem Lizenznehmer gegen Entgelt ein exklusives Nutzungsrecht für eine Erfindung ein. Vgl. Nui-IN (1987), S. 249.
Vgl. Braendli (1995), S. B 15, Picot/Laub/Schneider (1989), S. 123–129 oder Kulicke (1987), S. 225 f.
Vgl. Picot/Laub/Schneider (1989), S. 127 f. Vgl. auch Sci-Ineider/Zieringer (1991), S. 89. Kulicke (1987), S. 225, führt als einen weiteren Grund für den geringen Patentschutz in kleinen Unternehmen an, daß ein Patentschutz unter Umständen nicht notwendig ist, wenn kleine Unternehmen Nischenprodukte produzieren, die für größere Unternehmen nicht von Interesse sind.
Ist der Erfinder ein Arbeitnehmer, meldet der Arbeitgeber das Patent an.
Vgl. NuHN (1987), S. 244 und Schneider/Zieringer (1991), S. 128. Wichtig ist, daß ein Patent bei seiner Offenlegung in der Regel aufgrund langwieriger Genehmigungsverfahren noch nicht erteilt wurde, so daß nur ein begrenzter Schutz vor Imitatoren besteht: Während der Innovator bei einer Patentverletzung nach der Patenterteilung Schadensersatzansprüche hat, die die Höhe einer angemessenen Lizenzgebühr weit überschreiten können, hat der Innovator bei einer Patentverletzung, die zwischen Offenlegung und Patenterteilung erfolgt, nur Anspruch auf eine Benutzungsentschädigung, die die Höhe einer angemessenen Lizenzgebühr im Regelfall nicht übersteigt. Vgl. Grefermann u. a. (1974), S. 55.
Vgl. Ewers/Wein (1993), S. 19–21.
Vgl. Braendli (1995), S. B 15 und Little (1977), S. 33: „Allerdings erfordert eine volle Ausnutzung des Patentrechts häufig Spezialrechtskenntnisse, die sich Ntbf’s nicht immer leisten können.“ Ntbf steht für „new technology-based firms”.
Zu den folgenden Argumenten vgl. Ewers/Wein (1993), S. 19 f. und S. 25.
Teece (1986), S. 191, schreibt hierzu: „Many patents can be “invented around”…“ Im deutschen Sprachraum bezeichnet man ein solches Verhalten als „um ein Patent herum erfinden”. Kalter (1994), S. 15.
Manche Erfindungen sind nicht patentfähig, da sie beispielsweise lediglich technische Verbesserungen darstellen, ohne das Kriterium der objektiven Neuheit (§ 2 Patentgesetz) zu erfüllen. Es besteht die Möglichkeit, ein Patent aufgrund mangelnder Erfindungshöhe einzuklagen. Vgl. Ewers/Wein (1993), S. 20 und Grefermann U. A. (1974), S. 13.
Wallmark (1993), S. 227 f. Komparative Nachteile des deutschen Patentrechts werden auch in der Presse kritisiert. In einem Bericht über das Deutsche Patentamt werden beispielsweise erhebliche Kosten und ein hohes Risiko, verbunden mit nicht zu übersehenden Rechtsfolgen als Gründe angeführt, „weshalb im Vergleich zu anderen High-Tech-Ländern bei uns immer noch zu wenig patentiert wird.“ O. V. (1995), S. 18.
Vgl. Paragraph 5 Arbeitnehmererfindungsgesetz sowie die Ausführungen bei Staudt/MÜHlemeyer/Kriegesmann (1993), S. 100 f. und bei Staudt u. a. (1992), S. 121 f.
Die Frage nach der effizienten Entlohnung von Forschungs-und Entwicklungsmitarbeitern wird in Gliederungspunkt 5.2.2 noch näher erläutert. Im Rahmen dieses Punktes stehen die rechtlichen Regelungen des Arbeitnehmererfindungsgesetzes im Vordergrund.
Vgl. Paragraph 9 Arbeitnehmererfindungsgesetz. Zu welchem Anteil ein Arbeitgeber einen innovativen Arbeitnehmer am Erfindungswert beteiligen muß, ist in den Vergütungsrichtlinien des Arbeitnehmererfindungsgesetzes festgeschrieben.
„Erfindungsleistungen werden nur dann als Sonderleistung behandelt, wenn sie nicht im Zusammenhang mit den Dienstobliegenheiten stehen beziehungsweise nicht Bestandteil der vertraglichen Regelungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind.“ Staudt/MÜHlemeyer/Kriegesmann (1993), S. 101.
Vgl. Staudt/MÜHlemeyer/Kriegesmann (1993), S. 100 f.
Zum Problem des Nachweises eines Transfers innovativen Know-hows vgl. auch die weiteren Ausführungen in diesem Gliederungspunkt sowie Gliederungspunkt 6.4.
Auf diese Weise wird die juristische Errechnung der Arbeitnehmerkompensation aufgegeben und der Wert der Erfindung in Abhängigkeit vom betrieblichen Nutzen ermittelt. Vgl. Thom (1980), S. 493.
Zur betriebsindividuellen Zusatzvergütung von Diensterfindungen und der Kritik an den Regelungen des Arbeitnehmererfindungsgesetzes vgl. Staudt/MÜHlemeyer/Kriegesmann (1993), S. 102–105.
Wallmark (1993), S. 216.
Anton/Yao (1995), S. 363.
Vgl. die Paragraphen 17 und 18 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (Uwg).
Vgl. Anton/Yao (1995), S. 376. Zu beachten ist, daß Anton/Yao in ihrem Modell mit ‘start-up’ ein Split-off im hier definierten Sinne meinen. Unter Spin-off verstehen sie im Gegensatz zu der hier zugrundeliegenden Definition die Zusammenarbeit des innovativen Mitarbeiters mit der Ursprungsunternehmung, ohne diese weiter zu konkretisieren. Vgl. Anton/Yao (1995), S. 366.
Vgl. hierzu Roberts (1991), S. 115 f. und Gliederungspunkt 3.4.
Entsprechende vertragliche Regelungen sind auch beim Franchising üblich, bei dem sich der Franchisegeber gegen einen Know-how-Transfer durch die Franchisenehmer absichern muß. Vgl. Dnes (1992), S. 22.
„Because stock ownership is often seen as a way of tying an executive to a firm, it is interesting to note that this ownership often has made it financially possible for key men to leave and start their own firms!“ Cooper (1970b), S. 75 f.
Vgl. genauer Gliederungspunkt 5.2.3.
Vgl. hierzu Bendaniel (1974), S. 39 und die Ausführungen in Gliederungspunkt 6.4.92 Vgl. Stedler (1996), S. 73 und Pleschak/Wupperfeld (1995), S. 22. Zu den Risiken innovativer Unternehmensgründungen vgl. genauer Gliederungspunkt 6.1.2.
Vgl. Pichotta (1990), S. 4 f.
Vgl. Pleschak/Wupperfeld (1995), S. 23.
Vgl. Pleschak/Wupperfeld (1995), S. 23. Eine stille Beteiligung ist in der Bilanz einer Unternehmung nicht erkennbar, da die Einlage in das Vermögen der Unternehmung übergeht und nur ein Eigenkapitalkonto ausgewiesen wird. Zur stillen Beteiligung vgl. zum Beispiel Perridon/Steiner (1991), S. 282.
Allerdings finanzieren Venture-Capital-Gesellschaften nicht nur technologieorientierte Unternehmen, sondern sämtliche Unternehmen, deren Beteiligungen einen hohen Wertzuwachs versprechen. Vgl. Nathusius (1990), S. 30.
Vgl. Pleschak/Wupperfeld (1995), S. 23 und S. 38–40. Neben Venture-Capital-und SeedCapital-Gesellschaften gibt es noch Kapitalbeteiligungsgesellschaften der Banken und Versicherungen und der Sparkassen, die auf die Finanzierung der Wachstumsphasen mittelständischer Unternehmen spezialisiert sind und mittelständische Beteiligungsgesellschaften, die in den Bereich der öffentlichen Förderung fallen und unter Gliederungspunkt 4.5 genauer betrachtet werden. Vgl. Pleschak/Wupperfeld (1995), S. 30–33.
Davon sind die Seed-Capital-Gesellschaften besonders betroffen. Vgl. Weber (1989), S. 26. 1°1 Vgl. Laub (1991), S. 239 f.
Vgl. EwErs/Wein (1993), S. 34 f.
Vgl. Ewers/Wein (1993), S. 35 f. Bei der folgenden Beurteilung der regionalen Rahmenbedingungen der Kapitalbeschaffung im Silicon Valley werden die Überlegungen von Ewers/Wein wieder aufgegriffen.
Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und kleine Aktiengesellschaften haben keinen Zugang zur Börse. Ihnen steht kein organisierter Kapitalmarkt zur Verfügung wie den börsenfähigen Aktiengesellschaften. Vgl. zum Beispiel Perridon/Steiner (1991), S. 282.
Zu Informationsasymmetrien zwischen Käufern und Verkäufern von Beteiligungen vgl. die Ausführungen bei Perridon/Steiner (1991), S. 284. Schierenbeck (1995), S. 398 f., faßt dieses Problem folgendermaßen zusammen: „Nicht-emissionsfähige Unternehmen sind dadurch gekennzeichnet, daß ihnen kein so hoch organisierter Kapitalmarkt zur Beschaffung von Eigenkapital zur Verfügung steht, wie das für die emissionsfähigen Unternehmen der Fall ist. Sie sind angewiesen auf jene kaum institutionalisierten und mit erheblichen Funktionsdefiziten ausgestatteten Märkte, auf denen individuelle Abmachungen und Umstände bestimmend sind.“
Vgl. Gliederungspunkt 3.5 und die Ausführungen zu den Spin-off-Fallbeispielen in Gliederungspunkt 7.1.
Vgl. Perridon/Steiner (1991), S. 287.
Vgl. Perridon/Steiner (1991), S. 287. Vom Problem der Insiderinformationen soll hier abgesehen werden.
Vgl. Keune/Nathusius (1977), S. 20–22. Neben der Palo Alto Region und der Route 128 wirkte der regionale Kapitalmarkt insbesondere in der Twin-City-Region in Minneapolis entscheidend auf die Gründungswelle neuer Unternehmen ein. Allerdings gibt es auch Regionen wie Philadelphia und Buffalo, in denen es zur regionalen Ansammlung technologieorientierter Unternehmen kam, ohne daß ein umfangreiches regionales Kapitalangebot zur Verfügung stand. Vgl. Keune/Nathusius (1977), S. 22 und S. 59.
Cooper (1970b), S. 75.
Vgl. Cooper (1973), S. 62.
„Although there is some venture capital imported from other parts of the country, most new firms are financed locally.“ Cooper (1970b), S. 76.
Cooper (1973), S. 62.
Vgl. Cooper (1970b), S. 76.116 Zum Problem der Ausbeutung erfolgreicher Unternehmensgründer durch Beteiligungskapitalgeber vgl. Ewers/Wein (1993), S. 29 f. Die Angst vor der Ausbeutung durch Kapitalgeber kann die Nachfrage nach Beteiligungskapital reduzieren.
Cooper (1973), S. 62, schreibt mit Bezug auf die kapitalanbietenden ehemaligen oder aktiven Untemehmer: „(they) served as vital communication links.“ Vgl. auch Keune/Nathusius (1977), S. 60.
Zur Bedeutung von Informationsvorteilen lokaler Kreditgeber vgl. auch Bonus (1986), S. 315318.
Vgl. Scheidt (1995), S. 90.
Vgl. Mahar/Coddington (1965), S. 144 f. Die Autoren sehen ein umfangreiches regionales Angebot an Kapital als Faktor an, der die Gründung von Spin-offs wesentlich erleichtert und damit auch die Herausbildung regionaler High-Tech-Agglomerationen fördert.
Vgl. die Arbeit von Scheidt (1995), in der die Autorin untersucht, wie junge Technologieunternehmen in regionale Unternehmens-und Politiknetzwerke eingebunden werden können.
Vgl. Bohner (1993), S. 536.
Vgl. EwER5/Wein (1993), S. 44 f.
Der Geregelte Markt wurde mit der Verabschiedung des Börsenzulassungsgesetzes im Jahre 1986 geschaffen. Vgl. Pichotta (1990), S. 201.
Vgl. Ewers/Wein (1993), S. 45 f. und die Ausführungen zur Bremer Regionalbörse von Schultz (1995), S. B 16.
Vgl. hierzu genauer Ewers/Wein (1993), S. 46.
Der beschränkte Wettbewerb im deutschen Bankensektor wird nach Ewers/Wein durch zu hohe Kapitalerfordernisse der Banken und den Einfluß der Garantiefonds verursacht. Vgl. hierzu genauer Ewers/Wein (1993), S. 47 und S. 49.
Vgl. Ewers/Wein (1993), S. 47 f. Zur europäischen Richtlinie über Wertpapierdienstleistungen vgl. die Ausführungen bei Jakobs (1996), S. 6.
Vgl. Stedler (1996), S. 75.
Nasdaq steht für National Association of Securities Dealers Automated Quotation System.
Vgl. Schultz (1995), S. B 16.
Easdaq steht fur European Association of Securities Dealers Automated Quotation System.
Vgl. Schierenbeck (1995), S. 398 f.
Vgl. Reimnitz (1995), S. B 19, Hahn (1994), S. 7, Blanke (1994), S. 1 und S. 7 und Seibert (1994), S. 914–916.
Vgl. die Anforderungen in § 20 Ubgg.
Zur Besteuerung von Kapitalgesellschaften vgl. zum Beispiel Perridon/Steiner (1991), S. 278282.
Vgl. Pichotta (1990), S. 204.
Vgl. Perridon/Steiner (1991), S. 286 und Stedler (1995), S. B B. Zudem wird eine Deregulierung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (Ubgg) gefordert, da bislang nur 12 von 100 Beteiligungsgesellschaften in Deutschland nach dem Ubgg organisiert sind. Vgl. o. V. (1996a), S. 4.
Vgl. Rasch/Steiger (1995), S. 21.
Vgl. Rasch/Steiger (1995), S. 21.
Vgl. Damisch (1995), S. B 6.
Vgl. Pleschak/Wupperfeld (1995), S. 25.
Vgl. Pleschak/Wupperfeld (1995), S. 25. In den neuen Bundesländern gründeten die privaten Banken im Mai 1993 die Beteiligungsgesellschaft Neue Länder GmbH & Co. KG in Berlin. Allerdings handelt es sich beim Engagement in den neuen Bundesländern im Regelfall nicht um die herkömmliche Wagnisfinanzierung kleiner, technologieorientierter Unternehmen, sondern primär um Sanierungen. Vgl. Karsch/Klein (1995), S. 177.
Vgl. Pleschak/Wupperfeld (1995), S. 25.
Vgl. Siedler (1996), S. 74.
Vgl. Siedler (1996), S. 74.
Vgl. Siedler (1996), S. 74. Die Early-Stage-Phase setzt sich zum einen aus der Seed-Phase, das heißt der Finanzierung der Forschung und Entwicklungsaktivitäten einer jungen Unternehmung und zum anderen aus der Start-Up-Phase bzw. der Finanzierung der Markteinführung zusammen.
Vgl. Siedler (1996), S. 74.
Vgl. Siedler (1996), S. 74. Daß Engagements an neugegründeten und jungen Unternehmen in Deutschland nur eine untergeordnete Rolle spielen, betonen auch Pleschak/Wupperfeld (1995), S. 27. Kulicke/Hemer/Wupperfeld (1993), S. 1, sprechen von einem geringen Engagement der Beteiligungsgesellschaften im Seed-Capital-Bereich.
Unternehmen der Anteil der High-Tech-Investitionen in den Usa höher ist als in Deutschland. Angesichts der genannten Daten kann zusammenfassend festgestellt werden, daß die Beteiligungskapitalsituation von Spin-offs in den Usa günstiger als die deutsche ist. Berücksichtigt man daneben die Tatsache, daß auch die Börsenemission für kleine, technologieorientierte Unternehmen in den Usa einfacher ist, wird besonders deutlich, daß die Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten von Spin-offs in den Usa wesentlich günstiger als die deutscher Spin-offs sind. Laub betont, daß in Deutschland finanzielle Hilfen insbesondere in den frühen Phasen der Unternehmensentwicklung gescheut werden und resümiert: „Damit werden von institutioneller Seite der Entwicklung und Förderung eines findigen und offenen innovativen Unternehmertums insbesondere durch finanzielle Barrieren enge Grenzen gesetzt.“
In Gliederungspunkt 3.4 wurde die Bedeutung der Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten für die Entstehung von Spin-offs bereits angeschnitten. Im Anschluß daran kann an dieser Stelle festgehalten werden, daß die relativ günstigen Rahmenbedingungen der Kapitalbeschaffung von Spin-offs in den Usa mit hoher Wahrscheinlichkeit eine wesentliche Begründung für das dortige vermehrte Auftreten von innovativen Ausgründungen darstellen. Garvin resümiert in bezug auf die Venture-Capital-Situation ähnlich: „… the availability of venture capital appears to play an important role in facilitating spin-offs. In fact, the limited availability of such capital in Western Europe is thought to be a chief reason for the small number of spin-offs observed there.“152 Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen, die die Aufnahme von Eigenkapital über Beteiligungsgesellschaften und die Emission von Aktien kleiner Unternehmen erleichtern, können indirekt zu einer Förderung von Spin-offs in Deutschland beitragen.
Vgl. Stedler (1996), S. 75. Als Beispiele für High-Tech-Investitionen führt der Autor Engagements in den Bereichen Biotechnologie, Kommunikationstechnologie und Medizintechnik an. Zur Problematik der Definition des ‘High-Tech’-Begriffs vgl. auch Gliederungspunkt 3.1.
Auf die einzelnen Förderprogramme der Bundesländer soll aufgrund der Regelungsvielfalt nicht Bezug genommen werden. Auf die Existenzgründungsfdrderungsmaßnahmen, die Spin-offs bei ihrer Gründung ebenfalls in Anspruch nehmen können, sei an dieser Stelle lediglich verwiesen.
Ehemaliges Bundesministerium für Forschung und Technologie (Bmft).
Daneben existieren eine Vielzahl weiterer Förderprogramme. Einen umfassenden Gesamtüberblick über die Fördermaßnahmen im Bereich der Forschung, Entwicklung und Innovation enthält die Förderfibel des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (Bmbf). Vgl. Bmbf (1995). Neben den im folgenden beschriebenen Maßnahmen werden dort auch die öffentlichen Existenzgründungsfdrderungsprogramme, die Innovations-sowie Unternehmensberatung und die Fördermaßnahmen der Europäischen Union und der einzelnen Bundesländer vorgestellt.
Vgl. JoOs (1987), S. 305, zitiert bei EwErs/Wein (1993), S. B.
Vgl. Stedler (1996), S. 76 f. In den neuen Bundesländern wurden über das Programm Tou 235 Unternehmen mit insgesamt 164 Mio. DM gefördert. Die Zugangsfrist endete hier Ende 1995.
Zum Modellversuch Bjtu vgl. auch den umfassenden Zwischenbericht zum Stand des Modellversuchs von Kulicke/Hemer/Wupperfeld (1993).
Vgl. Stedler (1996), S. 76.160 Vgl. Kulicke/Hemer/Wupperfeld (1993), S. 73.
Vgl. Siedler (1996), S. 76.
Siedler (1996), S. 76. Vgl. und ähnlich Pleschak/Wupperfeld (1995), S. 53.
Bmft (1990), S. 5.
Auf diese Probleme weist Nathusius (1986), S. 678, mit Bezug auf andere öffentliche Förderprogramme hin.
Mittelständische Beteiligungsgesellschaften/Länderfonds (Mbg) werden im Regelfall von Industrie-und Handelskammern, Landesbanken und regionalen Kreditinstituten getragen und refinanzieren sich überwiegend durch Förderprogramme des Bundes und der Länder. Vgl. Pleschak/Wupperfeld (1995), S. 31.
Vgl. Kulicke/Hemer/Wupperfeld (1993), S. 5–7.
Dies entspricht dem Grundsatz des Vorrangs der Ordnungs-vor der Prozeßpolitik. Vgl. Eucken (1990), insbesondere S. 385. Vgl. auch die grundsätzlichen Ausführungen von North zum Einfluß der Institutionen auf die Organisationen in Gliederungspunkt 4.1.
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Maselli, A. (1997). Der Einfluß institutioneller Rahmenbedingungen auf die Gründung von Spin-offs. In: Spin-offs zur Durchführung von Innovationen. Gabler Edition Wissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08959-9_4
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