Zusammenfassung
Das industrielle Anlagengeschäft macht wertmäßig immer einen verhältnismäßig kleinen Teil der wirtschaftlichen Leistung einer Volkswirtschaft aus, trotzdem wird der Industrieanlagenbau oft als repräsentatives Kriterium für die Leistungsfähigkeit und den technischen Entwicklungsstand der Investitionsgüterindustrie bzw. der gesamten Industrie eines Staates angesehen.
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Literatur
Vgl.: Czempirek, K.: (Verkaufsverhalten); S.: 44, 45.
Über größere Industrieanlagenprojekte wird in Wirtschaftszeitungen berichtet, auch Ausschreibungen werden dort annonciert.
Das ist für das Großkundengeschäft mit Investitionsgütern typisch.
Siehe dazu auch: 2.3.3.; S.: 71 f.
Vgl.: Bremeier, E.: (Industrieanlagen-Exporte); S.: 16.
Man kann das Geschäft mit Industrieanlagen auch als einen mit Dienstleistungen veredelten Handel sehen. Vgl.: Brenke, H.: (Projektmanagement); S.: 16.
Siehe dazu auch: 1.3.2.2.; S.: 19 u. 2.1.2.3.; S.: 35, 36. Gegenleistungen: Geschäfte mit Industrieanlagen sind fast nie Verkaufsgeschäfte nach dem Prinzip
Vgl.: Lindeiner-Wildau, K.: (Großanlagenbau); S.: 528.
Countertrade, Barter, Kompensationsgeschäft und Gegengeschäft sind Bezeichnungen für Handelsgeschäfte, bei denen die Lieferung von Waren (Dienstleistungen, Rechte) durch Gegenlieferung von Waren (Dienstleistungen, Rechten) kompensiert wird. Dieser Ausgleich einer Leistung aus Lieferantensicht erfolgt dabei teilweise oder zur Gänze mit nicht-monetären Mitteln. Bei der klassischen Form des Kompensationsgeschäfts (Pure barter) agieren ausschließlich zwei Parteien als Vertragspartner. Die Kompensation erfolgt zeitgleich und nichtmonetär. Im praktischen Wirtschaftsleben finden zahlreiche modifizierte Barter- Formen Anwendung. Barters können auf Verträgen zwischen mehr als zwei Parteien beruhen, was die Koordinationsaufgaben dabei stark erhöht. Bei manchen Barters erfolgt keine zeitgleiche Abwicklung von Geschäft und Gegengeschäft. Manchmal wird das Gegengeschäft zeitlich vorgezogen (Pre-compensation), sodaß ein zumeist devisen-und liquiditätsschwacher Client vom Contractor des Basisgeschäfts aus dem Gegengeschäft Finanzmittel erhält, um damit z.B. Anzahlungen für das Basisgeschäftzu leisten. Bei Buy-back- Vereinbarungen verpflichtet sich ein Contractor vom Client des Grundgeschäfts Produkte abzunehmen (Abnahmeverträge), die mit der von ihm erstellten Anlage erstellt wurden. Durch das Fehlen monetärer Forderungen des Contractorist keine klassische Exportfinanzierung möglich. Auch hinsichtlich der finanziellen Abwicklung und der Exportrisikoversicherung von Barters gilt es, spezifische Lösungen zu wählen. Im allgemeinen decken staatliche Exportkreditversicherungen keine Forderungen aus Kompensationsgeschäften.
Siehe dazu auch: 2.1.4.; S.: 37 f.
Vgl.: Backhaus, K. u. Molter, W.: (Großanlagenbau); S.: 37.
Bei Projekten mit Bauleistungen, wie z.B. der Errichtung von Industrieanlagen, beträgt das Auftragsvolumen bei den größeren europäischen Contractor-Unternehmen ca. 10 Mio. bis 3 Mrd. US $ je Einzelauftrag. Solche Aufträge haben zumeist eine Dauer von 1 bis 3 Jahren.
Vgl.: Lindeiner-Wildau, K.: (Risiken); S.: 22.
Das ist ein Mitgrund, weshalb staatliche und teilstaatliche Institutionen für Projekte im Industrieanlagenbau ihren inländischen Unternehmen verschiedene, manchmal sehr großzügige Förderungen in Form von Finanzierungshilfen und Absicherungen gewähren. Siehe dazu auch: 2.3.4.7.; S.: 79, 80 u. 2.5.3.; S.: 140 f. Man erwartet sich dadurch Folgewirkungen für andere Unternehmen und Industriezweige, z.B. durch Zulieferung.
Vgl.: Hopfenbeck, W.: (Planung); S.: 100.
Vgl.: Backhaus, K.: (Lieferantenauswahl); S.: 59, 60.
Vgl.: Backhaus, K. u. Molter, W.: (Großanlagenbau); S.: 36.
Das sind “unplanbare bzw. risikoreiche Märkte.
Vgl.: Anon.: (Lagebericht Großanlagenbau 1990); S.: 11.
Aus diesem Grund verfügen große Anlagenbau-Unternehmen über eigene Handelshäuser.
Das ist ein Mitgrund, weshalb die Qualitätskriterien für die in Entwicklungsländer zu exportierenden Anlagen nicht weniger streng sein sollten als bei Produkten, die für Kunden in Industriestaaten bestimmt sind. Es darf nicht der Fehler gemacht werden, die teilweise in Entwicklungsländern geforderte “passende Technologie (”Appropriate technology “) mit niedrigen Qualitätsstandards gleichzusetzen.
Vgl.: Backhaus, K. u. Molter, W.: (Großanlagenbau); S.: 37.
Dabei folgen Clients auch dem Prinzip, Planungs-und Ausführungsarbeiten voneinander getrennt zu vergeben.
Vgl.: Pasedag, R.: (Anlagenbau); S.: 95.
Siehe dazu auch: 2.5.2.4.; S.: 137 f.
Siehe dazu auch: 2.5.; S.: 130 f.
Vgl.: Plinke, W. u. Klöpper, M.: (Mischfinanzierung); S.: 259 f.
Das geschieht durch Institutionen wie die International Bank for Reconstruction and Development - IBRD (“Weltbank”), speziell durch deren Tochter, die International Development Association - IDA, die weltweit Entwicklungsprojekte finanziert. Die Kreditlaufzeiten betragen in der Regel 50 Jahre, die Tilgung beginnt nach 10 Jahren, Rückzahlungen sind auch in der Währung der Schuldner möglich, Zinsen werden keine berechnet, nur jährliche Verwaltungsgebühren (0,75% dgr Kreditsumme). Vgl.: Anon.: (Gabler Wirtschafts-Lexikon /1); S.: 2092, 2093.
Siehe dazu auch: 2.3.2.4.; S.: 62 f.
Bei Produktionsanlagen (z.B. KFZ-Fabriken) werden zumeist fertige Maschinen in das Kundenland geliefert, dort aufgestellt und miteinander verkettet. Die Wertschöpfung der Bau- und Montagearbeiten am Anlagenstandort ist bei Prozeßanlagen (z.B. Chemieanlagen) fast immer höher.
Vgl.: Walde, H. u. Berlinghoff, G.: (Auslandsgeschäft); S.: 18.
Diese Definition des Begriffs “Anlage” spezifiziert stark im technischen Bereich. Demgegenüber ist die Definition von “Investitionsgütern”, die in der Literatur keineswegs einheitlich ist, häufig allgemeiner: Investitionsgüter sind Leistungen, die von Organisationen (Nicht-Konsumenten) beschafft werden, um mit ihrem Einsatz (Ge-oder Verbrauch) weitere Güter für die Fremdbedarfsdeckung zu erstellen oder um sie unverändert an andere Organisationen weiterzuveräußern, die diese Leistungserstellung vornehmen. Investitionsgüter im Sinn von Industrieanlagen können also alle Güterarten umfassen: Sachgüter (z.B. Anlagen-Hardware), Dienstleistungen (z.B. Bau oder Montage), Rechte (z.B. Patente und Lizenzen) und Nominalgüter (z.B. Lieferantenkredite). Es ist daher auch üblich, von (Anlage-)Systemen und damit im Zusammenhang vom Marketing von Systemen zu sprechen: Ein (Anlage-)System ist ein durch die Verkaufs-(-(Vermarktungs-)fähigkeit abgegrenztes, von einem Anbieter oder mehreren Anbietern in einem geschlossenen Angebot erstelltes Anlage-Dienstleistungs-Bündel zur Befriedigung eines komplexen Bedarfs. Vgl.: Engelhardt, W. u. Günter, B.: (Investitionsgüter-Marketing); S.: 24 u. 94.
Dazu zählen beispielsweise verkehrstechnische Einrichtungen wie Flugplätze oder Versorgungseinrichtungen wie Großspitäler.
Vgl.: Backhaus, K.: (Investitionsgüter-Marketing); S.: 431 f.
Vgl.: Widmann, E.: (Handbuch); S.: 22–24.
Vgl.: Günter, B.: (Marketing von Großanlagen); S.: 12 f.
Vgl.: Frese, E.: (Projekte); S.: 7, B.
Das Merkmal der Einmaligkeit eines Projekts steht nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Eigenschaft der Neuartigkeit. Neuartig ist jede Industrieanlage, die sich durch fortlaufende innovative Prozesse (auf technischem und organisatorischem Gebiet) gegenüber vorher fertiggestellten Anlagen unterscheidet.
Ein Projektauftrag ist eine schriftliche oder mündliche Beauftragung des Projektauftragnehmers durch den Projektauftraggeber, ein Projekt auszuführen. Vgl.: Gareis, R.: (Projektmanagement); S.: 35.
Vgl.: Rinza, P.: (Projektmanagement); 5.: 19.
Vgl.: Gareis, R.: (Projektmanagement); S.: 37.
Vgl.: Lindeiner-Wildau, K.: (Risiken); S.: 22. A
Siehe dazu auch: - 2.5.4; S.: 142 f.
Z.B. mit der Entscheidung ein Projekt nicht allein sondern konsortial abwickeln zu wollen.
Vgl.: Lindeiner-Wildau, K.: (Risiken); S.: 22.
Vgl.: Patzak, G.: (Projektmanagement); S.: 367 f.
Siehe dazu auch: 2.3.2.4.; S.: 66 f.
Vgl.: Frese, E.: (Projekte); S.:11.
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Gutmannsthal-Krizanits, H. (1994). Das weltweite Geschäft mit Industrieanlagen. In: Risikomanagement von Anlagenprojekten. Gabler Edition Wissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08930-8_2
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