Zusammenfassung
Entsprechend der in Abschnitt 1.3 ausgeführten Systematik des Qualitätsmanagements sind für die Einleitung gezielter qualitätsverbessernder Maßnahmen, konkrete empirische Qualitätsanalysen, wie sie beispielsweise im vorherigen Kapitel dargestellt wurden, unverzichtbar. Mit solchen Qualitätsanalysen werden Qualitätsdefizite oder eine besonders hohe Versorgungsqualität in wichtigen zahnmedizinischen Versorgungszusammenhängen ermittelt. Trotz gleichartiger institutioneller Rahmenbedingungen treten bei empirisch zugänglichen Qualiltätsindikatoren für einzelne Zahnarztgruppen Behandlungsmängel zutage, zu deren Verringerung insbesondere die Krankenkassen und ein Teil der Zahnärzte Schlußfolgerungen ziehen. Zur Steigerung des qualitativen Versorgungsniveaus soll das umsetzungsorientierte Qualitätsmanagement in steuerbaren Versorgungszusammenhängen — überwiegend auf der Mikroebene — beitragen: Zum einen bezieht sich das Qualitätsmanagement auf konkrete Vereinbarungen mit Zahnärzten über Qualitätsziele, auf die Förderung besonders qualitätsorientiert arbeitender Zahnärzte, auf Themen der Versichertenberatung u.a. Zum anderen ist damit die konkrete Umsetzung der vom Gesetzgeber vorgegebenen Aufträge an die gemeinsame Selbstverwaltung von Krankenkassen und Zahnärzten gemeint,1 beispielhaft ist die Vertragsgestaltung gemäß § 135 Abs. 4 SGB V zu nennen.
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Literatur
Ausgestaltung und Realisierung von Qualitätssicherungsmaßnahmen in der vertragszahnärztlichen Versorgung als gesetzlicher Auftrag haben durch Fachtagungen, Empfehlungen der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen und Qualitätssicherungskonferenzen Aufschwung erhalten. Empirische Erkenntnisse zur Qualität zahnmedizinischer Leistungen fanden nicht nur Eingang in die Sachstandsberichte des Sachverständigenrates, sondern lösten auch auf verschiedenen Fachtagungen und Qualitätssicherungskonferenzen weitergehende Auseinandersetzungen mit diesem Thema aus. An dieser Stelle seien nur zwei beispielhaft herausgegriffen. Im Jahre 1991 veranstaltete das Bundesarbeitsministerium ein Qualitätssymposium, an dem neben einer Bestandsaufnahme der Qualitätssicherung in der Medizin auch der Stand der Qualitätssicherung in der Zahnmedizin von Vertretern der Wissenschaft, der Berufsorganisationen, der Ministerien und der Krankenkassenverbände erörtert wurde. Aus verschiedenen Fachbereichen wurden Ansätze zur Qualitätssicherung vorgestellt, welche die gesamte Spannbreite von innerprofessionellen bis hin zu externen Qualitätssicherungsmaßnahmen widerspiegelten. Ein Jahr zuvor wurden auf dem Qualitätssymposium des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen zur zahnmedizinischen Versorgung Pro und Contra verschiedener Qualitätssicherungsmaßnahmen, einschließlich der Qualitätsbeurteilung auf der Basis von GKV-Abrechnungsdaten, von den Akteuren der Qualitätssicherung diskutiert. Diese Qualitätssymposien dienen in hohem Maße der gesundheitspolitischen Entscheidungsvorbereitung über Art, Inhalt und Durchsetzung weiterer Qualitätssicherungsmaßnahmen.
Vgl. Bauer, J.: Externe und interne Qualitätssicherung — eine Übersicht, in: Der Artikulator, 37, 1991, S. 29.
Vgl. Abschnitt 3.1 dieser Arbeit.
Vgl. Institut der Deutschen Zahnärzte (Hrsg.): Zusammenfassender Bericht zur Klausurtagung „Qualitätssicherung“ der Bundeszahnärztekammer, 15./16.April 1994 in Frankfürt a.M., Köln, 1994.
Vgl. Walther, W.: Zahnärztliche Qualitätszirkel, in: Institut der Deutschen Zahnärzte (Hrsg.): Qualitätssicherung in der zahnmedizinischen Versorgung, Köln, 1994, S. 305ff;
vgl. Walther, W.: Modellerfahrungen mit zahnärztlichen Qualitätszirkeln, in: Institut der Deutschen Zahnärzte (Hrsg.): Klausurtagung Qualitätssicherung der Bundeszahnärztekammer am 15./16.April in Frank fürt, 1994, S. 18ff;
vgl. auch Heners, M.: Vortrag bei der Akademie für zahnärztliche Fortbildung, Karlsruhe, April 1993.
Weitergehend vgl. dazu beispielsweise Ferber, C. v.: Die Qualitätssicherung durch interkollegialen Erfahrungsaustausch: Qualitätszirkel — ein Weg zur Verbesserung primärärztlicher Kompetenz, in: Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung (Hrsg.): Symposium zur Qualitätssicherung, Teil 1,Bonn, 1990, S. 245ff.
Vgl. Häussier, B., Herold, M.: Arztbezogene Informationen über Arzneimittel-Verordnungen zur Unterstützung von Qualitätszirkeln niedergelassener Ärzte durch Krankenkassen, in: Kunath, H. et al.: Medizin und Information, München, 1994, S. 262ff;
vgl. auch Faber, U., Häussier, B.: Qualitätssicherung in der ambulanten Versorgung: Individuelle Verordnungs-Bulletins unterstützen niedergelassene Ärzte in Qualitätszirkeln, in: Die Ortskrankenkasse, 14, 1994.
Vgl. Bahrs, O., Gerlach, F.M. et al.: Ärztliche Qualitätszirkel, Köln, 1994, S. 17ff.
Vgl. Bahrs, O., Gerlach, F.M. et al.: Ärztliche Qualitätszirkel, Köln, 1994, S. 78ff;
vgl. auch Abholz, H.-H., Dreykluft, H.-R., Meyer, B.: Bericht über einen Qualitätszirkel, in: Zeitschrift Allge meine Medizin, 1992, S. 468–472.
Vgl. Nielsen, C: Bestandsaufnahme und Handlungsbedarf- Konflikte um die zahnmedizinische Qualitätssicherung, in: Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung (Hrsg.): Symposium zur Qualitätssicherung, Teil 1, Bonn, 1990, S. 389;
vgl. auch Nielsen, C: Die Qualitätssicherungsdiskussion braucht neue Perspektiven, in: Deutscher Arbeitskreis Zahnheilkunde, Forum 31, 1990, S. 713f.
Vgl. Brückmann, J.: Statement zu Mindeststandards zahnärztlicher Leistungen auf dem Ersatzkassensymposium zur Qualitätssicherung in der zahnmedizinischen Versorgung, in: Die Ersatzkasse, 3, 1996.
Vgl. Selbmann, H.-K. et al.: Maßnahmen der Medizinischen Qualitätssicherung in der Bundesrepublik Deutschland — Bestandsaufnahme, Manuskriptfassung, Tübingen, 1994,1 4.6/1 37.
Im Sinne des mehrdimensionalen Qualitätsverständnisses vgl. Abschnitt 1.2.1.
Vgl. Abschnitt 2.4 dieser Arbeit.
Vgl. Fußnote 57 zu den Haltbarkeitsuntersuchungen in Kapitel 4.3.1.3.
Vgl. Gabe, G., Sinha, M.: Gewährleistungsverträge mit Zahnärzten — GSG Instrument zur Qualitätssicherung, in: Die Betriebskrankenkasse, 12, 1993, S. 723ff
Vgl. Abschnitt 2.2.1 dieser Arbeit.
Die Höhe der Honorarzuschläge für die längere Gewährleistung bemißt sich nach den Kosten für die empirisch ermittelten Wiederholungsleistungen und Neuanfertigungen in den jeweiligen Zeiträumen. Als Anhaltswerte für Preis- und Leistungskonditionen der neuen Verträge können die in Kapitel 4.3.1.3 ermittelten empirischen Eckwerte über Haltbarkeiten und Folgekosten herangezogen werden. Zumindest diese Kosten müssen durch die Vergütungszuschläge kompensiert werden.
Vgl. WHO: Final list of quality assurance indicators — European consensus conference on quality assurance indicators in oral health care, The ORATEL Projekt, Copenhagen, 1992.
Vgl. Sinha, M.: Qualität und Wirtschaftlichkeit in der zahnmedizinischen Versorgung, in: Der Bundesminister für Gesundheit: Beiträge zur Qualitätssicherung in der Zahnmedizin, Teil 1, Baden-Baden, 1993, insbesondere S. 47–50; vgl. auch Institut für Funktionsanalyse: Kassenzahn ärztliche Prothetik — eine vergleichende Analyse zur Wirtschaftlichkeit und Qualität, Schriftenreihe des Bundesministers tur Arbeit und Sozialordnung, Band 207, Bonn, 1990;
vgl. auch Saekel, R.: Beiträge zur Qualitätssicherung in der Zahnmedizin, in: Die Betriebskrankenkasse, 8/9, 1992, S. 464–475, insbesondere S. 466–469, S. 472 und S. 474.
Vgl. in Analogie Large-Case-Management, Lauterbach, K.M.: Methoden zur Kostenkontrolle und Qualitätssicherung in: Arnold, M., Paffrath, D. (Hrsg.): Krankenhausreport ’96, Stuttgart-Jena, 1996, S. 57.
Die Festlegung des Soll-Wertes muß in Abhängigkeit der durchgeführten Erhebungsmethode (z.B. Zufallsstichprobe bei Versichertenbefragungen der Krankenkassen, Analysen der bei der Beschwerdestelle eingehenden Feed-backs) erfolgen.
Vgl. Abschnitt 2.4 dieser Arbeit.
Der Soll-Wert kann je nach Erhebungsmethode (schriftliche Versichertenbefragung zur Behand lungsqualität seitens der Krankenkasse oder Gruppendiskussionen bei Versicherten zu verschiede nen Gesundheitsthemen u.a.) variieren.
Beispielsweise wird direkt bei beginnender Parodontitis dem initialen Scaling und der Kontrolle der subgingivalen Plaque durch gezielte Spülungen der Taschen nach neueren Erkenntnissen große Bedeutung beigemessen, vgl. hierzu Schlagenhauf, U.: Parodontalhygiene durch Spülung, Vortrag beim Kongreß Wissenschaft und Praxis der Professionellen Prävention, 1./2. Juni 1994, Frankfürt a.M. zitiert nach Bauer, J. Neumann, T., Saekel, R.: Mundgesundheit und zahnmedizinische Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland, 1994, S. 106.
Vgl. Kettlerl, W.: Die Vorbereitung des parodontalgeschädigten Gebisses für eine prothetische Versorgung, in: ZWR, 88, 1979, S. 16f.
Der Gesetzgeber hat dazu die Beratungsfunktion des Medizinischen Dienstes bei Fragen der Qualitätssicherung ausgedehnt.
Vgl. Ovretveit, J.: Health Service Quality, Oxford, 1995, S. 90–95.
Unter Benchmarking wird allgemein eine Methodik verstanden, worin Unternehmen oder Leistungserbringer bezüglich Art und Umfang ihrer Produkte / Dienstleistungen sowie der angefallenen Kosten mit den besten Wettbewerbern anhand intersubjektiv gültiger, erfolgsrelevanter Maßgrößen verglichen werden.
Vgl. Henke, N., Paffrath, D., Wettke, J.: Benchmarking im Krankenhausmarkt, in: Arnold, M., Paffrath, D.: Krankenhausreport 1995, Stuttgart-Jena, 1995, S. 191–210.
Vgl. Jaster, H.-J.: Konzept und Methoden der medizinischen Qualitätssicherung, in: Jaster, H.-J. (Hrsg.): Qualitätssicherung im Gesundheitswesen, Stuttgart-New York, 1997, S. 81f.
Rankings von Leistungserbringern werden auf der Grundlage intersubjektiv anerkannter Bewertungskriterien zum Behandlungsverhalten und / oder zu Behandlungskosten erstellt. Anhand einzelner Kriterien oder gewichteter Kriterienbündel werden Leistungserbringer in eine auf- (Positiv-Ranking) oder absteigende (Negativ-Ranking) Reihenfolge mit ihren Wettbewerbern gebracht.
Anbieterprofile wurden ursprünglich für Managed-Care-Programme konzipiert, um die Aufnahme eines Leistungserbringers in Versorgungsnetze zu prüfen. Diese Anbieterprofile enthalten zumindest Informationen über Umfang der Patientenkontakte, Leistungsspektrum, Leistungsumfang, Behandlungskosten, erforderliche stationäre Einweisungen u.a. Sie dienen auch der Transparenzherstellung für die Leistungsanbieter selbst, der Erkennung von Behandlungsinkonsistenzen oder der Ermittlung von Mißbrauch; vgl. Kongstvedt, P.: Essentials of Managed Health Care, Gaithersburg, 1995, S. 174–181;
vgl. auch Lauterbach, K.M.: Methoden zur Kostenkontrolle und Qualitätssicherung in: Arnold, M., Paffrath, D. (Hrsg.): Krankenhausreport ’96, Stuttgart-Jena, 1996, S. 56f.
Wie Beispiele aus Schweden und der Schweiz in der täglichen Praxis großräumig belegen, vgl. Axelsson, P.: Preventive programs, Karlstad, 1988;
vgl. auch Marthaler, T.M.: Schulzahnpflege im Kanton Zürich: Wandlungen als Folge des Kariesrückgangs um 80–85 %, in: Oralprophylaxe, 13, 1991, S. 115–122.
Vgl. Strippel, H.: Effektive, zielorientierte Gruppenprophylaxe, in: Die Betriebskrankenkasse, 10, 1995, S. 611–619.
Vgl. Strippel, H.: Effektive, zielorientierte Gruppenprophylaxe, in: Die Betriebskrankenkasse, 10, 1995, S. 615–617, S. 619;
vgl. auch Knappe, D.: Tauziehen um Gruppenprophylaxe, in: Die Ersatzkasse, 12, 1996, S. 454–457.
Vgl. auch Ausführungen zu qualitätsorientierten Vertragsinhalten.
Vgl. Gabe, G., Jacobi, W.: Die Neugestaltung der zahnmedizinischen Versorgung, in: Die Betriebskrankenkasse, 10, 1995, S. 606–610.
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Sinha, M. (1998). Umsetzungsorientiertes Qualitätsmanagement: Konzipierung und Einleitung qualitätssteigernder Maßnahmen in der zahnmedizinischen Versorgung. In: Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08898-1_6
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