Zusammenfassung
Die besondere Attraktivität einer ökologischen Steuerreform besteht darin, daß gleichzeitig an zwei Fronten eine Korrektur von Allokationsverzerrungen und damit eine doppelte Dividende realisierbar erscheint. Von besonderem Interesse ist daher, die durch eine ökologische Steuerreform hervorgerufenen Effizienzwirkungen aufzuzeigen, um die Bedingungen für eine doppelte Dividende zu untersuchen. Ziel des dritten Kapitels ist es daher zunächst, die beiden Allokationsverzerrungen zu charakterisieren, um darauf aufbauend Dividendenkriterien als Beurteilungsmaßstab einer ökologischen Steuerreform aufzustellen.1 Dabei wollen wir auch auf einige Probleme bei der Dividendeninterpretation hinweisen, die bei der simultanen Betrachtung von Emissions- und Fiskalsteuern auftreten. Diese konzeptionelle Auseinandersetzung mit den als Dividenden bezeichneten Wohlfahrtseffekten ist notwendig, da es hierzu in der Literatur unterschiedliche Auffassungen gibt. Die zunächst allgemein und formal ermittelten Wohlfahrtseffekte erläutern wir anschließend graphisch anhand der bekannten Harberger-Dreiecke.
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Literatur
Selbstverständlich ist eine allgemeine Wohlfahrtsbetrachtung nicht auf die Analyse einer ökologischen Steuerreform beschränkt, sondern auch für andere (Steuer¡ª) Politiken anwendbar.
Wir unterscheiden nicht zwischen Haushalt, Individuum oder Konsument.
Vgl. Varian (1992), S. 161. a Vgl. Burns (1973), S. 339. 5 Vgl. Willig (1976), S. 592.
Wie Boadway (1974) anführt, kann bei unterstellter Produktionseffizienz auch eine nichtlineare Transformationsfunktion verwendet werden, ohne daß dies die Ergebnisse ändert. Aus Vereinfachungsgründen gehen wir analog zu Harberger (1971) von einer linearen Technologie aus.
In den folgenden Modellanalysen bezeichnen wir jene Faktor¡ª oder Gütermenge, die Umweltqualitätswirkungen entfaltet, zur Unterscheidung stets mit y.
Wir kommen darauf in Kapitel 6 noch einmal zurück.
Wie in der Steuerinzidenzliteratur gezeigt wird, hängen Gleichgewichtspreise und -mengen nicht davon ab, auf welcher Marktseite die Steuer erhoben wird (vgl. Kotlikoff und Summers (1987)), d.h. man kann auch von qi = p; + r, ausgehen.
Vgl. Simon und Blume (1994), S. 832-835.
Man beachte, daß aufgrund der linearen Technologie die Produzentenpreise qi, i = 1,¡,n konstant sind.
Darüber hinaus hängt auch der zweite Term auf der rechten Seite von (3.19) von a + 642 ab. Wir kommen darauf bei der Interpretation der Wohlfahrtseffekte im nächsten Abschnitt noch einmal zurück.
Für eine gute Darstellung vgl. auch Silberberg (1990), S. 402.
Bei einer homothetischen Nutzenfunktion ist die Güternachfrage linear abhängig vom Einkommen und bei einer quasi¡ªlinearen Nutzenfunktion fällt der Einkommenseffekt allein auf das im Nutzen lineare Gut.
Neben einer Steuer kommen auch andere umweltpolitische Instrumente in Betracht, die wir aber hier nicht diskutieren wollen. Vgl. zu den verschiedenden Instrumenten z.B. Siebert (1995).
Die mit der Ermittlung dieses Steuersatzes verbundenen Informationsprobleme sowie die Vor¡ª und Nachteile einer Pigou¡ªSteuer sind in der Literatur ausführlich diskutiert worden (vgl. z.B. Endres (1976), Cropper und Oates (1992)). Als Pigou¡ªSteuer wird dabei häufig nur derjenige Steuersatz bezeichnet, der die Umweltexternalität vollständig internalisiert.
Wir definieren UGS negativ, so daß bei Ay < 0 vom positiven Betrag UGSAy die Summe (Fläche) (Ty -I- A Ty/2)Dy abgezogen wird.
Die vollständige komparative Statik eines Totalmodells steckt sozusagen in Ay (falls keine anderen Verzerrungen existieren), d.h. die mit Aui/a durchgeführte Wohlfahrtsmessung ist nicht etwa partial-analytischer Natur.
Auch wenn die Ermittlung des tatsächlichen Umweltgrenzschadens in der Realität recht schwierig ist und man daher kaum die Differenz zwischen privaten und sozialen Kosten bestimmen kann, ist es nach unserer Auffassung trotzdem realistisch anzunehmen, daß diese Differenz (sowohl in einer erstbesten als auch in einer zweitbesten Situation, d.h. bei der Existenz anderer Steuern) existiert und somit (A.q) gilt.
Wir lassen hier die Möglichkeit einer „backward¡ªbending“¡ªArbeitsangebotskurve außen vor. Dieser Punkt spielt in der Analyse der nachfolgenden Kapitel noch eine Rolle.
Vgl. Auerbach (1985), S. 69-70.
Wie Kay (1980) anmerkt, kann die Messung der Zusatzlasten mit Hilfe der Kompensierenden Variation dazu führen, daß eine Steuerreform einen Wohlfahrtsgewinn bewirkt, aber gleichzeitig die Zusatzlasten vergrößert. Bei der Messung mit der Äquivalenten Variation hingegen verlaufen Wohlfahrtserhöhung und Zusatzlastverringerung immer gleichgerichtet.
Die Abbildung ist so konstruiert, daß in beiden Fällen die Fläche in den gestrichelten Rahmen, die das Steueraufkommen kennzeichnen, gleich groß ist.
Wir verzichten hier auf eine allgemeine algebraische Ableitung (vgl. dazu etwa das Original von Ramsey (1927) oder Sandmo (1976)).
Vgl. Auerbach (1985), S. 92-93. In der Literatur wird sie sowohl mit kompensierten als auch mit unkompensierten Elastizitäten dargestellt.
Wir berücksichtigen hier wieder e = xk =: y (siehe (3.2)), so daß also Qk = Qe = Qy. Analoge Approximationen 1. Ordnung findet man auch in Corlett und Hague (1953), Harberger (1971), Ballentine und McLure (1976), Vandendorpe und Friedlaender (1976).
Goulder (1995b) bezeichnet diese als starke Dividende. Wir verwenden den Begriff „streng“ im Sinne von „streng fiskalisch“, da bei der Messung der Zusatzlasten unabhängig vom Einsatzzweck der Steuern auf alle Steuern mit positivem Satz abgestellt wird. Falls die Wohlfahrtseffekte negatives Vorzeichen haben, sprechen wir kurz von „negativen“ Dividenden, auch wenn dies für die Bezeichnung von Wohlfahrtsverlusten etwas ungewöhnlich sein mag.
Diese Art der doppelten Dividende wird in Anlehnung an Definition 5 als streng (fiskalisch) bezeichnet,
Vgl. Ruocco und Wiegard (1997), S. 193.
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Weinbrenner, D. (1999). Allokationsverzerrungen durch Externalitäten und Steuern. In: Ökologische Steuerreform. Gabler Edition Wissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08802-8_3
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Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden
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