Zusammenfassung
Dieses Kapitel befaßt sich mit Beiträgen zur Gestaltung von Mehrwegsystemen fur Verpackungen in der wissenschaftlichen Literatur und in der Praxis.
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Referenzen
Vgl. ausführlich zum Planungsbegriff Berens; Delfmann (1994), S. 9 ff. Planung wird dort verstanden als willensbildender, informationsverarbeitender, prinzipiell systematischer und rationaler Problemlösungspro-zeß mit dem Ziel, zukünftige Handlungsspielräume so einzugrenzen und zu strukturieren, daß sich ein Planungsobjekt den Zielen der Planungsträger entsprechend verändern läßt.
Vgl. zum Grundmodell der Entscheidungstheorie Berens; Delfmann (1994), S. 57 ff. sowie zum Zusammenhang von Planung und Entscheidung Sieben; Schildbach (1990), S. 10 ff.
Als Restriktionen Rr, die in obiger Matrix nicht dargestellt sind, weil sie im Vorfeld der Alternativendefinition wirksam werden, kommen rechtliche, technische und andere Restriktionen in Betracht (sog. k.o.-Krite-rien), die bestimmte Gestaltungsalternativen eines Mehrwegverpackungssystems von vorneherein ausschließen, und somit verhindern, daß diese denkmöglichen Gestaltungsalternativen in den weiteren Bewer-tungsprozeß Eingang finden.
Als eine nichtpersonifizierte, abstrakte Institution läßt sich die Natur betrachten, die von der konkreten Ausgestaltung eines Verpackungssytems betroffen ist und insbesondere an ökologisch relevanten input-und outputorientierten Ergebnisgrößen interessiert ist.
Vgl. Boeckle (1994), S. 6.
So nennt Boeckle wiederverwendbare “Langzeitverpackungen” bzw. Verpackungen mit “Dauerlebigkeit” als Beispiel für Elemente in vergleichsweise umweltverträglichen Kreislaufökonomien im Gegensatz zu Einwegverpackungen in einer traditionellen und umweltbelastenden Durchlaufökonomie. Vgl. Boeckle (1994), S. 35 ff. und S. 60f.
Vgl. Boeckle (1994), S. 16 f.
Vgl. Boeckle(1994), S. 11.
Die Erhebungen beruhen auf Befragungen von ca. 30 Unternehmen mit Schwerpunkt im Fahrzeugbau, Maschinenbau, Feinmechanik und der optischen Industrie. Vgl zur Methodik und zur empirischen Datenbasis Boeckle (1994), S. 22 ff sowie zu den Ergebnissen S. 55 ff.
Vgl. Boeckle (1994), S. 101.
Vgl. Boeckle (1994), S. 107 ff, insbesondere S. 121 ff.
Vgl. Boeckle (1994), S. 162 f.
Vgl. Boeckle (1994), S. 157 f.
Vgl. Boeckel (1994), S. 58 ff. und S. 183 ff.
Vgl. Boeckle (1994), S. 26 ff. zur Abbildung vgl. ebenda, S. 62.
Vgl. Boeckle (1994), S. 73 “Die Unternehmen müssen sich logistisch und organisatorisch auf diesen zusätzlichen Rückführungsaufwand einstellen. So sind Ausgestaltungsmöglichkeiten des Leergutflusses zu diskutieren, Vereinbarungen zwischen Lieferanten und Abnehmern diesbezüglich zu treffen sowie bei Bedarf Dienstleister und Poolbetreiber in die Überlegungen für den optimalen Material- und Verpackungsfluß miteinzubeziehen.”
Boeckle (1994), S. 20.: “Kapitel 5 umfaßt die Bewertung von Verpackungssystemen, wobei die ganzheitliche Beurteilung der Vorteilhaftigkeit verschiedener Verpackungssysteme im Vordergrund steht. Zur Bewertung von Verpackungsalternativen werden gleichermaßen ökonomische wie ökologische Kriterien herangezogen.”
Vgl. Boeckle (1994), S. 41 bzw. S. 44.
Vgl. Boeckle (1994), S. 82.
Vgl. Lützebauer (1994).
Als Kleinladungsträger (KLT) werden von Lützebauer solche Ladungsträger definiert, deren Grundfläche im allgemeinen nicht größer als 800 mm × 600 mm ist, die gerade noch manuell zu handhaben sind und die nicht von Flurförderfahrzeugen unterfahren werden können. Sie dienen vor allem der Substitution von Versandschachteln und sind daher in aller Regel umschließend oder gar abschließend konstruiert. Lützebauer (1994), S. 3.
Vgl. Lützebauer (1994), S. 2
Vgl. hierzu und im folgenden Lützebauer (1994), S. 2.
Vgl. Lützebauer (1994), S. 61.
Vgl. Lützebauer (1994), S. 62 ff.
Der Leergutvolumenreduktionsgrad gibt an, um welchen Anteil sich das Volumen eines KLT gegenüber dem expandierten Zustand reduzieren läßt, wenn es kein Packgut beinhaltet, d.h. als Leergut verkehrt. Eine Volumenreduktion kann beispielsweise durch Klapp- oder Faltmechanismen und im Falle konischer Behälter durch Nestung erreicht werden.
Beispielsweise kann der Einfluß unterschiedlicher Volumenreduktionsmechanismen (Nestung, Faltung; Klappung nach innen/außen) auf die erforderlichen Handhabungszeiten und damit Personalkosten kaum mit einer analytischen Betrachtung des Objekts ermittelt werden.
Vgl. Lützebauer (1994), S. 87 ff.
Die Wahl dieser Bezugsbasis ist nur dann adäquat, wenn die miteinander verglichenen KLT die gleiche Distributionsleistung aufgrund annähernd gleichen Inhalts erbringen.
Mit geringfügigen Änderungen aus Lützebauer (1994), S. 91.
Vgl. Lützebauer (1994), S. 91.
Die Auswirkungen alternativer KLT auf den Identifikations- und Kontrollaufwand wird als vernachlässigbar betrachtet und ist damit für die Kostenvergleichsrechnung irrelevant.
Analog gilt dies für die relevanten Fahrzeugkosten.
Die Anwendung der vorgestellten Methodik wird von Lützebauer anschließend an einem Fallbeispiel, einem Vergleich zweier Faltrahmenbehälter inhaltlich konkretisiert. Vgl. Lützebauer (1994), S. 116 ff.
Vgl. Lützebauer (1994), S. 88.
Vgl. RKW (1993), S. 9 ff.
Auf eine derartige Abklärung externer Faktoren kann verzichtet werden, wenn es sich um ein internes System handelt bzw. auf einer übergeordneten Ebene bereits eine Vorabstimmung unter den betroffenen Wirtschaftskreisen im Hinblick auf die Verwendung bestimmter Packmittel stattgefunden hat, d.h. eine Branchenlösung existiert.
Vgl. RKW (1993), S.9f.
Vgl. RKW (1993), S. 10 f.
Vgl. RKW (1993), S. 12 f.
Vgl. Eschke; Storjohann; Meyer (1993)
Eschke; Storjohann, Meyer (1993), S. 334.
Vgl. Eschke; Storjohann; Meyer (1993), S. 5.
Vgl. Eschke; Storjohann; Meyer (1993), S. 19 ff.
Eschke; Storjohann; Meyer (1993), S. 5 Hierzu wurden 198 Industrie- und Handelsunternehmen, die Mehrweg-Transportverpackungen vornehmlich in den Bereichen (Non-)Food verwenden oder an einer Verwendung interessiert sein könnten, schriftlich befragt und aufgefordert, die in einem allgemeinen Anforderungskatalog zusammengestellten Eigenschaften bzw. Funktionen einer Mehrweg-Transportverpackung hinsichtlich ihrer Bedeutung im unternehmensspezifischen Verwendungskontext zu bewerten sowie die Relevanz zusätzlicher Kriterien aus einem Bereich “Logistik und Service” zu beurteilen. Vgl. Eschke; Storjohann; Meyer (1993), S. 255 ff.
Eschke; Storjohann; Meyer (1993), S. 296.
Vgl. Eschke; Storjohann; Meyer (1993). S. 299 ff.”In der vorliegenden Arbeit wird deshalb ein Leitfaden entwickelt, der alle notwendigen unternehmensspezfischen Untersuchungen beschreibt, um die Einftihrbarkeit von Mehrweg-Transportverpackungen zu erleichtern.” Eschke; Storjohann; Meyer (1993), S. 12.
Vgl. Eschke; Storjohann; Meyer (1993) und S. 299.
Vgl. zum Begriff der Transportkette DIN 30780.
Vgl. Eschke; Storjohann; Meyer (1993), S. 299 und S. 317.
Die Quantifizierung der in einzelnen Segmenten zu unterscheidenden Kostenarten erfolgt daran anschließend (S. 330 ff.) exemplarisch für das Packgut Streichfett mittels einer Kostenvergleichsrechnung zwischen den Alternativen “Einweg-Wellpappschachtel” und “Mehrwegfaltrahmenbehälter”.
Vgl. Eschke; Storjohann; Meyer (Ï993), 334 ff.
So werden am Rande auch Marketing-, insbesondere Convenienceaspekte thematisiert. Vgl. ebd. S. 326 und S. 340 ff.
Vgl. Eschke; Storjohann; Meyer (1993), S. 342 f.
Vgl. Eschke; Storjohann; Meyer (1993), S. 179 – 243.
Vgl. Eschke; Storjohann; Meyer (1993), S. 299. Eine Ausnahme bildet hierbei der administrative Aufwand auf dessen Bedeutung auf S. 312 hingewiesen wird.
Vgl. Koppelmann (1971).
Als globaler Verpackungszweck wird die Erhöhung der Transpositionsföhigkeit (Verkehrsfähigkeit) der Waren herausgearbeitet (Koppelmann (1971), S. 37), und darunter als konstitutive Partialzwecke Schutz-, Lager- Transportzwecke sowie als attributive Partialzwecke Verkaufs- und Verwendungszweck unterschieden. Vgl. Koppelmann (1971), S. 22.
Dies sind Packhilfsmittel und vor allem die Packmittel, die durch Formung von Packstoffen gewonnen werden. Vgl. Koppelmann (1971), S. 42.
Vgl. Koppelmann (1971), S. 54 ff.
Vgl. Koppelmann (1971), S. 164 ff.
Koppelmann (1971), S. 250.
Solche sind z.B. die lineare oder dynamische Programmierung. Koppelmann, (1971), S. 52.
Exemplarisch wird die Entwicklung einer Verpackung für licht- und feuchteempfindliches Kunststoffgranulat anhand eines morphologisch strukturierten Gestaltungsschemas demonstriert.Vgl. Koppelmann (1971), S. 251.
Vgl. Koppelmann (1971), S. 202 ff.
Vgl. Koppelmann (1971), S. 209.
Vgl. Koppelmann (1971), S. 203 f. So wird daraufhingewiesen, daß die Funktion der Beschaffungsobjektkosten [K] bei Mehrwegsystemen in Abhängigkeit von der Reisen- bzw. Nutzungszahl [N] einen hyperbel-förmigen Verlauf aufweist, jedoch bei der Quantifizierung das theoretisch lösbare, jedoch praktisch nur mit großem Aufwand durchführbare Problem auftritt, die Reisenzahl von Mehrwegverpackungen empirisch zu ermitteln.
Vgl. Koppelmann (1971), S. 205.
Vgl. Debrunner (1977), S 10 f.
Vgl. Debrunner (1977), S. 43 f.
Vgl. Deuss (1985), S. 36. Hierbei bezeichnet eine Packung die das konsumfähige Packgut unmittelbar beinhaltende Umhüllung, also nicht etwa die Transportverpackung.
Vgl. Deuss (1985), S. 37 und S. 48 ff.
Vgl. Gabathuler (1987), S. 3 f.
Vgl. Gabathuler (1987), S. 5 ff.
Vgl. Gabathuler (1987), S. 16 f.
Gabathuler (1987), S. 17.
Vgl. Gabathuler (1987), S. 21.
Vgl. Gabathuler (1987), S. 87.
Vgl. Gabathuler (1987), S. 68.
Vgl. Walter (1982), S. 1–40.
Vgl. Walter (1982), S. 13 f.
Vgl. Walter (1982), S. 22 ff.
Dies ist in der Getränkewirtschaft traditionell die Maßeinheit Hektoliter.
Verpackungsalternativen können z.B. Einwegglas-, Einwegaluminium- und Mehrwegglasflaschen für bestimmte Getränke sein
Distributionskanäle können z.B. der Lebensmitteleinzelhandel oder Gaststätten sein.
Vgl. Walter (1982), S. 24. Transportkosten werden nicht explizit als eine eigene Kostenart berücksichtigt.
Walter (1982), S. 22: “This application would continue the evolution of computer use “of measuring financial impact of system changes”“ sowie zum Modell S. 31 ff. Das abstrakt formulierte, allgemeine Modell wird nicht auf anwendungsfallspezifische Daten angewendet.
Vgl. hierzu die Studien von Steger; Feess-Dörr (1988), Feess-Dörr, u.a. (1991).
Die auf der früheren Studie von Steger; Feess-Dörr (1988) aufbauende Studie von Feess-Dörr u.a.(1991) widmet sich im ersten Schritt der ökonomischen und ökologischen Analyse alternativer Getränkever-packungsssysteme (Bier).
De facto beschränkt sich die Analyse jedoch auf die Kosteneffekte, d.h. Nutzeneffekte werden zwar thematisiert jedoch letztlich ausgeklammert, was damit begründet wird, daß der Nutzen der Verpackungsalternativen vollständig beim Konsumenten anfällt und sich daher in der Marktnachfrage abbildet. Vgl. Feess-Dörr u.a.(1991), S. 31.
Diese umfassen den betriebswirtschaftlichen Aufwand (je Einheit Füllgut) der Produktion des Verpakkungskörpers, der Verschlüsse und Etiketten sowie bei Mehrwegverpackungen auch deren Spülkosten. Kosten von Umverpackungen (Karton und Kästen) werden auf die entsprechenden Verpackungen umgelegt. Vgl. Feess-Dörr u.a. (1991), S. 32.
vgl Feess-Dörr u.a. (1991), S. 58 f. Dabei räumen die Autoren jedoch ein, daß sich die Ergebnisse nur auf den untersuchten Fall beziehen und nicht umstandslos auf andere denkbare Einwegverpackungssysteme (Dosen und Karton) übertragbar sind, da diese Systeme zu niedrigerem Handling-, Raum und Transportaufwand fuhren.
Vgl. Feess-Dörr u.a. (1991), S. 108. Die Autoren erbringen jedoch keinen schlüssigen Nachweis, daß die Herstellungskostenunterschiede der Verpackungen sich in differenzierten Einstandskosten für den Handel niederschlagen.
Vgl. Feess-Dörr u.a. (1991), S. 108 f.
Vgl. Feess-Dörr u.a. (1991), S. 112 f.
Vgl. Feess-Dörr u.a. (1991). S. 111.
Vgl. Feess-Dörr u.a. (1991), S. 209
Küffner (1994), S. 17 bezeichnet das Thema Verpackung treffend als Spielwiese fiir Umweltstrategen in Deutschland. Auf keinem anderen Gebiet mache man sich soviel Gedanken, wie über Dosen, Flaschen, Tüten und Becher.
Die hier als Instrumente der betriebswirtschaftlichen Umweltökonomie bezeichneten Instrumente werden in der Literatur auch unter dem Stichwort ‘Umweltcontrolling1 diskutiert. Dabei wird von Günther; Wagner (1993), S. 144 ein ökologieorientiertes Controllingsystem definiert als “betriebliches Instrumentarium, das durch ökologieorientierte, funktionen- und unternehmensübergreifende Informationsgewinnung sowie durch quantitative und/oder qualitative Informationsauswertung eine Grundlage für zukunftsorientierte, operative und strategische Entscheidungen des Managements liefert.” Vgl. auch Hallay (1990), S. 15 f., der sie als Teil eines betrieblichen Umweltinformationssystems sieht, Schreiner (1990), S. 203 ff, Feess-Dörr (1991), S. 73.
Vgl. Hallay (1990), S. 30.
Vgl. Schreiner (1990), S. 209.
Vgl. Schulz; Schulz (1993), S. 50.
Vgl. O.V. (1994b), S.2.
Vgl. Beschorner (1990), S. 163.
Günther; Wagner (1993), S. 149 betonen die ihrer Ansicht nach bestehende Analogie zum betriebswirtschaftlichen Bilanzbegriff, indem sie die Öko-Bilanz als eine auf das Geschäftsjahr bezogene ökologische Bestandserhebung charakterisieren. Gerade den Bilanzcharakter bezweifeln dagegen Schaltegger; Sturm (1992), S. 1, da Ökobilanzen entgegen ihrer Bezeichnung keine Bestands-, sondern Erfolgs- bzw. aus Sicht der natürlichen Umwelt Misserfolgsrechnungen darstellen. Obwohl die angelsächsische Bezeichnung “Life-Cycle-Assessment” den Begriffsinhalt besser wiedergeben würde, soll auch hier der im wissenschaftlichen Sprachgebrauch eingebürgerte Begriff Ökobilanz verwendet werden.
Vgl. Beschorner (1990), S. 163 ff, Habersatter (1992a) S. 41.
Vgl. UBA (1992), S. 5
Vgl. UBA (1992), S. 16 f.
Vgl. UBA (1992), S. 17. Hierzu wird jedoch eine deutliche Trennung zwischen der medienübergreifenden Erfassung und Aufbereitung der Umweltbelastungen auf einem Produktlebensweg, der Dokumentation umweltrelevanten Wirkungen und der Bilanzbewertung gefordert.
Vgl. Bojkow (1992), S. 2; zur Nutzung der Ökobilanz als Umweltargument in der Verpackungswirtschaft, Gensch (1993), S. 76, UBA (1992), S. 21.
Vgl. UBA (1992), S. 24 ff. Gensch (1993) fügt eine fünfte Stufe “Optimierung” hinzu, in der Möglichkeiten der Beseitigung von Schwachstellen als Optimierungsmaßnahmen diskutiert werden.
Die Festlegung der Systemgrenzen findet in der Diskussion der Ökobilanzierung große Aufmerksamkeit. Vgl. hierzu die Beiträge in Schaltegger;Sturm (1992). Schorb (1992), S. 14 betrachtet die Systemgrenzen als abhängig “von dem jeweils beabsichtigten Anwendungszweck einer solchen Untersuchung”.
Schaltegger;Sturm (1992), S. 5 verweisen darauf, daß die Güte einer Schadschöpfungsrechnung sich nicht zuletzt an der transparenten Darstellung der Abgrenzungskriterien ersehen läßt und nur äquivalent abgegrenzte Betrachtungsobjekte gültige Vergleiche zulassen.
Vgl. Schaltegger; Sturm (1992) S. 3, Schorb (1992), S. 14.
Vgl. UBA (1992), S. 31.
Diese Phase basiert auf den oben unterschiedenen Instrumenten zur Quantifizierung der Umweltwirkungen mittels physikalischer Größen.
vgl Projektgemeinschaft (1992), S. 10.
Vgl. UBA (1992), S. 32, Hallay (1990), S. 33. “Die Input-Output-Bilanz soll möglichst umfassend sein. Wo es jedoch aus Aufwandsgründen nicht oder nur schwer möglich ist, die Daten zu erfassen bzw. darzustellen, wird dies unter Abwägung der vermuteten ökologischen Relevanz mit niedriger Priorität behandelt.”
Diese Perspektive wird auch von der Projektgemeinschaft “Lebenswegbilanzen” als konzeptionelle Grundlage für die von ihr entwickelte “Methode für Lebenswegbilanzen von Verpackungssystemen” herangezogen. Vgl. Projektgemeinschaft (1992), S. 9 ff.
Vgl. Strebel; Schwarz; Polzer (1993), S. 76.
Die Datenbeschaffung wird von Gensch (1993), S. 78. auch als das Nadelöhr der Ökobilanzierung bezeichnet. UBA (1992), S. 38 f. kritisiert, daß die Datenauswahl in Ökobilanzen gegenwärtig nach dem Prinzip ihrer eher zufälligen Verfügbarkeit in Form von Messungen, Schätzungen und Berechnungen erfolgt, so daß daraus, zusammen mit den unterschiedlich festgelegten Bilanzraumgrenzen, dubiose, widersprüchliche Ergebnisse resultieren.
Bojkow (1989), S. 195 wendet gegen “normierte” Emissioswerte ein, daß es aufgrund hersteiler- und verfahrensbedingter Unterschiede in der Packstoffproduktion grundsätzlich keine allgemeingültigen Umweltdaten für einen bestimmten Packstoff geben kann. Durch eine Nivellierung verschiedener Produktionsweisen auf einen durchschnittlichen Stand der Technik blieben Verfahrensinnovationen zur Minderung der Umweltbelastung unerkannt. UBA (1992), S. 41 spricht sowohl von einer “Inflation unterschiedlicher Da-
vgl. Bongaerts; Krämer (1987), S. 23.
Vgl. Kreikebaum; Türck (1993), S. 121, Meuser (1992), S. 139.
Die Erstellung einer Wirkungsbilanz zielt noch nicht darauf ab, Wirkungen in Form einer Aufsummie-rung der Ergebnisse der Sachbilanz in absoluten und eindimensionalen Skalen darzustellen.
Eine dominante Alternative zeichnet sich dadurch aus, daß sie sich bezüglich aller betrachteten Indikatoren gegenüber der verglichenen Alternative als mindestens gleichwertig erweist, in mindestens einem Umweltbelastungsindikator jedoch günstigere Werte aufweist.
Vgl. Bojkow (1989), S. 206.
Vgl. strebel; Schwarz; Polzer (1993), S. 78 in einem Vergleich alternativer Verpackungsalternativen.
Vgl. Habersatter (1992a), S. 45 f. bzw. Habersatter (1992b).
Hierbei können gesetzliche Maßstäbe, wie maximale Imissions-Konzentrationen (MIK) bei dauernder Belastung oder maximale Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK) verwendet werden. Vgl. Bojkow (1989), S. 180, BUWAL (1991), S. 5, UBA (1992), S. 56.
Den Einfluß des Grenzwertes verdeutlicht Bischoff (1994), S. 26 f. am Beispiel des Chemischen Sauerstoffbedarfs (CSB) zum Abbau von Ligninbestandteilen in Abwässern aus der Papierherstellung. Je nach Wahl des Grenzwertes der Schweizer Behördern oder der Nordsee-Konferenz traten Schwankungen der Krit. Wasserbelastung um bis zu 90% auf.
Vgl. Jasch (1992), S.35.
Dieses Konzept beruht methodisch auf einem Mitte der siebziger Jahre von Müller- Wenk entwickelten Konzept der ökologischen Buchhaltung zur Umweltanalyse betrieblicher Tätigkeit. Das zentrale Element der ökologischen Buchführung bilden die Äquivalenzkoeffizienten (AeK), mittels derer die sich in den verschiedensten Kategorien niederschlagenden Umwelteinwirkungen, die an sich nicht vergleich- oder addierbar sind, gleichnamig und damit aggregierbar gemacht werden. Vgl. Müller-Wenk (1978), S. 17 ff. sowie zur Vorgehensweise auch Schulz; Schulz (1993), S. 42.
Zur Berechnung der ökologischen Gewichte werden im Gegensatz zum Modell der kritischen Belastung somit die Belastungssituation in den betrachteten Gebieten berücksichtigt. Vgl. BUWAL (1990), S. 5. Für regenerierbare Ressourcen (Ratenknappheiten) werden zulässige und tatsächliche Nutzungen pro rata tem-poris herangezogen, für nicht-erneuerbare Ressourcen (Kumulativknappheiten) ist die Festlegung von Zeithorizonten sowie die Einteilung in zeitliche, z.B. maximale jährliche Frachten erforderlich. Vgl. ebd. S. 13.
Vgl. BUWAL (1990), S. 8 f.
vgl. TJBA (1992), S. 60. In der Literatur (Projektgemeinschaft (1992), S. 2) wird die Lösung der Bewertungsproblematik gerne einer “konzertierten interdisziplinäten Aktion” zur Erzielung eines politischen Konsens (S. 5) übertragen.
Vgl. Schulz; Schulz (1993), S. 56.
Eine vom Deutschen Bundestag einberufenen Enquete-Kommission “Stoffkreisläufe” befaßt sich mit der umweltpolitischen Bedeutung von Ökobilanzen. Vgl. O.V. (1992d), S. 4.
Vgl. Zudieser Forderung an Ökobilanzen Rominsky (1991), S. 36.
Vgl. Studiengesellschaft (1992), S. 4.
Vgl. BUS (1984), im folgenden auch als BUS-Studie bezeichnet sowie BUWAL (1991).
Diese zeichnen sich aus durch 80% Verbrennungsanteil (20% Deponie) mit Nutzung der freiwerdenden Energie. Hierdurch wird den brennbaren Packstoffen eine Energiegutschrift aus dem Verbrennungsprozeß zuteil. Vgl. BUWAL (1991), S. 35.
Es wird daraufhingewiesen, daß sich die Daten nur auf Packstoffe als Ausgangsmaterialien beziehen. Von der Bilanzierung ausgeschlossen sind die eigentliche Herstellung der Verpackung, die Abfüllung und Distribution sowie ggf. die Wiederverwendung von Packmitteln. Zur Erstellung von Ökobilanzen für Verpackungen wären diese fehlenden Bestandteile zu ergänzen. Vgl. BUWAL (1991), S. 12, S. 17.
Vgl. Bojkow (1989), S. 205.
Der interessierte Leser sei an dieser Stelle verwiesen auf die Beiträge von Franke (1984), Thomé-Koz-miensky (1987), S. 209–260, Bojkow (1989), Feess-Dörr u.a. (1991), Projektgemeinschaft Lebenswegbilanzen (1992), Strebel; Schwarz; Polzer (1993).
Vgl. Bojkow (1989), S. 190 ff. Bojkow, der verschiedene Untersuchungen über Umweltwirkungen von Verpackunggsystemen auf eine einheitliche Datenbasis stellt, beobachtet erhebliche Differenzen und sich widersprechende Aussagen.
Ygl o.V. (1993f), S. 57. Um dem drohenden Glaubwürdigkeitsverlust des Instruments vorzubeugen, bemühen sich staatliche Institutionen mit Unterstützung der Wissenschaft um die Entwicklung eines breit akzeptierten, methodischen Rahmens im Sinne einer standardisierten Vorgehensweise. Diese soll den Spielraum des Bilanzierenden bei der Abgrenzung des Untersuchungsrahmens, der Auswahl der Indikatoren für Umweltbelastungen und Datenerhebung begrenzen und somit den Ergebnissen einer Ökobilanz eine höhere Aussagekraft verleihen. Vgl. UBA (1992), S. 23 und S. 28.
Vgl. Bojkow (1989), S. 195 ff.
Vgl. hierzu auch Bojkow (1989), S. 197.
Vgl. z.B. Thomé-Kozmiensky; Franke(1987), S. 247 f. “Beim Vergleich von Verpackungssystemen ist grundsätzlich zwischen Einweg- und Mehrwegsystemen zu unterscheiden. Bei Mehrwegsystemen ist die Anzahl der Umläufe genau festzulegen... Verpackungssysteme sind im Hinblick auf ihre Erzeuger- und Absatzmärkte zu untersuchen. Große Transportentfernungen zwischen dem Ort der Herstellung, der Abfüllung der Packung und dem Handel können die Aussage “umweltfreundliches Verpackungssystem” ins Gegenteil verkehren...”
Vgl. ZUT analogen Berechnung beim Vollguttransport Projektgemeinschaft (1992), S. 12 ff.
Auf die methodisch besonders problematische Bewertung kann zum Vergleich nur dann verzichtet werden, wenn die zu vergleichenden Alternativen hinsichtlich ihrer stofflich energetischen Flüsse eindeutige Dominanzbeziehungen erkennen lassen.
Bojkow (1992), S. 5: “Eine allgemeingültige “Ökobilanz” für ein Verpackungssystem kann es daher nicht geben.” Bojkow betrachtet daher den Versuch, ganzheitliche Ökobilanzen für Verpackungssysteme zu erstellen wegen des damit verbundenen Arbeitsaufwandes, der unvermeidbaren Ungenauigkeiten und Un-vollständigkeiten der Daten, sowie der unsicheren Wirkungszusammenhänge und fehlenden Bewertungsgrundlagen als ein wenig sinnvolles Unterfangen und empfiehlt, sich der Analyse einzelner Module im Lebenszyklus einer Verpackung zu widmen, um für diese nach umweltökonomischen Verbesserungen zu streben.
Vgl. O.V. (19930, S- 58. Dies setzt natürlich voraus, daß Analysen tatsächlich vor Ort durchgeführt werden und nicht auf Sekundärquellen wie z.B. auf die BUS-Studie zurückgegriffen wird.
Vgl. Lange (1991). Schaltegger; Sturm (1992), S. 2., Kreikebaum; Türck (1993), S. 126.
Vgl. Projektgemeinschaft (1992), S. 9.
Jedoch wird vereinzelt auf den Beitrag “moderner Logistiksysteme” Küffner (1994), S. 17 zur wirkungsvollen Entlastung der Umwelt hingewiesen, allerdings ohne dies näher auszuführen.
Eine solche Analyse wird auch gefordert von O.V. (1993f), S. 58, O.V.(1993g), S. 4. “Die Öko-Bilanz für Mehrwegverpackungen werde umso günstiger, je kürzer die zurückgelegten Transportwege und je höher die erreichte Umlaufzahl ist” (Bundesumweltminister Töpfer Pressekonferenz 20.09.1993 zum Gutachten des Umweltbundesamtes zur Öko-Bilanz ftir Getränkeverpackungen bei Milch und Bier).
Vgl. Ewringmann (1986), Breitenacher u.a. (1986), Steger; Feess-Dörr (1988), Feess-Dörr u.a. (1991), Runge (1992).
Vgl. zum Aspekt der Verhältnismäßigkeit der Mittel Breitenacher u.a. (1986), S. 257 ff.
Vgl. zu gesamtwirtschaftlichen Wirkungen, wie Einzelhandelspreise und Beschäftigung Breitenacher u.a. (1986), S. 243 ff. sowie die Analysen von Feess-Dörr u.a. (1991), S. 165 ff.
Vgl. Breitenacher u.a. (1986), S. 147 ff. zur ausländischen Erfahrungen mit Verpflichtungen zur Abfüllung und Angebot mehrwegverpackter Getränke, Pflicht zur Gebindevereinheitlichung, Kennzeichnungspflicht, Pflichtpfand, Verpackungssteuer und Verbote von Einwegverpackungen.
Vgl. Ewringmann (1986), S. 29 ff.
Ygl. Ewringmann (1986), S. XI, S. 50 ff., S. 109 f. Zudem werden unbeabsichtigt kleinere und mittlere Einzelhandelsgeschäfte / regionale Brauereien tendenziell benachteiligt und der Verpakkungsmarkt wird zu Lasten der Glasindustrie beeinflußt. Ewringmann (1986), S. XI f. und S. 70 ff.
Vgl. Ewringmann (1986), S. 111 ff.
Vgl. Breitenacher u.a. (1986), S. 139 ff.
Als freiwillig können diese Verpflichtungen nur bedingt gewertet werden, da der Gesetztgeber ansonsten mit dem Knüppel “umweltpolitischer” Verordnungen droht, wie z.B. Pflichtpfand und Abgabenregelungen. Vgl. Breitenacher u.a. (1986), S. 163, Feess-Dörr u.a. (1991), S. 131.
ygj hierzu z.B. den 1986 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vorgelegten Maßnahmenkatalog zur Stabilisierung und Ausweitung der Mehrwegsysteme, zitiert nach Feess-Dörr u.a. (1991), S. 131 ff.
Dies gut insbesondere für die Einführung nützlicherer, d.h. in ihren physisch-materiellen Eigenschaften leistungsgesteigerter Mehrwegverpackungen.
Vgl. Breitenacher u.a. (1986), S. 145, Feess-Dörr u.a. (1991), S. 153 und S. 209.
Vgl. Runge (1992) S. 191 ff, der innerhalb der Gruppe ordnungspolitischer Maßnahmen weiter untergliedert in sozialpädagogische, ökonomische (Müllentsorgungsgebühren, Verpackungsabgaben, Verpackungslizenzen, Finanzierungshilfen für verpackunssparende Investitionen) und ordnungsrechtliche Maßnahmen (Bestimmung des vorzuhaltenden Behältervolumens, Pflicht zur getrennten Überlassung von Verpackungsmüll, Kennzeichnungspflicht, Pfand- und Rücknahmepflicht, Sortimentsgebot, Pflicht zur Vereinheitlichung von Mehrweggebinden). Zum Begriff’umweltpolitische Maßnahmen’ vgl. Feess-Dörr u.a. (1991), S. 153.
Vgl. Breitenacher u.a. (1986), S. 146.
Vgl. Breitenacher u.a. (1986), S. 146.
Die Studie beruht auf einer Literaturauswertung sowie einer Vielzahl von Interviews mit Experten und Verantwortlichen aus Industrie (33) und Handel (62). Vgl. Abdalla (1985), S. 59 ff.
Vgl. Abdalla(1985), S. 7.
Die Arbeitshypothese Abdalla (1985), S. 7. lautet: “.. improved performance of the food system is constrained by the failure of existing institutions to adjust to newly technological possibilities (e.g. modular packaging).”
Vgl. Abdalla (1985), S. 19. Während bei der gewöhnlichen interindustriellen Innovation das einzelne innovierende Unternehmen seinen Transaktionspartnern hiermit einen Nutzen anbieten kann, den diese ggf. über erhöhte Nachfrage oder höhere Zahlungsbereitschaft honorieren, besteht bei der systemweiten Innovation typischerweise das Hindernis, daß sich der angestrebte Nutzen erst dann ergibt, wenn eine kritische Masse der Wirtschaftssubjekte einer Stufe die betreffende Neuerung adoptiert hat. Vgl. Abdalla (1985), S. 21, der als Beispiel einer systemweiten Innovation den UPC Code anführt (amerikanische Version der Internationalen Artikelnumerierung im EAN Code).
Die Umstellungskosten hängen ab von der Wahl des Anpassungszeitraums und den Freiheitsgraden, die durch die Anzahl zulässiger Modulmaße bestimmt wird.
Hierzu Abdalla (1985), S. 124 “If benefits to distributors are in excess of the costs to manufacturers, then the following question is critical: Can distributors use some of their modularization savings to compensate suppliers for their conversion costs und still remain better off? In other terms, could the winners compensate the losers for their losses und end up in an improved position (a pareto better change through exchange)?”
Vgl. Abdalla (1985) S. 277 ff.
Hierzu Abdalla (1985), S. 185. “Institutions, in the sense used here, refer to the system of formal und informal rules which define opportunities und constraints for individuals und groups in a society. In other words, institutions determine what participants do und do not have to take into account when making decisions, in short, the institutional structure sets the “rules of the game” for transactions in the economic und political arena”.
Abdalla betrachtet die verstärkte Anwendung von Methoden der Direkten-Produkt-Kosten Rechnung als potentiellen Ausweg aus diesem Dilemma. Vgl. ebenda S. 319 f.
Vgl. Abdalla (1985), S. 299.
Hierbei handelt es sich um ein allgemeines Problemfeld moderner Systemtechnologien, welche z.B. aus dem Bereich der Telekommunikationssysteme bekannt sind.
Vgl. Abdalla (1985), S. 305 ff.
Vgl. Abdalla (1985), S. 336 ff.
Vgl. Abdalla (1985), S. 337 ff.
Vgl. Abdalla (1985), S. 340 ff.
Vgl. Abdalla (1985), S. 342 “The final institutional innovation proposed, which is broader, is a permanent interindustry productivity board. The board’s function would be to serve as a focal point for soliciting und generating ideas for improving total system productivity through cooperative supplier-distributor endeavors.”
Vgl. Abdalla (1985), S. 342.
So fordert Abdalla im Ausblick seines Beitrags dazu auf, systemweite Innovations- und Rationalisierungsprozesse weitergehend zu erforschen. Als Objektbereiche nennt er u.a. “exchange systems or pools to facilitate shipping containers an pallets return und reuse “ vgl. Abdalla (1985), S. 369.
Wenn im folgenden von Mehrwegtransportverpackungen die Rede ist, soll hierfür auch die Abkürzung MTV verwendet werden.
Vgl. zu ausführlichen Beschreibung derartiger Mehrwegsysteme Boeckle (1994), S. 121 ff. sowie die Marktübersichten von Lützebauer (1993) sowie Lange; Frerich-Sagurna (1993).
Deshalb sind in dieser Branche empfänger-/senderzentrierte oder multilaterale Mehrwegsysteme charakteristisch.
Es läßt sich beobachten, daß die Problemdefinition im Zeitablauf verschiedene Wandlungen erfahren hat, worauf an entsprechender Stelle näher eingegangen wird.
Die CCG ist 1974 im Zuge der Entwicklung der ursprünglich Bundeseinheitlichen Artikelnumerierung ban bzw. der heutigen Internationalen Artikelnumierung EAN als eine von Industrie und Handel paritätisch getragene Institution entstanden. Gesellschafter der CCG sind zuje 50% der Markenverband e.V., Wiesbaden, der die Interessen bedeutender Unternehmen der Markenartikelindustrie vertritt und das Deutsche Handelsinstitut Köln e.V., in dem wesentliche Handelsorganisationen und Verbände stimmberechtigte Mitglieder sind. Im Gesellschaftsvertrag der CCG von 1974 heißt es zum Zweck der Coorganisation: “Zweck der Gesellschaft ist die Erarbeitung und Veröffentlichung von Empfehlungen oder anderen Arbeitsergebnissen, die der Rationalisierung des Daten- und Warenverkehrs und der Organisationsabläufe zwischen Herstellern und Handel dienen sowie die Förderung der Anwendung dieser Ergebnisse (“Coorganisation”). Die Gesellschaft kann sich an nationalen und internationalen Gesellschaften mit vergleichbaren Aufgaben beteiligen und solche Gesellschaften gründen.”
Als staatliche Institution ist hier insbesondere das in den Rationalisierungsprozeß einbezogene Bundeskartellamt zu erwähnen, das die wettbewerbsrechtlichen Aspekte der Kkonzepte kritisch geprüft hat.
Rationalisierungsverbände werden durch den § 5 Abs. 1 GWB definiert als Verbände, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben es gehört, Normungs- und Typungsvorhaben durchzuführen oder zur prüfen und dabei die Lieferanten und Abnehmer, die durch die Vorhaben betroffen werden, angemessen zu beteiligen.
CCG-Arbeitsbericht (1993), S. 2. Vgl. zum Wirken der CCG auch Spitzlay (1992), S. 1 ff. Zum (Selbst-)verständnis von Coorganisation führt Hagen (1986), S. 20 aus: “Coorganisation ist nicht das Thema, sondern die Methode; in der CCG ist sie die gemeinsame Suche nach einem Kompromiß aus unterschiedlichen Interessenlagen und einer Vielzahl von Partnern. Bei Wünschen von Handelsunternehmen fragt sie nach den Konsequenzen für die Industrie. Und umgekehrt. Das Ergebnis ist stets eine Norm oder eine andere Regel für ein — zulässiges — abgestimmtes und gleichförmiges Verhalten. Denn wie anders könnte man so viele unterschiedliche Interessen auf einen Nenner bringen? (....) Die CCG selber ist in diesem Zusammenspiel der organisatorischen Kräfte nur die Plattform, auf der sich die Organisationsfachleute aus Handel und Industrie in gleicher Sollstärke und gleichberechtigt treffen, um zu coorganisieren. Sie ist die einzige Institution dieser Art.”
Hierbei handelt es sich vor allem um die Entwicklung und Verwaltung von Nummernsystemen, um die Strichcodierung von Informationen sowie um Standard-Datenstrukturen für die elektronische Datenübermittlung. Die wichtigsten Projekte der CCG sind: • Bundeseinheitliche Betriebsnumerierung (bbn) • Internationale Artikelnumerierung (EAN) • Einheitliche Kommunikationsformulare für die Konsumgüterwirtschaft • Stammdatenkommunikation in der Konsumgüterwirtschaft (SINFOS) • Marktdatenkommunikation Handel-Industrie (MADAKOM) • Standardregelungen einheitlicher Logistiksysteme in der Konsumgüterwirtschaft (SELOS) Vgl. hierzu CCG-Arbeitsbericht (1993).
Hierbei handelte es sich in der Vergangenheit z.B. um Ladehöhenempfehlungen für Paletten oder um Ansätze zur Entschärfung der Engpässe an den Warenannahmerampen des Handels.
Die Euro 2-Palette ist eine Palette mit dem modularen Grundmaß 800x600 mm. Dies entspricht der halben Fläche der traditionell eingesetzten modularen Euro 1-Palette (800x1200). Die Verwendung dieser Palette wurde begünstigt durch die Möglichkeit, sie durchgängig in der logistischen Kette vom Hersteller über ein Handelszentrallager bis hin zum Einzelhandel als Warenträger bzw. als Plazierungshilfe zu nutzen. Bis ins Jahr 1990 existierte keine technischen Spezifikationen in Form allgemeiner Branchenvereinbarungen oder gar einer Norm, die die Austauschbarkeit von Euro-2 Paletten sicherstellte. Das Ergebnis liegt heute als DIN 15146 T 4 vor. Am Normungsvorhaben war u.a. auch ein Arbeitskreis/Arbeitsausschuß 4 “Logistik/ Lieferung” der CCG beteiligt, der sich mit den logistischen Schnittstellenproblemen auf der physischen Ebene des Warenverkehrs zwischen Industrie und Handel befaßt.
Hierzu erklärte sich ein Mehrweganbieter bereit. Aus seinem Bestand sollte sich die verladende Wirtschaft gegen Entrichtung einer Miete bedarfsgerecht eindecken können. Das Angebot sah vor, daß die verladende Wirtschaft eigene Euro 2-Palettenbestände durch gemietete ersetzt und diese MTV nach dem Tauschprinzip 1:1 (Zug- um- Zug) verkehren läßt oder auch die logistische Abwicklung dem Dienstleister überträgt (Transfersammeisystem). Chep (1990), S. 2 ff.
Vgl. Tröster; Neuhausen (1990), S. 10.
Insbesondere auch das Transportgewerbe lehnte den Aufbau und Unterhalt eines zum Tausch Zug-um-Zug erforderlichen eigenen Bestandes an Euro 2-Paletten ab.
Die vom Anbieter offerierten Konditionen wurden von der verladenden Wirtschaft vor dem Hintergrund von Erfahrungen auf ausländischen Märkten als Markteinftlhrungspreise betrachtet. Um dieser Befürchtung entgegenzutreten, bot sich der Dienstleister an, individuell kalkulierte Mietraten langfristig festzuschreiben und allenfalls mit der Veränderung von Lebenshaltungs- oder Holzpreisindices anzupassen. Vgl. Chep (1990).
Unternehmen mit saisonal schwankendem Absatz bevorzugen die Möglichkeit einer flexiblen Bevorratung, wie sie das Konzept des verpackungslogistischen Dienstleisters ermöglicht, wohingegen Unternehmen mit relativ konstantem Absatz und dauerhaften logistischen Beziehungen den Zug-um-Zug Tausch mit einem Bestand eigener MTV präferieren.
Die zu entwickelnde Mehrweg-Transportverpackung sollte zur Distribution eines breiten Artikelspektrums des Trockensortiments und als Substitut für Einweg-Wellpappschachteln eingesetzt werden.
Bezeichnet wurde dieses Konzept als “Generalkonzeption zur einheitlichen Versorgung von Handel und Industrie mit Mehrweg-Transportverpackungen” kurz auch als “Generalkonzeption” oder aufgrund seiner charakteristischen Merkmale auch als CCG-Poolkonzept. Vgl. Burchard; Bußmann (1991), S. 48.
vgl Projektunterlagen (1991a), S. 11.
Projektunterlagen (1991a), S. 11.
Im Jahre 1991 stand als Reflex auf die Verpackungsverordnung die Einführung verschiedener sogenannter Spezialpools für Mehrwegverpackungen in der Konsumgüterwirtschaft zur Diskussion. Als solche Pool-Bildungs-Aktivitäten im Markt nennt die Studie beispielhaft ein vom Logistikdienstleister Logstar geplanter Pool für Fleischkästen sowie das vom Lebensmittelfilialisten Tengelmann (Mülheim) und dem Verpackungshersteller Schoeller (München) als Substitut für Wellpappschachteln konzipierte Kunststoff-Fal-trahmenbehältersystem MTS. Beide Konzepte sahen isoliert operierende RückfÜhrlogistikorganisation vor, was der Forderung des Handels nach einem Abholer an seinen Rampen widerspricht.
Vgl. Projektunterlagen (1991a), S. 3 f., vgl. hierzu auch Nickenig (1991), S. 315 ff.
Vgl. Burchard; Bußmann (1991), S. 49 f.
Projektunterlagen (1991b), S. 4.
Vgl. Projektunterlagen (1991b), S. 4.
Vgl. hierzu auch Hagen (1991), S. 22.
Hierzu wären nach Analyse vergleichbarer Distributionssysteme speditioneller Gruppen eine Anzahl von ca. 25 Depots in den alten und 8–10 Depots in den neuen Bundesländern erforderlich. Vgl. Projektunterlagen (1991), S. 41. Über die Art und Weise der Vergabe dieser Gebiete, beispielsweise eine Ausschreibung für einen bestimmten Zeitraum, liegen keine Aussagen vor. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund bedeutsam, daß ein Depotbetreiber aufgrund des Gebietsschutzes innerhalb des ihm zugeteilten Gebietes während der Vertragslaufzeit konkurrenzlos hätte operieren können.
Vgl. Projektunterlagen (1991a), S. 14 f. Zur Erfüllung ihrer Pflichten, die sich aus dem Franchisevertrag mit der Poolgesellschaft ergeben, sollten Depotbetreiber das Recht haben, logistische Substrukturen, wie z.B. Sammelstellen, einzurichten und Erfüllungsgehilfen, wie z.B. Frachtführer, mit der operativen Abwicklung ihrer Aufgaben zu betrauen.
Vgl. zur Thematik der Kostenverrechnung die Projektunterlagen (1991), S. 6 und S. 16.
Das Konzept sah die Gründung einer Poolgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co KG vor, in der die CCG in der Position des geschäftsführenden Komplementärs das Management des Depotnetzes und Funktionen der Koordinationsstelle wahrnimmt und die betroffenen Wirtschaftskreise (Handel, Industrie, Dienstleister und Sonstige) als Kommanditisten im Beirat die Geschäftsführung überwachen sowie geschäftspolitische Grundsatzentscheidungen treffen. Vgl. Projektunterlagen (1991a), S. 17.
Das Konzept sah vor, zum Start des operativen Betriebs des Poolkonzepts einen Bestand von ca. 2 Millionen Euro-1 Paletten aus den eigenen Beständen der Teilnehmer zum Zeitwert aufzukaufen bzw. von partizipierenden Teilnehmern als Sacheinlage in eine Poolgesellschaft einzubringen. Innerhalb von 12 Monaten nach Aufnahme des operativen Betriebs sollte dieser Bestand um weitere 4 Mio Paletten erhöht werden. Die Beratungsgesellschaft erwartete eine Kostendeckung des CCG-Pool innerhalb von 18 Monaten nach Aufnahme des operativen Betriebs, sofern das von ihr vorgeschlagene stufenweise Einführungsszenario, d.h. Start mit einer ausreichenden Anzahl Euro-1 Paletten und anschließende Integration der MTV anderer MTV-Anbieter bzw. geographische Ausdehnung auf den europäischen Warenverkehr (Internationalisie-rung) eingehalten würde. Vgl. Projektunterlagen (1991a), S. 8 und O.V. (1991d), S. 3.
Die handelsinterne Meinungsbildung vollzog sich dabei innerhalb einer “Handelsvereinigung für Marktwirtschaft (HfM)”. Vgl. auch O.V. (1992f), S. 260. Vertreter der auch im HfM organisierten Unternehmen des Lebensmittelhandels waren über einen Fachbeirat innerhalb der CCG sowie über direkte Kontakte mit der beauftragten Beratungsgesellschaft an der Konzeption des CCG-Pools direkt beteiligt.
So war in Veröffentlichungen der Fachwelt immer von einem “Palettenpool” oder einem “Pool für Euro 1-Paletten” die Rede. Die Tatsache, daß Euro 1 -Paletten zwar einen wichtigen, jedoch keineswegs den einzigen Verpackungsbestand des Pools ausmachen sollten, wurde dadurch in den Hintergrund gedrängt. Vgl. hierzu O.V. (1991e), S. 17 O.V.(1991d,), S. 3, Hagen (1991), S. 22.
vgl hierzu O.V. (1991 e), S. 17. “Das Speditionsgewerbe erklärt sich in diesem Zusammenhang bereit, das Konzept der Centrale für Coorganisation (CCG) zur Einrichtung eines Palettenpools ohne Vorbehalt zu unterstützen. Dabei würde auch eine finanzielle Beteiligung nicht ausgeschlossen. Doch auch das CCG-Kon-zept gehe davon aus, daß Paletten Packmittel seien, also in die Verantwortung der Kaufvertragsparteien fallen. Der Speditionsverband hofft, daß es noch im Mai dieses Jahres zur Gründung des CCG-Pools kommt und dieser Anfang nächsten Jahres funktionsfähig ist.... Der Verband werde seinen Mitgliedern empfehlen, sich am CCG-Pool zu beteiligen.”
Der Bundesverband Spedition und Lagerei e.V. sowie das Speditionsgewerbe vertraten die Auffassung, daß Paletten Packmittel und damit Sache der Kaufvertragsparteien seien. Darauf gründend wurde den Verbandsmitgliedern empfohlen, das branchenweit praktizierte Palettentauschverfahren einzustellen, d.h. selbst keine Paletten zu stellen, sondern lediglich den Palettentransfer für die Auftraggeber durchzuführen. Vgl. O.V. (19910, S. 4, Blecher (1991), S. 6, BSL (1991). S. If.
Glitte 1992 zeichnete sich außerdem ab, daß das Transportgewerbe seine Absicht nicht durchsetzen kann, den kostenfreien Palettentausch für Verlader einzustellen bzw. eine Tauschgebühr für Paletten in Höhe von 5,- DM von Auftraggebern zu erheben.
Vgl. zu dieser Bezeichnung O.V. (1991c), S. 6.
Von den im Verlaufe des Jahres 1992 eintretenden Negativschlagzeilen des DSD GmbH dürfte ein nicht unerheblicher Einfluß auf die Einrichtung einer artverwandten Mehrwegorganisation ausgegangen sein.
Diese Einschätzung war insbesondere im Konsumgüterhandel verbreitet. Dies offenbart folgende Stellungnahme eines ihrer Vertreter zur Frage, warum man von der Idee einer gemeinsamen Poolgesellschaft wieder abgerückt sei: “Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, daß eine Pool-Gesellschaft, die alle in Frage kommenden Mehrweg-Gebinde bewirtschaften und steuern wollte, mit dieser Aufgabe überfordert wäre. Die unumgängliche Bündelung der Rückführung aus dem Handel muß ohne eine allumfassende Abrechnunszentrale sichergestellt werden; ebenso soll der Wettbewerb zwischen verschiedenen MTV-Anbietern und der 1:1 Tauschverkehr — soweit wirtschaftlich sinnvoll — möglich bleiben. Ein weitgehend “offener” Verbund entspricht diesen Notwendigkeiten besser als eine zentrale Pool-Gesellschaft.” O.V. (1992e), S. 5. Ähnlich auch O.V. (1992f): “Die Centrale für Coorganisation (CCG) kann ihren ursprünglich vorgesehenen Zeitplan zur Gründung einer Poolgesellschaft für Mehrwegtransportverpackungen nicht einhalten. Die CCG hat uns Mitte Juli davon unterrichtet, daß die Handelsseite das von den Gutachtern vorgeschlagene Konzept nicht mitträgt. Die Handelsgemeinschaft für Marketing (HfM) und der Markenverband wünschten eine Lösung ‘die mehr auf die Spielregeln des Dienstleistungmarktes setzt und eine gesonderte zentrale Abwicklung erübrigt’.”
Vgl. Projektunterlagen (1991a), S. 7.
Zur Einschätzung, daß tatsächlich eher eine Monopolisierung des Palettenangebots stattfinden würde, da -eine einzige Stelle, d.h.. die Poolgesellschaft, über Preise, Qualitäten etc. entscheiden könnte, wird auch von einem Gegengutachten bemerkt und eine Ablärung kartellrechtlicher Aspekte (Preis- und Gebietsschutzkartell) empfohlen.Vgl. Projekt-Review (1992), S. 26 und S. 29 ff.
Dies kommt in folgender interner Einschätzung zum Ausdruck: “Andererseits besteht Unsicherheit in der Frage, ob die HfM-Gruppe den von der CCG initiierten Pool wirklich wolle. Dies gelte es auszuloten. Ohne den Lebenmittelhandel, so die mehrheitliche Auffassung, kann jedoch derzeit die Poolgesellschaft nicht gegründet werden.” CCG (1992a), S. 3.
Das modifizierte Konzept wurde synonym als “MTV-Dienstleistungsverbund”, “MTV-Verbund” oder auch “Verbund für Mehrwegtransportverpackungen” bezeichnet.
Diese Mitwirkung vollzog sich in 1–2 monatlich stattfindenden “Lenkungsausschußsitzungen”, in denen ein Konsens zu strittigen Grundsatzentscheidungen aber auch in verschiedenen Detailaspekten des späteren Regelwerks für den Logistikverbund hergestellt wurde.
In diesen Arbeitskreisen waren nicht nur Unternehmen der Konsumgüterindustrie und des Handels, sondern auch die mittelbar betroffenen Wirtschaftskreise vertreten, wie z.B. das Transportgewerbe (Dienst-leister), gewerbliche Vermieter von Mehrwegverpackungen (MTV-Anbieter) und Hersteller von Mehrweg-(transport-) Verpackungen.
Auszug aus einem Arbeitspapier “Neukonzeption des MTV-Dienstleistungsverbundes”. CCG (1992b), S. 2. Mit der Forderung nach Entsorgung “von einer Hand” wurde die zentrale Forderung des Handels nach “einem Abholer an der Rampe” aufrecht erhalten.
Auszug aus einer Pressemitteilung CCG (1992c), S. 2. Vgl. auch O.V. (1992g), S. 58.
Vgl. auch hierzu Pressemitteilung CCG (1992c), S. 3.
Vgl. hierzu auch O.V. (1994c), S. 21, O.V. (1994d), S. 42. Die Tätigkeit der CCG als Rationalisierungsverband im Sinne des §5 GWB ist geknüpft an eine angemessene Beteiligung der betroffenen Wirtschaftskreise. Die CCG-Satzung sieht dazu vor, Rationalisierungsempfehlungen im Entwurfsstadium mit einer Aufforderung an die Fachöffentlichkeit zu veröffentlichen, hierzu Stellung zu nehmen.
Vgl. hierzu CCG (1994a), S. 2 ff.
Vgl. hierzu CCG (1994a), S. 10.
Als solche werden die Modulgerechtigkeit und weitere funktions- und kompatibilitätsrelevante Abmessungen sowie die Bepfandung von Mehrwegverpackungen genannt. Durch den Prozeß der Kriteriennormung werden unter Beteiligung der betroffenen Wirtschaftskreise und unter Berücksichtigung internationaler Standards und Normen Kriteriennormen entwickelt, die sich als Standards im Vorfeld der Normung zu beweisen haben.
Ausnahmsweise können im Bereich von Mehrwegverpackungen, die zur Warenpräsentation im Verkaufsregal eingesetzt werden, Kriteriennormen auch marketingrelevante Kriterien, wie z.B. Farbe, umfassen.
Entspricht eine Mehrwegverpackung keiner existenten Kriteriennorm, so kann die Aufstellung einer weiteren Kriteriennorm beantragt werden. Vgl. CCG (1994a), S. 11.
Faktisch hängt die Wahlfreiheit für Absender von der marktverfügbaren Anzahl verschiedener Ausführungen eines Typen ab. Dies wiederum hängt davon ab, wie detailliert der Typ definiert wird.
Der Mindestumfang Leergut, das aus einem Mix der verschiedenen, in den Logistikverbund einbezogenen Mehrwegverpackungen bestehen kann, beträgt 6 m3. Darunter handelt der Empfänger selbst als Auftraggeber der Rückführung und hat damit die Leistung des Dienstleister zu vergüten. Durch diese Regelung soll einer Inanspruchnahme des Dienstleisters bei geringen Mengen vorgebeugt werden bzw. umgekehrt ein Anreiz zur Konsolidierung des Leerguts in vorhandenen logistischen Kanälen gesetzt werden. Dies wird auch als Nullinie bezeichnet, da sie die Grenzen der Kostentragung verdeutlicht. Vgl. CCG (1994a), S. 9.
Unter bestimmten Bedingungen soll es jedoch auch möglich sein, anfallendes Leergut im Direkttausch unmittelbar, d.h. unter Umgehung des Dienstleisters an einen Absender zur Wiederverwendung zurückzuführen.
Vgl. zu den Rechten und Pflichten der Teilnehmer CCG (1994a), S. 8 f.
CCG (1994a), S. 2.
Monopolistisch könnten sich Anbieter von Mehrwegverpackungen vor allem dann verhalten, wenn ihre von Empfängern den Absendern vorgeschriebene Mehrwegverpackung gegen Substitutionswettbewerb durch gewerbliche Schutzrechte zumindest befristet gesichert sind. Monopolistisches Verhalten fände jedoch seine Grenze durch den Preis des Substitutes Einwegverpackung.
Dem Interesse der Absender an der Wahlfreiheit unter austauschbaren MTV-Ausführungen steht das gegenteilige Interesse der MTV-Anbieter entgegen, eigene MTV-Ausführungen als konkurrenzlose Standards auf den wesentlichen Geschäftsfeldern zu etablieren.
Den regionalen Dienstleistern wurde jedoch die Möglichkeit eingeräumt, sich weiterer Erfüllungsgehilfen, wie z.B. Frachtführern zu bedienen.
Für djg befristete Ausschreibung sprach eine höhere Planungsunsicherheit für evtl. Investitionskalküle und Konditionsvereinbarungen, da das auf einen Dienstleister in einer Region entfallende Leergutaufkommen relativ genau geschätzt werden könnte und ein Wettlauf mehrer Dienstleister um das Leergutaufkommen an den einzelnen Leergutanfallstellen ausgeschlossen wäre. Demgegenüber erwartete man von der Vertragsfreiheit eine permanente Wettbewerbssituation unter Dienstleistern und einen höheren Rationalisierungsdruck, der zur raschen Weitergabe von Kostensenkungen an die Systemnutzer führt.
Diese Verpflichtung erfolgt im Rahmen eines Teilnahmevertrages mit der Koordinierungsstelle in der CCG. Vgl. CCG. (1994a), S. 7.
Im Regelwerk CCG (1995), S. 9 fordert diese bilaterale Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen für die an Abholstellen regelmäßig angetroffenen MTV. Die übrigen angetroffenen MTV sollen zu allgemein ausgelobten Bedingungen des MTV-Anbieters zurückgeführt werden. Unter schuldrechtlichen Aspekten könnte es sich bei fehlender expliziter Beauftragung um eine berechtigte oder unberechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag handeln. Vgl. hierzu BGB § 677.
Vgl. CCG (1995), S. 8.
Es wird gleichlautend für MTV-Anbieter und Dienstleister ausgesagt, daß eine fehlende oder entfallende Beauftragung nach einer Frist zur Stellungnahme und Abhilfe zum Ausscheiden des Teilnehmers führt. Vgl. CCG (1995), S. 12.
Beispielsweise kann ein Unternehmen zugleich als MTV-Anbieter und als Dienstleister tätig werden.
Hierauf deuten die in der Praxis zu beobachtenden wirtschaftlichen und rechtlichen Verflechtungen zwischen Herstellern von Mehrwegverpackungen, gewerblichen Vermietern dieser Verpackungen und Unternehmen des Transportgewerbes hin.
Dies gilt besonders dann, wenn die Mehrwegverpackungen physisch-materiell weitgehend standardisiert und damit austauschbar sind. Anders ist diese Situation, wenn die betreffenden Mehrwegverpackung (befristet) gegen Wettbewerb durch gewerbliche Schutzrechte (Patente) gesichert sind. Von einer hohen Bedeutung gewerblicher Schutzrechte in diesem Markt geht auch das Bundeskartellamt aus. Vgl. O.V. (1994e),S.20.
Nennenswerte Kostendegressionseffekte existieren auch im Bereich der Administration und der Rekondi-tionierung.
Vgl. hierzu die Pressemitteilung der CCG(1995) vom 8.08.1995.
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Mevissen, K. (1996). Ansätze zur Gestaltung von Mehrwegsystemen. In: Mehrwegsysteme für Verpackungen. Integrierte Logistik und Unternehmensführung. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08754-0_3
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