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Zentralismus, Föderalismus, Regionalismus: Begrifflichkeit und Ideengeschichtlicher Hintergrund

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Book cover Italien zwischen Zentralismus und Föderalismus
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Zusammenfassung

In den letzten Jahren ist die Diskussion um Dezentralisierung und Föderalismus vor allem im Kontext der fortschreitenden europäischen Einigung und der damit zusammenhängenden Debatte um den zunehmenden Zentralismus und die Subsidiarität neu aufgelebt (Evers 1994). Die Aufwertung subnationaler Einheiten und die Idee des „Europa der Regionen“ wurden immer mehr als Gegenpol zur tendentiellen Kompetenzverlagerung auf die europäische Ebene diskutiert (Gerstenlauer 1995, 197ff.).1 Die Veränderungen auf der supranationalen Ebene und die daraus resultierenden strukturellen Anpassungsnotwendigkeiten der Mitgliedsstaaten konnten dabei nicht ohne Einfluß auf deren innere Struktur bleiben.

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Literatur

  1. Zum “Europa der Regionen” siehe Bauer 1991, Bassand 1993, HrbekNVeyand 1994.

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  2. Rousseau vertrat ein Modell der direkten (im Gegensatz zur repräsentativen) Demokratie, denn “die Souveränität kann (…) nicht vertreten werden” (Jean-Jacques Rousseau 1977, 103, zitiert nach Bobbio 1988, 35). Es basiert auf dem Bild einer zentripetalen Gesellschaft, in der es nur ein Machtzentrum gibt: die volonté generale der Burger. Die Ablehnung der Gewaltenteilung zeichnet ebenfalls das bolschevistische Modell des Staates aus.

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  3. In der französischen Revolution setzten sich die zentralistisch ausgerichteten Jakobiner 1793 gegen die föderalistischen Girondisten durch, die graduelle politische Veränderungsprozesse privile-giert hatten (Barbera 1994, 41).

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  4. Deutschland dagegen fand 1871 auf föderaler Grundlage zu seiner Einheit. Ursächlich dafür waren die unterschiedlichen historischen Rahmenbedingungen in den beiden Ländern, der direktere und prägendere Einfluß der französischen Revolution in Italien, und die Tatsache, daß die zu entmachtenden Fürstenhäuser im Gegensatz zu Deutschland dort meist ausländischen Ursprungs waren. In Deutschland handelte es sich um eine unter viele Fürstentümer zersplitterte Nationalität, die unter preußischer Hegemonie eingebunden und vereint wurden (Evers 1995, 63).

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  5. Unter Nationalismus - d.h. dem Konzept, auf dem auch der regionale Nationalismus basiert (vgl. Kap.l.1) - wird die Doktrin verstanden, die in Europa am Anfang des 19. Jahrhunderts mit der Nationenbildung entstand; sie hatte ihre Ursprünge in der Aufklärung und fand ihre demokratische Legitimation in der französischen Revolution (Kedourie 1966, 9; Keating 1988, 46). Begriffe wie Nation, Nationalstaat und Nationalismus bezeichnen damit - darin herrscht “weitgehende Übereinstimmung” in der Fachdebatte - Erscheinungen der Moderne, im Kontext von Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft und Industrialisierung, mit ihren sozialen, politischen und ökonomischen Konsequenzen, im Unterschied zur früheren Verwendungen des Begriff im Sinne von kleinen und lokal bestimmten Zweckverbänden oder Landsmannschaften (von Bredow 1995, 453).

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  6. Zum Unterschied zwischen Föderation und Konföderation siehe auch Graf Kielmansegg 1991, 50ff.

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  7. Zur Unterscheidung zwischen Föderalismus und Unitarismus oder Einheitsstaat als gegenteiligem Strukturprinzip siehe v.a Schultze 1995, 155ff.

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  8. Ein dem Gewaltenteilungsprinzip verwandter Ansatz findet sich jedoch bereits bei Aristoteles (Jesse 1989, 298). Die Frage um die Gewaltenteilung und Aufteilung der Macht war den amerikanischen Revolutionären, den französischen Liberalen und den englischen Utilitaristen von James Madison bis Benjamin Constant gemein (Cassese 1994, 62).

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  9. Ihr Begründer und Hauptvertreter war Altiero Spinelli (vgl. Levi/Pistone 1973). Wie Kant sah die während des antifaschistischen Widerstands gegründete Europäische Föderalistische Union in der Föderation von Staaten das beste Mittel, um partikularistische Egoismen und die internationale Anarchie zu verhindern (Sabella/Urbinati 1994, 31; Pistone 1991, 225ff.).

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  10. Dennoch sind im Gedankengut de Tocquevilles durchaus auch zentralistische Elemente aus-zumachen. Es erscheint ihm “unvorstellbar, daß eine Nation ohne eine starke zentralisierte Regierung leben, geschweige denn gedeihen kann.” “Das ganze Elend der feudalen Gesellschaft bestand ja dar- in, daß nicht nur die Verwaltung, sondern auch die Regierung unter tausend Hände aufgeteilt und tausendfach zersplittert war” (ebenda, 39ff.). Hier zeigt sich bereits das Zusammenspiel zwischen zentripetalen und zentrifugalen Tendenzen im Föderalismus, die sich gegenseitig bedingen.

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  11. Anstelle des Individuums setzt die Proudhonsche Schule den Begriff der “Person” als Ausgangspunkt eines föderalistischen Föderalismuskonzepts; Grundlage dieser Unterscheidung ist die Annahme, daß der Mensch vielfältigen Gemeinschaften, Gruppen und Institutionen zugeordnet ist und “deshalb nicht monistisch definiert werden kann” (Esterbauer 1978, 116). Der in erster Linie als “Person” definierte Mensch ist “gleichermaßen verantwortlich und frei, engagiert und autonom, eine Identität an sich, aber verbunden mit seinesgleichen durch Verantwortlichkeiten” (ebenda, 115).

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  12. Ihr gehörten insbesondere Robert Aron, Arnaud Dandieu, Alexandre Marc, Emanuel Mounier, Daniel-Robs und der Schweizer Schriftsteller Denis de Rougement an (Esterbauer 1978, 115).

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  13. Hérault steht für die Tradition der romantisch beeinflußten Volksgruppenbewegungen der 20er Jahre (Gerdes 1995, 649).

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  14. Gianfranco Miglio ist Professor für Politische Wissenschaften an der Katholischen Universität Mailand. Zwischen 1980 und 1983 leitete er die Arbeit der sogenannte “Gruppe von Mailand”, die einen Vorschlag für die Reform der italienischen Verfassung erarbeitete. Einige Jahre offizieller “Ideologe” der Lega Lombarda, erarbeitete er deren Föderalismusprojekt; nach politischen Auseinandersetzungen innerhalb der Lega verließ er diese 1994. Der “neue” Föderalismus Miglios stellt die Unterschiede und Partikularismen in den Vordergrund. Die verfassungsrechtliche Verankerung wird dabei zugunsten von vertraglichen - und damit auflösbaren - Beziehungen zwischen den Menschen aufgegeben (Sabella/Urbinati 1994, 18; vgl. Kap.IV).

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  15. Vgl. Cantaro 1994, 7.

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  16. Im “regionalen Nationalismus” wird die Region zur Nation, wobei das Konzept der Souveränität auf der regionalen - und nicht mehr der nationalen - Ebene angesiedelt ist (vgl. Fußnote 5).

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  17. Subsidiarität, lat. Subsidium, Hilfestellung, bedeutet Nachrangigkeit. Der Begriff bezeichnet eine sozialethische Vorstellung, die aus der katholischen Soziallehre stammt und erstmalig in der Sozialenzyklika Quadragesima anno von Papst Pius XI. 1931 formuliert wurde (Mischalsky 1989, 1003). Das Subsidiaritätsprinzip besagt, daß der Gemeinschaftsinstitution nur dann Handlungskompetenz zukommt, wenn eine eigenständige Lösung auf tieferer Ebene nicht möglich ist. Nach dem Subsidiaritätsprinzip erfolgt eine “sachgerechte Machtverteilung nach oben und unten in einer Form, die das Eingreifen übergeordneter Instanzen erst dann ermöglicht, wenn die Dimension der zu lösenden Probleme tatsächlich die Kapazitäten und Kompetenzen der autonomen Gliedorganisationen zu sprengen droht. ”Die Verwaltungsfunktionen müssen derjenigen Ebene anvertraut werden, die sich dem Menschen am nächsten befindet, wobei eine höhere Ebene nur dann in Frage kommt, wenn die Koordination oder die Durchführung der Funktionen auf der demnächst niedrigen Ebene nicht mehr möglich ist“ (Erklärung von Bordeau, Ziff.40, in: Esterbauer 1978, 55. Vgl. auch Voss 1990, 81; Waschkuhn 1995).

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  18. Diese Interpretation ist durch die ethymologische Wurzel bestätigt. Foedus heißt Bündnis, Vertrag von Staaten, und hat die gleich Wurzel wie Tidere, gegenseitiges Vertrauen (Barbera 1994, 21).

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  19. Föderalisierung impliziert also durchaus zentralisierende Tendenzen, als Zusammenschluß unabhängiger Teilgebiete durch einen politischen Einigungsprozeß und Freisetzung zentripetaler Kräfte innerhalb einer neuen (bundes)staatlichen Einheit, mit dem Ziel einer Stärkung der übergeordneten Ebene durch Überwindung der historischen Zersplitterung in schwache Teilgebiete. Zur zentrifugalen und zentripetalen Charakteristik des Föderalismus, je nach historischem und situativem Kontext (vgl. Barber 1994, 158f.).

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  20. Die Unterebene der sogenannten Regionen stellt demgegenüber keine relevante Ebene des politischen Handlens dar (Aubert 1994, 281).

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  21. Der Begriff wurde von Scharpf geprägt (1976, 1985).

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  22. Zum deutschen Föderalismus siehe auch Laufer 1991, Deuerlein 1972, Barschel 1982, Hesse/Rensch 1991.

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  23. In der deutschen Vergangenheit, im Rahmen des Norddeutschen Bundes und des Kaiserreiches, hatten kulturelle Vielfalt und die historische Tradition monarchischer Einzelstaatlichkeit eine weit größere Rolle gespielt als in der Phase der Entstehung der Bundesrepublik (Schultze 1995, 156).

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  24. Grundlegendes Prinzip der Finanzordnung ist ihre enge Verschränkung mit den Aufgaben, die Bund und Ländern zugewiesen sind: der jeweilige Träger bestimmter Funktionen soll auch über die notwendigen Finanzmittel verfügen, die zu ihrer Durchführung benötigt werden (Kopp 1995, 99f.).

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  25. Es konnte nur durch eine Stärkung der horizontalen Abstimmung zwischen den Ländern entwickelt und durchgesetzt werden, die in der Erhöhung der Einnahmen der neuen Länder durch das Mehrwertsteuersystem von bisher 37 auf 44% und in ihrer gleichberechtigten Einbeziehung in ein beinahe unverändertes System des Finanzausgleichs bestanden (ebenda, 142). Zusammen mit den Bundesergänzungszuweisungen und anderen integrativen Transferleistungen des Bundes erreichen die neuen Bundesländer damit 99,5% der Durchschnittsteuerkraft pro Kopf. Für einen Zeitraum von 10 Jahren erhalten die ostdeutschen Lander jedes Jahr über Sondertransferleistungen in Höhe von 20,6 Milliarden Mark, d.h. die Höhe der insgesamt vorgesehenen Leistungen (ohne sektorale Sonderförderung; ebenda, 144).

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  26. Eine ausgeprägte Heterogenität mit starken regionalen Disparitäten, wie in Italien, begünstigt zentralistische Tendenzen, da die nationale Politik einen Ausgleich der Entwicklungsunterschiede bewirken will; die Beteiligung der “armen” Regionen an den Entscheidungen über die allgemeine wie die sie direkt betreffende nationale Politik ist dabei nur eingeschränkt gewährleistet (Almirante 1986, 8).

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  27. Die Entwicklung regionaler Identitätsbezüge wird hier durch gemeinsame Elemente beeinflußt, die als Übereinstimmungen hinsichtlich von Sprache, Kultur, geschichtlicher Tradition und wirtschaftliche Interessen definiert werden.

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  28. Zum Beispiel Italien und Belgien 1970, Portugal 1976, Spanien 1978, Holland 1984.

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  29. Vgl. Fußnote 5. Hier sei auch auf die unterschiedliche Terminologie in den verschiedenen europäischen Sprachen verwiesen. In Italien bezieht sich der Begriff Nationalismus - im Unterscheid z.B. zum spanischen Sprachgebrauch, wo ausdrücklich die “autonomen Gemeinschaften”, also die Regionen gemeint sind - ausschließlich auf den Zentralstaat (Keating 1988, 10). Es wird deshalb auf eine rigorose Definition des Begriffs außerhalb des direkten Forschungszusammenhangs verzichtet.

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  30. Gellner, ein kritischer Anhänger der Modernisierungstheorie, erklärt das Entstehen von politischem Regionalismus aus Ungleichzeitigkeiten im Modernisierungsprozeß, die zu divisorischen Tendenzen in der Nation führen. Daraus kann die Tendenz resultieren, daß die fortgeschrittenen Regionen eines Staates kein Interesse haben, “ihren Wohlstand mit den unterentwickelten zu teilen” (Kreckel 1986, 52). Sie können dabei die antisolidarischen Zielsetzungen mit der Suche nach Diskriminierungsmerkmalen (wie Kultur, Sprache usw.) untermauern, die nicht das “Erwachen des Selbstbewußtseins einer Nation” darstellen, sondern die “Erfindung” - wenn auch auf der Grundlage vorher bereits existierender, aber bisher nicht relevanter Distiktionsmerkmale - von “Nationen”, wo sie bisher nicht existiert haben.

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  31. “Universalistisch” wird hier als Gegensatz zu “partikularistisch” verstanden. Indikatoren der Assimilation sind unter anderem der verbreitete Zugang zu den Massenmedien, die Teilnahme an politischen Wahlen, der Grad der Alphabetisierung usw. (Kreckel 1986, 49).

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  32. Deutsch entwickelte später seine Theorie der “Ungleichzeitigkeit der Entwicklung”, um die empirische Evidenz regionalistischer Bewegungen zu erklären. In der Regionalismusdebatte schließt die sogenannte “Persistenzhypothese” (Kreckel 1986, 5) an die Analyse des traditionellen Nationalismus an. Sie besagt, daß die Nationenbildung regionale Minderheiten beläßt, die nicht in die Nationalkultur integriert und assimiliert werden. Die “Diffusion” der modernen Wertoriertierungen stößt dort auf seine Grenzen, wo “nationale Minderheiten”, “Volksgruppen” oder “Ethnien” innerhalb des modernen Nationalstaats weiterbestehen und Unterdrückung erfahren. Aufgrund von “unverrückbaren ethnischen Identitätsmustern, in die der Einzelne naturhaft eingefügt zu sein scheint”, kämpfen diese “Nationen” um politische Anerkennung (ebenda, 5f.). Vertreter dieser Richtung sind vor allem Lafont (1971) und Héraud (1967).

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  33. Transformismus bedeutet im italienischen Kontext die parlamentarische Praxis des “kontinuierlichen Schacherns um Wählerstimmen zwischen Regierung und Opposition, in der Aufwertung der Korruption als grundlegende und entscheidende politische Ressource, im alles andere als seltenen Übergang von Politikern aus dem einem in einen anderen (politischen) Sektors des Parlaments, von einer Partei zur anderen” (Mastropaolo 1992b, 1181).

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  34. Vgl. Keating 1988, 174. Stellt der italienische Transformismus eine spezifische Verhaltensmaxime auf der parlamentarischen Ebene dar, so unterscheidet sich der Klientelismus davon durch hierarchische Klientelbeziehungen zwischen Politikern oder zwischen Politikern und anderen Personen oder Gruppen, die eng mit der politischen Korruption zusammenhängen.

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  35. Allerdings kommt es dabei auch auf die konkrete Gestaltung der Staatsordnung an. Entwicklungen wie die “Politikverflechtung” im bundesdeutschen Föderalismus können durchaus das bOrokratische Regulierungs-und Lenkungselement unterstreichen, da es tendentiell die administrativen Strukturen stärkt und die parlamentarischen Vertretungen schwächen kann (Bothe 1995, 26).

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  36. Vgl. Erklärung von Bordeaux Ziff.4 (Esterbauer 1978, 209ff.). Zum Repräsentationsprinzip bzw. zur repräsentativen Demokratie im Unterschied zur direkten Demokratie siehe Bobbio 1988, 39: “Die Staaten, die wir heute als repräsentativ bezeichnen, sind dies, weil das Repräsentationsprinzip auch auf viele andere Instanzen ausgedehnt ist, in denen kollektive Beschlüsse gefaßt werden, wie etwa die Kommunen, Provinzen und und in Italien auch die Regionen. Mit anderen Worten, ein repräsentativer Staat ist ein Staat, in dem die grundsätzlichen politischen Beschlüsse von gewählten Repräsentanten gefaßt werden, wobei es unwichtig ist, ob diese Organe das Parlament, der Präsident der Republik oder das Parlament im Verbund mit den Regionalraten sind.”

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  37. Encyclopedia Universalis, zitiert nach Voss 1990, 47.

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  38. Die Gegenthese, daß Föderalismus und politische Dezentralisierung die Möglichkeit von Mehrheitserscheinungen auf Bundesebene begrenze und damit einen Gegensatz zu Demokratie darstelle, gilt in der Fachdiskussion mittlerweile als überholt (Bothe 1995, 26).s

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  39. So definiert beispielsweise das europäische Parlament diese Gemeinsamkeiten (Europäisches Parlament 1988, Anm.4; siehe auch EUREG 1994).

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  40. Vielfach wird in der Theorie der Begriff der Ethnizität herangezogen, um territoriale Identitätsbezüge zu erklären. Da dieser Begriff sehr unterschiedlich definiert wird und meist - über äußerst um- strittene “rassische” Bezüge hinaus - auf eine Vielzahl beschreibender kultureller und sozialer Katego- rien (wie Sprache, Religion usw.) bezug nimmt, erscheint seine erklärende Funktion umstritten; im Gegenteil muß Ethnizität, genau wie Identität selbst, erst einmal erklärt werden, und erscheint daher unzureichend als explikative Variable (vgl. Keating 1988, 16).

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Seitz, M. (1997). Zentralismus, Föderalismus, Regionalismus: Begrifflichkeit und Ideengeschichtlicher Hintergrund. In: Italien zwischen Zentralismus und Föderalismus. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08614-7_2

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