Zusammenfassung
An erster und unterster realwirtschaftlicher Integrationsstufe steht nach allgemeiner Auflassung die Freihandelszone (free trade area, FTA), die dadurch gekennzeichnet ist, daß die Partnerländer untereinander alle tarifären Handelshemnisse abschaffen, jedes Land aber nach außen eine eigenständige Handelspolitik mit eigenen und unkoordinierten Zöllen betreibt. Um durch (u.U. auftretende) unterschiedliche Zollsätze lukrative, aber unerwünschte Arbitragegeschäfte innerhalb der Freihandelszone zu verhindern, sind ergänzende Maßnahmen nötig, um das Bestimmungslandprinzip bei der Zollerhebung zu gewährleisten. Diese Problematik entfällt beim Übergang zu einer Zollunion (customs union, CU), die zusätzlich zur Freihandelszone einen gemeinsamen Außenzoll (common external tariff CET) vereinbart. Bei Freihandelszone und Zollunion handelt es sich um Maßnahmen, die einen freien Güterhandel zwischen den Partnerländern etablieren und erhalten sollen.
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Letzner, V. (1997). Integration und Monopolistische Konkurrenz: Definitionen, Fakten und Theorien. In: Integrationstheorie und monopolistische Konkurrenz. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08588-1_2
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Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden
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