Zusammenfassung
In der ersten Hälfte der neunziger Jahre wurde die Öffentlichkeit durch eine Welle von Unternehmensschieflagen aufgeschreckt, bei denen jeweils Verluste in Höhe von mehreren Hundert Millionen DM entstanden sind. Zu den wohl bekanntesten Fällen gehören der nur knapp abgewendete Konkurs der Metallgesellschaft AG, die Zahlungsunfähigkeit eines Pensionsfonds des kalifornischen Verwaltungsbezirks Orange County, das über einen Zeitraum von elf Jahren unbemerkt aufgelaufene Defizit der japanischen Daiwa Bank und nicht zuletzt der Zusammenbruch der britischen Barings Bank. Die Gemeinsamkeit der genannten Fälle besteht darin, daß die Geschäftsleitung die hohen Fehlbeträge aufgrund fehlender bzw. versagender Kontrollmechanismen bei der Überwachung der aus einer unvorhergesehenen Änderung von Marktpreisen oder Zinssätzen resultierenden Erfolgsrisiken zu spät erkannt hat. Die außerordentliche Dynamik der Finanzmärkte und der wachsende Konkurrenzdruck in den vergangenen Jahren hat die Finanzinstitute zu kürzeren Entwicklungszyklen bei der Emission der immer komplizierteren innovativen Finanzprodukte gezwungen. Da die Weiterentwicklung der erforderlichen Risikoerfassungsmethoden nicht mit dem gleichen Nachdruck vorangetrieben wurde, war die Risikoüberwachung den an sie gestellten Anforderungen nicht mehr gewachsen. Darüber hinaus werden die überwiegend derivativen Finanzinstrumente auch von den geltenden Rechnungslegungsvorschriften nur unzureichend erfaßt, so daß der Jahresab-schluß ungeeignet ist, ein genaues Bild von den Risiken zu vermitteln, denen ein Unternehmen oder Finanzinstitut ausgesetzt ist.
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Referenzen
Zur historischen Entwicklung der Bankenaufsicht vgl. beispielsweise Niethammer (1990), S. 41–51, Büschgen (1993), S. 173–177 und Blumer (1996), S. 47.
Vgl. Scheidl (1994), S. 800–803.
Zum Bankenaufsichtsrecht der Europäischen Union vgl. Hellenthal (1992).
Der Ausschuß setzt sich aus hochrangigen Vertretern der Bankenaufsichtsbehörden und Zentralbanken aus Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, Schweden, der Schweiz, den USA und dem Vereinigten Königreich zusammen.
Vgl. Stützel (1964), Möschel (1972), Niethammer (1990).
Vgl. Bieg (1983), S. 34–38.
Vgl. §1 Abs. 1 Nr. 1 + 2KWG.
Vgl. Stützel(1964), S. 31, Möschel (1972), S. 250 f.
Vgl. Wiebke (1992), S. 434.
Vgl. Krümmel(1975), S. 528, Müller (1981), S. 30.
Vgl. Müller (1981), S. 183.
Vgl. Group of Thirty (1994), S. 13.
Vgl. Group of Thirty (1994), S. 10.
Vgl. Müller (1981), S. 184 f.
Auf die Problematik bei der Definition der haftenden Eigenmittel soll hier nicht näher eingegangen werden, vgl. dazu beispielsweise Rudolph (1991).
Vgl. zu einer Systematisierung der banktypischen Erfolgsrisiken beispielsweise Büschgen (1993), S. 798–883.
Vgl. Bösl (1993), S. 3.
Vgl. Krümmel (1975), S. 539 f.
Vgl. hierzu Niethammer (1990), Burghof/ Rudolph (1996), S. 17–34.
Vgl. hierzu beispielsweise Schulte-Mattler/ Traber (1995).
Vgl. beispielsweise zu den Value-at-Risk-Modellen Jorion (1996).
Vgl. Hendricks (1996), Johanning (1996), Bühler/ Korn/ Schmidt (1997).
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Schmidt, A. (1998). Einleitung. In: Eigenmittelunterlegung von Zinsrisiken bei Kreditinstituten. Gabler Edition Wissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08445-7_1
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Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-8244-6740-2
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