Skip to main content

Part of the book series: Neue Betriebswirtschaftliche Forschung ((NBF,volume 250))

  • 23 Accesses

Zusammenfassung

Es wurde nachgewiesen, daß die Modellierung von Bankunternehmen in der Regel — teilweise implizit — davon ausgeht, daß Entscheidungen entweder von Eigner-Managern nach dem Vorbild der früheren Privatbankiers getroffen werden oder aber von Bankmanagern, die annahmegemäß den Nutzen der (externen) Eigenkapitalgeber maximieren.1

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this chapter

Chapter
USD 29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD 49.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
Softcover Book
USD 44.99
Price excludes VAT (USA)
  • Compact, lightweight edition
  • Dispatched in 3 to 5 business days
  • Free shipping worldwide - see info

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Institutional subscriptions

Preview

Unable to display preview. Download preview PDF.

Unable to display preview. Download preview PDF.

Referenzen

  1. Vgl. die Darstellung sowie die entsprechenden Quellenangaben in Kapitel 5.3.5 dieser Arbeit.

    Google Scholar 

  2. Holmström/Tirole (1989), S. 86.

    Google Scholar 

  3. Vgl. Boot/Greenbaum (1993), S. 264.

    Google Scholar 

  4. nwiefern ein höheres Aktivitätsniveau des Managers auch aus Sicht der externen Eigner grundsätzlich präferiert wird, ist davon abhängig, wer die Kosten des zusätzlichen erForts letztendlich trägt; in dieser Arbeit wird davon ausgegangen, daß es sich um persönliche Effortkosten des Bankmanagers handelt. Werden Effortkosten hingegen (auch) von den externen Eigenkapitalgebern getragen, indem diese beispielsweise von der Höhe der Personalausstattung abhängig sind, so ergibt sich auch für die externen Eigenkapitalgeber keine eindeutige Präferenz eines hohen Aktivitätsniveaus.

    Google Scholar 

  5. Vgl. Besanko/Kanatas (1996), S. 165.

    Google Scholar 

  6. Vgl. Aghion/Bolton (1992), S. 476.

    Google Scholar 

  7. Vgl. Ljungqvist (1994), der diese Zielsetzung als Begründung für durch das Management durchgeführte Spekulationsgeschäfte (anstelle des Hedgens) der entsprechenden Positionen anführt. Allerdings trifft er keine Annahme über die zugrundeliegende Insolvenzgefahr, weshalb die Analyse unpräzise erscheint. Dies erklärt auch, warum andere Autoren genau gegenteilige Beobachtungen wie die ausgeprägte Neigung des Managements zu Hedging-Maßnahmen schildern; vgl. Smith/Stulz (1985), insbesondere S. 399–403, sowie Campbell/Kracaw (1987).

    Google Scholar 

  8. Vgl. Jensen (1989), S. 66, sowie die angegebenen Beispiele bei Holmström/Tirole (1989), S. 104.

    Google Scholar 

  9. Die Erfolgsbeteiligung von Managern mit dem Ziel, deren Interessen denen der externen Eigenkapitalgeber anzugleichen, ist Gegenstand von Abschnitt 6.6.3.

    Google Scholar 

  10. Vgl. Holmström/Tirole (1989), S. 105.

    Google Scholar 

  11. Vgl. Dewatripont/Tirole (1994a), insbesondere S. 136.

    Google Scholar 

  12. Vgl. beispielsweise Williams (1987).

    Google Scholar 

  13. Vgl. Amihud/Lev (1981), S. 606, sowie Gorton/Rosen (1995), S. 1380.

    Google Scholar 

  14. Vgl. Gorton/Rosen (1995).

    Google Scholar 

  15. Vgl. Hax (1990), S. 112–113. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang jedoch die zunehmende Shareholder Value-Ausrichtung, die eine Wirkung in entgegengesetzte Richtung entfaltet, siehe Abschnitt 6.6.3.

    Google Scholar 

  16. Vgl. Amihud/Lev (1981).

    Google Scholar 

  17. Eine Ausnahme bilden lediglich Gorton/Rosen (1995).

    Google Scholar 

  18. Dieser Einfluß kann sich durch die Auswahl der Kreditnehmer im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung (screening) oder durch eine unterschiedliche Intensität der Überwachung der Kreditengagements in Periode 1 (monitoring) ergeben.

    Google Scholar 

  19. Vgl. zu dieser Vorgehensweise beispielsweise Aghion/Bolton (1992), insbesondere S. 477.

    Google Scholar 

  20. Aus diesem Grund wird die eventuell vorzunehmde Abschreibung aus Gründen der Übersichtlichkeit ebenfalls mit S bezeichnet.

    Google Scholar 

  21. Diese Modellierung enthält Vereinfachungen dahingehend, daß zum einen für die Wertentwicklung der Aktiva nur die typische Zahlungsstruktur von Fremdfinanzierungs-ansprüchen zugrundegelegt wird, wie sie für die Vergabe von Bankkrediten typisch ist. Enthält das Portfolio beispielsweise Aktien, so wären grundsätzlich auch Wertsteigerungen möglich; allerdings verbietet das deutsche Bilanzrecht den Ansatz solcher Wertsteigerungen, wenn sie über die Anschaffungskosten hinausgehen (Niederstwertprinzip). Zum anderen werden mögliche Wertsteigerungen durch eine Veränderung des Zinsniveaus ausgeklammert.

    Google Scholar 

  22. In der Realität werden Effort- und Risikoentscheidungen häufig gleichzeitig getroffen. Dennoch handelt es sich um zwei prinzipiell eigenständige Handlungsvariablen, die (lediglich) — wie noch gezeigt wird — über die Wirkung der Kapitalstruktur miteinander verbunden sind. Aus Gründen der Klarheit der Darstellung wurde daher die skizzierte sequentielle Strukturierung gewählt.

    Google Scholar 

  23. Ergänzende Annahmen für die Betrachtung der Entscheidung über das Aktivitätsniveau werden an entsprechender Stelle (Abschnitt 6.3.3) getroffen.

    Google Scholar 

  24. Man könnte sich vorstellen, daß diese Auswahl der Möglichkeit einer Veränderung bzw. Korrektur der ursprünglich gewählten Risiko-/Ertragstruktur entspricht. Ausgehend von einem riskanten Portfolio stellt sich die Alternative, die Riskanz durch eine Portfolioumschichtung zu senken, oder umgekehrt.

    Google Scholar 

  25. Vgl. die entsprechende Annahme bei Dewatripont/Tirole (1994b), S. 1029.

    Google Scholar 

  26. Vgl. insbesondere Townsend (1979) sowie Gale/Hellwig (1985).

    Google Scholar 

  27. Eine vergleichbare Annahmenkombination über die Informationsverteilung treffen beispielsweise Harris/Raviv (1979) sowie Williams (1987) und Giammarino/-Lewis/Sappington (1993), allerdings in einem jeweils anderen Modellkontext, in dem nicht der hier beleuchtete Interessenkonflikt zwischen dem Manager einer Bank und der Bankenaufsicht betrachtet wird.

    Google Scholar 

  28. Der letztgenannte Aspekt wird im Rahmen der Analyse möglicher Lösungsansätze genauer betrachtet.

    Google Scholar 

  29. Vgl. die entsprechende Annahme bei Dewatripont/Tirole (1993), S. 20, die darauf hinweisen, daß die allgemeinen Ergebnisse auch bei Berücksichtigung monetärer Anreize aufrecht erhalten werden. Die Bedeutung einer Variation dieser Annahme wird in Abschnitt 6.6.3 betrachtet.

    Google Scholar 

  30. Das zweite Argument seiner Nutzenfunktion, die Begrenzung des Arbeitsleids, wird an dieser Stelle nicht berücksichtigt, da die bewußte Wahl einer bestimmten Risiko-/ Ertragstruktur untersucht werden soll. Für eine Betrachtung der Effort-Problematik vgl. Abschnitt 6.3.3. Eventuelle nachgeordnete Interessen haben einen sehr viel geringeren Stellenwert. Sie erscheinen aus Vereinfachungsgründen daher nicht in der Zielfunktion, sondern werden im Rahmen der Diskussion der verschiedenen Fälle bei Indifferenz berücksichtigt.

    Google Scholar 

  31. Die Höhe dieser Nutzeneinbuße ist grundsätzlich von verschiedenen Faktoren abhängig, von denen wesentliche in Abschnitt 6.2.2 im Zusammenhang mit der Diskussion möglicher Gründe für ein dominierendes Interesse an der Sicherheit des Arbeitsplatzes abgeleitet wurden. Ingesamt deuten einige Determinanten auf ein zwar individuell verschiedenes, jedoch (Modell-) exogenes Niveau von r hin. Hinsichtlich der Informationsverteilung auf dem Arbeitsmarkt impliziert ein als exogen angenommenes r, daß der Arbeitsmarkt im Falle einer Bankinsolvenz nicht danach differenzieren kann, ob ein Verschulden seitens des Bankmanagers vorliegt, oder nicht; zu diesem ‘Signalling’-Argument vgl. S. 122. Gegebenenfalls wäre die Höhe von r auch durch die Bankenaufsicht beeinflußbar. Dieser Aspekt soll in Abschnitt 6.4 untersucht werden, wohingegen in der Ausgangsspezifizierung eine exogene Höhe von r angenommen wird.

    Google Scholar 

  32. Wie bei der Diskussion der Managementinteressen erfolgt eine Betrachtung eventueller weiterer Argumente der Zielfunktion nur in den entsprechenden Fällen bei sonst vorliegender Indifferenz.

    Google Scholar 

  33. Es mag plausibel erscheinen, daß die Eigenkapitalgeber zumindest die Liquidationsentscheidung treffen können. Allerdings muß überprüft werden, ob diese Annahme in dem hier betrachteten Zusammenhang bedeutsam ist, da fraglich ist, in wessen Interesse die Eigenkapitalgeber in dieser Situation entscheiden. Die Thematik der Liquidationsentscheidung wird daher zunächst ausgeklammert, um in einem separaten Abschnitt 6.3.2.5 behandelt zu werden.

    Google Scholar 

  34. Vgl. die entsprechende Annahme bei Laux (1996), S. 45.

    Google Scholar 

  35. Vgl. Laux (1996), S. 45.

    Google Scholar 

  36. Der hier verwendete Insolvenztatbestand entspricht dem der Überschuldung; für einen Vergleich mit dem Tatbestand der Illiquidität, der hier nicht betrachtet wird, siehe Kapitel 2.3 dieser Arbeit.

    Google Scholar 

  37. Theoretisch könnte der Gesamtwert der Eigenkapitalposition an die Eigenkapitalgeber ausgeschüttet werden, zieht man die Möglichkeit einer Liquidation der Bank im Zeitpunkt 2 in Betracht.

    Google Scholar 

  38. Es sei daran erinnert, daß sich bei Eintreten des günstigen Umweltzustandes grundsätzlich eine positive Rendite i auf das gebundene Kapital und somit ein positives finanzielles Ergebnis math ergibt; vgl. Annahme 1.

    Google Scholar 

  39. Gegebenenfalls kommen in dieser Situation weitere Interessen von Manager und Bankenaufsicht zu tragen. So ist denkbar, daß die Bankenaufsicht bei Ausschluß von Insolvenzgefahr tendenziell die Alternative rh präferiert, da hierdurch die Funktion der Risikotransformation durch die Bank in stärkerem Maße wahrgenommen wird. Auch der Manager zieht unter diesen Umständen wahrscheinlich diese Strategie mit höherem Erwartungswert der Alternative rl vor, wenn man sein (sekundäres) Interesse, Erfolge zu signalisieren, berücksichtigt.

    Google Scholar 

  40. Vgl. Amihud/Lev (1981), S. 607, sowie Terberger (1995b), S. 767; vgl. hierzu auch die Anmerkung bei Gorton/Rosen (1995), S. 1380: “... the interests of managers and outside shareholders may be in conflict and it is not obvious that outside shareholders are able to induce managers to increase risk ..., even if they want to”; die dortige Darstellung konzentriert sich allerdings nur auf den Eigner/Manager-Konflikt, ohne die Rolle der Bankenaufsicht zu modellieren.

    Google Scholar 

  41. Saunders/Strock/Travlos (1990), S. 643; vgl. auch die Nachweise bei Schreiber (1996),

    Google Scholar 

  42. Vgl. Terberger (1995b), S. 767.

    Google Scholar 

  43. Vgl. Dewatripont/Tirole (1994a), S.97; vgl. auch Hellwig (1995b), S. 6.

    Google Scholar 

  44. Für eine weitere Ausprägung dieses Verhaltens vgl. den nachfolgenden Abschnitt 6.3.2.5.

    Google Scholar 

  45. Bei der Wahl einer Strategie mit negativem Erwartungswert würde der Bankmanager sogar nicht nur gegen die Interessen der Bankenaufsicht, sondern auch gegen die der externen Eigenkapitalgeber verstoßen. Interessenkongruenz mit den Eigenkapitalgebern besteht nur dann, wenn die riskante Strategie r h eine höhere erwartete Eigenkapitalrendite als r1 aufweist.

    Google Scholar 

  46. Hierbei ist zu beachten, daß dieser Konflikt zwischen Bankenaufsicht und Management hinsichtlich der Wahl einer der beiden Portfoliostrategien nicht unbedingt bestehen muß. Je nach Risiko-/Ertragstruktur der Alternativen ist es auch vorstellbar, daß beide aus der Menge der zur Auswahl stehenden Geschäftsstrategien die Alternative r1 bevorzugen würden.

    Google Scholar 

  47. — als Antwort auf die bankaufsichtliche Schließungsdrohung -

    Google Scholar 

  48. Im Gegensatz zu früher werden heute derartige Fusionen bereits häufig auf Verbandsebene initiiert, vgl. die Übernahme der Raiffeisenbank Stuttgart eG in Stuttgart-Vaihingen sowie der Raiffeisenbank Sillenbuch eG, beide durch die Filder Bank eG in Stuttgart (Bundesanzeiger v. 3.9.96 bzw. 4.9.96), sowie die noch nicht abgeschlossene Diskussion um die Übernahme der Sparkasse Mannheim durch die Heidelberger bzw. Weinheimer Sparkasse.

    Google Scholar 

  49. Vgl. die Anordnung und anschließende Aufhebung eines Moratoriums über das Bankhaus Partin & Co. KGaA im Herbst 1997, Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (1997a+b).

    Google Scholar 

  50. Realistischerweise müßte man hier einen zumindest geringfügig negativen Erwartungswert annehmen, da aus den noch in Abschnitt 6.4.3 zu schildernden Gründen die sofortige Beendigung der Bankgeschäfte nicht möglich erscheint. Die Annahme E[L] = 0 stellt daher eine Vereinfachung dar.

    Google Scholar 

  51. Wenn man davon ausgeht, daß der Fortführung der Bankgeschäfte ein (marginaler) positiver Nutzen beigemessen wird, dann würde die Alternative L sogar eine Verschlechterung darstellen.

    Google Scholar 

  52. Vgl. die diesbezügliche Annahme in Abschnitt 6.3.2.4.

    Google Scholar 

  53. Ein vergleichbarer Interessenkonflikt ist denkbar, wenn die Bank de facto bereits insolvent ist, d.h. ein negatives Eigenkapital aufweist und somit überschuldet ist, dieser Tatbestand jedoch von Externen nicht erkannt wird. Auch in dieser Situation hat der Manager Interesse an einem ‘gambling for resurrection’ und wählt Portfoliostrategien, die den erwarteten finanziellen Beistand der Einlagenversicherung erhöhen, aber durch ihre hohe Varianz die Chance beinhalten, die Lage der Bank zu vertuschen und ihre Fortführung durch einen hohen Gewinn zu sichern, auch wenn ein solcher sehr unwahrscheinlich ist. Eine solche Situation, in der nur der Manager die tatsächliche Eigenkapitalposition der Bank kennt, da Gewinne bzw. Verluste von Externen nicht beobachtbar sind, wurde hier jedoch durch Annahme 4 ausgeschlossen. Auch wenn in der Realität nicht grundsätzlich von einer diesbezüglichen symmetrischen Informationsverteilung auszugehen ist, besteht das Interesse der Bankenaufsicht darin, den Eintritt einer solchen Situation faktischer Insolvenz bereits im Vorfeld zu vermeiden. Entsprechende Lösungsmöglichkeiten werden im weiteren Verlauf der Arbeit untersucht.

    Google Scholar 

  54. Das Problem, daß die Bankenaufsicht in t 1 gemäß Annahme 4 keine Kenntnis über die Risiko-/Ertragstruktur der Portfolioalternativen hat, soll hier zunächst ausgeklammert werden, vgl. aber Abschnitt 6.4 dieser Arbeit.

    Google Scholar 

  55. Vgl. Franks/Mayer (1989), die diese Entscheidung unter das organisatorische Risiko einer Bank subsumieren.

    Google Scholar 

  56. Siehe auch die vergleichbare Annahme bei Dewatripont/Tirole (1994a), S. 133.

    Google Scholar 

  57. Es sei daran erinnert, daß eine Zuschreibung der zum Rückzahlungswert angesetzten Forderungen nicht in Betracht kommt.

    Google Scholar 

  58. D.h. durch hohen Monitoring-Aufwand kann das Risiko einer hohen Abschreibung 5 zwar nicht völlig ausgeschlossen, aber in sehr starkem Maße reduziert werden. Diese Annahme dürfte den Gegebenheiten der Praxis in weiten Bereichen entsprechen.

    Google Scholar 

  59. Für Eigenkapitalgeber und Bankenaufsicht wäre die Beobachtung des Arbeitseinsatzes mit zu hohen Kosten verbunden.

    Google Scholar 

  60. Hierbei steht G für das Gehalt des Managers und τ für die Nutzeneinbuße bei Verlust des Arbeitsplatzes; vgl. Annahme 5 in Abschnitt 6.3.2.1.

    Google Scholar 

  61. Vgl. aber die Erörterung in Abschnitt 6.6.3.

    Google Scholar 

  62. Interessenkonflikte zwischen externen Eigenkapitalgebern der Bank und dem Manager hingegen bestehen zwar häufiger; diesbezügliche Lösungsansätze sind jedoch aufgrund des bankaufsichtlichen Blickwinkels, der in dieser Arbeit gewählt wird, nicht Gegenstand der Untersuchung. Vor diesem Hintergrund erscheint es interessant, daß eine Vielzahl der nachfolgend diskutierten Lösungsansätze in ihrer Grundform entwickelt wurden, um gerade solche Interessenkonflikte zwischen externen Eigenkapitalgebern und internem Manager eines Unternehmens zu lösen. Um sie auf die hier interessierende bankaufsichtliche Problemstellung anzuwenden, müssen sie daher entsprechend modifiziert werden.

    Google Scholar 

  63. Vgl. Laux (1996), S. 26–28.

    Google Scholar 

  64. Vgl. Grossman/Hart (1986) für spezifische Investitionen zweier produzierender Unternehmen.

    Google Scholar 

  65. Vgl. zur Problematik der Beschreibung zukünftiger Umweltzustände Hart/Moore (1988), insbesondere S. 756.

    Google Scholar 

  66. Vgl. Hart (1987), S. 753; Ausnahmen stellen private Versicherungsverträge dar, in denen oft eine überraschende Vielzahl von Details geregelt wird.

    Google Scholar 

  67. Vgl. Aghion/Bolton (1989), S. 287.

    Google Scholar 

  68. Aghion/Bolton (1989), S. 287.

    Google Scholar 

  69. Vgl. Dewatripont/Tirole (1994b).

    Google Scholar 

  70. Siehe auch die kritische Anmerkung des ehemaligen VW-Vorstandsmitglieds Daniel Goeudevert, der eine monetäre Belohnung als nicht ausreichend ansieht, um den Manager für den Verlust seines Arbeitsplatzes bzw. seines Einflusses zu entschädigen, da sich dieser in extremem Maße mit seinem Unternehmen identifiziert; Vgl. Goeudevert (1996), S. 12–16.

    Google Scholar 

  71. Hinzu kommt, daß je nach Ausgestaltung deren Erfüllbarkeit gegebenenfalls aufgrund der Vermögensrestriktion des Managers nicht erfüllbar wäre.

    Google Scholar 

  72. Ein Beispiel hierfür wäre die Verhängung einer Haftstrafe.

    Google Scholar 

  73. Dieser Fall entspräche hinsichtlich der Voraussetzungen seiner Anwendbarkeit dem oben diskutierten Instrument vollständig bedingter Verträge.

    Google Scholar 

  74. Siehe beispielsweise den Zusammenbruch der britischen Bankhauses ‘Baring Brothers’ 1995: Hier konnte ex post festgestellt werden, daß die Portfoliostrategie, die durch den Manager Nick Leason ergriffen worden war, durch das Eingehen exzessiver Risiken gekennzeichnet war.

    Google Scholar 

  75. Vgl. Aghion/Bolton (1989), S. 287, sowie Dewatripont/Tirole (1993, 1994a, 1994b).

    Google Scholar 

  76. Vgl. §283 Abs. 1 Strafgesetzbuch.

    Google Scholar 

  77. Vgl. Terberger (1995b), S. 766.

    Google Scholar 

  78. Aktuelle Beispiele hierfür sind beispielsweise das durch die Bankenaufsicht verhängte Moratorium über das Bankhaus Partin KGaA, Bad Mergentheim, im Herbst 1997, vgl. Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (1997a+b), sowie die forcierte Fusion der beiden angeschlagenen Berliner Genossenschaftsbanken ‘Grundkreditbank eG’ und ‘Raiffeisen-bank Köpenick eG\ die Anfang des Jahres 1998 in die Wege geleitet wurde. Bei diesen Beispielen wird auch die bereits angesprochene unterschiedliche Vorgehensweise innerhalb der verschiedenen Banksektoren deutlich.

    Google Scholar 

  79. Vgl. Holmström/Tirole (1989), S. 86.

    Google Scholar 

  80. Vgl. §§ 45 – 47 KWG.

    Google Scholar 

  81. Vgl. auch Freixas/Rochet (1997), S. 275–279, sowie Dewatripoiit/Tirole (1994a), S. 133–154.

    Google Scholar 

  82. Obwohl beide Erwartungswerte negativ sind, hat die Bankenaufsicht auch hier keine Präferenz für die Liquidation der Bank, da angenommen wurde, daß p3 sehr klein ist; vgl. Annahme 11.

    Google Scholar 

  83. Vgl. zu diesem Aspekt Milgrom/Roberts (1992), S. 431.

    Google Scholar 

  84. Allerdings erweist sich auch die Herausgabe von Optionen als nicht völlig unproblematisch, da der Wert der Option auch durch eine stärkere Volatilität des Basiswertes, also der Unternehmensanteile, steigt. Der Manager profitiert dadurch von starken Wertschwankungen der Aktien, die nicht im Interesse der Eigenkapitalgeber des Unternehmens liegen.

    Google Scholar 

  85. Vgl. Goeudevert (1996), S. 12–16.

    Google Scholar 

  86. Vgl. Holmström/Tirole (1993), S. 707, sowie Röhrich (1994) für eine Betrachtung möglicher Funktionsstörungen des Marktes.

    Google Scholar 

  87. Allgemein zur unterschiedlichen Bedeutung in zeitlicher Hinsicht vgl. Hellwig (1996), S.llf.

    Google Scholar 

  88. Siehe die entsprechende Bestimmung in §2b KWG.

    Google Scholar 

  89. Vgl. die Argumentation bei v. Thadden (1990), insbesondere S. 637f, der u.a. auf die besondere Aktionärsstruktur sowie die starke Position der Banken hinweist.

    Google Scholar 

  90. Allgemein zur Problematik unterschiedlicher Rechnungslegungsvorschriften, insbesondere zum Unterschied zwischen Buch- und Marktwerten, vgl. beispielsweise Kane (1986) sowie Dewatripont/Tirole (1994a) und Burkhardt (1996).

    Google Scholar 

  91. Vgl. § 10 Abs. 4a KWG.

    Google Scholar 

  92. Vgl. Onado (1993), S.346.

    Google Scholar 

  93. Vgl. die Betrachtung im Rahmen des Liquiditäts-Effektes in Kapitel 5.1 dieser Arbeit.

    Google Scholar 

  94. Boot/Thakor (1993), S. 206.

    Google Scholar 

  95. “Merton (1978), S. 440.

    Google Scholar 

  96. worunter die Einlagenversicherung annahmegemäß subsumiert wird -

    Google Scholar 

  97. Mit dem unter diesen Gesichtspunkten optimalen Eingriffszeitpunkt beschäftigen sich Allen/Saunders (1993); vgl. auch Kareken (1986), der der amerikanischen Aufsicht eine diesbezügliche langjährige Schwäche testiert.

    Google Scholar 

  98. Vgl. Mishkin (1992), S. 137, sowie den Ansatz von Boot/Thakor (1993).

    Google Scholar 

  99. Vgl. Mishkin (1992), S. 137.

    Google Scholar 

Download references

Authors

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 1999 Springer Fachmedien Wiesbaden

About this chapter

Cite this chapter

Weiland, C. (1999). Eigenkapitalanforderung und Eigeninteresse des Managers. In: Die Wirkung bankaufsichtlicher Eigenkapitalanforderungen. Neue Betriebswirtschaftliche Forschung, vol 250. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08420-4_6

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-08420-4_6

  • Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-8244-9020-2

  • Online ISBN: 978-3-663-08420-4

  • eBook Packages: Springer Book Archive

Publish with us

Policies and ethics