Zusammenfassung
Es wurde nachgewiesen, daß die Modellierung von Bankunternehmen in der Regel — teilweise implizit — davon ausgeht, daß Entscheidungen entweder von Eigner-Managern nach dem Vorbild der früheren Privatbankiers getroffen werden oder aber von Bankmanagern, die annahmegemäß den Nutzen der (externen) Eigenkapitalgeber maximieren.1
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Referenzen
Vgl. die Darstellung sowie die entsprechenden Quellenangaben in Kapitel 5.3.5 dieser Arbeit.
Holmström/Tirole (1989), S. 86.
Vgl. Boot/Greenbaum (1993), S. 264.
nwiefern ein höheres Aktivitätsniveau des Managers auch aus Sicht der externen Eigner grundsätzlich präferiert wird, ist davon abhängig, wer die Kosten des zusätzlichen erForts letztendlich trägt; in dieser Arbeit wird davon ausgegangen, daß es sich um persönliche Effortkosten des Bankmanagers handelt. Werden Effortkosten hingegen (auch) von den externen Eigenkapitalgebern getragen, indem diese beispielsweise von der Höhe der Personalausstattung abhängig sind, so ergibt sich auch für die externen Eigenkapitalgeber keine eindeutige Präferenz eines hohen Aktivitätsniveaus.
Vgl. Besanko/Kanatas (1996), S. 165.
Vgl. Aghion/Bolton (1992), S. 476.
Vgl. Ljungqvist (1994), der diese Zielsetzung als Begründung für durch das Management durchgeführte Spekulationsgeschäfte (anstelle des Hedgens) der entsprechenden Positionen anführt. Allerdings trifft er keine Annahme über die zugrundeliegende Insolvenzgefahr, weshalb die Analyse unpräzise erscheint. Dies erklärt auch, warum andere Autoren genau gegenteilige Beobachtungen wie die ausgeprägte Neigung des Managements zu Hedging-Maßnahmen schildern; vgl. Smith/Stulz (1985), insbesondere S. 399–403, sowie Campbell/Kracaw (1987).
Vgl. Jensen (1989), S. 66, sowie die angegebenen Beispiele bei Holmström/Tirole (1989), S. 104.
Die Erfolgsbeteiligung von Managern mit dem Ziel, deren Interessen denen der externen Eigenkapitalgeber anzugleichen, ist Gegenstand von Abschnitt 6.6.3.
Vgl. Holmström/Tirole (1989), S. 105.
Vgl. Dewatripont/Tirole (1994a), insbesondere S. 136.
Vgl. beispielsweise Williams (1987).
Vgl. Amihud/Lev (1981), S. 606, sowie Gorton/Rosen (1995), S. 1380.
Vgl. Gorton/Rosen (1995).
Vgl. Hax (1990), S. 112–113. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang jedoch die zunehmende Shareholder Value-Ausrichtung, die eine Wirkung in entgegengesetzte Richtung entfaltet, siehe Abschnitt 6.6.3.
Vgl. Amihud/Lev (1981).
Eine Ausnahme bilden lediglich Gorton/Rosen (1995).
Dieser Einfluß kann sich durch die Auswahl der Kreditnehmer im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung (screening) oder durch eine unterschiedliche Intensität der Überwachung der Kreditengagements in Periode 1 (monitoring) ergeben.
Vgl. zu dieser Vorgehensweise beispielsweise Aghion/Bolton (1992), insbesondere S. 477.
Aus diesem Grund wird die eventuell vorzunehmde Abschreibung aus Gründen der Übersichtlichkeit ebenfalls mit S bezeichnet.
Diese Modellierung enthält Vereinfachungen dahingehend, daß zum einen für die Wertentwicklung der Aktiva nur die typische Zahlungsstruktur von Fremdfinanzierungs-ansprüchen zugrundegelegt wird, wie sie für die Vergabe von Bankkrediten typisch ist. Enthält das Portfolio beispielsweise Aktien, so wären grundsätzlich auch Wertsteigerungen möglich; allerdings verbietet das deutsche Bilanzrecht den Ansatz solcher Wertsteigerungen, wenn sie über die Anschaffungskosten hinausgehen (Niederstwertprinzip). Zum anderen werden mögliche Wertsteigerungen durch eine Veränderung des Zinsniveaus ausgeklammert.
In der Realität werden Effort- und Risikoentscheidungen häufig gleichzeitig getroffen. Dennoch handelt es sich um zwei prinzipiell eigenständige Handlungsvariablen, die (lediglich) — wie noch gezeigt wird — über die Wirkung der Kapitalstruktur miteinander verbunden sind. Aus Gründen der Klarheit der Darstellung wurde daher die skizzierte sequentielle Strukturierung gewählt.
Ergänzende Annahmen für die Betrachtung der Entscheidung über das Aktivitätsniveau werden an entsprechender Stelle (Abschnitt 6.3.3) getroffen.
Man könnte sich vorstellen, daß diese Auswahl der Möglichkeit einer Veränderung bzw. Korrektur der ursprünglich gewählten Risiko-/Ertragstruktur entspricht. Ausgehend von einem riskanten Portfolio stellt sich die Alternative, die Riskanz durch eine Portfolioumschichtung zu senken, oder umgekehrt.
Vgl. die entsprechende Annahme bei Dewatripont/Tirole (1994b), S. 1029.
Vgl. insbesondere Townsend (1979) sowie Gale/Hellwig (1985).
Eine vergleichbare Annahmenkombination über die Informationsverteilung treffen beispielsweise Harris/Raviv (1979) sowie Williams (1987) und Giammarino/-Lewis/Sappington (1993), allerdings in einem jeweils anderen Modellkontext, in dem nicht der hier beleuchtete Interessenkonflikt zwischen dem Manager einer Bank und der Bankenaufsicht betrachtet wird.
Der letztgenannte Aspekt wird im Rahmen der Analyse möglicher Lösungsansätze genauer betrachtet.
Vgl. die entsprechende Annahme bei Dewatripont/Tirole (1993), S. 20, die darauf hinweisen, daß die allgemeinen Ergebnisse auch bei Berücksichtigung monetärer Anreize aufrecht erhalten werden. Die Bedeutung einer Variation dieser Annahme wird in Abschnitt 6.6.3 betrachtet.
Das zweite Argument seiner Nutzenfunktion, die Begrenzung des Arbeitsleids, wird an dieser Stelle nicht berücksichtigt, da die bewußte Wahl einer bestimmten Risiko-/ Ertragstruktur untersucht werden soll. Für eine Betrachtung der Effort-Problematik vgl. Abschnitt 6.3.3. Eventuelle nachgeordnete Interessen haben einen sehr viel geringeren Stellenwert. Sie erscheinen aus Vereinfachungsgründen daher nicht in der Zielfunktion, sondern werden im Rahmen der Diskussion der verschiedenen Fälle bei Indifferenz berücksichtigt.
Die Höhe dieser Nutzeneinbuße ist grundsätzlich von verschiedenen Faktoren abhängig, von denen wesentliche in Abschnitt 6.2.2 im Zusammenhang mit der Diskussion möglicher Gründe für ein dominierendes Interesse an der Sicherheit des Arbeitsplatzes abgeleitet wurden. Ingesamt deuten einige Determinanten auf ein zwar individuell verschiedenes, jedoch (Modell-) exogenes Niveau von r hin. Hinsichtlich der Informationsverteilung auf dem Arbeitsmarkt impliziert ein als exogen angenommenes r, daß der Arbeitsmarkt im Falle einer Bankinsolvenz nicht danach differenzieren kann, ob ein Verschulden seitens des Bankmanagers vorliegt, oder nicht; zu diesem ‘Signalling’-Argument vgl. S. 122. Gegebenenfalls wäre die Höhe von r auch durch die Bankenaufsicht beeinflußbar. Dieser Aspekt soll in Abschnitt 6.4 untersucht werden, wohingegen in der Ausgangsspezifizierung eine exogene Höhe von r angenommen wird.
Wie bei der Diskussion der Managementinteressen erfolgt eine Betrachtung eventueller weiterer Argumente der Zielfunktion nur in den entsprechenden Fällen bei sonst vorliegender Indifferenz.
Es mag plausibel erscheinen, daß die Eigenkapitalgeber zumindest die Liquidationsentscheidung treffen können. Allerdings muß überprüft werden, ob diese Annahme in dem hier betrachteten Zusammenhang bedeutsam ist, da fraglich ist, in wessen Interesse die Eigenkapitalgeber in dieser Situation entscheiden. Die Thematik der Liquidationsentscheidung wird daher zunächst ausgeklammert, um in einem separaten Abschnitt 6.3.2.5 behandelt zu werden.
Vgl. die entsprechende Annahme bei Laux (1996), S. 45.
Vgl. Laux (1996), S. 45.
Der hier verwendete Insolvenztatbestand entspricht dem der Überschuldung; für einen Vergleich mit dem Tatbestand der Illiquidität, der hier nicht betrachtet wird, siehe Kapitel 2.3 dieser Arbeit.
Theoretisch könnte der Gesamtwert der Eigenkapitalposition an die Eigenkapitalgeber ausgeschüttet werden, zieht man die Möglichkeit einer Liquidation der Bank im Zeitpunkt 2 in Betracht.
Es sei daran erinnert, daß sich bei Eintreten des günstigen Umweltzustandes grundsätzlich eine positive Rendite i auf das gebundene Kapital und somit ein positives finanzielles Ergebnis math ergibt; vgl. Annahme 1.
Gegebenenfalls kommen in dieser Situation weitere Interessen von Manager und Bankenaufsicht zu tragen. So ist denkbar, daß die Bankenaufsicht bei Ausschluß von Insolvenzgefahr tendenziell die Alternative rh präferiert, da hierdurch die Funktion der Risikotransformation durch die Bank in stärkerem Maße wahrgenommen wird. Auch der Manager zieht unter diesen Umständen wahrscheinlich diese Strategie mit höherem Erwartungswert der Alternative rl vor, wenn man sein (sekundäres) Interesse, Erfolge zu signalisieren, berücksichtigt.
Vgl. Amihud/Lev (1981), S. 607, sowie Terberger (1995b), S. 767; vgl. hierzu auch die Anmerkung bei Gorton/Rosen (1995), S. 1380: “... the interests of managers and outside shareholders may be in conflict and it is not obvious that outside shareholders are able to induce managers to increase risk ..., even if they want to”; die dortige Darstellung konzentriert sich allerdings nur auf den Eigner/Manager-Konflikt, ohne die Rolle der Bankenaufsicht zu modellieren.
Saunders/Strock/Travlos (1990), S. 643; vgl. auch die Nachweise bei Schreiber (1996),
Vgl. Terberger (1995b), S. 767.
Vgl. Dewatripont/Tirole (1994a), S.97; vgl. auch Hellwig (1995b), S. 6.
Für eine weitere Ausprägung dieses Verhaltens vgl. den nachfolgenden Abschnitt 6.3.2.5.
Bei der Wahl einer Strategie mit negativem Erwartungswert würde der Bankmanager sogar nicht nur gegen die Interessen der Bankenaufsicht, sondern auch gegen die der externen Eigenkapitalgeber verstoßen. Interessenkongruenz mit den Eigenkapitalgebern besteht nur dann, wenn die riskante Strategie r h eine höhere erwartete Eigenkapitalrendite als r1 aufweist.
Hierbei ist zu beachten, daß dieser Konflikt zwischen Bankenaufsicht und Management hinsichtlich der Wahl einer der beiden Portfoliostrategien nicht unbedingt bestehen muß. Je nach Risiko-/Ertragstruktur der Alternativen ist es auch vorstellbar, daß beide aus der Menge der zur Auswahl stehenden Geschäftsstrategien die Alternative r1 bevorzugen würden.
— als Antwort auf die bankaufsichtliche Schließungsdrohung -
Im Gegensatz zu früher werden heute derartige Fusionen bereits häufig auf Verbandsebene initiiert, vgl. die Übernahme der Raiffeisenbank Stuttgart eG in Stuttgart-Vaihingen sowie der Raiffeisenbank Sillenbuch eG, beide durch die Filder Bank eG in Stuttgart (Bundesanzeiger v. 3.9.96 bzw. 4.9.96), sowie die noch nicht abgeschlossene Diskussion um die Übernahme der Sparkasse Mannheim durch die Heidelberger bzw. Weinheimer Sparkasse.
Vgl. die Anordnung und anschließende Aufhebung eines Moratoriums über das Bankhaus Partin & Co. KGaA im Herbst 1997, Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (1997a+b).
Realistischerweise müßte man hier einen zumindest geringfügig negativen Erwartungswert annehmen, da aus den noch in Abschnitt 6.4.3 zu schildernden Gründen die sofortige Beendigung der Bankgeschäfte nicht möglich erscheint. Die Annahme E[L] = 0 stellt daher eine Vereinfachung dar.
Wenn man davon ausgeht, daß der Fortführung der Bankgeschäfte ein (marginaler) positiver Nutzen beigemessen wird, dann würde die Alternative L sogar eine Verschlechterung darstellen.
Vgl. die diesbezügliche Annahme in Abschnitt 6.3.2.4.
Ein vergleichbarer Interessenkonflikt ist denkbar, wenn die Bank de facto bereits insolvent ist, d.h. ein negatives Eigenkapital aufweist und somit überschuldet ist, dieser Tatbestand jedoch von Externen nicht erkannt wird. Auch in dieser Situation hat der Manager Interesse an einem ‘gambling for resurrection’ und wählt Portfoliostrategien, die den erwarteten finanziellen Beistand der Einlagenversicherung erhöhen, aber durch ihre hohe Varianz die Chance beinhalten, die Lage der Bank zu vertuschen und ihre Fortführung durch einen hohen Gewinn zu sichern, auch wenn ein solcher sehr unwahrscheinlich ist. Eine solche Situation, in der nur der Manager die tatsächliche Eigenkapitalposition der Bank kennt, da Gewinne bzw. Verluste von Externen nicht beobachtbar sind, wurde hier jedoch durch Annahme 4 ausgeschlossen. Auch wenn in der Realität nicht grundsätzlich von einer diesbezüglichen symmetrischen Informationsverteilung auszugehen ist, besteht das Interesse der Bankenaufsicht darin, den Eintritt einer solchen Situation faktischer Insolvenz bereits im Vorfeld zu vermeiden. Entsprechende Lösungsmöglichkeiten werden im weiteren Verlauf der Arbeit untersucht.
Das Problem, daß die Bankenaufsicht in t 1 gemäß Annahme 4 keine Kenntnis über die Risiko-/Ertragstruktur der Portfolioalternativen hat, soll hier zunächst ausgeklammert werden, vgl. aber Abschnitt 6.4 dieser Arbeit.
Vgl. Franks/Mayer (1989), die diese Entscheidung unter das organisatorische Risiko einer Bank subsumieren.
Siehe auch die vergleichbare Annahme bei Dewatripont/Tirole (1994a), S. 133.
Es sei daran erinnert, daß eine Zuschreibung der zum Rückzahlungswert angesetzten Forderungen nicht in Betracht kommt.
D.h. durch hohen Monitoring-Aufwand kann das Risiko einer hohen Abschreibung 5 zwar nicht völlig ausgeschlossen, aber in sehr starkem Maße reduziert werden. Diese Annahme dürfte den Gegebenheiten der Praxis in weiten Bereichen entsprechen.
Für Eigenkapitalgeber und Bankenaufsicht wäre die Beobachtung des Arbeitseinsatzes mit zu hohen Kosten verbunden.
Hierbei steht G für das Gehalt des Managers und τ für die Nutzeneinbuße bei Verlust des Arbeitsplatzes; vgl. Annahme 5 in Abschnitt 6.3.2.1.
Vgl. aber die Erörterung in Abschnitt 6.6.3.
Interessenkonflikte zwischen externen Eigenkapitalgebern der Bank und dem Manager hingegen bestehen zwar häufiger; diesbezügliche Lösungsansätze sind jedoch aufgrund des bankaufsichtlichen Blickwinkels, der in dieser Arbeit gewählt wird, nicht Gegenstand der Untersuchung. Vor diesem Hintergrund erscheint es interessant, daß eine Vielzahl der nachfolgend diskutierten Lösungsansätze in ihrer Grundform entwickelt wurden, um gerade solche Interessenkonflikte zwischen externen Eigenkapitalgebern und internem Manager eines Unternehmens zu lösen. Um sie auf die hier interessierende bankaufsichtliche Problemstellung anzuwenden, müssen sie daher entsprechend modifiziert werden.
Vgl. Laux (1996), S. 26–28.
Vgl. Grossman/Hart (1986) für spezifische Investitionen zweier produzierender Unternehmen.
Vgl. zur Problematik der Beschreibung zukünftiger Umweltzustände Hart/Moore (1988), insbesondere S. 756.
Vgl. Hart (1987), S. 753; Ausnahmen stellen private Versicherungsverträge dar, in denen oft eine überraschende Vielzahl von Details geregelt wird.
Vgl. Aghion/Bolton (1989), S. 287.
Aghion/Bolton (1989), S. 287.
Vgl. Dewatripont/Tirole (1994b).
Siehe auch die kritische Anmerkung des ehemaligen VW-Vorstandsmitglieds Daniel Goeudevert, der eine monetäre Belohnung als nicht ausreichend ansieht, um den Manager für den Verlust seines Arbeitsplatzes bzw. seines Einflusses zu entschädigen, da sich dieser in extremem Maße mit seinem Unternehmen identifiziert; Vgl. Goeudevert (1996), S. 12–16.
Hinzu kommt, daß je nach Ausgestaltung deren Erfüllbarkeit gegebenenfalls aufgrund der Vermögensrestriktion des Managers nicht erfüllbar wäre.
Ein Beispiel hierfür wäre die Verhängung einer Haftstrafe.
Dieser Fall entspräche hinsichtlich der Voraussetzungen seiner Anwendbarkeit dem oben diskutierten Instrument vollständig bedingter Verträge.
Siehe beispielsweise den Zusammenbruch der britischen Bankhauses ‘Baring Brothers’ 1995: Hier konnte ex post festgestellt werden, daß die Portfoliostrategie, die durch den Manager Nick Leason ergriffen worden war, durch das Eingehen exzessiver Risiken gekennzeichnet war.
Vgl. Aghion/Bolton (1989), S. 287, sowie Dewatripont/Tirole (1993, 1994a, 1994b).
Vgl. §283 Abs. 1 Strafgesetzbuch.
Vgl. Terberger (1995b), S. 766.
Aktuelle Beispiele hierfür sind beispielsweise das durch die Bankenaufsicht verhängte Moratorium über das Bankhaus Partin KGaA, Bad Mergentheim, im Herbst 1997, vgl. Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (1997a+b), sowie die forcierte Fusion der beiden angeschlagenen Berliner Genossenschaftsbanken ‘Grundkreditbank eG’ und ‘Raiffeisen-bank Köpenick eG\ die Anfang des Jahres 1998 in die Wege geleitet wurde. Bei diesen Beispielen wird auch die bereits angesprochene unterschiedliche Vorgehensweise innerhalb der verschiedenen Banksektoren deutlich.
Vgl. Holmström/Tirole (1989), S. 86.
Vgl. §§ 45 – 47 KWG.
Vgl. auch Freixas/Rochet (1997), S. 275–279, sowie Dewatripoiit/Tirole (1994a), S. 133–154.
Obwohl beide Erwartungswerte negativ sind, hat die Bankenaufsicht auch hier keine Präferenz für die Liquidation der Bank, da angenommen wurde, daß p3 sehr klein ist; vgl. Annahme 11.
Vgl. zu diesem Aspekt Milgrom/Roberts (1992), S. 431.
Allerdings erweist sich auch die Herausgabe von Optionen als nicht völlig unproblematisch, da der Wert der Option auch durch eine stärkere Volatilität des Basiswertes, also der Unternehmensanteile, steigt. Der Manager profitiert dadurch von starken Wertschwankungen der Aktien, die nicht im Interesse der Eigenkapitalgeber des Unternehmens liegen.
Vgl. Goeudevert (1996), S. 12–16.
Vgl. Holmström/Tirole (1993), S. 707, sowie Röhrich (1994) für eine Betrachtung möglicher Funktionsstörungen des Marktes.
Allgemein zur unterschiedlichen Bedeutung in zeitlicher Hinsicht vgl. Hellwig (1996), S.llf.
Siehe die entsprechende Bestimmung in §2b KWG.
Vgl. die Argumentation bei v. Thadden (1990), insbesondere S. 637f, der u.a. auf die besondere Aktionärsstruktur sowie die starke Position der Banken hinweist.
Allgemein zur Problematik unterschiedlicher Rechnungslegungsvorschriften, insbesondere zum Unterschied zwischen Buch- und Marktwerten, vgl. beispielsweise Kane (1986) sowie Dewatripont/Tirole (1994a) und Burkhardt (1996).
Vgl. § 10 Abs. 4a KWG.
Vgl. Onado (1993), S.346.
Vgl. die Betrachtung im Rahmen des Liquiditäts-Effektes in Kapitel 5.1 dieser Arbeit.
Boot/Thakor (1993), S. 206.
“Merton (1978), S. 440.
worunter die Einlagenversicherung annahmegemäß subsumiert wird -
Mit dem unter diesen Gesichtspunkten optimalen Eingriffszeitpunkt beschäftigen sich Allen/Saunders (1993); vgl. auch Kareken (1986), der der amerikanischen Aufsicht eine diesbezügliche langjährige Schwäche testiert.
Vgl. Mishkin (1992), S. 137, sowie den Ansatz von Boot/Thakor (1993).
Vgl. Mishkin (1992), S. 137.
Rights and permissions
Copyright information
© 1999 Springer Fachmedien Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Weiland, C. (1999). Eigenkapitalanforderung und Eigeninteresse des Managers. In: Die Wirkung bankaufsichtlicher Eigenkapitalanforderungen. Neue Betriebswirtschaftliche Forschung, vol 250. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08420-4_6
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-08420-4_6
Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-8244-9020-2
Online ISBN: 978-3-663-08420-4
eBook Packages: Springer Book Archive