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Kritik an der Kritik

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Part of the book series: Neue Betriebswirtschaftliche Forschung ((NBF,volume 250))

Zusammenfassung

Unter der Bezeichnung ‘Liquiditätseffekt’ wird Kritik an der risikomindernden Wirkung von Eigenkapitalanforderungen geübt, die auf einer anpassungsbedingten Verkürzung der Bilanzsumme einer Bank basiert.1 Ausgehend von einem postulierten Zusammenhang zwischen der Liquidität und der Bonität von Vermögensgegenständen wird unterstellt, daß sich die Riskanz des Bankportfolios durch die erzwungene Verkürzung der Bilanzsumme2 in vielen Fällen — entgegen der bankaufsichtlichen Intention — gerade erhöht. In diesem Abschnitt soll die zugrundeliegende Argumentation genauer betrachtet werden.

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Referenzen

  1. Um eine bindende Eigenkapitalanforderung einzuhalten, ist neben dieser Art der Anpassung auch eine Veränderung der Kapitalstruktur durch Erhöhung der Eigenkapitalausstattung denkbar. Diese zweite Anpassungsmöglichkeit wird im Rahmen des Outside Equity-Effektes in Abschnitt 5.2 untersucht.

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  2. Es sei daran erinnert, daß zunächst die Einführung einer einfachen Eigenkapitalanforderung untersucht wird. Die Einhaltung risikogewichteter Eigenkapitalanforderungen kann alternativ auch durch eine Umstrukturierung des Bankportfolios erreicht werden. Dieser Aspekt wird in Abschnitt 5.1.2 berücksichtigt.

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  3. Der Aspekt des regulatorischen Umfeldes wird hier ausgeklammert; vgl. diesbezüglich Greenbaum/Thakor (1987), insbesondere S. 392–395, die zu dem Ergebnis kommen, daß eine niedrige EK-Quote in Kombination mit einer großzügigen Einlagenversicherung c.p. dazu führt, daß weniger Forderungen verbrieft werden.

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  4. Die folgende Darstellung orientiert sich an Burkhardt (1996), die diesen Ansatz zur Beurteilung alternativer Bilanzierungsmethoden verwendet. Allerdings setzt Burkhardt den Zinssatz gleich Null, wohingegen hier bewußt die Möglichkeit der Variation des Zinssatzes gegeben sein soll.

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  5. Vgl. Abbildung 5.1.

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  6. Dies gilt unter der Annahme vollkommenen Wettbewerbs sowie Risikoneutralität der Marktteilnehmer; vgl. Burkhardt (1996), S.7.

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  7. Vgl. Akerlof (1970) am Beispiel des Gebrauchtwagenmarktes.

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  8. Vgl. Dewatripont/Tirole (1994a), S. 167; im obigen Beispiel würde eine Änderung des Zinsniveaus (=Variation von i) bei jeder Art von Forderung zu einer Änderung des Barwertes führen.

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  9. Zur Bedeutung der Informationsverarbeitungs-Technologien in diesem Zusammenhang vgl. auch Greenbaum/Thakor (1987).

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  10. Vgl. Dewatripont/Tirole (1994a), S. 163–167.

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  11. Zum Reputationsmechanismus als Instrument der Selbstbindung von Kreditnehmern vgl. zum Beispiel Diamond (1991), Kreps/Wilson (1982) sowie Milgrom/Roberts (1982).

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  12. In diesem Zusammenhang interessant ist die Konstruktion sogenannter Asset-Backed-Securities: Als Ersatz für eine nicht vorhandene Reputation kleiner, eher unbekannter Schuldner wird hier eine spezifische Form der Besicherung durch Bündelung gleichartiger Forderungen gewählt, die deren Verbriefung ermöglicht.

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  13. Zur Verbriefung von Forderungen vgl. beispielsweise Diamond (1991) sowie Greenbaum/Thakor (1987), die die Bestimmungsfaktoren der Entscheidung einer Bank untersuchen, ob eine Forderung traditionell refinanziert oder als verbriefte Forderung veräußert werden soll.

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  14. Warum diese Art von Finanzaktiva Elemente einer Bankbilanz sind, wäre Gegenstand einer eigenen Betrachtung.

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  15. Vgl. Greenbaum/Thakor (1995), S. 530.

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  16. Zwar sinkt durch die veränderte Portfoliostruktur unmittelbar der Grad der Diversifikation, wodurch sich das Gesamtrisiko erhöht; dies ist jedoch ein eher allgemeines Argument, das sich nicht speziell auf die Wirkung einer Veräußerung gerade der besonders liquiden Assets stützt.

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  17. Dies gilt unter der Annahme, daß der Verkauf der Assets zum Buchwert erfolgt. Voraussetzung hierfür ist eine Bilanzierung zu Marktwerten.

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  18. D.h. ohne den vorherigen Verkauf von Assets.

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  19. Zwar verteilt sich das konstante Ausfallrisiko nun auf ein geringeres Einlagen volumen, so daß das Ausfallrisiko pro Einheit des Fremdkapitals gestiegen ist; allerdings ändert dies nichts an der absoluten Höhe des Ausfallrisikos, welches bei Existenz einer Einlagenversicherung bankaufsichtlich relevant ist.

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  20. In letzterem Fall bleibt die Einführung der Kapitalanforderung ohne Wirkung, der Nettoeffekt ist folglich null.

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  21. Vgl. auch das Zahlenbeispiel bei Greenbaum/Thakor (1995), S. 526–530; Green-baum/Thakor wählen jedoch ein ungeeignetes Beispiel, um den Outside Equity-Effekt zu illustrieren. Im Unterschied zur verbalen Argumentation werden im Modell Steuern, die das Fremdkapital verbilligen, berücksichtigt, ohne die sich die postulierte Wirkung im Zahlenbeispiel nicht ergeben würde.

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  22. definiert als Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme

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  23. Es wäre in diesem ersten Fall für das Ergebnis unerheblich, von Risikoaversion auszugehen; aus Gründen der Einfachheit der Modelldarstellung im weiteren Verlauf gehen wir jedoch von Risikoneutralität aus; zur Auseinandersetzung mit der Risikoeinstellung von Akteuren siehe Abschnitt 5.3.5.

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  24. Um die Eigenkapitalanforderung zu erfüllen, wäre es auch möglich, bei konstanter Höhe des Fremdkapitals externes Eigenkapital in Höhe von 66,6 GE aufzunehmen. Dadurch würde das Ergebnis in diesem Beispiel nicht verändert. Um die Auszahlungsströme des Kredits nicht zu verändern, soll hier jedoch von einer Substitution des Fremdkapitals ausgegangen werden.

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  25. Die Eigenkapitalkosten entsprechen daher in ihrer Höhe den Kosten des Fremdkapitals, auch wenn es Gründe dafür gibt, daß Eigenkapitalgeber aufgrund des Risikos, welches ihr erfolgsabhängiger Zahlungsanspruch beinhaltet, eine höhere Rendite fordern. Hier wird diese Annahme jedoch bewußt getroffen, um den ‘Outside-Equity-Effekt’ in seiner Reinform darstellen zu können, indem die Wirkung einer Substitution von ‘billigem’ Fremdkapital durch ‘teures’ Eigenkapital ausgeklammert wird.

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  26. unter Berücksichtigung der Monitoring-Kosten im Fall e

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  27. Die Existenz einer Einlagenversicherung mit risikounabhängigen Prämien ist zentral für die folgende Analyse. Gehrig (1996) verneint die Existenz einer Einlagenversicherung mit der Konsequenz, daß die Fremdkapitalgeber dort eine risikoabhängige Verzinsung für ihre Einlage fordern. Da in der Praxis Bankeinlagen (weitgehend) uniimitiert versichert sind, entspricht die hier gewählte Annahme einer risikounabhängigen Fremdkapitalverzinsung mit einer konstanten Rate R d (hier: R d = 0) eher der Realität.

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  28. Eine andere Modellierung des Monitoring wählt Gehrig (1996), indem er die Screening-Entscheidung in Form einer anfänglichen Kreditwürdigkeitsprüfung betrachtet; vgl. Gehrig (1996), S. 689.

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  29. Zu dieser Annahme vgl. die Anmerkung am Anfang dieses Kapitels bzw. die umfassende Würdigung im weiteren Verlauf dieses Kapitels.

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  30. Die letztgenannte Variante wählt Gehrig (1996), S. 691, siehe auch die Anmerkung zu Annahme 3.

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  31. Eine Verallgemeinerung der Analyse erfolgt in Abschnitt 5.2.2.3, indem diese einschränkende Annahme aufgegeben wird. Auf dieser Basis wird untersucht, welcher Nettoeffekt einer Aufnahme externen Eigenkapitals sich auf die Monitoring-Anreize ergibt, wenn die Wirkung des Fremdkapitals mitberücksichtigt wird.

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  32. Die Anteile der externen Eigenkapitalgeber sind in Abbildung 5.6 grau schraffiert. Dabei wurde eine Darstellungsform gewählt, bei der der Anteil, den die externen Eigner im ungünstigen Umweltzustand erhalten, in zwei separate Teile aufgespalten wird: den Anteil, den sie erhalten, wenn der Bankeigner auf intensives Monitoring verzichtet sowie den Anteil am zusätzlichen Ertrag, der durch intensives Monitoring bewirkt wird.

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  33. Vgl. Abbildung 5.7; zur Darstellung der Anteile der externen Eigenkapitalgeber vgl. die Anmerkung zu Abbildung 5.6.

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  34. mit der Konsequenz, daß diese keinen Risikozuschlag auf die von ihnen geforderte Verzinsung fordern.

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  35. Vgl. die allgemeine Auseinandersetzung mit den Effort-Wirkungen der Fremdkapitalfinanzierung bei Innes (1990), insbesondere S.46f.

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  36. Vgl. aber die generelle Kritik an der Trennung von durch externes Eigenkapital und Fremdkapital ausgelöstem Moral Hazard-Verhalten bei Hellwig (1994a).

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  37. Vgl. auch Abbildung 5.9 und 5.10 sowie Gleichung (5.8) und (5.10).

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  38. Eine indirekte Relevanz ergibt sich über den Einfluß, den der gesamte Erwartungswert der Zahlungen an die Eigenkapitalgeber auf die Bestimmung der quotalen Beteiligung a entfaltet.

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  39. Monitoring bewirkt in Fall B eine Erhöhung der Eintrittswahrscheinlichkeit des günstigen Umweltzustands.

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  40. Vgl. Annahme 3.

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  41. Vgl. Hellwig, (1994a), S. 1: “Jensen and Meckling have been criticized for focussing exclusively on the incentive implications of the return patterns [Hervorhebung d. Verf.] of different instruments of outside finance.”

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  42. Vgl. beispielsweise Kareken/Wallace (1978); der Begriff wurde geprägt von Kee-ley/Furlong (1990), S. 83.

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  43. Die bekannten Ergebnisse, die sich auf dieser Basis einstellen, erscheinen unmittelbar plausibel: Wenn keine Einlagenversicherung existiert, berücksichtigen die Einleger die Ausfallwahrscheinlichkeit ihres Zahlungsanspruches in ihrer Zinsforderung, Insolvenz wird daher für beide Seiten irrelevant; vgl. Rochet (1992). Bei zusätzlicher Berücksichtigung von Kosten, die im Fall der Insolvenz bei der Bank anfallen, wird das Portfolio im Modell so gewählt, daß Insolvenz vermieden wird. Die Einlagenversicherung ist somit überflüssig; vgl. Kareken/Wallace (1978). Führt man nun die Versicherung der Einlagen in die Analyse ein, ist nach der Ausgestaltung der Versicherungsprämien zu unterscheiden: Risiko unabhängige Prämien bewirken, daß die Bank das riskanteste Portfolio, das gebildet werden kann, wählt, da sie den Beistand der Einlagenversicherung maximiert; vgl. Kareken/Wallace (1978), S. 414. Dieses Moral-Hazard Verhalten kann unter den Annahmen des gewählten Modellrahmens jedoch vermieden werden, indem die Prämie, die die Bank an die Versicherung zu entrichten hat, deren Insolvenz Wahrscheinlichkeit korrekt widerspiegelt; vgl. Kareken/Wallace (1978); zum Problem der Ermittlung korrekter Risikoprämien bei unterschiedlicher Regulierung vgl. Pennacchi (1987); zur Berücksichtigung des Ausfallrisikos der Einlagenversicherung für den Fall der USA vgl. Cook/Spellman (1994).

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  44. Eine Ausnahme hiervon bildet der Ansatz von Gennotte/Pyle (1991), die eine modifizierte Annahme über die Preisbildung für Bankaktiva treffen und zu dem Ergebnis kommen, daß sich die Insolvenzwahrscheinlichkeit durch Eigenkapitalanforderungen (doch) erhöhen kann.

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  45. Vgl. Rochet (1992) sowie Kareken/Wallace (1978), S. 435, für den Fall der Einlagenversicherung: “... We are doubtful about that [unvollständige Information] as a good defense of insuring bank liabilities. But we could easily be wrong and would leave to others the task of working out the implications of an information assumption that is more realistic than the one we used.”

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  46. Kritisch äußern sich auch Hart/Jaffee (1974) sowie Koehn/Santomero (1980), S. 1236, FN 6: “... without a well-defined general equilibrium model of the capital markets, it is not clear how market value is determined”.

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  47. da die Beschäftigung mit banktheoretischen sowie bankaufsichtlichen Fragestellungen unter dieser Annahme aufgrund der fehlenden Existenzberechtigung von Banken ihrer Grundlage entraubt würde -

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  48. Vgl. auch Sheldon (1996); das Papier ist jedoch eher empirisch ausgerichtet.

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  49. Vgl. die Definition in §10 KWG sowie Kapitel 3.2 dieser Arbeit.

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  50. Vgl. beispielsweise die Solvabilitätsnorm des Grundsatz I, die in Kapitel 3.2 dargestellt wurde. Wenn die xi, auch negativ sein könnten, dann handelt es sich bei diesen sogenannten Leerverkäufen ganz einfach um Passiva. Dies würde bei der Modellierung eines Bankportfolios zunächst sinnvoll erscheinen. Zu bedenken ist allerdings, daß sich das Vorzeichen der einzelnen Positionen dann endogen im Rahmen der Optimierung ergibt. Dies erscheint angesichts der typischen (Transformations-)Funktionen, die Banken übernehmen, nicht so glücklich, da sich Einlagen von der traditionellen Kreditvergabe grundsätzlich unterscheiden. In der Literatur wird zum Teil die Zulässigkeit von Leerverkäufen modelliert, vgl. z.B. Kahane (1977) und Wahrenburg (1997); dadurch ergibt sich in diesen Fällen eine andere Gestalt der efficient frontier, da sich der Ertrag in’s Unendliche steigern läßt, was für einen risikoaversen Investor angesichts der hiermit einhergehenden Steigerung des Risikos allerdings nicht attraktiv wäre; das Ergebnis dieser Ansätze entspricht dem im hier zu untersuchenden Fall; zur Erweiterung des klassischen Portfoliomodells um die Zulässigkeit von Leerverkäufen vgl. auch die angegebene Literatur bei Hart/Jaffee (1974).

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  51. Diese Annahme erscheint notwendig, um die Existenz von Banken zu rechtfertigen, vgl. auch Hart/Jaffee (1974); anders jedoch Sheldon (1996), der von der Existenz einer risikofreien Anlagemöglichkeit ausgeht.

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  52. Anders vgl. Hart/Jaffee, die durch diesen Kunstgriff ein Separationstheorem ohne Existenz einer sicheren Anlage ableiten. Hier soll jedoch die Höhe des Bankeigenkapitals als konstant betrachtet werden. Anpassungseffekte, die sich durch eine Aufnahme externen Eigenkapitals ergeben, wurden im Rahmen des Outside Equity-Effektes betrachtet.

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  53. Vgl. aber die kritische Anmerkung bei Koehn/Santomero (1980); die Annahme erscheint bei Existenz einer Einlagenversicherung jedoch plausibel.

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  54. Die Annahme läßt sich begründen, wenn man davon ausgeht, daß die Bank nicht völlig ohne Eigenkapital auskommen kann; vgl. aber auch Sheldon (1996), der davon ausgeht, daß die Bank Einlagen in unbegrenzter Höhe aufnehmen kann.

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  55. Anders vgl. Kahane (1977), der implizit von Risikoneutralität ausgeht, indem er annimmt, daß die Bank nach Veränderung der efficient frontier automatisch den Erwartungswert der Eigenkapitalrendite konstant halten möchte.

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  56. Voraussetzung ist entweder eine quadratische Nutzenfunktion nach Von Neumann/Morgenstern oder die Normalverteilung der Bankerträge. Im folgenden soll von einer Normalverteilung der Bankerträge ausgegangen werden, wenn dies auch teilweise kritisch erscheinen mag; vgl. Schröder (1996) für Portfolios, die Optionen beinhalten. Zur Problematik dieser restriktiven Annahme, die die higher order moments der Verteilung vernachlässigt, vgl. auch die entsprechenden Verweise bei Hart/Jaffee (1974), S. 132; zur Gestalt der Nutzenfunktion allgemein vgl. auch den Überblick bei Santomero (1984).

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  57. Vgl. Hart/Jaffee (1974).

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  58. Vgl. Annahme 2.

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  59. Vgl. beispielsweise Merton (1972).

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  60. Vgl. Sheldon (1996), S. 712.

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  61. mit der Konsequenz, daß es für die Einleger aufgrund der Versicherung der Einlagen doch eine risikolose Anlage gibt -

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  62. Vgl. Abb. 5.13. Zur Frage, ob die Gestalt der efficient frontier für alle Banken einheitlich ist, vgl. Kim/Santomero (1988), S. 1221. Kim/Santomero argumentieren für den Fall des amerikanischen Trennbankensystems dagegen, da regionale Beschränkungen bzw. Beschränkungen der Geschäftstätigkeit bestehen. Auch für das deutsche Universalbanken-system ist davon auszugehen, daß trotz der Universalisierungstendenz die Geschäftsfelder der einzelnen Institute so große Unterschiede aufweisen, daß man zumindest teilweise von segmentierten Märkten und somit verschiedenen opportunity sets ausgehen muß; wenn auch allein die Tatsache, daß verschiedene Geschäftsfelder gewählt werden, nicht ausschließt, daß eventuell die gleiche efficient frontier zugrundeliegt.

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  63. Vgl. Abb. 5.14.

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  64. Vgl. Sheldon (1996), S. 713.

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  65. Vgl. aber Kahane (1977), S. 213–215, der implizit von Risikoneutralität ausgeht und zu dem Schluß kommt: “The example, thus, demonstrates that the intermediary is forced to operate in a nonoptimal way, which involves a higher probability of ruin.”

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  66. Zur Verwendung der ruin constraint vgl. Sheldon (1996) sowie Kim/Santomero (1988) und Kahane (1977) in einer modifizierten Form.

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  67. Dieses Zahlenbeispiel soll lediglich dazu dienen, die Ableitung der ruin constraint als Maßgröße für die Insolvenzwahrscheinlichkeit eines Bankportfolios plausibel zu machen. Dabei gelten natürlich alle bekannten Einschränkungen wie die der Annahme einer Normalverteilung der Bankerträge sowie das Problem der Schätzung der Streuung zukünftiger Erträge.

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  68. Freixas/Rochet (1997), S. 273.

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  69. Koehn/Santomero (1980), S. 1240. 74Vgl. Koehn/Santomero (1980), S. 1243.

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  70. Vgl. Koehn/Santomero (1980), S. 1240.

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  71. Vgl. den Nachweis in Abschnitt 5.2.2.3.

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  72. Letzteres kommt in der in Abschnitt 5.2 verwendeten diskreten Modellierung nicht eindeutig zum Ausdruck, zeigt sich jedoch in stetigen Darstellungen des Effekts; vgl. Gehrig (1996).

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  73. Vgl. beispielsweise Koehn/Santomero (1980), Kim/Santomero (1988). 79Vgl. beispielsweise Kahane (1977).

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  74. Vgl. den Ansatz von Park (1997).

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  75. Vgl. Santomero (1984), S. 581–583.

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  76. Vgl. beispielsweise Kim/Santomero (1988), insbesondere S. 1220.

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  77. Vgl. Heggestad/Houston (1980), S. 813.

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  78. Hart/Jaffee (1974), S. 130.

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  79. Vgl. Koehn/Santomero (1980), S. 1239f, Fußnote 13 und 14.

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  80. Vgl. Sheldon (1996), S. 711.

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  81. Vgl. Hart/Jaffee (1974), S. 131.

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  82. Vgl. beispielsweise Blum (1998), S. 2.

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  83. Koehn/Santomero (1980), S. 1239, Fußnote 13.

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  84. Vgl. auch die noch folgende Erörterung in Kapitel 6 dieser Arbeit.

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  85. An dieser Stelle soll nur die tendenzielle Veränderung des abgeleiteten Ergebnisses bei Variation der Annahmen skizziert werden. Eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Nutzenfunktion des Managers ist Kapitel 6 vorbehalten.

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  86. Eine Relevanz der Kapitalstruktur im Rahmen der Portfolio-Ansätze weist auch Tal-mor (1980) nach. In dem Ansatz wird die optimale Kapitalstruktur abgeleitet, unter der Annahme, daß das Management ex ante durch die Portfolio-Entscheidung die Insolvenzwahrscheinlichkeit wählt. Laut Santomero (1984) ergibt sich hierbei ein fehlender Zusammenhang zur Zielfunktion der Maximierung des Unternehmenswertes aus Sicht der Eigenkapitalgeber. Dieser Einwand erscheint angesichts der abgeleiteten Relevanz einer Modellierung der Manager-Entscheidung völlig unproblematisch. Vielmehr geht es ja gerade darum, daß das Management eine andere Zielfunktion hat.

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  87. Vgl. beispielsweise Kim/Santomero (1988).

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  88. ”...this attempts to factor explicitly the quality of assets and off-balance-sheet risk exposure into the calculation of a bank’s required capital. The regulators intend to evaluate an individual bank’s unique risk profile in determining its capital adequacy, by imposing risk weights that specify the minimum capitalization rates on assets” ; Kim/Santomero (1988), S. 1220.

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  89. Vgl. Kapitel 3.2 dieser Arbeit.

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  90. Vgl. Gehrig (1995), S. 759, Fußnote 18.

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  91. Vgl. Kim/Santomero (1988) sowie Rochet (1992).

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  92. Dies allein kann noch nicht als Kritikpunkt gelten, denn die absolute Höhe der Eigen-mittelunterlegung wird hierdurch noch nicht bestimmt.

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  93. Vgl. Grenadier/Hall (1996), S. 435.

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  94. Vgl. Schröder (1996), S. 2–7.

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  95. interessanterweise wie auch in der traditionellen Begründung für Eigenkapitalanforderungen

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Weiland, C. (1999). Kritik an der Kritik. In: Die Wirkung bankaufsichtlicher Eigenkapitalanforderungen. Neue Betriebswirtschaftliche Forschung, vol 250. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08420-4_5

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