Zusammenfassung
In den vergangenen Kapiteln wurde gezeigt, daß Eigenkapitalanforderungen im Rahmen der praktischen Ausgestaltung einer Bankenaufsicht eine zentrale Rolle einnehmen, die in den letzten Jahren zunehmend verstärkt wird.
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Referenzen
Krümmel (1968), S. 260, zitiert bei Degenhart (1987), S. 39.
Vgl. Kapitel 2 dieser Arbeit.
Unter Umständen können hierdurch zumindest Tendenzaussagen über eine optimale Höhe gemacht werden. Siehe auch das (graphische) Postulat von Greenbaum/Thakor (1995), S. 525, die von einer zunächst positiven, im weiteren Verlauf aber sich umkehrenden Wirkung ausgehen.
Koehn/Santomero (1980), S. 1235.
Vgl. z.B. Eilenberger (1987), S. 34 u. S. 93.
Vgl. Degenhart (1987), S. 45.
Um eine quantitative Aussage darüber zu machen, wie hoch die Insolvenzwahrscheinlichkeit bei einer gegebenen Höhe an Eigenkapital ist, wäre eine Kenntnis der Verteilung der Bankerträge nötig. Die mangelnde Kenntnis des Verteilungstyps bei Festlegung der geforderten Mindesteigenkapitalausstattung durch den Gesetzgeber macht wiederum die gewisse Willkürlichkeit in der Festlegung deutlich, s.o.
Vgl. aber die Anlagevorschriften im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG).
Zur Darstellung der ‘risk-shifting’ incentives im allgemeinen vgl. Jensen/Meckling (1976), insbesondere S. 334–337, für den Fall von Banken vgl. John et al. (1991), insbesondere S. 900–905, sowie Campbell/Kracaw (1990) und Gavish/Kalay (1983), die in diesem Zusammenhang den Begriff ‘Asset Substitution Problem’ für die bewußte Umschichtung des Portfolios verwenden; hier soll im Zusammenhang mit den Verhaltensanreizen einer hohen Verschuldung von sog. ‘risk-shifting incentives’ gesprochen werden.
Vgl. Degenhart (1987), S. 45.
Vgl. Hellwig (1995), S. 726.
Vgl. Blum/Hellwig (1994), Hellwig (1995), S. 734f; vgl. allgemein zum Einfluß der Kapitalstruktur auf reale Aktivitäten über verschlechterte externe Fremdfinanzierungsmöglichkeiten Moore (1993).
Im Unterschied zu einer Betrachtung, die sich lediglich auf die (einmalige) Einführung einer Kapitalanforderung konzentriert.
Zum einen erscheint eine Kapitalerhöhung in gesamtwirtschaftlich schwierigen Situationen nicht einfach. Zum anderen möchte die Bank unter Umständen durch die Rekapi-talisierung kein negatives Signal setzen; vgl. Blum/Hellwig (1994), S. 4.
Daß letztere Annahme zutreffend ist, wird durch die zu beobachtende starke Bedeutung der Bankkredite für die Unternehmensfinanzierung nahegelegt. Des weiteren erscheint es plausibel anzunehmen, daß ein Kreditbedarf, der durch eine verminderte Kredit vergäbe der Hausbank entsteht, aufgrund des negativen Signals, das hierdurch gesetzt wird, die Schwierigkeiten, sonstige Kapitalquellen zu erschließen, weiter verstärkt.
Vgl. Hellwig (1995), S. 735.
Denn die genannten positiven Wirkungsmechanismen von Eigenkapitalanforderungen bleiben in ihrer Funktionsweise weiterhin gültig.
Im weiteren Verlauf der Arbeit wird grundsätzlich die Wirkung einfacher Eigenkapitalanforderungen betrachtet, sofern nicht explizit der Aspekt der Risikogewichtung untersucht werden soll.
Vgl. bspw. Gehrig (1996) bzw. Greenbaum/Thakor (1995), S. 524–530, unter der Bezeichnung Outsider- Equity- Effekt.
Gehrig (1996), S. 685.
Bei risikogewichteten Eigenkapitalanforderungen ist als Alternative zu einer Reduktion des Geschäftsvolumens auch eine Umschichtung des Portfolios denkbar.
Vgl. auch Kapitel 2.2.
Diese Argumentation gilt uneingeschränkt nur dann, wenn die Effort-Kosten alleine vom Bankeigner getragen werden, was hier als Annahme unterstellt wurde.
Vgl. Gehrig (1995), S. 5–6; Gehrig nennt in diesem Zusammenhang noch weitere Maßnahmen, wie die Rückführung der Monitoring-Aktivität, die m.E. jedoch korrekter im Rahmen der oben dargestellten Anpassungsmaßnahmen zu diskutieren sind.
Vgl. den Literaturüberblick in Kapitel 5.3.
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Weiland, C. (1999). Wirkung und Kritik. In: Die Wirkung bankaufsichtlicher Eigenkapitalanforderungen. Neue Betriebswirtschaftliche Forschung, vol 250. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08420-4_4
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