Zusammenfassung
Externe Prüfungen von privaten und öffentlichen Unternehmen unterscheiden sich in ihrem Inhalt und den Prüfern, die an diesen Untersuchungen beteiligt sind. Private Unternehmen sind in der Regel dazu verpflichtet, ihren Jahresabschluß gegen Ende jedes Geschäftsjahres von externen Wirtschaftsprüfern prüfen zu lassen. Die Mehrzahl der öffentlichen Unternehmen müssen sich gleichermaßen dieser Revision durch den Abschlußprüfer unterziehen. Im Gegensatz zu den privaten Unternehmen werden öffentliche Unternehmen nicht nur im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit ihrer Rechnungslegung geprüft. Die Wirtschaftsprüfer führen bei diesen Unternehmen weitergehende Analysen durch. Darüber hinaus unterliegen öffentliche Unternehmen auch Prüfungen, die durch die Verwaltung organisiert werden. Die an den Unternehmen beteiligten Gebietskörperschaften (Bund, Land oder Gemeinde) stellen die prüfenden Verwaltungsinstanzen. Im einzelnen handelt es sich bei den Prüfern von Unternehmen des Bundes und Landes um die Ministerien und Rechnungshöfe, während die Unternehmen der Gemeinde durch die Kämmerei, das Rechnungsprüfungsamt und Gemeindeprüfungsamt geprüft werden.
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Literatur
vgl. Bräuning/Eichhorn (1995), S.8.
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Loitz, R. (1997). Einleitung. In: Die Prüfung von öffentlichen Unternehmen. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08406-8_1
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Print ISBN: 978-3-8244-6490-6
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