Zusammenfassung
Hinter dem oben dargestellten Bemühen, insbesondere instrumentelle Möglichkeiten einer Integration zu erarbeiten, verbirgt sich ein spezifisches Verständnis einer anwendungsorientierten personalwirtschaftlichen Forschung. Anwendungsorientierung als Attribut personalwirtschaftlicher Forschung ist allerdings wohl ebenso weit verbreitet, wie die Klage über Realitätsferne dieser Forschungen durch personalwirtschaftliche Praktiker, so daß auch das Selbstverständnis der vorliegenden Arbeit in dem so angedeuteten, sattsam bekannten Spannungsverhältnis zwischen “Theorie und Praxis” klärungsbedürftig ist.1 Die vorliegende Arbeit bemüht sich grundsätzlich um eine vermittelnde Stellung zwischen beiden Bereichen. Zum einen kann eine anwendungsorientierte Forschung ihre Forschungszwecke nicht aus sich selbst heraus etablieren. Sie kann nicht umhin, ihren Erkenntniszweck der personalwirtschaftlichen Praxis zu entnehmen.2 Ziel ist also die Erzielung eines praktischen Nutzens. Um aber ein bloßes personalwirtschaftliches “Rezeptwissen” zu überwinden, ist es auch die Aufgabe einer anwendungsorientierten Forschung, eine wissenschaftliche Vertiefung durch eine Beschäftigung mit den Tiefenstrukturen der Realität zu erzielen, die zu Erklärungsmustern des Erkenntnisbereichs im Sinne von Theorien führt.
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Strohmeier, S. (1995). Selbstverständnis einer anwendungsorientierten personalwirtschaftlichen Forschung. In: Die Integration von Unternehmungs-und Personalplanung. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08392-4_2
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