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Zusammenfassung

Im Jahr 1970 erklärte der seinerzeit für die Umweltpolitik zuständige Innenminister Genscher vor dem Parlament: “Im Grundrechtskatalog fehlt ein Menschenrecht auf unschädliche Umwelt. Dennoch ist der Schutz der Umwelt des Menschen eine Pflicht aller staatlichen Gewalt, die ihr mit den Grundentscheidungen der Verfassung aufgegeben ist” (Deutscher Bundestag, Stenographische Berichte 6/87.Sitzung: 4797). Diese sehr weitgehende Verfassungsinterpretation diente dazu, der Umweltpolitik den ihr gebührenden Platz neben den etablierten und teilweise konkurrierenden Politikfeldern zu erkämpfen. In diesem genuin politischen Sinne war das Argument von der Verpflichtung des Staates zum Schutz der Umwelt sicherlich tragfähig. Einer streng systematischen Verfassungsinterpretation hielt es allerdings nicht stand, denn die Ableitung einer allgemeinen Umweltschutzpflicht des Staates z.B. aus dem Sozialstaatsprinzip wurde von der Rechtslehre ganz überwiegend abgelehnt (Kimminich 1994: 2469). Immerhin aber hatte sich seit Beginn der siebziger Jahre innerhalb der Rechtswissenschaft die Auffassung durchgesetzt, daß der Staat sich selbstverständlich des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen annehmen dürfe. Dies ergebe sich unter anderem und vor allem aus Artikel 2 des Grundgesetzes, der das Recht eines jeden auf körperliche Unversehrtheit garantiert. Doch verpflichtet war der Staat der herrschenden Meinung zufolge eben nur zur Sicherung eines “ökologischen Mindeststandards” (Bock 1990: 190ff.). Auch Hans-Peter Bull (1973: 224), der den Sachverhalt außergewöhnlich pointiert umriß, ließ die Frage nach einer staatlichen Verpflichtung zum Umweltschutz letztlich offen: “Wenn der Staat überhaupt Aufgaben hat, dann gehört dazu, daß er die natürlichen (“biologischen”) Grundlagen menschlichen Lebens schützt. Dazu bedarf es keiner weiteren verfassungsrechtlichen Begründung als des Hinweises auf die Grundrechte, insbesondere Artikel 2 GG (beide Absätze), und das Sozialstaatsprinzip.”

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© 1998 Springer Fachmedien Wiesbaden

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Pehle, H. (1998). Reformen und Reformvorschläge. In: Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Ausgegrenzt statt integriert?. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08325-2_8

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