Zusammenfassung
Eigenkapital ist das dem Unternehmen von seinen Gesellschaftern (Eigentümern) zur Verfügung gestellte Kapital. Die Kapitalgewährung erfolgt zinslos und ohne zeitliche Befristung. Handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, wird das von den Gesellschaftern gewährte Eigenkapital als Stamm- oder Grundkapital bezeichnet. Es bildet also das Vermögen der Kapitalgesellschaft. Ausgehend von den Funktionen des Eigenkapitals stellt das Stammkapital stets das Haftungskapital dar. Im Zeitpunkt der Gründung hat Eigenkapital die Errichtungsfunktion, d. h., es muß — abhängig von der Gesellschaftsform — ein Mindestkapital vorhanden sein, um die Gesellschaft gründen zu können. Des weiteren bildet es die Grundlage für die Verteilung des Erfolges und der Macht im Unternehmen.
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Pätz, I., Schwarz, H.J. (1999). Bedeutung des nachrangigen Kapitals im Venture-Capital-Geschäft. In: Amador, M.B., Lohmann, K., Pleschak, F. (eds) Beteiligungskapital in der Unternehmensfinanzierung. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08280-4_21
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