Zusammenfassung
Die Existenz von Vereinen und Verbänden gründet sich auf die im Grundgesetz verankerte Vereinigungsfreiheit32: Jeder darf sich in Vereinigungen zusammenschließen; dieses Recht kann jedoch verwirkt werden, sofern die Vereinigungen zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht werden.33 Historisch gibt es auch früher Vereinigungen aller Art, zum Beispiel Zünfte, Gilden und andere Korporationen, die bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts bestehen.34 Ohne bereits eine abschließende Definition geben zu wollen, seien einige Beispiele genannt, die zu Verbänden gezählt werden können: Sport- und Freizeitvereine, Wohlfahrtsverbände wie das Deutsche Rote Kreuz (DRK), Organisationen der Entwicklungshilfe, Wirtschaftsverbände, Unternehmens-, Berufsverbände und Gewerkschaften, Umweltschutzorganisationen, Verbraucherverbände und — je nach Definition — auch politische Vereinigungen wie Parteien oder religiöse Vereinigungen wie Kirchen. Unser Begriff Verband beinhaltet demnach nicht nur Verbände im Sinn von pressure groups, sondern auch ‘kleinere’ Vereine. Der eingetragene Verein (e. V.) ist die häufigste Rechtsform von Verbänden.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Rights and permissions
Copyright information
© 1999 Springer Fachmedien Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Lakes, B. (1999). Zum Begriff des Verbands. In: Strategische Verbandsführung. NPO-Management. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08237-8_2
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-08237-8_2
Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-8244-6939-0
Online ISBN: 978-3-663-08237-8
eBook Packages: Springer Book Archive