Zusammenfassung
Im folgenden Abschnitt werden die Grundbegriffe dieser Arbeit, Telekommunikationsindustrie, Regulierung, Marktöffnung und Regulierungsmanagement, definiert und erläutert. Ein Überblick über den Stand der Öffnung der Telekommunikationsmärkte in der OECD sowie über das dieser Arbeit zugrundeliegende Erklärungsmodell des Regulierungsmanagements dienen dazu, den Bezugsrahmen der Untersuchung darüber hinaus zu verdeutlichen.
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Literatur
Fellbaum in Schneider (1986) S. 592; KtK (1976) S.21; Waldenberger in BergerBlankartlPicot (1990) S.295
vgl. zu diesen und den folgenden Begriffsbestimmungen TKG §3 sowie die Diensterichtlinie Art.1; Full Competition-Richtlinie Alt 1; Green Paper II S.130ff. und die ONP-Rahmenrichtlinie Art.2, die einen Überblick über die EU-Nomenklatur der Kommission der Europäischen Union (im folgenden “Kommission”) geben. Rundfunk (“Broadcasting”, d.h. TV/Radio) zählt nach EU-Nomenklatur nicht zu den Telekommunikationsdiensten, vgl. ONP-Interconnection-Richtlinie (Entwurf) Art. 2. Die Telekom (1993) gibt einen Überblick über die Produkte und Nomenklatur der Deutschen Telekom AG (im folgenden “Telekom”).
Übertragungswege sind Telekommunikationsanlagen in Form von Kabel-oder Funkverbindungen einschließlich der übertragungstechnischen Einrichtungen.
Der Industriebegriff wird hier analog zum angelsächsischen Begriff “Industry” im Sinne von Branche oder Wirtschaftszweig verwendet. Die Abgrenzung des Marktbegriffs ist analog zum Industriebegriff zu verstehen.
Öffentliche” Telekommunikationsdienste und -netze werden im Gegensatz zu privaten Diensten und Netzen beliebigen Personen (für die “Allgemeinheit”) und nicht nur Teilnehmern einer geschlossenen Benutzergruppe angeboten bzw. nicht nur für den Eigenbedarf erbracht, vgl. Green Paper II S.136
Die Kommission unterscheidet daneben zwischen einer “TO” mit spezifischen Rechten zur Erbringung öffentlicher Telekommunikationsdienste und/oder zum Aufbau öffentlicher Telekommunikationsinfrastruktur einerseits und einem “Service Provider” andererseits, der Telekommunikationsdienste an Endkunden verkauft (auf Basis eigener oder fremder Infrastruktur).
Infrastruktur” umfaßt nach der Kommission alle physikalischen Komponenten, die der Bereitstellung nachrichtentechnischer Übertragungskapazität zugrundeliegen. Sie umfassen z.B. Wegerechte, Kabelschächte, Kabel, Übertragungseinrichtungen, Sendemasten und Gebäude, schließen aber Vermittlungseinrichtung explizit aus (vgl. Green Paper II S.136ff.). Die Telekommunikationsinfrastruktur umfaßt damit nur einen Teil des Telekommunikationsnetzes.
Dieser Begriff umfaßt damit z.B. die (ehemaligen) Post- und Fernmeldemonopolisten (PTTs für “Post, Telefon, Telegraph”) oder die aus der Zerschlagung des US-Bell Systems hervorgegangenen “Baby Bells” und AT&T. Der Begriff des “Public Telecommunications Operator” (PTO) wird oft mit ähnlicher Bedeutung belegt.
vgl. zur Datenbasis: Dataquest (1995a) S.20f.; Dataquest (1994b) S.6, 13; Yankee Europe (1995b) S.3
Unter “Mobilnetzen” im Gegensatz zu Festnetzen werden hier solche Telekommunikationsnetze verstanden, in denen sich der Teilnehmer während der Telekommunikation räumlich in einem größeren Umkreis (z.B. innerhalb einer Stadt) bewegen kann.
vgl. Kap. 2.3; im angelsächsischen Sprachraum ist die Bezeichnung “Plain Old Telephone Service” (POTS) bzw. “Public Switched Telephone Network “(PSTN) geläufig.
vgl. dazu die vertiefende Diskussion in Kap. 3
vgl. ITU (1994) S.2
vgl. zur Datenbasis: ITU (1995) S.1ff.
vgl. ähnlich: Braubach (1992) S.31; Deregulierungskommission (1991) S.1; Dick (1993) S.9; Müller (1989) Sp.1405
vgl. zur Systematik und zur Beschreibung einzelner Theorien Teske (1990) S.17ff.; Braubach (1992) S.47ff., 66f.; Noll (1985) S.18ff. jeweils mit weiteren Literaturhinweisen
vgl. zu den folgenden Ausführungen Braubach (1992) S.31ff.; Müller (1989) Sp.1406ff.
synonym auch “Neue Politische Ökonomie” bzw. “Public Choice Theory”. Die Ökonomischen Theorie der Politik basiert auf der Grundannahme des rationalen, nutzenmaximierenden Verhaltens der am politischen Prozeß beteiligten Personen bzw. Organisationen, vgl. Braubach (1992) S.47
z.B. Politiker, Regulierer, Interessenorganisationen, Unternehmen
Braubach (1992) S.47
vgl. Kap. 4.1 zur weiteren Diskussion der positiven Regulierungstheorie
vgl. zur Gemeinwirtschaftslehre Thiemeyer (1980) Sp.416 ff.; Braubach (1992) S.54 nennt in diesem Zusammenhang sozial-, verteilungs-, regional-, infrastruktur-, kultur-, bildungs-, arbeitsmarkt-, strukturund stabilitätspolitische Ziele.
vgl. Beesley (1981) S.266ff.; Calhoun (1992) S.83; Huber/Kellogg/Thome (1992) S.2.1ff.; Knieps/von Weizsäcker (1989) S.466, 473; Wenders (1990) S.125
vgl. Busch (1987) S.12f.
vgl. Braubach (1992) S.54ff.; Busch (1987) S.20ff. sowie die dort angegebene Literatur
vgl. Cranston (1995) S.15; Freytag/Jäger (1996) S.216ff.; vgl. auch Kap. 3. 2
Nach dem Verlust einer natürlichen und gesetzlichen Monopolstellung kann jedoch zumindest temporär eine faktische Monopolstellung bestehen bleiben, die nach der normativen Theorie eine Beschränkung und Kontrolle der Marktmacht durch Regulierung rechtfertigt, vgl. Kruse (1985) S.334ff.
vgl. Weisman (1994) S.501; dies betonte z.B. auch die Kabinettsvorlage zum Entwurf des TKG, vgl. TKG-E Vorblatt
vgl. Braubach (1992) S.72ff.; Weisman (1994) S.500ff.
Der Bezug wird in dieser Arbeit aus dem jeweiligen Kontext deutlich.
vgl. Voeth (1996) S.71 zur Entmonopolisierung allgemein und am Beispiel der Telekommunikationsindustrie sowie Kolbe (1991) S.51ff. zu den allgemeinen Ursachen und Wirkungen wirtschaftlicher Eintrittsbarrieren.
Der Beginn der Marktöffnungsphase kann ggf. auch schon vor dem eigentlichen Ereignis einsetzen z.B. bereits mit einer politischen Entscheidung, den Markt zu einem bestimmten Zeitpunkt zu öffnen. Ein Beispiel dafür ist die Entscheidung der EU zur Liberalisierung des Telekouununikationsmarktes in 1998, die bereits vor diesem Termin zu vorbereitendem und antizipierendem Handlen bei den potentiellen neuen und den bereits etablierten Wettbewerbern geführt hat. Die Bestimmung des Endes der Phase kann in der Praxis aufgrund sich überlagernder Kausalitäten und wegen der allgemeinen Markt- und Wettbewerbsdynamik schwierig sein. Eine erste Stabilisierung des Marktanteils des oder der “alten Wettbewerber” kann ein Indiz für das Ende der Marktöffnungsphase sein. Aufgrund der Erfahrungen einiger bereits geöffneter Telekommunikationsindustrien kann davon ausgegangen werden, daß die Marktöffnungsphase ca. 5–10 Jahre dauern kann, vgl. Kap. 3. 4.
Zu den Auswirkungen der Marktöffnung auf einen bisherigen Monopolisten vgl. Kap. 3
vgl. Krakowski (1988a) S.92, (1988b) S.10ff. zu den Ausnahmebereichen des GWB in Deutschland und ihrer wirtschaftspolitischen Regulierungsbegründung
vgl. Müller (1989) Sp.1405f.; Cranston (1995) S.15
vgl. zu den folgenden Ausführungen Baumol/Panzar/Willig (1988) S.4ff., 221ff.; Braubach (1992) S.32ff.; Kruse (1985) S.290ff.; Scherer (1985) S.188ff.
In der Monopoltheorie wird allerdings der Sonderfall eines instabilen nätürlichen Monopols diskutiert, das durch das Fehlen eines “subventionsfreien Preisvektors” gekennzeichnet ist. Diese Instabilität könnte den gesetzlichen Schutz auch eines natürlichen Monopols vor Markteintritten rechtfertigen, vgl. Braubach (1992) S.42; Faulhaber (1975); Kruse (1989) S.29. Dieses Argument wird von den meisten Autoren jedoch als “theoretisches Kuriosum” ohne große empirische und ordnungspolitische Relevanz erachtet, vgl. Baumol/Panzar/Willig (1988) S.217ff.; Waterson (1987) S.72; von Weizsäcker (1982) S.328
vgl. zu möglichen Zielen Kap. 4.1.2 sowie Braubach (1992) S.54ff.; Miegel/Vogel (1987) S.51ff.; Busch (1987) S.37 macht aus historischer Perspektive überwiegend machtpolitische, militärische und fiskalische Gründe für das Entstehen des gesetzlichen Fernmeldemonopols in Deutschland verantwortlich.
Ggf. bestehende Monopole im Endgeräte- und Ausrüstungsbereich sowie in anderen Dienstemärkten (z.B. für Mehrwertdienste) fielen teilweise früher. Vietor (1994) S.315 nennt fünf Faktoren, deren Zusammenwirken eine Regulierungsänderung bzw. einen Deregulierungsprozess wie eine Marktöffnung auslösen können: “macroeconomic and ideological shifts, technology, new ideas, political entrepreneurship, and regulatory failure”.
zum allgemeinen Zusammenhang zwischen Regulierung und Privatisierung vgl. Beardsley/Patsalos-Fox (1995) S.3ff. Von “Infrastmkturwettbewerb” oder “infrastrukturbasiertem Wettbewerb” im Gegensatz zum reinen “Dienste-oder Resale-Wettbewerb” wird hier gesprochen, sofern die Wettbewerber eigene Übertragungswege und Netzinfrastruktur betreiben dürfen, vgl. Kap. 2.1. 1.
vgl. allgemein Crandal (1991) S.Iff.; NATA (1991) S.3ff.; Teske (1990) S.3ff.; Vietor (1989) S.281ff.; Weinkopf (1994) S.13ff.
Der Begriff “RBOCs” wird hier nicht von der Bezeichnung “Regional Holding Companies (RHCs)” unterschieden.
vgl. Blumenfeld & Cohen (1996a) S.lff.; Communications International (3/1996) S.14f.; Sweeny (1996) S.1, 36; Telecommunications Act (1996) Sec. 253, 271, 301
vgl. allgemein Arzt/Bach/Schüler (1990) S.39ff.; Dataquest (1994a) S.1f.; Gerpott (1996) S.69ff.; Laidlaw (1994) S.285ff.
vgl. DTI (1991) S.iii ff. Für internationale Telefondienste und -infrastruktur blieb das Duopol erhalten.
vgl. OFTEL (1995b) S.34
vgl. allgemein Sato/Stevenson (1989) S.32ff.; Wellenius/Stem (1994) S.627; Komiya (1991) S.42ff.
vgl. Mercer (1994) S.120
vgl. ebd. S.119
vgl. MPT (1996c). Darüber hinaus ist bereits seit Jahren ein Aufgliederung von NTT in mehrere Gesellschaften in Diskussion, vgl. The Economist (1996) S.76ff.
vgl. allgemein Donaldson (1994) S.254ff.; Lojkine (1992) 768ff.; MDIS (1994) TCNZ S.5f., 37; Ministry of Commerce (1995); Neu (1995e) S.lff.
vgl. allgemein Hutchinson (1994) S.236ff.; MDIS (1995) Telstra S.11ff.; Ruhle (1994a) S.5ff.; Winkler/Carrel (1994) S.13ff.
Das Staatsunternehmen Telstra ging 1992 aus einer Fusion der beiden Monopolisten Telecom Australia (nationale Telekommunikation) und OTC (internationale Telekommunikation) hervor.
vgl. allgemein Cranston (1995) S.169ff.; Dataquest (1995b) S. 8f.; Matthews/Darabi (1994) S.127f.; Mercer (1994) S.124ff.; Müller u.a. (1993) S.623ff.; Noam (1992) S.203ff.; PNE Yearbook (1996) S.117f.; Ruhle (1994b) S.1ff.; Wellenius/Stem (1994) S.659
vgl. Ruble (1994b) S.6ff.
vgl. allgemein Elixmann (1994) S.107ff.; Wellenius/Stem (1994) S.602. Zum Wettbewerb im kanadischen Privatkundensegment vgl. Yankee (1995b) S. 37ff.
vgl. Datapro (1996) S.3; CRTC Decision 94–19
vgl. allgemein Cranston (1995) S.174ff.; Mercer (1994) S.128; Müller u.a. (1993) S.623ff.; Noam (1992) S.212ff.; PNE Yearbook (1996) S.70f.; Wellenius/Stern (1994) S.612
Telecom Finland versorgte auch die 25% der Bevölkerung, die in ländlichen Bereichen wohnten, mit lokalen Diensten.
vgl. zum Inhalt: Cranston (1995) S.23ff.; de Guiroye (1993) S.lff.; Green Paper I S.13ff.; Ratsentschließung (30.6.1988) S.lff.; Ratsentschließung (22.7.93) S.lff; Ratsentschließung (22.12.1994) S.4f.; Ungerer/Costello (1990) S.185ff.
vgl. Noam (1992) S.3ff.
Als Ursache dieses Prozesses sieht die Kommission (Green Paper II S.33) die Markt- und Technologieentwicklung: “The combination of the market developments and technological innovation [...] have been the driving force behind the shifting regulatory agenda for telecommunications in Europe.” Zur politischen Analyse des institutionellen Wandels in der Telekommunikation in Deutschland und anderen westeuropäischen Ländern vgl. Grande (1989); Grande/Schneider (1991)
Außer in den oben genannten Ländern Großbritannien, Finland und Schweden. In dieser Arbeit wird durchgängig von der Europäischen Union gesprochen, unabhängig von früheren Bezeichnungen (EWG, EG). Vgl. zur Entwicklung der Marktöffnung innerhalb der EU im allgemeinen: Amory (1992) S.75ff.; Cranston (1995) S.17ff.; de Guiroye (1993) S.lff.; Green Paper I S.13ff.; Preiskel/Higham (1995) S.381ff.; Stevers (1990) S.18ff.; Ungerer (1994) S. 273ff.; Ungerer/Costello (1990) S.185ff.
ONP wird von der Kommission in der ONP-Rahmenrichtlinie folgendermaßen definiert: “Für die Zwecke dieser Richtlinie sind [...] “Bedingungen für den offenen Netzzugang (Open Network Provision - ONP)” die nach Maßgabe dieser Richtlinie harmonisierten Bedingungen, die den offenen und effizienten Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen und gegebenenfalls zu öffentlichen Telekommunikationsdiensten sowie deren effiziente Benutzung betreffen”, vgl. ONP-Rahmenrichtlinie Art.2 (10)
Dies schließt sog. “Corporate Networks” und “Geschlossene Benutzergruppen” nicht mit ein. “Closed User Groups (CUGs) refer to entities not necessarily bound by economic links, but which can be identified as being part of a group on the basis of a lasting professional relationship among themselves 1...1 and whose internal communications needs result from the common interest underlying this lasting relationship.” Green Paper II S.131. “Corporate networks are generally networks established by a single organisation encompassing distinct legal entities, such as a company its subsidiaries or its branches in other Member States [...1. ebd. Zum Stand der Corporate Networks in Deutschland vgl. Godehardt/Wißing/Stoetzer (1995) S.3ff.
vgl. Ratsentschließung (22.7.1993); Spanien, Irland, Griechenland und Portugal werden ggf. erst im Jahr 2003, Luxemburg ggf. erst im Jahr 2000 ihre Monopole aufheben.
vgl. Ratsentschließung (22.12.1994) bestätigt durch die Full Competition-Richtlinie vom 13. März 1996; Die sog. “Altemativinfrastmkturen”, d.h. Netze von anderen Unternehmens als Telekommunikationsorganisationen (z.B. Energieversorger und Bahnen) einschließlich der Kabelfemsehnetze (vgl. Borthwick/ Stehmann (1994) S.622ff.), können schon ab Juli 1996 für bereits “liberalisierte” Dienste (d.h. nicht für den Sprachtelefondienst) genutzt werden, vgl. Full Competition-Richtlinie Art. 2 (2).
vgl. BMPT (1991) S.19, 174ff.; BMPT (1992) S.8ff., 364ff.; FAG §1 i.V.m. TKG §99. Die “alternativen Netzinfrastrukturen” können in Deutschland seit Juli 1996 für den nicht-öffentlichen Telefondienst (z.B. Corporate Networks/Geschlossene Benutzergruppen) und für andere bereits liberalisierte Dienste genutzt werden.
vgl. Gerpott (1996) S.51ff.; Neumann/Schnörin (1994) S.317ff.; Weile (1990) S.324ff.; Henze in BergerBlankart/Picot (1990) S.241. Eine ausführliche Darstellung zur Entmonopolisierung der Telekommunikationsindustrie in Deutschland findet sich in Voeth (1996) S.110ff.
Auf den Inhalt des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wird insbes. in Kap. 4 näher eingegangen.
vgl. Kap. 2.3.1
Daneben kann unter “Regulierungsmanagement” auch jener Personenkreis der Unternehmensleitung verstanden werden, der sich (überwiegend) mit Regulierungsfragen befaßt und i.d.R. in einer Organisationseinheit zusammengefaßt ist. Der Begriff des “Regulierungsmanagement” bezieht sich in dieser Arbeit außerdem explizit nicht auf die Regulierungsfunktionen und Personen eines Regulierers.
Vietor (1989) S.23 hebt ebenfalls beide Aspekte der Beziehung zwischen Unternehmen und Staat in regulierten Industrien hervor: “Relations between business and government [...] consists of the measures and means by which a firm affects public policy, and more importantly, the effects of government policy on market structure, industry organization and competition.”
Bezugseinheit des Regulierungsmanagements kann auch ein Konzern oder eine andere relevante Organisationseinheit sein. Die ganzheitliche Sichtweise des Regulierungsumfelds und des Unternehmens schließt natürlich eine Detailanalyse einzelner Teilaspekte nicht aus. Eine isolierte Betrachtung einzelner Regulierungsaspekte wie z.B. “Preisregulierung” allein, wird hier jedoch nicht als (umfassendes) Regulierungsmanagement verstanden.
vgl. zu Inhalt und Methoden der Wettbewerbsstrategie und ihrer Entwicklung Mensching (1987) S.117ff.; Porter (1987) S.23ff.; Timmermann (1988) S.85ff.
Auch der Aufbau der vorliegenden Arbeit orientiert sich an dieser logischen Schrittfolge. Zeitlich kann diese logische Schrittfolge innerhalb eines Planungszykluses aber auch parallel bzw. iterativ durchlaufen werden.
Dies betont auch Vietor (1989) S.36: “Given [...] a dynamic view of regulatory change, and an understanding of its effects on market structure and political stakeholders, management should be better able to formulate effective corporate strategy. To be effective in the regulated environment, strategy should have both an economic and a political dimension, and these must be consistent and operationally integrated.” Auf die daraus folgenden Fragen des Abstimmungsprozesses zwischen Wettbewerbs- und Regulierungsstrategie wird im Rahmen dieser Arbeit jedoch nicht weiter eingegangen.
Für die industriespezifische Darstellung des Regulierungsmanagements ist deshalb auch die Erörterung und Berücksichtigung der wesentlichen wettbewerbsstrategischen Grundlagen der jeweiligen Industrie unerläßlich. Im Rahmen dieser Untersuchung wird deshalb die Telekommunikationsindustrie in Kap. 3 näher betrachtet.
Die Bedeutung eines proaktiven, vorausschauenden Regulierungsmanagements im Bereich der Umweltschutzregulierung betont auch Egan (1991) S.6: “The proactive/preemtive concept is the difference between beeing controlled and being in control.”
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Siemen, A. (1999). Grundlegung und Begriffsbestimmung. In: Regulierungsmanagement in der Telekommunikationsindustrie. Schriftenreihe der Handelshochschule Leipzig. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08200-2_2
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