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Part of the book series: Gabler Edition Wissenschaft ((GEW))

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Zusammenfassung

Private Krankenversicherung ist in den letzten Jahren durch steigende Schadenauszahlungen und durch sie verursachte steigende Versicherungsbeiträge geprägt, die für sie zu entrichten sind. Das “Gutachten der Unabhängigen Expertenkommission zur Untersuchung der Problematik steigender Beiträge der privat Krankenversicherten im Alter” führt beispielhaft folgende Zahlen an:

“So mußte ein 43jähriger Mann, der im Jahre 1970 in die PKV eintrat, im Durchschnitt einen Monatsbeitrag von 79,30 DM für den Vollversicherungsschutz bezahlen. Schloß ein 43jähriger Mann im Jahre 1993 eine Vollversicherung ab, so kostete ihn das im Durchschnitt einen Monatsbeitrag von 526 DM. Dies ergibt eine Steigerungsrate von 663 % auf den gesamten Zeitraum gerechnet oder von 8,6 % jährlich. Diese Steigerungsrate bezieht sich auf das feste Eintrittsalter von 43 Jahren. Wesentlich höhere Steigerungen ergaben sich im selben Zeitraum für einen 1970 mit 43 Jahren eingetretenen und ab dann privat krankenversicherten Mann. Mit dem 1993 erreichten Alter von 66 Jahren hatte er durchschnittlich einen Monatsbeitrag von 815,- DM zu zahlen. Das ist eine Steigerung von 928 % oder durchschnittlich 10,6 % pro Jahr.”1

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Literatur

  1. “Gutachten der Unabhängigen Expertenkommission zur Untersuchung der Problematik steigender Beiträge der privat Krankenversicherten im Alter” (1996) S. 15. Vgl. zu diesem Gutachten auch Greisler (1996) S. 876 ff. und Meyer (1996) S. 41 f.

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  2. Vgl. zum Zusammenhang von steigenden Beiträgen und der Bestandsentwicklung auch folgen-des Zitat aus der Zeitschrift Finanztest: “Die Branche [der privaten Krankenversicherer] zählte 1995 netto nur ein Plus von 11 000 vollversicherten Kunden — im Vorjahr waren es fast zehn-mal soviel. Verantwortlich dafür ist aus Sicht der Versicherer die anhaltende Diskussion um hohe Beiträge im Alter.” (o.V. (1997) S. 14). Vgl. auch Gesamtverband der Deutschen Versi-cherungswirtschaft e.V. (1996a) S. 55.

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  3. Vgl. zum moralischen Risiko Arrow (1965b) S. 28 ff., ders. (1968) S. 537 ff., Ehrlich/Becker (1972) S. 623 ff., Farny (1989) S. 24, Heilmann (1988) S. 756, Mahr (1977) S. 205 ff., Marshall (1976) S. 880 ff. und Nell (1993). Vgl. auch Grossmann (1969) S. 81 ff., der vom subjektiven Risiko spricht. Vgl. dazu, daß der Versicherer keine Kenntnis von der Verhaltensänderung durch den Versicherungsnehmer erlangen kann, Holmström (1979) S. 74 ff. Vgl. zur empirischen Bedeutung des moralischen Risikos in der Versicherungswirtschaft Müller-Reichart (1994) S. 112, wonach nach einem ifo-GfK-Konsumreport vom September 1991 etwa 25 % der Befragten zum Ausdruck brachten, daß sie es für ein Kavaliersdelikt hielten, die Versicherung auch einmal mehr bezahlen zu lassen, als unbedingt notwendig wäre. Von denjenigen, die zugaben, eine Versicherung schon einmal unlauter ausgenutzt zu haben, hielten über 50 % den Versicherungsbetrug für ein Kavaliersdelikt.

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  4. Vgl. Mehr (1983) S. 448.

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  5. Vgl. zur Bedeutung des moralischen Risikos für die private Krankenversicherung Mahr (1977) S. 207 und Nell (1993) S. 5. Vgl. zum Einfluß der Krankenversicherung auf die Nachfrage nach medizinischen Leistungen Rosett/Huang (1973) S. 281 ff. Die Tatsache des ausgeprägten moralischen Risikos war in der Anfangszeit der modernen privaten Krankenversicherung der Grund dafür, daß von zahlreichen Kritikern die Versicherungsfähigkeit von Krankheitskosten bestritten wurde. Vgl. o.V. (1936) S. 27.

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  6. Breyer/Zweifel bezeichnen die Änderung der Gesundheitsvorbeugung als Ex-Ante-Moral-Hazard, wohingegen sie die Änderung des Inanspruchnahmeverhaltens als Ex-Post-Moral-Hazard bezeichnen. Vgl. Breyer/Zweifel (1997) S. 185 ff.

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  7. Dieser Zusammenhang wird ausführlich in Teil IV dieser Arbeit dargelegt.

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  8. Vgl. Mahr (1972) S. 241 ff. und ders. (1977) S. 212.

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  9. Vgl. Arrow (1963), Breyer/Zweifel (1997) S. 161 f., Ehrlich/Becker (1972), Nell (1993), Rothschild/Stiglitz (1976) und Strassl (1988)

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  10. Vgl. zur Annahme nutzenmaximierenden Verhaltens Becker (1976a), ders. (1976b) und Kirchgässner (1991).

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  11. Vgl. zur Erklärungsbedürftigkeit des immateriellen Wirtschaftsguts Versicherung Farny (1971) S. 7 ff., vgl. zur Komplexität von Versicherung auch Angerer (1989) S. 109 f., Büchner (1988) S. 400 sowie Weiss (1989) S. 347.

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  12. Vgl. zum moralischen Risiko, das durch den Wertewandel entsteht, Karten (1988a) S. 350 und Takao (1982) S. 5 ff. und zum Verhältnis von Kriminalität und Versicherung Arnold (1992).

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  13. So haben sich die Aufwendungen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in den alten Bundesländern von 1989 123 Mrd. DM auf 1994 178 Mrd. DM erhöht, was einer durchschnittlichen jährlichen Steigerungsrate von 7,7 % entspricht. Ebenso haben sich in der PKV die Aufwendungen für Versicherungsfälle von 13,1 Mrd. DM in 1989 auf 20,0 Mrd. DM in 1994 erhöht, was einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von 8,8 % entspricht. Vgl. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (1996b) S. 36 f.

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  14. Vgl. zum Einfluß des medinizischen Fortschritts auf steigende Schadenauszahlungen auch “Gutachten der Unabhängigen Expertenkommission zur Untersuchung der Problematik steigender Beiträge der privat Krankenversicherten im Alter” (1996) S. 25 f.

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  15. Die Lebenserwartung im früheren Bundesgebiet ist für männliche Neugeborene von 1949/51 bis 1992/94 von 64,56 auf 73,37 Jahre gestiegen, im entsprechenden Zeitraum ist die Le benserwartung für weibliche Neugeborene von 68,48 auf 79,69 Jahre gestiegen. Vgl. Statistisches Bundesamt (1996) S. 77.

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  16. Vgl. auch die umfangreiche Principal-Agent-Diskussion, die sich auf die Informationsasymmetrie von Versicherer und Versicherungsnehmer bezieht. Im Principal-Agent-Ansatz wird aufgrund der getroffenen Verhaltensannahmen über den Versicherungsnehmer, nämlich Nutzenmaximierung, davon ausgegangen, daß das moralische Risiko der Versicherung inhärent ist. Der Ansatzpunkt des Principal-Agent-Ansatzes, das moralische Risiko zu mindern, ist die optimale Ausgestaltung des Krankenversicherungsvertrages durch die Schaffung entsprechender Anreizstrukturen. Vgl. für die Ausgestaltung des Krankenversicherungsvertrages Breyer (1984) S. 288 ff., Breyer/Zweifel (1997) S. 185 ff., Obenaus (1996), Rosett/Huang (1973) S. 281 ff., Schaper (1978), Weisbrod (1991) S. 523 ff. und allgemein zum PrincipalAgent-Problem in Versicherungsverträgen Shavell (1979a) S. 541 ff. und ders. (1979b) S. 55 ff., sowie einführend zum Principal-Agent-Ansatz Spremann (1987) S. 3 ff. und ders. (1988) S. 561 ff. Vgl. zu den Maßnahmen der Vertragsausgestaltung und ihrer Problematik Teil IV.5.

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  17. Dem herrschenden Produktbegriff gegenüber wird bislang kein alternativer Versicherungsbegriff vertreten. Vgl. zu den Quellen zum Produktbegriff Teil III.1.

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  18. Zur Bedeutung von Farny für den Produktbegriff schreibt Müller: “Im theoretischen Rahmen hat Farny das “Produkt Versicherungsschutz” eingeführt und konzeptionell entwickelt.” (Müller (1981) S. 155).

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  19. Farny formuliert sein Forschungsprogramm erstmals 1969 in der Festschrift für Paul Braeß. Mit seinem Forschungsprogramm geht es ihm um die Ausarbeitung einer theoretischen Versicherungsbetriebslehre, in deren Vordergrund die theoretische Erfassung der Produktion von Versicherung steht. Vgl. Farny (1969b) S. 27 ff., insbesondere S. 34 und ders. (1995a) S. 3 f. Vgl. grundlegend zur Produktionstheorie ders. (1965). Daher wird Farnys Ansatz hier in Anlehnung an Corsten auch als produktionstheoretische Versicherungsbetriebslehre bezeichnet. Vgl. Corsten (1994) S. 68 und S. 77. Im Unterschied zu Farny beschäftigten sich die ersten betriebswirtschaftlichen Ansätze, die sich nach dem 2. Weltkrieg mit Versicherungen befassen, zunächst nur mit betriebswirtschaftlichen Einzelfragen, ohne die gesamte Versicherungsunternehmung aus betriebswirtschaftlicher Sicht in den Blick zu nehmen. Zu diesen Einzelfragen zählten zuerst Grundfragen des Rechnungswesens im Versicherungsunternehmen (vgl. z.B. Gürtler (1958)) sowie die systematische Erforschung organisatorischer Probleme im Anschluß an die betriebswirtschaftliche Organisationslehre (vgl. z.B. Müller-Lutz (1959)). Vgl. zur Bedeutung Farnys für die Versicherungsbetriebslehre Hax (1972) S. 141 ff., Koch (1972) S. 192 und Schmidt (1988) S. 1246.

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  20. Vgl. zur Methode der Rekonstruktion Kappler (1983a) Vorwort S. III, vgl. zum Rekonstruktionsbegriff ders. (1983b) S. 379 ff. und ders. (1984) S. 303 ff. Vgl. zur Methode der Rekonstruktion unter Bezugnahme auf Hegels Phänomenologie auch Walger (1993a) S. 13, nach dem dem theoretischen Vorgehen das reine Zusehen, das Nachdenken eines Gedankenganges bleibt. Vgl. auch Habermas (1969a) und ders. (1977).

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  21. Vgl. zur Beobachtung zweiter Ordnung Luhmann (1989) S. 217 ff., ders. (1990) S. 15 f. und ders. (1994b) S. 122 f. Beobachtung heißt auf der Ebene der allgemeinen Systemtheorie Handhabung von Unterscheidungen durch einen Beobachter. Vgl. ders. (1993) S. 63. Vgl. zur erkenntnistheoretischen Bedeutung der Systemtheorie ders. (1990) S. 31 ff. und S. 228 ff. und ders. (1994b). Vgl. dazu auch Roth (1988) S. 256 ff.

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  22. Für die beobachtungsabhängig geschaffene Wirklichkeit gibt es in der Umwelt des Beobachters keine Korrelate, ohne daß damit die Realität der Außenwelt bestritten wird. Vgl. Luhmann (1990) S. 14 f. und S. 40.

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  23. Vgl. zum Begriff “Begriff” und zur Bedeutung von Begriffen für die Wissenschaft Luhmann (1994) S. 124.

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  24. Vgl. zur Differenz von Beobachtung und Beschreibung Luhmann (1993) S. 618. Zu einer deutlichen Differenzierung von Beobachtung und Beschreibung kommt es demnach erst durch die Erfindung der Schrift. Vgl. auch Willke (1993) S. 178 ff.

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  25. Vgl. Luhmann: “[Die Beobachtung zweiter Ordnung] ist mehr [als die Beobachtung erster Ordnung], weil sie nicht nur diesen ihren Gegenstand [nämlich einen Beobachter] sieht (= unterscheidet), sondern auch noch sieht, was er sieht und wie er sieht, was er sieht; und eventuell sogar sieht, was er nicht sieht, und sieht, daß er nicht sieht, daß er nicht sieht, was er nicht sieht. Auf der Ebene der Beobachtung zweiter Ordnung kann man also alles sehen: das, was der beobachtete Beobachter sieht, und das, was der beobachtete Beobachter nicht sieht.” (Luhmann (1990) S. 16).

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  26. Vgl. Maturana (1988) S. 89 ff., von Foerster (1993) S. 25 ff. und Baecker (1993) S. 59 f.

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  27. Vgl. ausführlich zur Verwendung der Systemtheorie den Anfang von Teil V sowie die dritte Fußnote in jenem Teil.

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Schencking, F. (1999). Problemstellung und Gedankengang der Arbeit. In: Entwicklungsmöglichkeiten privater Krankenversicherung. Gabler Edition Wissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08197-5_1

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-08197-5_1

  • Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden

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