Zusammenfassung
Die Erörterung eines Lock-Outs vom Typ A443 erscheint fur die Windenergie- und Photovoltaiknutzung nicht angemessen, da die Invention dieser Technologien im eigentlichen Sinne erst nach Einführung der konventionellen Energieversorgungstechnologien erfolgte.444 Anders stellt sich dies bezüglich der Konkurrenz zwischen zentralen und dezentralen Elektrizitätsversorgungssystemen dar. Hier existieren zumindest Anhaltspunkte, daß die historische Entwicklung zentraler Strukturen auf einen Lock-In- Prozeß zurückzuführen ist.445 Da erneuerbare Energien — physikalisch bedingt — dezentral genutzt werden, ist eine derartige Aussage — einge-schränkt — auch für die Erörterungen in den folgenden Kapiteln 8 und 9 relevant.446
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Literatur
Vgl. Kap. 6.3.
Vgl. KALTSCHMITT/WIESE (1993, S. 73).
Vgl. ORTMANN (1995, S. 252 ff).
Es ist jedoch darauf hinzuweisen, daß der Begriff der Dezentralität — hier verwendet zur Kategorisierung von Energieerzeugungsformen — nicht eindeutig abgegrenzt ist und daher auch in der politischen Diskussion z.T. den Charakter eines Schlagwortes angenommen hat. So bliebe zu erörtern, ob bereits die räumliche Verteilung einer Vielzahl von Einheiten zur Energieerzeugung, die aber jeweils nur eine geringe Kapazität aufweisen, hinreichend für Dezentralität ist, oder ob hierfür noch weitergehende Kriterien nötig sind. In ökonomischer Hinsicht sollten sich diese v.a. auf die Betreiberstruktur, in technischer Hinsicht im Falle der Stromerzeugung z.B. auf die Ebene der Stromeinspeisung in das Stromnetz beziehen. Ein wichtiges Charakteristikum der Dezentralität scheint in jedem Fall die Verbrauchernähe der Energieerzeugung zu sein, aus der spezifische zusätzliche Eigenschaften enstehen. Im Falle einer dezentralen thermischen Stromerzeugung müßte sich dies auf die Möglichkeit der Kraft-Wärme-Kopplung sowie ggf. eine “Stützung” der Stromnetze beziehen; letztere Eigenschaft bliebe auch im Falle der Nutzung erneuerbarer Energien vertieft zu untersuchen. Eine derartige Stützung ist dann zu verzeichnen, wenn durch eine verbrauchernahe Stromerzeugung der erforderliche Stromtransport und damit auch die für eine gewährleistete Versorgungssicherheit notwendige übertragungskapazität des Stromnetzes vermindert würde.
Vgl. MCGUIRE et al. 1993, GILSON 1994.
Vgl. MCGUIRER et al. (1993, S. 214); als Funktionalismus wird hier die Auffassung bezeichnet, daß eine industrielle Struktur eine unausweichliche und zugleich die effizienteste Folge der bestehenden technologischen Alternativen und Marktstrukturen sei. Einer derartigen Betrachtung läßt sich aber entgegenhalten, daß weder die Effizienz dieser industriellen Struktur nachgewiesen noch der Prozeß ihrer Entstehung in die Beurteilung miteinbezogen wird.
Vgl. auch Kap. 5.7.4.
Vgl. GILSON 1994.
Vgl. GILSON (1994, S. 238).
Vgl. GILSON (1994, S. 61–150).
Vgl. GILSON (1994, S. 239).
GILSON(1994, S.239)
GILSON (1994, S. 239); Hervorhebung durch M.R.
Vgl. GILSON (1994, S. 94).
Vgl. KLINGENBERG (1916, S. 142).
Vgl. GILSON (1994; S. 125).
Vgl. KLINGENBERG 1914, KLINGENBERG 1916.
Vgl. GILSON (1994, S. 108).
Vgl. GILSON (1994, S. 109ff.).
Vgl. insb. KLINGENBERG (1916, S. 298), SCHUTZER 1916.
Die Kontroverse wird in besonderem Maße in o.V. 1916 deutlich; im Rahmen der Hauptversammlung der Vereinigung der Elektrizitätswerke wurde der Vorschlag KLINGENBERGs einer staatlichen zentralen Elektrizitätsversorgung diskutiert. Insbesondere wurde die Stichhaltigkeit der vorgelegten Berechnungen und der zugrundeliegenden Annahmen bezweifelt. Die Versammlung stellte sich schließlich auf die Seite der Gegner des Vorschlags, wenngleich eine Zentralisierung der ElektrizitätsWirtschaft nicht bekämpft wurde, vielmehr eine organische Weiterentwicklung der bestehenden Elektrizitätswerke gefordert wurde.
Anfrage des Reichskohlenrates an die Mitglieder des Technisch-Wirtschaftlichen Sachverständigen-Ausschuß für Brennstoffverwendung vom 12.3.1921, zitiert nach GILSON (1994, S. 129).
Dies wird insbesondere aus den Ausführungen von Dr. VOIGT in o.V. (1916, S. 709f) deutlich, in denen der Redner der Großkraftwirtschaft — gemäß den Plänen KLINGENBERGs — das Konzept von Nahkraftwerken gegenüberstellt und darauf hinweist, daß „was die Klingenbergschen Großkraftwerke gegen die kleineren Nahkraftwerke voraushätten, sie auf der anderen Seite durch die 100.000 V-Leitungen verlören. Es sei somit eine wirtschaftliche Gleichheit zwischen den Klingenbergschen Fernkraftwerken und dem vom Redner [Voigt, M.R.J aufgestellten System der Nahkraftwerke zu erwarten.“ (a.a.O., S. 710).
Vgl. GILSON (1994, S. 132ff).
So stellt ROESSLER 1916 dar, wie für die damalige Provinz Ostpreußen durch den Provinziallandtag allgemeine Grundsätze und Vorschriften zur Errichtung von überlandwerken aufgestellt wurden, um eine „ Verzettelung der Elektrizitätserzeugung“ zu verhindern; vgl. auch die Ausführungen von Baurat ZELL über die staatliche Elektrizitätspolitik in Bayern in o.V. (1916, S. 710). Auch FISCHER 1916 verdeutlicht, wie in wichtigen Bundesstaaten des Deutschen Reichs sowie im europäischen Ausland eine Aufhebung dezentraler Versorgungsstrukturen durch eine entsprechend koordinierende und im Einzelfall auch durch Verstaatlichung eingreifende Elektrizitätspolitik geplant wurde.
Vgl. GILSON (1994, S. 142).
Vgl. ALTNER et al. (1995, S. 205ff).
Vgl. WELLER 1997.
Vgl. HOFF et al. 1996.
Vgl. z.B. STOTZ/BROSSMANN 1995; dort wird die beträchtliche Dezentralisierung der Stromversorgung in den Neuen Bundesländern Deutschlands seit der Wiedervereinigung thematisiert. Dies verdeutlicht, daß Verriegelungssituationen über historisch ausreichend lange Zeiträume nicht stabil sein müssen.
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Reichel, M. (1998). Lock-Out vom Typ A im Falle dezentraler Energieerzeugungsformen. In: Markteinführung von erneuerbaren Energien. Studien zum internationalen Innovationsmanagement. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08123-4_7
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