Zusammenfassung
Das Unternehmen1 kann als soziales System2 interpretiert werden, an dem sich Personen beteiligen, um bestimmte Ziele zu erreichen. Die Entscheidung über eine Beteiligung am Unternehmen wird aus einem individuellen Nutzen-Kosten-Kalkül heraus getroffen. Nutzen wird dadurch gestiftet, daß individuelle Ziele erreicht werden (Anreize), Kosten entstehen den Personen durch die Gegenleistungen (Beiträge), die sie zum Unternehmen leisten müssen.3 Die am Unternehmen aufgrund spezifischer Anreize beteiligten Personen können nach der Art ihrer Beiträge bzw. nach ihren Interessen zu Gruppen — sogenannten Interessengruppen — zusammengefaßt werden. Zu diesen Interessengruppen gehören demnach (siehe Abbildung 2–1):
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Eigentümer, die dem Unternehmen dauerhaft finanzielle Mittel zur Verfugung stellen und dafür eine bestimmte Verzinsung erwarten;
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Gläubiger, die dem Unternehmen zeitlich begrenzt finanzielle Mittel zur Verfugung stellen und dafür Zins- und Tilgungsleistungen fordern;
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Abnehmer, die dem Unternehmen Zahlungen für den Bezug von Gütern und Dienstleistungen erbringen;
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Führungskräfte, die für eine entsprechende Entlohnung die Führung des Unternehmens übernehmen;
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Mitarbeiter, die dem Unternehmen Arbeitsleistungen zur Verfügung stellen und dafür Löhne und Gehälter erwarten;
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Lieferanten, die dem Unternehmen für ein entsprechendes Entgelt Materialien und Dienstleistungen zur Verfügung stellen sowie
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der Staat und die Gesellsehaft, die dem Unternehmen die Grundlage wirtschaftlichen Handelns schaffen und dafür Gegenleistungen in Form von Steuern und anderen Beiträgen erwarten.
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Referenzen
Vgl. einen Überblick über verschiedene Theorien des Unternehmens und der Unternehmensfuhrung bei Wunderer, R. (1993), S. 639.
Vgl. zur allgemeinen Systemtheorie die Arbeiten des Biologen VON BERTALANFFY [vgl. Bertalanffy, L. v. (1951)] sowie zur Anwendung der Systemtheorie in der Betriebswirtschaftslehre Meffert, H. (1971), S. 174 ff.; Hahn, D. (1996), S. 8 ff.; Alewell, K., Bleicher, K., Hahn, D. (1971), S. 159 f. Unter einem System wird die geordnete Gesamtheit von Elementen verstanden, zwischen denen Beziehungen bestehen [vgl. Bertalanffy, L. v. (1968), S. 54 f.; Bleicher, K. (1970), S. 3]. Davon ausgehend wird das Unternehmen als “ein von Menschen geschaffenes, dynamisches, offenes und zielorientiertes System so-zio-technischer Art” [Hungenberg, H. (1995), S. 19] verstanden.
Vgl. March, J. G., Simon, H. A. (1958), wobei die Ursprünge dafür in der Arbeit von Barnard, C. I. (1938) zu finden sind. Vgl. ferner Cyert, R. M., March, J. G. (1963), S. 27; Wolff, B. (1995), S. 13.
Vgl. zum Begriff der Unternehmensführung als Prozeß Hahn, D. (1996), S. 33 ff, Hungenberg, H. (1995), S. 24 ff. Vgl. zu den theoretischen Grundlagen des Führungsprozesses Heinen, E. (1971), S. 429 ff.; Heinen,' E (1976); Heinen, E. (1982); Rühli, E. (1973), S. 80 f.; Griem, H. (1968), S. 57 ff. Vgl. unterschiedliche Darstellungsmöglichkeiten des Führungsprozesses bei Hahn, D. (1993), Sp. 3186 f.; Wild, J. (1982), S. 148 ff; Drucker, P. F. (1970), S. 419 ff Vgl. ferner Steinmann, H., Schreyögg, G. (1993), S. 5 ff; Macharzina K (1995), S. 34 ff. Einige Autoren geben allerdings zu beachten, daß Führungsprozesse in der Realität kaum in der idealisierten Form vorkommen würden [vgl. Witte, E. (1968), S. 625 ff; Simon, H. A. (1976); Hauschildt, J., Petersen, K. (1987); Witte, E., Hauschildt, J., Grün, O. (1988)]. In diesem Zusammenhang wird von der Falsifikation des Phasentheorems gesprochen [vgl. Welge, M. K., Al-Laham, A. (1992), S. 38]. Vielmehr ließe sich in der Unternehmenspraxis ein inkrementelles Vorgehen beobachten [vgl. Quinn, J. B. (1988), S. 95, 104]. MINTZBERG spricht in diesem Zusammenhang von unternehmensbezogenen Lernprozessen [vgl Mintz-berg, H. (1989), S. 215].
Schmidt, R. H. (1983), S. 26. CYERT/MARCH formulieren ebenfalls treffend: “People (i.e. individuals) have goals, collectivities of people do not.”[Cyert, R. M, March, J. G. (1963), S. 26.] Vgl. ähnlich Staehle, W. H. (1994), S. 412 ff.
Vgl. zu der Auffassung des Unternehmens als Instrument, dessen sich natürliche Personen bedienen, um ihre eigenen Ziele zu erreichen (agency-Konzept): Schmidt, R. H. (1983), S. 26 ff.
Vgl. die Darstellung der hier verwendeten Sichtweise von Unternehmenszielen sowie eine in der Vergangenheit andere Auffassung bei Schmidt, R. H., Terberger, E. (1996), S. 11 ff., 38 ff.
Vgl. zum methodologischen Individualismus Wolff, B. (1995), S. 25 sowie Terberger, E. (1994), S. 83 f.
Vgl. zur Annahme der individuellen Nutzenmaximierung Wolff, B. (1995), S. 22 f.
Es bedeuten: E Erwartungswert W Wert der Beziehung zum Unternehmen Ut Nutzen in Periode t K,
Diese allgemeine Vorgehensweise lehnt sich an die spezielle Art des intertemporalen Nutzen- bzw. Kostenvergleichs an, der durch das Kapitalkostenkonzept beschrieben wird. Vgl. zum Kapitalkostenkonzept exemplarisch Ballwieser, W. (1992), S. 123 ff.; Brealey, R. A., Myers, S. C. (1991), S. 13.
Zu einer näheren Erläuterung des Wertes des Anteilsbesitzes bzw. des Shareholder Values vgl. Abschnitt 2.2. dieses Kapitels.
Vgl. Bühner, R. (1992), S. 32 f. Diese Vermutung wird gestützt durch den steigenden Einfluß institutioneller Anleger. Vgl. ebenfalls Bühner, R. (1992), S. 32 f.
Vgl. dazu Williamson, O. E. (1962), S. 31 ff. WILLIAMSON leitet diese Motive aus einer Reihe psychologischer und soziologischer Studien und Theorien ab. Umgesetzt werden diese Motive des Managements durch eine entsprechende Unternehmenspolitik.
Dabei ist jedoch zu beachten, daß durch diese kostensteigernde Unternehmenspolitik ein Mindestgewinn nicht unterschritten wird, um den eigenen Arbeitsplatz nicht zu geföhrden.Vgl. zu diesem Modell Williamson, O. E. (1964), S. 31 ff. Die Ausdehnung des Personalbestandes erhöht die Zahl der Mitarbeiter, die dem Manager unterstellt sind. Hängt die hierarchische Stellung von der Anzahl unterstellter Mitarbeiter ab, steigt dadurch die hierarchische Stellung und das Ansehen sowie gegebenenfalls das Einkommen des Managers. Darüber hinaus fördert dies die Sicherheit seines Arbeitsplatzes, wenn angenommen wird, daß die Gefahr der Auflösung eines Unternehmensbereiches mit zunehmender Größe sinkt. Geldwerte Vorteile, wie z.B. Dienstwagen, aufwendige Büroausstattungen, Spesenrahmen, Geschäftsreisen etc. sind aus Sicht des Managers zweckgebundene Einkommensbestandteile, die jedoch aus steuerlichen Gründen und wegen ihrer geringen Wahrnehmbarkeit durch Aktionäre Vorteile gegenüber höheren Gehaltsforderungen besitzen.
Vgl. Marris, R. (1964), S. 28 ff.
Vgl. Baumol, W.J. (1959), S. 27 ff.
Vgl. eine empirische Studie, die das Verhalten von Managern vor diesem Hintergrund untersucht, bei: Balta-gi, B. H„ Griffin, J. M. (1989), S. 579 ff.
Diese Modelle unterstellen, daß das Management an einer Unternehmensexpansion in unterschiedlicher Form interessiert ist, um damit Einkommens-, Macht-, Status-, Prestige- und Sicherheitsziele zu erreichen. Die Interessen der Eigentümer, die in der Maximierung des Börsenwertes bzw. Gewinns bestehen, gehen dabei als Mindestbedingungen bzw. Restriktionen in das Kalkül des Managements ein, um den eigenen Arbeitsplatz nicht zu gefährden. Vgl. eine zusammenfassende Darstellung einiger Arbeiten der Theorie des Managerialismus bei Böhm, J. (1992), S. 111 ff.
Die Vertretung der Mitarbeiter im Aufsichtsrat wird durch die Mitbestimmungsgesetze geregelt. Im folgenden stehen die Principal-Agenten-Beziehungen zwischen Eigentümern und Management sowie zwischen Mitarbeitern und Management im Vordergrund. Aus diesem Grund wird der Aufsichtsrat grundsätzlich als homogenes Gremium angesehen. Ist jedoch eine differenzierte Betrachtung des Aufsichtsrats aufgrund unterschiedlicher Interessen von Eigentümern und Mitarbeitern nötig, wird dem Rechnung getragen.
Vgl. zur Haftung des Aufsichtsrats Potthof, E., Trescher, K. (1995), S. 270 ff. Vgl. dennoch zur geringen Bedeutung der Aufsichtsratshaftung Hommelhoff, P. (1995), S. 11 ff.
Vgl. zu den Interessen der Mitarbeiter ausführlich Janisch, M. (1993), S. 166 ff. sowie die dort angegebene Literatur.
Eine Standortverlagerung des Unternehmens ist dann nicht im Interesse des Mitarbeiters, wenn die örtliche Bindung zum Verlust seines Arbeitsplatzes und somit vorerst zum Verlust der Einkommenserzielung führt.
Vgl. die Diskussion von Bankinteressen bei Böhm, J. (1992), S. 136 ff.
Vgl. Meffert, H. (1991), S. 133 ff. Vgl. entgegen dieser Auffassung die These der Instrumentalisierung des Kunden als Nachfrager von Produkten, für die das Unternehmen wünscht, daß die Kunden sie nachfragen [vgl. Janisch, M. (1993), S. 175 f.].
Vgl. Janisch, M. (1993), S. 177 f.
Vgl. Henzler, H. A, Späth, L. (1995), S. 148 f.
Vgl. Hax, H. (1993), S. 772. HAX spricht davon, geeignete Anreiz-, Kontroll- und Sanktionsmechanismen zu schaffen.
Vgl. Rappaport, A. (1986), S. 51.
Der Wert des Unternehmens trägt somit subjektiven Charakter [vgl. Münstermann, H. (1965), S. 21 ff.]. Vgl. eine bis dahin andere Auffassung bei Mellerowicz, K. (1952), S. 12 f. In der Literatur werden drei Ausprägungen des Wertes des Unternehmens diskutiert. Vgl. dazu einen Überblick bei Hutzschenreuter, T. (1995), S. 6 ff.
Die theoretisch richtige Bewertungsbasis bildet die Summe des heutigen Wertes der zukünftigen Nettozahlungen (nach Steuern), die den Kapitalgebern zufließen [vgl. Helbling, C. (1990), S. 534 f.; Günther, T. (1994), S. 14 ff.]. Aufgrund der mangelnden Praktikabilität, unter anderem wegen der Heterogenität der Kapitalgeber z. B. hinsichtlich ihrer Steuerprogression [vgl. Günther, T. (1994), S. 14 ff.], und der Unsicherheit dieser Bewertungsbasis wird die Ermittlung des Wertes des Unternehmens auf Basis der erwarteten periodischen Einzahlungsüberschüsse vorgenommen [vgl. Helbling, C. (1990), S. 534 f.]. Hierbei werden jedoch nur Unternehmenssteuern berücksichtigt.
Vgl. Rappaport, A. (1986); Copeland, T., Koller, T., Murrin, J. (1994). Vgl. weitere Ansätze zur Ermittlung des Unternehmenswertes als Corporate Value und Shareholder Value bei Fruhan, W. E. (1979) sowie das Konzept des “Economic Value Added” von STERN/STEWART in Stewart, G. B. III (1990). Einen Überblick zu den genannten Konzepten liefert REIMANN. Vgl. Reimann, B. C. (1988), S. 12 ff.
Vgl. Dellmann, K. (1994), S. 142; Copeland, T., Koller, T., Murrin, J. (1994), S. 170.
Vgl. die zuvor genannten Quellen.
Vgl. exemplarisch und überblicksweise zu den Eigenkapitalkosten und dem Diskontierungssatz Freygang, W. (1993).
Es bedeuten: SV Shareholder Value Et Einzahlungen der Eigentümer in der Periode t At Auszahlungen der Eigentümer in der eriode t i Eigenkapitalkosten t Laufende Periode.
Vgl. ausführlich zum Konzept des Stakeholder Value Janisch, M. (1993).
Vgl. einen Versuch, Probleme des Stakeholder Approaches mit Hilfe der Principal-Agent-Theorie zu untersuchen, bei: Spremann, K. (1989), S. 742 ff.
Es bedeuten: STV Stakeholder Value Uit Nutzen der Anspruchsgruppe i in der Periode t Kit Kosten der nspruchsgruppe i in der Periode t r; Zeitpräferenzrate der Anspruchsgruppe i t Laufende Periode i etrachtete Anspruchsgruppe N Anzahl der Anspruchsgruppen.
Vgl.Harsanyi,J.C.(1982),S.39ff.
Vgl. in ähnlicher Form Schmidt, R. H.(1983), S. 26 f. Der Betriebswirt kann die Ziele, von denen ausgehend die Aussagen der Betriebswirtschaftslehre abgeleitet werden, nicht ableiten. SCHMIDT formuliert treffend: Die Betriebswirtschaftslehre hat “keinen Zugang zu irgendwelchen Quellen der Erkenntnis, aus denen sich Geltungsansprüche herleiten ließen” [Schmidt, R. H. (1983), S. 27].
Einschränkend ist ein Problem zu berücksichtigen, daß die Maximierung des Shareholder Values eines einzelnen Unternehmens in Frage stellt. Dieses Problem resultiert aus dem Zusammenhang der Renditen unterschiedlicher Aktien. Durch Korrelation der Renditen ist es dem Anleger möglich, Risiko zu vernichten, indem er ein diversifiziertes Portfolio verschiedener Anlagen hält. Dieser Zusammenhang führt zum two-funds-separation-Theorem nach TOBIN [vgl. Tobin, J. (1958), S. 65 ff.] und zum CAPM. Im Ergebnis halten alle Anleger eine Kombination aus risikofreier Anlage und Marktportfolio. Das Marktportfolio enthält alle am Markt mit Risiko behafteten Anlagen entsprechend ihres Wertanteils am Gesamtmarkt. Wenn dies eine realistische Darstellung der Anlagestruktur ist, wären die Anleger nicht an der Rendite bzw. dem Kurs der einzelnen Aktie interessiert, sondern an der Marktrendite und somit an der allgemeinen Entwicklung des. Aktienmarktes. Die Entlohnung des Managers für die Steigerung des Aktienkurses eines Unternehmens muß dann nicht mehr im Interesse des Anlegers sein, da diese Aktienkurssteigerung mit einer Aktienkursminderung eines anderen Unternehmens einhergehen kann, wenn sich die Manager Wettbewerbsvorteile und damit Shareholder Value gegenseitig wegkonkurrieren [vgl. Miller, M. (1994), S. 32 ff.; Prahalad, C. K. (1994), S. 40 ff.].
Vgl. Pfeffer, J., Salancik, G. R. (1978).
Vgl. Schmidt, R.H. (1983), S. 27.
Vgl. dazu Hutzschenreuter, T. (1995), S. 36 ff.
In einer Marktwirtschaft stehen Unternehmen in Konkurrenz um Kunden und Ressourcen. Das Überleben des Unternehmens ist von seiner Wettbewerbsfähigkeit um diese zwei Faktoren abhängig. Ziele für Unternehmen müssen deshalb das Unternehmen auf Absatz- und Ressourcenmärkte ausrichten. Diese Ausrichtung stellt in einer Marktwirtschaft die entscheidende Grundlage fiir das Handeln von Unternehmen dar. Vgl. Lei-pold, H., Schüller, A. (1986); Bleicher, K. (1994), S. 316 ff. CZUBEK weist daraufhin, daß Unternehmens-ziele und Wirtschaftsordnung in gegenseitiger Wechselwirkung stehen [vgl. Czubek, G. (1968), S. 10]. Daraus leitet sich die Orientierung der Ziele für das Unternehmen an der Wirtschaftsordnung ab. Daneben müssen Ziele im Einklang mit geltendem Recht stehen, wozu die vom Staat formulierten Gesetze sowie die meist implizit in einer Gesellschaft anerkannten Normen sozialen Zusammenlebens gehören. Nur wenn die Mehrheit der Wirtschaftssubjekte dieses Recht beachtet, sind die Voraussetzungen für wirtschaftliches Handeln erfüllt. Wirtschaftliches Handeln bedarf nämlich eines Grundkonsenses über bestimmte einzuhaltende Normen, da ohne diesen Grundkonsens die Transaktionskosten wirtschaftlichen Handelns ins Unendliche steigen. Vgl. Hax, H. (1993), S. 776 f. Neben der inhaltlichen Ausgestaltung sind Ziele für Unternehmen in einer ganz bestimmten Form festzulegen. Zu den formalen Anforderungen gehören Klarheit, Eindeutigkeit, Vollständigkeit und Operationalität. Mit der Erfüllung dieser Anforderungen soll sichergestellt werden, daß jegliches Handeln im Hinblick auf die Erreichung der Ziele beurteilt werden kann. Diesem Ideal wird wahrscheinlich nie vollständig entsprochen werden können, da die Unsicherheit über bestimmte interne und externe Variablen in faktisch jeder Entscheidungssituation vorhanden ist. Vgl. grundlegend zur Klassifizierung von Zielen Heinen, E. (1976). Vgl. zu Anforderungen an Ziele insbesondere Heinen, E. (1976), S. 115 ff.
In einer sozialen Marktwirtschaft muß ein Interessenausgleich nicht auf dem Markt, sondern kann auch über gesellschaftlichen Ausgleich erfolgen. Märkten sollte ein ordnungspolitischer Rahmen gegeben werden, der eben nicht versucht, sozialen Ausgleich zu erzeugen, sondern der die optimale Ressourcenallokation ermöglicht, von der ausgehend Umverteilungen erfolgen können.
Die Rechtsform kennzeichnet den rechtlichen Rahmen des Unternehmens und ist die Grundlage für dessen externe und interne Delegationsbeziehungen [vgl. Kolbeck, R. (1993), Sp. 3741]. Aktiengesellschaften sind juristische Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet diese mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Haftung der Eigentümer ist auf ihre Einlage beschränkt [vgl. Wöhe, G. (1993), S. 352 f.].
Vgl. eine andere Definition des Begriffs “Unternehmensfuhrung” exemplarisch bei Hahn, D. (1996), S. 40. Demnach ist die Unternehmensfuhrung durch eine Sach- und eine Verhaltensdimension gekennzeichnet. Vgl. zur Sachdimension der Unternehmensfuhrung Macharzina, K. (1995), S. 163 ff. sowie zur Verhaltensdimension Staehle, W. H. (1994), S. 135–572. Vgl. zur Einteilung der Sachdimension in die Führungsbereiche Normative Unternehmensfuhrung, Strategische Unternehmensfuhrung und Operative Unternehmensfuhrung Bleicher, K. (1995a), S. 21 ff. Vgl. zu den Inhalten der Teilbereiche der Unternehmensfuhrung Bleicher, K. (1991a). ziele und Wirtschaftsordnung in gegenseitiger Wechselwirkung stehen [vgl. Czubek, G. (1968), S. 10]. Daraus leitet sich die Orientierung der Ziele für das Unternehmen an der Wirtschaftsordnung ab. Daneben müssen Ziele im Einklang mit geltendem Recht stehen, wozu die vom Staat formulierten Gesetze sowie die meist implizit in einer Gesellschaft anerkannten Normen sozialen Zusammenlebens gehören. Nur wenn die Mehrheit der Wirtschaftssubjekte dieses Recht beachtet, sind die Voraussetzungen für wirtschaftliches Handeln erfüllt. Wirtschaftliches Handeln bedarf nämlich eines Grundkonsenses über bestimmte einzuhaltende Normen, da ohne diesen Grundkonsens die Transaktionskosten wirtschaftlichen Handelns ins Unendliche steigen. Vgl. Hax, H. (1993), S. 776 f. Neben der inhaltlichen Ausgestaltung sind Ziele für Unternehmen in einer ganz bestimmten Form festzulegen. Zu den formalen Anforderungen gehören Klarheit, Eindeutigkeit, Vollständigkeit und Operationalität. Mit der Erfüllung dieser Anforderungen soll sichergestellt werden, daß jegliches Handeln im Hinblick auf die Erreichung der Ziele beurteilt werden kann. Diesem Ideal wird wahrscheinlich nie vollständig entsprochen werden können, da die Unsicherheit über bestimmte interne und externe Variablen in faktisch jeder Entscheidungssituation vorhanden ist. Vgl. grundlegend zur Klassifizierung von Zielen Heinen, E. (1976). Vgl. zu Anforderungen an Ziele insbesondere Heinen, E. (1976), S. 115 ff. 47 In einer sozialen Marktwirtschaft muß ein Interessenausgleich nicht auf dem Markt, sondern kann auch über gesellschaftlichen Ausgleich erfolgen. Märkten sollte ein ordnungspolitischer Rahmen gegeben werden, der eben nicht versucht, sozialen Ausgleich zu erzeugen, sondern der die optimale Ressourcenallokation ermöglicht, von der ausgehend Umverteilungen erfolgen können.
Vgl. Terberger, E. (1994), S. 51 f. Durch diese Betrachtung wandelt sich der Gutsbegriff vom stofflichen zum Verhaltens- bzw. handlungsbedingten Gut [vgl. Terberger, E. (1994), S. 54]. Für jedes Gut können vier Arten von Verfügungsrechten unterschieden werden [vgl. Alchian, A. A., Demsetz, H. (1972), S. 783]: Recht zur Nutzung des Gutes, Recht zur Veränderung des Gutes, Recht zur Aneignung der Gewinne und Verluste, die aus der Nutzung des Gutes entstehen, Recht zur Veräußerung der ersten drei Rechte bzw. zur Veräußerung des Gutes (Liquidationsrecht). Durch die Betrachtung der einzelnen Verfügungsrechte folgt, daß nunmehr Teile eines Gutes, nämlich Einzelrechte bzw. Bündel an Einzelrechten ausgeübt, gehandelt und übertragen werden können. Mit der Betrachtung von Verfügungsrechten beschäftigt sich die Property-Rights-Theorie. Vgl. Coase, R. (1960); Alchian, A. A. (1965); Demsetz, H. (1967). Vgl. ferner Furubotn, E. G., Pejovich, S. (1972) sowie zu älteren Wurzeln Schneider, D. (1987), S. 485–490.
Vgl. Picot, A. (1981), S. 256; Picot, A., Michaelis, E. (1984), S. 255 f.
Vgl. eine ähnliche Einteilung bei FAMA und JENSEN, die das Recht auf decision management, das bei den Managern liegt, und das Recht auf decision control, das bei den Eigentümern liegt, unterscheiden [vgl. Fama, E. J., Jensen, M. C. (1983), S. 303 f.].
Der Gesetzgeber schränkt durch Vorschriften zur Höchstausschüttung zum einen das Recht auf die Aneignung bzw. Verwendung von Gewinnen ein, zum anderen beschränkt er aber auch die Möglichkeiten opportunistischen Verhaltens der Eigentümer gegenüber Gläubigern.
Vgl. zu diesen Annahmen Schumann, J. (1987), S. 177 f.
Vgl. zu den Folgen vollkommener Bedingungen für die Wirtschaftlichkeit von Unternehmen exemplarisch Richter, R. (1991), S. 400 f. Das Unternehmen interessiert unter diesen Bedingungen lediglich als Produktionsfunktion [vgl. Richter, R. (1991), S. 398]. Es wird als technische Einheit angesehen, in der Inputs in Output transferiert werden, um einen maximalen Gewinn zu erzielen [vgl. Henderson, J. M., Quandt, R. E. (1971), S. 52].
Vgl. Terberger, E. (1994), S. 20.
Als Ausgangspunkt der Betrachtung des Unternehmens unter unvollkommenen Bedingungen kann die Arbeit von COASE angesehen werden [vgl. Coase, R. (1937)], der untersucht, warum Unternehmen überhaupt existieren, wenn doch der Markt mit seinem Preismechanismus eine ausreichende Koordination wirtschaftlichen Handelns sicherstelle [vgl. Schanze, E. (1986), S. 207 ff; Bössmann, E. (1981), S. 667 ff.]. COASE begründet die Existenz von Unternehmen damit, daß beim Tausch von Gütern Transaktionskosten anfallen [vgl. Coase, R. (1937), S. 390], die auch als “Reibungsverluste” auf Märkten bezeichnet werden [vgl. Richter, R. (1994), S. 5; Arrow, K. J. (1969), S. 48]. COASE beschreibt Transaktionskosten in der folgenden Form: “In order to carry out a market transaction it is necessary to discover who it is that one whishes to deal with, to inform people that one wishes to deal and on what terms, to conduct negotiations leading up to a bargain, to draw up the contract, to undertake the inspection needed to make sure that the terms of the contract are being Beziehungen ergeben. Wer Principal und wer Agent ist, hängt von der konkreten Handlung ab. Grundsätzlich ist derjenige der Agent, der durch seine Handlung nicht nur seinen eigenen sondern auch den Nutzen des Auftraggebers beeinflußt, wobei seine Entscheidungen und Handlungen nur zum Teil durch den Auftraggeber beobachtbar und richtig zu beurteilen sind. Principal ist derjenige, filr den gehandelt wird. Vgl. dazu Spremann,K. (1988), S. 623. 65 Vgl. Breid,V. (1995), S. 824. observed, and so on. These operations are often extremely costly, sufficiently costly at any rate to prevent many transactions that would be carried out in a world in which the pricing system worked without cost” [Coase, R. (1960), S. 15]. TERBERGER sieht in diesem Zitat die gesamte Grundidee des Neo-Institutionalismus versteckt [vgl. Terberger, E. (1994), S. 80]. Aufgrund von Transaktionskosten bilden Märkte und Unternehmen alternative Koordinationsmechanismen, wobei die Wahl einer dieser beiden Formen bzw. von Kombinationen aus beiden unter dem Aspekt der geringsten Transaktionskosten erfolgt bzw. erfolgen sollte [vgl. grundlegend Williamson, O. E. (1975); vgl. ferner Windsperger, J. (1985) S 212]
Vgl. Richter, R. (1994), S. 2.
Vgl. diesen Gedankengang bei TERBERGER, die Opportunismus als Folge von Informationsasymmetrie herausarbeitet [vgl. Terberger, E. (1994), S. 66 ff.].
Vgl. zum Begriff des Opportunismus Williamson, O. E. (1985), S. 47 f. sowie dessen frühere Begriffsfa.-sung bei Williamson, O. E. (1975), S. 26.
Vgl. grundlegend zur Principal-Agent-Theorie, deren Gegenstand Delegationsbeziehungen sind: Ross, S. A. (1973); Holmström, B. (1979); Stiglitz, J. E. (1974); Jensen, M. C, Meckling, W. H. (1976), S. 305 ff. sowie als Übersichtsdarstellung Franke, G. (1993), Sp. 37 ff.; Wenger, E, Terberger, E. (1988), S. 506 ff.; Eisen-hardt, K. M. (1989), S. 57 ff.; Eischen, R. (1991), S. 1002 ff.
Vgl. Hartmann-Wendeis, T. (1992), Sp. 73.
Delegationen sind Ausdruck der Arbeitsteilung zwischen Individuen und der Spezialisierung einzelner Wirtschaftssubjekte auf bestimmte Tätigkeiten in einem Wirtschaftssystem. Der Grund filr Arbeitsteilung liegt in der Unmöglichkeit perfekter Rationalität und, damit eingeschlossen, perfekter Fähigkeiten des einzelnen Individuums.
Im Beziehungsgeflecht eines Unternehmens können sich durchaus wechselseitige Principal-Agent-Beziehungen ergeben. Wer Principal und wer Agent ist, hängt von der konkreten Handlung ab. Grundsätzlich ist derjenige der Agent, der durch seine Handlung nicht nur seinen eigenen sondern auch den Nutzen des Auftraggebers beeinflußt, wobei seine Entscheidungen und Handlungen nur zum Teil durch den Auftraggeber beobachtbar und richtig zu beurteilen sind. Principal ist derjenige, filr den gehandelt wird. Vgl. dazu Spremann,K. (1988), S. 623.
Vgl. Breid,V. (1995), S. 824.
Die Verteilung, unvollständige Definition und Nichtexistenz von Verfügungsrechten können zum Entstehen externer Effekte führen. Die Property-Rights-Theorie trifft Aussagen über die Wirkung bestimmter Verteilungen der Verfügungsrechte auf einzelne Subjekte. Dabei wird davon ausgegangen, daß jeder Akteur im Rahmen der ihm eröffneten Handlungsmöglichkeiten sein Eigeninteresse verfolgt. Daraus wird geschlossen, daß eine Verteilung der Verfügungsrechte auf mehrere Individuen zu Ineffizienzen führt, da die einzelnen immer nur zum Teil von den Folgen ihrer Handlungen betroffen sind, und somit diese Folgen auch nur zum Teil in das Nutzenkalkül der Individuen eingehen. Als Beispiel könnte man anführen, daß zu erwarten sei, daß der Besitzer einer Maschine mit dieser sorfältiger umgeht als ein angestellter Arbeiter. Obwohl in beiden Fällen den handelnden Individuen die Folgen der (Nicht)Sorgsamkeit bekannt sind, ergibt sich aufgrund der Verfügungsrechtsstruktur eine andere wirtschaftliche Nutzung. ALCHIAN/DEMSETZ folgern aus diesem Grund und aus dem Umstand der NichtZurechenbarkeit des Gesamtergebnisses auf den Einzelbeitrag der Teammitglieder, die Verfügungsrechte in einer Hand zu konzentrieren, um maximale wirtschaftliche Effizienz zu erzielen [vgl. Alchian, A. A., Demsetz, H. (1972), S. 781 f.]. Dagegen kann allerdings zweierlei eingewendet werden: Eine Verteilung von Verfügungsrechten auf mehrere Akteure ist mit Spezialisierungsgewinnen verbunden, die den Effizienzverlusten einer Verdünnung der Verfügungsrechte entgegenstehen. Zum anderen ist der Motivationseffekt, der mit der Streuung der Verfügungsrechte verbunden ist, nicht zu vernachlässigen. Auf den letzten der beiden Aspekte weist SCHANZ hin [vgl. Schanz, G. (1990), S. 262 f.].
Vgl. Kreps, D. M. (1990), S. 202 ff. Im Falle einer Nutzensteigerung durch die Handlung eines anderen spricht man von positiven externen Effekten, im Falle einer Nutzensenkung von negativen externen Effekten.
Vgl. Coase, R. (1960). Diese Aussage wird auch als das “Coase-Theorem” bezeichnet. Eine vollständige In-ternalisierung findet allerdings nur statt, wenn der Preismechanismus reibungslos funktioniert. Zu der Behauptung, daß sowohl die Ausgestaltung als auch die Verteilung der Verfügungsrechte auf bestimmte Personen das menschliche Verhalten beeinflussen, gelangen die Vertreter der Property-Rights-Theorie aufgrund der Annahme, daß eine bestimmte institutionelle Struktur ganz spezifische Handlungsanreize setzt. Die Folge dieser durch die Struktur der Verfugungsrechte geschaffenen Anreizstruktur ist, daß die Effizienz der Nutzung wirtschaftlicher Güter beeinflußt wird bzw. davon abhängt [vgl. Wenger, E. (1993), Sp. 4496].
Vgl. Coase, R. (1960), S. 15. Externe Effekte sind somit Folge des nicht reibungslos funktionierenden Marktmechanismus’.
Vgl. Jensen, M. C, Meckling, W. H. (1976), S. 308.
Vgl. diese Anforderung mit dem Konzept der minimalen agency costs, die die Differenz aus dem Ergebnis unter vollkommenen Bedingungen (first best) und dem unter unvollkommenen Bedingungen entstehendem Ergebnis (second best) darstellen. Vgl. Jensen, M. C, Meckling, W. H. (1976), S. 308 f. JEN-SEN/MECKLING differenzieren agency costs in Kosten der Überwachung (monitoring costs), die dem Principal entstehen, Kosten der Selbstbindung (bonding costs), die dem Agenten entstehen, und einem residualen Verlust (residual loss) gegenüber der neoklassischen first best-solution. Vgl. weiterhin die Gemeinsamkeiten mit Transaktionskosten, die den agency costs sehr ähnlich sind. Vgl. dazu Terberger, E. (1994), S 77- vgl ferner Williamson, O. E. (1985), S. 21.
Vgl. die Einteilung von agency-Problemen bei Arrow, K. J. (1985); Spremann, K. (1991), S. 621 ff. Unterschiedliche Auffassungen existieren in der Literatur hinsichtlich der Weite des Begriffs “agency-Problem”: Während ARROW primär auf den externen Effekt abstellt, den die Handlungen eines Agenten auf den Nutzen des Principals hervorrufen, muß z.B. für SCHNEIDER ein echtes Beauftragungsverhältnis vorliegen [vgl. Schneider, D. (1992), S. 614 ff., besonders S. 618].
Vgl. zu adverse selection im Überblick Blickle-Liebersbach, M. (1990), S. 16 ff.
Vgl. Akerlof, G. A. (1970). Vgl. weitere adverse selection-Modelle, die Marktauswahlprozesse auf Arbeits-, Versicherungs- und Kapitalmärkten zeigen, bei Spence, A. M. (1974); Stiglitz, J. E. (1975); Jaffee, D. M.! Russell, T. (1976); Rothschild, M., Stiglitz, J. (1976); Salop, J., Salop, S. (1976); Stiglitz, J. E Weiss A (1981).
Zum Signalling vgl. Blickle-Liebersbach, M. (1990), S. 17 sowie die zuvor genannten Quellen.
Angewendet auf den zuvor angesprochenen Gebrauchtwagenmarkt wäre die Zusage einer Garantie ein Instrument des Signalling. Zu beachten ist dabei, daß die Garantiezusage wiederum zu moral hazard führen kann, wenn sie dem Principal, der nunmehr Agent ist, die Möglichkeit eröffnet, durch Verringerung seiner Sorgfalt die Eintrittswahrscheinlichkeit des Garantiefalles und somit das Nutzenniveau des Garantiegebers zu beeinflussen.
Zum Screening vgl. ebenfalls exemplarisch Blickle-Liebersbach, M. (1990), S. 17 f.
Vgl. dazu ausfuhrlich Hucke, A. (1996), S. 37 ff.
Vgl. die Annahmen in bezug auf die Interessen der Eigentümer und die Interessen der Manager in Abschnitt 2.1. dieses Kapitels.
Vgl. Grossman, S. J., Hart, O. D. (1983), S. 9.
Vgl. Rees,R.(1985),S.22.
Vgl. dazu exemplarisch Holmström, B. (1979); Rees, R. (1985); Holmström, B. (1982); vgl. im Überblick die Ausführungen bei Milgrom, P., Roberts, J. (1992), S. 167 ff.
Gordon, J. (1988), S. 2 [Quelle: Williamson, O. E. (1990a), S. 3].
Alchian, A. A., Woodward, S. (1988), S. 67.
Vgl.Pejovich,S.(1990),S.30.
Vgl. diese Charakterisierung von Institutionen und damit auch Verträgen bei Terberger, E. (1994), S. 1.
Vgl. Wolff, B. (1995), S. 38 f.
Vgl. Rau-Bredow, H. (1992), S. 118.
Vgl. zum Standardmodell der Principal-Agent-Theorie Terberger, E. (1994), S. 93 ff.; vgl. ebenfalls die Darstellungen bei Hartmann-Wendeis, T. (1992), Sp. 73 ff; Karmann, A. (1992), S. 559 ff. Das Standardmodell bezieht sich auf ein moral hazard-Problem.
Es bedeuten: E Erwartungswert V Nutzen des Principals U Nutzen des Agenten
Vgl. Terberger, E. (1994), S. 93 f.
Vgl. zur optimalen Risikoteilung in Abhängigkeit der Risikoeinstellungen von Principal und Agent ausführlich Laux, H. (1990), S. 105 ff.
Vgl. Terberger, E. (1994), S. 94.
Vgl. Terberger, E. (1994), S. 96.
Vgl. dazu Laux, H. (1990), S. 105 f. NEWBERRY/STIGLITZ weisen nach, daß sich sharecropping als Kombination der einfachen Verträge ergibt und somit aus Risikoteilungsgesichtspunkten keine Vorteile bietet. Der Grund für sharecropping liegt nun gerade in der Steuerung des Arbeitseinsatzes des Agenten bzw. in unvollkommenen Informationen auf Märkten begründet.
Vgl. zu Anwendungsmöglichkeiten vollständiger und damit inflexibler Verträge Lewis, T. R., Sappington, D. E. M. (1989), S. 69 ff.
Vgl. Williamson, O. E. (1990), S. 52; Hart, O. (1987), S. 758. Vgl. ferner aus der umfangreichen Literatur zur Vertragsgestaltung exemplarisch Hart, O. D. (1991); Hart, O. D. (1987); Hart, O., Holmström, B. (1987); Williamson, O.E. (1979).
Vgl. Terberger, E. (1994), S. 97.
Vgl. zu unvollständigen Verträgen auch Schwartz, A. (1992), S. 278 ff.
Vgl. zum Monitoring exemplarisch Jost, P. J. (1991).
Vgl.Rees,R.(1985),S.6.
Vgl. zum Bonding Jensen, M. C, Meckling, W. H. (1976), S. 325 f.
Dies ist der Fall, wenn der Manager sehr schnell eine ähnliche Arbeit findet.
Vgl. zum Hold up Spremann, K. (1990), S. 568 f.
Vgl. Spremann, K. (1990), S. 569 f.
Vgl. ausfuhrlich Krahnen, J. P. (1991), S. 41–69.
Vgl. dazu auch Alchian, A. A., Woodward, S. (1988).
Vgl. zum Monitoring exemplarisch Jost, P. J. (1991).
Vgl.Rees,R.(1985),S.6.
Vgl. zum Bonding Jensen, M. C, Meckling, W. H. (1976), S. 325 f.
Dies ist der Fall, wenn der Manager sehr schnell eine ähnliche Arbeit findet.
Vgl. zum Hold up Spremann, K. (1990), S. 568 f.
Vgl. Spremann, K. (1990), S. 569 f.
Vgl. ausfuhrlich Krahnen, J. P. (1991), S. 41–69.
Vgl. dazu auch Alchian, A. A., Woodward, S. (1988).
Mit einem kurzfristigen Vertrag soll vor allem die Sanktionsmöglichkeit des Abbruchs der Geschäftsverbindung erhalten bleiben.
Vgl. bei KRAHNEN den Einfluß der Kreditlaufzeit auf das Verhalten des Kreditnehmers bei asymmetrisch verteilten Informationen [Krahnen, J. P. (1988)].
Vgl. zur Diskussion um die verbale und die formale Principal-Agent-Theorie Terberger, E. (1994), S. 89–161.
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Hutzschenreuter, T. (1998). Unternehmensführung im Rahmen von Delegationsbeziehungen. In: Unternehmensverfassung und Führungssystem. Schriftenreihe der Handelshochschule Leipzig. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08121-0_2
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