Zusammenfassung
Im Zivilprozess stehen sich die Kontrahenten mit gegensätzlichen Standpunkten gegenüber. Außergerichtliche Einigungsversuche (mündliche/telefonische Erinnerungen, Mahnung(en) mit Fristsetzung), waren erfolglos. Doch jetzt wird nicht mehr mit Säbel oder Lanze auf dem Turnierplatz gekämpft, sondern mit Anträgen im Gerichtssaal. Die Waffen sind Paragraphen oder Beweismittel. Wer hierauf nicht bauen kann, hat von vornherein verloren. Wie wir schon gesehen haben, können in einem Zivilprozess in der Regel die Prozessgebühr, Verhandlungsgebühr, Beweisgebühr und, sofern die Verhandlungsgebühr nicht entstanden ist, die Erörterungsgebühr berechnet werden. Schauen wir uns nun einmal die Regelgebühren des Rechtsanwalts genauer an.
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Roeser, K. (2000). Mit gekreuzten Klingen: Die Prozessgebühr. In: Die Regelgebühren im Zivilprozess. Prüfung und Praxis für Rechtsanwaltsfachangestellte. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08117-3_2
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