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Part of the book series: DUV Wirtschaftswissenschaft ((DUVWW))

Zusammenfassung

Gebietskörperschaften des Bundes, der Länder und der Kommunen und auch die öffentlichen bzw. kommunalen Unternehmen (Betriebe)1 stehen hinsichtlich der Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben vor den größten finanziellen Herausforderungen in der Geschichte Deutschlands. Schwache Konjunkturimpulse, wachsende Wirtschaftsstrukturprobleme, verstärkt durch eine anhaltend hohe Arbeitslosigkeit, insbesondere in den schwachstrukturierten, ländlichen und altindustriellen, aber auch in bisher prosperierenden Regionen, interne und strukturelle Probleme2 bei den Gebietskörperschaften und — nicht zuletzt — die steigenden Lasten der deutschen Einheit3 lassen die Schere zwischen den Einnahmen und Ausgaben der Gebietskörperschaften in existenzbedrohender Weise auseinanderfallen4. Zwar scheinen die Jahre sehr hoher Haushaltsdefizite der Vergangenheit anzugehören — große Kommunen wie bspw. die Stadt Frankfurt am Main erzielten in den Jahren 1998 und 1999 sogar Haushaltsüberschüsse — temporäre Überschüsse können jedoch nicht als Indiz für eine entspannte Haushaltslage interpretiert werden.

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Literatur

  1. Die von der Betriebswirtschaftslehre entwickelte Unterscheidung zwischen Betrieb und Unternehmung spielt hier keine Rolle. Auch das Kommunalrecht ignoriert diese Unterscheidung, vgl. H. Wöhe, [Einfiihrung], 1996. S. 390.

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  2. U.a. wurden in den Kommunen vielfach überdimensionierte Investitionen getätigt, ohne an die Folgekosten der Finanzierung zu denken, vgl. M.J. Matschke u. Th. Hering, [Kommunale Finanzierung], 1998, S. 41.

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  3. Seit Anfang 1990 - und insbesondere im Zuge der deutschen Wiedervereinigung - hat sich nach einer längeren Phase der K nsolidierung die Situation der öffentlichen Haushalte in Deutschland drastisch verschlechtert. Verglichen mit 1989 erreichte die Verschuldung der Gebietskörperschaften im Frühjahr 1996 eine Größenordnung von 2 Bio. DM, vgl. E. Meister, [Moderne Finanzinstrumente], 1996. Diese Negativentwicklung begann jedoch bereits lange vor der Wiedervereinigung, vgl. K.U. Rudolph, [Zur privaten Finanzierung], 1994, S. 92. Die Wiedervereinigung hat aber die bereits bestehenden finanziellen Ungleichgewichte insb. zu Lasten der Kommunen weiter verschärft.

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  4. Vgl. U. Kirchlroff, [Umbruch], 1995. S. 3.

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  5. U.a. wird das Gewerbekapital seit dem 01.01.1998 nicht mehr besteuert, der Abschnitt III (12, 13) GewStG ist aufgehoben.

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  6. Vgl. B.J. Schneider, [Not], 1996, S. 173–180.

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  7. Vgl. H. Karrenberg u E. Münstermann, IGemeindefrnanzbericht], 1999, S. 187 f. Die Einnahmeverluste für die kommunalen Haushalte werden aufjährlich 8 bis 10 Mrd. DM geschätzt, vgl. ebenda S. 187.

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  8. Vgl. U. Kirchhoff, [Umbruch], 1995, S. 3. Städte, Gemeinden und Kreise haben die Möglichkeit, über Gebühren und Abgaben die Haushaltslage spürbar aufzubessern. weitgehend ausgeschöpft. Steuererhöhungen bei Bund und Ländern behindern ferner den volkswirtschaftlichen Aufschwung.

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  9. Vgl. Deutsche Bundesbank, [Staatsverschuldung], 1997, S. 17–32, vor allem die finanzpolitischen Schluß- folgerungen auf den Seiten 30–32. Dennoch hat die Verschuldung der Kommunen im Jahr 1999 weiter zugenommen, vgl. Deutsche Bundesbank, [Öffentliche Verschuldung], 1999, S. 9. Voraussichtlich erhöht sich die Verschuldung der Kommunen in 1999 um 2,7 Mrd. DM, vgl. A. Schrinner, [Schuldenberge], 1999, S. 14.

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  10. Vgl. H. Karrenberg u. E. Münstermann, [Gemeindefinanzbericht], 1999, S. 153 ff. Die kommunalen Infrastrukturinvestitionen sind bereits seit 1992 rückläufig.

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  11. Vgl. W. Noll u. W. Ebert, [Kontext], 1997, S. 25.

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  12. Zur Situation: Allein für die Herstellung, Modernisierung und Sanierung von Kläranlagen und Kanalsystemen müssen in Deutschland über 150 Mrd. DM innerhalb der nächste Dekade aufgewendet werden, vgl. E. Ditterich, [Privat], 1996, S. 28. Nur für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur müssen bis zum Jahr 2000 mehr als 280 Mrd. DM in Gesamtdeutschland aufgebracht werden, vgl. R. Leuthner, [überlastet], 1991, 5. 3. 2 Dabei ist unverkennbar, daß der erforderliche Kapitalbedarf kurzfristig nicht einmal ansatzweise gedeckt werden kann. Dadurch ergibt sich die Notwendigkeit, in wesentlich größeren Zeiträumen als bisher zu denken.

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  13. Vgl. H.E. Buschgen u. T. Ergenzinger, [Erstellung], 1993, S. 62.

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  14. „Niedersachsen will Weg Ihr privat finanzierten Straßenbau frei machen. Verkehrsminister will Weg für privat finanzierten Straßenbau frei machen“, o.V., iNìedersachsen], 2000, S. B.

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  15. Vgl. P. Kothe. [Recht und Risiko], 1996. S. 14.

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  16. Statt vieler vgl. G. Zimmermann, [Finanzierungsinstrumente], 1997; G. Zimmermann, [Finanzierungs und Organisationsmodelle], 1997, S. 395–416, D. Bös u. F. Schneider, [Private-public partnership], 1996 u. U. Kirchhoff u. H. Müller-Godeffroy, [Finanzierungsmodelle], 1996.

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  17. Bspw. sind hier Leasinggesellschaften zu nennen.

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  18. Vgl. die Diskussion statt vieler bei D. Budäus, [Instrumente], 1982.

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  19. Die im Vergleich zu den Altbundesländern noch gravierendere kommunale Finanzknappheit weckt dort vielleicht noch starker das Interesse an alternativen kommunalen Finanzierungsformen.

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  20. Die Fülle aktueller Diskussionsbeiträge belegt nicht nur, welchen Stellenwert diesem Thema angesichts der Finanznot der öffentlichen Haushalte beizumessen ist. Sie zeigt darüber hinaus, daß trotz der bereits langer andauernden Diskussion in der interessierten Fachöffentlichkeit noch kein Konsens über die Bewertung alternativer Organisations-und Finanzierungsformen im Bereich der öffentlichen Infrastruktur hergestellt werden konnte, vgl. u.a. R. Wendt, [Probleme], 1994, S. 38 f, U. Kirchhoff u. H. Müller-Godeffroy, [Finanzierungsmodelle], 1996, S. 41 ff. bzw. T. Schweisfurth, [Privatwirtschaftlichel, 1991, S. 7 ff. bzw.

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  21. J. Wahl, [Alternativen], 1992, S. 107 ff. Somit ist u.a. Ziel dieser Arbeit, einen Beitrag zur Herstellung eines solchen Konsenses herzuleiten. Zudem wird häufig in Wissenschaft und Praxis um die Vorteilhaftigkeit alternativer kommunaler Finanzierungsformen interessenspezifisch diskutiert.

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  22. Insbesondere sind hier die kommunalen Stadtwerke zu erwähnen.

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  23. Vgl. H. Brocke, [Stadtwerke], 1998, S. 22.

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  24. Vgl. K. Bösl, [Hohe Börsenreife], 1996, S. 183. Auf einer Veranstaltung des Deutschen Aktieninstitutes „Der Börsengang kommunaler Unternehmen“ wurde einerseits den kommunalen Unternehmen ein großes Privatisierungspotential vorausgesagt, anderseits bremste jedoch u.a. Frau Petra Roth, Frankfurter Oberbürgermeisterin und Präsidentin des Deutschen Städtetages, die Euphoric einiger Kommunen, mit „eiligen Aktienplazierungen rasch an das große Geld zu kommen”. U.a. seien auf dem Weg zur Börseneinführung große Hindernisse, bspw. juristischer Art zu bewältigen, vgl. o.V.. [Kommunale Unternehmen]. 1999, S. 25; W.H. Goldschnütt, [Moderne Geldquelle], 1999, S. 25 bzw. P. Roth, [Begrüßung], 1999, S. 7–15.

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  25. Seit 1982 hat der Wert des Deutsche Aktienindexes mehr als 1000% zugelegt, vgl. B. Rodewald, [Aktienkultur], 1998, S. 2.

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  26. Im zweiten Halbjahr 1998 stieg in Deutschland die Aktionärsquote auf 7,3% (nach 6,9% im ersten Halbjahr 1998), vgl. o.V. [Deutsche], 1998, S. 19.

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  27. Nach einer Veröffentlichung des Magazins „Going Public“ sind in den Jahren 1997 bzw. 1998 25 bzw. 70 Aktiengesellschaften an der deutschen Börse eingeführt worden. Anfang 1999 wurde geschätzt, daß in 1999 sogar bis zu 100 Unternelunen unter der Voraussetzung stabiler Kapitalmarktverhältnisse an den Gang an die Börse anstrebten, vgl. o.V., [Börse], 1999, S. 25. Tatsächlich sind bereits bis Oktober 1999 über 100 Unternehmen nur am „Neuen Markt” eingeführt worden, vgl. o.V., [Unternehmen], 1999, S. 1.

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  28. Vgl. o.V., [kommunale Stromverteiler], 1999, S. 18. Nach der Börseneinführung wird an der MVV Energie AG die MVV-Holding GmbH zu 74,9% (der Rest im Streubesitz) beteiligt sein. Alleinige Eigentümerin der MVV-Holding GmbH iSt die Stadt Mannheim.

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  29. Auf Anreizstrukturen zwischen den nicht-kommunalen Anteilseignern und dem Management ist nicht einzugehen, da das Management Ausführungsorgan der Vorstellungen der kommunalen Anteilseignerin ist. Insofern werden die Kommune und das Management des Unternehmens als eine Interessengruppe verstanden. Im folgenden werden daher unter den Interessen der kommunalen Mehrheitsgesellschafterin die Interessen des Vorstands subsumiert.

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  30. Vgl. R.H. Schmidt u. E. Terberger, [Finanzierungstheorie], 1997, S. 55 ff.

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  31. Vgl. ebenda S. 31 ff.

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  32. Diese Ansätze dienen auch zur Operationalisierung des Zielsystems der kommunalen Mehrheitsgesellschafterin

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Kröger, C.W. (2001). Einleitung. In: Kommunale Sonderfinanzierungsformen. DUV Wirtschaftswissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08070-1_1

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