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Kosten der kommunalen Abwasserbehandlung

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Innovative Wasserwirtschaft
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Zusammenfassung

Nach der erfolgten Zieldefinition und der Abgrenzung des Handlungsraums bei der Konzeption ist abzuklren, welchen Beitrag zur Zielerreichung die zur Verfügung stehenden Handlungsalternativen zu leisten imstande sind. Ausgehend von den direkten ökonomischen Zielen der kommunalen Abwasserwirtschaft soll in der folgenden Analyse untersucht werden, inwieweit die Höhe der Kosten kommunaler Abwasserbehandlungssysteme sowie deren Kostenwirksamkeit durch die konstitutiven Entscheidungen bei der Konzeption, nmlich die Wahl der Technik, die Strukturierung des Behandlungssystems und die Wahl der Organisationsform, beeinflusst werden können. Die Höhe der Kosten wird als durch den Kapitalwert smtlicher Auszahlungen innerhalb eines Betrachtungszeitraumes von 30 Jahren oder durch dem Kapitalwert quivalente Annuitten dargestellt.246 Zur Darstellung der Kostenwirksamkeit wird es erforderlich sein, geeignete Kenngrößen für den Nutzen der Gewsserschutzmaßnahmen zu entwickeln.

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Literatur

  1. Smtliche Kostenangaben sind exklusive Mehrwertsteuer.

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  2. Vgl. Amt der Steiermrkischen Landesregierung (Hrsg.) 1998, S. 24. Diese Werte sind im Vergleich mit den Kostenangaben anderer Bundeslnder eher niedrig; vgl. etwa Amt der Krntner Landesregierung (Hrsg.) 1995a.

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  3. Vgl. Amt der Steiermrkischen Landesregierung (Hrsg.) 1998, S. 24.

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  4. Vgl. ebenda.

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  5. Vgl. Amt der Steiermrkischen Landesregierung (Hrsg.) 1998, S. 26.

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  6. Vgl. Amt der Steiermrkischen Landesregierung (Hrsg.) 1998, S. 5. So werden für Erschwernisse, wie etwa Bahntrassen-, Bundesstraßen-oder Bachquerungen, Zusatzkosten veranschlagt.; vgl. Amt der Steiermrkischen Landesregierung (Hrsg.) 1998, S. 26.

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  7. Vgl. Amt der Steiermrkischen Landesregierung (Hrsg.) 1998, S. 26

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  8. Die Betriebskosten der Pumpwerke werden zustzlich um einen Schilling pro EW und Ifm Pumpleitung für den erforderlichen Energieeinsatz erhöht; vgl. Amt der Steiermrkischen Landesregierung (Hrsg.) 1998, S. 26.

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  9. Der zum Teil stufenförmige Verlauf der Funktionen, insbesondere bei der Druckentwsserung, ergibt sich durch die erforderlichen Reinvestitionen innerhalb des abgebildeten Zeitraums von 50 Jahren.

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  10. Die Kosten des Grubendienstes sind unabhngig von der Entfernung bis zur nchsten Einleitstelle, die Fahrtstrecke zur nchsten Klranlage wird konstant gehalten.

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  11. Zu beachten ist jedoch, dass es bei der Druckentwsserung und der Freispiegelkanalisation ab einer bestimmten Größe der Abwasserquelle zu einem unstetigen Anstieg der Kosten aufgrund einer größeren Dimensionierung der Anlagenteile kommen wird. Im Vergleich zur Steigung der Kostenfunktion des Grubendienstes sind diese sprungfixen Kosten aber vernachlssigbar.

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  12. Diese Aussage gilt natürlich nur, wenn es die topographischen, geologischen und sonstigen Bedingung überhaupt ermöglichen, ein Kanalnetz im freien Geflle zu errichten.

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  13. Werden im Einzelfall höhere Anforderungen an die Abwasserreinigungsanlage gestellt, beispielsweise aufgrund einer kritischen Immissionssituation, so sind bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung allfllige Zusatzkosten gesondert in Ansatz zu bringen.

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  14. Vgl. Amt der Steiermrkischen Landesregierung (Hrsg.) 1998, S. 27.

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  15. Vgl. Amt der Steiermrkischen Landesregierung (Hrsg.) 1998, S. 28.

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  16. Bei der Grafik ist die exponentielle Skalierung der Abszisse zu beachten.

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  17. Der Betrachtungszeitraum für die Ermittlung der Kostenbarwerte ist wiederum mit 30 Jahren angesetzt.

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  18. Neben der hier empirisch ermittelten degressiven Kostenfunktion sind grundstzlich noch progressive, proportionale, fixe und retrograde Kostenverlufe möglich; vgl. hierzu etwa Corsten H. 1998, S. 107 ff. oder Schweitzer M., Küpper H.U. 1997, S. 273 ff.

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  19. Der Begriff der,economics of scale’ beschreibt die Beziehung zwischen der (Betriebs-)größe und der Wirtschaftlichkeit und besagt, dass bei einer Größenerweiterung im allgemeinen die Gesamtkosten langsamer steigen als die Ausbringungsmenge; vgl. Gabler (Hrsg.) 1988, S. 1338.

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  20. Die erforderliche Mindestanzahl der Probennahmen im Rahmen der Eigen-und Fremdüberwachung ist in den Emissionsverordnungen festgelegt; vgl. etwa Anlagen C und D der 1. AEV für kommunales Abwasser, BGBI. 1996/210.

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  21. Vgl. Posch A., Berghold H., Ehrhardt M. 1996, S. 7.

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  22. Aus öffentlich ausgeschriebenen und bereits errichteten Anlagen wurde folgende Funktion der Investitionskosten für Abwasserreinigungsanlagen bis 50 EW abgeleitet: 71.000 x EW-085+8.100

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  23. Vgl. Amt der Steiermrkischen Landesregierung (Hrsg.) 1998, S. 12. Die Mittelwerte der Angaben von 7 Herstellerfirmen über die Kosten der baulichen, maschinellen und elektrischen Ausführung von Kleinklranlagen entsprechen in etwa dieser Kostenfunktion, vgl. Arbeitskreis Kleinklranlagen 1996. Zu erwhnen ist jedoch die hohe Standardabweichung von öS 3.868,- der aus den Angaben errechneten spezifischen Investitionsauszahlungen.

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  24. Die Formel der Betriebskosten herkömmlicher Klranlagen wurde auf Basis von Erfahrungswerten und unter der Berücksichtigung der verpflichtend vorgeschriebenen Betriebsauflagen folgender-maßen festgelegt:1.900 x EW-o, 441–34

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  25. Vgl. Amt der Steiermrkischen Landesregierung (Hrsg.) 1998, S. 12–13.

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  26. Der Abschluss eines Wartungsvertrages wird fallweise von der Wasserrechtsbehörde vorgeschrieben, angeboten wird er üblicherweise von den Anbietern bzw. Projektanten der Klranlagen.

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  27. Kosten herkömmlicher Klranlagen gemß der Standardanstze des Merkblattes für Variantenuntersuchungen; vgl. Amt der Steiermrkischen Landesregierung (Hrsg.) 1998, S. 12. Vgl. Amt der Steiermrkischen Landesregierung (Hrsg.) 1998, S. 24.

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  28. Die Nassoxidation wird nicht weiter behandelt, da die Umsetzung einer derartigen Anlage in Österreich derzeit sehr unwahrscheinlich erscheint und als großtechnische Lösung kaum für die Behandlung des Klrschlamms aus eher dezentral strukturierten, lndlichen Gebieten geeignet sein dürfte.

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  29. Vgl. Hegemann W. 1996b, S. 116.

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  30. Vgl. Amt der Steiermrkischen Landesregierung (Hrsg.) 1995, S. 23.

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  31. Vgl. Kap. 3.1.3.

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  32. Die angegebene Kostenuntergrenze der maschinellen Klrschlammentwsserung von ATS 150,-pro m’ entspricht jhrlichen Kosten von ATS 85,- pro EW und liegt damit auch noch immer deutlich über den Kosten der Klrschlammvererdung in Schilfbecken.

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  33. Vgl. Wilderer P.A., Faulstich M., Kolb F.R. 1996, S. 14. Ein Beitrag zum Heizwert bzw. eine Brennstoffersparnis kann aufgrund des immer noch hohen Wassergehaltes jedoch noch nicht angesetzt werden.

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  34. Vgl. Amt der Steiermrkischen Landesregierung (Hrsg.) 1995, S. 23.

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  35. Bei einer vollstndigen Energiebilanzierung ist vom Heizwert des Klrschlamms selbstverstndlich der Energieeinsatz für dessen Entwsserung, Transport und Trocknung abzuziehen.

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  36. Vgl. Posch A., Berghold H., Ehrhardt M. 1996, S. 9. Diese Werte werden auch von Reinhofer M. 1997, S. 35–37 weitgehend besttigt.

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  37. Vgl. Amt der Steiermrkischen Landesregierung (Hrsg.) 1995, S. 23.

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  38. Vgl. Kap. 3.1.3.

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  39. Kostenansatz: durchschnitt. ATS 275,- / m’ Nassschlamm

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  40. Kostenansatz: durchschnittlich 50 km LKW-Transport a ATS 1,50 / t entw. Schlamm

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  41. Aufgrund der Skaleneffekte wird die Klrschlammverbrennung erst ab einer Größe von mindestens 200.000 EW als wirtschaftlich eingestuft; vgl. Sedlar C., Zethner G., Convanec A. 1991, S. 13. Dies gilt jedoch nicht für den Einsatz des Klrschlamms in bestehenden Industrieanlagen als Zusatzbrennstoff; vgl. Posch A. 1998, S. 265.

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  42. Eine einheitliche Krümmung der Funktion bedeutet, dass die Entfernung zwischen den jeweils nchstgelegenen Abwasserquellen um einen konstanten Wert zunimmt.

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  43. Zu beachten ist, dass die Klrschlammenge nicht proportional mit der Ausbaugröße zunimmt, sondern dass sich durch die in Großklranlagen übliche chemische Phosphorentfernung die spezifische Klrschlammenge pro EW um etwa 30 % erhöht.

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  44. Vgl. Katzmann W. 1991, S. 110–111.

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  45. Selbstverstndlich ist nicht auszuschließen, dass in Einzelfllen auch Klrschlamm aus kleinen Klranlagen nicht für die stoffliche Verwertung in der Landwirtschaft oder im Landschaftsbau geeignet ist.

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  46. Die jhrlichen Kosten sind als Annuitten zu verstehen, die auf Basis der Kostenanstze des Amtes der Steiermrkischen Landesregierung mit einem Betrachtungszeitraum von 30 Jahren einem Diskontierungszinssatz von 3 % p.a. real errechnet wurden; vgl. hierzu Kap. 2.2.1.1 sowie Kap. 4.1.2 bzw. Amt der Steiermrkischen Landesregierung (Hrsg.) 1998, S. 26ff.

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  47. Vgl. Kap. 4.1.3.

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  48. Zu beachten ist dabei, dass verschiedene Varianten der Abwasserbehandlung eines Gebietes zum gleichen Zentralisationsgrad führen können, obwohl sie unterschiedliche Kosten verursachen. So führt beispielsweise die Abwasserreinigung in zwei Klranlagen zum gleichen Zentralisationsgrad, unabhngig davon, ob es sich dabei um eine sehr große und eine sehr kleine Klranlage oder um zwei gleich große Klranlagen handelt. Die Kosten sind in diesen beiden Fllen jedoch nicht gleich; vgl. hierzu Ambros R. 1996, S. 76–80. Der dargestellte Zusammenhang zwischen dem Zentralisationsgrad und den spezifischen Kosten bezieht sich also immer auf die Variante mit den geringsten Kosten je Zentralisationsgrad.

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  49. Vgl. Amt der Steiermrkischen Landesregierung (Hrsg.) 1998, S. 26ff. Hinzukommen können noch allfllige Kosten für die Versickerung oder die Ableitung des gereinigten Wassers zum nchsten Vorfluter.

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  50. Vgl. Kap. 4.1.2.

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  51. In weiterer Folge werden in diesem Modell die Kosten der Klrschlammbehandlung einfachheitshalber zu den Kosten der Abwasserreinigung gezhlt. Die Summe der beiden Kostenarten korreliert eindeutig negativ mit dem Zentralisationsgrad.

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  52. Bezüglich der zugrundeliegenden Daten vgl. Kap. 4.1.2. Zu berücksichtigen ist, dass die Daten natürlich an die jeweiligen Gegebenheiten des Untersuchungsgebietes anzupassen sind. So ist etwa zu erheben, welche tatschliche maximale Ausbaugröße einer Klranlage im Untersuchungsgebiet in Frage kommt, da diese für die KAR (min) maßgeblich ist.

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  53. In der Praxis wird das Entsorgungsgebiet sogar hufig mit jenem Gebiet gleichgesetzt, das durch ein zusammenhngendes Kanalnetz erschlossen werden kann. Daraus resultiert, dass die Projekte durchwegs einen Zentralisationsgrad im Bereich von eins aufweisen und es somit unmöglich wird, anhand des Zentralisationsgrades einen Zusammenhang zwischen den Kosten der Projekte und der Strukturierung des Behandlungssystems nachzuweisen.

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  54. Eigene Darstellung, zugrundeliegende Daten entnommen aus: Husz M., Jörg L., Knoflacher M. 1996, S. 55.

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  55. Zu beachten ist, dass es sich bei den Projektkosten um reine Investitionskosten und nicht um Kostenbarwerte für einen bestimmten Zeitraum handeln dürfte. Eine exakte Definition der Projektkosten fehlt in der zugrundeliegenden Studie; vgl. Husz M., Jörg L., Knoflacher M. 1996.

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  56. In diesem Zusammenhang wird von einem „Ost-West-Geflle“ gesprochen, d.h. dass der Kanalbau in den westlichen Bundeslndern Österreichs sehr teuer ist und sich die Kosten desto mehr verringern, je weiter man in den Osten kommt; vgl. Husz M., Jörg L., Knoflacher M. 1996, S. 54.

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  57. Inwieweit in die Kanallnge auch Pumpdruckleitungen miteinbezogen wurden, geht aus der zugrundeliegenden Studie nicht hervor; vgl. Husz M., Jörg L., Knoflacher M. 1996.

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  58. In diesem Fall (ohne Wien) betrgt der Korrelationskoeffizient —0,77.

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  59. Im Gegensatz dazu wird etwa durch den zwangsweisen Anschluss an ein öffentliches Kanalnetz dem Abwasseremittenten das Recht genommen, eine eigene Klranlage zu errichten und zu betreiben.

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  60. So wurde in der Gemeinde Ernsthofen ein Public-Private-Partnership-Modell verwirklicht, wodurch sich das Investitionsvolumen von ursprünglich ATS 197 Mio. auf ATS 175 Mio. verringerte; vgl. hierzu Rohrhofer R. 1998, S. 6.

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  61. Vgl. etwa Rudolph K.U. 1993, S. 59ff.

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  62. Vgl. Rehm H. 1994, S. 63.

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  63. Das Wasserbuch ist ein vom Landeshauptmann zu führendes Register, in dem die bestehenden und verliehenen Wasserrechte aufzuzeichnen und öffentlich ersichtlich zu machen sind; vgl. § 124 Wasserrechtsgesetz 1959 (WV), BGBI. 1959/215 idF BGBI. 1997/134 (VfGH).

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  64. Eine vollstndige Darstellung der Ergebnisse der empirischen Erhebung erfolgte in: Ertl J. 1997. Die Standardabweichung der spezifischen Investitionsauszahlungen betrgt ATS 5.404,-.

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  65. Der Korrelationskoeffizient der spezifischen Investitionsauszahlungen mit der Klranlagengröße betrgt +0,04; mit dem spezifischen Transportweg +0,21. Dies besttigt wiederum, dass aufgrund der starken Abhngigkeit der Kosten der Abwasserbehandlung von den jeweiligen lokalen Vor aussetzungen keine generellen Aussagen über die optimale Strukturierung des Behandlungssystems getroffen werden können; vgl. Kap. 4. 2.

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  66. Vgl. Husz M., Jörg L., Knoflacher M. 1996, S. 55. Dabei ist noch zu berücksichtigen, dass die öffentliche Abwasserbehandlung der Steiermark im Vergleich mit anderen Bundeslndern verhltnismßig geringe Projektkosten pro EW aufweist.

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  67. Vgl. Amt der Steiermrkischen Landesregierung (Hrsg.) 1995, S. 72ff. Merkmal des sogenannten kontrollierten Selbstbaus ist, dass bei der Errichtung von Abwasserbehandlungseinrichtungen, insbesondere Pflanzenklranlagen, Eigenleistungen des Bauherrn unter der Aufsicht eines Fachkundigen erbracht werden.

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  68. Die Eigenleistungen der Bauherrn wurden mit ATS 120,- pro Arbeitskraftstunde bzw. mit ATS 300,- pro Maschinenstunde (z.B. Traktor) bewertet. Für die Projektierung wurden mit Ausnahme der Genossenschaft pauschal ATS 20.000,- angesetzt, was deutlich über den marktüblichen Kosten liegt. Kalkulatorische Kosten für den Grundstückserwerb wurden hingegen nicht berücksichtigt; vgl. Amt der Steiermrkischen Landesregierung 1995 (Hrsg.), S. 72.

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  69. Arbeitskraft-und Maschinenstunden werden zumeist mit den Stundenstzen der regionalen landwirtschaftlichen Maschinenringe bewertet. Grundstückskosten, die vor allem bei den flchenintensiven naturnahen Reinigungsanlagen ins Gewicht fallen, werden teilweise zu den marktüblichen Preisen in Ansatz gebracht, teilweise aber auch mit dem Argument unberücksichtigt gelassen, dass die Klranlage in die Kulturlandschaft hnlich einem Biotop integriert wird.

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  70. Unter Hauskanal versteht man den privaten Kanalstrang zwischen dem Gebude, in dem das Abwasser entsteht, und dem Übernahmeschacht des öffentlichen Kanalnetzes.

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  71. Obwohl es grundstzlich außer Diskussion stehen dürfte, dass die Kosten des Hauskanals eindeutig zu den Kosten der Abwasserbehandlung gehören, sind sie doch in den oben genannten spezifischen Kosten der öffentlichen Abwasserbehandlung nicht enthalten, da sie gem. § 2 Abs. 2 Z. 1 der Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft 1998 nicht zu den förderbaren Investitionskosten gehören.

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  72. Drei Genossenschaften konnten zum Zeitpunkt der Befragung zwar die Investitionskosten, nicht jedoch noch die Betriebskosten angeben, da sie erst vor kurzem in Betrieb gegangen sind; d.h. dass nur 23 Fragebögen der Auswertung der Betriebskosten zugrunde liegen.

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  73. Die Standardabweichung der spezifischen Betriebskosten betrgt ATS 276,-.Vgl. Husz M., Jörg L., Knoflacher M. 1996. errechnet aus: Husz M., Jörg L., Knoflacher M. 1996, S. 11.

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  74. Es wird hier vereinfachend die Annahme getroffen, dass die Projektgröße der Ausbaugröße der Klranlagen entspricht, d.h. dass pro Projekt nur eine Klranlage vorgesehen ist. Bei einer durchschnittlichen Ausbaugröße betrgt der Richtwert für die Betriebskosten rund ATS 220,- pro EW*a. Vgl. Kap. 4. 1. 2.

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  75. Vgl. Husz M., Jörg L., Knoflacher M. 1996, S. 55.

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  76. Der Richtwert für die jhrlichen Betriebskosten für Freispiegelkanle betrgt ATS 5,- bis ATS 10,- / Ifm. in Abhngigkeit von der Verbauungsdichte (Schachtabstand); vgl. Kap. 4.1.1. Die durchschnittliche Kanallnge von 13,2 m pro EW ergibt demnach jhrliche Betriebskosten zwischen ATS 66,- und ATS

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  77. Das ist auch ohne Berechnung daraus zu erkennen, dass der Kapitalwert der privaten Behandlungsprojekte unter den durchschnittlichen Investitionsauszahlungen der öffentlichen Projekte liegt.

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  78. Vgl. Kap. 2.2.1.2.

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  79. Zu beachten ist, dass der Eintritt in das System bzw. das Verlassen des Systems nicht mit den Begriffen ,vor und nach der Reinigung’ gleichzusetzen sind, da sich beim Abwassertransport sowohl die Menge als auch die Qualitt des Abwassers verndern kann. So kommt es in den Kanalstrngen u.U. bereits zu einem teilweisen Abbau organischer Kohlenstoffverbindungen, oder aber aufgrund anaerober Zustnde zu unerwünschten Fulnisprozessen. Weiters kann sich die Abwassermenge und -zusammensetzung durch unkontrollierte Fremdwassereintritte bei Schachtöffnungen oder aufgrund von Kanalundichtheiten ndern. Der Eintritt des Abwassers in das Abwasserbehandlungssystem ist somit bereits am Beginn des Abwassertransportes, etwa durch das Einleiten in das Kanalnetz, und der Austritt aus dem System beim Einleiten des gereinigten Abwassers in den Vorfluter gegeben.

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  80. Vgl. Kap. 3.1.2.

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  81. Steht beispielsweise bei einem konkreten Projekt der Grundwasserschutz im Vordergrund, so ist in diesem Fall eher der Gesamtstickstoff als Leitparameter geeignet, da Stickstoff zu einer Erhöhung der Nitratkonzentration im Grundwasser führt, whrend Phosphor sowie organische Kohlenstoffverbindungen kaum ins Grundwasser gelangen.

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  82. So ist etwa der chemische Sauerstoffbedarf (CSB) ein Maß für die leicht und schwer abbaubaren organischen Kohlenstoffverbindungen im Abwasser, da er beinahe alle organischen Verbindungen erfasst; vgl. Bahlo K., Wach G. 1995, S. 15. angibt, um wieviel die Fracht des Leitparameters im Abwasser pro eingesetzter Geldeinheit verringert wird.362

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  83. Es ist darauf zu achten, dass Nutzen und Kosten auf den gleichen Zeitraum, hier ein Jahr, bezogen werden.

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  84. Vgl. § 3 Abs. 1 Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewsser (Abwasserabgabengesetz — AbwAG), BGBI. I S. 3370, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 1994.

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  85. Vgl. Anlage zu § 3 Abwasserabgabengesetz.

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  86. So ist etwa bei Schlachtbetrieben die durchschnittliche Schmutz-bzw. Schadstoffkonzentration im Abwasser um ein vielfaches höher als bei huslichem Abwasser; d.h. dass bezogen auf die Schadstofffracht pro Einwohnerwert eine wesentlich geringere Abwassermenge in Liter anfllt.

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  87. Der durch die Diffusions-und Assimilationsvorgnge gegebene Zusammenhang zwischen Emissionen und Immissionen wird nunmehr in die Betrachtung einbezogen.

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  88. In den meisten Fllen dürfte daher die Qualittsbestimmung des Vorfluters anhand eines Leitparameters trotz der damit verbundenen Unsicherheiten eine exaktere Nutzenfestlegung ermöglichen. Vgl. Kap. 2.1.1.3.2.

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  89. Die Quantitt des Klranlagenabflusses schwankt vor allem im Tagesablauf. Die Morgen-und Vormittagsstunden sowie die Abendstunden weisen in der Regel die größte Abwassermenge auf, whrend am Nachmittag und in der Nacht vergleichsweise wenig Abwasser anfllt. Bei Aufstockungsberechnungen wird zumeist mit einer Vergleichmßigung des Klranlagenablaufes auf 10 Stunden, beim Einsatz von Sandfiltern bis zu 20 Stunden gerechnet. Die Qualitt des Klranlagenablaufs schwankt hingegen auch im Jahresablauf, da die Leistungsfhigkeit der biologischen Reinigungsstufe temperaturabhngig ist. Daher ist in der Regel in der kalten Jahreszeit mit einer schlechteren Klarwasserqualitt zu rechnen als im Sommer.

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  90. Sobald es sich um ,korrespondierende’ Gewsser bzw. —abschnitte handelt, herrschen zwischen den Kriterien technologische Abhngigkeiten in Form von asymmetrischen Komplementarittsbeziehungen, d.h. dass etwa die Verschlechterung der Gewsserqualitt eines Gewsserabschnittes zu einer Verschlechterung eines anderen (etwa flussabwrts gelegenen) Gewsserabschnittes führt. Nur wenn es sich um völlig getrennte Gewssersysteme handelt, kann man von einer technologischen Unabhngigkeit der Kriterien ausgehen.

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  91. Zu beachten ist, dass es sich bei diesen Abhngigkeitsbeziehungen zwischen den Kriterien, sprich Gewsser bzw. —abschnitten, nicht um hierarchische Beziehungen bzw. Instrumentalbeziehungen handelt, sondern dass die Kriterien vielmehr gleichrangig sind. Daher ist es auch nicht möglich, technologische Abhngigkeiten durch das Ausscheiden von abhngigen Kriterien zu vermeiden, wie dies bei hierarchischen Mittel-Zweck-Beziehungen möglich bzw. sogar notwendig wre; vgl. hierzu Strebel H. 1975, S. 59–64 sowie Strebel H. 1978, S. 19 Es sind vielmehr die technologischen Abhngigkeiten zwischen den Kriterien systematisch zu erfassen, wobei die Assimilationsvorgnge aufgrund des Selbstreinigungsvermögens des Gewssers selbstverstndlich zu berücksichtigen sind.

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  92. Vgl. Strebel H. 1975, S. 77. dem die ökologische Funktionsfhigkeit des Gewssers nicht gefhrdet ist.377 Bei der anschließenden Gewichtung der Kriterien, sprich der Qualitten der Gewsser bzw.

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  93. Abschnitte, gilt es festzulegen, welche relative Bedeutung der Vernderung der Immissionssituation eines Gewsserabschnittes im Vergleich zu den anderen Abschnitten beigemessen wird. Naheliegende Hilfsgrößen für diese Gewichtung sind etwa bei Fließgewssern die Lnge der einzelnen Gewsserabschnitte und deren durchschnittliche Wasserführung, d.h. deren Durchflussmenge pro Zeiteinheit. Darüber hinaus können Aspekte wie die ökologische Sensitivitt oder die geplante Nutzung der Gewsserabschnitte in die Gewichtung einbezogen werden. So könnten beispielsweise besonders ,schützenswerte’ oder empfindliche Fischpopulationen oder die geplante Nutzung des (Grund-)wassers als Trinkwassers zu einer höheren D.h. dass in diesem Fall etwa einer Verbesserung der Gewssergüte von der Klasse Ill zur Klasse Il ein höhere Nutzwert als einer Verbesserung von der Klasse II zur Klasse I zugeordnet werden würde.

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  94. Für die Ermittlung der relativen Wichtigkeit der Kriterien gibt es systematische Verfahren, wie etwa das Halbmatrizenverfahren; vgl. hierzu Strebel H. 1975, S. 95ff. Jedenfalls erfordert die Gewichtung der Gewsser bzw. -abschnitte eine umfassende Erhebung der ökologischen Ausgangssituation im jeweiligen Untersuchungsgebiet.

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  95. Vgl. Strebel H. 1975, S. 83–84.

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  96. Zur Forderung nach einer objektiven Festlegung des Nutzens ist anzumerken, dass diese ohnehin gar nicht möglich ist, da schon allein der Begriff ,Nutzen’ das Vorhandensein eines Subjektes voraussetzt. Genauso wie etwa die Toxizitt keine absolute Stoffeigenschaft ist, sondern nur im Zusammenhang mit einer bestimmten Spezies bestimmt werden kann, so gibt es auch keinen absoluten Nutzen, sondern nur einen Nutzen für bestimmte ,Subjekte’.

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  97. Diese Aussage gilt jedoch nur unter der Annahme, dass die erwartete bzw. gesetzlich vorgeschriebene Frachtverringerung in den Klranlagen jedenfalls erreicht wird, d.h. die Möglichkeit von Störfllen nicht berücksichtigt wird: vgl. hierzu Kap. 5.3.6.

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Posch, A. (2000). Kosten der kommunalen Abwasserbehandlung. In: Innovative Wasserwirtschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08056-5_4

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