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Der Einsatz des Electronic Contracting in der amerikanischen Versicherungsbranche

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Electronic Contracting im elektronischen Handel

Part of the book series: Gabler Edition Wissenschaft ((GEW))

  • 129 Accesses

Zusammenfassung

Im vorliegenden Kapitel wird dargestellt, wie das ECon-Modell in einem ausgewählten Einsatzszenario angewendet werden kann. Hierfür beschreibt Kapitel 6.1 eine Produkt-und Güterklassifikation, anhand deren sich Produkte und Branchen ableiten lassen, die sich zur Anwendung des ECon-Modells eignen. Kapitel 6.2 zeigt die Situation des elektronischen Handels in der amerikanischen Versicherungsbranche und die Anwendung des ECon-Modells in dieser auf, bevor die gewonnenen Erkenntnisse des gesamten Kapitels in Kapitel 6.3 zusammengefaßt werden.

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References

  1. Vgl. z. B. [Tietz, 1989, 11–12], [Kosiol, 1978, 121] oder [Corsten, 1985, 169].

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  2. Z. B. Transport, Wiederverkauf oder Filetransfer.

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  3. Z. B. Versicherung oder Rechtsberatung.

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  4. Z. B. Ausbildung oder Wohlfahrts-/ Gesundheitsdienste. Z. B. Hotel, Kleiderreinigung oder Unterhaltung.

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  5. Z. B. Standortverhältnisse oder Marktstellung.

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  6. Adjunktive Güter können insbesondere mit transaktionsspezifischen Investitionen verglichen werden. So sind transaktionsspezifische Investitionen nur mit dem Produkt von Bedeutung, für welches die spezifischen Investitionen getätigt wurden. Wird das Produkt übertragen, ändert sich die Bedeutung der hierfür getätigten Investitionen. Je höher das Ausmaß transaktionsspezifischer Investitionen ist, desto schlechter lassen sich adjunktive Wirtschaftsgüter frei handeln.

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  7. Das weltweit größte Versicherungsunternehmen war im Jahre 1995 die deutsche Allianz AG mit USD 62,6 Milliarden verkauften Versicherungspolicen und 69’236 Mitarbeitern [Heil Peck, 1998, 965].

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  8. Das Verhältnis der an Rilckversicherungsuntemehmen zedierten Prämien im Verhältnis zum Prämienvolumen der Erst-Versicherer liegt im Nicht-Lebengeschäft bei 14% und im Leben-Geschäft bei 1,5% [Schweizer Rück, 1998, 5].

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  9. So besagt eine in [Standard & Poor’s, 1999, 11] zitierte Studie von Datamonitor, daß Banken bis zum Jahr 2001 23% aller Versicherungsdienstleistungen absetzen könnten: „Estimates from Datamonitor indicate that banks could account for some 23% of insurance distribution in the United States by 2001, up significantly from about 7% currently. “

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  10. Dabei ist zu beachten, daß die Lizenzierung in jedem Gliedstaat der USA zu erfolgen hat, damit in den gesamten USA Versicherungspolicen verkauft werden dürfen [Volker, 1998, 97].

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  11. Dies ist der Rechtsprechung des Supreme Court der USA vom März 1996 im Fall Barnett Bank of Morison County gegen Nelson, Florida Insurance Commissioner, zu entnehmen [Standard & Poor’s, 1999, 10].

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  12. Dies bestätigen u. a. [Interview mit T. Mullens, 1999], [Interview mit S. Chalke, 1999] und [Interview mit G. Berardi, 1999].

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  13. Für ein Verzeichnis aller Interviews siehe das Literaturverzeichnis, S. 246.

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  14. Vgl. Kapitel 6.2.2.3.

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  15. Nach Thompson [1999, 16] versichert das Versicherungsunternehmen Lloyd’s of London Schäden, die beispielsweise durch eine nicht operable Web-Site im E-Commerce entstehen. Zusätzlich werden wirtschaftliche Nachteile oder Risiken versichert, wie hierdurch entstehende Gewinnverluste, Image-oder Markennamenverluste oder Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von evtl. gestohlenen Eigentümerrechten.

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  16. Strähle [1997, 27] unterscheidet die Abgrenzung “proportional” gegenüber “nonproportional” weiter im Detail. Hiernach ist eine “excess of loss”-Versicherung eine besondere und bekannte Art der nichtproportionalen Versicherung.

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  17. Mit “treaty” bezeichnet Strähle [1997, 27] allgemein einen Versicherungsvertrag zwischen einem Erst-Versicherer und einem Rückversicherer, der darüber hinaus als eine Ausprägung “facultative”-Charakter besitzen kann.

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  18. Nach einer Umfrage von Booz Allen & Hamilton, die in [Stepanek, 1998, 79] zitiert wird, haben 84% der Versicherungsunternehmen, die Nicht-Lebensversicherungen vertreiben, Bedenken, daß das Internet als neuer Vertriebskanal Geschäftsanteile wegnehmen kann; 59% sind der Meinung, daß das Internet zu einem erhöhten Preiswettbewerb fuhrt.

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  19. In der Rückversicherungsbranche werden 90% der Geschäftstätigkeit durch Versicherungsmakler abgewikkelt, der direkte Kontakt zwischen Versicherungs-und Rückversicherungsunternehmen ist nur gering [Interview mit L. Masarek, 1999].

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  20. So heißt es auf Rückversicherungsbranche werden daß 71% aller Kunden drei oder mehr Versicherungsangebote und -raten einholen, bevor ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird. Mehr als die Hälfte der Kunden ist angeblich der Meinung, daß es allgemein schwierig ist, Produkte zu vergleichen.

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  21. Über InsWeb vertreiben die folgenden Unternehmen Versicherungspolicen: AIG, American Family, Arnica, Auto Club of the South, Blue Cross and Blue Shield of New Jersey, Blue Cross and Blue Shield of Florida, CNA, Country Companies, GE Financial Assurance, The Hartford, John Hancock, Kemper, Liberty Mutual, Lincoln Benefit Life, The MONY Group, Mutual of Omaha, Nationwide Insurance, Ohio Casualty (Avomark), Ohio National, Progressive, Reliance Direct, State Farm Insurance Companies, TIG Insurance, Tri-State Insurance, United Security Life, Western-Southern Life und Zurich Kemper.

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  22. Kosten zur Gewinnung von Kunden far Nicht-Lebensversicherungen lassen sich nach http://www.insweb.com/about/co-facts.htm um 40% bis 60% senken, während sich die entsprechenden Kosten far Neukunden von Lebensversicherungen um 60% bis 85% reduzieren lassen. In traditionellen Marketingmodellen sind dagegen rund eine Million potentielle Neukunden anzusprechen, um 5’000 Neukunden zu akquirieren.

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  23. Vgl. hierzu die Ausführungen zu Vergütungsansätzen in Kapitel 5.2.2.

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  24. Über InsureMarket verkaufen die folgenden Versicherungsunternehmen ihre Produkte: AFLAC, Allstate, Electric Insurance, John Hancock, Lincoln Benefit Life, MetLife, Ohio National, Ohio Casualty Group, The Principal, Prudential, Reliance Direct, State Farm, Transamerica, Travelers, UNUM und Zurich Direct.

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  25. Diese Definition von EDI-Standards innerhalb bestimmter Branchenverbände führt dazu, daß sich auf den 1. Juni 1999 das LIMNET, RINET und andere Verbände weiter zum WISE-Netzwerk (World Insurance for Electronic Commerce) zusammenschließen [Interview mit L. Masarek, 1999], [Interview mit N. N., 1999]. Dieses Netzwerk soll als Certification Authority (CA) für alle angeschlossenen Verbände und Unternehmen fungieren.

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  26. Für eine detail-genaue Erläuterung der Struktur eines amerikanischen Versicherungsvertrages siehe [Strähle, 1997, 14ff.].

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  27. Die Häufigkeit des Auftretens von Schadensfällen ist vom Versicherungstyp abhängig. So ist trivialerweise davon auszugehen, daß häufiger auf eine Krankenversicherung zurückgegriffen wird als auf eine Lebensversicherung.

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  28. So ist nach Morningstar [1998] und einer dort zitierten Studie von Datamonitor im Jahr 2001 mit einer um 15% verminderten Anzahl von unabhängigen Versicherungsmaklern und -agenten zu rechnen.

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  29. Nach Aussage von Bloch/ Segev [1997] wird die Nutzung moderner Informations-und Kommunikationstechnologien insbesondere die Tourismusbranche sehr stark verändern.

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  30. So bedürfen nach Morningstar [1998, 29] geschätzte 20% aller Versicherungspolicen, die in den USA über neue Medien verkauft werden, keine Interaktionen oder Mehrwerte eines Versicherungsagenten oder - maklers.

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  31. Vgl. Kapitel 6.1.2.

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  32. Aussagen bestätigen, daß sich die Versicherungsbranche zukünftig zu einer Branche wandelt, die Versicherungen als “commodities” vermarktet [Interview mit T. Mullen, 1999].

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Runge, A. (2000). Der Einsatz des Electronic Contracting in der amerikanischen Versicherungsbranche. In: Electronic Contracting im elektronischen Handel. Gabler Edition Wissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08021-3_6

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-08021-3_6

  • Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-8244-7230-7

  • Online ISBN: 978-3-663-08021-3

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