Zusammenfassung
Bevor der Begriff des „electronic contracting“ unter Verwendung ausgewählter Konzepte näher erläutert wird (Kapitel 2.2), diskutiert Kapitel 2.1 die Verwendung relevanter Begriffe und Grundlagen in der Literatur. Diese Diskussion dient der anschließenden Definition des Begriffes „electronic contracting“.
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References
Für eine Auflistung weiterer relevanter Begriffe und Definitionen siehe [Schubert, 1999, 23ff.].
Interorganisationssysteme sind hierbei als,,… systems based on information technology that cross organizational boundaries“ definiert [Bakos, 1991].
Für eine genaue Definition des Begriffes siehe Kapitel 2.1.2.
Vgl. [Milosevic/ Bond, 1997, 5].
Vgl. [Sandholm/ Lesser, 1996].
Robinson, 1997]
Vgl. [Yen/ Lee/ Bui, 1996].
Rangaswamy/ Shell [1997] verwenden die Begriffe “negotiation” und “bargaining” zusätzlich synonym.
Siehe hierzu Kapitel 4.1.
So spricht Krähenmann [1994, 223ff.] davon, daß,,…
Zur Identifikation weiterer, jedoch nicht entsprechend wichtiger Prozesse siehe Kapitel 4.2.
Dies erfolgt in einer einfachen Kauftransaktion über das Internet, indem ein Kunde das dargestellte Angebot eines Anbieters (aggregierte Informationsphase) ohne Änderungswünsche akzeptiert. So sucht beispielsweise ein Kunde ein bestimmtes Produkt, z. B. ein Buch bei Amazon.com, und bekommt ein Verkaufangebot von einem elektronischen Produktkatalog mit allen relevanten Kaufkonditionen, z. B. Zahlungs-und Lieferkonditionen, angezeigt. Der Kunde besitzt in diesem Szenario keine Änderungswünsche und akzeptiert dieses dargestellte Angebot, indem er das Produkt durch Mausklick bestellt.
Für ein Beispiel der Repräsentation der Käufer im Internet siehe http://www.priceline.com [Gimein, 1999].
Dieser Vorgang kann gleichzeitig durch das Abgleichen einer Repräsentation eines Such-Profils eines Kunden mit einem elektronischen Produktkatalog erfolgen.
Vgl. Kapitel 1.2.4.
Beispielsweise verwendet Reiners [1998, 39–43] den Begriff “virtueller Kaufvertrag” im Zusammenhang mit Information-und Kommunikationstechnologie weiterhin aus der rechtlichen Perspektive. Obwohl Reiners auf den Begriff “virtuell” eingeht, wird weiterhin diskutiert, welche rechtlichen Grundlagen und Gesetze bei der Abfassung von virtuellen Kaufverträgen relevant sind.
Im Rahmen des Kontrakt termarketin s sind für Kaas 1992, 884
Nach Bakos [1997] lassen sich Suchkosten in Kosten zur Suche nach Produktinformationen und in Kosten zur Suche nach Produktpreisen unterteilen.
In der Regel lassen sich einseitige (English-, Dutch-, First Price Sealed Bid-oder Second Price Sealed Bid Auction) von zweiseitigen Auktionstypen (Clearing House-, Walrasian-oder Double Auction) unterscheiden [Kuhn, 1997], [Friedman/ Rust, 19931.
Bakos [ 1998, 2f.] bezeichnet diese Aktivitäten als Funktionen von Märkten. Hiernach besitzen Märkte u. a. die Funktion, Anbieter und Nachfrager abzugleichen, was die folgenden Aktivitäten beinhaltet: Suchen nach Informationen über Kunden bzw. Anbieter, Suchen nach Informationen über gehandelte Produkte sowie die Preisbestimmung, d. h. aus der volkswirtschaftlichen Perspektive die Bestimmung des Preises, zu dem sich Angebot und Nachfrage im Markt ausgleichen.
Ein verallgemeinertes Modell beschreibt Schmid [ 1993 ]. Schmid aggregiert die ersten beiden Phasen Wissensphase und Absichtsphase zur Informationsphase, so daß im aggregierten Modell die Phasen Information, Vereinbarung und Abwicklung existieren.
Für eine genaue Beschreibung der Abläufe der im weiteren Verlauf identifizierten Prozesse siehe Kapitel 5.3.
Vgl. hierzu Kapitel 4.3.2.
Für eine ausführliche Beschreibung des Verhandlungsprozesses siehe Kapitel 5.3.3.1.
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Runge, A. (2000). Grundlagen. In: Electronic Contracting im elektronischen Handel. Gabler Edition Wissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08021-3_2
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