Zusammenfassung
Wasser ist die Lebensgrundlage auf dem Planeten Erde. Mit wachsender Bevölkerungszahl und steigender Industrialisierung kann Wasser nicht mehr als unbegrenzt vorhandener Rohstoff angesehen werden. Das Wasserhaushaltsgesetz regelt daher die Bewirtschaftung von „oberirdischen Gewässern“, „Küstengewässern“ und des Grundwassers. Im Gesetz ist in § 18 die Pflicht zur Abwasserbeseitigung festgeschrieben. Ergänzt wird das WHG durch Vollzugsgesetze, die die Länder erlassen haben und die in jedem Land der Bundesrepublik Deutschland getrennt erlassen wurden. Das Gesetz unterscheidet Direkteinleiter und Indirekteinleiter. Direkteinleiter sind solche Betriebe, die ihr Abwasser in einer betriebseigenen Anlage behandeln und danach in ein Gewässer oder in das Grundwasser abgeben. Indirekteinleiter sind solche Betriebe, die ihr Abwasser in ein öffentliches Kanalnetz ableiten und einer Behandlung in einer öffentlichen Anlage zuführen.
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© 1999 Springer Fachmedien Wiesbaden
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Müller, KP. (1999). Abwasserbehandlung. In: Umweltschutz in der metallverarbeitenden Industrie. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-07987-3_4
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-07987-3_4
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